Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
100 CH-BL

§ 123 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Landwirtschaft

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (162 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 123 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft — Landwirtschaft

1. Der Kanton trifft Massnahmen zur Erhaltung eines eigenständigen und gesunden Bauernstandes sowie einer leistungsfähigen Landwirtschaft.

2. Er fördert und unterstützt insbesondere

a. das bäuerliche Bildungs-, Beratungs- und Versuchswesen,

b. Familien- und Nebenerwerbsbetriebe,

c. die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes,

d. landwirtschaftliche Strukturverbesserungen, Güterzusammenlegungen und Meliorationen,

e. die Zusammenarbeit auf der Basis genossenschaftlicher Selbsthilfe,

f. die Kreditbeschaffung und das Versicherungswesen.

← § 122 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Stellung des Kantons § 124 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →