104.1
CH-NE
Beschluss betreffend die Annahme des Verlaufs der Kantonsgrenze im Neuenburgersee, vom 22. Februar 1995
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Neuenburg
Gesetzestext (2 Artikel)
1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte
Art. erster Beschluss betreffend die Annahme des Verlaufs der Kantonsgrenze im Neuenburgersee, vom 22. Februar 1995
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[1] Der Verlauf der Kantonsgrenze im Neuenburgersee, wie er im Plan im Maßstab 1:50.000 dargestellt ist, der im August 1983 in Lausanne erstellt wurde, wird genehmigt. Der genannte Plan liegt beim Amt für Katasterwesen und Geomatik auf.
1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte
Art. 2 Verordnung über die Annahme des Verlaufs der Kantonsgrenze im Neuenburgersee, vom 22. Februar 1995
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1. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
2. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Sammlung der Neuenburger Gesetzgebung aufgenommen.