Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.41 CPDT-JUNE CH-JU

Art. 62 Beschluss über den Beitritt der Republik und des Kantons Jura zum interkantonalen Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE)

1. État, peuple, 17. Behörden » 170. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (98 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 62 Beschluss über den Beitritt der Republik und des Kantons Jura zum interkantonalen Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE)

Die Justizbehörden informieren die Öffentlichkeit über ihre gerichtlichen und administrativen Tätigkeiten, die von Interesse sein könnten.

Das Kantonsgericht jedes Kantons kann eine Verordnung über die Modalitäten der Information erlassen.

← Art. 61 Beschluss betreffend den Beitritt der Republik und des Kantons Jura zum interkantonalen Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) 1. État, peuple, 17. Behörden » 170. Allgemeine Bestimmungen Art. 63 Beschluss über den Beitritt der Republik und des Kantons Jura zum interkantonalen Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →