701.0
KRPLCATLCPT
CH-NE
Art. 35 Kantonales Gesetz über die Raumplanung (KGRP), vom 2. Oktober 1991 - Mehrwertabgabe
7 Öffentliche Arbeiten - Energie - Verkehr und Kommunikation - 70 Raumplanung - 701 Allgemeine Bestimmungen - KAPITEL 2 Kantonale Raumplanungsbestimmungen [13] Allgemeines Inhalt des Richtplans Neuzuteilung des Landparzellen, Grenzberichtigung, **Enteignung und Aufhebung von Dienstbarkeiten [39] Entschädigung**, Beitrag und Entschädigung - Abschnitt 5
Art. 35 Kantonales Gesetz über die Raumplanung (KGRP), vom 2. Oktober 1991 - Mehrwertabgabe · Mehrwertabgabe
[53] 1 Der Betrag der Abgabe beträgt 30 % des Mehrwerts.
2. Die Mehrwertabgabe wird bei der Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer als Aufwand betrachtet.
3. Bei der Berechnung der Steuer wird der Betrag abgezogen, der innerhalb von 5 Jahren für den Erwerb eines Ersatzlandwirtschaftsgebäudes verwendet wird, das zum persönlichen Betrieb bestimmt ist. Diese Frist kann aus gerechtfertigten Gründen verlängert werden, insbesondere wenn ein Baugenehmigungsverfahren läuft.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
CDP.2014.27 · ne (Art. 35 al. 1 LCAT)
Municipality Appeal Regarding Property Value Appreciation Surcharge and Calculation Method
Cited in the reasoning section regarding the required 20% contribution rate on the plus-value.