Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
342.1 HAGLED CH-JU

Art. 62 Gesetz über die Strafvollzugsanstalten (GStA)

3. Strafrecht, procédure pénale, Ausführung » 34. Ausführung » 342. Einrichtungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (89 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 62 Gesetz über die Strafvollzugsanstalten (GStA)

1 Der Gefangene ist disziplinarischen Sanktionen unterworfen, wenn er gegen dieses Gesetz, den Vollzugsplan oder die Disziplin verstößt.

2 Eine Disziplinarwidrigkeit stellt insbesondere dar

a) der Ausbruch;

b) die Nichteinhaltung einer der Bedingungen eines Urlaubs;

c) der Erwerb, Besitz und Handel mit Waffen sowie gefährlichen Materialien oder Gegenständen;

d) das Einführen in die Anstalt, der Besitz oder der Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Substanzen mit ähnlicher Wirkung;

e) die Weigerung, sich den Untersuchungen im Sinne der Artikel 55 und 56 zu unterziehen;

f) die Veräußerung, vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern, die ihm zur Verfügung stehen oder einem anderen Gefangenen oder Dritten gehören;

g) die Kommunikation mit anderen Gefangenen oder Dritten, die nicht im Einklang mit diesem Gesetz steht;

h) das Einführen in die Anstalt, der Besitz oder die Verwendung von verbotenen Gegenständen;

i) Gewalttätigkeiten gegen einen anderen Gefangenen, einen Vollzugsbeamten oder Dritte;

j) jede Handlung, die unter das Strafgesetz fällt;

k) jeder Versuch, die Anstiftung oder die Beihilfe in Bezug auf die unter den Buchstaben a bis i beschriebenen Handlungen.

← Art. 61 Gesetz über die Haftanstalten (GH) 3. Strafrecht, procédure pénale, Ausführung » 34. Ausführung » 342. Einrichtungen Art. 63 Gesetz über Justizvollzugsanstalten (GVJ) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

ADM 2023 14 · ju (art. 62 al. 2 let. d LED)
Prisoner Sanctioned for Storing Excessive Prescribed Medication
Cited as the basis for the disciplinary offense concerning the introduction, detention, or consumption of drugs or similar substances within the establishment.