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Art. 22 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), vom 25. November 1994 - Übergangsrecht

6 Finanzen - 60 Finanzverwaltung - Abschnitt 7: Schlussbestimmungen
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Art. 22 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), vom 25. November 1994 - Übergangsrecht · Übergangsrecht

1. Dieses Abkommen gilt für die Vergabe von Aufträgen, die nach seinem Inkrafttreten ausgeschrieben oder vergeben werden.

2. Im Falle einer Kündigung gilt dieses Abkommen weiterhin für die Auftragsvergabe, deren Ausschreibungs- oder Einladungsverfahren zur Interessenbekundung vor dem Ende des Kalenderjahres veröffentlicht werden, für das die Kündigung gilt.

Angenommen von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK).

Anhänge

AUFTRAGGEBER

SCHWELLENWERTE IN CHF

(Schwellenwerte in SZR)

Bauaufträge

(Gesamtwert)

Lieferaufträge

Dienstleistungsaufträge

Kantone

9.575.000

(5.000.000)

383.000

(200.000)

383.000

(200.000)

Behörden/öffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation

9.575.000

(5.000.000)

766.000

(400.000)

766.000

(400.000)

b) Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterliegen die folgenden Auftraggeber ebenfalls den Bestimmungen der internationalen Verträge

AUFTRAGGEBER

SCHWELLENWERTE IN CHF

(Schwellenwerte in Euro)

Bauaufträge (Gesamtwert)

Lieferaufträge

Dienstleistungsaufträge

Gemeinden

9.575.000

(6.000.000)

383.000

(240.000)

383.000

(240.000)

Private Unternehmen mit Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten in den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr (einschließlich Seilbahnen und Skilifte)

9.575.000

(6.000.000)

766.000

(480.000)

766.000

(480.000)

Öffentliche oder private Unternehmen mit Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten im Schienenverkehrssektor und im Energiesektor (Gas- und Wärmelieferung)

8.000.000

(5.000.000)

650.000

(400.000)

650.000

(400.000)

Öffentliche oder private Unternehmen mit Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten im Telekommunikationssektor

8.000.000

(5.000.000)

960.000

(600.000)

960.000

(600.000)

Schwellenwerte und Verfahren für Aufträge, die nicht den internationalen Verträgen unterliegen

ANWENDUNGSBEREICH

LIEFERUNGEN

(Schwellenwerte in CHF)

DIENSTLEISTUNGEN

(Schwellenwerte in CHF)

BAU

(Schwellenwerte in CHF)

Innenausbau

Freihändiges Verfahren

bis zu 100.000

bis zu 150.000

bis zu 150.000

bis zu 300.000

Einladungsverfahren

bis zu 250.000

bis zu 250.000

bis zu 250.000

bis zu 500.000

Offenes/selektives Verfahren

ab 250.000

ab 250.000

ab 250.000

Ab 500.000

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