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321.1 EGSTPOLICPP CH-JU

Art. 4 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG-StPO)

3. Strafrecht, procédure pénale, Ausführung » 32. Strafverfahren » 321. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG-StPO)

Die Verfahren vor den Strafverfolgungsbehörden werden in französischer Sprache geführt.

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