1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und die Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsstätte subventioniert der Kanton Neuenburg den Erwerb und die Erneuerung eines Jahresabonnements des Tarifverbunds «OndeVerte» oder der SBB (Generalabonnement, Streckenabonnement) für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in dem Umfang und zu den Bedingungen, die in diesem Erlass festgelegt sind.
[3] 1 Mit Ausnahme der in den Absätzen 2 und 3 genannten Personen können die Mitglieder des Personals der kantonalen Verwaltung und der kantonalen öffentlichen Bildungseinrichtungen ein Jahresabonnement mit einem finanziellen Rabatt erwerben oder verlängern.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsgrad weniger als 50 % beträgt oder deren Anstellung innerhalb von sechs Monaten endet, haben keinen Anspruch auf die Subvention.
3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einem Standort arbeiten, der vom Mobilitätsplan betroffen ist.
1. Nur die Jahresabonnements werden subventioniert.
2. Die Subvention beträgt 25% des Preises des Abonnements. Sie ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der 25% des Preises des "OndeVerte 5 und mehr Zonen" Abonnements in der 2. Klasse entspricht.
Die Finanzierung der im Rahmen dieser Verordnung gewährten Leistungen erfolgt durch die Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
[4] Das Departement für Bildung und Finanzen ist für die Durchführung dieses Erlasses zuständig.
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie hebt die Verordnung JobAbo vom 27. Juni 2011 auf und ersetzt sie.
2. Diese Verordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Sammlung der Neuenburger Gesetzgebung aufgenommen.