Investitionskostenanteil
Table of Provisions (7)
Statutory Text (7 Provisions)
1. Der Investitionskostenanteil für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt
a) Für das Baugebiet: Fr. 85.00 pro ha
b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 5.00 pro ha
c) Für das Berggebiet: Fr. 0.50 pro ha
1. Die Betriebskostenentschädigung für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt
a) Für das Baugebiet: Fr. 5.00 pro ha
b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 0.50 pro ha
c) Für das Berggebiet: Fr. 0.10 pro ha
1. Für Datenabgaben in graphischer, nichtdigitaler Form werden folgende Gebühren erhoben
a) Kopie des Grundbuchplanes: Fr. 3.00 pro dm²
b) Graphischer Plan mit beliebigem Inhalt und Massstab: Fr. 10.00 pro dm²
2. Für die Abgabe von digitalen GIS-Daten (Sachdaten) bis zu 1 km² wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben, welche sich für jede weitere ha jeweils um Fr. 0.05 erhöht.
1. Für Datenabgaben wird eine Bearbeitungsgebühr nach dem effektiven Aufwand erhoben. Der Stundenansatz beträgt Fr. 80.- bis Fr. 140.-.
1. Werden anstelle eines ganzen Datensatzes nur Teile davon bezogen, wird die Gebühr herabgesetzt. Sie beträgt für die
a) Fixpunkte: 20%
b) Bodenbedeckung, Einzelobjekte und Linienelemente: 20%
c) Gebäude: 20%
d) Höhen: 10%
e) Liegenschaften mit Nomenklatur: 30%
2. Im Bezug ist die administrative und technische Einteilung enthalten. Beim Bezug einzelner Teile des Datensatzes wird ein Anteil von mindestens 20% verrechnet.
1. Der Bezug von Geobasisdaten über die Publikationsplattform für Geodaten der Kantone ist kostenfrei.
2. Der Bezug von Geodaten über die Geodienste des Kantons ist kostenfrei.
3. Für den Bezug und die Nutzung von Geodaten gelten die Nutzungsbedingungen gemäss Anhang.
1. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Juli 2011 in Kraft.