172.514
CPVALPKWAL
CH-VS
Zweck (CPVAL)
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 Ausführungsreglement betreffend die Verwendung der vom PKWAL-Fonds finanzierten Rückstellung - Zweck
Originalquelle öffnen
1. Dieses Reglement enthält die Ausführungsbestimmungen für die Verwendung der Rückstellung, die zur Deckung der Finanzierung der Strukturreform nach dem Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Wallis PKWAL dient, sowie für die Deckung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Garantie, die der Staat Wallis der PKWAL für die geschlossene Pensionskasse (GPK) gewährt hat.
Art. 2 Ausführungsreglement betreffend die Verwendung der vom PKWAL-Fonds finanzierten Rückstellung - Verwendung der Rückstellung
Originalquelle öffnen
1. Die vom PKWAL-Fonds finanzierte Rückstellung wird für Kapitaleinlagen zur Erfüllung der kantonalen Verpflichtungen verwendet. Die Kapitaleinlagen werden vom Staatsrat beschlossen und dürfen durch Schuldanerkennungen und/oder Geldleistungen erfolgen.