172.55
LEMO
CH-VD
über die Beauftragung des Staatsrates, die für Handlungen oder Entscheide des Staatsrates oder seiner Departemente zu erhebenden Gebühren durch Beschluss festzulegen (LEMO) - [ ... ] (LEMO)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Waadt
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 GESETZ über die Beauftragung des Staatsrates, die für Handlungen oder Entscheide des Staatsrates oder seiner Departemente zu erhebenden Gebühren durch Beschluss festzulegen (LEMO) - [ ... ]
Originalquelle öffnen
1. Der Staatsrat ist dafür zuständig, die Gebühren, die für Handlungen oder Entscheidungen des Staatsrats oder seiner Abteilungen zu erheben sind, mittels Verordnungen [A] festzulegen.
2. …
Art. 2 GESETZ über die Beauftragung des Staatsrates, die für Handlungen oder Entscheide des Staatsrates oder seiner Departemente zu erhebenden Gebühren durch Beschluss festzulegen (LEMO)
Originalquelle öffnen
1. Das Gesetz vom 1. Dezember 1919 über die Materie wird aufgehoben.
Art. 3 GESETZ über die Beauftragung des Staatsrates, die für Handlungen oder Entscheide des Staatsrates oder seiner Departemente zu erhebenden Gebühren durch Beschluss festzulegen (LEMO)
Originalquelle öffnen
1. Der Staatsrat ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt, das am 1. Januar 1935 in Kraft treten wird.