Legislator · Kanton Appenzell Innerrhoden — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.600 VERWVG CH-AI

Art. 22 Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVG) - Abschreibung

Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (63 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 VerwVG — Abschreibung

1. Wird die Eingabe zurückgezogen oder sonst gegenstandslos, so wird diese von der Verwaltungsbehörde abgeschrieben.

← Art. 21 VerwVG Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVG) - Geltungsbereich Art. 23 VerwVG →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →