1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Staatsrat und kantonale Verwaltung - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen (OR-WSK)
Inhaltsübersicht (14)
Gesetzestext (14 Artikel)
1. Das Departement für Wirtschaft und Soziale Kohäsion (DECS; im Folgenden: das Departement) übernimmt die Aufgaben des Staates in den Bereichen der Entwicklung und Förderung der Wirtschaft, des Tourismus und der Wohnsitznahme, des Handelsregisters, der Regionalpolitik, der Beschäftigung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der beruflichen Integration und sozialen Eingliederung, der Inklusion und Begleitung von Menschen mit Behinderung, der Migrationen, der multikulturellen Kohäsion, der Prävention von Rassismus und anderen Formen der Diskriminierung, des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Bundesversicherungen AHV, IV und EO, der Familienzulagen sowie in den Bereichen der Sozialhilfe, der Krankenversicherung, der Bekämpfung von häuslicher Gewalt und der Familienpolitik und Gleichstellung, der Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat, der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit.
2. Es übt die Aufsicht über das Kontrollbüro für Edelmetallarbeiten aus.
1. Das Departement verfügt über ein Generalsekretariat.
2. Es umfasst folgende Dienste
f) den Dienst für Betreuung und Unterbringung von Erwachsenen.
3. Es ist für die Beziehungen zu den folgenden Einrichtungen zuständig
d) Amt für Invalidenversicherung (IV).
1. Die Chefin oder der Chef der Abteilung trifft sich regelmäßig mit den Leiterinnen und Leitern der Dienste und anderer Einheiten, in Form von allgemeinen oder individuellen Besprechungen.
2. Die oder der Generalsekretär nimmt an diesen Besprechungen teil und stellt die Verbindung zwischen der Chefin oder dem Chef der Abteilung und den Diensten sicher.
3. Das Sekretariat der Treffen wird vom Generalsekretariat gewährleistet.
1. Die Zuständigkeiten der Dienststellen werden durch diese Verordnung festgelegt.
2. Die Zuweisung von besonderen Aufgaben oder Aufträgen bleibt vorbehalten.
1. Das Generalsekretariat ist mit Aufgaben der Koordination, Planung, Beratung und Information betraut.
2. Es hat insbesondere folgende Aufgaben
a) Beratung und Unterstützung der Vorsteherin oder des Vorstehers des Departements;
b) Verwaltung und Administration des Sekretariats der Vorsteherin oder des Vorstehers des Departements;
c) Koordination der internen Aktivitäten im Departement;
d) Interdepartementale Koordination;
e) Planung, Leitung und Koordination der Finanzverwaltung gemäß dem Gesetz über die Finanzen des Staates und der Gemeinden (LFinEC) vom 24. Juni 2014 [3];
f) Aufgaben des Departements im Bereich der Personalressourcen;
g) Kommunikation und interne sowie externe Information in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei;
h) Überwachung der Anwendung der Gesetzgebung im Bereich der Familienzulagen;
i) Alle Zahlungen, die dem Departementsetat zu Lasten fallen und nicht einer anderen Einheit zuzurechnen sind.
3. Es stellt auch das Sekretariat des kantonalen Schlichtungsamtes für kollektive Arbeitskonflikte und die Aufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung der Gesetzgebung im Bereich des Glücksspiels, den Beziehungen zwischen den anerkannten Kirchen und dem Staat, der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit sicher.
4. Das Amt für Familienpolitik und Gleichstellung ist ihm administrativ zugeordnet.
**1 Der Dienst für Wirtschaft ist mit der Umsetzung der Gesetzgebung im Bereich der Wirtschafts-, Tourismus- und Regionalpolitik zuständig.**
**2. Seine Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:**
a) die Unterstützung innovativer Unternehmen;
b) die Förderung des Images der Wirtschaftsregion Neuenburg;
c) die Akquise und Ansiedlung von Unternehmen;
d) die Erleichterung von unternehmensbezogenen Verfahren;
e) die Einrichtung und Verfolgung von Kooperationen und Partnerschaften im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung auf internationaler, nationaler, interkantonaler oder kantonaler Ebene, sowohl mit öffentlichen oder halböffentlichen als auch privaten Akteuren;
f) die Gewährung gezielter Unterstützung;
g) die Unterstützung der Abteilung bei der Überwachung der Kontrollstelle für Edelmetallarbeiten.
**3. Das Handelsregister ist administrativ an ihn angegliedert. Es ist insbesondere verantwortlich für:**
b) die Aufbewahrung der Register der ehelichen Güterstände.
1 Der Arbeitsdienst ist beauftragt, in Zusammenarbeit mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Akteuren die ausgewogene Entwicklung des Arbeitsmarktes sicherzustellen.
2. Zu diesem Zweck und unter Beachtung der bundes- und kantonalen Gesetze umfasst der Tätigkeitsbereich des Arbeitsdienstes insbesondere
a) die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der Beschäftigungspolitik und ihrer Strategie;
b) die Entwicklung enger Beziehungen zu den Arbeitgebern, um ihre kurz-, mittel- und langfristigen Kompetenzbedürfnisse zu erfüllen, indem ihnen Beratung angeboten wird und ihre Anfragen effizient bearbeitet werden;
c) die Mitwirkung am Erhalt der Beschäftigung und an der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit;
d) die Einrichtung von Maßnahmen zur erfolgreichen beruflichen Integration;
e) die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im beruflichen Umfeld;
f) die Bekämpfung von Betrug und Missbrauch.
Der Migrationsdienst ist zuständig für
a) die Umsetzung der Asylpolitik sowie des Ausländer- und Integrationsrechts;
b) die Mitwirkung am föderalen Asylverfahren und die Vollstreckung der Entscheidungen des Staatssekretariats für Migration;
c) die Verwaltung der Sozialhilfe, einschließlich der Nothilfe, zugunsten der im Asylbereich betroffenen Personen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips bei der Gewährung der Leistungen;
d) die Entwicklung von sozialen und beruflichen Integrationsstrategien des Kantons und des Bundes für Migrantenpopulationen;
e) die Bearbeitung von Anträgen auf Beschäftigungserlaubnis für ausländische Arbeitskräfte und die Meldungen einer Erwerbstätigkeit, einschließlich im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern;
f) das Aussprechen von Verwaltungssanktionen bei Verstößen durch Arbeitgeber und selbstständige Dienstleister;
g) die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Aufenthaltstiteln und Visa sowie die Widerrufung von Bewilligungen;
h) die Organisation der freiwilligen Rückkehr und die Durchführung der Rückführungen aus der Schweiz sowie strafrechtliche Ausweisungen.
1. Der Dienst für multikulturelle Kohäsion ist für die Koordination der interkulturellen Integrationspolitik des Kantons Neuenburg zuständig.
2. Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere
a) die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der interkulturellen Integrationspolitik und ihrer Strategie;
b) die Konzeption und Umsetzung des Vierjahresprogramms zur kantonalen Integration;
c) die Prävention von Diskriminierungen, die die multikulturelle Kohäsion beeinträchtigen;
d) der Betrieb des Beratungs-, Mediations-, Übersetzungs- und Dolmetschzentrums, Ausbildung und Expertise;
e) die Integrationsumfragen für Personen, die sich um die Schweizer Einbürgerung bewerben;
f) der Betrieb der ESPACE-Zentren in Zusammenarbeit mit dem SMIG;
g) die Entwicklung von Verbindungen mit der Interdepartementalen Koordinationsgruppe, der Gemeinschaft für Integration und multikulturelle Kohäsion und der Neuenburger kantonalen Gruppe für interreligiösen Dialog.
1 Der Dienst für soziale Angelegenheiten ist für die Anwendung der folgenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich
a) die Gesetzgebung über die soziale Unterstützung;
b) die Gesetzgebung zur Harmonisierung und Koordinierung der Sozialleistungen;
c) die Gesetzgebung über das Inkasso und den Vorschuss von Unterhaltsbeiträgen;
d) die Gesetzgebung über Ausbildungsbeihilfen (Stipendien und Studiendarlehen);
e) das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung;
f) die Gesetzgebung zur Bekämpfung und Prävention von Überschuldung.
2. Er hat insbesondere folgende Tätigkeitsfelder
a) die Koordination der sozialen Unterstützung im Kanton;
b) die Prävention von Ursachen für Armut und soziale Ausgrenzung;
c) die Förderung der Autonomie und sozialen sowie beruflichen Integration bedürftiger Personen;
d) die Beratung und Überwachung der Sozialhilfe-Behörden.
Der Begleit- und Unterbringungsdienst für Erwachsene fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Personen in Suchtgefahr oder extremer sozialer Notlage, und deren Gleichbehandlung in der Gesellschaft. Er ist zuständig für
a) die Umsetzung des Aktionsplans zur Inklusion;
b) die Planung, Koordination und Weiterentwicklung des Leistungsangebots zugunsten von Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung und der Betreuungsformen;
c) die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung im Einklang mit den Wünschen und Bedürfnissen der Begünstigten durch ein Informations- und Orientierungssystem;
d) die Gewährleistung der Qualität, der Subventionierung und der Überwachung des Leistungssystems;
e) die transparente und regelmäßige Information der Bevölkerung über die Inklusions- und Begleitpolitik bezüglich Menschen mit Behinderungen (PVH).
"Der Fachbereich kann besondere Bestimmungen hinsichtlich der Aufgaben und der internen Organisation der Dienste erlassen."
Die Verordnung über die Organisation des Departements für Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt (RO-DECS) vom 5. Juli 2021 [4] wird aufgehoben.
1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
2. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und im Gesetzessammlungsbuch des Kantons Neuenburg aufgenommen.