Legislator · Kanton Bern — Gesetzessammlung
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212.223.4 CH-BE

Kanton Bern — Gesetzessammlung 212.223.4

5 Articles / Provisions · Kanton Bern — Gesetzessammlung
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Statutory Text (5 Provisions)

1. Die unter der BSG-Nummer 212.223.4 veröffentlichten Vereinbarung vom 20. September 2011/19. Oktober 2011 zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg wird genehmigt.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Anpassungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

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