641.11
STGLI
CH-JU
Art. 92 Steuerrecht (StG)
6. Finances, Regalien » 64. Steuern und Abgaben » 641. Direkte Steuern des Staates und der Gemeinden
Art. 92 Steuerrecht (StG)
1 Der Unterschied zwischen den Anschaffungskosten der Immobilie und dem Erlös aus der Veräußerung stellt den Immobiliengewinn dar.
2 Die Anschaffungskosten entsprechen dem Erwerbspreis zuzüglich der Aufwendungen.
3 …