Legislator · Kanton Basel-Landschaft · Gesetzessammlung
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100.11 CH-BL

§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend die Bezeichnung des amtlichen Kantonswappens

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§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend die Bezeichnung des amtlichen Kantonswappens

1. Das Kantonswappen besteht aus einem vom Standpunkt des Beschauers aus betrachtet sich nach rechts wendenden roten Bischofstab mit sieben Krabben am gebogenen Knauf. Der Stab liegt auf silbernem Grund und ist schwarz eingefasst.

Kanton Basel-Landschaft · Gesetzessammlung 100.11

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