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152.150 CH-NE

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Neuenburg
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Gesetzestext (3 Artikel)

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Das Dekret zur Festsetzung verschiedener Kanzleigebühren vom 16. November 1908 wird aufgehoben.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Der Staatsrat ist damit beauftragt, durch Verordnungen die Vergütungen festzulegen, die nicht in einem Gesetz oder einem Dekret bestimmt sind.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

**Der Staatsrat ist beauftragt, gegebenenfalls nach Durchführung der Referendumsformalitäten, die Verkündung und Durchführung dieses Gesetzes zu gewährleisten.**

Gesetz, das am 7. Januar 1921 vom Staatsrat verkündet wurde, mit sofortiger Wirkung.

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