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641.11 STGLI CH-JU

Art. 30 Steuergesetz (StG)

6. Finances, Regalien » 64. Steuern und Abgaben » 641. Direkte Steuern des Staates und der Gemeinden
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Art. 30 Steuergesetz (StG)

1 Die Kosten, die die Verwaltung des beweglichen Vermögens erfordert, sowie ausländische Quellensteuern, die weder erstattet noch verrechnet werden können, sind abziehbar.

2 Die Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, die Immobiliensteuer und die Kosten, die die Verwaltung von privaten Liegenschaften durch Dritte erfordert, können ebenfalls abgezogen werden. Investitionsausgaben zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz sind im Rahmen der vom Finanzdepartement festgelegten Grenzen abziehbar. Abrisskosten für einen Ersatzbau werden den abziehbaren Energieeinsparungskosten gleichgestellt.

2bis Ebenfalls abziehbar sind die Kosten für Restaurierungsarbeiten an historischen Denkmälern, die der Steuerpflichtige gemäß gesetzlichen Bestimmungen, in Absprache mit den Behörden oder auf deren Anordnung unternimmt, soweit sie die erhaltenen Subventionen übersteigen.

2ter Die Investitionsausgaben gemäß Absatz 2, Satz zwei, und die Abrisskosten für einen Ersatzbau sind in den beiden folgenden Steuerperioden abziehbar, wenn sie nicht vollständig während der laufenden Steuerperiode, in der die Ausgaben getätigt wurden, berücksichtigt werden können.

3 Anstelle des tatsächlichen Betrags der Unterhalts- und Verwaltungskosten sowie der Versicherungsprämien für private Liegenschaften kann der Steuerpflichtige eine Pauschalabzug geltend machen.

4 Die Regierung erlässt die erforderlichen Durchführungsvorschriften. Sie legt insbesondere den Satz des Pauschalabzugs fest und kann vorschreiben, dass der Wechsel, für denselben Steuerpflichtigen, vom Abzug tatsächlicher Kosten zum Pauschalbetrag nicht zugelassen ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

ADM 2019 22 · ju (art. 30 al. 2 LI)
Tax Appeal on Commercial Property Valuation and Loss Carryforwards
Part of cantonal tax law concerning deductions.
ADM 2017 123 · ju (Art. 30 al. 2 LI)
Tax Authority v. Taxpayers: Deductibility of Renovation Costs
Est cité pour appliquer les mêmes considérations à l'impôt d'Etat qu'à l'impôt fédéral direct.
ADM 2010 44 · ju (Art. 30 al. 2 LI)
Deductibility of Pellet Heating System Installation Costs
Cited as the basis for deducting private property maintenance costs for state tax.