Gesetz über die Farben und das Siegel des Kantons
Gesetzestext (3 Artikel)
[1] 1 Die Farben des Kantons Tessin sind Rot und Blau.
2 Die Farbe Rot entspricht der Farbnummer 032, die Farbe Blau der Farbnummer 293 der Pantone-Skala, wie in Abbildung 1 dargestellt.
3 In der Militärfahne und im Stander (längliche Flagge) sind die Farben horizontal (im Sinne des Streifens) angeordnet, wobei Rot oben ist; im Wappen und im Stander sind die Farben vertikal angeordnet, und Rot befindet sich zur Linken des Betrachters (heraldisch rechts).
[1] Art. geändert durch Gesetz vom 19.2.2001; in Kraft seit 5.2.2002 - BU 2002, 27; vorherige Änderung: BU 1922, 252.
Der Siegel des Kantons Tessin wird als Prägung ein Feld von ovaler Form, vertikal in zwei Teile geschnitten, haben. Rechts wird die rote Farbe und links die blaue Farbe platziert. Im Umfang des Ovals wird auf der einen Seite „Helvetische Föderation“ [2] und auf der anderen Seite „Kanton Tessin“ zu lesen sein.
Die Vorderseite wird zwei miteinander verflochtene Olivenzweige aufweisen, und der Sockel eine Inschrift, die angibt, welchem der beiden Räte sie gehört.
[2] Die Inschrift „Helvetische Föderation“ wurde im Laufe der Zeit durch „Schweizerische Eidgenossenschaft“ ersetzt – Allgemeine Sammlung der Gesetze und Dekrete des Kantons Tessin 1803 – 86 Bd. I, 48.
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[3] Anmerkung. Ein dritter Artikel des G betraf die Tracht der Mitglieder des Grossen Rates, ist aber ausser Gebrauch geraten – Allgemeine Gesetzessammlung und Dekrete des Kantons Tessin 1803–86 Bd. I, 48.