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641.11 STGLI CH-JU

Art. 92 Steuerrecht (StG)

6. Finances, Regalien » 64. Steuern und Abgaben » 641. Direkte Steuern des Staates und der Gemeinden
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Art. 92 Steuerrecht (StG)

1 Der Unterschied zwischen den Anschaffungskosten der Immobilie und dem Erlös aus der Veräußerung stellt den Immobiliengewinn dar.

2 Die Anschaffungskosten entsprechen dem Erwerbspreis zuzüglich der Aufwendungen.

3 …

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