701.1
GBRPLCAT
CH-JU
Art. 23 Gesetz über das Bauen und die Raumplanung (GBRP)
7. Constructions, travaux publics, énergie, transporte und kommunikation » 70. Bauwesen und Raumordnung » 701. Bauwesen
Art. 23 Gesetz über das Bauen und die Raumplanung (GBRP)
1 Wenn der Einspruch gemäß Artikel 22, Absatz 2 abgelehnt wird oder wenn der Einspruchsweg auf Grundlage dieser Bestimmung nicht eröffnet wurde, kann die Entscheidung mittels Beschwerde direkt vor den Verwaltungsrichter gebracht werden.
2 Zur Beschwerde vor dem Verwaltungsrichter sind der Antragsteller, die Einsprechenden und die zuständige Gemeindebehörde befugt, deren Stellungnahme von der die Genehmigung erteilenden Behörde nicht befolgt wurde.
3 Der Verwaltungsrichter und das Verwaltungsgericht können ebenfalls die Zweckmäßigkeit der Entscheidung überprüfen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
ADM 2021 58 · ju (Art. 23 al. 2 LCAT)
Building Permit Refusal: Opposition Procedure Required Before Cantonal Court Appeal
Cited to indicate that the appeal to the administrative judge of the Court of First Instance will be open if the opposition is rejected.
CA 2019 14 · ju (art. 23 al. 2 LCAT)
Building Permit Upheld Despite Notification Error and Noise Objections
Grants the appellants the standing to appeal to the administrative judge.