170.41
CPDT-JUNE
CH-JU
Art. 62 Beschluss über den Beitritt der Republik und des Kantons Jura zum interkantonalen Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE)
1. État, peuple, 17. Behörden » 170. Allgemeine Bestimmungen
Art. 62 Beschluss über den Beitritt der Republik und des Kantons Jura zum interkantonalen Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE)
Die Justizbehörden informieren die Öffentlichkeit über ihre gerichtlichen und administrativen Tätigkeiten, die von Interesse sein könnten.
Das Kantonsgericht jedes Kantons kann eine Verordnung über die Modalitäten der Information erlassen.
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