Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
BGE 123 IV 128 KI-generiert

Attempted Qualified Arson vs. Completed Simple Arson

Geschäftsnummer BGE 123 IV 128
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Bundesgericht (BGer / BGE) (CH)
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

Attempted Qualified Arson vs. Completed Simple Arson A perpetrator, planning for months, set fire to a two-family house apartment while another resident was present in the upstairs unit, who managed to escape unharmed; the lower court convicted the individual of finished qualified arson (Art. 221 para. 1 and 2 Swiss Criminal Code). The Federal Supreme Court overturned this verdict, ruling that the conviction for qualified arson (Art. 221 para. 2 SCC) *as a completed offense* requires that the lives or physical integrity of people were demonstrably and *concretely* endangered by the fire as it occurred, and that the perpetrator acted with *direct intent* regarding this specific danger, necessitating a high probability of injury due to the severe penalty; since no one was concretely endangered, even if the subjective elements were met, the act should instead be prosecuted as *attempted* qualified arson or completed simple arson, confirming that attempted qualified offenses are possible where the qualified provision protects a distinct legal interest, such as life and limb, separate from the basic offense.

Legislator-Regeste

Amtlich

Regeste Art. 221 Abs. 2 StGB, 21 ff. StGB; qualifizierte Brandstiftung, Versuch. Der qualifizierte Tatbestand setzt voraus, dass durch die Feuersbrunst, so wie sie sich ereignet hat, Leib und Leben von Menschen tatsächlich konkret gefährdet worden sind und dass der Täter im Sinne des direkten Vorsatzes um diese konkrete Gefährdung gewusst und sie gewollt hat. Angesichts der hohen Strafandrohung ist eine grosse Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Leib und Leben und damit eine nahe Gefahr erforderlich (E. 2a). Der Täter ist wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung schuldig zu sprechen, wenn z.B. dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet wurde und bloss die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (E. 2b).

Schlagwörter

KI-generiert
qualifizierte Brandstiftung Versuch im Strafrecht strafrechtliche Sanktion Brandschaden Straftaten gegen das Vermögen fahrlässige Körperverletzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert

Zitierte Rechtsprechung

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 21 ff. StGB

These articles concerning the attempt are cited in the context of qualifying the act as attempted qualified arson.

Art. 221 Abs. 2 StGB

This article defines qualified arson, which was the subject of the appeal regarding the appellant's conviction.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Spätere Entscheide, die dieses Urteil zitieren (105)

BGE 151 IV 105
Attempted explosion from unignited gas cylinder with open valve is punishable because explosion is an objective element, not a condition of punishability (Article 223(1) Swiss Criminal Code).
«…de la peine et non de la punissabilité, de sorte qu'elle ne saurait faire obstacle à la tentative (cf. en ce sens [ATF 123 IV 128](/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=BGE-123-IV-128#page128) con…»
6B_657/2024 (2026-06-24)
Intentional endangerment through violation of construction rules requires direct intent regarding the endangerment result, excluding conditional intent.
«…Willen einen Zustand schafft, aus dem sich die Gefahr ergibt, die er kennt, der will notwendig auch diese Gefahr ([BGE 123 IV 128](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_d…»
7B_379/2023 (2026-04-20)
Conviction for intentional arson overturned due to legally unsustainable finding of conditional intent regarding self-endangerment.
«…rank=0&azaclir=aza&highlight_docid=atf%3A%2F%2F85-IV-130%3Ade&number_of_ranks=0#page130) consid. 1; voir également [ATF 123 IV 128](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_d…»
6B_537/2025 (2025-09-02)
«…rank=0&azaclir=aza&highlight_docid=atf%3A%2F%2F85-IV-130%3Ade&number_of_ranks=0#page130) consid. 1; voir également [ATF 123 IV 128](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_d…»
P/1715/2018 (2025-09-01) · ge
Appeal Against Dismissal of Malpractice Proceedings for Renal Failure
«…espèce, le bien juridique protégé soit lésé, sans toutefois qu'un degré de probabilité supérieur à 50% soit exigé (ATF [123 IV 128](https://justice.ge.ch/apps/decis/fr/decis/search?query=123%20IV%20128) consid. 2a ; [121 IV 67](https://justice.ge.ch/…»
501 2024 155 (2025-06-04) · fr
Appellate Review of Aggravated Arson Convictions and Sentencing Adjustments
«…ne tentative qui peut être retenue, dans la mesure où les éléments subjectifs d’un incendie qualifié le permettent (ATF 123 IV 128 consid. 2 / JdT 1998 IV 136). 2.8. S’agissant de la qualification juridique de l’incendie, quoi qu’en dise les appelan…»
BG.2025.20 (2025-05-28)
Jurisdiction Determined by Most Severe Offense: Lucerne Retains Case
«…e Variante der strafbaren vorsätzlichen Brandstiftung aufzufassen. Ihr kommt selbständige Bedeutung zu (BGE 123 IV 128 E. 2b S. 131). Mithin tritt an die Stelle des Schadens respektive der Gemeingefahr im Sinne von Art. 221 Ab…»
P/14126/2021 (2025-05-02) · ge
Appellant v. State: Arson, Fraud, and Social Benefit Conviction Appeal
«…tentative d'incendie criminel qualifié. Le danger concret doit en outre être la conséquence directe de l'incendie (ATF 123 IV 128 consid. 2a ; arrêt du Tribunal fédéral 6B_154/2012 du 25 septembre 2012, consid. 4 ss ; M. NIGGLI / H. WIPRÄCHTIGER, Ba…»
6B_852/2024 (2025-02-18)
«…de la peine et non de la punissabilité, de sorte qu'elle ne saurait faire obstacle à la tentative (cf. en ce sens [ATF 123 IV 128](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&page=1&from_date=&to_d…»
P/14414/2022 (2024-11-12) · ge
Defendant Found Criminally Irresponsible Due to Severe Mental Illness; Ordered to Institutional Security Treatment
«…babilité de l'atteinte à la vie ou à l'intégrité corporelle et, partant, l'importance du danger, doit être élevée (ATF [123 IV 128](https://justice.ge.ch/apps/decis/fr/decis/search?query=123%20IV%20128) consid. 2a p. 130). Il en résulte que, si l'au…»
P/14126/2021 (2024-06-27) · ge
Defendant Convicted of Arson, Fraud, Assault, and Breach of Trust; Sentenced to Prison and Psychiatric Treatment with Expulsion.
«…le de tentative d'incendie qualifié dans la mesure où les éléments subjectifs de l'incendie qualifié le permettent (ATF 123 IV 128 consid. 2a). Sur le plan de l'intention, l'art. 221 al. 2 CP exige que l'auteur mette « sciemment » en danger la vie ou…»
SST.2023.152 (2024-03-13) · ag
Defendant's Convictions for Attempted Qualified Arson and Aggravated Assault Upheld
«…Willen einen Zustand schafft, aus dem sich eine Gefahr ergibt, die er kennt, der will notwendig auch diese Gefahr (BGE 123 IV 128; Urteil des Bundesgerichts 6B_1000/2017 vom 25. Oktober 2017 E. 2.2). 2.2. 2.2.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstel…»
SST.2022.294 (2023-11-14) · ag
Arson, Fraud, and Forgery Conviction Upheld
«…tsguts (Art. 47 Abs. 2 StGB). Der Tatbestand der Brandstiftung schützt sowohl das Eigentum als auch Leib und Leben (BGE 123 IV 128 E. 2b). Der Beschuldigte hat am 3. Oktober 2018 zusammen mit der Mitbeschuldigten B.B._____ einen Brand im Verkaufsloka…»
SST.2022.308 (2023-11-14) · ag
Arson, Fraud, and Forgery Conviction Upheld
«…tsguts (Art. 47 Abs. 2 StGB). Der Tatbestand der Brandstiftung schützt sowohl das Eigentum als auch Leib und Leben (BGE 123 IV 128 E. 2b). Die Beschuldigte hat am 3. Oktober 2018 zusammen mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ einen Brand in ihrem Verkau…»
SST.2022.263 (2023-08-21) · ag
Attempted Aggravated Arson Conviction Upheld
«…ennt, der will notwendig auch diese Gefahr (Urteil des Bundesgerichts vom 6B_1000/2017 vom 25. Oktober 2017 E. 2.2; BGE 123 IV 128). 3.6. Das vom Beschuldigten in Brand gesetzte Holzdepot an der X-Gasse in Q. konnte, nachdem die Holzfassade bereits…»

Volltext

Urteilskopf

123 IV 128

20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. Juli 1997 i.S. D. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)

Regeste

Art. 221 Abs. 2 StGB, 21 ff. StGB; qualifizierte Brandstiftung, Versuch.

Der qualifizierte Tatbestand setzt voraus, dass durch die Feuersbrunst, so wie sie sich ereignet hat, Leib und Leben von Menschen tatsächlich konkret gefährdet worden sind und dass der Täter im Sinne des direkten Vorsatzes um diese konkrete Gefährdung gewusst und sie gewollt hat. Angesichts der hohen Strafandrohung ist eine grosse Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Leib und Leben und damit eine nahe Gefahr erforderlich (E. 2a).

Der Täter ist wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung schuldig zu sprechen, wenn z.B. dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet wurde und bloss die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (E. 2b).

Sachverhalt ab Seite 129

BGE 123 IV 128 S. 129

Am Abend des 13. Dezember 1994 setzte D. den seit mehreren Monaten wegen familiärer Schwierigkeiten gehegten Plan, in der ehelichen Wohnung im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses in N. einen Brand zu legen, in die Tat um. Die sich im Zeitpunkt des Brandausbruchs in ihrer Wohnung im ersten Obergeschoss aufhaltende X. konnte das Haus verlassen. Das Geschworenengericht des Kantons Zürich sprach D. am 22. März 1996 der (qualifizierten) Brandstiftung im Sinne von Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB schuldig.

D. erhebt eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde und beantragt, das Urteil des Geschworenengerichts sei aufzuheben und die Sache zur Ausfällung eines neuen Urteils wegen einfacher Brandstiftung im Sinne von Art. 221 Abs. 1 StGB an die Vorinstanz zurückzuweisen.

BGE 123 IV 128 S. 130

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde in Anwendung von Art. 277 BStP gut

Erwägungen

aus folgender Erwägung:

2. a) Wer vorsätzlich zum Schaden eines anderen oder unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht, wird mit Zuchthaus bestraft (Art. 221 Abs. 1 StGB). Bringt der Täter wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr, so ist die Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren (Art. 221 Abs. 2 StGB). Der qualifizierte Tatbestand von Abs. 2 setzt voraus, dass Leib und Leben von Menschen tatsächlich konkret gefährdet wurden; eine bloss abstrakte Gefahr reicht nicht aus. Erforderlich ist zudem, dass der Täter im Sinne des direkten Vorsatzes um diese konkrete Gefährdung weiss und sie auch will; es genügt mithin nicht, dass er im Sinn des Eventualvorsatzes eine konkrete Gefährdung von Leib und Leben für möglich hält und sie in Kauf nimmt. Wer aber mit Wissen und Willen einen Zustand schafft, aus dem sich eine Gefahr ergibt, die er kennt, der will notwendig auch diese Gefahr (zum Ganzen BGE 117 IV 285; BGE 106 IV 127 E. 4 S. 131 f.; STRATENWERTH, Schweizerisches Strafrecht, BT II, 4. Aufl. 1995, § 28 N. 20; REHBERG, Strafrecht IV, 2. Aufl. 1996, S. 33 f.).

Die bei den konkreten Gefährdungsdelikten vorausgesetzte Gefahr ist gegeben, wenn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die Wahrscheinlichkeit oder nahe Möglichkeit der Verletzung des geschützten Rechtsguts besteht (BGE 94 IV 60 E. 2 S. 62; BGE 106 IV 12 E. 2a S. 14; BGE 111 IV 51 E. 2 S. 55; BGE 121 IV 67 E. 2b/aa S. 70; STRATENWERTH, Schweizerisches Strafrecht, BT I, 5. Aufl. 1995, § 4 N. 8, zu Art. 129 StGB). Die Wahrscheinlichkeit der Verletzung des geschützten Rechtsgutes und damit die konkrete Gefahr können indessen mehr oder weniger gross bzw. nahe sein. Welche Anforderungen an die Nähe der bei einem konkreten Gefährdungsdelikt erforderlichen Gefahr zu stellen sind, hängt auch von der Strafdrohung ab (s. dazu BGE 121 IV 67 E. 2d S. 74). Angesichts der vergleichsweise hohen Strafandrohung von drei bis zwanzig Jahren Zuchthaus in Art. 221 Abs. 2 StGB ist für diesen Tatbestand eine grosse Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Leib und Leben und damit eine nahe Gefahr erforderlich. Dies rechtfertigt sich auch deshalb, weil Art. 221 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung (BGE 85 IV 130 E. 1; BGE 117 IV 285) keine Gemeingefahr voraussetzt und schon im Falle der Gefährdung einer einzigen, individuell bestimmten Person erfüllt sein kann.

BGE 123 IV 128 S. 131

Die Verurteilung wegen qualifizierter Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 2 StGB als vollendete Tat setzt voraus, dass durch die vom Täter mit Wissen und Willen verursachte Feuersbrunst, so wie sie sich ereignet hat, tatsächlich Leib und Leben von Menschen im genannten Sinn konkret gefährdet worden sind und dass der Täter diese Gefährdung gekannt und gewollt hat. Es genügt nicht, dass Menschen gefährdet worden wären, wenn das Feuer später, als es tatsächlich geschah, entdeckt bzw. gelöscht worden wäre. Massgebend ist insoweit nicht, was alles hätte geschehen können, sondern einzig, was sich tatsächlich ereignet hat. Wurde etwa dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet, so kommt, sofern die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, allenfalls eine Verurteilung wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung (s. nachstehend lit. b) in Betracht.

b) Es stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob der Täter, wenn niemand konkret gefährdet wurde und bloss die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, nicht wegen Versuchs der qualifizierten Brandstiftung, sondern nur wegen vollendeter einfacher Brandstiftung schuldig zu sprechen ist.

Das Bundesgericht hat festgehalten, der Qualifikationsgrund von Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG (SR 812.121) sei eine Strafzumessungsregel, während die allgemeinen Regeln über den Versuch (Art. 21 ff. StGB) die Frage der Strafbarkeit beträfen (BGE 122 IV 360 E. 2b). Daraus darf nicht hergeleitet werden, dass bei qualifizierten Tatbeständen ein strafbarer Versuch grundsätzlich ausgeschlossen ist. Vielmehr ist diese Frage von Fall zu Fall besonders zu prüfen. Für die hier zu beurteilende Brandstiftung ergibt sich dabei folgendes: Nach dem Grundtatbestand macht sich strafbar, wer zum Schaden eines anderen oder unter Herbeiführung einer Gemeingefahr handelt. Der qualifizierte Tatbestand von Art. 221 Abs. 2 StGB dagegen schützt darüber hinaus ein weiteres Rechtsgut, nämlich Leib und Leben von Menschen. Im Unterschied zur Strafzumessungsregel des Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG kann Art. 221 Abs. 2 StGB demnach als dritte Variante der strafbaren vorsätzlichen Brandstiftung aufgefasst werden, womit dieser Bestimmung selbständige Bedeutung zukommt (JÖRG REHBERG, Strafrecht IV, Delikte gegen die Allgemeinheit, 2. Aufl., Zürich 1996, S. 33). Ebenso wie beim Raub die Möglichkeit des Versuchs des qualifizierten Tatbestandes bejaht wurde (BGE 120 IV 113), ist deshalb bei der qualifizierten Brandstiftung eine versuchte Tatbegehung möglich.