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142.21 LARA CH-VD

Art. 16 Gesetz über die Hilfe an Asylsuchende und bestimmte Ausländerkategorien (LARA) - Anwendbares Regime auf das Personal

Titel II, Kapitel II, Abschnitt III
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Art. 16 LARA - Anwendbares Regime auf das Personal · Anwendbares Regime auf das Personal

1. Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeitsverhältnisse innerhalb des Betriebs.

2. Für die in diesem Vertrag nicht geregelten Punkte findet das Obligationenrecht [G] als kantonales ergänzendes Recht Anwendung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PS.2013.0091 · vd (Art. 16 LARA)
Asylum Seeker Denied Emergency Aid Despite Rapid Fund Depletion
Cited in the reasoning (paragraph before Point 1) in relation to the daily maintenance allowance standard.