Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.102 CH-VS

Kanton Wallis 143.102

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Gemeinde ist berechtigt nachfolgende Gebühren zu erheben

a) Ausstellung eines Ausweises für Einheimische 10 Franken

b) jährliche Verlängerung der Wohnsitzbestätigung 3 Franken

1. Die festgelegten Gebühren für die alten Identitätskarten oder Wohnsitzausweise für Ausländer bleiben bis zu deren Verfall anwendbar.

1. Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Dezember 1994 in Kraft.

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