143.102
CH-VS
Kanton Wallis 143.102
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Die Gemeinde ist berechtigt nachfolgende Gebühren zu erheben
a) Ausstellung eines Ausweises für Einheimische 10 Franken
b) jährliche Verlängerung der Wohnsitzbestätigung 3 Franken
1. Die festgelegten Gebühren für die alten Identitätskarten oder Wohnsitzausweise für Ausländer bleiben bis zu deren Verfall anwendbar.
1. Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Dezember 1994 in Kraft.