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101.01 KV-VDCST-VD CH-VD

Art. 33 VERFASSUNG des Kantons Waadt (Cst-VD) - Mindestlebensunterhalt und Notunterkunft

Titel II
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Art. 33 Cst-VD - Mindestlebensunterhalt und Notunterkunft · Mindestlebensunterhalt und Notunterkunft

1. Jede bedürftige Person hat das Recht auf eine angemessene Notunterkunft und auf die notwendigen Mittel, um ein Leben in Übereinstimmung mit der menschlichen Würde zu führen.

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