413.322.1
HTSEST
CH-JU
Art. 3 Verordnung betreffend die Organisation und Ausbildung an der Höheren Technischen Schule (HTS)
4. Éducation, science, culture, Kirche » 41. Bildung und Wissenschaft » 413. Berufsausbildung
Art. 3 Verordnung betreffend die Organisation und Ausbildung an der Höheren Technischen Schule (HTS)
Die Organe der Schule sind
a) die Leitung der technischen Abteilung;
b) die Lehrerkonferenz;
c) die Klassendelegation;
d) die Expertenkommission;
e) die Kommission der technischen Abteilung.