Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.204 CH-VS

Sitzungen und aufgewendete Zeit

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Entschädigungen für die verwaltungsexternen Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission für Sitzungen und die dafür aufgewendete Zeit (Dossierstudium, Vorbereitungsarbeiten usw.) werden folgendermassen festgesetzt

a) Präsidium

1. pro Tag Fr. 500.-

2. pro Halbtag Fr. 250.-

3. pro einzelne Stunde Fr. 100.-

b) Mitglieder

1. pro Tag Fr. 350.-

2. pro Halbtag Fr. 200.-

3. pro einzelne Stunde Fr. 50.-

2. Die Entschädigung wird auf Stundenbasis berechnet, darf jedoch die Entschädigung pro Halbtag oder gegebenenfalls pro Tag nicht übersteigen.

3. Kantonale Magistraten und Angestellte, die der Kommission angehören, erhalten kein Sitzungsgeld; vorbehalten bleibt ein gegenteiliger Entscheid des Staatsrates.

1. Die Auslagen für Porto, Telekommunikation, Kopien usw. werden nach dem effektiven Aufwand vergütet.

2. Die übrigen Kosten und Vergütungen sowie die Organisation der Sitzungen und die Auszahlung richten sich nach dem Beschluss über die Kommissionsentschädigungen.

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