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Art. 13 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) - Ergebnis der Volksabstimmungen

Kantonswechsel
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Art. 13 Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) — Ergebnis der Volksabstimmungen

Wird das Gebietsänderungskonkordat in beiden Kantonen angenommen, legt der Regierungsrat diese Gebietsänderung der Bundesversammlung zur Genehmigung vor.

Wird das Gebietsänderungskonkordat in einem oder beiden Kantonen abgelehnt, endet das Verfahren, und der Zusammenschluss der Einwohnergemeinde Clavaleyres mit der Gemeinde Murten sowie der Kantonswechsel werden nicht vollzogen.

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