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142.21 LARA CH-VD

Art. 38 Gesetz über die Hilfe an Asylsuchende und bestimmte Ausländerkategorien (LARA) - Prinzip

Titel III, Kapitel II, Abschnitt III
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Art. 38 LARA - Prinzip · Prinzip

1. Die Einrichtung gewährleistet die soziale Begleitung von Asylsuchenden.

2. In dieser Eigenschaft erbringt sie insbesondere die folgenden Leistungen

- Information über die Rechte und Pflichten der Asylsuchenden ab ihrer Ankunft im Kanton;

- Unterstützung bei der Integration;

- Hilfe und Beratung bei der Lösung besonderer Probleme;

- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche.

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