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102.741.1 CH-JU

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Jura
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Inhaltsübersicht (6)

Art. premier Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura betreffend die Eingliederung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura hinsichtlich der Besteuerung und der Ummeldung von Fahrzeugen (Ausführungsvereinbarung über die Besteuerung und die Ummeldung von Fahrzeugen) Art. 2 Vollzugsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura betreffend die Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura in Bezug auf die Besteuerung und die Umschreibung von Fahrzeugen (Vollzugsvereinbarung betreffend die Besteuerung und Umschreibung von Fahrzeugen) Art. 3 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura betreffend die Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura hinsichtlich der Besteuerung und Ummeldung von Fahrzeugen (Ausführungsvereinbarung betreffend die Besteuerung und Ummeldung von Fahrzeugen) Art. 4 Vollzugsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura betreffend die Übertragung der Gemeindeverwaltung von Moutier in den Kanton Jura in Bezug auf die Besteuerung und den Wechsel der Fahrzeugzulassung (Vollzugsvereinbarung betreffend die Besteuerung und den Wechsel der Fahrzeugzulassung) Art. 5 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura bezüglich der Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura betreffend die Besteuerung und den Wechsel der Fahrzeugzulassung (Ausführungsvereinbarung betreffend die Besteuerung und den Wechsel der Fahrzeugzulassung) Art. 5 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura bezüglich der Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura betreffend die Besteuerung und den Wechsel der Fahrzeugzulassung (Ausführungsvereinbarung betreffend die Besteuerung und den Wechsel der Fahrzeugzulassung) Art. 6 Vollziehungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Republik und Kanton Jura betreffend die Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura hinsichtlich der Besteuerung und der Fahrzeugumschreibung (Vollziehungsvertrag betreffend die Besteuerung und die Fahrzeugumschreibung)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Der vorliegende Vertrag bezweckt die Regelung der Besteuerung und der Umkennzeichnung von Fahrzeugen, die am 1. Januar 2026 im Kanton Bern registriert sind und deren Standort im Sinne von Artikel 77 der Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (VZV) sich auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier befindet, im Rahmen des Wechsels der Gemeinde Moutier (im Folgenden: "die Gemeinde Moutier") in die Republik und Kanton Jura.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Ab dem 1. Januar 2026 ist das Amt für Fahrzeugwesen der Republik und des Kantons Jura (nachfolgend: "Jurassisches Strassenverkehrsamt") zuständig für die Erhebung der Steuer auf Fahrzeuge, deren Abstellort sich auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier befindet.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

1 Eine Frist bis zum 30. April 2026 wird den Halterinnen und Haltern von Fahrzeugen gewährt, deren Standort sich auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier befindet, um den Wechsel der Kontrollschilder vorzunehmen.

2 Nach Ablauf der in Absatz 1 festgelegten Frist wird das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern das Verfahren zum Entzug der Berner Kontrollschilder einleiten.

3 Ab dem 1. Januar 2026 ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Jura für alle Änderungen der Fahrzeugregistrierung und sonstige Dienstleistungen zuständig.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Das Amt für Fahrzeugwesen des Kantons Jura vernichtet die im Rahmen der Fahrzeug-Umschreibung gemäß Artikel 3, Absatz 1 eingegangenen Berner Kennzeichen.

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