121.111
KBÜVODCOCIT
CH-BE
Art. 22 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Sistierung
Ordentliche Einbürgerungen - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 22 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Sistierung
Die Gemeinden und der Kanton können das Verfahren mit Zustimmung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers jeweils einmalig für höchstens zwei Jahre sistieren, wenn ein anderes Verfahren Auswirkungen auf die Einbürgerungsvoraussetzungen hat.
Court Decisions Applying This Provision (2)
BE_VG_001_100-2020-245_2021-06-18 · be (Art. 22 KBüV)
Denial of Naturalization Based on Juvenile Misdemeanor and Cantonal Impediment Period
hwerdeführer die Sistierung seines Ein- bürgerungsverfahrens (vgl. vorne Bst. C). Er begründet diesen Antrag aber nicht. – Gemäss Art. 22 KBüV können die Gemeinden und der Kanton das Verfahren mit Zustimmung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers je- weils einmalig f
BE_VG_001_100-2018-253_2019-04-24 · be (Art. 22 KBüV)
Naturalization Rejection Overturned Due to Disproportionate Application of Outdated Criminal Suitability Guidelines
son Zeit ein- geräumt werden, innert welcher sie die noch nicht gegebenen Einbürge- rungsvoraussetzungen erfüllen kann (enger nun Art. 22 KBüV). Steht fest, dass die oder der Betroffene die Einbürgerungsvoraussetzungen ohnehin nicht wird erfüllen können, kommt eine Sistie