160.011
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden — Gesetzessammlung 160.011
4 Articles / Provisions · Kanton Appenzell Innerrhoden — Gesetzessammlung
Statutory Text (4 Provisions)
Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über die Beitragsleistung an die Kosten der Bezirke für die eidgenössischen Abstimmungen
Official ↗
1. Der Staat vergütet den Bezirken 50% der ausgewiesenen Kosten für die eidgenössischen Abstimmungen.
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Beitragsleistung an die Kosten der Bezirke für die eidgenössischen Abstimmungen
Official ↗
1. Die Unkostenaufstellung mit den dazugehörigen Belegen ist der Landesbuchhaltung einzureichen.
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Beitragsleistung an die Kosten der Bezirke für die eidgenössischen Abstimmungen
Official ↗
1. Übersetzte Forderungen können vom Finanzdepartement herabgesetzt werden.
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Beitragsleistung an die Kosten der Bezirke für die eidgenössischen Abstimmungen
Official ↗
1. Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch die Standeskommission in Kraft.