701.1
GBRPLCAT
CH-JU
Art. 25 Gesetz über das Bauwesen und die Raumplanung (GBR)
7. Constructions, travaux publics, énergie, transporte und kommunikation » 70. Bauwesen und Raumordnung » 701. Bauwesen
Art. 25 Gesetz über das Bauwesen und die Raumplanung (GBR)
1 Aus wichtigen Gründen können Ausnahmen von bestimmten Vorschriften genehmigt werden, sofern sie nicht das öffentliche Interesse beeinträchtigen.
2 Die Ausnahmen dürfen auch keine wichtigen Interessen von Nachbarn verletzen, es sei denn, diese Beeinträchtigung kann durch eine Entschädigung vollumfänglich ausgeglichen werden (Lastenausgleich gemäß Art. 32 und 33).
3 Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung muss dem Bauantrag beigefügt werden; auf nachträglich gestellte Anträge auf Ausnahmegenehmigung wird nur eingegangen, wenn die Verspätung gerechtfertigt ist.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
ADM 2019 44 · ju (Art. 25 al. 1 LCAT)
Family Home Permit Upheld Against Nature Protection and Zoning Challenges
This article was cited as the basis for allowing derogations from certain regulations, provided they do not harm public interest.