Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.122 CH-VS

Übergangsrecht

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die bisherigen Erfahrungsanteile der Schreiber des Kantonsgerichts, der Bezirksgerichte und des Jugendgerichts werden mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Revision der Besoldungskonzeption vom 20. Juni 1995 gemäss der nachfolgenden Tabelle in neue Erfahrungsanteile umgewandelt

Frühere Erfahrungsanteile | Prozent | Neue Erfahrungsanteile

1 | 3% | 1.5

2 | 6% | 3

3 | 9% | 4.5

4 | 12% | 6

5 | 15% | 7.5

6 | 18% | 9

7 | 21% | 10.5

8 | 24% | 12

9 | 27% | 13.5

10 | 30% | 15

2. Die Gerichtsschreiber, deren Erfahrungsanteile gesamthaft 29 Prozent betragen, erhalten im folgenden Jahr einen Erfahrungsanteil von 1 Prozent.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →