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151.212 CH-BE

Art. 6 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer

Organisation
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Art. 6 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer

Die Deputation wählt unmittelbar nach den Bürowahlen zwei Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer, die aus unterschiedlichen politischen Gruppierungen stammen müssen und nicht gleichzeitig dem Büro angehören dürfen.

Die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer kontrollieren die Rechnungen einmal pro Jahr und legen ihren Bericht vor den jährlichen Wahlen vor.

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