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Art. 63 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - Zusammenschlussvertrag 1. Grundsatz

Zusammenschluss von Gemeinden und Änderung von Gemeindegrenzen
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Art. 63 GG · Zusammenschlussvertrag 1. Grundsatz

1. Grundlage für die Abstimmung über den Zusammenschluss bildet ein schriftlicher Zusammenschlussvertrag.

2. Dieser bedarf der Genehmigung durch die Regierung, welche ihn auf die Rechtmässigkeit prüft. Der Entscheid der Regierung ist endgültig.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

V 2006 2 · gr (Art. 63 GG)
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Cited implicitly by the court's affirmation that the municipality acted legally in transferring its duties based on this general authorization.