173.320
CH-TI
Ausführungsverordnung über die Anpassung der Gehälter an den Teuerungsausgleich 2026
5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Tessin
Gesetzestext (5 Artikel)
Art. 1 Ausführungsverordnung über die Anpassung der Gehälter an den Teuerungsausgleich 2026 Ausführungsverordnung über die Anpassung der Gehälter an den Teuerungsausgleich 2026
Originalquelle öffnen
Für das Jahr 2026 bleibt die Gehaltstabelle unverändert.
Art. 2 Ausführungsdekret über die Anpassung der Löhne an den Teuerungsausgleich 2026 Ausführungsdekret über die Anpassung der Löhne an den Teuerungsausgleich 2026
Originalquelle öffnen
Die Gehälter für das Jahr 2026 sind wie folgt definiert
Art. 3 Ausführungsverordnung über die Anpassung der Gehälter an den Teuerungsausgleich 2026 Ausführungsverordnung über die Anpassung der Gehälter an den Teuerungsausgleich 2026
Originalquelle öffnen
Die Honorare der Richter und Staatsanwälte für das Jahr 2026 sind wie folgt festgelegt
Richter des Appellationsgerichts
Fr. 221'382.–
Generalstaatsanwalt
Fr. 219'666.–
Stellvertretende Generalstaatsanwälte
Fr. 214'517.–
Zwangsmassnahmenrichter
Fr. 214'517.–
Staatsanwälte
Fr. 211'085.–
Einzelrichter, Präsident des Strafgerichts, Präsident des Enteignungsgerichts und Jugendrichter
Fr. 203'362.–
Stellvertretender Jugendrichter
Fr. 171'614.–
Zusätzliche Einzelrichter
Fr. 149'304.–
Art. 4 Ausführungsverordnung über die Anpassung der Löhne an den Teuerungsausgleich 2026 Ausführungsverordnung über die Anpassung der Löhne an den Teuerungsausgleich 2026
Originalquelle öffnen
Die jährlichen Bruttohonorare der Staatsräte bleiben unverändert.
Art. 5 Durchführungsverordnung über die Anpassung der Gehälter an den Teuerungsausgleich 2026
Originalquelle öffnen
Das vorliegende Dekret tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Veröffentlicht im Amtsblatt 2025 , 386.