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Gesetzestext (4 Artikel)
Diese Vereinbarung regelt die Übertragung, Aufbewahrung und Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit den Registern des Personenstands sowie die Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit Verfahren zur Namensänderung.
Die bernische Zivilstandsbehörde übergibt der jurassischen Zivilstandsbehörde
a) die Familienregister der Gemeinde Moutier mit den dazugehörigen Belegen;
b) das auf Papier geführte Ereignisregister des Zivilstandsbezirks Moutier mit den dazugehörigen Belegen.
Die jurassische Zivilstandsbehörde ist mit der Übernahme der in Absatz 1 vorgesehenen Register beauftragt.
Die Belege, die sich auf Eintragungen im elektronischen Zivilstandsregister beziehen, werden von der bernischen Zivilstandsbehörde aufbewahrt.
Die gegenseitige Bereitstellung von Kopien von Auszügen aus den auf Papier geführten Ereignisregistern sowie von Kopien der Belege erfolgt unentgeltlich. Bei Bedarf werden die Originale ebenfalls kostenfrei übermittelt.
Die Unterlagen in Bezug auf Namensänderungsverfahren betreffend die Gemeinde Moutier, die bis zum 31. Dezember 2025 archiviert wurden, werden von den Berner Behörden aufbewahrt.
Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.