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141 LDPGPR CH-NE

Art. 137 Gesetz über die politischen Rechte (GPR), vom 17. Oktober 1984 - Entscheidung über Beschwerde oder Einsprache

1 Staat - Volk - Behörden - 14 Politische Rechte - TITEL V - Rechtsmittel
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Art. 137 Gesetz über die politischen Rechte (GPR), vom 17. Oktober 1984 · Entscheidung über Beschwerde oder Einsprache

1. Die Entscheidungen werden ohne Verzögerung getroffen.

2. Wird der Rekurs oder die Beschwerde vor dem Wahltag eingelegt, muss die Entscheidung so schnell wie möglich getroffen werden, damit sie ihre Wirkung am Wahltag entfalten kann.

3. Wahlen oder Abstimmungen können nur annulliert werden, wenn wahrscheinlich ist, dass die geltend gemachten Unregelmäßigkeiten das Ergebnis der Abstimmung entscheidend beeinflusst haben.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

TA.2005.179 · ne (art.137 al.3 LDP)
Challenge to Cantonal Hospital Law Vote Due to Omission of Text and Allegedly Biased Explanatory Material
Cited as the provision establishing that votes can only be annulled if the irregularities likely influenced the result of the ballot.