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CH-BE
Art. 13 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Einberufungen
Sitzungen, Einberufungen, Beschlüsse, Quorum
Art. 13 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels — Einberufungen
1. Die Sitzungseinladungen, die namentlich die Traktandenliste enthalten, werden mindestens zehn Tage vor dem Sitzungsdatum schriftlich zugestellt.
2. Wenn die Umstände es erfordern und insbesondere während Grossratssessionen können Sitzungen indessen auch kurzfristig und ohne schriftliche Einberufung anberaumt werden. Es ist dann an der Präsidentin oder am Präsidenten, die organisatorischen Massnahmen zu treffen und, wenn nötig, sicherzustellen, dass allfällige Beschlüsse in einer Aktennotiz festgehalten werden, sowie bei Bedarf auf die Mitwirkung der Staatskanzlei zurückzugreifen.