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641.11 STGLI CH-JU

Art. 25 Steuergesetz (StG)

6. Finances, Regalien » 64. Steuern und Abgaben » 641. Direkte Steuern des Staates und der Gemeinden
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Art. 25 Steuergesetz (StG)

1 Die mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit verbundenen Kosten, die durch den geschäftlichen oder beruflichen Gebrauch gerechtfertigt sind, sind abzugsfähig.

2 Solche Kosten umfassen insbesondere

a) Abschreibungen und Rückstellungen gemäß den Artikeln 26 und 27;

b) verbuchte Verluste auf Geschäftswerte;

c) Zahlungen an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des Unternehmenspersonals, vorausgesetzt, dass jegliche zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist und dass die betreffenden Einrichtungen den vom Staat festgelegten Vorschriften entsprechen;

d) Zinsen auf Geschäftsschulden sowie auf die in Artikel 16, Absatz 2bis erwähnten Beteiligungen gezahlte Zinsen;

e) Aus- und Weiterbildungskosten zu beruflichen Zwecken für das Personal des Unternehmens, einschließlich Umschulungskosten;

f) Sanktionen, die darauf abzielen, den Gewinn zu reduzieren, soweit sie keinen strafrechtlichen Charakter haben.

3 Nicht abzugsfähig sind insbesondere

a) Zahlungen von Schmiergeldern im Sinne des schweizerischen Strafrechts;

b) Aufwendungen, die die Begehung von Straftaten ermöglichen oder die Gegenleistung für die Begehung von Straftaten darstellen;

c) Geldbußen und Strafgelder;

d) administrative Geldsanktionen, soweit sie strafrechtlichen Charakter haben.

4 Falls Sanktionen im Sinne von Absatz 3, Buchstaben c und d, von einer ausländischen Straf- oder Verwaltungsbehörde verhängt wurden, sind sie abzugsfähig, wenn

a) die Sanktion gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz verstößt; oder wenn

b) der Steuerpflichtige glaubhaft nachweisen kann, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtmäßig zu verhalten.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

ADM 2016 118 · ju (art. 25 al. 1 LI)
Tax Penalty Not Deductible as Business Expense
Establishes the deductibility of expenses related to independent lucrative activity that are justified by commercial or professional usage.