Art. 22 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), vom 25. November 1994 - Übergangsrecht
Art. 22 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), vom 25. November 1994 - Übergangsrecht · Übergangsrecht
1. Dieses Abkommen gilt für die Vergabe von Aufträgen, die nach seinem Inkrafttreten ausgeschrieben oder vergeben werden.
2. Im Falle einer Kündigung gilt dieses Abkommen weiterhin für die Auftragsvergabe, deren Ausschreibungs- oder Einladungsverfahren zur Interessenbekundung vor dem Ende des Kalenderjahres veröffentlicht werden, für das die Kündigung gilt.
Angenommen von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK).
Anhänge
AUFTRAGGEBER
SCHWELLENWERTE IN CHF
(Schwellenwerte in SZR)
Bauaufträge
(Gesamtwert)
Lieferaufträge
Dienstleistungsaufträge
Kantone
9.575.000
(5.000.000)
383.000
(200.000)
383.000
(200.000)
Behörden/öffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation
9.575.000
(5.000.000)
766.000
(400.000)
766.000
(400.000)
b) Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterliegen die folgenden Auftraggeber ebenfalls den Bestimmungen der internationalen Verträge
AUFTRAGGEBER
SCHWELLENWERTE IN CHF
(Schwellenwerte in Euro)
Bauaufträge (Gesamtwert)
Lieferaufträge
Dienstleistungsaufträge
Gemeinden
9.575.000
(6.000.000)
383.000
(240.000)
383.000
(240.000)
Private Unternehmen mit Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten in den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr (einschließlich Seilbahnen und Skilifte)
9.575.000
(6.000.000)
766.000
(480.000)
766.000
(480.000)
Öffentliche oder private Unternehmen mit Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten im Schienenverkehrssektor und im Energiesektor (Gas- und Wärmelieferung)
8.000.000
(5.000.000)
650.000
(400.000)
650.000
(400.000)
Öffentliche oder private Unternehmen mit Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten im Telekommunikationssektor
8.000.000
(5.000.000)
960.000
(600.000)
960.000
(600.000)
Schwellenwerte und Verfahren für Aufträge, die nicht den internationalen Verträgen unterliegen
ANWENDUNGSBEREICH
LIEFERUNGEN
(Schwellenwerte in CHF)
DIENSTLEISTUNGEN
(Schwellenwerte in CHF)
BAU
(Schwellenwerte in CHF)
Innenausbau
Freihändiges Verfahren
bis zu 100.000
bis zu 150.000
bis zu 150.000
bis zu 300.000
Einladungsverfahren
bis zu 250.000
bis zu 250.000
bis zu 250.000
bis zu 500.000
Offenes/selektives Verfahren
ab 250.000
ab 250.000
ab 250.000
Ab 500.000