Organisationsverordnung der Staatskanzlei (OV-STKN), vom 27. Mai 2025 - Staatskanzlei (OV-STKN)
Inhaltsübersicht (11)
Gesetzestext (11 Artikel)
1 Die Staatskanzlei erfüllt die Funktionen des Stabs des Staatsrats.
2. Sie übernimmt die dem Staat zugewiesenen Aufgaben in den Bereichen der politischen Rechte, der Außenbeziehungen und der Kommunikation, der amtlichen Veröffentlichungen, der Beglaubigungen, der eingetragenen Partnerschaften, der Einkäufe, der Versorgung, der Logistik und der Drucksachen.
1. Die Staatskanzlerin oder der Staatskanzler leitet die Staatskanzlei.
2. Sie oder er nimmt die Aufgaben des Sekretärs des Staatsrates wahr.
3. Ihre oder seine Zuständigkeiten sind im Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der kantonalen Verwaltung (LCE) vom 22. März 1983 und im Organisationsgesetz des Grossen Rates (OGC) vom 30. Oktober 2012 festgelegt.
1. Die Vizekanzlerin oder der Vizekanzler übernimmt die Vertretung der Staatskanzlerin oder des Staatskanzlers.
2. Sie oder er berät und unterstützt die Staatskanzlerin oder den Staatskanzler bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben.
3. Sie oder er leitet den Dienst der Staatskanzlei.
Die Staatskanzlei umfasst die folgenden Dienste
a) den Dienst der Kanzlei;
b) den Dienst für Einkauf, Logistik und Drucksachen.
1. Die Staatskanzlerin oder der Staatskanzler trifft sich regelmäßig mit den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern in Form von allgemeinen oder individuellen Sitzungen.
2. Die Vizekanzlerin oder der Vizekanzler nimmt an den Sitzungen mit dem Einkaufs-, Logistik- und Druckservice teil und sorgt für die Verbindung zwischen der Staatskanzlerin oder dem Staatskanzler und diesem Dienst.
3. Das Sekretariat der Treffen wird vom Kanzleibüro bereitgestellt.
1 Die Staatkanzlerin oder der Staatkanzler organisiert eine wöchentliche strategische Nachbereitungssitzung der Sitzungen des Staatsrates, um die Umsetzung der Beschlüsse sowie die bereichsübergreifende Kohärenz der Aktivitäten, die die Gesamtheit der Abteilungen und die Staatskanzlei betreffen, einschließlich der Außenbeziehungen und der Kommunikation des Staates, sicherzustellen.
2 Die Vize-Staatskanzlerin oder der Vize-Staatskanzler sowie die Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Abteilungen nehmen an dieser Sitzung teil.
**Der Dienst der Kanzlei hat insbesondere folgende Aufgaben:**
a) **Bereich der Angelegenheiten des Staatsrates:**
- die Planung der Arbeiten des Staatsrates;
- die Vorbereitung und Nachverfolgung der Sitzungen des Staatsrates;
- der Empfang der Post, deren Erfassung und Weiterleitung an die zuständigen Abteilungen;
- der Versand der Entscheidungen und gegebenenfalls deren Veröffentlichung im Amtsblatt;
- die Protokollierung der Sitzungen des Staatsrates und die Aktualisierung einer Sammlung mit den Texten der getroffenen Entscheidungen;
- die Archivierung der Unterlagen.
b) **Bereich der politischen Rechte:**
- die Überwachung der Anwendung der Bestimmungen zu den politischen Rechten;
- die Organisation der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen;
- die Verwaltung der elektronischen Stimmabgabe sowie der anderen IT-Anwendungen, die mit der Organisation der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen zusammenhängen;
- die Überprüfungen gemäß der Gesetzgebung über die politischen Rechte und über die Organisation des Großen Rates in Bezug auf Volksinitiative und Volksmotion sowie bei Referendumsbegehren.
c) **Bereich der Verwaltung, Personal und Finanzen:**
- die Veröffentlichung des Amtsblattes;
- die administrative Verwaltung im Zusammenhang mit dem Einheitsschalter;
- die Legalisierung der Unterschriften öffentlicher Beamtinnen und Beamten;
- die Registrierung eingetragener Partnerschaften und die Verwaltung des Registers;
- der Post- und interne Kurierdienst;
- die Aufgaben der Staatskanzlei im Bereich Personalwesen;
- die Vorbereitung der Geschäftsberichte des Staatsrates und der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Einkaufs-, Logistik- und Druckdienst;
- die Planung, Leitung und Koordination der finanziellen Verwaltung der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Einkaufs-, Logistik- und Druckdienst.
d) **Bereich des Empfangs für Nutzerinnen und Nutzer:**
- der Empfang der Bürgerinnen und Bürger sowie anderer Personen, die zum Schloss oder in die zentralen Verwaltungsgebäude der kantonalen Verwaltung kommen;
- die Verwaltung und der Dienst der Schlossräume.
e) **Bereich der Außenbeziehungen und der Kommunikation:**
- die Entwicklung, Umsetzung und Nachverfolgung von Strategien im Bereich der Außenbeziehungen und der Kommunikation;
- die Koordination und Verwaltung der Information des Staatsrates und der Abteilungen;
- die Systematisierung der Verteidigung der Interessen des Kantons;
- die Beobachtung strategischer Dossiers;
- die Entwicklung und Nutzung diversifizierter Kanäle (digital, traditionell) zur Verbreitung der Botschaften des Staates;
- die Produktion von Medienveröffentlichungen und die Veröffentlichung interner Mitteilungen;
- die Verwaltung der Internet- und Intranetseiten des Staates;
- die Organisation von Veranstaltungen und Empfängen des Staatsrates;
- die Verwaltung der Beziehungen zu den Medien;
- die Verantwortung für die visuelle Identität des Staates.
**1 Der Dienst für Einkauf, Logistik und Drucksachen hat insbesondere folgende Aufgaben:**
a) Bereich Einkauf
- die Definition und Umsetzung der Einkaufsstrategie und -prozesse;
- die Beratung der Dienste der kantonalen Verwaltung und die Begleitung bei den Beschaffungsverfahren.
b) Bereich Versorgung
- die Verwaltung der Versorgung mit Büromaterial für die kantonale Verwaltung;
- die Verwaltung der Versorgung mit Schulmaterial für die obligatorische Schule;
- die Lagerverwaltung und Koordination der Verteilung von Büromaterial und Schulmaterial;
- die Verwaltung der Versorgung und Logistik für Material bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen;
- die Durchführung verschiedener logistischer Aufgaben für die kantonale Verwaltung.
c) Editierzentrum des Staates Neuenburg
- die Konzeption, der Druck, das Kuvertieren und die Verteilung aller für ihren Betrieb notwendigen Dokumente an die Einheiten der kantonalen Verwaltung sowie die Ausführung von Arbeiten für Gemeinden, para-staatliche Einheiten und externe Kunden;
- die Herausgabe und Erstellung von Verwaltungsdokumenten und verschiedenen Lehrmaterialien.
**2. Die pädagogische, finanzielle und administrative Verantwortung für den Bereich des Schulmaterials liegt beim Departement für Bildung und Finanzen.**
Die Staatskanzlei kann besondere Bestimmungen bezüglich ihrer Aufgaben und ihrer internen Organisation festlegen.
Diese Verordnung hebt die Organisationsordnung der Staatskanzlei (RO-CHAN) vom 17. Mai 2017 [4] auf.
1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
2. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und im Gesetzessammlungsbuch des Kantons Neuenburg aufgenommen.