641.11
STGLI
CH-JU
Art. 185 Steuergesetz (StG)
6. Finances, Regalien » 64. Steuern und Abgaben » 641. Direkte Steuern des Staates und der Gemeinden
Art. 185 Steuergesetz (StG)
1 Der Steuerpflichtige kann eine vollständige oder teilweise Erlassung der geschuldeten Steuer, der Zinsen oder der Geldstrafe erhalten, falls er in Not geraten ist oder die Bezahlung für ihn äußerst harte Konsequenzen hätte.
2 Der Erlassantrag muss bei der zuständigen Bezirkskasse und Verwaltung eingereicht werden, die diesen mit einer Frist von 20 Tagen zur Stellungnahme an die betroffenen Gemeinden weiterleitet.
3 Das Erlassverfahren ist kostenlos. Die Kosten können jedoch dem Antragsteller vollständig oder teilweise auferlegt werden, wenn sein Antrag offensichtlich unbegründet ist.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
ADM 2017 89 · ju (Art. 185 al. 1 LI)
Foundation Denied Real Estate Gain Tax Remission Over Investment Decision
Cited as the legal basis for tax remission, stating that a taxpayer can be granted remission of all or part of the tax due if they have fallen into destitution or if payment would entail very harsh consequences.
ADM 2010 107 · ju (art. 185 al. 3 LI et 167 al. 4 LIFD)
Taxpayer Denied Remission Due to Insufficient Hardship and Satisfied Right to be Heard
Provisions regarding the possibility of free procedure in tax remission cases.