Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura bezüglich der Übertragung der Einwohnergemeinde Moutier in den Kanton Jura betreffend die Burgergemeinde Moutier
Gesetzestext (5 Artikel)
Dieser Vertrag enthält die Bestimmungen, die die Auswirkungen des Wechsels der Gemeinde Moutier in die Republik und Kanton Jura (nachfolgend: "Kanton Jura") auf die Burgergemeinde Moutier regeln.
Ab dem Datum der Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura (im Folgenden: "das Übertragungsdatum") unterliegt die Burgergemeinde Moutier der Rechtsordnung des Kantons Jura.
Sobald das vorliegende Abkommen in Kraft tritt, ist die Bürgergemeinde Moutier berechtigt, ihr Organisationsreglement anzupassen sowie ihren Finanzplan und ihr Budget gemäß dem jurassischen Recht zu verabschieden, mit Inkrafttreten zum Zeitpunkt der Übertragung.
Das jurassische Recht regelt ebenfalls die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Artikels.
Die Mitglieder der Behörde und gewählten Personen, die am Tag der Übertragung im Amt sind, setzen ihr Mandat bis zum Ende der laufenden kommunalen Legislaturperiode fort.
Die von diesen Behörden und Personen erlassenen Akte gelten als von Organen erlassen, die gemäß dem jurassischen Recht ordnungsgemäß zusammengesetzt sind.
Dieses Abkommen tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.