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141 LDPGPR CH-NE

Art. 81 Gesetz über die politischen Rechte (GPR), vom 17. Oktober 1984 - Stichwahl

1 Staat - Volk - Behörden - 14 Politische Rechte - TITEL II - KAPITEL 3 Wahl des Staatsrats
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Art. 81 Gesetz über die politischen Rechte (GPR), vom 17. Oktober 1984 - Stichwahl · Stichwahl

[81] 1 Sollten noch Sitze zu besetzen sein, wird ein zweiter Wahlgang für die Kandidaten durchgeführt, die nicht die absolute Mehrheit erreicht haben.

2 Der zweite Wahlgang findet spätestens drei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt.

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