1. État, peuple, Behörden » 13. Bevölkerung und Gebiet » 131. Volkszählung und jährliche Bevölkerungsstatistik
Gesetzestext (5 Artikel)
Ab dem 2. Dezember 1980 erstellt der Statistik- und Informatikdienst in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik und den Gemeinden eine Statistik über den jährlichen Stand der Gesamtbevölkerung des Kantons.
Diese Statistik erfasst die Bevölkerung nach
a) der Wohngemeinde;
b) der Herkunft (Schweizer, Ausländer);
c) dem Geschlecht;
d) den Entwicklungskomponenten
- natürliche Bewegungen (Geburten/Sterbefälle);
- Migrationsbewegungen;
- Staatsangehörigkeitswechsel.
Um besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, ist der Dienst für Statistik und Informatik befugt, weitere statistische Elemente zu erfassen über
- die Ursachen der Migrationsbewegungen;
- die berufliche Tätigkeit der Migranten;
- den Zivilstand.
Weitere, mit den Einwohnern verbundene statistische Elemente können erfasst werden. Der Dienst für Statistik und Informatik ist für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich.
Migrätsbewegungen werden kontinuierlich von den Gemeinden erfasst und periodisch dem Amt für Statistik und Informatik mitgeteilt.
Die Periodizität der Erhebungen wird vom Amt für Statistik und Informatik festgelegt. Die Gemeinden sind verpflichtet, die vorgegebenen Fristen einzuhalten.
Die Zahlen für den gesamten Jura werden jedes Jahr im Januar dem Bundesamt für Statistik übermittelt.
Das Bundesamt für Statistik ist für die Auswertung und Analyse der Daten zuständig und veröffentlicht jedes Jahr die wichtigsten Ergebnisse.
Der Dienst für Statistik und Informatik ist dafür verantwortlich, die detaillierten Ergebnisse der erhobenen Daten zu veröffentlichen und sie an die interessierten Stellen weiterzuleiten.
Diese Verordnung tritt am 2. Dezember 1980 in Kraft.