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143.21 CH-JU

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Legalisierung von Unterschriften

8 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Jura
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Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Legalisierung von Unterschriften

Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe zur Bezeichnung von Personen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Beglaubigung von Unterschriften

Der Einwohnerdienst, durch das Büro für Pässe und Beglaubigungen, stellt die Reisepässe und Personalausweise für die im Kanton Jura wohnhaften Schweizer Staatsangehörigen aus.

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Legalisierung von Unterschriften

1 Der Antragsteller übermittelt seine persönlichen Daten entweder über das Internet oder telefonisch an das Pass- und Legalisierungsamt, bevor er persönlich erscheint oder während seines Besuchs im genannten Amt.

2 Der Antragsteller kann ein digitales Foto mitbringen. Das Pass- und Legalisierungsamt überprüft, ob dieses den von der Eidgenossenschaft festgelegten Anforderungen entspricht.

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Beglaubigung von Unterschriften

1 Die Gebühren sind durch das Bundesrecht festgelegt.

2 Der Antragsteller begleicht die Gebühren und Auslagen, wenn er persönlich beim Pass- und Legalisationsbüro erscheint.

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Das übrige ist dem Bundesrecht vorbehalten.

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Beglaubigung von Unterschriften

Bei Bedarf erlässt das dem Dienst für Bevölkerung zugeordnete Departement die notwendigen Anweisungen zur Ausführung der vorliegenden Verordnung.

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Legalisierung von Unterschriften

Die Verordnung vom 7. Oktober 1980 über Reisepässe wird aufgehoben.

1. État, peuple, Behörden » 14. Bürgerrecht, établissement, Aufenthalt » 143. Ausweispapiere, Beglaubigung von Unterschriften

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.

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