Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.01 KV-VDCST-VD CH-VD

Art. 34 VERFASSUNG des Kantons Waadt (Cst-VD) - Wesentliche Pflege und Recht, in Würde zu sterben

Titel II
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (192 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 34 Cst-VD · Wesentliche Pflege und Recht, in Würde zu sterben

1. Jede Person hat das Recht auf wesentliche medizinische Versorgung und die notwendige Unterstützung im Falle von Leiden.

2. Jede Person hat das Recht, in Würde zu sterben.

← Art. 33 Cst-VD - Mindestlebensunterhalt und Notunterkunft VERFASSUNG des Kantons Waadt (Cst-VD) - Der Kanton Waadt Art. 35 Cst-VD - Mutterschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →