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701.1 GBRPLCAT CH-JU

Art. 26 Bau- und Raumplanungsgesetz (BRG)

7. Constructions, travaux publics, énergie, transporte und kommunikation » 70. Bauwesen und Raumordnung » 701. Bauwesen
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Art. 26 Bau- und Raumplanungsgesetz (BRG)

1. Abweichungen von den kommunalen Bauvorschriften werden von der zuständigen kommunalen Behörde erteilt; sie unterliegen der Ratifizierung durch die Abteilung für Baugenehmigungen.

2. Abweichungen von den kantonalen Vorschriften werden vom Departement gewährt.

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