103.11
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Art. 7g Publikationsverordnung (PuV) - Zugriff auf Meldungen
Amtsblatt des Kantons Bern - ...
Art. 7g Publikationsverordnung (PuV) — Zugriff auf Meldungen
1. Der Zugriff auf Meldungen über die Suchfunktion im Internet ist für eine unbestimmte Zeitdauer möglich, sofern die Meldestellen ihn nicht einschränken.
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