# Verwaltungs und Ger — Canton Annual Report 2012: Administrative and Judicial Activities Review

**Geschäftsnummer:** Verwaltungs und Ger
**Citation:** XX AI Verwaltungs und Ger
**Gericht / Behörde:** Sammelwerk
**Entscheiddatum:** 2012
**Ausgang:** Gutgeheissen (Allowed)
**Kostenauflage:** zulasten Beschwerdeführer/in
**Canonical Legislator URL:** https://docs.legislator.ch/de/sources/court-decision/ch-ai/AI_XX_001_Verwaltungs--und-Ger_2012/canton-annual-report-2012-administrative-and-judicial-activities-review
**Official Source URL:** https://www.ai.ch/themen/staat-und-recht/veroeffentlichungen/verwaltungs-und-gerichtsentscheide/ftw-simplelayout-filelistingblock/verwaltungs-und-gerichtsentscheide-2012.pdf/@@download/file/verwaltungs-und-gerichtsentscheide-2012.pdf
**Entscheidsuche Mirror:** https://entscheidsuche.ch/docs/AI_Bericht/AI_XX_001_Verwaltungs--und-Ger_2012.pdf

## Zusammenfassung (Sachverhalt & Erwägungen)

The Annual Report for 2012 of the Canton details the administrative and judicial activities across various departments, including legislative, general administration, construction and environment, education, finance, health and social affairs, justice, police and military, and agriculture and forestry. Key events included cantonal votes on constitutional and legal revisions, particularly regarding the merger of districts and school municipalities, and the continued management of federal and cantonal finances, which resulted in a small surplus for the current account. Furthermore, the report highlights ongoing infrastructure projects, such as water protection measures and road maintenance, educational statistics reflecting teacher and student numbers, and judicial decisions concerning inheritance disputes, building regulations, trademark infringement, health insurance cost recovery, and child custody arrangements following divorce, all managed within the established legal and administrative frameworks.

## Leitsatz / Regeste

Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB; Art. 308 ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB; Art. 554 Abs. 1 Ziff. 4 in Verbindung mit Art. 556 Abs. 3 ZGB; Art. 3 Abs. 4 SVG — Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB: Cited in the context of ordering appropriate measures for child protection, specifically participation in therapy. Art. 308 ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB: Cited in the context of establishing a comprehensive educational assistance ('Erziehungsbeistandschaft') for the child. Art. 554 Abs. 1 Ziff. 4 in Verbindung mit Art. 556 Abs. 3 ZGB: Cited as the legal basis for ordering an estate administration ('Erbschaftsverwaltung') due to a potential conflict of interest regarding inheritance rights.

## Rechtsfragen & angewandte Gesetzesbestimmungen

### 1. Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB

Cited in the context of ordering appropriate measures for child protection, specifically participation in therapy.

### 2. Art. 308 ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB

Cited in the context of establishing a comprehensive educational assistance ('Erziehungsbeistandschaft') for the child.

### 3. Art. 554 Abs. 1 Ziff. 4 in Verbindung mit Art. 556 Abs. 3 ZGB

Cited as the legal basis for ordering an estate administration ('Erbschaftsverwaltung') due to a potential conflict of interest regarding inheritance rights.

### 4. Art. 3 Abs. 4 SVG

Cited as the basis for the authority to issue functional traffic restrictions, such as regulating parking, due to local circumstances (need for parking space).

### 5. Art. 37 lit. b VerwVG

Cited to determine the standing/legitimation of the appellants to challenge the local development plan ('Quartierplan').

### 6. Art. 52 Abs. 1 VerwVG

Cited to establish the Standeskommission's jurisdiction over challenges to decisions from assembly and ballot box votes ('Stimmrechtsbeschwerde').

### 7. Art. 52 Abs. 3 VerwVG

Cited regarding the requirement to immediately object to deficiencies in preparatory actions for a vote, otherwise forfeiting the right to challenge the resulting resolution.

### 8. Art. 68 BauG

Cited to establish that a significant change to a building's roof design during the approval process requires renewed public notification.

### 9. Art. 50 BauV

Cited to define the reduced setback distance for low structures ('Tiefbauten') that do not protrude more than 1m above the terrain.

### 10. Art. 20 Abs. 1 FSG

Cited to define the liable entity ('überbaute Liegenschaft') as the basis for levying fire extinguishing cost contributions ('Löschkostenbeiträge').

### 11. Art. 64a Abs. 1 KVG

Cited regarding the requirement for the insurer to send a written reminder before initiating debt collection proceedings for unpaid cost-sharing amounts.

### 12. Art. 8a Abs. 3 lit. a SchKG

Cited in the context of the obligation for enforcement offices to not disclose information about an enforcement action that has been annulled by a court decision.

### 13. Art. 85a Abs. 3 SchKG

Cited in the context of analog application to dismiss the claim regarding enforcement and collection costs after the underlying debt was found not to be owed.

### 14. Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes

Cited as the basis for the claim/ruling concerning the requirement for cantonal residents who start studies after age 40 to reimburse the canton for tuition fees.

### 15. Art. 25 Abs. 1 GOG

Cited to justify the court's limited review scope regarding the constitutionality of a cantonal law used as the basis for a decision.

### 16. Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 55 MSchG

Cited as the basis for granting the injunction (prohibition against using the sign 'Flauderspiel') because it infringes upon the plaintiff's trademark rights.

### 17. Art. 163 i.V.m. Art. 166 ZGB

Cited to establish the husband's joint and several liability for the wife's health insurance cost-sharing contributions during cohabitation.

### 18. Art. 166 Abs. 3 ZGB

Cited to establish that each spouse is jointly and severally liable for the marital community for current needs, unless the act is clearly beyond the scope of representation.

### 19. Art. 8 BV

Cited in relation to the principle of equality and non-discrimination in the context of the age limit for education grants.

### 20. Art. 64a BV

Cited in relation to the federal government's competence to set principles for and promote continuing education.

### 21. Art. 66 Abs. 1 BV

Cited in relation to the cantons' authority over the system of education grants.

### 22. Art. 75 BV

Cited in relation to the central objective of spatial planning: the prudent use of land.

### 23. Art. 292 StGB

Cited in the context of the potential penalty (fine) for contempt of official orders ('Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung').

## Volltext des Entscheids

Geschäftsbericht 2012
über die Staatsverwaltung
und Rechtspflege

an den Grossen Rat des Kantons Appenzell I.Rh.
Hinweise:        Die Nummerierung des Geschäftsberichts richtet sich, soweit Ausführungen
                 dazu gemacht werden, nach den Kontonummern von Voranschlag und Rech-
                 nung des Kantons.
                 Die Zahlen im Klammern ( ) stehen für das Vorjahr.
                 Die männliche Bezeichnung gilt sinngemäss für beide Geschlechter.
Herausgeberin:   Standeskommission
                 des Kantons Appenzell I.Rh.
                 Marktgasse 2, 9050 Appenzell
                 Telefon +41 71 788 93 11
                 Telefax +41 71 788 93 39
                 info@rk.ai.ch
                 http://www.ai.ch
                                                                                                            Geschäftsbericht 2012




Inhaltsverzeichnis
10       GESETZGEBENDE BEHÖRDE .................................................................................. 1

1000 Landsgemeinde ......................................................................................................... 1

1010 Grosser Rat ................................................................................................................ 4

20       ALLGEMEINE VERWALTUNG................................................................................... 7

2000 Standeskommission.................................................................................................. 7
     1. Allgemeines .......................................................................................................... 7
     2. Abstimmungen ...................................................................................................... 7
     3. Vernehmlassungen ............................................................................................... 8
     4. Standeskommissionsbeschlüsse......................................................................... 11
     5. Bewilligungen und Gesuche ................................................................................ 11
     6. Genehmigungen ................................................................................................. 11
     7. SWISSLOS-Fonds / SWISSLOS-Sportfonds....................................................... 13
     8. Rekurse .............................................................................................................. 15

2010 Ratskanzlei............................................................................................................... 16
     1. Protokollwesen / Korrespondenz ......................................................................... 16
     2. Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse ................................................................ 16
     3. Landesarchiv....................................................................................................... 16
     4. Innerrhodische Kantonsbibliothek ....................................................................... 18

21       BAU- UND UMWELTDEPARTEMENT ..................................................................... 21

2100 Allgemeines ............................................................................................................. 21
     1. Entscheide, Baubewilligungen ............................................................................ 21
     2. Weitere Departementsgeschäfte ......................................................................... 21

2116 Hochbauten des Verwaltungsvermögens Allgemeiner Betrieb und
     Unterhalt .................................................................................................................. 21

2117 Hochbauten des Verwaltungsvermögens Erneuerungen ..................................... 22

2118 Raum-, Richt- und Zonenplanung Fachkommission Heimatschutz..................... 22
     1. Fachkommission Heimatschutz (FkH) ................................................................. 22
     2. Kantonale Richtplanung ...................................................................................... 22
     3. Nutzungsplanung der Bezirke ............................................................................. 23
     4. Kantonale Nutzungsplanung ............................................................................... 23

2120 Kontrollstelle Seilbahnen und Skilifte.................................................................... 23

2122 Unterhalt der Gewässer .......................................................................................... 23
     1. Gewässerunterhalt .............................................................................................. 23
     2. Investitionen (Bachverbauungen / Wuhrungen)................................................... 23

                                                                                                                               I-X
Geschäftsbericht 2012




2150 Gewässerschutz ...................................................................................................... 24
     1. Projekte............................................................................................................... 24
     2. Generelle Entwässerungsplanungen (GEP) ........................................................ 24

2155 Wasserwirtschaft ..................................................................................................... 24

2160 Schadendienste ....................................................................................................... 25
     1. Projekte............................................................................................................... 25
     2. Schadenfälle ....................................................................................................... 25

2170 Umweltschutz .......................................................................................................... 25
     1. Feuerungskontrollen / Heizungen / Tankanlagen / Luft ....................................... 25
     2. Nichtionisierende Strahlung (NIS) ....................................................................... 26
     3. Strassenlärm ....................................................................................................... 26
     4. Boden ................................................................................................................. 26
     5. Abfall und Stoffe.................................................................................................. 27

2172 Siedlungsabfälle innerer und äusserer Landesteil ............................................... 27
     1. Hauskehricht ....................................................................................................... 27
     2. Sonderabfälle sowie andere kontrollpflichtige Abfälle .......................................... 27
     3. Wertstoffsammlungen innerer Landesteil ............................................................ 28
     4. Wertstoffsammlungen Oberegg........................................................................... 28
     5. Gebühren ............................................................................................................ 28

2175 Giftinspektorat ......................................................................................................... 28

2180 Energie ..................................................................................................................... 28

5155 Förderprogramm Energie ....................................................................................... 29

2190 Fischereiregal .......................................................................................................... 29
     1. Fischereirechnung 2012 ...................................................................................... 29
     2. Fangstatistik ........................................................................................................ 30

2195 Jagdregal ................................................................................................................. 33
     1. Wildbestände ...................................................................................................... 33
     2. Gesundheitszustand des Wildes ......................................................................... 36
     3. Eingegangenes Wild ........................................................................................... 37
     4. Abschüsse im Jagdgebiet durch Wildhut ............................................................. 37
     5. Übertretungen / Wildernde Hunde ....................................................................... 37
     6. Jagdrechnung 2012 ............................................................................................ 38
     7. Jagdstatistik ........................................................................................................ 39

2196 Abwasserrechnung ................................................................................................. 39
     1. Anlagen- und Gebäudeunterhalt ......................................................................... 39
     2. Unterhalt der Kanalisationen ............................................................................... 40
     3. Kanalanschluss- und Benützungsgebühren ........................................................ 40

2197 Strassenrechnung ................................................................................................... 41

II - X
                                                                                                           Geschäftsbericht 2012




         1.    Unterhalt Kantonsstrassen .................................................................................. 41
         2.    Eidgenössischer Benzinzoll ................................................................................. 41
         3.    Globalbeitrag (NFA) ............................................................................................ 41
         4.    Investitionsrechnung ........................................................................................... 42

22       Erziehungsdepartement .......................................................................................... 43

2200 Allgemeines ............................................................................................................. 43
     1. Landesschulkommission ..................................................................................... 43
     2. Erziehungsdepartement ...................................................................................... 45
     3. Kastenvogtei ....................................................................................................... 46

2205 Psychologisch-therapeutische Dienste ................................................................. 48
     1. Schulpsychologischer Dienst (SPD) .................................................................... 48
     2. Pädagogisch-therapeutische Dienste .................................................................. 50

2210 Volksschule ............................................................................................................. 53
     1. Schulgemeinden ................................................................................................. 53
     2. Lehrerfortbildung ................................................................................................. 53
     3. Schulamt ............................................................................................................. 54
     4. Lehrkräftestatistik ................................................................................................ 56
     5. Klassenstatistik ................................................................................................... 57
     6. Subventionsgutsprachen ..................................................................................... 58

2215 Sonderschulen ........................................................................................................ 59

2221 Gymnasium .............................................................................................................. 59
     1. Aufsichtsbehörde ................................................................................................ 59
     2. Schulleitung ........................................................................................................ 59
     3. Matura................................................................................................................. 59

2225 Sekundarstufe II / Ausserkantonale Schulen ........................................................ 60
     1. Schulgeldbeiträge an weiterführende Schulen .................................................... 60
     2. Schulgeldbeiträge gemäss regionalem Schulabkommen .................................... 60

2230 Tertiärstufe............................................................................................................... 60
     1. Fachhochschulen ................................................................................................ 60
     2. Universitäten ....................................................................................................... 61
     3. Höhere Fachschulen ........................................................................................... 62

2235 Stipendienwesen ..................................................................................................... 64
     1. Stipendien ........................................................................................................... 64
     2. Studiendarlehen .................................................................................................. 64
     3. Stiftung Dr. Karl und Rosa Kellenberger-Eugster ................................................ 65
     4. Dr. Emilie W. Sonderegger-Fonds....................................................................... 65

2240 Berufsbildung .......................................................................................................... 65
     1. Allgemeines ........................................................................................................ 65


                                                                                                                             III - X
Geschäftsbericht 2012




          2. Zusammenstellung Schulgeldbeiträge Berufsfachschulen Schuljahr
             2011/2012 (Rechnungsjahr 2012) ....................................................................... 66
          3. Qualifikationsverfahren / Augenscheine 2012 Lehrverhältnisse 2012/2013 ......... 67
          4. Zwischenprüfungen ............................................................................................. 69
          5. Lehrvertragsauflösungen..................................................................................... 69
          6. Lehrbetriebe / Neue Ausbildungsbewilligungen ................................................... 70
          7. Ehrung der Berufsleute ....................................................................................... 70
          8. Lehrmeisterkurse ................................................................................................ 71

2245 Berufsberatung........................................................................................................ 71
     1. Informationen ...................................................................................................... 71
     2. Beratungsfälle mit umfassender Abklärung ......................................................... 71
     3. Berufswahlverhalten der Schulabgänger 2012 .................................................... 71
     4. Die fünf meist gewählten Berufe.......................................................................... 72

2250 Erwachsenenbildung .............................................................................................. 72

2260 Kultur........................................................................................................................ 73
     1. Kulturamt ............................................................................................................ 73
     2. Fachkommission Denkmalpflege......................................................................... 73
     3. Innerrhoder Kunststiftung .................................................................................... 74
     4. Stiftung Pro Innerrhoden ..................................................................................... 74
     5. Museum Appenzell.............................................................................................. 74

2280 Freizeit, Jugendarbeit (Kinder- und Jugendkommission) .................................... 78

2282 Sport ......................................................................................................................... 78
     1. J+S-Kaderbildung ............................................................................................... 78
     2. J+S-Personenbestand / Tätigkeit ........................................................................ 79
     3. Jugendausbildung ............................................................................................... 79
     4. Material ............................................................................................................... 80
     5. Kantonale Sportkommission ................................................................................ 80
     6. Kantonaler Jugendsport ...................................................................................... 81

23        FINANZDEPARTEMENT .......................................................................................... 83

2300 Staatsrechnung und Voranschlag 2012 ................................................................. 83
     1. Überblick ............................................................................................................. 83
     2. Erläuterungen zur Rechnung .............................................................................. 83
     3. Die Rechnung 2012 im Vergleich zum Vorjahr .................................................... 85
     4. Sachgruppenstatistik / Artengliederung ............................................................... 86
     5. Kennzahlen ......................................................................................................... 86

2301 Landesbuchhaltung ................................................................................................ 87

2302 Finanzcontrolling..................................................................................................... 87

2305 Personalwesen ........................................................................................................ 87
     1. Personalbestand in den Departementen per 31.12.2012 .................................... 87
IV - X
                                                                                                              Geschäftsbericht 2012




         2.    Mutationen .......................................................................................................... 90
         3.    Besoldung ........................................................................................................... 94
         4.    Lehrlingswesen ................................................................................................... 94
         5.    Allgemeine Bemerkungen ................................................................................... 94

2310 Steuerverwaltung .................................................................................................... 94
     1. Organisation........................................................................................................ 94

2311 Schatzungsamt ........................................................................................................ 98
     1. Organisation........................................................................................................ 98
     2. Schätzungen ....................................................................................................... 99

2380 Amt für Informatik ................................................................................................. 100
     1. Betrieb .............................................................................................................. 100
     2. Erneuerung Storage und Server-Virtualisierungs-Umgebung ............................ 100
     3. Betrieb .............................................................................................................. 100
     4. Migration der Oracle DB-Server ........................................................................ 100
     5. Statistik ............................................................................................................. 100

24       GESUNDHEITS- UND SOZIALDEPARTEMENT .................................................... 101

2410 Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsaufsicht ................................................ 101
     1. Departement ..................................................................................................... 101
     2. Gesundheitsversorgung .................................................................................... 101

2412 Spital und Pflegeheim Appenzell ......................................................................... 102
     1. Spital ................................................................................................................. 102
     2. Pflegeheim ........................................................................................................ 103
     3. Spitalorganisation (Stand Dezember 2012) ....................................................... 104
     4. Statistische Angaben ........................................................................................ 104

2434 Kranken- und Unfallversicherung ........................................................................ 106
     1. Ausserkantonale Hospitalisationen ................................................................... 106
     2. Prämienverbilligung........................................................................................... 106

2438 Spitex, Hauspflege, Mütter- und Väterberatung, Beratungs- und
     Sozialdienst, Dienstleistungen für Betagte ......................................................... 106
     1. Spitex-Dienstleistungen .................................................................................... 106
     2. Mütter- und Väterberatung ................................................................................ 108
     3. Dienstleistungen für ältere Menschen (Pro Senectute) ...................................... 108

2440 Beratungs- und Sozialdienst ................................................................................ 110
     1. Sozialberatung .................................................................................................. 110
     2. Beratungsstelle für Suchtfragen ........................................................................ 110
     3. Kommission für Gesundheitsförderung ............................................................. 112

2442 Lebensmittelpolizei ............................................................................................... 112
     1. Interkantonales Labor ....................................................................................... 112
     2. Fleischkontrolle ................................................................................................. 113
                                                                                                                                 V-X
Geschäftsbericht 2012




         3. Milchhygiene ..................................................................................................... 114

2450 Sozialversicherungen ........................................................................................... 115

2454 Soziales .................................................................................................................. 116
     1. Vormundschaftsbehörde innerer Landesteil ...................................................... 116
     2. Vormundschaftsbehörde Oberegg .................................................................... 117
     3. Öffentliche Fürsorge.......................................................................................... 118

2456 Behinderteninstitutionen ...................................................................................... 119

2460 Bürgerheim Appenzell .......................................................................................... 119

2462 Alters- und Invalidenheim Torfnest (Oberegg) .................................................... 122
     1. Heimkommission ............................................................................................... 122
     2. Betriebsrechnung .............................................................................................. 122
     3. Belegung ........................................................................................................... 122

2480 Asylwesen .............................................................................................................. 123

25       JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITÄRDEPARTEMENT ............................................... 124

2500 Justiz und Polizei .................................................................................................. 124
     1. Allgemeines ...................................................................................................... 124
     2. Jugendanwaltschaft Appenzell .......................................................................... 125
     3. Vermittler .......................................................................................................... 126
     4. Kantonsgericht Appenzell I.Rh. ......................................................................... 126
     5. Bezirksgerichte ................................................................................................. 128
     6. Weiterzug kantonaler Entscheide an das Bundesgericht ................................... 134
     7. Datenschutzbeauftragter ................................................................................... 135

2532 Verwaltungspolizei ................................................................................................ 135
     1. Allgemeines ...................................................................................................... 135
     2. Einwohnerbestand in Appenzell I.Rh. ................................................................ 136
     3. Einwohnerbestand nach Konfessionszugehörigkeit........................................... 136
     4. Einwohnerbestand nach Schulgemeinden ........................................................ 137
     5. Amt für Ausländerfragen ................................................................................... 137
     6. Ausländeranteil in den Bezirken ........................................................................ 137
     7. Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationen ................................. 138
     8. Asylwesen ......................................................................................................... 139
     9. Straf- und Massnahmenvollzug und Bewährungshilfe ....................................... 140
     10. Arbeitsmarkt für ausländische Staatsangehörige .............................................. 140

2534 Eichwesen .............................................................................................................. 141
     1. Masse und Gewicht........................................................................................... 141
     2. Statistische Kontrollen von Fertigprodukten ...................................................... 142

2538 Zivilstandswesen ................................................................................................... 142
     1. Zivilstandsfälle im Zivilstandskreis Appenzell .................................................... 142

VI - X
                                                                                                              Geschäftsbericht 2012




2540 Kantonspolizei ....................................................................................................... 143
     1. Korpsbestand per 31. Dezember 2012 .............................................................. 143
     2. Interkantonale Polizeieinsätze ........................................................................... 143
     3. Polizeiliche Ermittlungsverfahren ...................................................................... 144
     4. Strassenverkehr ................................................................................................ 145
     5. Rettungswesen ................................................................................................. 146

2542 Staatsanwaltschaft ................................................................................................ 146
     1. Allgemeines ...................................................................................................... 146
     2. Einstellungen .................................................................................................... 148
     3. Strafüberweisungen an die Bezirksgerichte....................................................... 148
     4. Ermächtigungsgesuche an die Standeskommission.......................................... 148
     5. Gesuche an das Kantonsgericht ....................................................................... 148
     6. Strafbefehle....................................................................................................... 148
     7. Widerhandlungen gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ............. 149
     8. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und gegen die
         gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz erlassenen Verordnungen ................ 151
     9. Widerhandlungen gegen andere Bundesgesetze .............................................. 153
     10. Widerhandlungen gegen kantonale Bestimmungen .......................................... 155
     11. Strafen .............................................................................................................. 156

2550 Strassenverkehrsamt ............................................................................................ 156
     1. Motorfahrzeugbestand ...................................................................................... 156
     2. Fahrzeug- und Führerprüfungen ....................................................................... 157
     3. Fahrzeuge und Führerausweise ........................................................................ 157
     4. Administrativmassnahmen ................................................................................ 157
     5. Erfolgsquote Führerprüfungen nach Geschlecht 2012 ...................................... 158

2570 Militär...................................................................................................................... 158
     1. Allgemeines ...................................................................................................... 158
     2. Rekruten-Orientierungstage und Rekrutierung .................................................. 159
     3. Dienstleistungswesen ....................................................................................... 160
     4. Wehrpflichtentlassung ....................................................................................... 160
     5. Schiesspflicht ausser Dienst ............................................................................. 161
     6. Kontroll- und Strafwesen ................................................................................... 161
     7. Kantonaler Führungsstab .................................................................................. 161

2574 Kantonskriegskommissariat ................................................................................. 162

2575 Wehrpflichtersatz .................................................................................................. 162

2576 Zivilschutz .............................................................................................................. 162
     1. Allgemeines ...................................................................................................... 162
     2. Baulicher Zivilschutz ......................................................................................... 163
     3. Dienstleistungen Zivilschutzorganisation (ZSO) Appenzell ................................ 164
     4. Dienstleistungen Zivilschutzorganisation Oberegg-Reute.................................. 165
     5. Kontrollwesen ................................................................................................... 167

                                                                                                                               VII - X
Geschäftsbericht 2012




26         LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTS- DEPARTEMENT ......................................... 168

2610 Landwirtschaft ....................................................................................................... 168
     1. Allgemeines ...................................................................................................... 168
     2. Tierbestände ..................................................................................................... 169
     3. Viehabsatz ........................................................................................................ 170
     4. Pflanzenschutz.................................................................................................. 170
     5. Hagelversicherung ............................................................................................ 171
     6. Hemmstoffproben ............................................................................................. 171
     7. Landwirtschaftliche Betriebsberatung ................................................................ 171
     8. Landwirtschaftliche Berufsbildung ..................................................................... 172
     9. Veterinärwesen / Tierseuchenbekämpfung ....................................................... 172

2644 Meliorationen ......................................................................................................... 175
     1. Genehmigte Projekte ........................................................................................ 175
     2. Abgerechnete Projekte...................................................................................... 175
     3. Nicht versicherbare Elementarschäden ............................................................. 176
     4. Überprüfung der tiergerechten Bauweise .......................................................... 177

2650 Oberforstamt.......................................................................................................... 179
     1. Organisation...................................................................................................... 179
     2. Personelles ....................................................................................................... 179
     3. Öffentlichkeitsarbeit........................................................................................... 179
     4. Arealverhältnisse .............................................................................................. 180
     5. Rodungen und Ersatzaufforstungen .................................................................. 180
     6. Forstrechtliche Verfügungen ............................................................................. 180
     7. Forsteinrichtung ................................................................................................ 180
     8. Holzmarktlage und Finanzielles......................................................................... 180
     9. Holzabgabe und Sortimentsanfall...................................................................... 182
     10. Witterung .......................................................................................................... 183
     11. Forstschutz ....................................................................................................... 184
     12. Übertretungen ................................................................................................... 184
     13. Forstgesetzgebung ........................................................................................... 185

2652 Revierförster, Pflanzgarten ................................................................................... 185
     1. Personelles ....................................................................................................... 185
     2. Pflanzgarten ...................................................................................................... 185
     3. Pflanzungen ...................................................................................................... 186
     4. Aufforstungen.................................................................................................... 186

2656 Forstverbesserungen ............................................................................................ 186
     1. Genehmigte Projekte ........................................................................................ 186
     2. Abgerechnete Projekte...................................................................................... 186

2658 Aus-, Fort- und Weiterbildung .............................................................................. 187
     1. Kurse, Tagungen .............................................................................................. 187
     2. Bildungszentrum Wald und Holz Maienfeld ....................................................... 187

VIII - X
                                                                                                          Geschäftsbericht 2012




2660 Natur- und Landschaftsschutz ............................................................................. 188

2680 Nachführung der amtlichen Vermessung (AV) .................................................... 189
     1. Laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ........................................... 189
     2. Periodische Nachführung .................................................................................. 189
     3. Kantonsgrenze .................................................................................................. 190
     4. Kantonale Fixpunkte ......................................................................................... 190
     5. Übersichtsplan und Basisplan amtliche Vermessung ........................................ 190
     6. Erfahrungen mit dem kantonalen Datenmodell.................................................. 190
     7. Datenabgabe .................................................................................................... 190

2682 Erneuerung der amtlichen Vermessung (AV) ...................................................... 191
     1. Abgeschlossene Erneuerungen ........................................................................ 191
     2. In Arbeit stehende Erneuerungen...................................................................... 191
     3. Vorgesehene Erneuerungen ............................................................................. 192
     4. Nomenklatur...................................................................................................... 192
     5. Schnittstellen..................................................................................................... 192
     6. Finanzierung und Auswirkungen der Neugestaltung des Finanzausgleichs
        und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ......................... 192
     7. Anpassung der Rechtsgrundlagen .................................................................... 193
     8. Schlussbemerkungen........................................................................................ 193

2688 Fachstelle Geographisches Informationssystem (GIS) ...................................... 193

2690 Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet .......................................... 194
     1. Genehmigte Projekte ........................................................................................ 194
     2. Abgerechnete Projekte...................................................................................... 194

27       VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT ............................................................... 196

2700 Departementssekretariat....................................................................................... 196
     1. Vernehmlassungen, Anhörungen etc. ............................................................... 196
     2. Flugwesen ........................................................................................................ 196
     3. Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL) ............................... 196
     4. Wohnbau- und Eigentumsförderung .................................................................. 197

2702 Wirtschaftsförderung ............................................................................................ 198
     1. Standortmanagement........................................................................................ 198
     2. Standortpromotion............................................................................................. 199
     3. Innovations- und Kooperationsförderung........................................................... 200
     4. Bewilligung für den Verkauf von Grundstücken ................................................. 200

2703 Neue Regionalpolitik ............................................................................................. 200

2708 Öffentlicher Verkehr .............................................................................................. 202

2710 Tourismus .............................................................................................................. 203
     1. Weiterhin auf Kurs............................................................................................. 203
     2. Grosse und kleine Meilensteine im Marketing ................................................... 203
                                                                                                                           IX - X
Geschäftsbericht 2012




         3. Angebotsgestaltung .......................................................................................... 204
         4. Tourismusförderungsfonds................................................................................ 204

2712 Handelsregisteramt ............................................................................................... 205
     1. Handelsregister-Bestand ................................................................................... 205
     2. Handelsregister-Geschäfte................................................................................ 205
     3. Notariat ............................................................................................................. 206

2720 Stiftungsaufsicht ................................................................................................... 206

2726 Betreibungs- und Konkurswesen ......................................................................... 206
     1. Betreibungswesen............................................................................................. 206
     2. Konkurswesen .................................................................................................. 207

2728 Grundbuchwesen .................................................................................................. 207
     1. Dienstbarkeiten ................................................................................................. 207
     2. Vormerkungen .................................................................................................. 207
     3. Anmerkungen.................................................................................................... 208
     4. Handänderungen .............................................................................................. 208
     5. Handänderungssteuern ..................................................................................... 208
     6. Grundpfandrechte ............................................................................................. 208

2735 Erbschaftswesen ................................................................................................... 209

2785 Arbeitsamt ............................................................................................................. 209
     1. Arbeitsinspektorat ............................................................................................. 209
     2. Kurzarbeit ......................................................................................................... 210
     3. Schlechtwetterentschädigung ........................................................................... 211

2790 Arbeitsvermittlung (RAV) ...................................................................................... 211




X-X
                                                                          Geschäftsbericht 2012




10 GESETZGEBENDE BEHÖRDE
1000 Landsgemeinde
Landammann Daniel Fässler eröffnete die Landsgemeinde vom 29. April 2012 und begrüss-
te die folgenden Gäste mit ihren Begleitungen:
   Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeideparte-
    ments
   Ständeratspräsident Hans Altherr
   Regierungsrat des Kantons Tessin, angeführt von Regierungsratspräsident Marco Borra-
    dori
   Seine Exzellenz Ihor Dir, Botschafter der Ukraine
   Generalkonsul Jianquan Liang, Generalkonsul der Volksrepublik China
   Pater Robert Hotz, Jesuitenpater, Leiter „Hilfsaktion Westukraine“
   Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nussbaumer, Vorarlberger Landtag
   Direktorin Maria Lezzi, Bundesamt für Raumentwicklung
   Brigadier Hans-Peter Walser, Chef Armeeplanung
   Divisionär Fritz Lier, Stv. Kommandant Heer
   Gerichtspräsident Niklaus Oberholzer, Kantonsgerichtspräsident St.Gallen und Präsident
    der Anwaltsprüfungskommission Appenzell I.Rh.
   Alfred Rechsteiner, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Sika Schweiz AG
   Professor Peter Hersche, emeritierter Professor der Universität Bern


Die Landsgemeinde behandelte die nachgenannten Geschäfte und fasste folgende Be-
schlüsse:
   Bericht gemäss Art. 21 der Kantonsverfassung über die kantonalen Amtsverwal-
    tungen
   Wahl des regierenden und stillstehenden Landammanns
    Landammann Carlo Schmid-Sutter wurde bei wenigen Gegenstimmen als regierender
    Landammann gewählt. Landammann Daniel Fässler wurde ebenfalls bei wenigen Ge-
    genstimmen vom Stimmvolk zum stillstehenden Landammann gewählt.
   Eidesleistung des Landammanns und des Landvolkes
   Wahl der übrigen Mitglieder der Standeskommission
    Die verbleibenden Mitglieder der Standeskommission wurden ohne Gegenvorschläge
    wieder gewählt:
    -   Statthalter         Antonia Fässler, Appenzell
    -   Säckelmeister       Thomas Rechsteiner, Rüte
    -   Landeshauptmann     Lorenz Koller, Rüte
    -   Bauherr             Stefan Sutter, Rüte

    Als Nachfolger für den zurückgetretenen Landesfähnrich Melchior Looser wurde Martin
    Bürki, Oberegg, gewählt.




                                                                                        1 - 212
Geschäftsbericht 2012




    Wahl des Präsidenten und der übrigen Mitglieder des Kantonsgerichts
     Der Präsident sowie alle Mitglieder des Kantonsgerichts wurden unangefochten bestätigt:
     -    Roland Inauen, Rüte (Präsident)
     -    Erich Gollino, Appenzell
     -    Thomas Dörig, Gonten
     -    Beda Eugster, Appenzell
     -    Beatrice Fässler-Büchler, Schlatt-Haslen
     -    Rita Giger-Rempfler, Rüte
     -    Peter Ulmann, Schwende
     -    Markus Köppel, Appenzell
     -    Evelyne Gmünder, Rüte
     -    Beat Gätzi, Gonten
     -    Elvira Hospenthal-Breu, Oberegg
     -    Sepp Koller, Schwende

     Als Nachfolger für die zurückgetretene Elsbeth Roncoroni-Bertschler wurde Stephan
     Bürki, Oberegg, gewählt.
    Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Gerichts-
     zusammenlegung) und Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Ge-
     richtsorganisationsgesetzes (GOG)
     Das Wort zu diesem Geschäft wurde nicht ergriffen. In einer ersten Abstimmung wurde
     der Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung bei wenigen
     Gegenstimmen angenommen. In der zweiten Abstimmung wurde der Landsgemeindebe-
     schluss betreffend Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) unter vereinzelten
     Gegenstimmen angenommen.
    Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Abände-
     rung Revisionsbestimmung; Bezirksvorbehalt)
     Das Wort zur Vorlage wurde mehrmals ergriffen. Der Landsgemeindebeschluss zur Än-
     derung der Revisionsbestimmung der Verfassung (Bezirksvorbehalt) wurde deutlich ab-
     gelehnt.
    Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Zusam-
     menschluss der Bezirke im inneren Landesteil)
     Das Wort zur Vorlage wurde mehrmals ergriffen. Unter zweimaligem Ausmehren wurde
     der Landsgemeindebeschluss knapp verworfen. Damit kam der Bezirkszusammen-
     schluss nicht zustande.
    Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz; FusG)
     Das Wort zur Vorlage wurde nicht gewünscht. Dem Gesetz über die Fusion von Bezirken
     und Schulgemeinden wurde bei wenigen Gegenstimmen zugestimmt.
    Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB; neues Kindes-
     und Erwachsenenschutzrecht)
     Das Wort zur Vorlage wurde nicht ergriffen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
    Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Schulgesetzes (SchG)
     Das Wort zur Vorlage wurde nicht ergriffen. Die Landsgemeinde stimmte der Vorlage
     einstimmig zu.



2 - 212
                                                                        Geschäftsbericht 2012




   Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Steuergesetzes (StG)
    Das Wort zur Vorlage wurde nicht ergriffen. Der Landsgemeindebeschluss wurde bei
    ganz wenigen Gegenstimmen angenommen.
   Baugesetz (BauG)
    Das Wort wurde nicht ergriffen. Der Landsgemeindebeschluss wurde bei ganz wenigen
    Gegenstimmen angenommen.
   Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Gesetzes über die Familienzu-
    lagen (FZG)
    Das Wort wurde nicht ergriffen. Dem Landsgemeindebeschluss wurde bei ganz wenigen
    Gegenstimmen zugestimmt.
   Landsgemeindebeschluss betreffend Erteilung eines Kredits für die Erstellung
    eines Kreisels auf der Kreuzung Rank
    Das Wort wurde nicht ergriffen. Der Landsgemeindebeschluss wurde bei wenigen Ge-
    genstimmen angenommen.
Um 15.00 Uhr schloss Landammann Carlo Schmid-Sutter die Landsgemeinde 2012.




                                                                                      3 - 212
Geschäftsbericht 2012




1010 Grosser Rat
Der Grosse Rat versammelte sich im Berichtsjahr 2012 zu den folgenden Sessionen:
    Grossrats-Session vom    6. Februar 2012       mit 14 Geschäften
    Grossrats-Session vom    26. März 2012         mit 7 Geschäften
    Grossrats-Session vom    18. Juni 2012         mit 14 Geschäften
    Grossrats-Session vom    22. Oktober 2012      mit 15 Geschäften
    Grossrats-Session vom    3. Dezember 2012      mit 16 Geschäften

Im Anschluss an die Grossrats-Session vom 18. Juni 2012 waren die Mitglieder des Grossen
Rats und der Standeskommission nach der ersten Sitzung des Amtsjahrs zur traditionellen
Feier des neuen Grossratspräsidenten ins Waldgasthaus Lehmen, Weissbad, eingeladen.


Der Grosse Rat behandelte anlässlich seiner Sessionen folgende Geschäfte:
Grossrats-Session vom 6. Februar 2012
 Protokoll der Session vom 5. Dezember 2011
 Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Zusammenle-
   gung der Bezirke im inneren Landesteil), 2. Lesung
 Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz; FusG),
   2. Lesung
 Baugesetz (BauG), 2. Lesung
 Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Gesetzes über die Familienzulagen
   (FZG)
 Verordnung über die Schutzplatzersatzbeiträge (Schutzplatzersatzverordnung)
 Grossratsbeschluss betreffend Revision des Grossratsbeschlusses über Grenzbeschrie-
   be der Kirchgemeinden des Kantons Appenzell I.Rh.
 Genehmigung der Wahl des kantonalen Datenschutzbeauftragten
 Bericht über die Mehrkosten bei der Sanierung des Gymnasiums, Phasen l-lll
 Bericht über die kantonale Stipendienpolitik
 Bericht zur Änderung des Sondernutzungsplans Kiesabbau Oberstein-Schatten
 Festsetzung der Landsgemeindeordnung für den 29. April 2012
 Landrechtsgesuche
 Mitteilungen und Allfälliges


Grossrats-Session vom 26. März 2012
 Protokoll der Session vom 6. Februar 2012
 Staatsrechnung für das Jahr 2011
 Bericht und Rechnung der Appenzeller Kantonalbank für das Jahr 2011
 Landrechtsgesuche
 Programmvereinbarungen 2012 bis 2015
 Bericht öffentlicher Verkehr; Beantwortung Anfrage Grossrat Ruedi Eberle
 Mitteilungen und Allfälliges




4 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




Grossrats-Session vom 18. Juni 2012
 Wahl der Mitglieder des Büros des Grossen Rates
   Präsident         Josef Schmid, Schwende
   Vizepräsident     Fefi Sutter, Schwende
   1. Stimmenzähler Thomas Mainberger, Schwende
   2. Stimmenzähler Pius Federer, Oberegg
   3. Stimmenzähler Martin Breitenmoser, Appenzell
   Protokoll der Landsgemeinde vom 29. April 2012
   Protokoll der Session vom 26. März 2012
   Wahlen gemäss Art. 4, 31 und 32 des Geschäftsreglements
    Die Präsidenten und Mitglieder der Kommissionen des Grossen Rates wurden, soweit sie
    für eine Wiederwahl zur Verfügung standen, wieder gewählt.
    Es wurden folgende Neuwahlen vorgenommen:
    Kommission für öffentliche Bauten, Verkehr, Energie, Raumplanung, Umwelt
    (BauKo)
    Mitglieder: Markus Rusch, Schwende
                Ruth Corminboeuf-Schiegg, Appenzell
                Christoph Keller, Appenzell
    Als Präsident wurde das bisherige Mitglied Grossrat Ruedi Ulmann gewählt.
   Erneuerungs- und Bestätigungswahlen gemäss Art. 34 des Geschäftsreglements
    Die Präsidenten und Mitglieder der weiteren kantonalen Kommissionen wurden, soweit
    sie für eine Wiederwahl zur Verfügung standen, wieder gewählt.
    Es wurden folgende Neuwahlen vorgenommen:
    Jugendgericht
    Präsident Hubert Gmünder, Appenzell
    Richterin Erna Köfer-Koller, Appenzell
    Richterin Silvia Blatter-Ulmann, Oberegg
    Vormundschaftsbehörde äusserer Landesteil (bis 31.12.2012)
    Präsident Hannes Bruderer, Oberegg
   Geschäftsbericht über die Staatsverwaltung und Rechtspflege im Jahre 2011
   Landsgemeindebeschluss zur Erteilung eines Kredits für das Erstellen eines unterirdi-
    schen Geschosses (Archiv und Serverraum) im alten Zeughaus
   Grossratsbeschluss zur Revision des Leistungsauftrags für das Spital und Pflegeheim
    Appenzell
   Grossratsbeschluss betreffend Revision des Geschäftsreglements des Grossen Rates
   Grossratsbeschluss betreffend Revision der Zivilstandsverordnung
   Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung der Änderungen vom 2. Februar 2012 des
    Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
   Grossratsbeschluss betreffend Aufhebung der Verordnung zum Bundesgesetz über die
    Gleichstellung von Frau und Mann
   Programmvereinbarung Vermessung
   Landrechtsgesuche
   Mitteilungen und Allfälliges



                                                                                        5 - 212
Geschäftsbericht 2012




Grossrats-Session vom 22. Oktober 2012
 Protokoll der Session vom 18. Juni 2012
 Ergänzungswahlen (Kommissionen des Grossen Rates)
 Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Verordnungs-
   kompetenzen des Grossen Rates)
 Grossratsbeschluss betreffend Revision der Behördenverordnung (Vormundschaftsbe-
   hörde)
 Grossratsbeschluss betreffend Revision der Schulverordnung (SchV)
 Archäologieverordnung
 Verordnung über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
 Verordnung zum Baugesetz (BauV)
 Grossratsbeschluss betreffend Revision der Verordnung zum Gesetz über den Feuer-
   schutz (FSV)
 Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung der Statuten der Korporation Enggenhütten
 Initiativbegehren von a. Säckelmeister Sepp Moser für eine Amtszeitbeschränkung der
   Standeskommissionsmitglieder
 Programmvereinbarung Gewässerrevitalisierung 2012 bis 2015
 Geschäftsbericht 2011 der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell I.Rh.
 Landrechtsgesuche
 Mitteilungen und Allfälliges

Grossrats-Session vom 3. Dezember 2012
 Protokoll der Session vom 22. Oktober 2012
 Voranschlag 2013 für den Kanton Appenzell I.Rh.
 Grossratsbeschluss betreffend Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2013
 Finanzplan 2014 - 2018
 Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Verordnungs-
   kompetenzen des Grossen Rates), 2. Lesung
 Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Polizeigesetzes (PolG)
 Landsgemeindebeschluss betreffend Erteilung eines Kredits für die Durchmesserlinie
   Appenzell-St.Gallen-Trogen der Appenzeller Bahnen
 Landsgemeindebeschluss über einen Kredit für ein Archiv und einen Serverraum beim
   Zeughaus sowie Bauanpassungen im Zeughaus
 Grossratsbeschluss betreffend Revision der Behördenverordnung (Entschädigung Stan-
   deskommission)
 Grossratsbeschluss zur Revision der Verordnung über die Departemente (DepV)
 Grossratsbeschluss betreffend Revision der Verordnung über die Gebühren der kantona-
   len Verwaltung (GebV)
 Grossratsbeschluss zur Revision der Zivilstandsverordnung
 Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung
 Bericht Kosten-Controlling bei Hochbauprojekten
 Landrechtsgesuche
 Mitteilungen und Allfälliges




6 - 212
                                                                        Geschäftsbericht 2012




20 ALLGEMEINE VERWALTUNG
2000 Standeskommission
1.   Allgemeines
                                                                   2012          2011
 Sitzungen                                                              26            25
 Zeitaufwand in Stunden                                                174           158
 Geschäfte                                                           1'349         1'406
 Protokoll-Seiten                                                    3'223         3'084
 Korrespondenz (Schreiben)                                             347           434
 Delegationen der Standeskommission                                     42            32


2.   Abstimmungen
Die Stimmberechtigten hatten im Jahre 2012 zu folgenden eidgenössischen Sachvorlagen
Stellung zu nehmen:
                                                                Ergebnis      Stimmbe-
 Sachvorlage
                                                                Kanton AI     teiligung
 11. März 2012
 Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 „Schluss mit uferlo-       1'901 Ja
                                                                                  36.6%
 sem Bau von Zweitwohnungen!“                                   2'161 Nein
 Volksinitiative vom 29. September 2008 „Für ein steuerlich
 begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem           1'600 Ja
                                                                                  36.5%
 Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energie-       2'387 Nein
 spar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)“
                                                                    732 Ja
 Volksinitiative vom 26. Juni 2009 „6 Wochen Ferien für alle“                     36.8%
                                                                3'372 Nein
 Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über Regelung
 der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegen-          3'231 Ja
                                                                                  36.1%
 entwurf zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienst des       702 Nein
 Gemeinwohls“)
 Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbin-            1'516 Ja
                                                                                  36.4%
 dung                                                           2'443 Nein
 17. Juni 2012
 Volksinitiative vom 23. Januar 2009 „Eigene vier Wände dank        792 Ja
                                                                                  26.2%
 Bausparen“                                                     2'093 Nein
 Volksinitiative vom 11. August 2009 „Für die Stärkung der          832 Ja
                                                                                  26.6%
 Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“   2'102 Nein
 Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes                 883 Ja
                                                                                  26.3%
 über die Krankenversicherung (KVG)                             1'996 Nein




                                                                                      7 - 212
Geschäftsbericht 2012




    23. September 2012
    Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusik-           2'387 Ja
                                                                                   37.7%
    förderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative „jugend + musik“)   1'783 Nein
    Volksinitiative vom 23. Januar 2009 „Sicheres Wohnen im           1'884 Ja
                                                                                   38.1%
    Alter“                                                          2'311 Nein
                                                                        994 Ja
    Volksinitiative vom 18. Mai 2010 „Schutz vor Passivrauchen“                    37.7%
                                                                    3'191 Nein
    25. November 2012
                                                                      1'124 Ja
    Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes                             22.8%
                                                                    1'394 Nein


3.     Vernehmlassungen
Im Berichtsjahr gingen folgende 78 (60) Vernehmlassungsvorlagen von Eidgenössischen
Departementen und Bundesämtern sowie von Behörden ein, zu denen die Standeskommis-
sion Stellung nahm:
     06.441 Parlamentarische Initiative - Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche
      beim Telefonverkauf / 07.500 Parlamentarische Initiative - Aufhebung der Bestimmungen
      zum Vorauszahlungsvertrag
     09.503 Parlamentarische Initiative - Stempelsteuer schrittweise abschaffen und
      Arbeitsplätze schaffen
     10.470 Parlamentarische Initiative - Raumplanerische Rahmenbedingungen für die
      Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe
     Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich der Holzverbrennung
     Änderung der Verordnung über die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte
     Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht - Erweiterung der Kognition bei
      Beschwerden in Strafsachen
     Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
     Änderung des Geldwäschereigesetzes
     Änderung des Gewässerschutzgesetzes (verursachergerechte Finanzierung der
      Eliminiation von Spurenstoffen im Abwasser)
     Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes
      (MStG) - Verlängerung der Verfolgungsverjährung
     Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Beurkundung des Personenstands und
      Grundbuch)
     Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a)
      und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)
     Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV2), der Verordnung
      über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung
      über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA)
     Änderung der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
      im Strassenverkehr (MinVV) sowie der Nationalstrassenverordnung (NSV)
     Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
      zwecks Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts
     Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
     Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele 2022
     Bericht des Bundesrats zum Postulat Malama 10.3045 vom 3. März 2010 (Innere
      Sicherheit, Klärung der Kompetenzen)

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                                                                           Geschäftsbericht 2012




   Binnenschifffahrtsverordnung (BSV), Regelungen über das Drachensegeln (Kite-Surfen)
   Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (ausgewogene Paar- und
    Familienbesteuerung)
   Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von
    beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge
   Bundesgesetz über die Krankenversicherung (befristete Wiedereinführung der
    bedarfsabhängigen Zulassung)
   Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung
   Dritte Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
   Elektronische Vollzugshilfe zum Verkehr mit Sonderabfällen und anderen
    kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz - Neue Publikation des BAFU
   Entwurf des Berichts des Bundesrats zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz
    2015+
   Entwurf eines Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienst-
    leistungen
   Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung
    von Art. 65 der Berufsbildungsverordnung
   Fanzüge - Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG)
   Flexibilisierung der Waldflächenpolitik, Änderung der Waldverordnung
   Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung (Pa. Iv. 09.477)
   Institutionelle Fragen im Verhältnis Schweiz und EU
   Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich
    (Hochschulkonkordat) und Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die
    Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung)
   IVHB-Erläuterungen
   Kombinierter siebter, achter und neunter periodischer Bericht der Schweiz an den UNO-
    Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD)
   Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 des Bundes
   Neue Verordnung des UVEK über die Leistungen und Vorhaltekosten der öffentlichen
    Wehrdienste für den Einsatz auf Eisenbahnanlagen
   Neue Weisungen über die touristische Signalisation an Autobahnen und Autostrassen
   Neuregelung der Abgaswartungsvorschriften und weitere Anpassungen im
    Strassenverkehrsrecht
   Parlamentarische Initiative - Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons
   Parlamentarische Initiative - Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne
    Bestrafung der Grossverbraucher
   Parlamentarische Initiative - Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone
   Parlamentarische Initiative - Opferhilfegesetz, Schaffung wichtiger Informationsrechte
    des Opfers
   Personenfreizügigkeit: Anrufung der Ventilklausel
   Planungshilfe Raumplanung und Störfallvorsorge
   Raumkonzept Schweiz: Genehmigung durch die Trägerorganisationen
   Revision der Stromversorgungsverordnung
   Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV)
   Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes
   Revision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im
    Bereich der elektronischen Signatur
   Revision Stauanlagen
   Revision der TVD-Verordnung

                                                                                         9 - 212
                                                                         Geschäftsbericht 2012




4.     Standeskommissionsbeschlüsse (Erlasse)
Die Standeskommission hat folgende 12 (12) Erlasse verabschiedet:
     Standeskommissionsbeschluss betreffend die Fischerei-Vorschriften 2012 vom 28. Feb-
      ruar 2012
     Standeskommissionsbeschluss betreffend die Jagd-Vorschriften 2012 vom 12. Juni 2012
     Standeskommissionsbeschluss über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sport-
      veranstaltungen / Aufhebung vom 10. April 2012
     Standeskommissionsbeschluss über das Dienstreglement der Kantonspolizei vom
      10. April 2012
     Standeskommissionsbeschluss über Abwasserbehandlung und Gebührenbezug (StKB
      Abwasser) vom 1. Mai 2012
     Revision des Standeskommissionsbeschlusses über die Departemente, Amtsstellen und
      Kommissionen (StKB Dep) vom 15. Mai 2012
     Standeskommissionsbeschluss zum Schulgesetz vom 26. Juni 2012
     Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung von Behördenmitgliedern vom
      13. August 2012
     Standeskommissionsbeschluss über Ausbildungsbeiträge vom 20. November 2012
     Standeskommissionsbeschluss über den Fonds Wirtschaftsförderung Landwirtschaft vom
      4. Dezember 2012
     Standeskommissionsbeschluss über die Pflegefinanzierung vom 4. Dezember 2012
     Standeskommissionsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
      vom 4. Dezember 2012


5.     Bewilligungen und Gesuche
                                                                    2012          2011
    Erleichterte Einbürgerungen                                         34            74
    Ordentliche Einbürgerungen                                          22            32
    Entlassungen aus dem Bürgerrecht                                    17            11
    Kostengutsprachen für Sonderschulen                                  5            16
    Schweizer Sammlungskalender 2012 (ZEWO)                              1             1
    Sammlungen (im ZEWO-Kalender nicht aufgeführt)                       3             4
    Baurechtliche Ausnahmebewilligungen gemäss Art. 64 BauG
     erteilt                                                            14             17
     verweigert                                                          1              0
    Kostenerlass
     gutgeheissen                                                        1               0
     abgelehnt                                                           0               0


6.     Genehmigungen
Als Aufsichtsbehörde genehmigte die Standeskommission im Berichtsjahr:
     Änderung des Vertrags zwischen dem Verband römisch-katholischer Kirchgemeinden
      des Kantons Appenzell A.Rh. und der Katholischen Kirchgemeinde Oberegg über die
      staatsrechtliche Stellung der Katholiken der ausserrhodischen Gemeinde Reute
     Bezirksreglement Schlatt-Haslen
     Übertragung von Eigentum einer bevormundeten Person infolge Erbteilung

                                                                                      11 - 212
Geschäftsbericht 2012




   Stationäre Spitaltarife für die Akutsomatik 2012 / Vorsorgliche Massnahme
   Freihandverkauf einer Liegenschaft einer bevormundeter Person
   Jahresrechnung 2011 der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene
    St.Gallen/Sargans (ISME)
   Tarifvertrag zwischen der Klinik Hofweissbad und den Versicherern HSK und tarifsuisse
    ag für stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der allge-
    meinen Abteilung gemäss KVG
   Vertrag über den Taxpunktwert zu TARMED und Vertrag über die Kataraktpauschale
    zwischen der Helsana-Sanitas-KPT und tarifsuisse ag sowie dem Kantonalen Spital und
    Pflegeheim Appenzell
   Vertrag zwischen der Klinik Hofweissbad und den Versicherern HSK und tarifsuisse ag
    über die Tarife für stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in
    der allgemeinen Abteilung gemäss KVG
   Voranschlag 2013 der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene
    St.Gallen/Sargans (ISME)
   Die Quartierpläne
    - „Sägehüsli-Blumenau“, Bezirk Rüte
    - „Mosersweid - Teil B“, Bezirk Rüte
    - „Mittlere Hostet“, Bezirk Rüte
    - „Industrie Mettlen-Ost“, Bezirk Appenzell
    - „Sandgrube-Ziel-Böhleli“, Bezirk Appenzell
   Die Änderung des Quartierplans
    - „Hostet-Mosersweid - Teil A“, Bezirk Rüte
    - „Böhl“, Bezirk Schlatt-Haslen
   Die Totalrevision oder Änderung einer Zonenplanung
    - Teilzonenplanänderung „Sägehüsli-Blumenau“, Bezirk Rüte
    - Teilzonenplanänderung „Sonne, Eggerstanden“, Bezirk Rüte
    - Teilzonenplanänderung „Industrie Mettlen-Ost“, Bezirk Appenzell
   Kaufverträge                                                                   3       (2)
   Bodenabtretungen                                                               7       (6)
   Grund- und Personaldienstbarkeitsverträge
    (einschliesslich Löschungen)                                                   6       (8)
   Tauschverträge                                                                 8       (3)
   Genehmigung von Statuten und Statutenänderungen
    von Flurgenossenschaften                                                       4       (4)
   Namensänderungen                        gutgeheissen                           3       (4)
                                            abgelehnt                              1       (0)
   Entbindung vom Amtsgeheimnis                                                   0       (0)




12 - 212
Geschäftsbericht 2012




   Vertrag über den Taxpunktwert zu TARMED und Vertrag über die Kataraktpauschale
    zwischen der Helsana-Sanitas-KPT und tarifsuisse ag sowie dem Kantonalen Spital und
    Pflegeheim Appenzell
   Vertrag zwischen der Klinik Hofweissbad und den Versicherern HSK und tarifsuisse ag
    über die Tarife für stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in
    der allgemeinen Abteilung gemäss KVG
   Voranschlag 2013 der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene
    St.Gallen/Sargans (ISME)
   Die Quartierpläne
    - "Sägehüsli-Blumenau", Bezirk Rüte
    - "Mosersweid - Teil B", Bezirk Rüte
    - "Mittlere Hostet", Bezirk Rüte
    - "Industrie Mettlen-Ost", Bezirk Appenzell
    - "Sandgrube-Ziel-Böhleli", Bezirk Appenzell
   Die Änderung des Quartierplans
    - "Hostet-Mosersweid - Teil A", Bezirk Rüte
    - "Böhl", Bezirk Schlatt-Haslen
   Die Totalrevision oder Änderung einer Zonenplanung
    - Teilzonenplanänderung "Sägehüsli-Blumenau", Bezirk Rüte
    - Teilzonenplanänderung "Sonne, Eggerstanden", Bezirk Rüte
    - Teilzonenplanänderung "Industrie Mettlen-Ost", Bezirk Appenzell
   Kaufverträge                                                                   3       (2)
   Bodenabtretungen                                                               7       (6)
   Grund- und Personaldienstbarkeitsverträge
    (einschliesslich Löschungen)                                                   6       (8)
   Tauschverträge                                                                 8       (3)
   Genehmigung von Statuten und Statutenänderungen
    von Flurgenossenschaften                                                       4       (4)
   Namensänderungen                        gutgeheissen                           3       (4)
                                            abgelehnt                              1       (0)
   Entbindung vom Amtsgeheimnis                                                   0       (0)




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                                                                          Geschäftsbericht 2012




7.      SWISSLOS-Fonds / SWISSLOS-Sportfonds
7.1.    Stiftungen                                          458'071.00        (450'210.90)
Stiftung Pro Innerrhoden                                    392'632.30         (385'895.05)
Innerrhoder Kunststiftung                                    65'438.70          (64'315.85)

7.2.    Soziale Zwecke                                            0.00          (16'500.00)
Kein Beitrag

7.3.    Kulturelle Zwecke                                   129'500.00        (113'500.00)
Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell       Projekt AR◦AI 500 – 500 Jahre in der Eidgenos-
I.Rh.                                       senschaft
Museum Herisau und Staatsarchiv Ap-         Buchprojekt "Ab in die Ferienkolonie! - Fokus
penzell A.Rh.                               Appenzellerland"
OK Schweizerischer Landjugendwettbe-        16. Schweizerischer Landjugendwettbewerb
werb 2012                                   2012
Stadtplanungsamt St.Gallen                  Ausstellung "Landschaft und Kunstbauten -
                                            Ingenieurwerke der Ostschweiz"
Standgemeinschaft Gonten                    Erneuerung der elektronischen Anlagen im
                                            Schützenhaus Gonten
Diverse                                     Sichtung des Nachlasses von a. Landesar-
                                            chivar Hermann Bischofberger sel.
Verein Freunde alter Landmaschinen der      Oldtimer-Traktorentreffen in Appenzell
Schweiz, Sektion Ostschweiz

7.4.    Film / Video / Musik / Erziehung / Bildung           15'700.00          (26'580.00)
Elmiger Dorothee                            Beitrag an Buchprojekt
Jugendbrassband Ostschweiz                  Musiklager
Stiftung Schweizerischer Jugendmusik-       37. Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb
wettbewerb
Tanznetzwerk Schweiz, Zürich                Tanzfest 2012
Verein Jugendfilmwettbewerb, St.Gallen      2. Ostschweizerischer Jugendfilmwettbewerb
Verein Volkskulturfest Obwald, Sarnen       Volkskulturfest Obwald 2012

7.5.    Einmalige Beiträge                                   36'802.75          (22'787.80)
    Diverse Auszeichnungen erfolgreicher Sportler
    Fussball-Club Appenzell
    Natureisbahn Glandenstein Weissbad
    Orientierungslaufgruppe St.Gallen/Appenzell
    Reiterverein Appenzell
    Schwimmclub Appenzell
    Seilziehclub Gonten
    Skiclub Appenzell
    Skiclub Steinegg
    Skiclub Oberegg
    SLRG Sektion Appenzell


                                                                                       13 - 212
Geschäftsbericht 2012




   STV Oberegg
   SVKT Frauenturngruppe Appenzell
   Tennisclub Appenzell
   Turnverein Appenzell
   Turnverein Haslen
   Unihockey Appenzell

7.6.       Jährliche Unterstützungsbeiträge               131'406.00   (132'475.00)
   Appenzell Innerrhodischer Kantonalschützenverband
   Appenzeller Kantonal-Fussballverband
   Appenzeller Kantonal-Schwingerverband
   Appenzeller Plusport-Verband
   Appenzeller Turnverband
   Behinderten-Sportverein Sektion Appenzell I.Rh.
   Bezirksschützen Schlatt-Haslen
   Blauring Oberegg
   Blues-Trübli-Brothers Gonten
   Damenturnverein Brülisau
   Frauen Gymnastikgruppe Haslen
   Frauenturngruppe Eggerstanden
   Frauenturngruppe Steinegg
   Fussball-Club Appenzell
   Handball-Regionalverband
   HTC Appenzell
   IG Sportbus Appenzell I.Rh.
   Infanterie Schützenverein Gonten
   Infanterie Schützenverein Ried
   Infanterie-Schützenverein Eggerstanden
   Jugendriege Schwende
   Jungwacht Blauring SG/AI/AR
   Junioren-Organisation SAC Schweizerischer Alpenclub
   Luftgewehrsektion Oberegg
   Luftgewehrsektion Appenzell
   Männerriege Steinegg
   Nakazono Dojo Appenzell
   Natureisbahn Glandenstein Weissbad
   Orientierungslaufgruppe St.Gallen/Appenzell
   Ostschweizer Skiverband
   Pfadiabteilung Maurena
   Pistolenschützen Appenzell
   Rad- und Mountainbikeclub Appenzell
   Regionaler OL-Verband Nordostschweiz
   Schützengesellschaft Clanx
   Schützenverein Appenzell
   Schützenverein Steinegg-Hirschberg
   Schützenverein Uli-Rotach Schwende
   Schweizerischer Schwimmverband Region Ost
   Schwimmclub Appenzell

14 - 212
                                                                                Geschäftsbericht 2012




 Schwing-Club Appenzell
 Seilziehclub Appenzell
 Seilziehclub Gonten
 Skiclub Appenzell
 Skiclub Brülisau-Weissbad
 Skiclub Eggerstanden
 Skiclub Gonten
 Skiclub Oberegg
 Skiclub Ried
 Skiclub Steinegg
 SLRG Sektion Appenzell
 Sport- und Wanderclub Appenzell
 Sportschützen Weissbad
 Squashclub Appenzell
 St.Gallisch-Appenzellischer Leichtathletikverband
 STV Oberegg
 SVKT Appenzell
 SVKT Frauenturngruppe Appenzell
 SVKT Frauensportverband St.Gallen/Appenzell
 SVKT Oberegg
 Tennisclub Appenzell
 Turnerinnen des Müttervereins Appenzell
 Turnverein Appenzell
 Turnverein Gonten
 Turnverein Haslen
 Unihockey Appenzell
 Verein Croatia 97
 Volleyballclub Appenzell-Gonten
 VOS Brülisau
Total                                                            168'208.75         (155'262.80)

7.7.   Fondsrechnung
                                                                    2012              2011
 Beitrag an die Stiftung Pro Innerrhoden            Ziff. 7.1.     392'632.30        385'895.05
 Beitrag an die Innerrhoder Kunststiftung           Ziff. 7.1.      65'438.70         64'315.85
 Soziale Zwecke                                     Ziff. 7.2.           0.00         16'500.00
 Kulturelle Zwecke                                  Ziff. 7.3.     129'500.00        113'500.00
 Film / Video / Musik / Erziehung / Bildung         Ziff. 7.4.      15'700.00         26'580.00
 Sport-Toto-Fonds                             Ziff. 7.5., 7.6.     168'208.75        155'262.80
 Total                                                             771'479.75        762'053.70

8. Rekurse
 Bestand                    Gutheis-      Abwei-         Nicht-       Abschrei-       Bestand
               Eingang
01.01.2012                   sung          sung        eintreten        bung         31.12.2012
        27            70          13            39              6            12             27




                                                                                             15 - 212
Geschäftsbericht 2012




2010 Ratskanzlei
1.    Protokollwesen / Korrespondenz
                                                Geschäfte              Protokolle/Seiten
                                            2012       2011            2012        2011
 Grosser Rat                                     66          53            143         146
 Büro des Grossen Rates                          57          86             22          18
 Standeskommission                            1'349       1'406          3'223       3'084
 Ratskanzlei                                    143         104            194         178
 Vorlagen und Entwürfe an die Stan-
                                                205          199         4'667          4'852
 deskommission
 Landsgemeindemandat                              17           11            232          84
 Staatskalender                                    –            –            119         105
 Geschäftsbericht                                  –            –            212         241


2.    Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse
Die Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse hatte sich mit 10 (13) Streitfällen zwischen Mie-
tern und Vermietern zu befassen. In 8 (7) Fällen konnte eine gütliche Einigung erzielt wer-
den. Im Weiteren wurden in zahlreichen Fällen Mietern und Vermietern mündliche Auskünfte
erteilt und Rechtsberatung gegeben.


3.    Landesarchiv
Wechsel Landesarchivar im Frühjahr 2012.
Die Benutzungsdaten werden erst seit 2011 gemäss der Schweizerischen Archivdirektoren-
konferenz schweizweit einheitlich erhoben:
Benutzungsstatistik des Landesarchivs
 Jahr                           2012  2011          2010     2009    2008      2007     2006
 Benutzer des Lesezimmers         72    81             –        –       –         –        –
 Benutzungstage des Lese-
                                 105   131             112     85      73          57     41
 zimmers
 Bestellte Archivalieneinheiten  284   346               –      –        –          –      –
 Schriftliche Auskünfte           52    40               –      –        –          –      –


Wichtigste Aktenzugänge im Landesarchiv 2012
                                                                                     Umfang
 Herkunft (Amt/Person)        abgelieferter Bestand
                                                                                    in Metern
 Amtsvormundschaft            Abgeschlossene Betreuungsfälle 1992-2004                    2.0
                              Buchhaltung 1986-2006
                              Protokolle 1994-2006
 CVP Appenzell Innerrho-      Korrespondenz / Akten Kassier 1997-2005
                                                                                        16.8
 den                          Mitgliederkartei 1988-1999
                              Rechnungsbuch Katholisch-konservative Partei
                              Appenzell I.Rh. 1921-1986


16 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




                             Mitgliederbefragung 2000
                             Ausserkantonale Hospitalisation, Abrechnungen
                             2007-2009, Vereinbarungen, Tarife 1998-2009,
 Gesundheitsamt                                                                         3.0
                             Lungenliga, Korrespondenz, Protokolle, Jah-
                             resberichte 1999-2010
 Grundbuchamt                Gelöschte Grundpfandrechte 2006-2010                       2.6
 Plusport AI                 Akten 2007-2010                                            0.2
                             Publikationen (Staatsrechnung, Geschäftsbe-
                             richt, Staatskalender)
 Ratskanzlei                                                                            2.8
                             Album Landsgemeinde 2012
                             Akten Standeskommission 2011
 Wildkirchli-Stiftung        Korrespondenz, Akten                                       0.1
 Total 2012                                                                            27.5


Wichtigste Erschliessungsarbeiten 2012
                                                                                 Umfang
 Bestand                     Vorgenommene Arbeiten
                                                                                 in Meter
 A, Gemeinsames Archiv,
                             Verzeichnen im scopeArchiv                                    5
 bis 1597, Urkunden
 B, Gemeinsames Archiv,
                             Umpacken, verzeichnen im scopeArchiv                          3
 bis 1597, Akten
 F.II, Altes Archiv I, bis
                             Verzeichnen im scopeArchiv                                 0.6
 1597
 K, Neues Archiv II, 1873
                             1. Etappe: Ordnen, bewerten, umpacken
 bis 1970er-Jahre

                             Ordnen, bewerten, umpacken, verzeichnen im              234
 P, Pläne
                             scopeArchiv                                        Einheiten

Die Archivdatenbank scopeArchiv umfasst per 31. Dezember 2012 insgesamt 13'835 Ver-
zeichnungseinheiten.


Erhaltung: Restaurierungen
 Signatur                  Titel
 E.12.02.01.01             Landrechtsbuch 1706-1864
 E.14.22.02                Wochenrat, Protokoll, 1804-1809
                           Kirchenrechnungen, 1775-1818 (im Auftrag der Pfarrei
 M.03.02 / PfAA B 5.6.05
                           St.Mauritius)

Wichtige Arbeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit:

Mitarbeit in der Arbeitsgruppe "Zeitzeugnisse" im Rahmen des Jubiläums ARᵒAI 500: Aufbe-
reiten von Zeitzeugnissen für die Internetplattform www.zeitzeugnisse.ch, verfassen von
Texten zu Zeitzeugnissen für das Jubiläumsbuch "Zeitzeugnisse. Appenzeller Geschichten in
Wort und Bild".



                                                                                       17 - 212
Geschäftsbericht 2012




Archivbesuche von fünf Appenzeller Primar- und Gymnasialklassen mit insgesamt rund
80 Schülerinnen und Schülern.


4.    Innerrhodische Kantonsbibliothek
Seit im August 2011 die letzten Kapuziner das Kloster verlassen haben und das Gebäude
leersteht, wird ein neuer Nutzungszweck evaluiert. Im Auftrag der Standeskommission wur-
den drei Nutzungsvarianten gründlich geprüft: eine Jugendherberge, Büroräumlichkeiten für
die kantonale Verwaltung und ein Zusammengehen der Bibliotheken des inneren Landesteils
(Innerrhodische Kantonsbibliothek, Volksbibliothek Appenzell, Schülerbibliothek des Gymna-
siums St.Antonius, Lehrerinformationsstelle, eventuell auch die Ludothek). Gemeinsam mit
allen Beteiligten hat die Innerrhodische Kantonsbibliothek verschiedene Bibliotheksvarianten
erarbeitet und hat sie am Tag der offenen Tür präsentiert.
Zuwachs
                                                                                    2012           2011
 Kauf                                                                                  120             128
 Tausch                                                                                  1               2
 Geschenk                                                                              392             953
 Total                                                                                 513           1'083


Erschliessung
                                                                                    2012           2011
 Eingearbeitete Monographien                                                          2'398          2'043


Das Bibliothekssystem erfasst den Zuwachs an Monographien, nicht die Zunahme an er-
schlossenen Titeln; die Differenz rührt daher, dass teilweise mehrere Titel pro Monographie
katalogisiert werden. Der gemeinsame Medienbestand der Innerrhodischen Kantonsbiblio-
thek und der Volksbibliothek Appenzell zählt inzwischen 59'707 (57'123) Einheiten.
 Printmedien                                                                                        56'369
 Tonträger                                                                                           2'490
 Bildträger                                                                                            803
 Digitale Medien                                                                                        44
 Spiele                                                                                                  1
 Total                                                                                              59'707


Benutzung
 Benutzerzahl (Kantonsbibliothek und Volksbibliothek)                               2012           2011
 Erwachsene                                                                          69.8%          70.7%
 Jugendliche                                                                         22.0%          21.3%
 Kinder                                                                               8.2%           8.0%
 Schulklassen*                                                                           73             71
 Total                                                                                5'349          5'195
*73 Schulklassen kommen im Monatsrhythmus in die Bibliothek, um sich mit Freizeitlektüre zu versorgen. Die
Schüler sind in der Rubrik "Kinder" nicht einzeln erfasst.




18 - 212
                                                                               Geschäftsbericht 2012




 Dokumentenausleihe
                                                                        2012            2011
 (Kantonsbibliothek und Volksbibliothek)
 Printmedien                                                             57'036          57'032
 Tondokumente                                                             8'296           8'008
 Bilddokumente                                                            2'978           3'255
 Total                                                                   68'310          68'295


 Fernleihe                                                              2012            2011
 Buch Schweiz                                                                  9            25
 Buch Ausland                                                                  0             0
 Kopien Schweiz                                                                0             1
 Kopien Ausland                                                                0             0
 Total                                                                         9            26


 Digitale Bibliothek Ostschweiz                                         2012            2011
 Gemeinsamer Medienbestand total                                         20'726          14'383
 Downloads total                                                         74'659          31'399


Veranstaltungen
Veranstaltungen, die von der Kantonsbibliothek mitveranstaltet wurden oder an denen die
Kantonsbibliothek präsent war:
19. März             Anschliessend an die Hauptversammlung des Vereins Volksbibliothek
                     Appenzell las Lisa Tralci aus Wechselfälle und anderes. Das Buch por-
                     trätiert Menschen in einer Zeit der Veränderung, des Aufbruchs, der
                     Einsicht und der Krisen.
26. März             Weiterbildungsveranstaltung für die Appenzeller Bibliotheken Baustei-
                     ne im Personalmanagement von Bibliotheken. Lorenz Gmünder refe-
                     rierte über den Arbeitsvertrag, die Kantonsbibliothekarin über Pflich-
                     tenhefte und Heidi Eisenhut über Leistungsvereinbarungen.
1. / 2. Juni         Präsenz am Tag der offenen Tür im Kapuzinerkloster. Die Kantonsbib-
                     liothekarin stellte das Projekt Bibliothek Appenzell vor. Gleichzeitig hat-
                     ten Interessierte Gelegenheit, die Kapuzinerbibliothek kennenzulernen.
22. August           Mitwirkung an zwei Veranstaltungen zum Jubiläum 20 Jahre Bücherla-
                     den Appenzell: Frauen aus Appenzell lesen aus Lieblingsbüchern. Die
                     Kantonsbibliothekarin stellte den Roman Der Meister und Margarita
                     von Michail Bulgakov vor.
1. September         Öffentliche Bibliotheken laden ein unter dem Motto "Zu Besuch bei
                     Verwandten". Das Bibliotheks-Team der Volksbibliothek lud zum kuli-
                     narischen Lesevergnügen ein. Die Kantonsbibliothekarin zeigte in der
                     Kapuzinerbibliothek Appenzell "Leckerbissen" aus den Beständen der
                     Innerrhodischen Kantonsbibliothek, der Pfarrbibliothek St.Mauritius,
                     der bischöflichen Kommissariatsbibliothek und der Kapuzinerbibliothek.
5. bis 10. November Aktionswoche mit Wettbewerb zur Digitalen Bibliothek Ostschweiz.



                                                                                            19 - 212
Geschäftsbericht 2012




17. November            Christine Fischer stellte ihre Neuerscheinung Els vor, eine Erzählung
                        einer Frau aus Schwedisch-Lappland.
5. Dezember             Kinderveranstaltung im Mehrzweckraum der Primarschule Hofwies
                        zum Chlösler. Die coole Fuule: ein Clowntheater von und mit Mirta
                        Ammann
Veröffentlichungen der Kantonsbibliothekarin
 Appenzeller Publikationen 2011/12: Architekturliteratur zwischen Tradition und Vision. In:
   Appenzellische Jahrbücher. Jg. 139 (2012) S. 231-232.
 Das erste Mal. In: Appenzeller Volksfreund. Jg. 137 (2012) Nr. 16 (28. Januar) S. 6.
 Innerrhoder Bibliographie für 2010. In: Innerrhoder Geschichtsfreund. Jg. 52 (2011)
   S. 193-219.
 Innerrhoder Bibliographie für 2011. In: Innerrhoder Geschichtsfreund. Jg. 53 (2012)
   S. 194-218.
 Premieren in der Menschheitsgeschichte. In: Appenzeller Zeitung. Jg. 183 (2012) Nr. 26
   (1. Feb.) S. 35.




20 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




21 BAU- UND UMWELTDEPARTEMENT
2100 Allgemeines
1.   Entscheide, Baubewilligungen
                                                                     2012           2011
 Bauten ausserhalb der Bauzone                                          197            165
 Bauten innerhalb der Bauzone                                           226            228
 Abgelehnte Gesuche                                                       5              5
 Abparzellierungsentscheide                                              11             10
 Bauermittlungsentscheide                                                18             14

In den Gesamtentscheiden des Bau- und Umweltdepartements sind aufgrund des Koordina-
tionsauftrags die jeweils erforderlichen Spezialbewilligungen (Gewässerschutz, Umwelt-
schutz, Energie, Strassenwesen etc.) integriert.

2.   Weitere Departementsgeschäfte
Im vergangenen Geschäftsjahr konnte die Revision des Baugesetzes und der dazugehörigen
Bauverordnung mit Entscheiden der Landsgemeinde und des Grossen Rates abgeschlossen
werden.




2116 Hochbauten des Verwaltungsvermögens
     Allgemeiner Betrieb und Unterhalt
Neben den üblichen Betriebsaufwendungen (Ver- und Entsorgung, vertragliche Revisionen
usw.) sowie den Kleinreparaturen durch Dritte wurden die betrieblichen Unterhaltsarbeiten
durch die Equipe des Hauswartungs- und Reinigungsdienstes ausgeführt. Die Gesamtauf-
wendungen für die Verwaltungsbauten betrugen im Berichtsjahr rund Fr. 1'250'000.-- (Ver-
waltungsbauten ohne Spital, Gymnasium, Bürgerheim Appenzell sowie Alters- und Invali-
denheim Torfnest).
Investitionen Hochbauten (Konto 50 ff.)
Im Berichtsjahr konnten zu Lasten der Investitionsrechnung Bau- und Planungsaufwendun-
gen von rund Fr. 7'910'000.-- getätigt werden (inkl. Rückstellungen von Fr. 6'428'000.--).
Grössere Investitionen werden in den kommenden Jahren beim Neubau des Alters- und
Pflegezentrums, dem Spital, beim Gymnasium und beim Kapuzinerkloster anstehen. Der
Wettbewerb für das neue Alters- und Pflegezentrum wurde anfangs 2012 abgeschossen.
Das Vorprojekt und das Bauprojekt wurden anhand des Siegerprojekts vom Architekturbüro
Bob Gysin + Partner AG ausgearbeitet. Die Baueingabe wird anfangs 2013 erfolgen.
Die bedeutendsten Investitionen sind nachfolgend aufgeführt:
 Bezeichnung                Kosten      Bemerkungen
 Bürgerheim                 41'000.--   Brandmeldeanlage
 Gymnasium                 190'000.--   Renovation Rektorat, Prorektorat und Gang 3.OG
 Spital und Pflegeheim     700'000.--   Planung Neubau Alters- und Pflegezentrum

                                                                                        21 - 212
Geschäftsbericht 2012




2117 Hochbauten des Verwaltungsvermögens
     Erneuerungen
Im Berichtsjahr konnten Erneuerungen im Bereich der Kantonsliegenschaften für insgesamt
Fr. 392'000.-- ausgeführt und eingeleitet werden. Ein grosser Nachholbedarf besteht weiter-
hin beim Spital und beim Bürgerheim.
Die wichtigsten Einzelsanierungen sind nachfolgend aufgeführt
 Bezeichnung              Kosten     Bemerkungen
                          50'000.-- Fortlaufende Sanierung Zimmer
 Bürgerheim
                          20'000.-- Sanierung Schnitzelbunker
 Gymnasium                40'000.-- Sanierung Schächte 2. UG Westtrakt
 Kapuzinerkloster         40'000.-- Fertigstellen Brandmelde- und Sicherheitsanlage
                                     Teil Erneuerung bestehende Brandmelde- und
 Kanzlei                  27'000.--
                                     Sicherheitsanlage
 Altersheim Torfnest      15'000.-- Automatische Eingangstüre



2118 Raum-, Richt- und Zonenplanung
     Fachkommission Heimatschutz
1.    Fachkommission Heimatschutz (FkH)
Im Jahre 2012 hat sich die FkH zu 25 (25) ordentlichen Sitzungen getroffen, an denen
409 (359) Baugesuche und 12 (20) Bauermittlungen behandelt wurden. Zusätzlich unter-
stützte die FkH Bauwillige im Rahmen von 119 (87) Bauberatungen.


2.    Kantonale Richtplanung
Allgemeines
Im Bereich Energie wurde ein Bericht über potentielle Windenergiestandorte AI/AR und der
Entwurf einer kantonalen Energiestrategie erarbeitet.
Im Rahmen der Masterplanung Verkehr Dorf Appenzell konnten die Planungen betreffend
die Erschliessungsverbindung Bahnhofstrasse-Gringelstrasse-Weissbadstrasse-Rank auf
Stufe Vorprojekt abgeschlossen werden. Die erforderliche Freihaltung des Korridors wird im
kantonalen Richtplan gesichert.
Als Grundlage für die geplante Revision des kantonalen Richtplans, Teil Siedlung, wurde auf
Basis räumlicher Quartierauswertungen ein Bericht zur künftigen Siedlungspolitik verfasst.
Weitere statistische Angaben
                                                                      2012         2011
 Anträge zuhanden der Standeskommission für Ausnahmebewil-
                                                                             15           18
 ligungen nach Art. 64 des kantonalen Baugesetzes
 Wiedererwägungen                                                             0            0
 Beschwerden                                                                  0            0
 Neue Konzessionen                                                            1            1
 Konzessionsverlängerungen                                                    4            0
 Vernehmlassungen                                                            25           18

22 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




3.   Nutzungsplanung der Bezirke
Insgesamt wurden je 7 (9) Zonenplanänderungen und 22 (14) Quartierplanänderungen auf
ihre Recht- und Zweckmässigkeit geprüft. In Rechtskraft erwachsen sind 4 (5) Zonenplanän-
derungen und 6 (4) Quartierplanänderungen.
Folgende Zonen- und Teilzonenplanänderungen wurden bearbeitet:
 Bezirk Appenzell          Vorprüfung Teilzonenplanänderung Brenden
 Bezirk Schwende           –
 Bezirk Schlatt-Haslen     2. Vorprüfung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung
                           Genehmigung Teilzonenplanänderung Sägehüsli
 Bezirk Rüte               Vorprüfung und Genehmigung Teilzonenplanänderung Sonne,
                           Eggerstanden
 Bezirk Gonten             –
 Bezirk Oberegg            –
 Feuerschaugemeinde        Genehmigung Teilzonenplan Mettlen-Ost
 Appenzell                 Genehmigung Schutzzonenplan Hauptgasse 50

4.   Kantonale Nutzungsplanung
Im Jahre 2012 wurden keine neuen kantonalen Nutzungsplanungen erarbeitet.




2120 Kontrollstelle Seilbahnen und Skilifte
Die kantonal konzessionierten Skilifte und Seilbahnen wurden wie in den Vorjahren von der
Kontrollstelle des IKSS (Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte) geprüft und
mit Ausnahme von kleinen Beanstandungen als gut und betriebssicher befunden.




2122 Unterhalt der Gewässer
1.   Gewässerunterhalt
Die Arbeitsequipen des Landesbauamts haben einzelne Unwetterschäden behoben und
führten kleinere Unterhaltsarbeiten, insbesondere an diversen Bachdurchlässen durch. Aus-
serdem wurden wiederum gezielt Unterhaltsmassnahmen zur Verhinderung oder Reduzie-
rung von Hochwasserschäden durchgeführt (Räumung von Geschiebesammlern, Entfernung
von Auflandungen, Ufergehölze ausforsten und Fallholz zerschneiden).


2.   Investitionen (Bachverbauungen / Wuhrungen)
Mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) konnte eine neue Programmvereinbarung 2012 -
2015 abgeschlossen werden, welche die Beiträge des Bundes an den Hochwasserschutz
sowie die umzusetzenden Hochwasserschutzprojekte festlegt. Insbesondere wurden die
Planungen der Hochwasserschutzprojekte Industrie Mettlen, Mettlenweg, Chlos- und Schött-
lerbach sowie Weissbad intensiv vorangetrieben.


                                                                                         23 - 212
Geschäftsbericht 2012




2126 Werkhof

Maschinen-, Fahrzeug- und Gerätepark
Die Aufwendungen für den Unterhalt der Maschinen, Fahrzeuge und der Geräte erfolgten im
üblichen Rahmen. Besonders zu erwähnen ist der Erwerb eines neuen Lieferwagens mit
Kippbrücke als Ersatz eines rund 15-jährigen Lieferwagens. Ebenso wurde eine neue Stras-
senwischmaschine bestellt, für welche eine Anzahlung im Berichtsjahr geleistet werden
musste.




2150 Gewässerschutz
1.    Projekte
Fliessgewässer
Die Fliessgewässerüberwachung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Anrainerkantonen der
Sitter (Sitterkommission). Die Beprobung fand jeden zweiten Monat statt. Die Resultate der
chemischen Untersuchungen zeigen, dass im innerrhodischen Abschnitt der Sitter (Steinegg
und Lank) die Vorgaben der Gewässerschutzverordnung weitgehend eingehalten wurden.
Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Die definitive Einführung der EDV-Lösung "Hoduflu" des Bundes verzögert sich und erfolgt
voraussichtlich im Frühjahr 2013.


2.    Generelle Entwässerungsplanungen (GEP)
Die Generelle Entwässerungsplanung umfasst die Phase I (Grundlagen erarbeiten), die
Phase II (Projekt überprüfen) und die Massnahmenplanung. Die Anhörung der Bevölkerung
und die Genehmigung der Standeskommission sind erfolgt. Das GEP gilt somit als abge-
schlossen und wird als behördenverbindliches Vollzugsinstrument für den Unterhalt und die
Erneuerung der Abwasseranlagen eingesetzt.




2155 Wasserwirtschaft
Projekte
Im Berichtsjahr fanden 4 (0) Vorprüfungen betreffend das Ausscheiden von Grundwasser-
schutzzonen statt: Bensol, Hof und Loch, Bezirk Oberegg, Hägni, Bezirk Schlatt-Haslen.
Pendent ist die Schutzzonenausscheidung Untergehren, Bezirk Gonten.




24 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




2160 Schadendienste
1.   Projekte
Die Pikettdienstleistenden haben mit dem Kanton Zürich einen Aus- und Weiterbildungskurs
besucht.


2.   Schadenfälle
Das Amt für Umweltschutz wurde zu folgenden Schadenfällen aufgeboten:
                                                                   2012            2011
 Gewässerschutz (Kanalisation / Quellen / Hochwasserschutz)                6              10
 Gewässerschutz in der Landwirtschaft                                      7               8
 Ölunfälle                                                                 8               8
 Chemieunfälle                                                             1               1
 Brandfälle                                                                5               3
 Stoffe und Abfälle (Kehricht / Deponien / Sonderabfälle)                 12              10
 Lärm                                                                      2               2
 Luft                                                                      4               3
 Naturereignisse                                                           1               1
 Übrige                                                                    1               3
 Total Schadenfälle                                                       47              49



2170 Umweltschutz
1.   Feuerungskontrollen / Heizungen / Tankanlagen / Luft
                                                                   2012            2011
 Messungen Ölheizungen / Gasheizungen                                1'564            676
 Beanstandungen, Einregulierung innert 30 Tagen                         99            109
 Sanierungsverfügungen                                                  51              33

 Bewilligungen                                                     2012            2011
 Ölheizungen (Sanierung und Neuanlagen)                                   21              10
 Holzheizungen                                                            63              73
 Gasheizungen                                                             47              16
 Wärmepumpen Erdsonden                                                    35              53
 Wärmepumpen Luft                                                         13               5
 Tankbewilligungen                                                        10               0
 Tanksanierungen                                                           5               0
Die im Zweijahresrhythmus anstehenden Sichtkontrollen der kleinen Holzfeuerungen
(< 70 kW) wurden 2012 erstmals auch im inneren Landesteil durchgeführt.




                                                                                       25 - 212
Geschäftsbericht 2012




Kontrollen (mittelgrosse Tankanlagen)
Die vernachlässigte Kontrolle der Tankanlagen wurde im Berichtsjahr aufgearbeitet. So
wurde der Tankkataster à jour gebracht und die Anlagen soweit vorbereitet, dass die Besit-
zer Anfang 2013 gemäss Gewässerschutzgesetz über den Unterhalt bzw. die Eigenverant-
wortung in Bezug auf ihre Tankanlagen orientiert werden können.
Im Kanton Appenzell I.Rh. existieren total 3'282 Tankanlagen. Aufgrund der neuen Gasver-
sorgung durch die GRAVAG im inneren Landesteil kann ein deutlicher Rückgang der Anla-
gen erwartet werden.
Die Überwachung der Luftqualität erfolgte gemäss Zusammenarbeitsvertrag mit OSTLUFT.


2.    Nichtionisierende Strahlung (NIS)
Die Überwachung im Bereich NIS erfolgte gleich wie in den vergangenen Jahren. Neben der
Dauermessung im Bereich der Antenne Hirschberg wurden bei den übrigen Senderstandor-
ten Kontrollmessungen durchgeführt. Die gemessenen Werte lagen durchwegs weit unter
den gesetzlichen Grenzwerten.


3.    Strassenlärm
Zwei neue Lärmschutzwände (Eggerstandenstrasse und Unterer Imm) wurden geplant und
das Projekt an der Eggerstandenstrasse aufgelegt. Aufgrund von Einsprachen und einem
Rekurs an die Standeskommission konnte der Bau 2012 noch nicht realisiert werden.
Es wurde eine weitere Programmvereinbarung mit dem Bund ausgehandelt (2012-2015). Die
geplanten Investitionen in die Weiterführung der Strassenlärmsanierung für die kommenden
vier Jahre betragen rund Fr. 0.5 Mio.
Der Kanton Appenzell I.Rh. ist mit der Strassenlärmsanierung auf Kurs und wird voraussicht-
lich die vom Bund vorgegebene Frist für den Abschluss aller Arbeiten (2018) einhalten kön-
nen.


4.    Boden
Zusammen mit dem Amt für Umwelt Appenzell A.Rh. wird eine Bodenfeuchte-Messstation in
Hundwil betrieben (Überwachungskonzept "Bodenfeuchte Ostschweiz"). Die Messwerte
können tagesaktuell im Internet (www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch) eingesehen werden.
Tiefbauunternehmen und Landwirte haben somit die Möglichkeit, aktuelle Informationen zur
Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit ihrer Böden einzuholen.




26 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




5.   Abfall und Stoffe
Abfälle
Nach dem Landsgemeindeentscheid von 2009 zum Bau des Ökohofs (Zentrale Wertstoff-
sammelstelle) wurden die Projektierungsarbeiten in Angriff genommen. Die Bauarbeiten
konnten nach einer intensiven Planungs- und Bauzeit Ende 2012 abgeschlossen werden.
Damit kann der Bevölkerung für die Zukunft ein attraktives und umfassendes Angebot im
Bereich der Abfallentsorgung zur Verfügung gestellt werden. Von nun an besteht die Mög-
lichkeit, dreimal wöchentlich (inklusive Samstag) sämtliche Abfälle an einem Ort zu entsor-
gen oder der Wiederverwertung zuzuführen.
Seit Inkraftsetzung der Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme (EFS) ist das Amt für
Umwelt auch für die Führung der Tierkörpersammelstelle zuständig. Der Bau der Tierkörper-
sammelstelle wurde in den neuen Ökohof integriert. Der Betrieb wird vom Amt für Umwelt
sichergestellt und finanziert. Die Verwertung und Übernahme der Entsorgungskosten erfolgt
nach wie vor über das Veterinäramt.
Appenzell I.Rh. verfügt somit über einen zeitgemässen Ökohof, der einem langgehegten
Bürgerwunsch entspricht.

Altlasten
Im Berichtsjahr wurde die Planung hinsichtlich der Sanierung der Schiessanlage Brülisau
abgeschlossen.




2172 Siedlungsabfälle innerer und äusserer Landesteil
1.   Hauskehricht
Die A-Region sowie die Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) organisieren und verwerten
Papier, Karton, Glas, Alu und Weissblech. Damit werden nebst den eingesparten Logistik-
kosten auch höhere Rückvergütungen der Wertstoffe erzielt.
Die Zahlen im Einzelnen:
 Ordentlicher Abfuhrdienst (Menge in Tonnen)                           2012            2011
 Entsorgung KVA St.Gallen                                                3'108           3'086
 Entsorgung KVA Buchs                                                     *316            *296
* Bezirk Oberegg geschätzt (Sammlung zusammen mit Reute AR)


2.   Sonderabfälle sowie andere kontrollpflichtige Abfälle
                                                          Einheit      2012            2011
 Altöl                                                    Tonnen            16              14
 Altautos                                                  Anzahl            5               5
 Diverse Fraktionen                                            kg        8'908           8'597




                                                                                           27 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Wertstoffsammlungen innerer Landesteil
 Wertstoff (Menge in Tonnen)                                        2012          2011
 Altpapier                                                             735           742
 Karton                                                                279           306
 Küchenabfälle aus Gastgewerbe                                         210           202
 Altglas                                                               407           382
 Alu / Weissblech                                                        22            22
 Grüngutsammlung                                                       179           156
 Metall / nichtbrennbares Sperrgut                                       44            84


4.    Wertstoffsammlungen Oberegg
 Wertstoff (Menge in Tonnen)                                        2012          2011
 Altpapier                                                                 97        120
 Karton                                                                    14          17
 Altglas                                                                   47          48
 Alu / Weissblech                                                           3           3
 Grüngutsammlung                                                           87          74
 Metall / nichtbrennbares Sperrgut                                         10          14


5.    Gebühren
                                                                   2012           2011
 Aufwand                                                         483'789.81     486'887.73
 Ertrag                                                          568'173.73     540'264.15
 Einnahmenüberschuss                                              84'383.92      53'376.42



2175 Giftinspektorat
Der Vollzug des Chemikaliengesetzes wird gemäss interkantonaler Vereinbarung vom Aus-
serrhoder Giftinspektor, René Glogger, dipl. Chemiker FH, wahrgenommen.




2180 Energie
Der Arbeitsbericht der Windpotentialstudie in Zusammenarbeit mit dem Kanton Appenzell
A.Rh. wurde der Standeskommission unterbreitet.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bauherrn erarbeitete im Herbst 2012 eine Energie-
strategie für den Kanton Appenzell I.Rh. Der Bericht wird im Verlauf des Jahres 2013 der
Standeskommission unterbreitet.




28 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




5155 Förderprogramm Energie
Mit dem Förderprogramm werden die effiziente Energienutzung und der Einsatz erneuerba-
rer Energien finanziell unterstützt. Im Berichtsjahr konnten insgesamt Fördergelder in der
Höhe von Fr. 258'542.-- ausbezahlt werden. Das Bundesamt für Energie vergütete dem Bau-
und Umweltdepartement im Rahmen des Globalkredits Fr. 150'000.--. Der Kanton Appenzell
I.Rh. konnte im Rahmen des Gebäudeprogramms des Bundes insgesamt Fördergelder in
der Höhe von Fr. 351'850.-- ausbezahlen.
                                                     Anzahl      Verfügte       Ausbezahlte
 Massnahmen              Bezeichnung
                                                     Anlagen     Beiträge        Beiträge
                      Holzheizungen                      19      73'000.00        83'000.00
                      Thermische Solaranlagen            28      77'044.00        82'842.00
 Direkte              Wohngebäude nach
                                                            13   104'000.00       83'500.00
 Massnahmen           Minergie-Standard
                      Gebäudehüllen                         –               –      7'400.00
                      Spezialanlagen                        –               –      2'000.00
 Indirekte Massnahmen Information, Weiterbildung            –               –             –


2190 Fischereiregal
1.   Fischereirechnung 2012
 Einnahmen                                       Anzahl          à Fr.           Betrag
 Saisonpatente
 a) Kantonseinwohner                                  129          300.00         38'700.00
 b) Jugendpatente                                      37          150.00          5'550.00
 c) Ausserkantonale                                     1          645.00            645.00
 Wochenpatente                                         58           95.00          5'510.00
 Wochenpatente für Jugendliche                          4           50.00            200.00
 Tagespatente Jugendliche                              13           20.00            260.00
 Tagespatente für die Bergseen                         70           38.00          2'660.00
 Total Einnahmen Fischereipatente                                                 53'525.00
 Einnahmen Fischereipatente                                                       53'525.00
 Einnahmen aus Grenzgewässer                                                       1'088.25
 Total Einnahmen                                      312                         54'613.25

 Ausgaben                                                                        Betrag
 Erbrütungslohn                                                                       0.00
 Seesaibling Strecklinge 20'000 Stück                                             6'000.00
 Verrechnung Miete und Abwasser                                                   5'000.00
 Aufsicht, Bewirtschaftung und übrige Ausgaben                                    8'319.90
 Total Ausgaben                                                                  19'319.90

 Total Einnahmen                                                                  54'613.25
 Total Ausgaben                                                                   19'319.90
 Zu Gunsten Bewirtschaftungsfonds                                                 25'982.50
 Einnahmenüberschuss                                                               9'310.85

                                                                                         29 - 212
Geschäftsbericht 2012




2.     Fangstatistik
2.1.       Fangstatistik 2012

                                                                                         % ge-
                          Saison-        Wochen-          Tages-        Zusammen-
                                                                                        genüber
                          patente        patente          patente        fassung
                                                                                        Vorjahr
                        Stück   %       Stück   %       Stück    %      Stück   %
 Sitter
 Weissbad -
                         386    40.63     90    30.92      0     0.00    476    38.35    +12.00
 Metzibrücke
 Metzibrücke -
                         171    18.00     70    24.05      0     0.00    241    19.41 +100.83
 Lankerbrücke
 Lankerbrücke -
                         295    31.05     96    32.98      0     0.00    391    31.50     +2.62
 Listbrücke
 Listbrücke -
                          98    10.31     35    12.02      0     0.00    133    10.71    +58.33
 Rotbach
Total                    950    100.0    291    100.0           100.00 1241 100.00       +22.87
 Bäche
 Schwendebach             75    22.65     13    17.33      0     0.00     88    21.67    -32.30
 Brühlbach                37    11.17      2     2.66      0     0.00     39     9.60    +25.80
 Weissbach                49    14.80     16    21.33      0     0.00     65    16.00    -30.10
 Bäche in Gon-                                  44.00
                          92    27.79     43               0     0.00    135    33.49    -20.11
 ten                                                0
 Bäche in Ober-
                          18     5.43      0        0      0     0.00     18     4.43    -14.28
 egg
 Übrige Bäche             60    18.12      1     1.33      0     0.00     61    15.02    -49.50
 Total                   331    100.0     75 100.00        0 100.00      406 100.00      -34.23
 Seen
 Seealpsee               549    72.81     51 91.07        37 86.04       637 74.67       +29.47
 Sämtisersee             185    24.53      2   3.57        3   6.97      190 22.27       -29.36
 Fählensee                20     2.65      3   5.35        3   6.97       26   3.04      -29.72
 Total                   754    100.0     56 100.00       43 100.00      853 100.00       16.89
 Sitter                  950    74.16    291    79.50      0            1241    75.34    +22.87
 Übrige Bäche            331    25.83     75    20.49      0             406    24.65    -34.23
 Total Fliess-
                        1281    62.94    366    86.72      0            1647    65.88     +5.91
 gewässer
 Total Seen              754    37.05     56    13.22     43             853    34.12     +6.89
 Gesamttotal            2035    100.0    422 100.00       43 100.00 2500 100.00




30 - 212
                                                                                   Geschäftsbericht 2012




2.2.     Fangstatistik 2012 (Fangerträge und Anzahl der Fischer nach Patentarten)

                                     Saison-         Wochen-           Tages-
                                                                                          Total
                                     patente         patente           patente
                                   Stück   %        Stück   %        Stück   %        Stück       %
 Abgegebene Patente                 167    100        62    100        83    100       312       100
 Eingereichte Statistiken           167    100        62    100        83    100       312       100

 Zahl der Fischer           2012   2011    2010     2009    2008     2007    2006     2005      2004
 Saisonpatente               130    126     151      150     163      158     141      131       134
   für Jugendliche            37     26      42       43      37       16       0        0         0
   für Erwachsene             58     65      97      105     122      137     149      137       148
 Wochenpatente
                               4       2       3       1        4        1        0        0          0
   für Jugendliche
 Tagespatente                 70      87       88     80    112       120    187        274       246
       für Jugendliche        13       7       4       3        5        0        0        0          0
 Total                       312    313    385       382    443       432    477        542       528

 Fangerträge
 Saisonpatente              2'035 1'889 2'146 2'516 3'726 5'094 3'758 4'907 5'077
 Kurgästepatente /
                             422    406    466       507    619       929    907        854       794
 Wochenpatente
 Tagespatente                 43      58       46     41        66     89    112        185       152
 Total                      2'500 2'353 2'658 3'064 4'411 6'112 4'777 5'946 6'023

 Mittlerer Fangertrag pro Fischer
 Saisonpatente           12.18 12.42 11.12 13.03 18.63 29.27 26.63 37.45 37.88
 Kurgästepatente /
                          6.80 6.05 4.66 4.78 4.91 6.73 6.08 6.27 5.36
 Wochenpatente
 Tagespatente             0.51 0.61 0.50 0.49 0.56 0.74 1.66 0.66 0.60


2.3.     Angaben Laichfischhälterung ARA Bödeli und Besatzwirtschaft
 Bestand Laichfischhälterung                         2012              2011               2010
 Forellen bis 3 Jahre                                  30 BF             90 BF              70 BF
 Forellen über 3 Jahre                                120 BF            120 BF             130 BF
 Seesaiblinge 2+                                       50 SS              500 J

 Erbrütung                                           2012              2011               2010
 Abstreifung BF                                       176'500           160'000             65'000
 Abstreifung SS                                             0                 0                  0
 BFB                                                  129'000           117'000             62'000
 SSB                                                        0                                    0




                                                                                                31 - 212
Geschäftsbericht 2012




 Besatzwirtschaft                              2012           2011           2010
                                           10'000 SSST    10'000 SSST
                                            10'000 BFB      13'000BFB           15'000
 Seealpsee
                                             1090 BFSö        496BFSö            SSST
                                               133 BFG        399 BFG
 Sämtisersee                                 10'000BFB      10'000BFB      10'000 BFB
                                           10'000 SSST
                                            10'000 BFB                          15'000
                                                           10'000SSST
 Fälensee                                   1'450 SS 1+                          SSST
                                                            10'000BFB
                                                433 BFJ                    10'000 BFB
                                                 45 BFG
 Rässenauenbach                                 500 BFB        500 BFB        500 BFB
 Kaubach                                      7'000 BFB      7'000 BFB      4'000 BFB
 Steigbach                                    4'000 BFB      4'000 BFB      2'000 BFB
 Steintobelbach                               4'500 BFB      4'500 BFB      2'000 BFB
 Lauftenbach                                  2'000 BFB      1'500 BFB      1'500 BFB
 Spitalbach                                   1'500 BFB      1'000 BFB      1'000 BFB
 Chlosbach                                    4'000 BFB      4'000 BFB      1'000 BFB
 Immbach                                      2'500 BFB      2'500 BFB      2'000 BFB
 Rödelbach                                    6'000 BFB      6'000 BFB      4'000 BFB
 Pöppelbach                                   2'500 BFB      2'500 BFB      1'000 BFB
 Ibach                                            0 BFB          0 BFB      500 BFB
 Wissbach (Weissbad)                              0 BFB           0 FB      500 BFB
 Trieberenbach                                    0 BFB          0 BFB      1'000 BFB
 Schwendibach                                     0 BFB          0 BFB      1'000 BFB
 Brüelbach                                       00 BFB          0 BFB      1'000 BFB
 Kirchbach Gonten                           12'000 BFB       9'000 BFB      6'000 BFB
 Sulzbach                                   12'000 BFB      10'000 BFB      8'000 BFB
 Mühlelibach                                  7'000 BFB      5'000 BFB      5'000 BFB
 Bolisbach, Gonten                            1'000 BFB      1'000 BFB              0
 Eggbächli, Gonten                            1'000 BFB      1'000 BFB              0
 Rosentöbelibach, Gonten                      1'000 BFB      1'000 BFB              0
 Schwarz, Beginn Schonstrecke, Stanzlis       5'000 BFB      6'000 BFB              0
 Schwarz, Stanzlis Einmündung Sulzbach        3'000 BFB      5'000 BFB              0
 Wissbach, Eugst bis Schutz                       0 BFB      2'500 BFB              0
 Berndlibach, Berndli bis Leuenfall               0 BFB      2'500 BFB              0
 Wissbach Gonten                              4'000 BFB      2'000 BFB              0
 Sägebach, Haslen                             1'500 BFB      2'500 BFB              0
 Rosenbächli, Rinkenbach                      1'000 BFB      1'000 BFB              0
 Dopplerenbach, Enggenhütten                  1'000 BFB      1'000 BFB              0
 Waldegg                                      1'000 BFB
 Sitter, Schwanteren-Lankerbrücke           13'000 BFB
 Scheidwegbächli                              1'000 BFB
 Total                                     129'000BFB     117'000 BFB     62'000 BFB

Legende: BF = Bachforelle, SS = Seesaiblinge, N = Namaycush, BFB = Bachforellenbrütlin-
ge, BFSö = Bachforellensömmerlinge, BFST = Bachforellenstrecklinge, SSST= Seesaibling-
strecklinge, J = Jährlinge, G= Grössere

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2195 Jagdregal
1.   Wildbestände
Gemswild
Für die in den alpinen Hochlagen lebenden Wildtiere wie das Gemswild brachte der Winter
2011/2012 viel Schnee und eine lange Kälteperiode. Nach menschlichem Ermessen muss
von harten Überlebensbedingungen gesprochen werden. Diese bewirken eine natürliche
Selektion, welche die Jagd so nicht gezielt zu erfüllen vermag.
Die daraus resultierende Regulation findet vor allem bei konditionell schwachen Tieren statt.
Der dadurch ausgelöste Fallwildanteil widerspiegelt die Kondition und den Gesundheitszu-
stand des Gemsbestandes. Werden die Tiere in ihrem Überlebenskampf im Winterein-
standsgebiet ständig gestört, reduziert der Mensch die Wildbestände zusätzlich qualvoll und
unnötig.
Erneut bewirkte ein wildfreundlicher Übergang in den Frühling eine gute Nachwuchs- und
Zuwachsrate. Dieses Resultat ist gemessen an den Vorjahren als guter Durchschnitt einzu-
stufen.
Der jagdlich schonende Eingriff hatte zum Ziel, den Gemsbestand anzuheben. Mit einer
Bestandeszunahme von gut 30 Gemsen gegenüber dem Vorjahr, betrug der am 23. Novem-
ber 2012 gezählte Vorwinterbestand 550 Gemsen. Die Bestandesstruktur deutet auf eine
starke Jugendklasse hin, die aber erst in den nächsten zwei Jahren die Reproduktionsrate
beeinflussen kann. Um für die Zukunft eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen, gilt es dies
in der kommenden Abschussplanung zu berücksichtigen.
Der frühe und schneereiche Wintereinbruch erschwerte den Brunftbetrieb, was Auswirkun-
gen auf die Bestandesentwicklung haben kann.
Mit der Jagdzeitverkürzung wollte man das Wohlbefinden der Gemsen fördern und erlebte
dabei die positive Überraschung, dass die Abschusserfüllung trotz verkürzter Jagdzeit deut-
lich verbessert wurde. Der getätigte Abschuss von 48 Gemsen erfüllte den Abschussplan zu
96%.
Steinwild
Die Überlebensstrategie dieser Wildart ist vor allem auf unzugängliche und hochgelegene
Grate und Gipfel ausgerichtet. Denn dort finden sie Ruhe und die durch den Wind vom
Schnee frei gemachte Nahrung. Zudem ist an diesen Aufenthaltsorten die Lawinengefahr
bedeutend kleiner.
Wenn tragende Steingeissen sich in ihrem Überlebenskampf überfordert fühlen, stossen sie
ihren Fötus frühzeitig ab, um so ihr Überleben zu ermöglichen. Gespannt verfolgte man nach
dem harten Winter den Anteil der neu geborenen Kitze. Die 36 erfassten Kitze bedeuteten
gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme von rund 15%. Dies entspricht aber dennoch dem
guten Durchschnitt der Vorjahre. Der sehr hohe Kitzanteil des Vorjahrs bewirkte trotzt der
strengen Witterung eine sehr gute Zuwachsrate von über 30 Stück Steinwildjährlingen. Auch
wenn im Berichtsjahr keine Moderhinke mehr festgestellt wurde, haben die im Vorjahr ent-
standenen Abgänge negative Spuren hinterlassen. Da keine abschusswürdigen Böcke der
Altersklasse über elf Jahre im Bestand vorhanden waren, musste auf den Abschuss von
alten Böcken zu Gunsten der Fortpflanzung verzichtet werden.
Forschungen über Moderhinke haben gezeigt, dass aufgenommene Viren noch nach acht
Jahren aktiv werden können. Dies ist umso mehr besorgniserregend, da sich gewisse

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Geschäftsbericht 2012




Schafhalter dieser Krankheit zu wenig annehmen. Die getätigten Abschüsse dienten der
Strukturbereinigung und bewirkten einen Vorwinterbestand von 170 Steintieren, davon
36 Kitze.
Rotwild
Das Rotwild zeigt sich auch im Kanton Appenzell I.Rh. als eine sehr anpassungsfähige und
intelligente Wildart, welche jagdlichen Traditionen trotzen und eine Vielzahl von Lebensräu-
men nutzen kann. Aufgrund des grossen Sicherheitsbedürfnisses des Rotwildes und seiner
Sensibilität gegenüber Störungen, gilt der dichte Wald zusammen mit denen für den Men-
schen fast unzugänglichen Tobel, als der wichtigste Tageseinstand. Dort finden sie ganzjäh-
rig die gewünschte Deckung und Ruhe.
Werden in diesen bevorzugten Lebensräumen die Rotwildbestände durch die Jagd reduziert,
ist es eine Frage der Jahreszeit, wann und wie schnell diese infolge der Wechselbeziehung
mit den benachbarten Kantonen wieder aufgefüllt sind. Wer glaubt, diesen Zustand in Ap-
penzell I.Rh. mit der jagdlichen Bestandes-Regulierung dauerhaft verändern zu können,
vergisst, dass das Rotwild nur ein kleiner Teil der sich rund um den Alpstein aufhaltenden
Rotwildpopulation ist. Um eine Bestandesstabilisierung oder Bestandesreduktion zu erzielen,
muss die Abschöpfung des Zuwachses über diese gesamte Population erfolgen.
Wenn wir den Rotwildbestand im Kanton Appenzell I.Rh. jagdlich reduzieren wollen, ist dies
vor allem mit der Nachjagd zu tätigen. Dies hat den Vorteil, dass das Rotwild im bezogenen
Wintereinstand reduziert wird. Dieser reduzierte Bestand erfährt während den Wintermona-
ten kaum eine Zuwanderung aus den umliegenden Wintereinstandsgebieten. Frühlingszäh-
lungen bestätigen dies. Es ist davon auszugehen, dass infolge der Bestandesdichten in den
umliegenden ausserkantonalen Rotwildlebensräumen das Rotwild auf der Suche nach bes-
seren Lebensräumen ist. Mit der jagdlichen Abschöpfung kann im Kanton Appenzell I.Rh. die
Wald-Wild-Problematik niemals gelöst werden. Vermehrte Verhütungsmassnahmen und
Lebensraumverbesserungen müssen durch alle geleistet werden. Ständige Optimierungen
sind angezeigt, da das Rotwild die Verantwortlichen immer wieder vor neue Aufgaben stellte
und stellen wird.
Infolge Krankheit oder Verletzungen mussten vier Stück Rotwild erlegt werden. Das Rotwild
befindet sich in sehr guter Kondition, und kann den Witterungsverhältnissen gut wiederste-
hen. Das sehr seltene Fallwild bestätigt dies. In Eggerstanden wurden 14 und im übrigen
Gebiet 44 Stück Rotwild erlegt. Die Nachjagd diente der Strukturbereinigung sowie dem
gewünschtem Geschlechterverhältnis. Die Vorgaben der Jagdplanung wurden nicht nur in
quantitativer Hinsicht, sondern auch betreffend die Vorgaben der Vollzugshilfe Wald-Wild
vorbildlich erfüllt.
Rehwild
Überraschend gut überstand das Rehwild den harten Winter. Viel dazu beigetragen hat
sicher der wildfreundliche Übergang in den Frühling. Die nächtlichen Bestandesermittlungen
zeigten gegenüber dem Vorjahr trendmässig eine leichte Zunahme von zirka 4%. Die recht
gut verlaufene Setzzeit zusammen mit der bewährten Rehkitzrettung vor dem Mähtod er-
möglichten es, zwei Rehe für den Abschuss freizugeben. Um den Gemsbestand zu schonen,
wurden anstelle von Gemsen 27 Rehe im Hochwildjagdgebiet zum Abschuss freigegeben.
Da mit dem Abschusskontingent von zwei Rehen die aktiven Oberegger Jäger den Zuwachs
im äusseren Landesteil nicht mehr abschöpfen konnten, wurden neun weitere Rehe käuflich
zum Abschuss in Oberegg freigegeben.



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Der jagdliche Abgang beträgt 180 Rehe. Mit dem Fallwildanteil von 91 Rehen ergibt sich ein
Gesamtabgang von 271 Stück. Dieser liegt um 14 Stück höher als der Durchschnitt der
letzten Jahre. Mit dem jagdlichen Abgang von je einem Drittel Rehgeissen, Rehböcke und
Rehkitze sind nicht nur die Vorgaben der Jagdplanung erfüllt, sondern es konnte auch die
Abschöpfung des Zuwachses getätigt und somit die verlangte Stabilisierung des Rehbe-
stands bewirkt werden.
Murmeltiere
Die sechs erlegten Murmeltiere sind für die Bestandesentwicklung unbedeutend, da der
Bestand gegenüber den Vorjahren gleich geblieben ist. Die erlegten Murmeltiere dienten vor
allem den Heilzwecken beim Menschen. Die Jägerschaft hat erneut bewiesen, dass nicht nur
aus Lust Tiere erlegt werden, sondern dass es für sie ein Anliegen ist, erlegte Tiere zu ver-
werten. Bestandesregulatorisch hat einmal mehr der Steinadler zusammen mit dem Fuchs
dazu beigetragen, dass diese Wildart dem Lebensraum angepasst ist.
Hasen
Erneut konnte eine erhöhte Präsenz von Feldhasen beobachtet werden, was auf eine leichte
Bestandeszunahme hindeutet. Obwohl man wildbiologisch der Ansicht ist, dass eine ange-
messene jagdliche Nutzung kaum Auswirkungen haben kann, ist die aktuelle Bestandes-
grösse noch weit von einer berechtigten Bejagung entfernt. Denn mögliche Abschüsse wä-
ren fast Zufälle. Es scheint, dass der Hase mit den Veränderungen des Lebensraums immer
besser zu Recht kommt und dass die vermehrte extensive Bewirtschaftung sein Wohlbefin-
den fördert.
Raubwild
Durch Fotofallen konnte die Luchspräsenz an verschiedenen Orten festgehalten werden. Im
Herbst konnte eine Lüchsin mit zwei Jungen beobachtet werden. Trotzdem sind die Luchs-
aufenthalte immer noch als sporadisch einzustufen. Durch den Luchs gerissene Rehe haben
gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen. Gemeldete Haustierrisse konnten hingegen
keine dem Luchs zugewiesen werden.
Der Räudebefall an Füchsen im äusseren Landesteil ist im Abklingen und man stellt fest,
dass die Räude in den vergangenen drei Jahren den Bestand merkbar reduziert hat.
Die von menschlichen Abfällen vorhandene Nahrung wird dafür sorgen, dass guter Nach-
wuchs den Fuchsbestand schnell wieder auffüllen lässt. Verschiedentlich bewirkten Marder,
Fuchs und Dachs in Wohngebieten Unannehmlichkeiten. Mit Fallen und jagdlichen Eingriffen
versuchte man, diese Probleme vor allem ausserhalb der Schonzeiten zu lösen.
Erneut musste die Erfahrung gemacht werden, dass der Dachs mit den möglichen und lega-
len Mitteln kaum mehr reguliert werden kann. Denn aus tierschützerischen Gründen wurden
erneut bundesgesetzliche Änderungen eingeführt, die eine wirkungsvolle Bejagung des
Dachses unmöglich machen.
Federwild
Wenn Auerwild und die Aufzucht von einem Steinadler beobachtet werden kann, ist das inm
intensiv genutzten Lebensraum fast zur Seltenheit geworden. Die Aufenthaltsorte des Auer-
wildes deuten auf die Notwendigkeit hin, dass diese Wildart nur in geeignetem Lebensraum
überleben kann. Lebensraumverbesserungen sind dringend. Die geplanten Waldreservate
sollten daher so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Die gilt auch für den Steinadler, welchem in einem vom Luftverkehr fast ungenutztem Raum
die Aufzucht eines Jungadlers ermöglicht wurde.

                                                                                         35 - 212
Geschäftsbericht 2012




Erneut wurden im Rahmen eines Monitorings die Häufigkeit und die Artenvielfalt der übrigen
Vögel im Banngebiet aufgenommen. Die vorhandene Vielfalt lässt vermuten, dass diese ihre
Ursache in den naturbelassenen und kaum berührten Wäldern hat.
Krähen und Elstern führten zu Beanstandungen. Die Würmer unter dem ausgebrachten
Kuhmist scheinen die Krähen magisch anzuziehen. Jagdliche Eingriffe sind wohl getätigt
worden, haben aber auf die Bestandesentwicklung kaum einen Einfluss. Das in der Vergan-
genheit angestiegene Nahrungsangebot bewirkt erhöhte Bestandesdichten.
Schwarzwild
Der Aufenthalt von Schwarzwild in im Kanton Appenzell I.Rh. ist selten und doch kann es im
Wiesland durch das Brechen Unannehmlichkeiten anrichten. So auch im vergangen Jahr auf
der Alp Feusen und im Raume Hoher Hirschberg. Erneut stellte sich die Jägerschaft für die
Wiederinstandstellung zur Verfügung.
Dauerhaft, so scheint es, wird sich das Schwarzwild nicht ansiedeln. Der Abschuss eines
Frischlings während der vergangenen Jagd erfolgte in Eggerstanden, unmittelbar an der
Kantonsgrenze.


2.    Gesundheitszustand des Wildes
Der Druck des Menschen auf die Lebensräume der Wildtiere ist nach wie vor hoch. Die
Artenvielfalt nimmt tendenziell ab. Wildtiere sind zwar in der Lage, sich mehr oder weniger
an neue Umstände anzupassen. Wird aber diese Anpassungsfähigkeit überstrapaziert, hat
dies Konsequenzen. Insbesondere beim Rotwild zeigt sich dies an den Schädigungen am
Wald. Die Schäden müssen daher nicht mit der Bestandesdichte in einem Zusammenhang
stehen.
Die erwähnte Anpassungsfähigkeit verlangt, dass die Aneignung von Fettreserven bis zum
Winterbeginn voll erfüllt werden kann. Um dies möglich zu machen, muss die Nahrungsauf-
nahme ab dem Frühling ungestört möglich sein. Eine gestörte Fortpflanzungszeit sowie die
Aufzucht der Jungen haben ebenfalls bedeutende Auswirkungen, die sich vor allem bei
frühzeitigem Wintereinbruch deutlich machen.
Die nach den neusten wildbiologischen Erkenntnissen ausgeübte und zeitlich angepasste
Jagd diente dem Wohlbefinden der Wildtiere und ermöglicht, die gesetzlich verlangte nach-
haltige Nutzung der Wildbestände zu erfüllen.
Der Gesundheitszustand widerspiegelt sich an den Fallwildzahlen, der Nachwuchs- und
Zuwachsrate, der nachhaltigen Nutzung und der räumlichen Verteilung der Wildtiere. Die
Jagdstrecke aller bejagten Wildarten zeigte mehrheitlich eine gute Gesundheit. Die Gewichte
der erlegten Tiere bestätigen den guten Durchschnitt der Vorjahre. Die Jagd brachte nur
wenige kranke Tiere zur Strecke.
Die leichte Bestandeszunahme beim Gemswild ist vor allem der jagdlichen Schonung zu
verdanken. Leider zeigt sich aber im Kronberggebiet trotz der fast gänzlichen Schonung
kaum eine erkennbare Besserung. Den Kitzen fehlten meistens die nötigen Reserven im
ersten Winter.
Im vergangen Jahr mussten keine Steinböcke vom Befall der Moderhinke erlöst werden. Die
im Frühling des Berichtsjahres tot aufgefundenen alten Steinböcke dürften infolge der Mo-
derhinke eingegangen sein.


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                                                                         Geschäftsbericht 2012




Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass keine Wildart überhöht oder
bedroht ist. Im Berichtsjahr mussten keine nennenswerten bedrohenden Krankheiten festge-
stellt werden.


3.    Eingegangenes Wild
Bei 19 Meldungen betreffend verletzte Rehe wurden Nachsuchen in die Wege geleitet.
8 Rehe konnten aufgefunden werden. 7 Rehe trugen nur leichte Verletzungen davon. Von
den 4 negativ verlaufenen Nachsuchen sind 3 mit Hilfe eines Schweisshundes erfolgt.
Bei 6 möglicherweise verletzten Füchsen und Dachsen waren 2 Nachsuchen positiv und
4 negativ. 2 Füchse trugen nur leichte Verletzungen davon.
21 Gemsen      Lawine 6, Krankheit/Schwäche 10, andere Ursachen 4, Schussverletzung 1
91 Rehe        von Autos angefahren 36, Bahn 4, Mähtod 10, Schwäche/Krankheit 21,
               Schafzaun 5, von Hunden gerissen 1, Schussverletzungen 2, andere Ursa-
               chen 6, Absturz 0, Luchsrisse 6.
    1 Hirschstier                                                         65 Füchse
    1 Kolkrabe                                                            3 Marder
    14 Dachse                                                                5 Igel
    2 Hasen                                                               2 Krähen
    1 Waldschnepfe                                                   3 Eichhörnchen
    2 Waldkauze                                                            3 Iltisse
    5 Murmeltiere                                                   1 Mäusebussard
    2 Stockenten                                                       18 Sperlinge


4.    Abschüsse im Jagdgebiet durch Wildhut
    1 Hirschstier
    2 Hirschkälber
    12 Rehe
    2 Gemsen
    11 Füchse
    7 Marder
    6 Krähen
    2 Elstern
    4 Dachse


5.    Übertretungen / Wildernde Hunde
Keine Person mussten wegen Übertretung von Jagdvorschriften verzeigt werden.
2 (3) wildernde Hunde wurden abgeschossen.




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Geschäftsbericht 2012




6.    Jagdrechnung 2012
 Einnahmen                          Anzahl       à Fr.           Fr.          Fr.
 Hochwild- u. Niederwildjagdpatente
 a) Kantonseinwohner                   69          850.00      58'650.00
 b) Ausserkantonale                     0            0.00           0.00    58'650.00
 Hochwildjagdpatente
 a) Kantonseinwohner                    4          400.00       1600.00
 b) Ausserkantonale                     0                          0.00      1'600.00
 Niederwildjagdpatente
 a) Kantonseinwohner                   10          450.00       4'500.00
 b) Ausserkantonale                     0                                    4'500.00
 Hegebeiträge
 a) Kantonseinwohner                   83           60.00       4'980.00
 b) Ausserkantonale                     0          120.00           0.00     4'980.00
 Gästebewilligungen                    16           60.00         960.00       960.00
 Reh Pool                               0                           0.00         0.00
 Wildschadenbeiträge
 a) Kantonseinwohner                   83              20.00    1'660.00
 b) Ausserkantonale                     0              40.00        0.00     1'660.00
 Kontrollmarken
 a) Kantonseinwohner NW-Jagd           10              15.00      150.00
 b) Ausserkantonale HW-Jagd             0              30.00        0.00
 c) Kantonseinwohner HW+NW-Jagd        69              25.00    1'725.00
 d) Hochwildjagd                        4              15.00       60.00     1'935.00
                                        0               0.00        0.00         0.00
                                                                            74'285.00
 Wilderlös                                                                  11'795.00
 Jagdeignungsprüfung                                                             0.00
 Bundesbeitrag an die Jagdaufsicht                                          23'012.50
 Total Einnahmen                                                           109'092.50
 Ausgaben                                                                   Betrag
 Wildhut und übrige Ausgaben                                                12'345.10
 Präparate                                                                       0.00
 Verrechnung Miete und Abwasser                                              7'000.00
 Übertrag an Fonds für Wildhege                                              4'980.00
 Übertrag an Fonds für Wildschaden                                           1'660.00
 Kantonsbeitrag an Fonds für Wildschaden                                     1'660.00
 Jagdeignungsprüfung                                                         1'220.80
 Patentrückerstattungsgebühren                                                   0.00
                                                                            28'865.90
 Wildschadenbeiträge (aus Fonds Wildschaden bezahlt)                           622.00
 Wildschadenverhütungsmittel und verschiedenes                               4'828.00
 Total Ausgaben                                                             34'315.90
 Total Einnahmen                                                           109'092.50
 Total Ausgaben                                                             34'315.10
 Einnahmenüberschuss                                                        74'777.40


38 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




7.     Jagdstatistik
Abschussliste
 Tierart                                                               2012            2011
 Hirschstiere                                                               22               20
 Hirschkühe                                                                 21               15
 Hirschkälber                                                               20               12
 Schwarzwild                                                                 1                0
 Gämsen, Böcke                                                              30               20
 Gämsen, Geissen                                                            18                9
 Gämskitz                                                                    0                0
 Rehe*, Böcke                                                               62               71
 Rehe, Geissen                                                              62               60
 Rehe, Kitzen                                                               56               63
 Füchse                                                                    279              243
 Hasen                                                                       0                0
 Marder                                                                     10                5
 Murmeltiere                                                                 6               10
 Dachse                                                                     15               10
 Krähen                                                                    104              122
 Elstern                                                                     6                4
 Häher                                                                       4                1
 Stockenten                                                                  8                7
 Verwilderte Katzen                                                          0                0
*im äusseren Landesteil wurden 21/(16) Rehe erlegt.
Zusätzlich mussten 19 (109) Rehe als Fallwild registriert werden.



2196 Abwasserrechnung
1.     Anlagen- und Gebäudeunterhalt
1.1.    Abwasseranlagen
Öffentliche Abwasserreinigungsanlagen
Über die öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) wird ein separater Jahresbericht
erstellt. Die periodischen Kontrollen zeigen, dass die Aussenanlagen nicht optimal funktionie-
ren. Die Sanierungsplanungen auf Stufe Bauprojekt für die Anlagen Haslen und Schlatt
wurden vergeben. Der Anschluss ARA Schlatt ist in Bau. Mittelfristig ist auch der Anschluss
der ARA Jakobsbad an Appenzell geplant. Die Schlammeindickungsanlage für den Frisch-
schlamm der ARA Appenzell konnte realisiert werden. Damit wird die Entwässerung des
Schlamms verbessert, die Ausfaulung und somit der Gasgewinn und nicht zuletzt die Trans-
portkosten für die Entsorgung des Klärschlamms in Altenrhein werden massiv reduziert.




                                                                                           39 - 212
Geschäftsbericht 2012




Private Abwasserreinigungsanlagen
Die privaten Abwasserreinigungsanlagen werden durch private Unternehmen geprüft (Ver-
tragspartner der Anlagenbesitzer). Die Kontrollen richten sich nach einem mit den umliegen-
den Kantonen gemeinsam erstellten Vorgehen. Von 47 Anlagen schnitten 42 befriedigend
bis gut ab, 5 waren ungenügend.


2.    Unterhalt der Kanalisationen
Die Kanalunterhaltsarbeiten erfolgten im Jahre 2012 gestützt auf die Generelle Entwässe-
rungsplanung.


3.    Kanalanschluss- und Benützungsgebühren
Die im vergangenen Jahr erhobenen Kanalanschlussgebühren betrugen Fr. 798'993.67
(Fr. 656'720.47).
Die Kanalbenützungsgebühren beider Landesteile beliefen sich auf Fr. 2'380'068.23
(Fr. 2'114'286.72). Die Mehreinnahmen resultieren aus der Erhöhung der Gebühren.
Im Berichtsjahr wurden folgende Kanalprojekte geplant oder gebaut:
Bezirk Appenzell        Kanaluntersuchungen Areal Brauerei Locher, Appenzell
                        Scheidweg-Enggenhüttenstrasse-Käserei Züger, Appenzell
                        Umlegung Schmutzwasserkanal Bödeli, Appenzell
                        Verbindungsleitung Kaubad-Kau, Appenzell
                        Erschliessung Gloggenhus, Appenzell
                        Erschliessung Hintere Wühre, Appenzell
Bezirk Schwende         Kanalisation Nanisau, Steinegg
                        Kanalumlegung Weissbadstrasse (Parzelle Nr. 200490), Appenzell
                        Kanalumlegung Zidler, Weissbad
Bezirk Rüte             Erschliessung Sägehüsli-Blumenau, Steinegg
                        Erschliessung Mosersweid, Appenzell
                        Erschliessung Mittlere Hostet, Appenzell
Bezirk Schlatt-Haslen Pumpleitung ARA Haslen - ARA Unterschlatt - ARA Appenzell
                      Pumpleitung ARA Göbsi-Teufen
Bezirk Gonten           Bauliche Schutzmassnahmen GWSZ Wees
                        Erschliessung Bartlimes, Gonten
                        Sanierung Hauptkanal Gontenbad (Hauptstrasse) Pumpleitung ARA
                        Jakobsbad - Gonten - Gontenbad (Projektierung)
Bezirk Oberegg          Abwassersanierung Najenriet, 1. Etappe, Oberegg


Investitionsaufwendungen
                                                                 2012            2011
 Abwasserreinigungsanlagen                                   1'188'069.26      313'501.93
 Kanalbauten                                                   382'989.63      647'269.78



40 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




2197 Strassenrechnung

Betriebsrechnung

1.   Unterhalt Kantonsstrassen
Neben den üblichen baulichen und betrieblichen Unterhaltsarbeiten durch die Arbeitsequipen
des Landesbauamts an den Staatsstrassen (Strassenreinigungen, Markierungen, Reparatu-
ren und Erneuerungen von Signalen und Wegweisern, Böschungen roden und mähen usw.)
sind insbesondere folgende Sanierungen bzw. bauliche Erhaltungsmassnahmen sowie
Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit realisiert worden:
    Deckbelagssanierungen auf der Enggenhüttenstrasse, Umfahrungsstrasse sowie Gai-
     serstrasse in Meistersrüte
    Diverse Sanierungen und Ergänzungen an den Strassenbeleuchtungsanlagen (Ersatz
     Quecksilberdampf-Leuchten durch umweltfreundlichere Natriumdampf-Leuchten). Zwi-
     schen dem Migros-Kreisel und dem Hallenbad wurde eine Teststrecke für LED-Leuchten
     eingerichtet.


Winterdienst
Die Aufwendungen für die Schneeräumung und -abfuhr sowie für die Glatteisbekämpfung
betrugen rund Fr. 703'000.-- (Eigen- und Fremdleistungen). Die Aufwendungen liegen damit
im langjährigen Durchschnitt, aber leicht höher als budgetiert.


2.   Eidgenössischer Benzinzoll
Die gesamten Mineralölsteueranteile für den Kanton Appenzell I.Rh. sind den Erwartungen
bzw. den Berechnungen des Bundes entsprechend mit Fr. 2'719'419.-- um Fr. 19'419.--
höher ausgefallen als budgetiert.


3.   Globalbeitrag (NFA)
Für das Jahr 2012 entfallen auf den Kanton Appenzell I.Rh. aus der Rubrik "Globalbeiträge
Hauptstrassen" total Fr. 700'000.--.
Im Weiteren entrichtet der Bund Leistungen im Rahmen des Infrastrukturfondsgesetzes an
die Berggebiete und Randregionen. Gestützt auf diese gesetzliche Grundlage entfallen auf
den Kanton Appenzell I.Rh. aus der Rubrik "Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und
Randregionen" Fr. 514'970.--.




                                                                                        41 - 212
Geschäftsbericht 2012




4.    Investitionsrechnung
Kleinere Massnahmen und Planungen werden nicht einzeln aufgeführt. Zu erwähnen sind
nachfolgende Projekte an Staatsstrassen inklusive Brücken:
                                                                    Massnahmen /
 Objekt                 Abschnitt / Ort          Kosten
                                                                    Bemerkungen
                                                             Sanierung Ufermauer,
 Weissbadstrasse        Steinegg - Felsenegg    320'000.00
                                                             Sitter
                        Bahnhof Weissbad -
                                                300'000.00   Ausführung 2. Etappe
                        Weissbadbrücke
 Gaiserstrasse          Kreisel Rank            920'000.00   Neubau
                        Felssanierung Ein-
 Enggenhüttenstrasse                            500'000.00   Felsabbau
                        lenker Mazenau
                        Riethof - Kantons-                   Deckbelag und Ab-
 Rutlenstrasse                                  220'000.00
                        grenze                               schlussarbeiten
                        Sanierung Gonten-
 Gontenstrasse                                  950'000.00   Strassensanierung
                        bad
                        Obere Hirschberg-                    Deckbelag und Ab-
 Eggerstandenstrasse                            340'000.00
                        strasse - Kreuzgarage                schlussarbeiten




42 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




22 Erziehungsdepartement
2200 Allgemeines
1.     Landesschulkommission
Die Landesschulkommission hielt 8 (12) Sitzungen ab. Die Ergebnisse sind auf 55 (57) Pro-
tokollseiten festgehalten.


1.1.    Wahlgeschäfte
Wahl eines neuen Rektors des Gymnasiums Appenzell
Gestützt auf den Antrag der Landesschulkommission vom 28. Dezember 2011 wählte die
Standeskommission an ihrer Sitzung vom 3. Januar 2012 Roman Walker zum neuen Rektor
des Gymnasiums Appenzell. Er trat seine Stelle auf den 1. August 2012 als Nachfolger des
auf diesen Zeitpunkt demissionierenden Rektors, Ständerat Ivo Bischofberger an.
Wahl eines neuen Prorektors des Gymnasiums Appenzell
Gestützt auf den Antrag der Landesschulkommission vom 18. April 2012 wählte die Stan-
deskommission an ihrer Sitzung vom 24. April 2012 Ilija Kuhac zum neuen Prorektor des
Gymnasiums Appenzell. Er trat seine Stelle auf den 1. August 2012 als Nachfolger des
demissionierenden Prorektors, Harald Sprenger, an.
Aufnahmekommission Appenzell
Norbert Senn ersetzte im Berichtsjahr in der Aufnahmekommission Luzius Gruber als Vertre-
ter des Erziehungsdepartements und Roman Walker übernahm als Vertreter des Gymnasi-
ums den Sitz von Ivo Bischofberger.
Maturitätskommission
Die Demission des langjährigen Präsidenten der Maturitätskommission, Emil Nisple, auf
Ende der Maturaprüfungen 2012 schuf eine doppelte Vakanz.
Als seinen Nachfolger im Amt des Präsidenten wählte die Landesschulkommission Roman
Dörig, bisheriges Mitglied der Maturitätskommission, mit Amtsantritt auf den 1. Juli 2012.
Als neues Mitglied der Maturitätskommission wählte die Landesschulkommission am
5. Dezember mit sofortigem Amtsantritt Nathalie Enzler-Hedinger, Unterschlatt.
Für den demissionierenden Roland Inauen, Kantonsgerichtspräsident, wurde keine Ersatz-
wahl getroffen.


1.2.    Erlasse
    Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz
     - Aufgabenübertragung an Lehrpersonen
     - Revision betreffend Besuch und Finanzierung von Schulen mit spezifisch-
        strukturierten Angeboten für Hochbegabte
     - Revision betreffend frei wählbare Urlaubstage
    Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
     - Amtsdauer / Amtsbeginn Maturitätskommission
    Lehrplan
     - Anpassungen betreffend Informatik und Tastaturschreiben

                                                                                         43 - 212
Geschäftsbericht 2012




   Lehrmittel
    - Biologielehrmittel "Natura" (Gymnasium)
    - Mathematiklehrmittel "logisch"
    - Europäisches Sprachenportfolio ESP (freiwillig)
   Ferienplan
    - Ferienplan 2014/2015: Definitive Festlegung mit dem Zusatzbeschluss der Streichung
        des schulfreien Tags nach Fronleichnam für Oberegg.

1.3.       Aufsicht
   Schulbesuche
   Kenntnisnahme der Rechnungen, der Steuerdekretierungen, der Wahlen und der Be-
    schlüsse der ordentlichen Schulgemeinden
   Kenntnisnahme der Schülerzahlen, der Lehrerstellen und der Klassengrössen der Schul-
    gemeinden
   Kenntnisnahme der Berichte zu den Ergebnissen bisheriger Entscheide zum Klassen-
    überspringen
   Kenntnisnahme des Berichts zum Pilotversuch der externen Unterrichtevaluation am
    Untergymnasium

1.4.       Erstinstanzliche Beschlüsse
Schulorganisation
 Bewilligung zur Erhöhung der Schülerzahl im Mehrklassensystem in Schlatt und Egger-
   standen
Rechtsstellung der Kinder
 Bewilligung eines Antrags zum Überspringen einer Klasse
 Bewilligung zum Schulbesuch in der Schulgemeinde Bühler
Rechtsstellung der Lehrer
 Bewilligung von zwei Bildungsurlauben im Schuljahr 2012/2013 und einem im Schuljahr
   2013/2014.
Beiträge an Schulgemeinden
 Gutheissung der Gesuche der Schulgemeinden Eggerstanden, Schlatt und Brülisau
   betreffend Finanzausgleichsbeiträge für Härtefälle an das Defizit der Schulrechnungen
   2011
 Gutheissung des Gesuchs der Schulgemeinde Steinegg betreffend Subventionierung der
   Sanierung der Spielwiese
Schulvereinbarungen
 Aufnahme verschiedener neuer Ausbildungsgänge im Anhang I des regionalen Schulab-
   kommens für das Schuljahr 2012/2013
 Aufnahme verschiedener neuer Studiengänge in den Anhang der Fachschulvereinbarung
   vom 27. August 1998 für das Schuljahr 2012/2013

1.5.       Rekursentscheide
   Übertrittsverfahren Realschule-Sekundarstufe
    - Abweisung eines Rekurses gegen einen Entscheid der Aufnahmekommission Ap-
       penzell
   Übertrittsverfahren Sekundarstufe-Gymnasium
    - Abweisung eines Rekurses gegen einen Entscheid der Aufnahmekommission Ap-
       penzell

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                                                                         Geschäftsbericht 2012




1.6.    Arbeitsgruppen
    Fachausschuss ICT
    Neugestaltung 9. Schuljahr (sistiert)
    Lehrmittelkommission
    Arbeitsgruppe Sprachen
    Heimatkundelehrmittel


2.     Erziehungsdepartement
2.1.    Departementsleitung / Departementssekretariat
Erlasse
 Erarbeitung verschiedener Revisionsbeschlüsse zum Landesschulkommissionsbe-
    schluss zum Schulgesetz
 Ausarbeitung von Stellungnahmen zu verschiedenen Vernehmlassungsentwürfen zu-
    handen der Standeskommission
Beziehungen zu den Schulgemeinden
 Im Frühjahr 2012 stattete der Erziehungsdirektor zusammen mit dem neuen Schulamts-
    leiter allen Schulgemeinden einen Besuch ab. Diese Besuche dienten der Vorstellung
    des neuen Schulamtsleiters bei den Schulräten und dem Kontakt des Departements mit
    den Mitgliedern der Schulräte.
 Schulpräsidentenkonferenz
 Halbjährliche Konferenzen mit Schulpräsidenten und -kassieren zur Information über:
    - die Revision der Schulerlasse
    - die Klassen-/Abteilungsgrössen
    - die Beratungskommission
    - den Verrechnungssatz Kindergarten und Primarschüler
    - das Reglement über die Informatiknutzung
    - die Revision der Stundentafel
    - die Verlängerung der Weihnachtsferien
    - die Verantwortlichkeiten bei Schülermutationen
    - die Schulgeldverrechnung Gymnasium Appenzell
    - die Lehrerbesoldung für das Schuljahr 2012/13
    - Beziehungen zur Lehrerschaft
 Lehrerkonferenz
    Der Vorsteher des Departements, der Departementssekretär sowie die Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter des Schulamts nahmen an der traditionellen Lehrerkonferenz teil.
 Das Departement, die Vertreter der Lehrerschaft und die Delegierten der Schulpräsiden-
    tenkonferenz trafen sich zu Aussprachen betreffend die Besoldung der Lehrerschaft.
 Der Leiter des Schulamts nahm an den Vorstandssitzungen des LAI teil.
Beziehungen zu anderen Kantonen
 Der Departementsvorsteher und der Departementssekretär hielten über Sitzungen und
    Tagungen der EDK und der EDK-Ost sowie des Hochschulrats der Fachhochschule Ost-
    schweiz Kontakt zu den Erziehungsdepartementen der anderen Kantone.




                                                                                      45 - 212
Geschäftsbericht 2012




  Mit der Direktion des Departements Bildung des Kantons Appenzell A.Rh. wurde der
   enge Kontakt im bisherigen Rahmen weitergepflegt.
Rapporte
 Der Departementssekretär führte die wöchentlichen Rapporte mit den Mitarbeitern des
   Departements zur gegenseitigen Information.


3.     Kastenvogtei
3.1.       Klöster
Kloster St.Ottilia, Grimmenstein
Der Kastenvogt unterstützte das Kloster bei Verfahren, mit denen Nachbarn des Klosters
einen geplanten Stallersatzbau in der Landwirtschaftszone verhindern wollen.
Kloster Leiden Christi, Jakobsbad
Das Kloster Leiden Christi, Jakobsbad, nahm die Unterstützung der Kastenvogtei in Auslän-
derrechts- und Steuerfragen in Anspruch.
Stiftung Kloster Maria der Engel, Appenzell
Der Kanton hat statutengemäss Anspruch auf einen Sitz im Stiftungsrat. Als Vertreter des
Kantons amtet seit der Gründung der Stiftung a. Landesbuchhalter Josef Gmünder als Stif-
tungsrat. Die Standeskommission erneuerte das Mandat von Josef Gmünder am 14. Februar
2012 um weitere vier Jahre.


3.2.       Evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell
Die Beziehungen zur evangelisch-reformierten Landeskirche wurden durch einen Besuch
des Kirchenrats der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell bei der Stan-
deskommission gepflegt.


3.3.       Kirchgemeinden
Katholische Kirchgemeinde Haslen-Stein
Die Inkorporierung der in der Gemeinde Hundwil lebenden Katholiken durch Vereinbarung
mit dem Verband römisch-katholischer Kirchgemeinden des Kantons Appenzell Ausserrho-
den zu regeln, ist am Widerstand der Kirchgemeinde Urnäsch-Hundwil gescheitert. Die
Standeskommission hat in der Folge am 28. Februar 2012 die Kirchgemeinde Haslen-Stein
aufgefordert, den Namenszusatz "-Hundwil" in Zukunft nicht mehr zu verwenden.
Katholische Kirchgemeinde Oberegg-Reute
Die Kirchgemeinde Oberegg hat am 30. März 2012 einer Änderung des im Jahre 1966 mit
dem Verband römisch-katholischer Kirchgemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden
abgeschlossenen Vertrags zur Inkorporierung der katholischen Einwohner des Weilers Moh-
ren zugestimmt. Die Standeskommission hat diesen Vertrag am 24. April 2012 genehmigt.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell
Der Grosse Rat hat am 6. Februar 2012 eine Revision des Grossratsbeschlusses über die
Grenzen der Kirchgemeinden verabschiedet, in welchem festgehalten wird, dass die evange-
lisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell das Gebiet des inneren Landesteils umfasst.



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                                                                             Geschäftsbericht 2012




3.4.   Ausserkantonale Kirchgemeinden
Katholische Kirchgemeinde Berneck: Unterer Gang von Oberegg
Der Grosse Rat hat am 6. Februar 2012 den Grossratsbeschluss über die Grenzen der
Kirchgemeinden des Kantons Appenzell I.Rh. revidiert. Das Gebiet der katholischen Kirch-
gemeinde Oberegg wurde auf das ganze Bezirksgebiet ausgedehnt, wodurch die Anerken-
nung der Existenz st.gallischer Kirchgemeinden auf Innerrhoder Gebiet entfällt. Weil das
Inkrafttreten dieses Beschlusses die bestehenden staatsrechtlichen Rechte und Pflichten der
Oberegger Pfarreiangehörigen von Berneck aufgehoben hätte, übertrug der Grosse Rat die
Inkraftsetzung der Standeskommission, welche diesen Schritt erst vornehmen sollte, nach-
dem mit einem Konkordat zwischen dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons
St.Gallen und Appenzell I.Rh. sowie mit einem entsprechenden Vertrag zwischen den Kirch-
gemeinden Oberegg und Berneck die Weiterführung der bestehenden Rechtsverhältnisse,
nicht auf territorialer Basis, sondern auf vertraglicher Grundlage gesichert sei. In der Folge
unterbreitete der Kanton dem Katholischen Konfessionsteil einen Konkordatstext, welcher
vom Kollegium des Katholischen Volksteils des Kantons St.Gallen am 20.November 2012
angenommen und dem Referendum unterstellt wurde. Die Vorlage an den Grossen Rat und
der anschliessende Vertragsabschluss zwischen den beiden Kirchgemeinden ist für das
nächste Jahr vorgesehen.
Katholische Kirchgemeinde Marbach: Kapf und Boden, Oberegg
Was für die katholische Kirchgemeinde Berneck hinsichtlich des Unteren Gangs von
Oberegg dargelegt worden ist, gilt sinngemäss auch für die katholische Kirchgemeinde Mar-
bach hinsichtlich der Gebiete Kapf und Boden.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Reute-Oberegg
Vgl. die nachstehenden Bemerkungen zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Berneck-
Au-Heerbrugg und zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Altstätten.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Trogen
Die gemäss Art. 2 des Konkordats zwischen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. über die
Pastoration und Besteuerung der in Appenzell I.Rh. wohnhaften Angehörigen der evangeli-
schen Konfession vom 2. Juni/1. Dezember 1969 erforderliche Anerkennung der evange-
lisch-reformierten Einwohner des Gebiets um die Landmark durch die evangelisch-
reformierte Kirchgemeinde Trogen steht noch aus. Die evangelisch-reformierte Landeskirche
beider Appenzell ist daran, diese offene Anerkennungsfrage einer Lösung zuzuführen.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald
Was für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Trogen hinsichtlich der Landmark darge-
legt worden ist, gilt auch für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald hinsichtlich der
Gebiete Honegg und Haggen.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Berneck-Au-Heerbrugg
Die im Vorjahr an die Hand genommene Bereinigung der staatskirchenrechtlichen Verhält-
nisse betreffend den im Unteren Gang von Oberegg wohnhaften Evangelischen als vollbe-
rechtigte und in allen Rechten und Pflichten stehende Kirchgenossen der evangelisch-
reformierten Kirchgemeinde Reute-Oberegg konnte noch nicht erledigt werden.
Die evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell ist daran, diese Bereinigung mit
den St.Galler Instanzen einer Lösung zuzuführen.




                                                                                          47 - 212
Geschäftsbericht 2012




Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Altstätten
Was für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Berneck-Au-Heerbrugg hinsichtlich des
Unteren Gangs dargelegt worden ist, gilt für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Altstätten hinsichtlich der Oberegger Weiler Kapf und Boden.




2205 Psychologisch-therapeutische Dienste
1.    Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Im Kalenderjahr 2012 wurden insgesamt 132 (142) Kinder und Jugendliche zu einer schul-
psychologischen Abklärung angemeldet. Davon wurden fünf Fälle aus 2011 übertragen,
sechs Fälle konnten 2012 nicht abgeschlossen werden.
Das Stellenpensum betrug von Januar bis August 50-60%. Im September konnte die vakante
Stelle mit Sanja Culic besetzt werden, wodurch das Pensum wieder auf die ursprünglichen
80% aufgestockt wurde. Christine Wolfinger bearbeitete ab September noch die Fälle aus
der Schulgemeinde Appenzell und die übergeordneten administrativen Aufgaben. Sanja
Culic übernahm die Fälle aus den anderen Schulgemeinden.


Die Kinder und Jugendlichen wurden aufgrund der folgenden Gründe beim SPD angemeldet
(nach ihrer Häufigkeit geordnet):
 Anmeldungsgrund (Mehrfachnennungen mög-
                                                       2012        in %        2011
 lich)
 Leistung allgemein                                        45         20.8          31
 Lesen/Rechtschreiben                                      42         19.4          40
 Rechnen                                                   29         13.4          32
 Schulreife                                                27         12.5          21
 Laufbahnberatung                                          24         11.1          41
 Verhalten                                                 17          7.9          14
 Anderes                                                   13          6.0           0
 Motorische Entwicklung                                     9          4.2           6
 Deutschkenntnisse                                          4          1.9           4
 Sonderschulung                                             4          1.9           1
 Hochbegabung                                               2          1.9           0
 Mobbing/Ausgrenzungen                                      0            0           0
 Total                                                    216         100          190




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                                                                          Geschäftsbericht 2012




Die Anzahl der Anmeldungen verteilte sich nach Stufen wie folgt:
 Schulstufen                                                       2012            2011
 Heilpädagogischer Dienst                                               0                 0
 Kindergarten                                                          29                21
 Vorschul-/Einführungsklasse                                            4                 6
 1./2. Primarschulstufe                                                30                29
 3./4. Primarschulstufe                                                33                33
 5./6. Primarschulstufe                                                10                14
 Realschule                                                             0                 1
 Sekundarschule                                                         0                 1
 Gymnasium                                                              2                 1
 Sonderschulen                                                          2                 0
 Kleinklassen                                                           4                 7
 Andere / Zuzüge                                                       18                29
 Total                                                                132               142


Die Herkunft der angemeldeten Schüler, aufgelistet nach Schulgemeinden:
 Schulgemeinden                                                    2012            2011
 Appenzell                                                             74                73
 Brülisau                                                               5                 5
 Gonten                                                                 8                 4
 Eggerstanden                                                           3                 4
 Meistersrüte                                                           7                17
 Oberegg                                                               12                13
 Schwende                                                              12                13
 Steinegg                                                               5                 4
 Schlatt / Haslen                                                       3                 2
 Andere / Ausserkantonal                                                3                 7
 Total                                                                132               142


Folgende Massnahmen wurden infolge der schulpsychologischen Abklärung empfohlen
beziehungsweise eingeleitet (nach ihrer Häufigkeit geordnet):
 Massnahmen (Mehrfachnennungen möglich)                            2012            2011
 Beratung der Eltern/Lehrkraft                                            42              44
 Legasthenietherapie                                                      29              27
 Behördenberatung/Stellungnahme                                           28              35
 Einführungsklasse/Vorschulklasse                                         19              13
 Regelklasse (früher Regeleinschulung)                                    18              28
 Dyskalkulietherapie                                                      15               8
 Förderunterricht (früher Stützunterricht)                                14              28
 Dybuster                                                                 12               6
 Beratung von Kindern/Jugendlichen                                        10              13


                                                                                       49 - 212
Geschäftsbericht 2012




 Kleinklasse                                                               7           5
 Deutschunterricht                                                         6           7
 Repetition                                                                4           4
 Sonderschule/Integrationsmassnahmen                                       4           1
 Kinderarzt/Weitere Untersuchungen                                         3           4
 Psychotherapie einzeln/systemisch                                         3           3
 Ergotherapie/Rhythmik                                                     2           4
 Schulsozialarbeit                                                         2           0
 Hausaufgabenhilfe/Lerntherapie                                            2           1
 Aufmerksamkeitstraining                                                   1           0
 3. Jahr Kindergarten                                                      1           1
 Sozialberatung                                                            1           4
 Unterrichtsbeobachtungen und -massnahmen                                  1           1
 Voreinschulung/Überspringen                                               1           1
 Teillernzielbefreiung/Lernzielanpassung                                   0           2
 Abklärung Logopädie                                                       0           1

Andere berufliche Aktivitäten
 Diverse Beratungen von Lehrpersonen, Eltern, Fachpersonen und Kindern/Jugendlichen
  unabhängig von Abklärungen
 Führung der Rechnungen im Sonderschulbereich und Überwachung der Sonderschul-
  konti
 Beurteilung/Überprüfung der Sonderschulmassnahmen und Antragstellung bei der Stan-
  deskommission
 Mitwirkung beim Elternabend zur Einschulung in Appenzell
 Mitwirkung beim Berufseinführungskurs für neue Lehrkräfte
 Teilnahme an der Jahresversammlung der Interkantonalen Vereinigung der Leiter der
  Schulpsychologischen Dienste (IVL-SPD)
 Mitarbeit im Vorstand der Interkantonalen Vereinigung der Leiter Schulpsychologischer
  Dienste (IVL-SPD)
 Supervision-/Intervisionsgruppe
 Weiterbildung Notfallpsychologie
 Weiterbildung Fachtitel Kinder- und Jugendpsychologie
 Besuch von diversen externen Weiterbildungsveranstaltungen

2.     Pädagogisch-therapeutische Dienste
2.1.       Logopädischer Dienst
In den Ambulatorien von Appenzell und Oberegg wurden 73 (72) Kinder betreut.
 Diagnose                                                          2012        2011
 Dyslalie (S - Sch - R / Interdentalität)                                 21          16
 Dysphasie (Spracherwerbsstörungen)                                       48          52
 Legasthenie (Lese-, Rechtschreibschwäche)                                 1           1
 Dysfluenz (Stottern, Poltern)                                             3           2
 Auditive Teilleistungsstörungen                                           0           1
 Dysphagie (Schluckmuster)                                                 0           0


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                                                                             Geschäftsbericht 2012




Die Aufteilung nach Schulgemeinden (Anzahl Kinder):
 Schulgemeinde          2012         2011        Schulgemeinde        2012            2011
 Appenzell                     36           30   Meistersrüte                 5               4
 Brülisau                       0            0   Oberegg                     12              14
 Eggerstanden                   2            1   Schlatt                      2               1
 Gonten                         6            8   Schwende                     3               2
 Haslen                         1            1   Steinegg                     6               5

Folgende Altersgruppen waren im vergangenen Jahr vertreten (Anzahl Kinder):
 Altersgruppe                                    Altersgruppe
 Vorschule              3             Kinder     1. Klasse            15              Schüler
 Kiga 1                 5             Kinder     2. Klasse             5              Schüler
 Kiga 2                25             Kinder     3. Klasse             4              Schüler
 VK/EK                  8            Schüler     4. Klasse             3              Schüler
 Kleinklasse            1            Schüler     6. Klasse             3              Schüler
 Oberstufe              1            Schüler


In 33 (34) Kontrolluntersuchungen wurde der sprachliche Status erhoben, um die Therapie-
bedürftigkeit abzuklären.
Zusätzlich wurden 57 (71) Einzelabklärungen mit Berichterstattung und Antragstellung
durchgeführt.
In 13 (13) 3. Klassen wurde über Reihenerfassungen abgeklärt, wie weit sich frühere Be-
handlungserfolge erhalten konnten und wie weit noch unbehandelte Sprechauffälligkeiten
vorhanden waren.
In der Vorschulklasse Appenzell wurden im Mai und im September Leistungserfassungen im
Bereich Sprache gemacht, die den Lernerfolg dieses speziellen Angebots dokumentieren
und der Förderplanung dienen.
In der 5./6. Kleinklasse Appenzell wurde eine Lernstandserfassung im Bereich Mathematik
durchgeführt. Diese diente vor allem der Erfassung der Lücken im Basisbereich. Die Lehr-
person konnte im Klassenunterricht somit gezielt auf diese Defizite eingehen und mit einzel-
nen Schülern auch an ihren individuellen Lücken arbeiten.
Zusätzliche Aktivitäten der Amtsleiterin
 Vorbereitung und Durchführung zweier Team-Tage für die Logopädinnen
 Praktikumsleitung mit Schlussbericht von Mitte Juni bis Ende August für Evelyn Lang,
   FHNW Basel
 Referat und Diskussion an Stufentreff der Lehrpersonen des Kindergartens
 Teilnahme an der SAL-Tagung und der Dyslexie-Tagung in Zürich
 Therapiebesuche bei sieben Therapeutinnen und zwei Logopädinnen, im ersten Semes-
   ter mit Besprechung, im zweiten Semester mit Mitarbeitergespräch
 Organisation und Durchführung von drei Legatreffs mit den Legasthenietherapeutinnen
 Organisation (und Teilnahme) einer Weiterbildung für die Legasthenietherapeutinnen:
   "Kompetenzorientierung und Förderplanung im Sprachunterricht" mit Stephan Nänny,
   PH Kreuzlingen
 Teilnahme an drei interdisziplinären Treffen in Oberegg mit den schulischen Heilpädago-
   ginnen, den Therapeutinnen und der Schulpsychologin

                                                                                          51 - 212
Geschäftsbericht 2012




     Teilnahme an zwei Sitzungen mit den Früherzieherinnen des ZEPT AR (Zentrum für
      Schulpsychologie und Pädagogisch-therapeutische Dienste des Amtes für Volksschule
      und Sport des Kantons Appenzell A.Rh.)
     Teilnahme als Referentin anlässlich der Berufseinführungsveranstaltung für neu eingetre-
      tene Lehrpersonen
     Teilnahme am interdisziplinären Austausch (SA / SSA / SPD / PTD / SL Oberegg)
     Teilnahme an vier Sitzungen des BAL-Vorstands (Berufsverband der Appenzeller Logo-
      pädinnen und Logopäden)

2.2.       Schulische Förderdienste
Die Therapeutinnen betreuten 142 (138) Schüler im Primarschul-, Oberstufen- und Lehr-
lingsalter.
Somit wurden auf der Primarstufe 13.18% (12.18%) und auf der Oberstufe 0.58% (1.14%)
der Schüler mit einer Fördermassnahme unterstützt. Die Therapeutinnen führten total
2'743 (2'805) Therapielektionen durch. Diese entsprechen 220 (224) Stellenprozenten.
    Massnahme                                                            2012         2011
    Legasthenie                                                                 59           66
    Dyskalkulie                                                                 22           22
    Förderunterricht Sprache                                                    14            7
    Förderunterricht Rechnen                                                    15           10
    Förderunterricht Sprache und Rechnen                                        24           28
    Phonologische Bewusstheit                                                    8            4
    Begabtenförderung                                                            0            1

Die Aufteilung nach Schulgemeinden (Anzahl Schüler):
    Schulgemeinde         2012         2011        Schulgemeinde         2012         2011
    Appenzell                    64           57   Meistersrüte                 18           18
    Brülisau                      7            7   Oberegg                      17           18
    Eggerstanden                  3            4   Schlatt                       3            1
    Gonten                       11            8   Schwende                     13           18
    Haslen                        1            1   Steinegg                      5            6

Zusätzliche Aktivitäten der Therapeutinnen:
     Teilnahme an drei obligatorischen "Legatreffs", die dem fachlichen Austausch, der Infor-
      mation und der Weiterbildung dienen
     Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung "Kompetenzorientierung und Förderpla-
      nung" an drei Halbtagen in Appenzell

2.3.       Heilpädagogischer Früherziehungsdienst
Leistungserbringer für diesen Dienst ist seit dem 1. August 2009 das ZEPT (Zentrum für
Schulpsychologie und Pädagogisch-therapeutische Dienste des Amtes für Volksschule und
Sport des Kantons Appenzell A.Rh.). Es besteht dazu eine Vereinbarung des Erziehungsde-
partements Appenzell I.Rh. mit dem Bildungsdepartement Appenzell A.Rh.
Von Januar bis Dezember 2012 benötigten 12 (7) Kleinkinder und 3 (3) Kindergartenkinder
die Unterstützung der Früherzieherin.


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2.4.    Andere Dienste
Hörgeschädigte Kinder im Vorschul- 3 (3), Kindergarten- 0 (0), Schul- 3 (4) und Lehrlingsal-
ter 3 (1) wurden durch den audiopädagogischen Früherfassungs- und Beratungsdienst der
Sprachheilschule St.Gallen betreut und deren Eltern und Lehrkräfte oder Lehrmeister bera-
ten.
1 (1) sehbehinderter Schüler wurde durch das Angebot des OBV (Ostschweizerischer Blin-
denverband) betreut und gefördert.
3 (3) Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen wurden an die entsprechenden
Fachstellen überwiesen und dort behandelt.
3 (7) Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) werden
vom Universitätsspital Zürich in regelmässigen Abständen kontrolliert und beraten.




2210 Volksschule
1.     Schulgemeinden
Die Schulbürger haben an ihren Schulgemeinden folgende Beschlüsse gefasst:
    Appenzell: Die Versammlung wählte Maurizio Vicini zum neuen Präsidenten. Der Steu-
     erfuss wurde bei 58% belassen.
    Brülisau: Karin Ulmann-Zeller wurde als neues Mitglied gewählt. Der Steuerfuss wurde
     bei 83% belassen.
    Eggerstanden: Hanspeter Inauen wurde als neuer Präsident, Hannes Manser als neues
     Mitglied des Schulrats und Carmen Räss als neue Revisorin gewählt. Der Steuerfuss
     wurde bei 87% belassen.
    Gonten: Hans Fuchs wurde als Revisor gewählt. Der Steuerfuss wurde bei 64% belas-
     sen.
    Haslen: Karin Signer wurde als Revisorin gewählt. Der Steuerfuss wurde von 65% auf
     63% gesenkt.
    Meistersrüte: Der Steuerfuss wurde von 56% auf 61% erhöht.
    Oberegg: Die Versammlung hat Kurt Schibli als Präsident gewählt. Der Steuerfuss wur-
     de bei 61% belassen.
    Schlatt: Albert Mazenauer wurde als neues Mitglied des Schulrats gewählt. Der Steuer-
     fuss wurde von 87% auf 85% gesenkt.
    Schwende: Der Steuerfuss wurde bei 78% belassen.
    Steinegg: René Moser wurde als neues Mitglied des Schulrats gewählt. Der Steuerfuss
     wurde von 78% auf 74% gesenkt. Der Antrag eines Investitionskredits für eine Allwetter-
     wiese wurde abgelehnt. Die Totalsanierung des bestehenden Naturrasens wurde gutge-
     heissen.

2.     Lehrerfortbildung
Um für die Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen bereit zu sein, wurden für die
Lehrpersonen Kurse zur Einführung in neue Lehrmittel und zur Erweiterung der Lehr- und
Lernkompetenz durchgeführt. Der von der Landesschulkommission festgelegte Umfang der
Fortbildungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil und Garant für die Kontinuität der Schulent-
wicklung und -qualität.

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Geschäftsbericht 2012




Kurse im Kanton
122 (105) Lehrpersonen besuchten Weiterbildungskurse im Kanton. Für neu angestellte
Lehrkräfte fanden Berufseinführungen statt. Dabei wurden ihnen die Gepflogenheiten des
Kantons, die verschiedenen formalen Abläufe und die Unterstützungsangebote näherge-
bracht. Mit den zwei ganztägigen Veranstaltungen nach dem Sommerferienbeginn und den
zwei halbtägigen Anlässen im Herbst konnten sie gut vorbereitet ihre Unterrichtstätigkeit
aufnehmen und erste Erfahrungen reflektieren. An den zwei Veranstaltungen nahmen elf
Lehrerinnen und Lehrer teil.
Ausserkantonale Kurse
Diese Kurse dienen nicht nur der fachlichen, didaktischen und methodischen Festigung und
Weiterentwicklung. Sie fördern auch den Dialog und den Austausch mit den Lehrpersonen
anderer Kantone über aktuelle Themen der Schule und gesellschaftliche Entwicklungen.
    2 (2) Lehrkräfte besuchten den 13-wöchigen Intensivfortbildungskurs der EDK-Ost an der
     Pädagogischen Hochschule St.Gallen.
    29 (40) Lehrkräfte besuchten Kurse im Kanton St.Gallen.
    19 (17) Lehrkräfte besuchten in den Sommerferien ein- oder mehrwöchige Fortbildungs-
     kurse. Vor allem die von der "Schule und Weiterbildung Schweiz" (swch.ch) organisierte
     Kurswoche in Schaffhausen mit den verschiedensten Angeboten wurde gut besucht.


3.     Schulamt
Mit Jahresbeginn konnte die Stelle des Schulamtsleiters mit Norbert Senn wieder neu be-
setzt werden. Zum Schulamt gehören neben dem "Schulinspektorat" auch der "Schulpsycho-
logische Dienst" des Kantons (SPD), die "Schulische Sozialarbeit" (SSA) und der "Pädagogi-
sche ICT-Support".
Der Leiter des Schulamts vertritt den Kanton unter anderem in den folgenden Gremien und
Arbeitsgruppen: Aufnahmekommission, Landesschulkommission, Schulamtsleiterkonferenz
der Ostschweizer Kantone, EDK-Ost der Sonderpädagogik, Hochschulrat der Hochschule für
Heilpädagogik (HfH), EDK-D Migration und Bildung und Begleitgruppe Lehrplan 21.
3.1.       Schulinspektorat
Als Inspektorin nimmt Vreni Kölbener die pädagogische Fachaufsicht wahr über die Lehrper-
sonen aller Kindergärten von Appenzell, der Primarschule Hofwies und über die Fachlehr-
personen für "Textiles Werken und Hauswirtschaft". Stephan Blumer betreut in der gleichen
Funktion die Primarlehrpersonen der übrigen Schulhäuser in Appenzell, die Lehrpersonen
der Kleinklassen und die gesamte Realschule Gringel. Daneben zeichnet er für Steinegg,
Schwende, Gonten, Brülisau, Meistersrüte und Haslen-Schlatt verantwortlich. Für die Se-
kundarschule Hofwies, für Eggerstanden und Oberegg ist Norbert Senn zuständig.
3.2.       Schulsozialarbeit (SSA)
Das freiwillige Beratungsangebot für die beiden Schulgemeinden Appenzell und Oberegg
(ohne Gymnasium) stand in seinem vierten Pilotjahr mit total 50 Stellenprozenten insgesamt
1'262 Schülerinnen und Schülern (Stand November 2012), Erziehungsberechtigen sowie
Lehrpersonen zur Verfügung.
Bei einer rückläufigen Schülerzahl war auch die Nachfrage leicht tiefer als im Jahr zuvor.
Mögliche Gründe dafür sind, dass die Schulsozialarbeiterin weniger oft in den Schulhäusern
präsent sein konnte - dies einerseits aufgrund der Intensität einzelner Fälle und andererseits
aufgrund der Kompensation von angehäuften Mehrstunden. Das Beratungsangebot wurde

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zu 73% von Personen aus der Schulgemeinde Appenzell (total 1'095 Kinder und Jugendli-
che) und zu 27% von solchen aus der Schulgemeinde Oberegg (total 214 Kinder und Ju-
gendliche) in Anspruch genommen. Die folgende Übersicht gibt Aufschluss über die Anzahl
Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise Eltern oder Lehrpersonen pro Schulgemeinde
und Schulstufe, welche die Schulsozialarbeit kontaktierten.
 Schulgemeinde Appenzell                    2012        2011         2010            2009
 Total Ratsuchende                                 37          45           52              48
  Schülerinnen/Schüler
 2012 total 1'049, 2011 total 1'095,               10          15           25              15
 2010 total 1'146, 2009 total 1'181
  Eltern                                          10           7           10               9
  Lehrpersonen                                    11          16           10              15
  Gruppengespräche/Interventionen                  4           4            5               2
  andere                                           2           3            2               7
 pro Schulstufe                             2012        2011         2010            2009
  Kindergarten                                     0           1            2               1
  Unterstufe                                       6           7            8              14
  Mittelstufe                                     14          15           18              14
  Oberstufe                                       17          22           24              19

 weitergeleitet (da nicht im Zuständig-
                                                   2           5            3                4
 keitsbereich der SSA, andere Gründe)

 Schulgemeinde Oberegg                      2012        2011         2010            2009
 Total Ratsuchende                                 14          17           10              17
  Schülerinnen/Schüler
 2012 total 213, 2011 total 214,                               3            3                7
 2010 total 225, 2009 total 245
  Eltern                                          2           5            2                4
  Lehrpersonen                                    2           6            4                4
  Gruppengespräche/Interventionen                 4           2            0                0
  andere                                          1           1            1                2
 pro Schulstufe                             2012        2011         2010            2009
  Kindergarten                                0               0           0                0
  Unterstufe                                     2             1           2                2
  Mittelstufe                                   11            10           5                2
  Oberstufe                                      1             6           3               13

 weitergeleitet (da nicht im Zuständig-
                                                   1           1            0                0
 keitsbereich der SSA, andere Gründe)

 Total Ratsuchende
                                                   51          62           62              65
 (beide Schulgemeinden)

Beweggründe für das Aufsuchen der Schulsozialarbeit waren hauptsächlich Themen wie
auffälliges Verhalten, schwierige Familiensituationen, Mobbing, Leistungsdruck, Pubertät und
Adoleszenz-Schwierigkeiten sowie Lehrstellensuche und Erziehungsberatung. Weiter war

                                                                                         55 - 212
Geschäftsbericht 2012




die Schulsozialarbeit in die Betreuung und Begleitung von schwierigen und komplexen Aus-
gangslagen involviert. Ziel gemäss Auftrag war es, die gesunde und altersadäquate Entwick-
lung im Kindes- und Jugendalter sicherzustellen.
Als Massnahmen reichten vorwiegend Einzel- oder Gruppenberatungen, welche in der Regel
nach zwei bis fünf Sitzungen abgeschlossen werden konnten. In Einzelfällen dauerten die
Beratung und die Begleitung über einen längeren Zeitraum an oder die Betroffenen wurden
an eine weiterführende Fachstelle übergeben.
2012 wurden total acht Klasseninterventionen oder Gruppengespräche durchgeführt. Die
Bearbeitungsthemen wurden zusammen mit der Lehrperson sowie den Schülerinnen und
Schülern während einigen Lektionen definiert und bearbeitet. Vorwiegend ging es um sozia-
les Lernen und um den Umgang mit Gefühlen, das Lernen von Fertigkeiten (beispielsweise
wie in Konfliktsituationen reagiert werden kann) sowie um die Selbst- und Fremdwahrneh-
mung unter Gleichaltrigen.
An je einem Projekttag in der Real- und Sekundarschule leitete die Schulsozialarbeit einen
Workshop. Ziel war es, sich und die Gruppe interaktiv wahrzunehmen und zu reflektieren.
Das Erziehungsdepartement wird im Jahr 2013 eine externe Evaluation der Schulsozialarbeit
durchführen, mit dem Ziel zu entscheiden, wie es im Sommer 2014, nach der Pilotpro-
jektphase, weitergehen soll.


4.    Lehrkräftestatistik
 Lehrkräfte Volksschule                                          31.12.2012 31.12.2011
 Kindergärtnerinnen                             mit Vollpensum           8          8
                                                mit Teilpensum          12         12
 Primarlehrkräfte                               mit Vollpensum          29         29
                                                mit Teilpensum          47         49
 Kleinklassenlehrkräfte                         mit Vollpensum           3          2
                                                mit Teilpensum           4          6
 Reallehrkräfte                                 mit Vollpensum           8         10
                                                mit Teilpensum           7          5
 Sekundarlehrkräfte                             mit Vollpensum          13         14
                                                mit Teilpensum           14           15
 Lehrerinnen für textiles Werken und            mit Vollpensum            1            2
 Hauswirtschaft                                 mit Teilpensum           19           19
 Sportlehrer                                    mit Vollpensum            1            1
                                                mit Teilpensum            1            1
 Total Lehrkräfte Volksschule                                           167          173

 Lehrkräfte am Gymnasium Appenzell                                31.12.2012 31.12.2011
 mit Vollpensum                                                           7         11
 mit Teilpensum                                                          41           43
 Total Lehrkräfte am Gymnasium                                           48           54
Unter Vollpensum ist eine Beschäftigung von 100% zu verstehen.



56 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




5.     Klassenstatistik
 Kindergärten
                                Dezember 2012                     Dezember 2011
                      Abteil.     w      m      Total   Abteil.     w       m        Total
 Appenzell                7        56     68     124        7        57      73       130
 Brülisau                 1         7     11       18       1         8       8         16
 Eggerstanden              1        5      7      12        1         5        7         12
 Gonten                    2       20     16      36        2        10       16         26
 Haslen                    0        0      0       0        0         0        0          0
 Meistersrüte              1       14      5      19        1        15        7         22
 Oberegg                   2       22     11      33        2        19      11          30
 Schlatt                   1       12     12      24        1         9       8          17
 Schwende                  2       14     15      29        1        11      12          23
 Steinegg                  1        7      8      15        1         8       6          14
 Total                    18      157    153     310       17       142     148         290

 Primarschulen
                              Dezember 2012                     Dezember 2011
                      Abteil.   w      m        Total   Abteil.   w      m           Total
     Appenzell           22     220     218      438       23     230     237          467
     Brülisau             3      18      20        38       3      19      20           39
     Eggerstanden         3      26      34        60       3      30      32           62
     Gonten               5      33      40        73       5      35      44           79
     Haslen               2      12      12        24       2      11      19           30
     Meistersrüte         4      34      36        70       4      24      46           71
     Oberegg              6      43      57      100        6      44      63          107
     Schlatt              1       9       8        17       1       6       7           13
     Schwende             4      42      34        76       4      48      30           78
     Steinegg             5      38      45        83       6      42      44           86
     Total               52     475     504      979       57     489     542        1'032

 Vorschul-, Einführungs- und Kleinklassen
                            Dezember 2012                       Dezember 2011
                    Abteil.   w       m         Total   Abteil.   w      m           Total
  Appenzell             7      20      52          72       7      15      53           68
  Total                 7      20      52          72       7      15      53           68

Sekundarstufe I
 Realschulen
                                Dezember 2012                     Dezember 2011
                      Abteil.     w      m      Total   Abteil.     w      m         Total
     Appenzell           10        68     100    168       10        65     108       173
     Oberegg              0         0       0       0       -         -       -          -
     Total               10        68     100    168       10        65     108       173

                                                                                       57 - 212
Geschäftsbericht 2012




 Sekundarschulen
                                Dezember 2012                     Dezember 2011
                        Abteil.   w      m        Total   Abteil.   w      m      Total
     Appenzell             13     128     117      245       14     129     130    259
     Oberegg                5      39      42        81       5      45      31      76
     Total                 18     167     159      326       19     174     161    335

 Gymnasium
                                  Dezember 2012                 Dezember 2011
                        Abteil.     w      m      Total   Abteil. w      m        Total
              AI                     61      66    127             57      63      120
 1. - 3.
             AR            8         10      19      29       9    17      18        35
 Klasse
            übrige                    3       3       6             4       8        12
              AI                     61      54    115             55      64      119
 4. - 6.
               AR          9         23      22      45       9    19      25        44
 Klasse
            übrige                    1       3       4             5       9        14
 Total Gymnasium         17         159     167    326       18   157     187      344

Zusammenfassung aller Stufen
                          Dezember 2012                           Dezember 2011
                 Abteil.     w     m              Total   Abteil.    w     m      Total
 Kindergärten        18      157    153             310      17      142    148     290
 Primarschulen       52      475    504             979      57      489    542   1'032
 Kleinklassen         7       20     52              72       7       15     53      68
 Realschulen         10       68    100             168      10       65    108     173
 Sekundarschulen     18      167    159             326      19      174    161     335
 Gymnasium           17      159    167             326      18      157    187     344
 Gesamttotal        122    1'046 1'135            2'181    128     1'042 1'199    2'241

6.     Subventionsgutsprachen
Die Landesschulkommission erteilte dem Schulrat Steinegg in Anwendung von Art. 26 des
Landesschulkommissionsbeschlusses zum Schulgesetz eine Subventionsgutsprache für die
Sanierung der Spielwiese.




58 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




2215 Sonderschulen
Im Kalenderjahr 2012 besuchten 22 (21) Schüler aus dem Kanton Appenzell I.Rh. die unten
aufgeführten Sonderschulen:
 Stand                                                         31.12.2012     31.12.2011
 Schule Roth-Haus, Teufen                                              12             12
 Heilpädagogische Vereinigung Rheintal                                  2              2
 Schulheim Kronbühl                                                     2              2
 Landenhof, Aargau                                                      3              3
 CP-Schule Birnbäumen                                                   1              1
 Kinderspital Zürich                                                    0              1
 Grüt Bühler / tipiti                                                   1              0
 Heim Osterfeld, Marbach                                                1              0
 Total Schüler                                                         22             21



2221 Gymnasium
1.   Aufsichtsbehörde
Die Landesschulkommission behandelte als Aufsichtsbehörde über das Gymnasium an
monatlichen Sitzungen Revisionen des Landesschulkommissionsbeschlusses zur Gymnasi-
alverordnung, Ersatzwahlen in die Maturitätskommission und die Anstellung von Lehrkräften.
Zudem führte sie regelmässige Schul- und Unterrichtsbesuche durch.


2.   Schulleitung
Die Standeskommission wählte an ihrer Sitzung vom 3. Januar 2012 Roman Walker zum
neuen Rektor des Gymnasiums Appenzell. Er trat seine Stelle auf den 1. August 2012 als
Nachfolger des auf diesen Zeitpunkt demissionierenden Rektors Ivo Bischofberger an.
Am 24. April 2012 wählte die Standeskommission Ilija Kuhac zum neuen Prorektor des
Gymnasiums Appenzell. Er trat seine Stelle auf den 1. August 2012 als Nachfolger des
demissionierenden Prorektors Harald Sprenger an.
Die Schulleitung (Rektor, Prorektor und Verwalter) behandelte in wöchentlichen Sitzungen
die anfallenden Geschäfte.


3.   Matura
Total 49 Schüler - Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht (12), Latein (11), Physik und An-
wendungen der Mathematik (13), Philosophie/Psychologie/Pädagogik (13) - traten zur Matu-
ra an und haben diese erfolgreich bestanden.




                                                                                       59 - 212
Geschäftsbericht 2012




2225 Sekundarstufe II / Ausserkantonale Schulen
1.    Schulgeldbeiträge an weiterführende Schulen
                                                                  2012         2011
 Gymnasium Appenzell                                            778'916.55   787'047.70
 Kantonsschule Trogen (Gymnasium)                                33'500.00    52'000.00
 Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene                 25'000.00    31'000.00
 Individuelle Schulgeldbeiträge (Ausbildungsstätten nach
 Art. 11 StKB über Ausbildungsbeiträge)                          17'000.00    46'325.00
 Total                                                          854'416.55   916'372.70


2.    Schulgeldbeiträge gemäss regionalem Schulabkommen
                                                                  2012         2011
 Kantonsschule Trogen (FMS und WMS)                              62'000.00    32'500.00
 Kantonsschule Heerbrugg                                        189'200.00   187'000.00
 Kantonsschule Brühl, St.Gallen                                 152'360.00   146'000.00
 KBZ, St.Gallen                                                   4'025.00     8'050.00
 GBS, St.Gallen                                                 104'650.00    88'550.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs                    24'150.00     8'050.00
 Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), Chur                    0.00     8'050.00
 Pädagogische Maturitätsschule Kreuzlingen                       17'950.00    17'000.00
 Berufsmittelschule Liechtenstein, Vaduz                          4'025.00         0.00
 Bildungszentrum Technik, Frauenfeld                                  0.00     7'100.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum RR, Altstätten                     0.00     8'050.00
 Total                                                          558'360.00   510'350.00




2230 Tertiärstufe
1.    Fachhochschulen
An schweizerischen Fachhochschulen waren im Frühlings-/Sommersemester 2012 125 und
im Herbst/Wintersemester 2012/2013 162 Studierende aus dem Kanton Appenzell I.Rh.
immatrikuliert.
 Interkantonale Fachhochschulvereinbarung               Kt.      2012           2011
                                                       AG
 Fachhochschule Nordwestschweiz, FHNW                  BL       115'501.15    118'777.20
                                                       BS
 Pädagogische Hochschule PH, Bern                      SO        79'475.00     30'175.00
                                                       BE
 Berner Fachhochschule                                           77'295.00     94'532.95
 Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW, Chur                 31'960.00     32'670.00
                                                       GR
 Private Fachhochschule Physiotherapie, Landquart                14'000.00     14'000.00
 Hochschule Musik, Luzern                                        90'532.15    106'204.35
                                                           LU
 Hochschule für Wirtschaft, Luzern                               63'215.00     32'134.95
 HES-SO: FH Hôtelière, Lausanne                        NE        49'149.20     15'844.15

60 - 212
                                                                               Geschäftsbericht 2012




 Fachhochschule FHS, St.Gallen                                    584'493.00         606'965.00
 Interstaatliche Hochschule für Technik NTB, Buchs                 51'596.70          81'375.05
 Hochschule für Technik HSR, Rapperswil                SG         199'530.05         134'540.00
 Pädagogische Hochschule PH, St.Gallen                            651'525.00         381'650.00
 Schweiz. Hochschule für Logopädie SAL, Rorschach                  25'500.00          55'250.00
 Pädagogische Hochschule PH Thurgau, Kreuzlingen       TG          48'981.25          25'393.75
 Schweizerische Fernfachhochschule, Brig               VS            1'566.65
 Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW,
 Winterthur                                                       498'318.90         187'581.70
 Hochschule für Künste HDK, Zürich                                132'292.55         127'551.70
 Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW,
                                                       ZH
 Wädenswil                                                        119'178.00         150'646.70
 Interkant. Hochschule für Heilpädagogik HfH, Zürich               43'562.50         114'648.00
 Pädagogische Hochschule PH, Zürich                                                   27'412.50
 Hochschule für Technik, Zürich                                                        7'612.50
 Rückerstattungen                                                    erfolgt in
 Fachhochschule FHS, St.Gallen                                   Rechnungs-           -53'514.90
                                                       SG
 Rückerstattungen nach Art. 12 Abs. 2 Ausbildungs-                  jahr 2013
 gesetz                                                             -4'669.65
 Total                                                           2'873'002.45      2'291'450.60


2.   Universitäten
An schweizerischen Universitäten waren im Herbst-/Wintersemester 2011/2012 135 (125)
und im Frühlings-/Sommersemester 2012 118 (114) Studierende aus dem Kanton Appenzell
I.Rh. immatrikuliert.
 Zahlungen Interkantonale Universitätsvereinbarung                     Stud.        Betrag
 Fakultätsgruppe I: Geistes- und Sozialwissenschaften                    104      1'049'360.00
 Fakultätsgruppe II: Exakte-, Natur- und techn. Wissenschaften            11        256'515.00
 Fakultätsgruppe III: Human-, Zahn- und Veterinärmedizin                  12        586'320.00

 Rückerstattungen
 Schlussabrechnungen von 2005/2006 und 2006/2007                                     - 8'760.00
 Rückerstattungen nach Art. 12 Abs. 2 Ausbildungsgesetz                            - 10'090.00
 Total                                                                   127      1'873'345.00


Die Studenten der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne sind in
dieser Zusammenstellung nicht enthalten, da der Bund bei den Kantonen keine Schulgelder
erhebt.




                                                                                            61 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Höhere Fachschulen
An den Höheren Fachschulen waren im Frühlings-/Sommersemester 2012 129 und im
Herbst-/Wintersemester 2012/2013 145 Studierende aus dem Kanton Appenzell I.Rh. immat-
rikuliert.
                                                     Kt.       2012          2011
 Schweizerische Bauschule, Unterentfelden            AG        5'676.00      5'676.00
 Hotelfachschule, Thun                               BE       11'330.00      8'855.00
 Ausbildungszentrum für die Schweizer Fleischwirt-
                                                               4'920.00
 schaft ABZ, Spiez
 Gewerbliche-industrielle Berufsschule GIBB, Bern              4'590.00
 Berner Fachhochschule HSB, Biel                              22'660.00
 Schweiz. Hochschule für die Holzwirtschaft, Biel                           16'995.00
 Seilbahnen Schweiz, Bern                                      5'040.00
 Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt              BS        6'500.00
 Pflegefachschule, Glarus                            GL        6'500.00     13'000.00
 Academia Engiadina, Samedan                                  17'862.00      6'798.00
                                                     GR
 Institut für berufliche Weiterbildung IbW, Chur               2'646.00      6'242.00
 CURAVIVA hls, Luzern                                LU       11'050.00     11'050.00
 HF Gesundheit Zentralschweiz, Luzern                         32'500.00
 Hochschule Luzern, Luzern                                     6'000.00      6'000.00
 Hochschule für Wirtschaft HSW, Luzern                                       5'665.00
 hotel & gastro formation, Weggis                             2'295.00         666.00
 Ausbildungszentrum SBV, Sursee                              26'234.00      34'167.00
 Schweizerische Hotelfachschule, Luzern                      28'325.00      22'660.00
 Akademie für Erwachsenenbildung, Luzern                      1'890.00
 CPLN für Drogisten / Drogistinnen, Neuenburg        NE      19'500.00      26'000.00
 HF Schreiner, Bürgenstock                           NW      17'416.90      13'397.60
 Bildungszentrum BVS, St.Gallen                      SG      48'710.00      49'080.00
 AGVS Ausbildungszentrum, St.Gallen                           5'600.00       5'600.00
 Academia Euregio Bodensee, St.Gallen                         3'780.00
 Akademie St.Gallen                                          24'790.00      35'600.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheit           162'500.00     117'000.00
 BZGS
 Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil                        2'680.00
 Bildungszentrum BZSL, Sargans                               13'000.00      19'500.00
 Bildungszentrum bzb, Buchs                                   7'240.00       5'980.00
 Celaris AG, St.Gallen                                        5'680.00       5'680.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum GBS, St.Gallen            29'830.00      20'620.00
 Genossenschaft Migros Ostschweiz                               820.00       3'240.00
 HSO Schulen, St.Gallen                                       1'740.00       1'810.00
 iQ Management Center, Altenrhein                             1'280.00       5'180.00
 Polybau Uzwil                                                6'040.00       3'400.00
 Schweizerische Textilfachschule, Wattwil                    13'800.00       8'940.00
 Weiterbildungszentrum WZR, Rorschach                        14'910.00       4'890.00
 Zentrum für berufliche Weiterbildung, St.Gallen            135'070.00      94'170.00
 Suissetec, Lostorf                                  SO                      1'820.00
 OMF Ostschweizer Malerfachschule, Sulgen            TG        2'520.00

62 - 212
                                                                   Geschäftsbericht 2012




Emergency Schulungszentrum AG, Rotkreuz              ZG                    11'900.00
agogis, Zürich                                       ZH    46'003.00       13'446.00
Berufsbildungsschule, Winterthur                                            2'660.00
Baugewerbliche Berufsschule, Zürich                         4'560.00        4'560.00
Careum Bildungszentrum, Zürich                             19'243.00       11'330.00
Gastro Zürich                                                                 945.00
Gewerbliche Berufsschule, Wetzikon                          2'363.00        2'363.00
gib, Zürich                                                 1'418.00
Flugzeug-Technikerschule FTS, Zürich-Flughafen              3'420.00        3'420.00
Höhere Fachschule für Rettungsberufe, Glattbrugg           24'000.00       23'330.00
Polygrafische Akademie, Zürich                                              2'660.00
sfb Bildungszentrum, Dietikon                               2'580.00        2'470.00
Schweiz. Institut für Unternehmerschulung SIU, ZH           6'660.00        5'040.00
Schweiz. Technische Fachschule, Winterthur                 14'062.00       17'192.00
Wirtschaftsinformatikschule WISS, Zürich                                    1'520.00
ZAG, Winterthur                                            17'661.00        5'887.00
KS Kaderschulen, Zürich                                     3'120.00        2'660.00
Rückerstattung Hochschule Luzern                                           -9'000.00
Rückerstattungen
Rückerstattungen nach Art. 12 Abs. 2 Ausbildungs-           8'500.00       21'641.00
gesetz
Total                                                     849'514.90     640'423.60

Beiträge an Schulen ohne Vereinbarung
                                                    Kt.         2012
Prophylaxe Zentrum Zürich                           ZH                    2'000.00
Heiligberg Institut, Winterthur                     ZH                   11'700.00
Total                                                                    13'700.00




                                                                                63 - 212
Geschäftsbericht 2012




2235 Stipendienwesen
Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft erstattete 2012 für die Stipendienaufwendun-
gen im Jahre 2011 den Betrag von Fr. 49'300.-- (Fr. 49'000.--) zurück.

 Art der Ausbil-                                   Anzahl                   Betrag
                        Behandlung
 dungsbeiträge                                  2012   2011          2012            2011
                        Behandelte Gesuche        161      147
 Stipendien             Gutsprachen                92      100    744'700.00     811'700.00
                        Ablehnungen                69       47
 Studiendarlehen        Gutsprachen                 7        8      64'500.00     73'000.00
                        Kellenberger-Stiftung       0        2           0.00     12'000.00
 Stiftungen/Fonds
                        Sonderegger-Fonds          24       15      27'200.00     21'500.00


1.    Stipendien
Die Gutsprachen beliefen sich insgesamt auf Fr. 744'700.-- (Fr. 811'700.--). 69 (47) Stipendi-
engesuche mussten abgelehnt werden, weil die zumutbaren Eigenleistungen höher waren
als die anrechenbaren Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten.
Die Stipendien werden in zwei Raten ausbezahlt. Ein Teil der beschlossenen Gutsprachen
kommt erst im Kalenderjahr 2013 zur Auszahlung.
Ausbezahlte Stipendien 2012
 Ausbildungsgänge                                                   Sem.    Auszahlungen
 Gymnasiale Maturitätsschulen                                         10        29'550.00
 Andere allgemeinbildende Schulen                                      9        32'800.00
 Berufliche Erstausbildung (Vollzeit-Berufsschule)                     6        26'750.00
 Berufliche Erstausbildung (duales System)                            14        37'150.00
 Höhere Berufsbildungen                                               14        45'350.00
 Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen                         58       267'900.00
 Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen              74       348'350.00
 Total                                                               185       787'850.00


2.    Studiendarlehen
7 (8) Gesuche für Studiendarlehen wurden 2012 gutgeheissen. Die entsprechenden Gut-
sprachen beliefen sich auf Fr. 64'500.--. Abgelehnt wurde kein Gesuch.
Ausbezahlte Studiendarlehen 2012
 Ausbildungsgänge                                                  Sem.     Auszahlungen
 Berufliche Grundbildung (duales System)                              1          5'000.00
 Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen                         3         15'000.00
 Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen              7         26'500.00
 Total                                                               11         46'500.00




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                                                                               Geschäftsbericht 2012




3.   Stiftung Dr. Karl und Rosa Kellenberger-Eugster
Im Berichtsjahr wurden keine Gesuche für Stipendien aus der Stiftung Dr. Karl und Rosa
Kellenberger eingereicht. Im Jahre 2011 wurden zwei Gesuchstellern Stipendien in der Höhe
von Fr. 12'000.-- ausgerichtet.


4.   Dr. Emilie W. Sonderegger-Fonds
Aus dem Dr. Emilie W. Sonderegger-Fonds wurden 24 (15) Stipendiengutsprachen im Ge-
samtbetrag von Fr. 27'200.-- (Fr. 21'500.--) erteilt. Die Intensiv-Englischkurse wurden in den
folgenden Ländern besucht:
USA        9 Gutsprachen
Kanada     5 Gutsprache
England    4 Gutsprachen
Australien 4 Gutsprache
Neuseeland 1 Gutsprache
Irland     1 Gutsprache



2240 Berufsbildung
1.   Allgemeines
Brückenangebote
Bewilligte Gesuche zur Mitfinanzierung
                                                                        2012            2011
                       Berufsvorbereitungsjahr GBS St.Gallen                   0                0
                       Weiterbildungsjahr SBW Herisau                          1                1
                       10. Schuljahr Kantonsschule Trogen                      0                0
 Angebote zur          Gestalterischer Vorkurs GBS St.Gallen                   1                2
 Vorbereitung zur      Gestalterischer Vorkurs varwe Wil                       0                1
 beruflichen Grund-    Gestalterischer Vorkurs Form+Farbe
                                                                               0                0
 bildung               Zürich
                       Integrationskurs für Fremdsprachige GBS
                                                                               0                0
                       St.Gallen
                       Juniorprogramm Ortega Schule St.Gallen                   0               0
                       Berufsvorbereitungsjahr BVS, St.Gallen                   1               0
                       Didac-Schulen                                            3               3
 Sprachaufenthalte     Go2talk (Au-pair)                                        0               0
                       Profilia (Au-pair)                                       0               0
                       Vorlehre GBS St.Gallen                                   2               3
 Praktikum mit
                       Brücke AR                                                8               5
 schulischem Anteil
                       Juniorprogramm Ortega Schule St.Gallen                   0               0
 Total                                                                         16              15
 Abgelehnte Gesuche                                                             2               0




                                                                                            65 - 212
Geschäftsbericht 2012




2.    Zusammenstellung Schulgeldbeiträge Berufsfachschulen
      Schuljahr 2011/2012 (Rechnungsjahr 2012)
Zusammenstellung nach Schulen
                                                            Anzahl                   Betrag
 Schulen                                            Kt.
                                                          2012   2011         2012            2011
 Berufsbildungszentrum Herisau                      AR    215        223   1'561'400.00 1'579'800.00
 Berufsbildungszentrum Herisau Hauswirtschaft                3              21'900.00
 Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern          BE       1               7'300.00
 hotelleriesuisse, Bern                                      6         6    31'161.60     27'339.00
 Gewerblich-industriellen Berufsfachschule GIB,     BL                 1                      7'100.00
 Muttenz
 Gewerbliche Berufsschule Chur                      GR       2         2    14'600.00     14'200.00
 Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW, Chur             2              15'200.00
 Berufsfachschule Verkehrswegbauer Sursee           LU       7         7    51'100.00     49'700.00
 Hotel & Gastro formation Weggis                             2         3    12'065.05         6'000.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs            SG       2         2    15'500.00     15'500.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum Uzwil                   19        16    147'250.00    124'000.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil                          1                      7'750.00
 Berufsbildungszentrum Wil                                   7         7    54'250.00     47'350.00
 Bildungszentrum Polybau Uzwil                               4         4    22'160.00     23'000.00
 Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg                5         2    38'750.00     15'500.00
 BWZ, Wattwil
 Berufs-und Weiterbildungszentrum für Gesund-              22        26    170'500.00    201'500.00
 heits- und Sozialberufe BZGS, St.Gallen
 Berufs-und Weiterbildungszentrum für Gesund-                          1                      5'160.00
 heits- und Sozialberufe BZGS Custerhof, Rheineck
 Berufs- und Weiterbildungszentrum BZR,                    22        21    170'500.00    162'750.00
 Rorschach
 Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszent-            10        11     71'470.00     79'220.00
 rum KBZ St.Gallen
 Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszent-              1              21'560.00
 rum KBZ St.Gallen Art. 32
 Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszent-              1               1'720.00
 rum KBZ St.Gallen, Crashkurs
 Konditorenfachschule, St.Gallen                           10        10     77'500.00     77'500.00
 Klubschule Migros St.Gallen                                           1                      8'310.00
 Minerva St.Gallen                                           1               3'756.70
 Schweizerische Textilfachschule Wattwil                     1         4     7'246.75     30'180.00
 Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum           141        142   1'128'010.00 1'125'010.00
 GBS St.Gallen
 Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum              2              44'800.00
 GBS St.Gallen, Grafik
 Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum                        1                      7'950.00
 GBS St.Gallen, Bekleidungsgestalterin
 Berufsbildungszentrum Solothurn-Grenchen           SO       1              14'400.00


66 - 212
                                                                                 Geschäftsbericht 2012




 Verband Hafner und Plattenleger, Olten              SO                1                     7'100.00
 Gewerbliches Bildungszentrum GBW, Weinfelden        TG      7         5    47'450.00       35'500.00
 Allgemeine Berufsschule Zürich                                        2                    15'800.00
 Ausbildungszentrum Maler Gipser Wallisellen         ZH      1         2     8'500.00        8'280.00
 Baugewerbliche Berufsschule Zürich                          1         2     8'850.85       14'884.00
 Berufsbildungsschule Winterthur                             1         4     4'050.00       23'700.00
 Berufsschule für Gestaltung Zürich                          4         6    32'400.00       47'400.00
 Berufsschule für Hörgeschädigte Zürich                      1         1     3'750.00       10'650.00
 Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich                     1         1     8'100.00        4'662.50
 Strickhof, Lindau                                           3              12'150.00
 Technische Berufsschule Zürich                              3         3    24'300.00       23'700.00
 Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaf-              2         1     8'100.00        7'900.00
 ten zhaw, Zürich
 Beitrag Bezirk                                                                                236.65
 Total                                                     511    519      3'861'750.95 3'814'632.15


3.   Qualifikationsverfahren / Augenscheine 2012
     Lehrverhältnisse 2012/2013
 Zur Schlussprüfung zugelassen                 161   Kandidatinnen/Kandidaten               100%
 davon                                           4   1. Wiederholung
 davon                                           2   gemäss Art. 32 BBV

 Qualifikationsverfahren bestanden             153   Kandidatinnen/Kandidaten              95.0%
 davon mit BMS                                  11   Sekundarschüler                        7.2%
 Gewerblich-industrielle und haus-
                                               118   Kandidatinnen/Kandidaten              73.3%
 wirtschaftliche Berufe:
 Davon                                         44    Realschüler                           37.3%
 davon                                         71    Sekundarschüler                       60.2%
 davon                                          3    unbekannt                              2.5%
 Kaufmännische Berufe und Berufe
                                               34    Kandidatinnen/Kandidaten              21.1%
 des Verkaufs:
 Davon                                         11    Realschüler                           32.4%
 Davon                                         23    Sekundarschüler                       67.6%
 Qualifikationsverfahren nicht be-
                                                8    Kandidatinnen/Kandidaten                5.0%
 standen:
 Davon                                          4    Realschüler                             2.5%
 Davon                                          4    Sekundarschüler                         2.5%
11 (6) Kandidaten mit einer kaufmännischen Berufslehre konnten die lehrbegleitende Be-
rufsmittelschule mit Erfolg beenden und das Berufsmaturitätszeugnis entgegennehmen.
Nebst der traditionellen Diplomfeier des Berufsbildungszentrums Herisau für die Kaufleute
und die Lehrabsolventinnen und -absolventen des Detailhandels, veranstalteten vermehrt
Berufsverbände bzw. Interessengruppen Diplomfeiern für ihre Lehrabgänger. Im Rahmen
dieser Feiern wurden die Fähigkeitszeugnisse ausgehändigt.



                                                                                              67 - 212
Geschäftsbericht 2012




                                Lehrabschlussprüfungen 2012
                          Bestehende Lehrverhältnisse 2012/2013
                        (Einteilung gemäss Bundesamt für Statistik)
                         Prüfungs-                        Neue          Gesamt-     Lehrvertrags-
                                          EFZ/EBA
                         kandidat/in                   Lehrverträge     bestand     auflösungen
                                  To-              To-          To-            To-            To-
                         M   F           M    F        M    F          M   F         M    F
                                   tal             tal           tal            tal           tal
 Total                  82   79 161 78        76 154 109 64 173 308 194 502 18            16   34
 Audiovisuelle Tech-
 niken und Medien-       1    0    1     1    0     1   0    1    1    7    4    11   0   0    0
 produktion
 Design                  1    2    3     1    2     3   0    0    0    0    1    1    0   0    0
 Kunstgewerbe            0    2    2     0    2     2   0    0    0    0    2    2    0   0    0
 Handel                  0   19    19    0    18   18   4    18   22   9    50   59   0   3    3
 Wirtschaft und
                         4   14    18    4    14   18   9    13   22   22   35   57   1   4    5
 Verwaltung
 Informatik              1    0    1     1    0     1   1    0    1    4    0    4    1   0    1
 Maschinenbau und
                         8    0    8     8    0     8   9    1    10   45   2    47   2   0    2
 Metallverarbeitung
 Elektrizität und
                         7    0    7     7    0     7   9    0    9    31   0    31   0   0    0
 Energie
 Elektronik und
                         1    0    1     1    0     1   1    1    2    7    1    8    2   0    2
 Automation
 Kraftfahrzeuge,
 Schiffe und Flug-      10    0    10    10   0    10   9    1    10   28   1    29   1   0    1
 zeuge
 Ernährungsgewerbe       3    9    12    3    9    12   8    7    15   17   22   39   3   1    4
 Textil, Bekleidung,
                         1    0    1     1    0     1   0    0    0    0    0    0    0   0    0
 Schuhe, Leder
 Werkstoffe (Holz,
 Papier, Kunststoff,     7    1    8     7    1     8   13   1    14   31   5    36   0   0    0
 Glas)
 Architektur und
                         0    0    0     0    0     0   0    0    0    1    0    1    0   0    0
 Städteplanung
 Baugewerbe, Hoch-
                        31    0    31    28   0    28   34   2    36   78   3    81   6   1    7
 und Tiefbau
 Pflanzenbau und
                         2    0    2     2    0     2   5    0    5    12   1    13   0   0    0
 Tierzucht
 Gartenbau               0    1    1     0    1     1   1    0    1    3    0    3    0   0    0
 Medizinische Diens-
                         0    3    3     0    3     3   0    2    2    0    10   10   0   0    0
 te
 Krankenpflege           0    6    6     0    6     6   0    3    3    0    12   12   0   0    0
 Zahnmedizin             0    4    4     0    4     4   0    1    1    0    3    3    0   4    4
 Sozialarbeit und
                         0    3    3     0    3     3   1    2    3    1    5    6    0   0    0
 Beratung
 Gastgewerbe und
                         5   13    18    4    11   15   5    8    13   12   28   40   2   2    4
 Catering

68 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




 Hauswirtschaftliche
                       0    1   1   0   1    1    0   1    1    0    3     3    0     0       0
 Dienste
 Coiffeurgewerbe
 und Schönheitspfle-   0    1   1   0   1    1    0   2    2    0    6     6    0     1       1
 ge

Im Berichtsjahr besuchten von 502 (502) Lernenden 41 (35) die lehrbegleitende Berufsmit-
telschule, davon 5 (1) die technische bzw. gewerbliche Richtung, 35 (33) die kaufmännische
Richtung und 1 (1) die gesundheitlich-soziale Richtung.


                                    Augen-         Anlehr-        Neu-           Gesamt-
 Anlehrverhältnisse
                                    scheine       ausweise      eintritte        bestand
 2012 / 2013
                                    m     w       m      w      m       w        m     w
 Natur                               –      –       –      –     –        –       –      –
 Bau                                 –      –       –      –     –        –       –      –
 Holz, Innenausbau                   –      –       –      –     –        –       –      –
 Metall, Maschinen, Uhren            1      –       1      –     –        –       1      –
 Total                               1      0       1      0              –       1      –

                                    Abschluss-   Kantonaler       Neu-           Gesamt-
 Kantonal geregelte Bildungs-
                                     prüfung      Ausweis       eintritte        bestand
 angebote 2009/2010
                                     m     w      m    w        m       w        m     w
 Hauswirtschaftsjahr                  –      2     –     2       –        2       –      2


4.   Zwischenprüfungen
Im Berichtsjahr wurden 2 (5) Lernende bzw. Berufsbildner zu einer Zwischenprüfung aufge-
boten (erstmalige Ausbildung von Lernenden). Kein (1) Lehrbetrieb wünschte, eine Zwi-
schenprüfung auf eigene Kosten durchzuführen.


5.   Lehrvertragsauflösungen
                                                                    2012            2011
 vor Lehrantritt                                                            1                0
 während der Probezeit                                                      3                6
 während des 1. Lehrjahres                                                 18                8
 während des 2. Lehrjahres                                                  7                2
 während des 3. Lehrjahres                                                  4                3
 während des 4. Lehrjahres                                                  1                0
 Total Lehrvertragsauflösungen                                             34               19




                                                                                          69 - 212
Geschäftsbericht 2012




 Grund der Vertragsauflösung                                       2012           2011
 persönliche Gründe der lernenden Person                                  2              1
 zwischenmenschliche Probleme                                             8              4
 falsche Berufswahl                                                       2              2
 ungenügende Leistungen in Lehrbetrieb und/oder Berufs-
                                                                          12             3
 schule
 gesundheitliche Gründe                                                   1              2
 fehlender Wille zur Fortsetzung der Grundbildung                         2              3
 Pflichtverletzung seitens lernender Person                               1              2
 im gegenseitigen Einverständnis                                          3              1
 Aufgabe des Lehrbetriebes                                                2              1
 wirtschaftliche Gründe                                                   0              0
 vor Lehrantritt                                                          1              0


23 (9) der 34 (19) Lernenden, die die Ausbildung abbrechen mussten, hatten den Wohnsitz
im Kanton Appenzell I.Rh. 11 (10) Lernende wohnten in einem anderen Kanton.
2 (2) Lernende brachen die berufliche Grundbildung und 6 (0) eine Zusatzausbildung ab. Bei
7 (4) Lernenden waren zum Zeitpunkt des Lehrabbruchs weitere Ausbildungen noch offen.
19 (13) setzten ihre Ausbildung in einem anderen Beruf bzw. in einem anderen Lehrbetrieb
fort.


6.    Lehrbetriebe / Neue Ausbildungsbewilligungen
Am Ende des Berichtsjahrs waren 257 (252) Lehrbetriebe registriert. 186 (185) Betriebe
bildeten im Berichtsjahr aktiv Lehrlinge aus.
7 (2) Lehrbetriebe wurden aus dem Verzeichnis genommen, da die Betriebe aufgelöst wur-
den.
18 (15) Betrieben konnte die Bewilligung zur erstmaligen Lehrlingsausbildung oder für einen
weiteren Lehrberuf erteilt werden.
Im Kanton sind in 113 Berufen Bildungsbewilligungen ausgestellt. Davon wird in 23 Berufen
die 2-jährige Grundbildung mit Attest angeboten.


7.    Ehrung der Berufsleute
Zum achten Mal wurden im Kanton Appenzell I.Rh. die besten Berufsleute geehrt. Die Eh-
rung fand am 1. Dezember 2012 in der Aula Gringel in Appenzell statt. Es konnten 31 (26)
Lehrabgänger mit einer Abschlussnote von 5.3 und mehr geehrt und ein graviertes Schreib-
werk überreicht werden. Zu ihnen gesellten sich 2 (1) Teilnehmer an Berufs-Schweizermei-
sterschaften, die den 1. bzw. 2. Rang belegten. Im Weiteren konnte ein Teilnehmer der
Biologie-Olympiade geehrt werden, welcher am nationalen Wettbewerb den 1. Rang und an
der internationalen Olympiade den 2. Rang erreichte.




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8.     Lehrmeisterkurse
Im Kanton Appenzell I.Rh. wurde kein allgemeiner Lehrmeisterkurs durchgeführt. Interessen-
ten wurden an das ZbW St.Gallen oder den KV Ost St.Gallen verwiesen bzw. dort angemel-
det.
     18 (10) Berufsbildnern wurde ein Gesuch um die Kostenübernahme des Kursgeldes
      stattgegeben.
     Im Herbst wurde in Zusammenarbeit mit dem ZbW St.Gallen ein interner Kurs für
      12 Berufsbildnerinnen und Berufsbildner der kantonalen Verwaltung durchgeführt.



2245 Berufsberatung
1.     Informationen
    Direkte Informationsgespräche und Auskünfte/Kurzberatungen                                   45
    Telefonische und schriftliche Informationskontakte und fachliche Auskünfte                   62
    Ausgeliehene Informationsmittel                                                              68
    Klassenveranstaltungen                                                                       10
    Elternveranstaltungen                                                                         5


2.     Beratungsfälle mit umfassender Abklärung
    Einzelberatungen                                            m           w             Total
    Beratene Personen im Berichtsjahr                               78           97          175
    Alter der Ratsuchenden
    < 16 Jahre                                                      28           43              71
    16–17 Jahre                                                     23           14              37
    18–19 Jahre                                                      9           13              22
    20–24 Jahre                                                     16           16              32
    25–29 Jahre                                                      1            4               5
    30–39 Jahre                                                      1            1               2
    40–49 Jahre                                                                   5               5
    50 und mehr Jahre                                                             1               1


3.     Berufswahlverhalten der Schulabgänger 2012
    Übertritt von der Schule in                                 m           w             Total
    Lehrberuf mit EFZ (Fähigkeitszeugnis)                          87             65         152
    Lehrberuf mit EBA (Berufsattest)                                2              2            4
    Anlehre                                                         1              0            1
    Zwischenjahr                                                    4             10          14
    Weiterführende Schule                                          17             24          41
    Schulische Berufsausbildung                                     0              0            0
    Erwerbsleben                                                    0              0            0
    Total                                                         111            101         212
    Keine Beschäftigung (Stand 1. Juli 2012)                        0              0            0


                                                                                              71 - 212
Geschäftsbericht 2012




Gemäss den Unterlagen des Bundesamts für Statistik betreibt der Kanton Appenzell I.Rh. im
Vergleich zu den anderen Kantonen im Bereich der Berufsberatung einen geringen Aufwand.
Das erfreuliche Ergebnis der Erhebung zum Berufswahlverhalten zeugt von einem sehr
guten Kontakt der Mitarbeiter des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung mit den Lehr-
kräften der Oberstufen Appenzell und Oberegg und den Lehrbetrieben des Kantons. Die
wertvolle Unterstützung der Lehrkräfte und die grosse Ausbildungsbereitschaft der Betriebe
tragen dazu bei, dass ein vergleichsweise kleiner Anteil von 6.6% (6.8%) aller Schulabgän-
ger den Übertritt in die Sekundarstufe II noch nicht vollzogen hat.


4.    Die fünf meist gewählten Berufe
                        Knaben                                 Mädchen
 Beruf                           Anzahl       Beruf                             Anzahl
 Schreiner                                9   Kauffrau                               17
 Zimmermann                               8   Detailhandelsfachfrau                  10
 Elektroinstallateur                      7   Fachfrau Gesundheit                      6
 Kaufmann                                 6   Köchin                                   5
 Maurer                                   6   Bäckerin-Konditorin-Confiseurin          4



2250 Erwachsenenbildung
Die Kommission für Erwachsenenbildung behandelte an 2 (2) Sitzungen Fragen der Erwach-
senenbildung sowie Beitragsgesuche und leitete diese, soweit sie nicht in ihre eigene Zu-
ständigkeit fielen, mit ihren Anträgen an die Landesschulkommission weiter.
Im veröffentlichten Programm des 1. Halbjahrs konnten 186 (180) Kurse, davon 2(14) Vor-
träge, von 58 (55) verschiedenen Institutionen angeboten werden. Im 2. Halbjahr wurden
191 (196) Kurse, davon 4 (6) Vorträge, von 58 (55) Anbietern ausgeschrieben.




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2260 Kultur
1.   Kulturamt
Die Hauptaufgaben des Kulturamts lagen wiederum in der Vorbereitung von Entscheiden
und Vernehmlassungen im Kulturbereich zuhanden des Departements und der Standes-
kommission (21, 2011: 17) sowie im Verkehr mit internationalen (Kommission Kultur der IBK)
und nationalen (Kulturbeauftragten-Konferenz der EDK, verschiedene kantonale Kulturäm-
ter) Kulturorganisationen.
Im Berichtsjahr nahm der Aufwand für das Projekt "AR◦AI 500" noch einmal zu. Das Kultur-
amt Appenzell I.Rh. ist mit der Leitung der Arbeitsgruppe "Festspiel" betraut und nimmt in
dieser Funktion in der Gesamtprojektleitung "AR◦AI 500" Einsitz. Das Grossprojekt "Der
dreizehnte Ort. Ein musikalisches Spiel zum Fest" ist auf Kurs. Anfangs Dezember konnte
als wichtiger Meilenstein der Vorverkauf eröffnet werden. Die Zusammenarbeit mit dem
Gemeinderat Hundwil und mit verschiedenen kantonalen Stellen beider Kantone ist sehr gut.
Zu den Schwerpunkten des Berichtsjahrs zählte die Inventarisierung und Sicherstellung der
Kulturgüter (ohne Bibliothek) im ehemaligen Kapuzinerkloster, die dank einem Sonderkredit
der Standeskommission und der Stiftung Pro Innerrhoden unter der Leitung des Kulturamts
durch die Mitarbeiterinnen des Museums Appenzell zum Abschluss gebracht werden konn-
ten.
Das Projekt "Lebendige Traditionen" des Bundesamts für Kultur ist im Berichtsjahr in eine
neue Phase getreten. Der Leiter des Kulturamts nimmt weiterhin als Vertreter der KBK in der
Projektsteuerungsgruppe Einsitz.
Im Berichtsjahr verlieh die Internationale Bodenseekonferenz an Karin Enzler, Appenzell
Meistersrüte/Bremen, den mit Fr. 10'000.-- dotierten IBK-Förderpreis in der Sparte Schau-
spiel.
Der Leiter des Kulturamts vertritt den Kanton in folgenden Institutionen und Projekten:
    Haus Appenzell in Zürich: Mitglied in der Delegierten-Kommission. Allgemeine Beratung
     und Entwicklung von Ausstellungen und kulturellen Anlässen
    Projekt "Appenzeller Namenforschung": Mitglied des Kuratoriums
    Projekt "Appenzeller Möbelmalerei": Mitglied der Aufsichtskommission
    Herausgabekommission Innerrhoder Schriften: Sekretariat und Begleitung der Heraus-
     gabetätigkeit


2.   Fachkommission Denkmalpflege
Per Januar 2012 ist zwischen dem Bund und dem Kanton Appenzell I.Rh. die neue Verein-
barung betreffend Programmziele und deren Finanzierung im Bereich Heimatschutz und
Denkmalpflege in Kraft getreten. Dank dieser Vereinbarung können nun auch Objekte und
Baumassnahmen mit Bundesmitteln unterstützt werden, die dem Erhalt der einmaligen Kul-
turlandschaft von Appenzell I.Rh. dienen, so zum Beispiel Beiträge an Naturschindelfassa-
den, traditionelle Fassadenanstriche oder an die Erhaltung wichtiger Alpgebäude.
Die Fachkommission Denkmalpflege hat an neun ordentlichen Sitzungen zu bedeutenden
Bauvorhaben im Bereich Denkmalpflege Stellung genommen sowie in 15 Fällen vor Ort
beratend mitgewirkt. Durch die Unterstützung von Bund, Kanton und Bezirken sowie der
Beratung durch die Fachkommission sind im vergangenen Jahr diverse grössere Renovati-


                                                                                          73 - 212
Geschäftsbericht 2012




ons- und Umbauvorhaben im Bereich der Denkmalpflege abgeschlossen worden. Zu den
Wichtigsten zählen die Innenreinigung der Klosterkirche Leiden Christi, Jakobsbad, die Fas-
sadenrenovation der Kirche Brülisau, die Fassadenrenovation eines Doppelwohnhauses am
Landsgemeindeplatz oder die Renovation und Erneuerung des Bauernhauses Böhlers in
Meistersrüte, eines der wenigen erhaltenen Steildachhäuser.


3.    Innerrhoder Kunststiftung
Der Stiftungsrat der Innerrhoder Kunststiftung behandelte im Jahre 2012 an 3 (3) Sitzungen
8 (13) Geschäfte. Die Jahresrechnung 2012, welche bei einem Ertrag von Fr. 65'704.55 und
einem Aufwand von Fr. 32'060.-- einen Einnahmenüberschuss von Fr. 33'644.55 aufwies,
wurde vom Stiftungsrat genehmigt.
Für den Erwerb von künstlerischen Werken sowie für verschiedene Fördermassnahmen
wurden Fr. 41'500.-- aufgewendet.
Nach der Demission von Inge Neugebauer hat die Standeskommission neu Eduard Hart-
mann, Flawil, in den Stiftungsrat gewählt.


4.    Stiftung Pro Innerrhoden
An 3 (4) Sitzungen behandelte der Stiftungsrat 40 (41) Geschäfte. Die Jahresrechnung 2012
schloss bei einem Ertrag von Fr. 840'960.70 und einem Aufwand von Fr. 622'558.93 mit
einem Einnahmenüberschuss von Fr. 218'401.77 ab.
Im Weiteren wurden 21 (19) Beitragsgesuche gutgeheissen und 3 (2) abgelehnt. Insgesamt
wurden Beiträge von Fr. 86'000.-- ausgerichtet, während für Anschaffungen von Bildern und
weiteren Kulturgütern Fr. 24'707.45 aufgewendet wurden.


5.    Museum Appenzell
Im Berichtsjahr wurden vier Sonderausstellungen zu den Themen „"Bauernmalerei", "Appen-
zeller Ziege", "Brüechli" und "Schürzen" realisiert. Zahlreiche öffentliche Führungen und
Sonderveranstaltungen (Vernissagen, Vorträge, Begleitanlässe zu den Sonderausstellungen,
"Kunsthandwerker an der Arbeit", Stickstobede u.a.) sorgten für einen lebendigen und quali-
tativ hochstehenden Museumsbetrieb. Dank diesen Aktivitäten war das Museum Appenzell
im vergangenen Jahr sowohl in den Print- als auch in den elektronischen Medien überdurch-
schnittlich präsent.
Sonderausstellungen
4. Februar 2012 - 29. April 2012      Dölf Mettler, Bauernmaler
16. Mai 2012 - 4. November 2012 Chomm giz giz giz. Die Appenzeller Ziege
23. November 2012 - 20. Mai 2013 Schürzen / Schoosse
14. Juli 2012 - 31. August 2013       Brüechli. Schmuckstück der Innerrhoder Frauentracht
                                      (im Stickereigeschoss)
Vermittlung
Der Höhepunkt im Berichtsjahr war die Ziegen-Ausstellung. In Zusammenarbeit mit ver-
schiedenen "Gäspuure", mit Ziegenprodukte-Verarbeitern und mit der Stiftung ProSpecieRa-
ra konnte nicht nur eine attraktive Ausstellung gestaltet, sondern auch ein abwechslungsrei-
ches und hochstehendes Begleitprogramm angeboten werden. Ausstellung und Begleitan-
lässe waren durchwegs gut besucht. Ebenfalls sehr guten Anklang fanden die Zusatzange-

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bote für Schülerinnen und Schüler (Kindergarten bis 7. Klasse). In 16 Boxen wurden für
diese Zielgruppe verschiedene Aspekte zum Thema "Ziege" aufgearbeitet und Material wie
Minibooks, Such- und Legespiele, Puzzles, Memories, Quiz, Bastelbogen, Geschichtenkar-
ten und anderes bereitgestellt. Die Lehrpersonen wurden vorgängig persönlich mit Texten,
Bildern und Tipps bedient. Über 25 Schulklassen besuchten die Ausstellung; viele Klassen
bearbeiteten das Thema "Ziege" parallel zum Ausstellungsbesuch auch im Schulunterricht.
Zum ersten Mal wurden im Rahmen der Geissenausstellung zwei gut besuchte Spezialfüh-
rungen für Kinder und Erwachsene durchgeführt. Die beiden Gruppen wurden nach einer
gemeinsamen Einführung getrennt durch Birgit Langenegger (Erwachsene) und Rebekka
Dörig, Praktikantin, (Kinder) betreut.
Diese und auch die übrigen Sonderausstellungen des Berichtsjahrs hätten nicht realisiert
werden können ohne zahlreiche Leihgaben von Privaten und benachbarten Museen. Zum
wiederholten Mal durfte das Museum Appenzell die Unterstützung des Hauses Appenzell
bezüglich Ausstellungshilfsmittel (Wandboxen) in Anspruch nehmen.
Die Brüechli-Ausstellung konnte dank eines gewichtigen Neuzugangs von einer grossen
Anzahl Brüechli und anderen Trachtenteilen realisiert werden (Geschenk der Genossen-
schaft Häässchammer Appenzell). Im Rahmen dieser Ausstellung verlegten verschiedene
Trachten-Kunsthandwerkerinnen ihren Arbeitsplatz für jeweils einen Nachmittag in die Aus-
stellungsräumlichkeiten, was bei den Museumsbesucherinnen und -besuchern sehr guten
Anklang fand.
Die Schürzen-Ausstellung, die am 23. November eröffnet wurde, entwickelte sich bereits in
den ersten Wochen zu einem Publikumsmagneten. Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Einer ist sicher die allgemeine Beliebtheit von Themen im Bereich der populären Textilkultur,
ein anderer die spontane und sehr gute Zusammenarbeit mit der Marbacher Schriftstellerin
Jolanda Spirig, die fast gleichzeitig mit der Ausstellungsvernissage das Buch mit dem Titel
"Schürzennäherinnen. Die Fabrikantin und die Kriessner Mädchen" herausgegeben hat.
Dank Jolanda Spirig konnte das Thema "Kriemler-Schürzen" in die Ausstellung integriert
werden. Im Auftrag des Museums Appenzell realisierte Thomas Karrer ein eindrückliches
Filmporträt der ehemaligen Kriemler-Schürzennäherin Rösli Lutz. Der Film ergänzt die Aus-
stellung auf ideale Weise. Das Buch und die Ausstellung befruchten sich gegenseitig, indem
Jolanda Spirig auf ihren erfolgreichen Lesereisen regelmässig auf die Schürzen-Ausstellung
aufmerksam macht, und das Museum Appenzell andererseits das Buch von Spirig in der
Ausstellung anpreist. An der denkwürdigen Vernissage kam es im Museum Appenzell zu
einem Stelldichein gleich mehrerer ehemaliger Rheintaler Akris-Schürzennäherinnen mit
dem einheimischen Vernissagen-Publikum.
Sammlung: Inventarisierung, Konservierung, Restaurierung
Für die umfangreichen Inventarisationsarbeiten - im Berichtsjahr wurde die magische Grenze
von 25'000 Objekten überschritten - konnte wie im Vorjahr Rebekka Dörig, Steinegg, als
engagierte und tatkräftige Praktikantin gewonnen werden. Zum enormen Anwuchs von Neu-
zugängen hat auch die kulturhistorische Sammlung des ehemaligen Kapuzinerklosters (zirka
350 Objekte) beigetragen, die durch das Museumsteam und die Praktikantin in die Daten-
bank des Museums eingearbeitet wurde.
Im Berichtsjahr konnte die Fotoarchivierung (Digitalisierung, Konservierung, strukturierte
Ablage - insbesondere im Bereich der Sammlung Grubenmann) intensiviert werden. Die
grosse Sammlung von Glasnegativen (Sammlung Müller/Bachmann) wird nach und nach in
säurefreie Kartonschachteln umgelagert und fotografiert. Im Bereich Digitalisierung, Fotoar-


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chivierung gibt es in den nächsten Jahren noch sehr viel zu tun, gehören doch die Fotos
(auch private, die zunehmend Eingang in die Sammlung finden) mengenmässig zu den
bedeutendsten Beständen des Museums. Doch nicht nur das: Fotos aus der eigenen Samm-
lung bilden inzwischen das unverzichtbare Fundament jeder thematischen Ausstellung, die
im Museum Appenzell realisiert wird. In Zukunft sollen Perlen aus der Fotosammlung auch
vermehrt in die Dauerausstellung eingearbeitet werden, denn die Fotos sind das eigentliche
visuelle Gedächtnis der letzten rund 130 Jahre.
Monika Brülisauer, Studentin FH für Restaurierung und Konservierung, führte die im Vorjahr
begonnenen Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten weiter. Das Schwergewicht ihrer
Tätigkeit lag im Bereich Lederwaren (Hosenträger, Schellenriemen, Gürtel, Kniebänder,
Hundehalsbänder u.a.). Zudem wurden sämtliche Haarschmuck-Objekte des Museums
gereinigt und konservatorisch einwandfrei gelagert. Monika Brülisauer gehört zudem einem
Team der FH Bern an, das in das Forschungsprojekt "Appenzeller Möbelmalerei" involviert
ist. In dieser Funktion hat sie auch einen Appenzeller Schrank im Museum Appenzell einge-
hend analysiert. Daraus sollen neue Erkenntnisse im Bereich Konservierung/Restaurierung
von bemalten Möbeln gewonnen werden.
Ein trauriges Kapitel im Bereich Restaurierung bildet ein grosser Schadenfall, der beim
Rücktransport der Krakauer Krippen von Appenzell nach Krakau eingetreten ist. Zahlreiche
der wertvollen und viel bestaunten Krippen - die Ausstellung "Krakauer Krippen" gehörte zu
den erfolgreichsten in der Geschichte des Museums - kamen wegen unsachgemässer Be-
handlung auf dem Transport zum Teil fast völlig zerstört in Krakau an. Das Verpacken und
Verladen der Krippen im Museum Appenzell (Ende Januar 2012) erfolgte zum Glück im
Beisein von zwei Kuratorinnen des Historischen Museums der Stadt Krakau. Langwierige
Verhandlungen mit dem Krakauer Museum, dem Transportunternehmen und der Versiche-
rungsgesellschaft des Museums Appenzell konnten erst in der zweiten Jahreshälfte 2012
abgeschlossen werden. Die Transportversicherung des Museums Appenzell übernahm
sämtliche Kosten, die aus dem Schaden entstanden waren. Der "ideelle" Schaden wird leider
nie ganz behoben werden können.
Ausleihen
Das Jahr 2012 wird als Rekordjahr im Bereich Ausleihen in die Geschichte des Museums
eingehen. Mit dem Historischen Museum Basel, dem Textilmuseum St.Gallen und dem
Ittinger Museum in der Kartause Ittingen haben gleich drei national bekannte Museen ihre
Sonderausstellungen zu bedeutenden Teilen mit Objekten aus dem Museum Appenzell
bestückt. Diese erfreuliche Nachfrage unterstreicht den Stellenwert der Sammlung des Mu-
seums Appenzell in der schweizerischen Museumslandschaft. Sie ist gleichzeitig Anerken-
nung für die jahrzehntelange kontinuierliche und gezielte Sammeltätigkeit des Museums.
Selbstredend bindet ein Ausleihbetrieb dieser Dimension auch beträchtliche Arbeitskapazitä-
ten.
Historisches Museum Basel Ausstellung: "schuldig. Verbrechen. Strafen. Menschen" Block-
gefängnis (Doppelzelle), Folterkammer mit Trülli, Prügelbank, Galgenleiter, Richtstabelle,
Richtrad
Textilmuseum St.Gallen Ausstellung: "Herrlichkeiten - Textile Kirchenschätze aus St.Gallen"
20 Kaseln, 3 reich bestickte Jesus-Gewänder, 4 gestickte Heiligenbilder, 2 Prozessionsfah-
nen, 3 Rauchmäntel, 1 Schultervelum
Ittinger Museum in der Kartause Ittingen Ausstellung: "Die Welt im Kästchen. Klosterarbeiten
als Objekte der Andacht" 65 Klosterarbeiten (vor allem Kastenbilder) und Reliquien

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Ferner wurden dem Appenzeller Brauchtumsmuseum Urnäsch für die Sonderausstellung
"Öseri Tracht" 7 Objekte (Hosenträger, Spitzhose, rotes Liibli, vier Teile der Sentis-
Kollektion), dem Hotel Hof Weissbad für die Weihnachtsausstellung "Die Tracht der Inner-
rhoderin" 35 Trachtenteile (Vorstecker, Stoffelchäppli, Goldkäppli u.a.) und dem Naturmuse-
um St.Gallen für die Sonderausstellung "Moore – gefährdete Kleinode unserer Landschaft"
eine Toobebehre und verschiedene Fotos zum Toobesteche im Gontenmoos ausgeliehen.
Insgesamt 8 (15) Objekte aus der Museumssammlung wurden dem Museum Liner bzw. dem
Haus Appenzell für Sonderausstellungen ausgeliehen.
Beratungen, Kontakte, Kommunikation
Beratungen und Recherchierarbeiten für Dritte waren auch im Berichtsjahr wieder stark
zunehmend. Erstmals wurden bestimmte Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei folgenden Pro-
jekten (Auswahl) war das Museum Appenzell beratend mit dabei:
   Hotel Hof Weissbad: Bereitstellen von 12 Monatstexten für Arrivée-Karten; Bereitstellung
    von Text und Bildern für die Begleitbroschüre zur Ausstellung "Die Tracht der Innerrhode-
    rin" (Birgit Langenegger); Beratung für das neue "Erscheinungsbild" des wöchentlichen
    Appenzeller Abends.
   Freilichtmuseum Ballenberg: Beratung, Vermittlung von Trachtenhandwerkerinnen für die
    im Jahre 2013 geplante Trachtenausstellung.
   Erzählcafé der Pro Senectute (Franziska Raschle): Bereitstellung von Bildmaterial und
    Objekten zu den Themen "Technische Errungenschaften", "Flicken, Stopfen, Reparie-
    ren", "Zur Erinnerung: Fotos, Poesiealbum, Vergissmeinnicht", "Bräuche und Traditionen
    in der Osterzeit", "Stiftung Ried", "Unglücke und Schicksalsschläge".
   Wildkirchli (Ebenalpbahn): Beratung bezüglich Neugestaltung der Ausstellung im Bruder-
    häuschen und verschiedener anderer Massnahmen zur Aufwertung der Höhle.
   Ausstellung: "Museen rund um den Säntis - auf dem Säntis": Beratung, Bereitstellung
    von Objekten.


Besucherstatistik
 Monat                                                                2012           2011
 Januar                                                                 1'270            481
 Februar                                                                  320            359
 März                                                                     265            289
 April                                                                    757            516
 Mai                                                                      859            657
 Juni                                                                   1'404          1'068
 Juli                                                                   1'098          1'070
 August                                                                   920            945
 September                                                              1'072          1'832
 Oktober                                                                1'628            641
 November                                                                 322            503
 Dezember                                                                 573          2'256
 Total                                                                 10'488         10'617




                                                                                         77 - 212
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2280 Freizeit, Jugendarbeit (Kinder- und Jugendkommission)
Die frühere "Aktion Freizeitgestaltung" wurde mit dem neuen Standeskommissionsbeschluss
über die Förderung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in die Verantwortung
der Kinder- und Jugendkommission (JuKo) übertragen. Die JuKo ist ein 11-köpfiges Gremi-
um, in welchem das Erziehungsdepartement, die Bezirke, die Schul- sowie Kirchgemeinden,
die Jugendkommission des äusseren Landesteils, die Eltern, die Schüler der Oberstufen und
die Lehrlinge mit je einer Delegation vertreten sind. Die Kommission traf sich im Jahre 2012
zu drei Sitzungen, an denen sie sich im Besonderen mit folgenden Themen beschäftigte:
Umsetzung des Standeskommissionsbeschlusses über die Förderung von Freizeitangeboten
für Kinder und Jugendliche, Skaterpark, FilmApp und Kurse für Jugendliche.
Die JuKo bewilligte und unterstützte verschiedene Kurse für Jugendliche sowie ein Literatur-
projekt für OberstufenschülerInnen. Weiter konnten Beiträge an die Einrichtung von Jugend-
räumen in Brülisau, Gonten, Haslen, Oberegg und Schwende gesprochen werden. Das
Jugendkulturzentrum Appenzell wird hauptsächlich durch die JuKo getragen. Die finanziellen
Mittel in der Höhe von total Fr. 98'000.-- stellten die Bezirke, Kirch- und Schulgemeinden und
der Kanton zur Verfügung.
Im Auftrag der JuKo erstellten vier Lehrlinge der Firma Bühler AG, Appenzell, eine neue
Halfpipe, welche den Jugendlichen seit dem Frühjahr 2012 in der Skateranlage zur Verfü-
gung steht.


2282 Sport
1.    J+S-Kaderbildung
Das kantonale Sportamt führte folgende J+S-Grundausbildungs- und Weiterbildungskurse
durch:
 Kurs                                     Sportart         Ort           Frauen     Männer
 Grundausbildung - Leiterkurs             Kids             Appenzell         11          1
                                                           Sils im
 Grundausbildung - Leiterkurs             Skifahren                           10          16
                                                           Engadin
 Grundausbildung - Leiterkurs             Leichtathletik   Appenzell           9          22
 Grundausbildung - Leiterkurs             Volleyball       Appenzell          16           6
 Weiterbildung 1 - Modul Fortbildung      Volleyball       Appenzell          23          11
 Weiterbildung 1 - Modul Allround         Kids             Appenzell          17          12
 Weiterbildung 1 - Modul Fortbildung      Fussball         Appenzell           2          37
                                                           Sils im
 Weiterbildung 1 - Methodik Allround      Skifahren                            7           5
                                                           Engadin
 Weiterbildung - Modul Fortbildung        J+S-Coach        Appenzell           2          6
 Total                                                                        97        116




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                                                                            Geschäftsbericht 2012




2.   J+S-Personenbestand / Tätigkeit
Personenbestand
750 (720) Personen haben eine J+S-Anerkennung. Davon besitzen 380 (322) eine gültige
Anerkennung, was 50.6% (44.7%) ausmacht:
    Personen mit gültiger J+S-Leiter-Anerkennung          364
    Personen mit gültiger J+S-Coach-Anerkennung            42
    Personen mit gültiger Experten-Anerkennung             13


Tätigkeit
Von den 380 (311) anerkannten Leitern übten im Berichtsjahr 206 (190), also rund 54.2%
(61.1%) eine Tätigkeit aus.


3.   Jugendausbildung
Von den Sportvereinen und Schulen wurden 47 (45) Angebote mit insgesamt 121 (127)
Kursen und Lagern durchgeführt. An diesen Kursen beteiligten sich 1'382 (1'474) Kinder, die
von 377 (341) Leitern betreut wurden. Der Bund unterstützte die Sporttätigkeiten der Vereine
und Schulen mit Fr. 92'763.-- (Fr. 102'071.--).
Statistik / Finanzielle Beiträge des Bundes und der Kantone für die J+S-Kaderbildung
                                                                           Betrag
 Bundesentschädigungen an die Sportvereine des Kantons                     92'763.00
 Bundesbeiträge an den Kanton für die durchgeführten Aus- und Weiterbil-
                                                                           28'600.00
 dungskurse
 Total                                                                    121'363.00

Statistik zur Jugendausbildung nach Sportart
                                Teilnehmer
                Ange- Kurse                  Anzahl          Betrag     Betrag
Sportart                      Mäd-     Kna-                                           Total
                 bote Lager                  Leiter         Angebot     Coach
                              chen     ben
Basketball          1      4        9    28        6         2'083.00   208.00 2'291.00
Fussball             1     5      16     60        5         4'486.00   449.00 4'935.00
Geräteturnen         2    11     147     32       43         6'284.00   628.00 6'912.00
Golf                 1     4        9    17        8           824.00    82.00    906.00
Handball             2     8      55     17        9         7'228.00   723.00 7'951.00
Kids                 9    17     158    109       57        14'088.00 1'396.00 15'484.00
Lagers./Trek.        2     2      34     39       13         4'416.00   254.00 4'670.00
Leichtathletik       2     4      34     10       16         3'772.00   378.00 4'150.00
Polysp. Lager        1     1      32     56       11         2'930.00   234.00 3'164.00
Radsport             1     5      12     34       20         1'558.00   156.00 1'714.00
Schwimmen            1     3      18       8       3         3'468.00   347.00 3'815.00
Schwingen            1     3        0    24        9         3'389.00   339.00 3'728.00
Skifahren            7    16      68     73       83         7'685.00   770.00 8'455.00
Skilanglauf          2     3      16       9      10         1'684.00   168.00 1'852.00
Sportschiess.        6     8        8    35       19         2'239.00   224.00 2'463.00


                                                                                         79 - 212
Geschäftsbericht 2012




Turnen                   6     9    55     54        39    4'514.00   451.00 4'965.00
Unihockey                1     6    19     28         8    7'893.00   789.00 8'682.00
Volleyball               1    12    34     25        18    6'024.00   602.00 6'626.00
Total                   47   121   724    658       377   84'565.00 8'198.00 92'763.00


Statistik zur Jugendausbildung nach Organisationen
                              Ange-    Kurse /    Betrag         Betrag
 Organisation                                                                 Total
                               bote    Lager     Angebot         Coach
 Basketballclub TV Appenzell        1       4      2'083.00       208.00      2'291.00
 FC Appenzell                       1       5      4'486.00       449.00      4'935.00
 Golfclub Appenzell                 1       4        824.00        82.00        906.00
 Gymnasium St. Antonius             1       1      2'930.00       234.00      3'164.00
 Jungwacht Oberegg                  1       1      1'680.00       100.00      1'780.00
 Luftgewehrsektion Appenzell        1       2        513.00        51.00        564.00
 Luftgewehrsektion Oberegg          1       1        413.00        41.00        454.00
 Pfadi Maurena                      2       2      3'024.00       214.00      3'238.00
 Pistolenschützen Appenzell         3       3        825.00        83.00        908.00
 RMC Appenzell                      1       5      1'558.00       156.00      1'714.00
 Schwimmclub Appenzell              1       3      3'468.00       347.00      3'815.00
 Schwingclub Appenzell              1       3      3'389.00       339.00      3'728.00
 Skiclub Appenzell                  4       9      3'822.00       382.00      4'204.00
 Skiclub Brülisau-Weissbad          1       1        900.00        90.00        990.00
 Skiclub Eggerstanden               1       1        715.00        72.00        787.00
 Skiclub Gonten                     1       2        721.00        72.00        793.00
 Skiclub Oberegg                    1       2        496.00        50.00        546.00
 Skiclub Steinegg                   1       4      1'239.00       124.00      1'363.00
 Sportschützen Weissbad             1       2        488.00        49.00        537.00
 STV Oberegg                        4      11      8'687.00       824.00      9'511.00
 TG Appenzell                       1       1      2'376.00       238.00      2'614.00
 TV Appenzell                       7      28    22'084.00      2'209.00     24'293.00
 TV Gonten                          8       8      3'927.00       393.00      4'320.00
 UH Appenzell                       1       6      7'893.00       789.00      8'682.00
 VBC Appenzell Gonten               1      12      6'024.00       602.00      6'626.00
 Total                            47      121    84'565.00      8'198.00     92'763.00


4.    Material
Die kantonale Zeitmessanlage wurde von Schulen, Vereinen und anderen Organisationen an
8 (8) Sportanlässen, die Lautsprecheranlage an 11 (10) Anlässen eingesetzt.


5.    Kantonale Sportkommission
Die ordentliche Jahressitzung der kantonalen Sportkommission wurde mangels wichtiger
Traktanden nicht durchgeführt.




80 - 212
                                                                             Geschäftsbericht 2012




Subkommission Sport-Toto
Im Jahre 2012 belief sich der jährliche Gewinnanteil auf Fr. 163'596.80 (Fr. 160'789.60). Die
Kommission behandelte an der jährlichen Sitzung insgesamt 91 (85) Gesuche. Der Standes-
kommission wurde beantragt 89 (83) Gesuchen zu entsprechen und 2 (2) Begehren abzu-
weisen. Die Standeskommission folgte den Anträgen der Kommission und bewilligte folgen-
de Beiträge:
 Beiträge                                                     2012                 2011
 Jährliche Beiträge                                           131'406.00           132'475.00
 Beiträge für Materialanschaffungen und Bauten                 16'127.75            13'162.80
 Beiträge für Sportler-Auszeichnungen                          14'675.00             9'625.00
 Beiträge für Anlässe und Veranstaltungen                       6'000.00                 0.00
 Total                                                        168'208.75           155'262.80

Subkommission Turn- und Sportanlagen
Im Berichtsjahr fand keine Sitzung statt.
Die Verhandlungen zwischen der Standeskommission und den Vertretern der Hof Weissbad
AG und dem Tennisclub Appenzell betreffend Erstellung von drei Tennisplätzen auf der
Liegenschaft "Nanisau" wurden intensiv weiter geführt, so dass es im Jahre 2013 zu einem
positiven Abschluss kommen dürfte.
Subkommission Ausbildung
Die Subkommission Ausbildung traf sich mangels wichtiger Traktanden im Berichtsjahr zu
keiner Sitzung.


6.   Kantonaler Jugendsport
Mit der Einführung von J+S-Kids - dem Sportförderungsprogramm des Bundes für die 5- bis
10-Jährigen - wurde das kantonale Jugendsport-Förderungsprogramm angepasst. Der Kan-
ton fördert und unterstützt die sportliche Betätigung der Jugendlichen ab dem 5. bis zum
20. Altersjahr, sofern dies nicht durch das Sportförderungsprogramm des Bundes wahrge-
nommen wird.
Im 20. Jugendsportjahr wurden von den Sportvereinen 2 (3) Angebote mit insgesamt 3 (5)
Kursen durchgeführt. An diesen Kursen beteiligten sich 179 (180) Kinder, die von 34 (18)
Leitern betreut wurden. Es wurden 6 (7) Anlässe mit innovativem Charakter durchgeführt, an
welchen sich 1'343 (1'532) Kinder beteiligten.


Statistik zur kantonalen Jugendausbildung nach Sportart
                  Ange- Kurse Jugendliche      Anzahl Betrag               Betrag
 Sportart                                                                              Total
                   bote Lager Mäd. Knab. Leiter Angebot                    Coach
 SOSPOLA               1        1      94       76       33     6'120.00    0.00     6'120.00
 Skifahren             1        2       9                 1       412.00   41.00       453.00
 Total                 2        3     103       76       34     6'532.00   41.00     6'573.00




                                                                                          81 - 212
Geschäftsbericht 2012




Statistik zur kantonalen Jugendausbildung nach Organisationen
                              Ange-     Kurse     Betrag      Betrag
 Organisation                                                                     Total
                               bote     Lager    Angebot      Coach
 Reitverein Appenzell               1         2    412.00       41.00             453.00
 TV Appenzell - SOSPOLA                   1          1     6'120.00    0.00    6'120.00
 Total                                    3          5     6'532.00   41.00    6'573.00

Entschädigungen an Sportvereine und Organisatoren der Jugendsportlager
                                                                               Betrag
 Entschädigungen an Sportvereine für Jugendsporttätigkeiten                    6'573.00
 Entschädigungen an Vereine für Anlässe mit innovativem Charakter              5'372.00
 Total                                                                        11'945.00

Beteiligung an Anlässen mit innovativem Charakter / Einzelanlässe
   Organisator Anlassbezeichnung                    Teilnehmer 2012           Total
                                                           Mädchen Knaben 2012      2011
   FC Appenzell         Schüler-Hallenfussballturnier          61     248   309       245
   TV Appenzell         Schüler-Handballturnier                51      73   124       127
   TV Appenzell         Erdgas-Cup/Flingscht Innerrhoder      111     117   228       237
   TV Appenzell         Hallen-Konditionswettkampf            111     109   220       183
     TV Gonten          Spiel ohne Grenzen                      0       0     0       205
  UH Appenzell          Schüler-Unihockeyturnier               42     137   179       268
 OLG Appenzell          Schüler-OL-Meisterschaft              145     138   283       267
 Total                                                        521     822 1'343     1'532




82 - 212
                                                                                           Geschäftsbericht 2012




23 FINANZDEPARTEMENT
2300 Staatsrechnung und Voranschlag 2012
1.   Überblick
                                                              Rechnung 2012             Voranschlag 2012
Laufende Rechnung                                           Soll        Haben          Soll         Haben
                                         Total Aufwand    148'022'817                141'174'600
                                           Total Ertrag                148'317'873                 132'237'500
                                   Aufwandüberschuss                                                 8'937'100
                                    Ertragsüberschuss        295'057

Investitionsrechnung
                                       Total Ausgaben      10'552'741                  9'720'000
                                      Total Einnahmen                    6'552'741                   2'004'000
                             Nettoinvestitionszunahme                    4'000'000                   7'716'000
                             Nettoinvestitionsabnahme

Finanzierung
                                     Nettoinvestitionen     8'930'405                  9'370'000
                                       Abschreibungen                    4'930'405                   1'654'000
               Aufwandüberschuss Laufende Rechnung                                     8'937'100
                Ertragsüberschuss Laufende Rechnung                        295'057
                               Finanzierungsfehlbetrag                   3'704'943                  16'653'100
                             Finanzierungsüberschuss

Kapitalveränderung
                               Finanzierungsfehlbetrag      3'704'943                 16'653'100
                             Finanzierungsüberschuss
                                         Aktivierungen                  10'552'741                   9'720'000
                                       Passivierungen       6'552'741                  2'004'000
                                 Zunahme Eigenkapital                      295'057
                                 Abnahme Eigenkapital                                                8'937'100



2.   Erläuterungen zur Rechnung
Die Rechnung 2012 schliesst mit einem Überschuss von Fr. 0.3 Mio. ab.
Der Gesamtaufwand der Laufenden Rechnung beläuft sich auf Fr. 148.0 Mio. und steht
einem Gesamtertrag von Fr. 148.3 Mio. gegenüber.
Im Vergleich zum Voranschlag schliesst die Rechnung um Fr. 9.2 Mio. besser ab.
                                                              Rechnung 2012             Voranschlag 2012
Laufende Rechnung                                           Soll        Haben          Soll         Haben
                                         Total Aufwand    148'022'817                141'174'600
                                           Total Ertrag                148'317'873                 132'237'500
                                   Aufwandüberschuss                                                 8'937'100
                                    Ertragsüberschuss        295'057

Der Besserabschluss ist auf höhere Steuereinnahmen, die nicht erwartete Gewinnausschüt-
tung der Schweizerischen Nationalbank und kostendisziplinierte Ausgaben zurückzuführen.




                                                                                                        83 - 212
Geschäftsbericht 2012




Die grössten Abweichungen resultierten in den folgenden Bereichen:
Minderaufwand                                       Betrag in Fr. Sachgruppe    Mehrertrag                                       Betrag in Fr. Sachgruppe
Defizitbeitrag Gymnasium                               643'000           36     Grundstückgewinnsteuern                            2'907'000          40
Sonderschulung                                         294'000           36     Erbschafts- und Schenkungssteuern                  2'831'000          40
Defizitbeiträge an Behinderteninstitutionen            232'000           36     Staatssteuern laufendes Jahr                       2'321'000          40
Amtliche Vermessung                                    201'000           31     Anteil Direkte Bundessteuer                        1'428'000          44
Akut- und Übergangspflege                              200'000           36     Staatssteuern Vorjahr                              1'419'000          40
                                                                                Gewinnanteil SNB                                   1'338'000          42
                                                                                Staatssteuern frühere Jahre                        1'280'000          40
                                                                                Rückvergütungen Fürsorge                             473'000          45
                                                                                Anteil am Reingewinn der Appenzeller KB              370'000          42
                                                                                Bundesbeitrag Berufsfachschulen                      336'000          46
                                                                                Handänderungssteuer                                  277'000          43
                                                      1'570'000                                                                   14'980'000

Mehraufwand                                         Betrag in Fr. Sachgruppe    Minderertrag                                     Betrag in Fr. Sachgruppe
Abschreibungen auf Verwaltungsvermögen               -3'276'000          33     Fondsentnahme Grundstückgewinnsteuer (2510.03)         -849'000       48
Fondseinlage Grundstückgewinnsteuer (2510.03)        -1'990'000          38     Vermögenserträge Finanzvermögen                        -329'000       42
Spital Appenzell                                       -988'000          36
Fachhochschulen                                        -565'000          36
Steigerung Attraktivität Arbeitgeber                   -500'000          30
Pflegeheim Appenzell                                   -447'000          36
Kantonsbeitrag an EL                                   -392'000          36
Unterstützungen im Kanton                              -336'000          36
Bürgerheim Appenzell                                   -316'000          36
                                                     -8'810'000                                                                   -1'178'000

Total Abweichungen Aufwand                           -7'240'000                 Total Abweichungen Ertrag                         13'802'000

                                                                                Saldo Abweichungen                                    6'562'000




Die Ausgaben in der Investitionsrechnung belaufen sich auf Fr. 10.55 Mio. und stehen Ein-
nahmen und Abschreibungen von Fr. 6.55 Mio. gegenüber. Es resultiert ein Ausgabenüber-
schuss von Fr. 4 Mio.
                                                                                  Rechnung 2012                            Voranschlag 2012
Investitionsrechnung                                                            Soll        Haben                         Soll         Haben
                                                    Total Ausgaben             10'552'741                                 9'720'000
                                                   Total Einnahmen                           6'552'741                                  2'004'000
                                          Nettoinvestitionszunahme                           4'000'000                                  7'716'000



Die Nettoinvestitionen betragen Fr. 8.93 Mio. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf
Fr. 3.7 Mio. Der Eigenfinanzierungsgrad liegt bei 59%.
                                                                                  Rechnung 2012                            Voranschlag 2012
Finanzierung                                                                    Soll        Haben                         Soll         Haben
                                         Nettoinvestitionen                     8'930'405                                 9'370'000
                                           Abschreibungen                                    4'930'405                                  1'654'000
                    Aufwandüberschuss Laufende Rechnung                                                                   8'937'100
                     Ertragsüberschuss Laufende Rechnung                                             295'057
                                   Finanzierungsfehlbetrag                                         3'704'943                               16'653'100



Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 0.3 Mio. wird dem Eigenkapital
zugeschrieben, das per 31. Dezember 2012 Fr. 51.3 Mio. beträgt.
                                                                                  Rechnung 2012                         Voranschlag 2012
Kapitalveränderung                                                              Soll        Haben                      Soll         Haben
                                           Finanzierungsfehlbetrag              3'704'943                             16'653'100
                                         Finanzierungsüberschuss
                                                     Aktivierungen                                10'552'741                                 9'720'000
                                                   Passivierungen               6'552'741                                 2'004'000
                                             Zunahme Eigenkapital                                    295'057
                                             Abnahme Eigenkapital                                                                            8'937'100




84 - 212
                                                                                           Geschäftsbericht 2012




3.   Die Rechnung 2012 im Vergleich zum Vorjahr
                                                              Rechnung 2012              Rechnung 2011
Laufende Rechnung                                           Soll        Haben          Soll        Haben
                                         Total Aufwand    148'022'817                144'892'595
                                           Total Ertrag                148'317'873                145'334'976
                                   Aufwandüberschuss
                                    Ertragsüberschuss        295'057                    442'381

Investitionsrechnung
                                       Total Ausgaben      10'552'741                 12'498'697
                                      Total Einnahmen                    6'552'741                  10'498'697
                             Nettoinvestitionszunahme                    4'000'000                   2'000'000
                             Nettoinvestitionsabnahme

Finanzierung
                                     Nettoinvestitionen     8'930'405                  9'363'468
                                       Abschreibungen                    4'930'405                   7'363'468
               Aufwandüberschuss Laufende Rechnung
                Ertragsüberschuss Laufende Rechnung                        295'057                     442'381
                               Finanzierungsfehlbetrag                   3'704'943                   1'557'619
                             Finanzierungsüberschuss                                  10'415'309

Kapitalveränderung
                               Finanzierungsfehlbetrag      3'704'943                  1'557'619
                             Finanzierungsüberschuss
                                         Aktivierungen                  10'552'741                  12'498'697
                                       Passivierungen       6'552'741                 10'498'697
                                 Zunahme Eigenkapital                     295'057                      442'381
                                 Abnahme Eigenkapital




                                                                                                        85 - 212
Geschäftsbericht 2012




4.       Sachgruppenstatistik / Artengliederung
Folgende Zusammenstellung zeigt die Laufende Rechnung als Sachgruppenstatistik oder
Artengliederung im Vergleich zum Voranschlag und zur Vorjahresrechnung:

Sachgruppenstatistik / Artengliederung
Laufende Rechnung

Sach-                                                                in Prozent                  in Prozent                    in Prozent
           Bezeichnung                              Rechnung 2012               Voranschlag 2012              Rechnung 2011
Gruppe                                                               des Totals                  des Totals                    des Totals


           Aufwand
  30       Personalaufwand                           21'094'308.90     14.25        21'003'000      14.88      20'042'693.01     13.83
  31       Sachaufwand, Bürospesen, Mobiliar         10'701'624.45      7.23        11'944'200       8.46      10'357'576.41      7.15
  32       Passivzinsen                                  15'062.00      0.01            67'000       0.05          19'942.80      0.01
  33       Abschreibungen                             4'930'405.25      3.33         1'654'000       1.17       7'363'468.05      5.08
  34       Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung     4'239'688.00      2.86         4'556'900       3.23       4'573'074.00      3.16
  35       Entschädigungen an Bund, Gemeinden           728'722.65      0.49           714'000       0.51         800'427.95      0.55
  36       Eigene Beiträge an Bund etc.              71'088'823.69     48.03        69'197'000      49.02      68'683'625.74     47.40
  37       Durchlaufende Beiträge an Bund etc.       24'903'084.48     16.82        24'520'000      17.37      25'243'226.95     17.42
  38       Einlagen in Spezialfinanzierungen          3'303'929.65      2.23           806'000       0.57       1'032'407.84      0.71
  39       Kantonsinterne Verrechnung                 7'017'167.50      4.74         6'712'500       4.75       6'776'152.60      4.68
           Total Aufwand                            148'022'816.57    100.00    141'174'600.00     100.00     144'892'595.35    100.00

           Ertrag
  40       Steuereinnahmen                           50'457'537.82     34.02        39'554'000      29.91      46'083'408.60     31.71
  41       Regalien und Konzessionen                  1'072'156.65      0.72         1'039'000       0.79       1'062'659.00      0.73
  42       Vermögenserträge                          13'358'027.49      9.01        12'100'000       9.15      15'066'385.28     10.37
  43       Entgelte, Gebühren                        11'876'566.09      8.01        10'452'000       7.90      11'706'328.27      8.05
  44       Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung    23'040'248.03     15.53        21'502'000      16.26      22'464'311.07     15.46
  45       Rückerstattungen Bund etc.                 2'878'550.27      1.94         2'619'500       1.98       2'690'124.93      1.85
  46       Beiträge Bund etc. für eigene Rechnung    12'493'769.80      8.42        11'509'500       8.70      12'138'627.61      8.35
  47       Durchlaufende Beträge von Bund etc.       24'903'084.48     16.79        24'520'000      18.54      25'242'086.95     17.37
  48       Entnahmen aus Spezialfinanzierungen        1'220'765.25      0.82         2'229'000       1.69       2'104'891.55      1.45
  49       Kantonsinterne Verrechnung                 7'017'167.50      4.73         6'712'500       5.08       6'776'152.60      4.66
           Total Ertrag                             148'317'873.38    100.00    132'237'500.00     100.00     145'334'975.86    100.00

           Erfolg                                      295'056.81                  -8'937'100.00                 442'380.51



5.       Kennzahlen
Folgende Zusammenstellung zeigt die wesentlichen Kennzahlen:

Zahlen in Tausend Fr.                         Rechnung 2012 Rechnung 2011 Rechnung 2010 Rechnung 2009 Rechnung 2008
Finanzvermögen                                         85'273            80'528             81'577             72'138           65'278
Verwaltungsvermögen                                    47'227            42'101             42'171             54'950           53'784
Aktiven                                               132'501           122'629            123'748            127'088          119'062

Fremdkapital                                           56'117            50'621             51'948             57'638           49'021
Spezialfinanzierungen                                  25'069            20'987             21'222             19'768           23'090
Eigenkapital                                           51'315            51'020             50'578             49'682           46'951
Passiven                                              132'501           122'629            123'748            127'088          119'062

Eigenkapital                                            51'315            51'020             50'578            49'682            46'951
./. Verwaltungsvermögen Sachgüter                       -6'000            -2'000               -134            -8'854            -8'254
./. Verwaltungsvermögen Investitionen                        0                 0                  0              -930            -1'050
Vermögen                                                45'315            49'020             50'444            39'898            37'647

Eigenkapital 01.01.                                     51'020            50'578             49'682            46'951            43'947
Ergebnis Laufende Rechnung                                 295               442                895             2'731             3'004
Eigenkapital 31.12.                                     51'315            51'020             50'578            49'682            46'951




86 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




2301 Landesbuchhaltung
Die Buchführung der Staatsrechnung liegt bei der Landesbuchhaltung. Zudem obliegen der
Landesbuchhaltung die Buchführungen des Gymnasiums, der Stiftung Pro Innerrhoden, der
Innerrhoder Kunststiftung, der Wildkirchlistiftung, der Stiftung Landammann Dr. Albert Broger
und der Stiftung Zentrum für Appenzellische Volksmusik.




2302 Finanzcontrolling
Nach wie vor ist bei allen Projekten mit Kosten von mehr als Fr. 250'000.-- das Finanzdepar-
tement mit einem Controller in der Projektorganisation vertreten.




2305 Personalwesen
1.     Personalbestand in den Departementen per 31.12.2012
1.1.    Zentralverwaltung
 Bau- und Umweltdepartement                   2012                                     Vorjahr
 Departementssekretariat                      1 Vollzeit, 7 Teilzeit    7w      395        395
                                                                        1m       50         50
 Landesbauamt                                 13 Vollzeit              13 m   1'300      1'300
 Amt für Raumentwicklung                      1 Teilzeit                1m       50         50
 Fachstelle Hochbau und Energie               2 Vollzeit, 4 Teilzeit    3m      280        300
                                                                        3w      105        105
 Jagd- und Fischereiverwaltung                1 Vollzeit                1m      100        100
 Amt für Umwelt                               5 Vollzeit, 1 Teilzeit    6m      550        500
 Total Departement
 inkl. Doppelmandat                           Total Angestellte                  34           33
                                              Total Pensen                    2'830        2'800

 Erziehungsdepartement                        2012                                     Vorjahr
 Departementssekretariat                      2 Teilzeit                1m       50         50
                                                                        1w       50         50
 Schulamt                                     2 Vollzeit, 7 Teilzeit    2m      200        120
                                                                        7w      330        320
 Amt für Berufsbildung und Berufsberatung     3 Teilzeit                2m       90         90
                                                                        1w       50         50
 Amt für Pädagogisch-therapeutische Dienste   12 Teilzeit              12 w     273        390
 Amt für Mittel- und Hochschulen              1 Teilzeit                1m       10         10
 Kastenvogtei                                 keine Angestellten
 Kulturamt                                    1 Vollzeit               1m       100          100
 Sportamt                                     2 Teilzeit               1m        50           80
                                                                       1w        30
 Stipendienamt                                2 Teilzeit               1m        50          100
                                                                       1w        50
 Total Departement
 inkl. Doppelmandate                          Total Angestellte                  25           24
                                              Total Pensen                    1'333        1'360



                                                                                           87 - 212
Geschäftsbericht 2012




 Finanzdepartement                          2012                                     Vorjahr
 Departementssekretariat                    1 Teilzeit                1m       30         30
 Landesbuchhaltung                          6 Teilzeit                3m      170        170
                                                                      3w      140        140
 Finanzcontrolling                          1 Teilzeit                1m       10         10
 Amt für Informatik                         5 Vollzeit                5m      500        490
 Schatzungsamt                              2 Vollzeit                1m      100        100
                                                                      1w      100        100
 Steuerverwaltung                           9 Vollzeit, 3 Teilzeit    5m      500        600
                                                                      7w      570        570
 Personalamt                                3 Vollzeit                2m      200        200
                                                                      1w      100        100
 Total Departement
 inkl. Doppelmandate                        Total Angestellte                   28        30
                                            Total Pensen                     2'420     2'510

 Gesundheits- und Sozialdepartement         2012                                     Vorjahr
 Departementssekretariat                    1 Vollzeit                1m      100        100
 Gesundheitsamt                             1 Vollzeit                1w      100        100
 Interkantonales Labor (extern)             Mandatsverhältnis
 Kantonsarzt (extern)                       Mandatsverhältnis
 Sozialamt                                  2 Vollzeit, 2 Teilzeit    2m      160       260
                                                                      2w      150       240
 Vormundschaftsamt                          2 Vollzeit, 3 Teilzeit    1m      100       100
                                                                      4w      260       200
 Total Departement
 (ohne Doppelmandate)                       Total Angestellte                  11         11
                                            Total Pensen                      870      1'000

 Justiz-, Polizei- und Militärdepartement   2012                                     Vorjahr
 Departementssekretariat                    1 Teilzeit                1m       30         30
 Verwaltungspolizei                         3 Teilzeit                1m       20         20
                                                                      2w      160        160
 Amt für Ausländerfragen                    3 Teilzeit                1m       80         80
                                                                      2w       40         40
 Kreiskommando                              2 Teilzeit                1m       40         40
                                                                      1w       25         25
 Amt für Zivilschutz                        1 Vollzeit, 2 Teilzeit    2m      130        130
                                                                      1w       25         25
 Zivilstandsamt                             1 Vollzeit, 1 Teilzeit    1m      100        100
                                                                      1w       40         40
 Eichamt (extern)                           keine Angestellten
 Strassenverkehrsamt                        3 Vollzeit, 5 Teilzeit     4m      390       390
                                                                       4w      240       240
 Kantonspolizei                             29 Vollzeit, 3 Teilzeit   27 m   2'700     2'500
                                                                       5w      360       260
 Gerichtskanzlei                            3 Vollzeit, 2 Teilzeit     1m       80       180
                                                                       4w      380       280
 Jugendanwaltschaft                         1 Teilzeit                 1m       20        20
 Staatsanwaltschaft                         4 Vollzeit, 1 Teilzeit     2m      200       300
                                                                       3w      250       150
 Total Departement
 inkl. Doppelmandate                        Total Angestellte                   58        55
                                            Total Pensen                     5'310     5'010




88 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




Land- und Forstwirtschaftsdepartement        2012                                    Vorjahr
Departementssekretariat                      2 Teilzeit               1m       40         40
                                                                      1w       20         20
Landeshauptmannamt                           2 Teilzeit               1m       35         35
                                                                      1w       15         15
Vermessungsamt                               1 Teilzeit               1m       10         10
Landwirtschaftsamt                           1 Vollzeit, 6 Teilzeit   6m      235        235
                                                                      1w       35         35
Oberforstamt                                 6 Teilzeit               5m      340        340
                                                                      1w       40         40
Meliorationsamt                              3 Teilzeit               2m       65         65
                                                                      1w       40         40
Veterinäramt (extern)                        1 Teilzeit               1m       15         15
Total Departement
inkl. Doppelmandate                          Total Angestellte                 10           10
                                             Total Pensen                     890          890

Volkswirtschaftsdepartement                  2012                                    Vorjahr
Departementssekretariat                      1 Teilzeit               1m       30         30
Amt für Wirtschaft                           1 Vollzeit, 1 Teilzeit   1m      100        100
                                                                      1w       50         50
Handelsregisteramt                           1 Vollzeit, 2 Teilzeit   1m       20         30
                                                                      1w      100        100
Amt für öffentlichen Verkehr                 1 Teilzeit               1m       20         20
Arbeitsamt                                   2 Teilzeit               2m       30         30
Betreibungs- und Konkursamt                  1 Vollzeit, 1 Teilzeit   1m       90         90
                                                                      1w      100        100
Grundbuchamt                                 4 Vollzeit, 1 Teilzeit   2m      200        200
                                                                      3w      290        290
Erbschaftsamt                                1 Vollzeit               1m      100         90
Stiftungsaufsicht                            1 Teilzeit               1m       10         10
Total Departement
inkl. Doppelmandate                          Total Angestellte                 12           12
                                             Total Pensen                   1'140        1'140

Ratskanzlei                                  2012                                    Vorjahr
Sekretariat                                  3 Vollzeit, 1 Teilzeit   1m      100        100
                                                                      3w      230        230
Rechtsdienst                                 2 Vollzeit               2m      200        200
Weibeldienst und Materialzentrale            2 Vollzeit, 1 Teilzeit   2m      200        200
                                                                      1w       20         20
Landesarchiv                                 1 Vollzeit               1m      100         80
Kantonsbibliothek                            2 Teilzeit               2w       90         90
Total Departement
inkl. Doppelmandat                           Total Angestellte                 11           11
                                             Total Pensen                     940          920

Total Personalbestand zentrale Verwaltung 2012                                189         186
Total Stellenprozent zentrale Verwaltung 2012                              15'733      15'630




                                                                                         89 - 212
Geschäftsbericht 2012




1.2.       Heime
 Heim                                        2012                                       Vorjahr
 Altersheim Torfnest                         1 Vollzeit, 7 Teilzeit     8w      481         453
 Bürgerheim Appenzell                        4 Vollzeit, 23 Teilzeit    7m      610         450
                                                                       20 w   1'180       1'450
 Total Heime
 (ohne Doppelmandate)                        Total Angestellte                   35          37
                                             Total Pensen                     2'271       2'353

1.3.       Gymnasium Appenzell
 Gymnasium Appenzell                         2012                                       Vorjahr
 Lehrkörper                                  8 Vollzeit                31 m   2'363       2'331
                                             42 Teilzeit               19 w   1'013       1'119
 Verwaltung                                  1 Vollzeit, 3 Teilzeit     1m      100         100
                                                                        3w      210         330
 Rektorat, Prorektorat                       2 Teilzeit                 2m      113         125
 Hausdienst                                  4 Vollzeit, 5 Teilzeit     2m      200         300
                                                                        8w      438         415
 Total Gymnasium Appenzell
 inkl. Doppelmandate                         Total Angestellte                   64          72
                                             Total Pensen                     4'437       4'720


1.4.       Rekapitulation per 31.12.2012
                                                                        2012           2011
 Total Personalbestand zentrale Verwaltung                                  189            186
 Total Stellenprozente zentrale Verwaltung                               15'733         15'630
 Total Personalbestand Heime                                                 35             37
 Total Stellenprozente Heime                                              2'271          2'353
 Total Personalbestand Gymnasium                                             64             72
 Total Stellenprozente Gymnasium                                          4'437          4'720
 Total Personalbestand Kanton                                               288            295
 Total Stellenprozente Kanton                                            22'441         22'703


2.     Mutationen
Der Personalbestand der kantonalen Verwaltung inklusive Gymnasium, jedoch ohne Spital,
beläuft sich am Ende des Berichtsjahrs auf 288 (295) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die
Stellenprozente erhöhten sich per Stichtag bei der zentralen Verwaltung auf 157.33 (156.30).
Im Berichtsjahr sind 42 Angestellte aus der kantonalen Verwaltung ausgeschieden (inklusive
Lernende). 20 Austritte sind auf Kündigungen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigungen)
zurückzuführen, die restlichen Abgänge setzen sich aus Pensionierungen und befristeten
Anstellungen zusammen. Die Zahlen aus dem Vorjahr lassen sich nicht vergleichen, weil in
den Vorjahren die Daten nicht in diesem Detailgrad erhoben wurden.
Aufstellung der Austritte
 Grund                                                                                Anzahl
 Kündigung                                                                                  20
 Pensionierung                                                                               5
 befristete Anstellung                                                                      17


90 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




Der Einfachheit halber wird angenommen, dass der Bestand aller Mitarbeitenden Ende Jahr
dem durchschnittlichen Bestand während des Jahres entspricht. So kommt man bei
224 Mitarbeitenden (ohne Gymnasium) und 42 Austritten auf eine Fluktuationsquote von
18.75%. Ohne die befristeten Anstellungen beläuft sich die Quote auf 12.05%.
In der folgenden Übersicht sind alle Mutationen (ohne Gymnasium) verzeichnet. Das
schliesst Funktionswechsel ohne eigentlichen Austritt aus der kantonalen Verwaltung mit ein
(z.B. eine Lernende welche die Lehre beendet hat und danach in einer anderen Funktion
übernommen wird). Nicht enthalten sind Kurzzeit-Praktikanten bzw. Schüleraushilfen.

Bau- und Umweltdepartement
 Amt                 Name                      Datum         Grund
 Eintritte
 FS Hochbau+Energie Erwin Huber                01.06.2012    Ersatz Anton Inauen
 Amt für Umwelt      Peter Vonach              01.12.2012    Neue Aufgabe
 Austritt
 FS Hochbau+Energie Anton Inauen               30.06.2012    Pensionierung
 Sekretariat BUD     Mirjam Schneider          31.12.2012    Kündigung


Erziehungsdepartement (ohne Gymnasium)
 Amt                Name               Datum                 Grund
 Eintritte
 Sekretariat ED     Elisabeth Inauen   08.10.2012                   befristetes Praktikum
 Schulamt           Norbert Senn       01.01.2012            Ersatz Luzius Gruber/Marina
                                                                                 Lazzarini
 Schulamt               Sanja Čulić            01.09.2012          Stellenaufteilung nach
                                                                             Mutterschaft
 Austritte
 Sekretariat ED         Roger Killer           20.04.2012    befristetes Praktikum

Finanzdepartement
 Amt                    Name                   Datum         Grund
 Eintritte
 Amt für Informatik     Yves Sutter            01.08.2012    befristetes Praktikum (bis RS)
 Personalamt            Fabiola Di Paolo       01.08.2012    Lehrbeginn
 Personalamt            Arian Kelmendi         01.08.2012    Lehrbeginn
 Personalamt            Tiziana Maissen        01.08.2012    Lehrbeginn
 Personalamt            Michael Huber          01.08.2012    Lehrbeginn
 Steuerverwaltung       Monika Gmünder         01.02.2012    Ersatz Maria Broger
 Austritte
 Amt für Informatik     Yves Sutter            31.10.2012    befristetes Praktikum (bis RS)
 Personalamt            Božana Babić           31.07.2012    Lernende
 Personalamt            Manuela Dörig          31.07.2012    Lernende
 Personalamt            Joohan Kim             30.04.2012    Lernender
 Personalamt            Yves Sutter            31.07.2012    Lernender
 Steuerverwaltung       Reto Mock              31.07.2012    Kündigung


                                                                                        91 - 212
Geschäftsbericht 2012




Gesundheits- und Sozialdepartement
 Amt                 Name                      Datum    Grund
 Eintritte
 Altersheim Torfnest Margrith Strahm       01.06.2012   Ersatz Claudia Hohl
 Bürgerheim          Linda Städler         01.02.2012   Ersatz Manuela Dolder
 Bürgerheim          Marlène Inauen        01.04.2012   Stellenaufteilung
 Bürgerheim          Sandro Lohner         01.06.2012   Ersatz Eliane Müller
 Bürgerheim          Livia Schödler        01.08.2012   Ersatz Ilse Locher
 Bürgerheim          Samira Ramic          13.08.2012   befristete Aushilfe
 Bürgerheim          Sabine Rubin          01.09.2012   Ersatz Linda Städler
 Bürgerheim          Markus Fisch          01.10.2012   Ersatz Hedi Bleiker
 Bürgerheim          Patrik Fritsche       26.11.2012   Ersatz Roger Städler
 Bürgerheim          Corinne Heeb          01.12.2012   Ersatz Julia Kehl
 Bürgerheim          Linda Städler         01.12.2012   Ersatz Livia Schödler
 Sozialamt           Silvio Enzler         13.02.2012   befristete Aushilfe
 Sozialamt           Silvio Enzler         20.07.2012   befristete Aushilfe
 Vormundschaftsamt   Simona Legittimo      01.08.2012   Stellenaufteilung nach
                                                        Mutterschaft
 Vormundschaftsamt      Bea Caluori        01.09.2012   Stellenaufteilung/Ausbau
 Austritte
 Altersheim Torfnest    Claudia Hohl       30.04.2012   Kündigung
 Altersheim Torfnest    Petra Harder       31.12.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Manuela Dolder     31.01.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Eliane Müller      31.05.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Ilse Locher        30.06.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Linda Städler      31.08.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Hedi Bleiker       31.10.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Claudia Juon       31.10.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Julia Kehl         31.10.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Samira Ramic       31.10.2012   befristete Aushilfe
 Bürgerheim             Livia Schödler     31.10.2012   Kündigung
 Bürgerheim             Roger Städler      31.10.2012   Kündigung
 Sozialamt              Norbert Eugster    31.01.2012   Pensionierung
 Sozialamt              Silvio Enzler      31.05.2012   befristete Aushilfe
 Sozialamt              Karin Hartmann     31.10.2012   Mutterschaft
 Sozialamt              Silvio Enzler      11.12.2012   befristete Aushilfe


Justiz-, Polizei- und Militärdepartement
 Amt                     Name              Datum        Grund
 Eintritte
 Amt für Zivilschutz     Hansruedi Götti   01.09.2012   Ersatz Rainer Schmidt
 Gerichtskanzlei         Božana Babić      01.08.2012   Ersatz Eveline Ambühl
 Gerichtskanzlei         Marianne Wiesli   01.08.2012   befristetes Praktikum
 Gerichtskanzlei         Beatrice Luck     01.07.2012   befristete Aushilfe
 Gerichtskanzlei         Marion Enderli    01.09.2012   befristetes Praktikum
 Kantonspolizei          Markus Koch       01.01.2012   Ersatz Roman Fässler

92 - 212
                                                                        Geschäftsbericht 2012




 Kantonspolizei        Rolf Broger           01.10.2012   Stellenausbau
 Kantonspolizei        Sabrina Oberhänsli    01.10.2012   Stellenausbau
 Kantonspolizei        Nico Speck            01.10.2012   Stellenausbau
 Staatsanwaltschaft    Roman Dobler          01.04.2012   befristetes Praktikum
 Staatsanwaltschaft    Corina Schmid         01.10.2012   befristetes Praktikum
 Verwaltungspolizei    Sandra Manser         06.03.2012   befristete Aushilfe
 Verwaltungspolizei    Manuela Dörig         01.08.2012   Ersatz Angela von Rüti
 Austritte
 Amt für Zivilschutz   Rainer Schmidt        31.10.2012   Pensionierung
 Gerichtskanzlei       Eveline Ambühl        31.01.2012   Kündigung
 Gerichtskanzlei       Marianne Wiesli       31.08.2012   befristetes Praktikum
 Gerichtskanzlei       Claude Wüst           31.08.2012   befristetes Praktikum
 Gerichtskanzlei       Beatrice Luck         15.11.2012   befristete Aushilfe
 Kantonspolizei        Roman Fässler         29.02.2012   Pensionierung
 Staatsanwaltschaft    Roman Dobler          31.08.2012   befristetes Praktikum
 Staatsanwaltschaft    Christoph Koller      30.09.2012   befristetes Praktikum
 Verwaltungspolizei    Angela von Rüti       30.04.2012   Kündigung
 Verwaltungspolizei    Sandra Manser         31.08.2012   befristete Aushilfe

Land- und Forstwirtschaftsdepartement
 Amt                  Name                   Datum        Grund
 Eintritte
 keine
 Austritte
 keine


Volkswirtschaftsdepartement
 Amt                  Name                   Datum        Grund
 Eintritte
 Amt für Wirtschaft   Markus Walt            01.04.2012   Ersatz Benedict Vuilleumier
 Departementssekr.    Robert Bisig           01.05.2012   Ersatz Markus Hellstern
 Austritte
 Amt für Wirtschaft   Benedict Vuilleumier   30.04.2012   Kündigung
 Departementssekr.    Markus Hellstern       30.06.2012   Kündigung


Ratskanzlei
 Eintritte
 Landesarchiv          Achilles Weishaupt    07.05.2012   befristete Aushilfe
 Landesarchiv          Sandro Frefel         16.08.2012   Ersatz Stephan Heuscher
 Ratskanzlei           Lorenz Gmünder        01.02.2012   befristetes Praktikum
 Weibeldienst          Daniela Fischli       01.06.2012   Ersatz Vreni Mock
 Austritte
 Landesarchiv          Stephan Heuscher      31.05.2012   Kündigung
 Landesarchiv          Achilles Weishaupt    15.08.2012   befristete Aushilfe
 Ratskanzlei           Lorenz Gmünder        31.07.2012   befristetes Praktikum
 Weibeldienst          Vreni Mock            31.05.2012   Pensionierung

                                                                                     93 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.     Besoldung
Auf Januar 2012 wurde 0.4% für den Ausgleich der Teuerung, 0.1% für den Ausgleich der
gestiegenen Krankentaggeldprämie gewährt und die Lohnsumme für individuelle Lohnerhö-
hungen um 1% zusätzlich erhöht.


4.     Lehrlingswesen
Drei Lernende beendeten im Sommer 2012 erfolgreich ihre Lehre, davon zwei Kauffrauen
und ein Informatiker. Zwei Lehrabgängerinnen übernahmen sogleich Tätigkeiten bei der
kantonalen Verwaltung. Eine ist auf der Verwaltungspolizei, die andere bei der Gerichtskanz-
lei tätig. Der Informatik-Lehrabgänger wurde bis zum Beginn der Rekrutenschule befristet
eingesetzt. Im Berichtsjahr traten drei neue Lernende die Ausbildung zur Kauffrau und zum
Kaufmann an. Das Lehrverhältnis mit einem Lernenden musste im Jahre 2012 aufgelöst
werden.


5.     Allgemeine Bemerkungen
Das Personalamt organisierte in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung und ZbW
St.Gallen einen Lehrmeisterkurs, welcher den interessierten Mitarbeitenden der kantonalen
Verwaltung offenstand. Dieser fand sehr grossen Anklang, insgesamt zwölf Personen nah-
men teil und absolvierten ihn erfolgreich. Aufgrund des grossen Interesses ergibt sich allen-
falls die Möglichkeit, in naher Zukunft die Lernendenstellen bei der kantonalen Verwaltung
auszubauen.
Das Personalamt gab allein für Stelleninserate in Print- und Onlinemedien über Fr. 100'000.--
aus. Obwohl versucht wurde, die Inserate gezielter zu setzen, ergaben sich dennoch hohe
Kosten. Das lag hauptsächlich an der grossen Zahl der zu besetzenden Stellen. Einige Stel-
len mussten mehrfach ausgeschrieben werden, Spezialistentätigkeiten wiederum wurden
zusätzlich in entsprechenden Fachzeitschriften inseriert. Auf die ausgeschriebenen Stellen
gingen insgesamt 551 (443) Bewerbungen ein. Dies spiegelt einerseits das Interesse an
einer Stelle beim Kanton, andererseits steht diese Zahl in direktem Zusammenhang mit der
grossen Anzahl der ausgeschriebenen Stellen.




2310 Steuerverwaltung
1.     Organisation
1.1.       EDV
Das heute eingesetzte Softwareprodukt NEST (für die Erhebung der Einkommens- und
Vermögenssteuer, der Gewinn- und Kapitalsteuer, der Grundstückgewinnsteuer, der Erb-
schafts- und Schenkungssteuer sowie für die Erhebung der Quellensteuer für ausländische
Arbeitnehmer) befindet sich auf einem aktuellen Stand und wird ständig den aktuellen Anfor-
derungen angepasst. Im vergangenen Jahr konnte für die Veranlagung der juristischen
Personen ein detaillierter Zifferndialog eingeführt werden, welcher die Transparenz beim
Veranlagungsverfahren und damit verbunden den Kundennutzen weiter erhöhen wird. Paral-
lel dazu laufen zur Zeit die Einführungsarbeiten für das elektronische Meldewesen mit ande-


94 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




ren Steuerverwaltungen in der Schweiz und insbesondere mit den Ausgleichskassen. Künftig
sollen die für die AHV massgebenden Einkünfte den Ausgleichskassen elektronisch gemel-
det werden können, was zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen soll.
1.2.   Weiterbildung
Die mit Veranlagungsarbeiten betrauten Mitarbeitenden hatten die Möglichkeit, an verschie-
denen Weiterbildungsveranstaltungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und
der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) teilzunehmen. Im Weiteren wurden verschiede-
ne interne Informationsanlässe durchgeführt. Auch in diesem Bereich ist eine Zusammenar-
beit mit dem kantonalen Steueramt St.Gallen geplant. So werden die mit Veranlagungsarbei-
ten betrauten Mitarbeitenden ab dem Jahre 2013 die Möglichkeit haben, die Weiterbildungs-
veranstaltungen der Hauptabteilung Juristische Personen des kantonalen Steueramts
St. Gallen zu besuchen, was den interkantonalen Gedankenaustausch fördern und vertiefen
wird.
1.3.   Stand der Veranlagungen
Veranlagungsstand der Steuerjahre 2011 und 2010 per 31. Dezember 2012
                       Natürliche Personen                Juristische Personen
Steuerjahr 2011     Dossiers veranlagt      in %       Dossiers veranlagt      in %
Appenzell             3'739      3'387    90.6%            747        381    51.0%
Schwende              1'280      1'164    90.9%            331        151    45.6%
Rüte                  2'022      1'816    89.8%            174        111    63.8%
Schlatt-Haslen          747        669    89.6%             39         24    61.5%
Gonten                  929        856    92.1%             57         41    71.9%
Oberegg               1'337      1'211    90.6%             99         55    55.6%
Total                10'054      9'103    90.5%          1'447        763    52.7%

                       Natürliche Personen                Juristische Personen
Steuerjahr 2010     Dossiers veranlagt      in %       Dossiers veranlagt      in %
Appenzell             3'753      3'693    98.4%            693        660    95.2%
Schwende              1'281      1'270    99.1%            334        301    90.1%
Rüte                  1'966      1'945    98.9%            163        154    94.5%
Schlatt-Haslen          739        732    99.1%             37         36    97.3%
Gonten                  912        906    99.3%             54         50    92.6%
Oberegg               1'331      1'319    99.1%            101         95    94.1%
Total                 9'982      9'865    98.8%          1'382      1'296    93.8%




                                                                                       95 - 212
Geschäftsbericht 2012




Veranlagungspendenzen alter Jahre per 31. Dezember 2012
(Provisorische Rechnungen sind in der Regel gestellt)
                            Natürliche Personen             Juristische Personen
 Steuerjahr             Dossiers     pendent    in %    Dossiers      pendent    in %
 2009                      10'103          42   0.4%        1'335           35   2.6%
 2008                       9'938          12   0.1%        1'256           14   1.1%

1.4.       Steueransätze

                                                2012                     2011
                                                   Liegen-                  Liegen-
                                      Steuer-                  Steuer-
                                                   schafts-                 schafts-
                                       füsse                    füsse
                                                   steuern                  steuern
 Staat                                    96%             –         96%            –
 Bezirke
 Appenzell                                28%             –         28%            –
 Schwende                                 22%             –         24%            –
 Rüte                                     23%             –         25%            –
 Schlatt-Haslen                           20%             –         20%            –
 Gonten                                   20%             –         20%            –
 Oberegg                                  34%          0.2‰         35%         0.4‰
 Kirchgemeinden
 Kath. Appenzell                          10%             –         10%            –
 Kath. Schwende                           19%             –         21%            –
 Kath. Brülisau                           20%             –         20%            –
 Kath. Eggerstanden                       23%             –         23%            –
 Kath. Haslen                             18%             –         18%            –
 Kath. Gonten                             16%             –         16%            –
 Kath. Oberegg                            22%             –         22%            –
 Kath. Berneck                            22%             –         24%            –
 Kath. Marbach                            26%             –         26%            –
 Prot. Appenzell                          10%             –         10%            –
 Prot. Reute                              24%             –         24%            –
 Prot. Wald                               22%             –         22%            –
 Prot. Berneck                            24%             –         24%            –
 Prot. Trogen                             26%             –         26%            –
 Schulgemeinden
 Appenzell                                58%             –         58%            –
 Meistersrüte                             61%             –         56%            –
 Schwende                                 78%             –         78%            –
 Brülisau                                 73%          1.0‰         73%         1.0‰
 Steinegg                                 74%             –         78%            –
 Eggerstanden                             87%             –         87%            –
 Haslen                                   63%             –         65%            –
 Schlatt                                  85%             –         87%            –
 Gonten                                   64%             –         64%            –
 Oberegg                                  61%             –         61%            –


96 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




1.5.   Einnahmen
 Einkommens-, Vermögens-, Ertrags-, Kapital-
                                                             2012                2011
 und Liegenschaftssteuern
 Staat                                                   30'946'633.14      29'508'001.29
 Bezirke                                                  7'985'217.10       8'220'424.30
 Kirchgemeinden                                           3'550'976.20       3'487'072.50
 Schulgemeinden                                          19'225'411.55      18'929'073.10
 Zwischentotal laufendes Jahr                            61'708'237.99      60'144'571.19
 Vorjahr                                                  6'213'993.29       4'860'399.38
 frühere Jahre zusammengefasst                            5'804'867.18       4'682'075.24
 Quellensteuern von ausländischen Arbeitnehmern
 innerer Landesteil                                       2'000'147.20       1'819'517.78
 äusserer Landesteil (nur Staatssteueranteil)               141'290.10         119'062.53
 Total periodische Steuern                               75'868'535.76      71'625'626.12
 Spezialsteuern und übrige Einnahmen
 Grundstückgewinnsteuern                                 4'907'457.00        2'092'532.60
 Erbschafts- und Schenkungssteuern                       3'630'716.65        5'752'152.65
 Verzugszinsen, Bussen, Kosten und Gebühren                 oben inkl.          oben inkl.
 Diverse Einnahmen                                          30'083.38           26'057.20
 Total Spezialsteuern und übrige Einnahmen               8'568'257.03        7'870'742.45
 Total Einnahmen                                        84'436'792.79       79'496'368.57

Die provisorischen Rechnungen für das laufende Jahr 2012 wurden in der Regel aufgrund
der Faktoren der letzten definitiven Veranlagung erstellt. Bei den natürlichen Personen wa-
ren dies in 44.4% der Fälle die Einkommenszahlen 2011. Bei den juristischen Personen
konnte in 12.7% der Fälle die definitive Veranlagung 2011 beigezogen werden. In den übri-
gen Fällen basierten die provisorischen Rechnungen auf älteren Veranlagungen. Im Ver-
gleich zum Jahr 2011 sind die Steuereinnahmen des laufenden Jahres um 4.87% gestiegen.
Dies ist ein ausgezeichnetes Ergebnis, zumal die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen schwierig waren.
Die Steuereinnahmen aus dem Vorjahr erhöhten sich bei der definitiven Rechnungsstellung
um 27.8%. Diese Erhöhung ist vorwiegend auf einmalige Nachrechnungen anlässlich der
definitiven Veranlagung zurückzuführen.
Bezüglich der Steuereinnahmen aus früheren Jahren erhöhten sich die Einnahmen um 24%.
Diese Erhöhung ist weitgehend auf einmalige Nachrechnungen anlässlich der definitiven
Veranlagung zurückzuführen.
Für offene Steuerforderungen, die trotz Mahnungen nicht beglichen wurden, mussten fol-
gende Begehren gestellt werden:
                             2012    2011    2010    2009    2008    2007     2006      2005
 Betreibungsbegehren          277     305     260     334     247     237      334       310
 Fortsetzungsbegehren         118     135     119     176     136     138      114       205
 Verwertungsbegehren            0       1       1       0       0       0        0         2




                                                                                         97 - 212
Geschäftsbericht 2012




1.6.       Einnahmen Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern (Mehrjahresvergleich)
                  Total                               Spezialsteuern
                                        Davon                           Total Steuer-
     Jahr      periodische                             und übrige
                                     Staatssteuern                       einnahmen
                 Steuern                               Einnahmen
  1991                  41'705'913                          2'901'517       44'607'430
  1992                  46'723'548                          4'664'386       51'387'934
  1993                  51'553'525                          3'491'718       55'045'243
  1994                  54'906'471                          3'934'066       58'840'537
  1995                  51'814'237                          3'899'044       55'713'281
  1996                  53'700'754       23'838'082         2'560'136       56'260'891
  1997                  59'069'227       26'458'181         2'566'037       61'635'264
  1998                  53'626'197       24'710'367         3'908'395       57'534'592
  1999                  50'700'127       24'157'634         3'720'011       54'420'138
  2000                  63'777'999       28'277'510         4'812'913       68'590'912
  2001                  48'312'150       22'743'281         1'910'775       50'222'925
  2002                  60'151'734       28'096'147         4'586'316       64'738'050
  2003                  62'968'476       29'581'359         3'161'387       66'129'863
  2004                  65'718'612       30'176'634         3'503'494       69'222'107
  2005                  62'195'981       27'613'411         3'984'268       66'180'249
  2006                  67'358'090       30'121'400         4'344'658       71'702'748
  2007                  65'468'296       28'306'646         4'280'172       69'748'468
  2008                  67'624'482       29'404'046         3'584'878       71'209'360
  2009                  69'709'831       30'266'917         4'681'611       74'391'442
  2010                  74'652'351       32'748'138         9'974'879       84'627'230
  2011                  71'625'626       33'094'796         7'870'742       79'496'368
  2012                  75'868'535       36'601'651         8'568'257       84'436'792




2311 Schatzungsamt
1.     Organisation
Im Jahre 2012 wurden gegenüber dem Jahre 2011 mehr landwirtschaftliche Schätzungen
vorgenommen. Die nichtlandwirtschaftlichen Schätzungen hielten sich in etwa die Waage
zum Vorjahr. Der markante Anstieg der Verkehrswerte bei den nichtlandwirtschaftlichen
Schätzungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche pendente Schatzungen für
Neubauten abgearbeitet wurden.
Insgesamt müssen beim heutigen Stand von 9'858 zu schätzenden Grundstücken jährlich
rund 986 Schätzungen vorgenommen werden. Mit den 1'078 Schätzungen im Jahre 2012
liegt das Schatzungsamt im Soll, um im Zeitraum von zehn Jahren alle Schätzungen vorzu-
nehmen und zusätzlich die Neu- und Umbauten zu schätzen.
Es ist das Ziel, die Anzahl Schätzungen in den kommenden Jahren hoch zu halten, um so
eine Gleichbehandlung der Grundeigentümer sicherzustellen.




98 - 212
                                                                     Geschäftsbericht 2012




2.     Schätzungen
Im Jahre 2012 wurden folgende Schätzungen vorgenommen:
2.1.    Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke
                               Anzahl          Verkehrswert        Verkehrswert
 Bezirk
                             Schätzungen         alt in Fr.          neu in Fr.
 Appenzell                           303        117'179'900.00      190'744'700.00
 Schwende                             54         16'558'000.00       19'705'000.00
 Rüte                                185         47'563'000.00       85'967'700.00
 Schlatt-Haslen                       32          5'996'000.00       14'350'000.00
 Gonten                               64         14'451'600.00       24'758'300.00
 Oberegg                              35          5'216'745.00        9'225'000.00
 Total                               673        206'965'545.00      344'750'700.00

2.2.    Landwirtschaftliche Grundstücke
                               Anzahl          Verkehrswert        Verkehrswert
 Bezirk
                             Schätzungen         alt in Fr.         neu in Fr.
 Appenzell                            99         14'305'490.00       17'073'500.00
 Schwende                             44          2'984'590.00        3'893'500.00
 Rüte                                 80          6'664'210.00       16'519'800.00
 Schlatt-Haslen                       31          5'801'545.00        8'282'700.00
 Gonten                               97          9'173'865.00       12'690'900.00
 Oberegg                              54          4'865'060.00        5'805'200.00
 Total                               405         45'999'100.00       64'265'600.00

2.3.    Anzahl Schätzungen im Mehrjahresvergleich
 Jahr                       Nichtlandwirtschaftlich      Landwirtschaftlich     Total
 2002                                         496                     180         676
 2003                                         450                     303         753
 2004                                         527                     318         845
 2005                                         496                     320         816
 2006                                         387                     379         766
 2007                                         514                     333         847
 2008                                         530                     281         811
 2009                                         255                       87        342
 2010                                         573                     156         729
 2011                                         682                     328       1'010
 2012                                         673                     405       1'078




                                                                                  99 - 212
Geschäftsbericht 2012




2380 Amt für Informatik
1.    Betrieb
Das Amt für Informatik ist für den Betrieb und Support der IT-Infrastruktur und der Telefonie-
Anlage der kantonalen Verwaltung, diverser öffentlich-rechtlicher Körperschaften und der
Schulgemeinden zuständig. Die IT-Infrastruktur umfasst nebst dem Netzwerk 1'026 Perso-
nal-Computer und 24 physische und 116 virtuelle Server. Neben dem Benutzersupport wer-
den die Benutzer auch bei der Einführung und dem Betrieb von Fachanwendungen unter-
stützt.

2.    Erneuerung Storage und Server-Virtualisierungs-Umgebung
Im 2012 mussten das Storage System HP EVA 4000 und die sechs VMWARE Server er-
neuert werden. Als Ersatz wurden das HP P4000 Multi Site System mit 54 TB Disk Space
und 8 Cisco UCS Server eingeführt. Die Migration konnte bis Ende November erfolgreich
abgeschlossen werden.

3.    Betrieb
Aufgrund der 2011 vorgenommenen Windows7-Migration waren die Mitarbeiter des Amts für
Informatik im ersten Halbjahr 2012 noch intensiv mit Optimierungsarbeiten beschäftigt. Damit
konnte die Stabilität und Verfügbarkeit der Anwendungen nochmals verbessert werden.

4.    Migration der Oracle DB-Server
Aufgrund einer neuen Strategie für den Betrieb der Oracle Server, wurden die Oracle DB-
Server auf der Virtualisierungs-Plattform vollständig neu installiert und die Daten importiert.
Die Arbeiten mussten mit acht verschiedenen Software-Lieferanten koordiniert werden. Mit
diesen Massnahmen konnten die Verfügbarkeit und Performance der Anwendungen stark
verbessert werden.

5.    Statistik
AINet
 Gesamtzahl PCs und Notebooks im AINet                                                     410
 Davon PCs und Notebooks der kantonalen Verwaltung                                         230
 Gesamtzahl am AINet angeschlossene Drucker                                                247
 Anzahl definierte Benutzer im AINet                                                       466
 Anzahl physische Server                                                                    15
 Anzahl virtuelle Server                                                                   105
 Standard- und Fachanwendungen                                                              84

EDUCANET AI
 Gesamtzahl PCs und Notebooks im AINet                                                     616
 Gesamtzahl am EDUCANET AI angeschlossene Drucker                                           90
 Anzahl definierte Benutzer auf dem AINet                                                2'513
 Anzahl physische Server                                                                     9
 Anzahl virtuelle Server                                                                    11


100 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




24 GESUNDHEITS- UND SOZIALDEPARTE-
   MENT
2410 Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsaufsicht
1.   Departement
Im Zentrum des Berichtsjahrs 2012 stand der geplante Zusammenschluss des Spitals Ap-
penzell mit dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden zu einem gemeinsamen Spitalver-
bund Appenzellerland. Im Dezember 2012 entschieden die beiden Regierungen nach um-
fassenden Abklärungen, dass ein solcher gemeinsamer Verbund per 1. Juli 2014 definitiv
geschaffen werden soll.
Ebenfalls beschäftigte das Departement die Situation der Geburtsabteilung am Spital Ap-
penzell. Es wurde die Schaffung eines von privater Seite geführten und vom Departement
unterstützten Geburtshauses geprüft. Der Grosse Rat entschied jedoch gegen diese Mög-
lichkeit.
Im Bereich der KVG-Gesetzgebung konnten erste Erfahrungen mit der neuen Spitalfinanzie-
rung gemacht werden. Zu spüren war hier vor allem, dass sich der Kanton neu auch an
Behandlungen in privaten Kliniken zu beteiligen hatte. Ein grösserer Arbeitsaufwand fiel auch
durch die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der ab 2014 vorgeschriebenen Auszahlung
der individuellen Prämienverbilligung über die Krankenversicherungen an.
Weitergeführt wurden die Umsetzungsarbeiten für den Neubau eines Alters- und Pflegezent-
rums.
Im Bereich Soziales wurde die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewählt und
deren Arbeitsaufnahme per 1. Januar 2013 vorbereitet. Die Umsetzung der neuen Rechts-
grundlage ist jedoch noch ausstehend und erfolgt im Laufe der nächsten zwei Jahre.


2.   Gesundheitsversorgung
Auch im Jahr 2012 gab es Neuzulassungen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen.
Neu zugelassen wurde ein Augenarzt, welcher in einer bestehenden Praxis eine Teilzeittä-
tigkeit aufnahm. Ebenfalls wurden zwei Ärzte zugelassen, welche einmal wöchentlich häma-
tologisch-onkologische Sprechstunden anbieten. Dr. med. Federico Goti, welcher derzeit für
das Spital Heiden tätig ist, wurde am Spital Appenzell als Belegarzt zugelassen. Zudem
wurden einem Rettungssanitäter, einer Hebamme und mehreren Pflegefachpersonen Bewil-
ligungen zur Berufsausübung erteilt. Zu erwähnen ist überdies, dass eine Tierärztin zugelas-
sen wurde, welche auf die Behandlung von Fischen spezialisiert ist.
Für kurze Zeit wurde auch einem Zahnarzt die Bewilligung zur Tätigkeit in einer bestehenden
Praxis erteilt. Dieser ist in der Zwischenzeit jedoch bereits wieder weggezogen.




                                                                                        101 - 212
Geschäftsbericht 2012




2412 Spital und Pflegeheim Appenzell
1.    Spital
Das Spital schliesst in diesem Jahr mit 1'089 (1'347) stationären und 2'682 (2'729) ambulan-
ten Fällen schlechter ab als budgetiert. Diverse Faktoren haben dazu beigetragen, dass die
Zuweisungen zurückgingen, aber auch der Leistungsauftrag geändert werden musste.
Im Spital Appenzell wurden im Verlaufe des Jahres grössere betriebliche Änderungen vollzo-
gen. Diese wurden einerseits ausgelöst durch die Vertragskündigung des KSSG per 30. Juni
2012 bezüglich der Zusammenarbeit im ärztlichen Bereich der Allgemeinchirurgie inklusive
zur Verfügung stellen der für einen geregelten Betrieb notwendigen Assistenzärzte. Als
geeignetste Alternative dazu wurde im Spitalrat die Anstellung von Spitalärzten beschlossen.
Die Spitalleitung suchte in der Folge geeignete Ärzte, wenn möglich mit internistischem
Hintergrund. Zusammen mit den Belegärzten wurde unter anderem die Notwendigkeit eines
Nachtarztes aufgezeigt, um die ärztliche Präsenz im Spital rund um die Uhr sicherzustellen.
Andererseits stimmte der Grosse Rat einer Änderung des Leistungsauftrags in Bezug auf die
Geburtshilfe und den Notfall zu. Die Gebärabteilung war ein klassisches Opfer der zuneh-
menden Spezialisierung der Ärzte und ein Beispiel von vielen. Die Spezialisierung bringt mit
sich, dass eine hohe Zahl an Zuweisungen erzielt werden muss, um die geforderte Qualität
zu erreichen. Auch garantiert nur die Fallzahl letztlich das Einkommen; auch dasjenige des
Arztes. Die Rechnung ist demnach einfach: Je kleiner das Einzugsgebiet einer Gebärabtei-
lung, desto geringer die Überlebenschance.
Dieser Umstand wurde bei der Abdeckung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Geburts-
hilfe zunehmend problematisch. Eine rundum Versorgung in Appenzell I.Rh. konnte nicht
mehr auf mehrere Schultern verteilt werden. Chirurgische Allrounder, welche auch
Schnittentbindungen machen, gehören der Vergangenheit an. Genau an dieser Situation
sind alle Versuche gescheitert, einen Bereitschaftsdienst für die Geburtshilfe am Spital rund
um die Uhr zu organisieren.
Bis zur Schliessung der Geburtsabteilung im Juni kamen im Spital Appenzell 80 Kinder zur
Welt.
Als Folge der Schliessung der Geburtshilfe wurde am Spital Appenzell auch der Notfalldienst
reduziert. Seit dem 1. Juli 2012 sind die Anlaufzeiten für Hilfesuchende von 07.00 bis 22.00
Uhr eingeschränkt. Damit können rund 90% aller Notfälle abgedeckt werden.
Bei den Tarifverhandlungen im stationären Bereich für das Jahr 2012 konnte mit den Versi-
cherungen Helsana, Sanitas und KPT eine Einigung bezüglich einer Baserate (Fr. 9'750.--)
gefunden werden. Anders zeigte sich jedoch das Verhandlungsergebnis mit den der Ta-
rifsuisse angeschlossenen Versicherungen. Hier kam es zu keinem Vertragsabschluss und
die Leitung des Spitals beantragte bei der Standeskommission eine Tariffestsetzung. Diese
legte den provisorischen Tarif für die Dauer des Verfahrens auf Fr. 9'750.-- fest. Für die
Tarife im ambulanten Bereich sowie im Zusatzversicherungsbereich konnten entsprechende
Verträge unterzeichnet werden.
Die auch in diesem Jahr rege genutzte Möglichkeit der schriftlichen Rückmeldung und Anre-
gungen durch die Patienten fielen überdurchschnittlich positiv aus. Die am Spital und Pflege-
heim erbrachte Leistung und professionelle Qualität wird von den Patienten honoriert; sie
fühlen sich gut aufgehoben.



102 - 212
                                                                             Geschäftsbericht 2012




In Bezug auf die Qualität am Spital werden etliche Outputmessungen mit dem Verein ANQ
vorgenommen. Im Spital intern wurde ein "Zwischenfalls-Meldesystem" (im Englischen: Criti-
cal Incident Reporting Systems - CIRS genannt) aufgebaut.
Das Ziel des ursprünglich aus der Fliegerei stammenden Systems ist es, allen Mitarbeiten-
den die Möglichkeit zu geben, unter Wahrung der Vertraulichkeit oder der Anonymität über
kritische Vorfälle in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld zu berichten. Aufgrund der Eintragungen
wird dann der entsprechende Handlungsbedarf evaluiert.
Stellvertretend für die vielen am Spital angebotenen Dienste wird an dieser Stelle die neu
verfügbare Logopädie genannt. Sie weist erfreuliche Frequenzen auf. Mit den am Spital
Herisau angebotenen Leistungen der Logopädin aus Appenzell I.Rh. ist ein weiterer Schritt
Richtung Zusammenarbeit mit dem heutigen Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden vorge-
spurt worden.
Die Grundsatzabklärungen bezüglich der Machbarkeit eines allfälligen Spitalverbunds haben
im Februar begonnen. Später wurde die Arbeitsgruppe der Gesamtprojektleitung unterstellt.
In etlichen intensiven Sitzungen und Abklärungen wurden somit durch das ganze Jahr hin-
durch die Grundlagen für einen gemeinsamen Businessplan zusammengetragen. Dieser lag
den verantwortlichen Stellen im Spätherbst 2012 vor.


2.   Pflegeheim
Im Pflegeheim wurde im Vorjahr erstmals mit der neuen 12-stufigen Pflegefinanzierung
(BESA) abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt wurde mit der Schulung der BESA-Einstufung des
Fachpersonals begonnen. Es ist wichtig, die Pflegedokumentation der einzelnen Bewohner
auch gemäss den Zielen umzusetzen und diese zu pflegen. Um diese gerechte Leistungs-
verrechnung zu garantieren, sind sechs Pflegende für je zwei Tage pro Monat fix für die
administrative Arbeit der BESA-Einstufung eingeteilt.
Die Führungsstruktur wurde den neuen Gegebenheiten angepasst. Die einzelnen Stockwer-
ke haben neu je eine Teamleitung, diese wiederum werden durch die Leitung Pflege und
Betreuung Pflegeheim geführt. Diese Aufteilung hat sich bewährt. Den Teamleitungen wur-
den auch erweiterte Kompetenzen zugesprochen.
Die Alltagsgestaltung im Hause wurde neben der Aktivierungstherapie durch einen "Stübli-
dienst" (spezielle Betreuungsform bezogen auf den Aufenthaltsraum) im Bereich der Perso-
nen "im Dienste eines Mitmenschen" (IDEM) erweitert.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden die in der Bevölkerung beliebten öffentlichen
Vorträge weitergeführt. Insgesamt zwei Vorträge mit einem Themenbezug zum Pflegeheim
wurden ausgeschrieben.
Dieses Jahr war es auch ein grosses Anliegen, Mitarbeitende und Ärzte im Bereich des neu
in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrechts durch interne Weiterbildungen zu instruieren.
Im Pflegeheim konnte für das Vorjahr erstmals eine Vollkostenrechnung erstellt werden. Da-
raus wurde ersichtlich, dass bei der Pflege wie auch bei der Betreuung eine Unterdeckung
besteht. Diese Feststellung wird mit der Jahresrechnung 2012 bestätigt. Die Spitalführung
hat deshalb beim Kanton beantragt, die normativen Pflegebeiträge für das Jahr 2013 zu
erhöhen sowie die Betreuungsbeiträge der Bewohner neu zu regeln. Die Anträge sind ge-
nehmigt worden, die Anpassungen werden aber erst ab 1. Januar 2013 wirksam.


                                                                                         103 - 212
Geschäftsbericht 2012




Zwei Stellen wurden aufgrund von Langzeitabsenzen und höherer Bettenbelegung als bud-
getiert über Adecco und zirka 0.4 Stellen durch Einsätze von Pflegefachpersonal des Spitals
abgedeckt, was zu Mehrkosten führte.
Die Auslastung der Zimmer lag basierend auf den aktuell möglichen 57 Betten bei 93% und
somit 12% über dem Vorjahr.
Mit viel Engagement wurden auch die Arbeiten zum Neubauprojekt "Alters- und Pflegezent-
rum" angegangen. Das heute vorliegende Vorprojekt ist bei den Mitarbeitenden breit abge-
stützt und getragen. So konnten viel Erfahrung und Wissen bezüglich der modernen Lang-
zeitpflege eingebracht werden. Besonders im Bereich der Stationen für Menschen mit De-
menzerkrankung und im Bereich der Pflegeoase wurde ein guter Grundstein gelegt.


3.    Spitalorganisation (Stand Dezember 2012)
Spitalrat
 Antonia Fässler, Statthalter (Präsidentin)
 Roman Dörig, Prof. Dr.
 Kurt A. Kaufmann, Direktor
 Andreas King, Dr. med.
 Andreas Moser, Dr. med.
 Christa Meyenberger, Prof. Dr. med.
 Thomas Rechsteiner, Säckelmeister
Direktion
 Kurt A. Kaufmann, Direktor
Spitalleitung
 Gesamtleitung / Direktor     Kurt A. Kaufmann
 Pflegedienstleitung          Andreas Miller
 Ärztliche Leitung            Dr. med. Max Fischer

4.    Statistische Angaben
Pflegetage
                                       2012           2011          2010          2009
 Spital (Akutpatienten)*                 6'320          7'963         9'017        10'124
 Pflegeheim                             19'027         16'642        15'889        15'930
 Total                                  25'347         24'605        25'173        26'054
*exkl. gesunde Säuglinge


Pflegetage nach Versicherungsklassen (Akutspital)
                         2012           2011                 2010             2009
 Allgemein            4'196   66% 5'899       74%         6'276     70%    6'651   66%
 Halbprivat           1394    22% 1'439       18%         1'986     22%    2'615   26%
 Privat                 730   12%      625     8%           755      8%      858    8%
 Total Spital         6320           7'963                9'071           10'124




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Patienten effektiv nach Versicherungsklassen (Austritte Akutspital)
                          2012           2011              2010               2009
 Allgemein               791    73% 1'009      75% 1'074        71%        1'157   68%
 Halbprivat              178    16%     219    16%       316    21%          383   23%
 Privat                  120    11%     119     9%       121     8%          151    9%
 Total Spital          1'089          1'347            1'511               1'691


Ambulante Patienten (Eintritte)
                                   2012         2011         2010              2009
 Innere                                364          475          464               537
 Gastroenterologie                     359          302          195               246
 Allgemeine Chirurgie                  292          339          467               704
 Ophthalmologie                        692          424          375               302
 Orthopädie                            868          977          867               620
 Oto-Rhino-Laryngologie                 24           15           24                23
 Urologie                               35           47           50                24
 Gynäkologie/Geburtshilfe               41          137          210               194
 Andere                                  7           13           24                33
 Total                               2'682        2'729        2'676             2'683

Verteilung der Bewohner nach Altersgruppen
(Stichtag)
 Altersgruppe                                               Männer            Frauen
 50–54 Jahre                                                           –               –
 55–59 Jahre                                                           –               –
 60–64 Jahre                                                           2               –
 65–69 Jahre                                                           –               –
 70–74 Jahre                                                           –               –
 75–79 Jahre                                                           –               5
 80–84 Jahre                                                           3              11
 85–89 Jahre                                                           9               7
 90–94 Jahre                                                           3               5
 95 und älter                                                          –               6
 Total                                                                17              34

Pflegetage Pflegeheim
nach Pflegegrad
                                   2012         2011         2010              2009
 BESA 0
 BESA 1 (1–20 Min.)                    243          368
 BESA 2 (21–40 Min.)                   398          680           487                400
 BESA 3 (41–60 Min.)                  1126          587
 BESA 4 (61–80 Min.)                  1244          510
 BESA 5 (81–100 Min.)                 2626         1013          2660              2886
 BESA 6 (101–120 Min.)                2645         2133
 BESA 7 (121–140 Min.)                3946         2577


                                                                                   105 - 212
Geschäftsbericht 2012




 BESA 8 (141–160 Min.)                     3004           3775           6223           5773
 BESA 9 (161–180 Min.)                     2426           2218
 BESA 10 (181–200 Min.)                      654          1641
 BESA 11 (201–220 Min.)                      276            170          6519           6871
 BESA 12 (über 220 Min.)                     429            970
 Total                                    19'027         16'642        15'889         15'930
 Bettenbelegung                             93%            81%           74%            74%



2434 Kranken- und Unfallversicherung
1.    Ausserkantonale Hospitalisationen
Durch den Kantonsarzt wurden im Berichtsjahr 1'060 (1'157) Kostengutsprachen (inklusive
Verlängerungen) für ausserkantonale Hospitalisationen erteilt. Die Kosten des Kantons für
ausserkantonale Hospitalisationen beliefen sich auf Fr. 6'561'798.60 (Fr. 5'611'518.15).


2.    Prämienverbilligung
Die Gesamtsumme der Prämienverbilligung für das Jahr 2012 betrug Fr. 5'759'983.20
(Fr. 5'289'209.50). Von der Verbilligung profitierten 39.32% (39.66%) der Bevölkerung. Der
Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung im Berichtsjahr betrug Fr. 4'267'896.--
(Fr. 4'198'315.--), womit der Anteil des Kantons bei Fr. 1'492'088.60 (Fr. 1'090'894.50) lag.




2438 Spitex, Hauspflege, Mütter- und Väterberatung, Beratungs-
     und Sozialdienst, Dienstleistungen für Betagte
1.    Spitex-Dienstleistungen
Der Spitex-Verein Appenzell Innerrhoden fördert, unterstützt und ermöglicht mit seinen
Dienstleistungen das Wohnen und Leben zu Hause. Dies für Menschen aller Altersgruppen,
die der Pflege, Betreuung, Begleitung oder Beratung bedürfen. Um die Bedürfnisse im Ein-
zelfall optimal abdecken zu können, sind Kooperationen mit weiteren im Gesundheitswesen
tätigen Organisationen und Stellen erforderlich. Eine Arbeitsgruppe des Spitex-Vorstands hat
sich mit möglichen Kooperationen innerhalb des Kantons befasst und festgestellt, dass eine
grosse Palette von Angeboten vorhanden ist.
Zu einem der zentralen Anliegen gehört die Entlastung pflegender Angehörigen, wofür der
Spielraum der Spitex jedoch begrenzt ist. Um der Entlastung der Angehörigen besser ge-
recht zu werden, ist in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute die Erarbeitung eines Kon-
zepts geplant. Weitere Aufgaben könnten durch die Kooperationen aller im ambulanten und
stationären Bereich tätigen Institutionen optimal abgedeckt werden. Das Anliegen wurde von
Pro Senectute und Spitex bei Statthalter Antonia Fässler platziert.
Mit Beginn des Jahres 2012 trat die bereits zuvor mit dem Kanton ausgehandelte leistungs-
abhängige Vereinbarung in Kraft. Ebenso der gesamtschweizerische Administrativvertrag,
dem die Spitex Appenzell Innerrhoden per 1. Januar 2012 beigetreten ist. Mit dem Beitritt

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                                                                            Geschäftsbericht 2012




zum Administrativvertrag hat sich die Spitex für die Umstellung von tiers garant auf tiers
payant verpflichtet. Die Umstellung musste auf Mitte Jahr verschoben werden, da die Versi-
cherer technisch noch nicht in der Lage waren, die Spitexrechnungen effizient zu bearbeiten.
Im August konnte die Umstellung vorgenommen werden. Seither werden die kassenpflichti-
gen Leistungen direkt dem Versicherer in Rechnung gestellt. Den Klienten werden nur noch
die Patientenbeteiligung und alle nichtkassenpflichtigen Leistungen verrechnet. Besonders
für die älteren Klienten bedeutet diese Neuerung eine enorme Entlastung. Sie müssen nun
nicht mehr, wie zuvor, die gesamten Kosten bezahlen und den Versichertenanteil beim Ver-
sicherer zurückfordern. Momentan erfolgen die Abrechnungen mit den Versicherern noch in
Papierform. Für 2013 ist die Umstellung auf den elektronischen Datenaustausch vorgese-
hen.
Die Nachfrage nach KLV-Leistungen im inneren Landesteil erreichte im vergangenen Jahr
erneut einen Rekordwert. Im März wurden erstmals über 1400 KLV-Stunden verrechnet. Ein
kurzfristiger Anstieg der Nachfrage nach HWL-Leistungen erfolgte im Oktober; sie stiegen
seit Jahren erstmals wieder auf über 600 Stunden. Gesamthaft konnten im Inneren Land
gegenüber dem Vorjahr 858 Stunden mehr verrechnet werden. Insgesamt waren es
15'254 KLV, 6'381 HWL-Stunden und 11 Stunden Akut- und Übergangspflege (AÜP). Die
AÜP hat sich bisher im Kanton Appenzell I.Rh. nicht etablieren können. Im Inneren Land
konnten lediglich 11, im äusseren Land 38 Stunden verrechnet werden. Eine verhältnismäs-
sig grosse Zunahme von 753 Stunden verzeichnete die Spitex Vorderland. Im ganzen Kan-
ton wurden total 2 Klienten mehr betreut als im Vorjahr. Der Zunahme im Äusseren Land um
6 Klienten steht die Abnahme im Inneren Land um 4 Klienten gegenüber. Die Zunahme der
verrechneten Stunden im Inneren Land, verteilt auf weniger Klienten, bedeutet, dass die
Einsatzzeiten pro Klient angestiegen sind. Dies, weil die Spitex ihre Dienstleistungen ver-
mehrt in komplexen Situationen erbringt. Demgegenüber hat aber auch die Anzahl von Kurz-
einsätzen nach operativen Eingriffen und/oder Spitalaufenthalten zugenommen.
Nachfolgende Statistiken sollen einen Überblick über die Nachfrage nach Spitex-
Dienstleistungen geben.
 Betreute Klienten                               2012            2011              2010
 Appenzell                                               296          300                282
 Oberegg                                                  55           49                 56
 Total betreute Klienten                                 351         2360               2348

                                                                Verrechnete Stunden
 Erbrachte Leistungen                            Alter
                                                                 2012          2011
 Pflege                                         bis 64 Jahre        1'714         1'509
 Hauswirtschaft                                 bis 64 Jahre        2'060         2'505
 Pflege                                         65-79 Jahre         3'367         2'708
 Hauswirtschaft                                 65-79 Jahre         1'641         1'328
 Pflege                                        ab 80 Jahren        12'816        12'420
 Hauswirtschaft                               ab 80 Jahren          3'547         3'064




                                                                                        107 - 212
Geschäftsbericht 2012




 In Rechnung gestellte Stunden                                     2012            2011
 Appenzell (innerer Landesteil)                                        21'647        20'789
 Oberegg                                                                3'076         2'472
 Altersheim Torfnest                                                      422           273
 Altersheim Gontenbad                                                       --            --
 Bürgerheim Appenzell                                                       --            --
 Andere Organisationen                                                      --            --
 Total verrechnete Stunden ***                                         25'145        23'534
 *** davon Pflegestunden                                               17'897        16'637
 *** davon Hauswirtschaftsstunden                                       7'248         6'897

Die verschiedenen Tätigkeiten des Spitex-Vereins Appenzell Innerrhoden werden in einem
ausführlichen Jahresbericht zusammengefasst, welcher beim Spitex-Verein Appenzell Inner-
rhoden, Eggerstandenstrasse 2a, Appenzell, bezogen werden kann.


2.    Mütter- und Väterberatung
Im Jahr 2012 sind im Kanton Appenzell I.Rh. fünf Kinder weniger geboren worden als im
Vorjahr. Die Anzahl Geburten betrug 171 Kinder. Die Anzahl Hausbesuche als auch die der
Telefonberatungen reduzierten sich. Leicht zugenommen haben die Besuche auf der Bera-
tungsstelle.
 Mütter- und Väterberatung                   2012               2011               2010
 Geburten                                           171                176               158
 Anzahl Hausbesuche                               1'002              1'044               973
 Anzahl Telefone                                  1'020              1'058               965
 Anzahl Besuche in Beratungsstelle                  595                589               509
 weitere Kinder                                     197                311               280
 Total Beratungen                                 2'814              3'002             2'727

Im Jahre 2012 konnte mit dem Ostschweizer Verein für das Kind ein Kooperationsvertrag für
die Fachstelle Mütter- und Väterberatung Ostschweiz abgeschlossen werden. Dieser Vertrag
ermöglicht es der Beraterin, Susanne Inauen, und ihrer Stellvertreterin, Ursula Neff, am
Fachaustausch und an Weiterbildungsangeboten teilzunehmen.


3.    Dienstleistungen für ältere Menschen (Pro Senectute)
Der Einsatz für ein "gutes Altern" in Appenzell I.Rh. stand für die Pro Senectute auch im
Jahre 2012 im Zentrum ihrer Aktivitäten. Die Pro Senectute setzt sich für ältere Menschen
mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen und Lebenssituationen ein. Dabei schreibt sie dem
Recht der Betreuten auf Selbstbestimmung stets einen hohen Stellenwert zu. Sie will einen
Beitrag dazu leisten, dass Lebensqualität in jeder Lebenssituation möglich ist. Dies schliesst
auch die Integration älterer Menschen in das soziale, gesellschaftliche und kulturellen Leben
mit ein. Die Tätigkeit der Pro Senectute ist in die Bereiche soziale Unterstützung, Bildung,
Sport und gesellschaftliche Aktivitäten unterteilt.
Die Inanspruchnahme des Beratungsangebots der Pro Senectute hat im Vergleich zum
Vorjahr erneut deutlich zugenommen. Viele Problemsituationen konnten mit wenigen Ge-
sprächen geklärt oder entspannt werden. In der Mehrheit der Gespräche standen Sorgen um

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die finanzielle Situation im Vordergrund. Neben finanziellen Notlagen beschäftigten Fragen
zu Heim- und Pflegekosten, Ergänzungsleistungen und Sozialversicherungen. Weitere An-
liegen betrafen Unterstützungsmöglichkeiten beim Wohnen zu Hause und bei gesundheitli-
chen Einschränkungen.
Die von der Pro Senectute organisierte Alzheimer-Angehörigengruppe traf sich regelmässig
zum Erfahrungsaustausch. Die Gespräche sind für die Betroffenen sehr wertvoll und unter-
stützen sie im Umgang mit der schwierigen Situation.
Das Tageszentrum der Pro Senectute bot Menschen mit altersbedingten Krankheiten und
deren Angehörigen eine wichtige Entlastung im Alltag. Leider wurde das Zentrum oft erst in
einem späten Stadium der Krankheit zur Unterstützung beigezogen. Dadurch wurden eine
Integration der Gäste und eine nachhaltige Entlastung der Angehörigen immer wieder zu
einer grossen Herausforderung.
Angebote wie Mahlzeitendienst, Besuchsdienst, Renten- und Finanzverwaltung wurden rege
genutzt. Neben ihrer eigentlichen Funktion gewährleisten diese Angebote einen regelmässi-
gen sozialen Kontakt.
Verschiedene Angebote in den Bereichen Sport und Bildung konnten erfolgreich durchge-
führt werden und erfreuten sich grosser Beliebtheit.
Die Zusammenstellung gibt einen Einblick in einige der erbrachten Dienstleistungen.

 Dienstleistung                                                        2012          2011
 Beratung (1-9 Gespräche, Anzahl Dossiers)                                 130           103
 Begleitung (regelmässige Kontakte, Anzahl Dossiers)                        13            13
 Besuchsdienst (Anzahl Besuche)                                            231           248
 Vormundschaftliche Mandate                                                  5             5
 Freiwillige Renten-Vermögensverwaltung (Anzahl Mandate)                    18            15
 Steuererklärungsdienst                                                     45            43
 Mahlzeitendienst (abgegebene Mahlzeiten)                               11'450        10'793
 Tageszentrum (Besuchstage)                                                777           833
 Gratulationsdienst (Geburtstagsehrungen)                                  235           237
 Regelmässige Sportaktivitäten wie Turnen, Aquafitness, Wandern            664           648
 Durchgeführte Kurse Sport und Bildung (Kurse/Teilnehmende)           16 / 172      15 / 164
 Finanzielle Unterstützungsleistungen                                 7730.00       6179.00

Die Angebote der Pro Senectute Appenzell I.Rh. richten sich nach dem Leistungsvertrag mit
dem Kanton und der Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute Schweiz. Der Jahresbe-
richt 2012 informiert ausführlich über die Tätigkeiten und kann ab Mai 2013 auf der Bera-
tungs- und Geschäftsstelle der Pro Senectute, Marktgasse 10c, Appenzell, bezogen werden.




                                                                                        109 - 212
Geschäftsbericht 2012




2440 Beratungs- und Sozialdienst
1.    Sozialberatung
Die Sozialberatung ist eine Beratungsstelle, die den Einwohnerinnen und Einwohnern des
Kantons unentgeltlich zur Verfügung steht. Sie bietet Unterstützung bei psychosozialen und
wirtschaftlichen Problemen. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachse-
ne bis zum 60. Altersjahr, an Paare und Familien und an Institutionen, Firmen und Behörden.
Im Jahre 2012 nahmen 108 (94) Ratsuchende das Beratungsangebot in Anspruch. Je nach
Situation handelt es sich bei den Ratsuchenden um Familien, Paare oder Einzelpersonen.
Auch telefonische Auskünfte wurden seitens der Sozialberatung erteilt. Überdies vermittelte
die Sozialberatung verschiedene Personen an andere, für sie zuständige Stellen.
Die Beratungsgespräche der 108 Ratsuchenden verteilen sich folgendermassen:
    Kurzberatungen (unter 3 Stunden Beratungszeit): 48 (50)
    Beratungen (mit 3-8 Stunden Beratungszeit):     41 (26)
    Begleitungen über einen längeren Zeitraum:      12 (11)
    Beistandschaften                                 7 (7)


Schwerpunkte in den Beratungen und Begleitungen waren:
    Jugend- und Erziehungsberatung, Familienberatung (Beratung
     der Eltern in Erziehungsfragen; Beratung von Jugendlichen
     bei Schwierigkeiten in der Schule, Lehre oder Zuhause):                38 Ratsuchende
    Scheidung- und Trennungsberatung (Information und Beratung
     zu den praktischen, beziehungsmässigen, rechtlichen und
     materiellen Folgen einer Scheidung oder Trennung; Probleme
     im Zusammenhang mit Besuchsrecht und Unterhalt):                       24 Ratsuchende
    Finanzen (Budget- und Schuldenberatung; finanzielle Unterstützung):    31 Ratsuchende
    Arbeit (Arbeitslosigkeit, Probleme am Arbeitsplatz):                    8 Ratsuchende
    Gesundheit, psychische Probleme, Diverses:                              7 Ratsuchende


Auch im Jahre 2012 gelangten etliche Personen mit finanziellen Problemen an die Bera-
tungsstelle. Die Beratungsstelle leistete mit Geldbeträgen Überbrückungshilfe. Es wurden
acht Einzelpersonen und Familien mit insgesamt Fr. 13'389.55 unterstützt.
Eine Vernetzung der Sozialberatung mit anderen Institutionen ist zentral. Martin Weidmann,
der Stelleninhaber, arbeitete im vergangenen Jahr in folgenden Kommissionen mit: Betriebs-
kommission Chinderhort, Verein Tagesfamilien, Kommission für Gesundheitsförderung,
OK Appenzeller Sozialforum. Zudem vertrat er den Kanton als Delegierter im Vorstand des
Hilfsvereins für Psychischkranke beider Appenzell.


2.    Beratungsstelle für Suchtfragen
Die Beratungsstelle für Suchtfragen versucht Klienten und deren Angehörige bei Suchtprob-
lemen darin zu unterstützen, Strukturen für die Bewältigung einzelner Problemlagen zu
erarbeiten.



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                                                                               Geschäftsbericht 2012




Für das Jahr 2012 kann festgehalten werden, dass im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der
Beratungen respektive der Ratsuchenden gesunken ist. Abhängigkeitserkrankungen sind
meist sehr komplex, was häufig zu einer gesamthaft schwierigen Situation führt. Dies ver-
langt eine umfassende und zeitaufwendige persönliche Prozessbegleitung der Betroffenen.
Zudem ist es wichtig, eine schnelle und effektive Versorgung des Klienten zu gewährleisten,
wobei eine Vernetzung mit Ärzten, Jugendanwaltschaft, Bewährungshilfe sowie anderen
Stellen und Organisationen sehr wertvoll ist.
Nachfolgende Statistik soll einen Überblick über die Tätigkeit der Beratungsstelle für Sucht-
fragen im Jahr 2012 geben.

                                                                        2012            2011
 Illegale Drogen (Heroin, Cannabis, Kokain, etc)                               2                6
 Legale Drogen (Rauchen, Alkohol)                                              4                5
 Telefonische Beratungen                                                       3                7
 Triage an andere Fachstellen                                                  1                1
 Beratung von Angehörigen                                                      1                4
 Kurzzeitkontakte (1-3 Gespräche)                                              1                7
 Mittlere Kontakte (4-8 Gespräche)                                             1                3
 Langzeitkontakte (> 9 Gespräche)                                              1                1

Im Auftrag der Kommission für Gesundheitsförderung hat die Beratungsstelle für Suchtfra-
gen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. im letzten Jahr ein Konzept
für Alkohol-Testkäufe erarbeitet.
Die angekündigten Testkäufe wurden Anfang Dezember 2011 erstmals durchgeführt und im
Juli 2012 wiederholt. Auch dieses Mal wurden zwei Jugendliche Testkäufer von Marion
Bischof von der Beratungsstelle für Suchtfragen und Thomas Zimmermann von der Kan-
tonspolizei Appenzell I.Rh. auf ihre Aufgaben vorbereitet und während des Einsatzes beglei-
tet. Die Jugendlichen haben sich freiwillig und mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsbe-
rechtigten für die Alkohol-Testkäufe zur Verfügung gestellt. Das Alter der Testkäufer lag
deutlich unter der gesetzlichen Grenze von 16 Jahren.
Das durchaus erfreuliche Ergebnis vom Jahr 2011 konnte leider nicht ganz erreicht werden.
Von den acht getesteten Verkaufsstellen hat sich das Verkaufspersonal an drei Abgabestel-
len nicht an die Jugendschutzbestimmungen gehalten und illegal Alkohol an die Jugendli-
chen verkauft.
Testkäufe sind in der Präventionsarbeit ein wertvolles und hilfreiches Instrument und dienen
als Grundlage für eine langfristige Verhaltensänderung in der Gesellschaft. Erwachsene
sollen bei der Vergabe von alkoholischen Getränken in die Mitverantwortung gezogen wer-
den. Zur Überprüfung des Jugendschutzes werden die Beratungsstelle für Suchtfragen und
die Kantonspolizei Appenzell I.Rh. daher in unregelmässigen Abständen weitere Alkohol-
Testkäufe im Kanton durchführen.




                                                                                           111 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Kommission für Gesundheitsförderung
Die Kommission für Gesundheitsförderung traf sich im Berichtsjahr 2012 zu zwei Sitzungen.
Letztmals bildete das Bündnis gegen Depression einen Schwerpunkt. Die Arbeiten der Pro-
jektgruppe konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Gegründet wurde Ende Jahr die
überkantonale Nachfolgeorganisation Forum für psychische Gesundheit. Es ist beabsichtigt,
die wertvolle Aufbauarbeit des Bündnisses gegen Depression in diesem Gefäss weiterzufüh-
ren.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt lag in der Suchtprävention generell und der Tabakpräventi-
on im Speziellen. Das 2006 lancierte Projekt "Kodex", das die Prävention von Nikotin-, Alko-
hol- und Drogenkonsum bei Oberstufenschülern zum Inhalt hat, erfreute sich bei den Ju-
gendlichen nach wie vor grosser Beliebtheit.
Im Mai 2012 fand erneut der Elternbildungstag statt. Dieser war wie jedes Jahr sehr gut
besucht.




2442 Lebensmittelpolizei
1.    Interkantonales Labor
Die Lebensmittelkontrollbehörde AR, AI, GL und SH wirft nicht nur ein Auge auf Lebensmit-
tel, die über den Ladentisch gehen, sondern auch auf Lebensmittel, die über das Internet
bezogen werden. Denn gerade im Internet wähnen sich manche Händler im rechtsfreien
Raum und bieten Produkte an, die nicht den Vorgaben entsprechen. Die Vorgaben an die
Aufmachung von Speziallebensmitteln sind umfangreich und so ist die Versuchung gross,
über das Internet den zahlreichen Vorschriften zu entkommen.
Eine weitere wichtige Aufgabe stellt sich der Lebensmittelkontrolle im Zusammenhang mit
Nahrungsergänzungsmitteln. Nahrungsergänzungsmittel enthalten Vitamine, Mineralstoffe
oder andere Stoffe in konzentrierter Form. Sie werden als Kapseln, Tabletten oder Pulver
angeboten und sind dadurch den Medikamenten oftmals zum Verwechseln ähnlich. Der
Gesetzgeber verlangt jedoch, dass sich Lebensmittel eindeutig von Heilmitteln unterschei-
den. Ist dies nicht der Fall, ist es Aufgabe der Lebensmittelpolizei, einzuschreiten. In den
letzten Jahren wurde von der Lebensmittelkontrolle im Kontrollgebiet eine merkliche Zunah-
me von Firmen festgestellt, die mit Nahrungsergänzungsmitteln handeln. Der Trend zu sol-
chen Produkten scheint sich fortzusetzen und die Lebensmittelkontrolle auch in den kom-
menden Berichtsjahren zu beschäftigen.
Die routinemässigen Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen konnten im üblichen
Rahmen abgewickelt werden. Die Resultate der Betriebsinspektionen lagen mehrheitlich
zwischen gut und sehr gut. Im Berichtsjahr wurden im Kanton Appenzell I.Rh. 96 Betriebe
inspiziert. Bei den untersuchten Lebensmitteln ist die Beanstandungsquote gegenüber dem
letzten Jahr erfreulicherweise zurückgegangen.
An dieser Stelle sei auf den im Frühjahr erscheinenden detaillierten Jahresbericht 2012 des
Interkantonalen Labors AR, AI, GL und SH verwiesen. Die nachfolgenden Darstellungen
sollen eine Übersicht über die Tätigkeiten der Kontrollbehörde geben.




112 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




                                                           untersuchte      beanstandete
 Warengattung
                                                             Proben            Proben
 Milch, Milchprodukte                                               17                 2
 Speiseöle                                                          79                 2
 Fleisch, Fleischerzeugnisse                                         7                 1
 Müllereiprodukte, Stärke, Brot                                      7                 2
 Obst                                                                1                 0
 Honigarten                                                          1                 0
 Getränke (Fruchtsaftarten, Mineralwasser)                           5                 0
 Trinkwasser                                                        39                 3
 Alkoholhaltige Getränke                                            12                 3
 Speisen genussfertig und nur aufgewärmt genussfertig               91                17
 Total                                                             259                30


2.   Fleischkontrolle
Inspektionen
                                            bewilligte       Inspektio-          Beanstan-
                                             Betriebe            nen              dungen
                                           2012 2011        2012 2011           2012 2011
 Schlacht- und Zerlegebetriebe                5        4        5       1          8      7


Fleischuntersuchung
 Tierart           Normalschlachtungen             Notschlachtungen                 Total
                  geschlach-   davon un-        geschlach-   davon un-           geschlach-
                   tete Tiere  geniessbar        tete Tiere  geniessbar           tete Tiere
 Rinder
                           501          0               146              12               647
 > 6 Wochen
 Kälber
                             3          0                  2                0                5
 < 6 Wochen
 Schafe                    501          1                 2               0              503
 Ziegen                    322          0                 0               0              322
 Schweine                1'603          3                18               2            1'621
 Pferde                      3          0                 0               0                3
 Kaninchen               1'034          0                 0               0            1'034
 Lamas, Alpakas             23          0                 0               0               23
 Gehegewild                 20          0                 0               0               20
 Total 2012             4'010           4               168              14            4'178
 Total 2011              3'064         11               158               2            3'222
 Total 2010              4'023          5               199              14            4'222
 Total 2009              2'935          4               193               2            3'128
 Total 2008              2'316          6               196               5            2'512




                                                                                        113 - 212
Geschäftsbericht 2012




Rückstandsuntersuchung
                                                                            Beanstan-
                                                             Kontrollen
                                                                             dungen
                                                            2012    2011   2012 2011
 Rückstandsuntersuchung
 Stichproben Milch                                            10       0       1       0
 Stichproben Fleisch                                           8       9       0       0
 Rückstandsuntersuchung bei Verdacht Fleisch                  39      24       0       0
 Fremdstoffuntersuchung Masttiere lebend                      12      12       0       0

2012 konnten sämtliche Schlacht- und Zerlegebetriebe kontrolliert werden. Die Ergebnisse
waren grundsätzlich gut. Es konnte eine neue Schlachtanlage bewilligt werden, sodass nun
zwei Schlachtanlagen, eine Notschlachtanlage und zwei Zerlegebetriebe zugelassen sind.
Die Anzahl Schlachttieruntersuchungen und Fleischkontrollen entsprach in etwa den Vorjah-
ren. Die Anzahl der von der Fleischkontrolle als ungeniessbar befundenen notgeschlachteten
Tieren hat im letzten Jahr wieder zugenommen: 8% der notgeschlachteten Rinder und 11%
der notgeschlachteten Schweine mussten als Kadaver entsorgt werden.


3.    Milchhygiene
Im Jahr 2012 mussten acht Milchliefersperren ausgesprochen werden, wobei sich die Anzahl
der Sperren wegen Hemmstoffnachweises auf sechs verdoppelt hat. Eine Sperre erfolgte
wegen wiederholt zu hohen Zellzahlen, eine weitere wegen dem Nachweis von unerlaubten
Substanzen.




114 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




2450 Sozialversicherungen

Auszahlungen
Ordentliche AHV-Renten                                                 43'221'540.00
Ausserordentliche AHV-Renten                                               18'564.00
Hilflosenentschädigungen an Altersrentner                                825'172.00
Ordentliche Invalidenrenten                                             4'634'090.00
Ausserordentliche Invalidenrenten                                       1'388'971.00
IV-Taggelder                                                             245'177.60
Hilflosenentschädigungen an IV-Rentner                                   575'156.00
Verzugszinsen auf Leistungen IV                                            20'351.00
Erwerbsausfallentschädigungen EO und MSE                                1'780'029.55
Vergütungszinsen auf Beiträgen                                             32'145.70
Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer                        26'670.00
Familienzulagen an Kleinbauern                                          1'570'506.80
Ergänzungsleistungen an AHV-Rentner (ohne IPV)                          2'668'321.85
Ergänzungsleistungen an IV-Rentner (ohne IPV)                           2'694'532.60
Kinderzulagen gemäss kantonalem Gesetz inklusive Abrechnungs-
                                                                        5'595'805.75
stellen
CO2-Rückerstattung an Arbeitgeber                                          89'093.40
Arbeitslosenentschädigungen                                             5'236'786.60

Total Auszahlungen
                                                                       70'622'913.85

Ferner wurden für
Rechnungen für medizinische Massnahmen, Arzt- und Spitalkos-
ten, Sonderschulen, Hilfsmittel usw. geprüft und zur direkten Zah-      3'161'871.48
lung an die Zentrale Ausgleichsstelle nach Genf gesandt.

Beiträge
für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die
                                                                       24'424'391.45
Erwerbsersatzordnung
für Verzugszinsen                                                          86'964.20
gemäss der landwirtschaftlichen Familienzulagenordnung des
                                                                           18'477.30
Bundes (GS 215.4030)
gemäss dem kantonalen Kinderzulagengesetz                               5'263'000.30
für die Arbeitslosenversicherung                                        4'083'663.00
Total Beiträge                                                         33'876'496.25




                                                                                       115 - 212
Geschäftsbericht 2012




2454 Soziales
1.    Vormundschaftsbehörde innerer Landesteil
Die Vormundschaftsbehörde des inneren Landesteils hat im Jahre 2012 an 12 (12) Sitzun-
gen 155 (132) Geschäfte behandelt. Im Folgenden wird ein schematischer Überblick über die
Geschäfte der Vormundschaftsbehörde im Berichtsjahr 2012 gegeben.
Vormundschaften
                                                 Bestand                       Bestand
 ZGB                                                        Anord.   Aufheb.
                                                 31.12.11                      31.12.12
Art. 368         Unmündigkeit                           6        0         1          5
Art. 369         Geisteskrankheit                      23        0         1         22
                 Verschwendung (Gefahr des
Art. 370
                 Notstands)                            2         0         0          2
Art. 371         Freiheitsstrafen                      0         0         0          0
Art. 372         Eigenes Begehren                     11         0         1         10
Art. 385         Elterliche Sorge bei Mündigen        20         0         0         20
Art. 386         Vorläufige Fürsorge                   1         0         0          1


Beistandschaften
                                                 Bestand                       Bestand
 ZGB                                                        Anord.   Aufheb.
                                                 31.12.11                      31.12.12
Art. 392         Vertretungsbeistandschaften           15        7         5         17
                 Vermögens- und Verwaltungs-
Art. 393                                              29         3        13         19
                 beistandschaften
Art. 394         Auf eigenes Begehren                 41         6         2         45
Art. 395         Beiratschaften                        7         1         0          8
                 Fürsorgerischer Freiheitsent-
Art. 397                                               3         4         6          1
                 zug


Kindesschutzmassnahmen
                                                 Bestand                       Bestand
 ZGB                                                        Anord.   Aufheb.
                                                 31.12.11                      31.12.12
Art. 307         Allg. Kindesschutzmassnahmen           0        0         0          0
Art. 308
                 Beistandschaften für Kinder          35         7         8         34
(Art. 309)
                 Aufhebung der elterlichen
Art. 310                                               3         0         3          0
                 Obhut
Art. 311         Aufhebung der elterlichen
                                                       0         0         0          0
(Art. 312)       Sorge
Art. 316         Pflegekinderbewilligungen             6         0         1          5
Art. 318/3       Sicherung/Kindesvermögen              2         0         0          2




116 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




Andere vormundschaftliche Geschäfte
                                                                     Bestand     Bestand
 ZGB
                                                                     31.12.11    31.12.12
Art. 287         Unterhaltsverträge                                        12          21
Art. 421/422     Zustimmungsgeschäfte                                      25          19
Art. 297/318     Kindesinventar, Kenntnisnahme                             11           4
                 Pflegekinderberichte                                       1           1
                 Erhebungsberichte / Anhörungen                          146         149
                 Adoptionsgeschäfte                                         0           0
                 Sicherung (vorsorgliche Mitteilung)                        1           7


2.   Vormundschaftsbehörde Oberegg
Die Vormundschaftsbehörde Oberegg hat an 6 (6) Sitzungen 37 (40) Geschäfte behandelt.
Der Bestand der Vormund-, Beirat- und Beistandschaften beziffert sich auf Ende des Jahres
2012 wie folgt:


Vormundschaften
                                                Bestand                          Bestand
 ZGB                                                        Anord.   Aufheb.
                                                31.12.11                         31.12.12
 Art. 368      Unmündigkeit                            1         0         1            0
 Art. 369      Geisteskrankheit                        5         1         1            5
               Verschwendung
 Art. 370                                              0         0         0              0
               (Gefahr des Notstands)
 Art. 371      Freiheitsstrafen                        1         0         1              0
 Art. 372      Eigenes Begehren                        3         0         2              1
 Art. 385      Elterliche Sorge bei Mündigen           1         0         1              0
 Art. 386      Vorläufige Fürsorge                     0         0         0              0


Beistandschaften
                                                Bestand                          Bestand
 ZGB                                                        Anord.   Aufheb.
                                                31.12.11                         31.12.12
 Art. 392      Vertretungsbeistandschaften           13          0        10            3
               Vermögens- und Verwaltungs-
 Art. 393                                              6         0         0              6
               beistandschaften
 Art. 394      Auf eigenes Begehren                    15        3        10              8
 Art. 395      Beiratschaften                           0        1         0              1
               Fürsorgerischer Freiheitsent-
 Art. 397                                              0         0         0              0
               zug




                                                                                      117 - 212
Geschäftsbericht 2012




Kindesschutzmassnahmen
                                                      Bestand                           Bestand
 ZGB                                                                Anord.   Aufheb.
                                                      31.12.11                          31.12.12
                  Allgemeine Kindesschutz-
 Art. 307                                                      0         0         0          0
                  massnahmen
 Art. 308
                  Beistandschaften für Kinder                 16         4         3         17
 (Art. 309)
 Art. 310         Aufhebung elterliche Obhut                   1         0         0          1
 Art. 311
                  Aufhebung elterliche Sorge                   0         0         0          0
 (Art. 312)
 Art. 316         Pflegekinderbewilligungen                    2         0         2          0
 Art. 318/3       Sicherung/Kindesvermögen                     0         0         0          0


Andere vormundschaftliche Geschäfte
                                                                             Bestand    Bestand
 ZGB
                                                                             31.12.11   31.12.12
 Art. 287               Unterhaltsverträge                                          2          1
 Art. 421/422           Zustimmungsgeschäfte                                        4         12
 Art. 297/318           Kindesinventar, Kenntnisnahme                               0          1
                        Pflegekinderberichte                                        0          0
                        Erhebungsberichte                                           2          0
                        Adoptionsgeschäfte                                          0          0
                        Sicherung (vorsorgliche Mitteilung)                         0          0


3.    Öffentliche Fürsorge
                                                      31.12.11      Zugang   Abgang     31.12.12
 Unterstützungsfälle                                       218          43       68          193
 Davon
  Schweizerbürger                                            168                           148
  Ausländer                                                   50                            45
 Davon wohnhaft
  Appenzell innerer Landesteil                               129       29        57        101
  Oberegg                                                      6        2         2          6
  in anderen Kantonen                                         83       12         9         86
  im Ausland                                                   0        0         0          0
 Personenzusammensetzung
  Alleinerziehende                                            43       13        23         33
  Alleinstehende                                             121       21        17        125
  Familien                                                    26        4         9         21
  Ehepaare                                                    18        1        15          4
  in Kliniken                                                  0        0         0          0
  Drogen                                                       3        0         3          0
  Sozialpädagogische Massnahmen                                7        4         1         10



118 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




Die Anzahl der Sozialhilfebezüger ist im Jahr 2012 aufgrund der Beruhigung des wirtschaftli-
chen Umfelds und diversen Verschiebungen hin zur Invalidenversicherung gering gesunken.
Aufgrund der restriktiveren Flüchtlingspolitik des Bundes gab es keinen grossen Zuwachs an
anerkannten Flüchtlingen. Dementsprechend hielt sich auch der Familiennachzug in Gren-
zen. Die Integration und Erwerbsituation bei den anerkannten Flüchtlingen ist zwar beacht-
lich, allerdings genügt das Einkommen in den wenigsten Fällen für die Existenzsicherung
einer Familie. Im Weiteren führten neue Fälle von Fremdplatzierungen und sozialpädagogi-
sche Massnahmen zu höherem Aufwand in der Sozialhilfe.




2456 Behinderteninstitutionen
Die Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG und des Kan-
tons Zürich wird in den wesentlichen Bereichen der Planung und Finanzierung von stationä-
ren Einrichtungen weitergeführt. Der Kanton Appenzell I.Rh. berücksichtigt bei der Umset-
zung der Leistungsvereinbarung mit der Werkstätte und dem Wohnheim Steig die interkan-
tonalen Vorgaben, welche ein einfaches und transparentes Finanzierungssystem sowie die
Grundsätze für eine einheitliche Qualitätspolitik beinhalten. Die Umstellung vom bisherigen
Defizit-Finanzierungssystem hin zu Tagespauschalen hat sich in einigen Kantonen verzö-
gert, so auch im Kanton I.Rh. Der Kanton Appenzell I.Rh. verfügt mit einer einzigen Instituti-
on über kein breites Angebot und ist deshalb an einer Zusammenarbeit mit anderen Kanto-
nen interessiert.
Per Stichtag (31. Dezember 2012) hatten mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell
I.Rh. 40 (39) Personen eine Leistung im Bereich Wohnen und mit 61 Personen die gleiche
Anzahl wie im Vorjahr eine Leistung im Bereich Arbeit in Anspruch genommen. Das Wohn-
heim und die Werkstätte für Behinderte Steig wird zu 100% von geistig behinderten Men-
schen genutzt. Im Wohnbereich werden 23 (davon 9 mit Wohnsitz Appenzell I.Rh.) und in
der Werkstätte 51 (davon 30 mit Wohnsitz Appenzell I.Rh.) Menschen mit einer Behinderung
betreut.




2460 Bürgerheim Appenzell
Die Bürgerheimkommission tagte auch dieses Jahr fünf Mal zu verschiedenen Traktanden.
Dabei waren erneut Themen bezüglich Pflegeleitung und die anstehenden personellen und
strukturellen Probleme aktuell. Diese Themen sind schon seit mehreren Jahren mit unter-
schiedlicher Intensität Bestandteil der Führungsarbeit. Das Ziel einer nachhaltigen Lösung
zeichnet sich jedoch im Jahr 2013 verstärkt ab.
Die Abrechnung der Pflege- und Betreuungstaxen auf der Grundlage der neuen BESA-
Einstufungen wurden anfänglich verzögert. Im Laufe des Jahres wurde die Neueinstufung
jedoch abgeschlossen und bildet nun eine wichtige Basis für die Arbeit im Pflegealltag. Dem
Bürgerheim ist es im zweiten Jahr der neuen Pflegefinanzierung gelungen, relativ selbstän-
dig alle Belange der neuen Finanzierung umzusetzen. Die Umsetzung der neuen Pflegefi-
nanzierung mit BESA-Einstufung war arbeitsintensiv und absorbierte viele Personalressour-
cen.


                                                                                          119 - 212
Geschäftsbericht 2012




Im Durchschnitt mussten über das ganze Jahr hinweg zirka 1.2 Stellen in der Pflege und
Betreuung über Mitarbeitende eines externen Personalverleihs gesichert werden. Grund
dafür waren eine bewilligte Aufstockung des Stellenetats um 50% sowie die Langzeitabsenz
der Pflegeleitung. Ein Mangel an Pflegefachpersonal auf dem Arbeitsplatz machte den Ein-
satz von temporären Mitarbeitenden notwendig. Die gesetzliche Bestimmung, wonach Ein-
stellungen von Mitarbeitenden im Bürgerheim durch die Standeskommission genehmigt
werden müssen, macht - zusammen mit den kurzen Kündigungsfristen - eine zeitgerechte
Besetzung vakanter Stellen beinahe unmöglich.
Die im letzten Jahr eingeführten Neuerungen (Dienst-/Arbeitszeiten, Medikamentenabgabe)
haben sich bewährt.
Eine Analyse der nächtlichen Tätigkeiten hatte aufgezeigt, dass der praktizierte Nachtpikett
(Schlafpikett) aufgrund der immer höheren Nachfrage nach Betreuung nicht mehr adäquat
ist. Zusammen mit der Pflege wurde ein der Situation angepasster Nachtdienst (Arbeitszeit)
eingeführt.
Die Pflegedienstleitung fiel sechs Monate krankheitsbedingt aus. Sie kündigte daraufhin ihr
Arbeitsverhältnis per Oktober 2012. Die anfallenden Führungsarbeiten wurden vom Leiter
des Pflegedienstes zwischenzeitlich übernommen. Ein guter Ersatz konnte in den eigenen
Reihen (Spital) gefunden und der Standeskommission zur Genehmigung vorgelegt werden.
Im Herbst kündigte dann auch der Küchenchef, um sich einer neuen Herausforderung anzu-
nehmen. Auch hier konnte die Nachfolge mit dem langjährigen Stellvertreter geregelt wer-
den. Die damit entstandene Lücke bei den Köchen wurde durch die Anstellung eines ehema-
ligen Lehrlings des Spitals gedeckt. Beide Anstellungen wurden durch die Standeskommissi-
on bestätigt.
Bei den Sachkosten konnte grundsätzlich in allen Positionen das Budget eingehalten respek-
tive unterschritten werden. Lediglich im Haushaltbereich zeigte sich ein gewisser Investiti-
onsstau. Die Beschaffung von neuen Matratzen, Kissen, Duvets und der schon in die Jahre
gekommenen Vorhänge musste zwingend in Angriff genommen werden. Überdies wurde die
Renovation der Zweier-Zimmer im Jahr 2012 weitergeführt.
Es sind aber auch Mindereinnahmen gegenüber dem Budget entstanden, da die Bettenbele-
gung 7% tiefer war als erwartet. Die bestehende Warteliste erwies sich für die Budgetierung
als wenig hilfreich, da sich künftige Bewohner meist präventiv anmelden. Im Vergleich zum
Vorjahr konnten die Einnahmen jedoch gesteigert werden, da die Zimmerpreise auf Januar
2012 leicht angehoben wurden und sich weniger Bewohner in der Pflegestufe BESA 0 be-
fanden. Allgemein lag die Pflegebedürftigkeit leicht über der des Vorjahrs.




120 - 212
                                                      Geschäftsbericht 2012




1.1.   Statistische Angaben
Verteilung der Bewohner nach Altersgruppen
(Stichtag)
 Altersgruppe                                Männer         Frauen
 50-54 Jahre                                        --                --
 55-59 Jahre                                        --                --
 60-64 Jahre                                        --                --
 65-69 Jahre                                        --                --
 70-74 Jahre                                        3                 --
 75-79 Jahre                                        1                 1
 80-84 Jahre                                        6                 8
 85-89 Jahre                                        4                12
 90-94 Jahre                                        3                 7
 95 und älter                                       --                2
 Total                                             17                30


Pflegetage Pflegeheim
nach Pflegegrad
                                              2012            2011
 BESA 0                                           809            1634
 BESA 1 (1-20 Min.)                              3825            5288
 BESA 2 (21-40 Min.)                             6109            4618
 BESA 3 (41-60 Min.)                             2372            3006
 BESA 4 (61-80 Min.)                             2348            1460
 BESA 5 (81-100 Min.)                             710             527
 BESA 6 (101-120 Min.)                            183             365
 BESA 7 (121-140 Min.)                            501             241
 BESA 8 (141-160 Min.)                            305             365
 BESA 9 (161-180 Min.)                            274             365
 BESA 10 (181-200 Min.)                             --              --
 BESA 11 (201-220 Min.)                             --              --
 BESA 12 (über 220 Min.)                            --              --
 Total                                         17'436           17869
 Bettenbelegung                                  90%             93%




                                                                  121 - 212
Geschäftsbericht 2012




2462 Alters- und Invalidenheim Torfnest (Oberegg)
1.    Heimkommission
Die Heimkommission Torfnest traf sich im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen. Wichtigste Trak-
tanden bildeten personelle Fragen und betriebliche Ziele. Die Belegung konnte aufgrund der
getroffenen Massnahmen im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden. Aus diesem Grunde
verringerte sich auch das Defizit.
Auch im Jahre 2012 wurden die bewährten Beschäftigungs- und Animationsprogramme wie
Altersturnen, Singen, Basteln etc. weitergeführt. Das Angebot erfreut sich nach wie vor gros-
ser Beliebtheit. Ebenso wird das spezielle Beschäftigungsprogramm unter der Leitung von
Max Fürer weiterhin gerne und rege benutzt. Für Unterhaltung sorgten überdies verschiede-
ne Chöre und Musikgruppen.
Im September wurde der jährliche Ausflug gemeinsam mit den Bewohnern des Altersheims
Watt (Reute) durch die Zivilschutzorganisation Oberegg-Reute organisiert und erfolgreich
durchgeführt.


2.    Betriebsrechnung
                                                                   2012            2011
 Betriebsaufwand                                                628'494.55      570'014.90
 Mietzinsen an Kanton                                           100'000.00      100'000.00
 Ertrag                                                         730'082.75      660'077.25
 Rückschlag                                                      + 1588.20      – 9'937.65


3.    Belegung
                                                                  2012             2011
 Anzahl Pensionäre per 31. Dezember                                       16              17

Verteilung der Bewohner nach Altersgruppen
 Altersgruppe                                                    Männer          Frauen
 50–54 Jahre                                                               0              0
 55–59 Jahre                                                               1              0
 60–64 Jahre                                                               1              0
 65–69 Jahre                                                               0              0
 70–74 Jahre                                                               2              0
 75–79 Jahre                                                               2              0
 80–84 Jahre                                                               0              2
 85–89 Jahre                                                               1              3
 90–94 Jahre                                                               0              2
 95 und älter                                                              0              2
 Total                                                                 7 (8)           9 (9)

Total Pensionstage                    6'202    (5'852)
Belegung                               95%      (90%)

122 - 212
                                                                          Geschäftsbericht 2012




2480 Asylwesen
Gesamthaft wurden dem Kanton Appenzell I.Rh. im Berichtsjahr 2012 51 (36) neue Asylbe-
werber zugewiesen. Die Anzahl der am Stichtag (31. Dezember 2012) registrierten Asylbe-
werber, vorläufig aufgenommenen Ausländer und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge
nach Asylgesetz betrug 81 (53). Von den 81 Anwesenden wohnten 60 (32) Personen in
Asylunterkünften. Als Familiennachzug wurden dem Kanton zwei Personen zugewiesen,
welche direkt in den Familienwohnungen untergebracht wurden. Gesamthaft wurden im
Berichtsjahr neun Personen als Flüchtlinge anerkannt (inklusive Familiennachzug).
Die Herkunft der anwesenden Personen zeigt folgendes Bild:
   Afghanistan 7
   Algerien 1
   Eritrea18
   Iran 2
   Irak 4
   Nigeria 3
   Somalia 3
   Sri Lanka 21
   Tunesien 2
   Türkei 9
   Volksrepublik China 11
Gesamthaft generierten diese Personen 19'466 Belegungstage.
Beschäftigungsprogramme wie die Altpapier- und Kartonentsorgung, der Unterhalt von Feu-
erstellen sowie Unterhaltsarbeiten in den kantonseigenen Asylunterkünften wurden wie bis
anhin weitergeführt. Die Nachfrage nach Brennholz ist seit Anfang Oktober 2009 stetig ge-
stiegen. Rund 150 Kundinnen und Kunden werden mit Brennholz beliefert. Die Asylsuchen-
den waren überdies auch im Jahre 2012 im Auftrag des Oberforstamts bei der Bekämpfung
von Neophyten im Einsatz. Das Sozialamt wurde bei der Einrichtung und Bereitstellung von
Unterkünften für die anerkannten Flüchtlinge sowie für Wohnungsumzüge und den damit
verbundenen Reinigungsarbeiten unterstützt. Insgesamt wurden von den Asylsuchenden im
Rahmen dieser Projekte und Tätigkeiten 21'800 (19'000) Arbeitsstunden geleistet.
Zur Unterstützung des Betreuungsteams wurden wie im Vorjahr mehrere Zivildienstleistende
eingesetzt. Die Beschäftigungsprojekte könnten ohne den Einsatz von Zivildienstleistenden
in diesem Umfang nicht durchgeführt werden. Die Beschäftigungsprogramme tragen ganz
wesentlich zu einem konfliktfreien Zusammenleben der verschiedenen Ethnien bei. Dies ist
ganz besonders wichtig, da sich die Asylsuchenden im Kanton Appenzell I.Rh. über mehrere
Monate - in gewissen Fällen gar mehrere Jahre - in den Asylstrukturen aufhalten. Dies im
Gegensatz zu anderen Kantonen, in denen die Asylsuchenden nach rund sechs Monaten auf
die Gemeinden verteilt werden. Dank dem gut ausgebauten Beschäftigungsprogramm, bei
dem immer wieder Kontakte zum Gewerbe und zur Bevölkerung entstehen, konnte auch die
Arbeitsintegration der Flüchtlinge verbessert werden.




                                                                                      123 - 212
Geschäftsbericht 2012




25 JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITÄRDEPARTE-
   MENT
2500 Justiz und Polizei
1.    Allgemeines
Das Amtsjahr war in personeller Hinsicht vom Rücktritt von Landesfähnrich Melchior Looser
und der Neuwahl von Landesfähnrich Martin Bürki geprägt.
Im Frühjahr und Herbst tagten die Strafvollzugskonferenz der Ostschweizer Kantone sowie
gleichentags die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD). Die Konferen-
zen werden an Sitzungen der Departementssekretäre vorbereitet. Haupttraktanden waren im
Strafvollzugsbereich: die Geschäfts- und Rechnungsabschlüsse des Ostschweizer Konkor-
dats, der Versicherungsschutz der Inhaftierten bei Unfall, die Kostgeldliste 2013/2014 der
Strafanstalten, Anpassungen von Konkordatsrichtlinien, der Umgang mit ausländischen
Gefangenen und weitere Geschäfte. Im Polizeibereich: die Revision "Hooliganismus-
Konkordat", Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen, die geplante nationale Si-
cherheitsverbunds-Übung (SVU 2014), die Umsetzung der Asylgesetzgebung, die Polizei-
schule Ostschweiz (Geschäftsbericht, Leistungsauftrag) und weitere Geschäfte.
Im Berichtsjahr tagte erstmals die neu konstituierte Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz
und Feuerwehr (RK MZF). Einem Antrag aus dem Grossen Rat folgend wurden Abklärungen
für die Überführung der Feuerwehr vom Bau- und Umweltdepartement in das Justiz-, Polizei-
und Militärdepartement aufgenommen.
Insgesamt sind auf Departementsebene 27 (24) Vernehmlassungen und diverse Stellung-
nahmen (zum Thema Überprüfung Menschenrechtsrat, zur Revision des Polizeigesetzes, zu
einem Rekurs betreffend Verkehrsanordnung, zum Helikopterlandeplatz Nanisau, zum Bei-
tragsgesuch Schützenhaus Gonten, zum WEF-Einsatz der Kantonspolizei im Jahre 2013
und die Zivilschutzeinsätze zugunsten der Gemeinschaft) zuhanden der Standeskommission
verfasst worden. Weiter wurden 6 (4) Sonntagsarbeitsbewilligungen und eine Bewilligung für
den Betrieb für einen Fastnachtsbarwagen erteilt sowie 11 (15) Beschwerdeverzichte für
Abparzellierungsbewilligungen nach BGBB geprüft. Zudem hat das Departement in diversen
weiteren Projekten und Konzepten mitgearbeitet oder Abklärungen vorgenommen: Eingliede-
rung der neuen Integrationsstelle im Kanton, Projekt POLYCOM (Sicherheitsfunknetz),
POLYALERT (neue Alarmierung), Überprüfung Stellenplan, Berufsprüfung Polizist/-in, NFA-
Wirksamkeitsbericht sowie insbesondere auch betreffend der neuen Verkehrsführung im
Dorf Appenzell mit neuem Parkierungsregime.
Lotteriewesen
Im Kanton Appenzell I.Rh. wurden im Jahre 2012 keine Lotterien durchgeführt. Aus dem
Kleinlotteriekontingent 2012 konnten die nachfolgenden Veranstalter mit einer Quote berück-
sichtigt werden:
    CSIO Schweiz-St.Gallen, St.Gallen (Fr. 5'000.--)
    20. Schweizer Sportfest 2012, Gossau (Fr. 5'000.--)
    Tauzieh-Weltmeisterschaft 2012, Appenzell (Fr. 13'000.--)




124 - 212
                                                                               Geschäftsbericht 2012




2.   Jugendanwaltschaft Appenzell
                                                                        2012             2011
 1. Strafbefehle                                                               32               49
    Davon
     Strafbefreiungen                                                          –                3
     Verweise                                                                  1                9
     Persönliche Leistungen                                                   31               36
     Persönliche Leistungen bedingt                                            –                –
     Bussen                                                                    –                –
     Bussen bedingt                                                            –                –
     Freiheitsentzüge bedingt                                                  –                1
     Freiheitsentzüge unbedingt                                                –                –
 2. Einstellungen                                                               6                9
 3. Mediationen                                                                –                 –
 4. Abtretungen an andere Jugendanwaltschaften                                 4                 3
 5. Weiterleitungen an das zuständige Jugendgericht                            –                 –
 6. Strafvollzug                                                               2                 –
 7. Pendenzen                                                                  4                 7


 Die Verurteilungen bezogen sich auf folgende Straftaten                        2012      2011
 Art. 111  136 StGB   Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben                     6          5
 Art. 137  172 StGB   Strafbare Handlungen gegen das Vermögen                       9          9
                       Strafbare Handlungen gegen die Ehre und
 Art. 173  186 StGB                                                                 1          8
                       Freiheit
                       Strafbare Handlungen gegen die sexuelle
 Art. 187  200 StGB                                                                 2          1
                       Integrität
 Art. 221  230 StGB   Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen                     –          –
                       Fälschung von Geld, Wertzeichen, amtlichen
 Art. 240  250 StGB                                                                 –          –
                       Wertzeichen, amtlichen Zeichen
 Art. 251  257 StGB   Urkundenfälschung                                             –          –
                       Verbrechen und Vergehen gegen den öffentli-
 Art. 258  263 StGB                                                                 –          –
                       chen Frieden
                       Strafbare Handlungen gegen die öffentliche
 Art. 285  295 StGB                                                                 1          –
                       Gewalt
                       Verbrechen und Vergehen gegen die Rechts-
 Art. 303  311 StGB                                                                 1          –
                       pflege
                       Strassenverkehrsdelikte                                      18          25
                       Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz                    2           –
                       Verstösse gegen das Waffengesetz                              1           –
                       Delikte gegen andere Bundesgesetze                            –           –
                       Delikte gegen kantonales Verwaltungsstrafrecht                –           –
                       Andere                                                        –           5




                                                                                           125 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Vermittler
                           Fälle neu                                         Fälle pendent
                                       Vermit-   Ent-   Leit-  Rück-
 Vermittleramt
                           2012   2011   telt  scheide scheine züge          2012    2011
 Appenzell                  47     51        16        5       25        2      4        5
 Schwende                    4      4         2        –        2        1      –        1
 Rüte                        6      9         4        –        1        2      –        1
 Schlatt-Haslen              –      3         –        –        –        1      –        1
 Gonten                      8      6         1        –        3        3      1        –
 Oberegg                     9      7         5        –        3        2      1        2
 Total                      74     80        28        5       34       11      6       10
Die Vermittler und deren Stellvertreter in den einzelnen Bezirken sind aus dem Staatskalen-
der ersichtlich.


4.    Kantonsgericht Appenzell I.Rh.
Auf Ende der Amtsperiode 2011/12 trat Elsbeth Roncoroni-Bertschler als Kantonsrichterin
zurück. An der Landsgemeinde wurde Stephan Bürki als Nachfolger gewählt. Die neue Zu-
sammensetzung des Kantonsgerichts Appenzell I.Rh. ergibt sich aus dem Staatskalender.
Einzelrichter
                                  Neueingänge          Erledigungen          Fälle pendent
                                                    Be-     Be-
                                  2012      2011                    Urteil    2012   2011
                                                   scheid schluss
 Akkreditierung                      7       12         –     10         –       –       3
 Aktenherausgabe                     1        1         –       –        2       –       1
 Ausstandsbegehren                   –        3         –       –        –       –       –
 Definitive Rechtsöffnung            –        1         –       –        –       –       –
 Forderung aus Mietvertrag           2        –         –       –        2       –       –
 Konkurs                             3        –         –       –        3       –       –
 Rechtshilfeverfahren               26       46         –     26         –       –       –
 Schutzschrift                       –        5         –       –        –       –       –
 Unentgeltliche Rechtspflege         2        3         –       –        2       –       –
 Diverses                            3        1         –       –        4       –       1
 Total                              44       72         –     36        13       –       5


Abteilungen
                                  Neueingänge          Erledigungen          Fälle pendent
 Zivil- und Strafgericht                            Be-     Be-
                                  2012      2011                    Urteil    2012   2011
                                                   scheid schluss
 Zivilrecht:
  Berufungen                           –     2        –        –        –       –       –
  Ausstandsbegehren                    –     1        –        –        –       –       –
  Einsetzung Sonderprüfer              –     1        –        1        –       –       1
  Immaterialgüterrecht                 –     1        –        –        1       –       1
  Kinderschutzmassnahme                –     1        –        –        –       –       –

126 - 212
                                                                               Geschäftsbericht 2012




 Strafrecht:
  Berufungen                        2       1         –         –        1          1          –
 Total                               2       7         –         1        2          1          2
Die Abteilung Zivil- und Strafgericht traf sich im Kalenderjahr zu insgesamt zwei Halbtages-
sitzungen.


                                  Neueingänge          Erledigungen             Fälle pendent
 Verwaltungsgericht                               Be-     Be-
                                  2012   2011                         Urteil     2012      2011
                                                 scheid schluss
 Ausländerrecht                      –       1        –       –           –          –          –
 Baurecht                            3       5        –       –           3          2          2
 Bäuerliches Bodenrecht              –       1        –       –           –          –          –
 Bildungsrecht                       –       1        –       –           1          –          1
 Energie                             –       –        –       1           –          –          1
 Kindesschutzmassnahmen              –       –        –       –           –          –          –
 Öffentliches Arbeitsrecht           2       1        –       –           1          2          1
 Öffentliches Beschaffungs-          –       –        –       –           –          –          –
 wesen
 Steuerrecht                         4       1         –         1        1          2          –
 Sozialversicherungsrecht           12       4         3         –        6          6          3
 Diverses                            –       4         –         –        –          –          –
 Total                              21      18         3         2       12         12          8
Die Abteilung Verwaltungsgericht traf sich zu insgesamt fünf Halbtagessitzungen und einer
Tagessitzung.


Kommissionen
                                  Neueingänge          Erledigungen             Fälle pendent
 Name der Kommission                              Be-     Be-
                                  2012   2011                         Urteil     2012      2011
                                                 scheid schluss
 Aufsichtsbehörde SchKG
                                     3       4         –         1        3          –          1
 (KAB)
 Gesetzliches Schiedsgericht
                                     –       –         –         –        –          –          –
 nach KVG
 Kommission für allgemeine
 Beschwerden (KBA)                   1       –         –         –        1          –          –
 (ab 1. Januar 2011)
 Kommission für Entscheide in
                                     3       5         1         –        2          –          –
 Strafsachen (KSE)
 Kommission für Beschwer-
 den in gerichtlichen Personal-      –       –         –         –        –          –          –
 fragen
 Total                               7       9         1         1        6          –          1
Die Aufsichtsbehörde SchKG (KAB) traf sich zu einer Halbtagessitzung.


                                                                                           127 - 212
Geschäftsbericht 2012




5.     Bezirksgerichte
An der Landsgemeinde vom 29. April 2012 nahm das Stimmvolk eine Teilrevision des Ge-
richtsorganisationsgesetzes an, welche den Zusammenschluss der Bezirksgerichte von
Appenzell und Oberegg zum Bezirksgericht Appenzell I.Rh. bewirkte. Die Statistik wird ent-
sprechend aus Gründen der Transparenz aufgeteilt in eine Periode vor und eine nach der
Landsgemeinde.


5.1.        Bezirksgerichte bis zur Landsgemeinde (1. Januar – 29. April 2012)
Einzelrichter Appenzell
                             Neueingänge                  Erledigungen            Fälle pendent
                                                           Beschluss
Zivilsachen                         1            Be-                                 2
                             2012       2011              Ver- Abschrei- Urteil 2012      2011
                                                scheid
                                                         gleich  ber
Aktenein-
                                  2        3        –        –           –   –        4      2
sicht/Aktenherausgabe
Arbeitsstreitsache                1        2        –        1           –   –        3      3
Arrestbefehl                      –        2        –        –           –   –        –      –
Definitive Rechtsöff-
                                  4       22        1        –           –   5        1      3
nung / Exequatur
Eheschutzmassnahme                3       12        –        4           –   1        3      5
Handelsregisterange-
                                  4        5        –        –           6   –        –      2
legenheiten
Konkurs                         10        14        –        –           5   4        5      4
Konkursverfügung                 3         9        –        –           –   4        –      1
Kraftloserklärung                2        17        –        –           1   7        7     13
Miet-/Pachtstreitsache           1         1        –        1           –   –        –      –
Provisorische Rechts-
                                  6       24        1        –           1   7        2      5
öffnung
Rechtshilfeersuchen             34        55        –        –         35    –        1      2
Rechtsvorschlag
                                  –        1        –        –           –   –        –      –
Art. 265a SchKG
Unentgeltliche Rechts-
                                  6       18        –        –           –   5        2      1
pflege
Vorsorgliche Verfü-
                                  –        4        –        –           1   2        1      4
gung
Diverses                         –         6        –        –          –     –      –       –
Total                           76       195        2        6         49    35     29      45




1
    Eingänge vom 1. Januar bis 29. April 2012
2
    Stand Pendenzen per 29. April 2012

128 - 212
                                                                                      Geschäftsbericht 2012




                             Neueingänge                         Urteile               Fälle pendent
    Strafsachen                                                   Teil-
                             20123      2011    Abweisung                   Schutz     20124      2011
                                                                 schutz
    ANAG-Sache                    –       1                 –          –          –          –         –
    Prüfung Untersu-
                                  –       5                 –          –          –          –         –
    chungshaft
    Total                         –       6                 –          –          –          –         –


Verfahren nach Scheidungsrecht Appenzell
                      Neueingänge                           Erledigungen               Fälle pendent
                                              Be-     Be-    Urteil    Urteil
                             20123      2011                                           20124      2011
                                             scheid schluss unstrittig strittig
Abänderung                        1        5     1        1         –         –             1         2
Ehescheidung                      8       15     1        2         5         –            12        12
Total                             9       20     2        3         5         –            13        14


Bezirksgericht Appenzell
                                                                                            Fälle
                             Neueingänge                    Erledigungen
                                                                                           pendent
Zivilsachen                                                     Beschluss
                                    3            Be-                                 4
                             2012       2011              Ver- Abschrei- Urteil 2012              2011
                                                scheid
                                                         gleich  ber
Erbrecht                          –        3        –         1      –      –      2                   3
Forderung                         1        2        –         1      –      –      3                   3
Sachenrecht/Nachbar-
                                  2        3        1            –          –     1          3         3
recht
Diverses                          1        2        –            –          –     –          1         –
Total                             4       10        1            2          –     1          9         9


                             Neueingänge                         Urteile               Fälle pendent
    Strafsachen                                 Verurtei-        Frei-
                             20123      2011                                Diverse    20124      2011
                                                  lung          spruch
    SVG                           –        7           6               –          –          –         6
    Total                         –        7           6               –          –          –         6
Die Zivilabteilung des Bezirksgerichts Appenzell tagte bis zur Landgemeinde an zwei Halb-
tagessitzungen.
Die Strafabteilung des Bezirksgerichts Appenzell tagte bis zur Landgemeinde an drei Halb-
tagessitzungen und einer Tagessitzung.




3
    Eingänge vom 1. Januar bis 29. April 2012
4
    Stand Pendenzen per 29. April 2012

                                                                                                  129 - 212
Geschäftsbericht 2012




Bezirksgerichtliche Kommission Appenzell
                       Neueingänge                        Erledigungen               Fälle pendent
                                                            Beschluss
                                    5            Be-                                 6
                             2012       2011              Ver- Abschrei- Urteil 2012         2011
                                                scheid
                                                         gleich  ber
Forderung                         4        6         –        1      –      1      4            2
Fürsorgerische Frei-
                                  1        4         1        –             1   –        –      1
heitsentziehung
Sachenrecht                       –        2         –        –             –   1        –      1
Diverses                          1        2         –        –             –   –        2      1
Total                             6       14         1        1             1   2        6      5
Die bezirksgerichtliche Kommission tagte bis zur Landsgemeinde an drei Halbtagessitzun-
gen.


Einzelrichter Oberegg
                             Neueingänge                  Erledigungen               Fälle pendent
                                                            Beschluss
                                                 Be-
                             20125      2011              Ver- Abschrei- Urteil 2012
                                                                                     6
                                                                                             2011
                                                scheid
                                                         gleich  ber
Definitive Rechtsöff-
                                  4        3         –        –             –   –        4      –
nung
Eheschutzmassnah-
                                  2        1         1        –             –   –        2      1
men
Konkursverfügung                  –        4         –        –             –   –        –      –
Kraftloserklärung                 –        1         –        –             –   –        1      1
Miet-/Pachtstreitsache            –        2         –        1             –   –        –      1
Provisorische Rechts-
                                  1        2         –        –             –   –        1      –
öffnung
Rechtshilfeersuchen               –        1         –        –             –   –        –      –
Unentgeltliche Rechts-
                                  2        –         –        –             –   –        2      –
pflege
Total                             9       15         1        1             –   –      10       3


Verfahren nach Scheidungsrecht Oberegg
                      Neueingänge                         Erledigungen               Fälle pendent
                                                 Be-     Be-    Urteil    Urteil
                             20125      2011                                         20126   2011
                                                scheid schluss unstrittig strittig
Ehescheidung                      –        3        –         –         –       1        –      1
Total                             –        3        –         –         –       1        –      1




5
    Eingänge vom 1. Januar bis 29. April 2012
6
    Stand Pendenzen per 29. April 2012

130 - 212
                                                                                 Geschäftsbericht 2012




Bezirksgericht Oberegg
                             Neueingänge                  Erledigungen            Fälle pendent
                                                           Beschluss
                                    7            Be-                                 8
                             2012       2011              Ver- Abschrei- Urteil 2012         2011
                                                scheid
                                                         gleich  ber
Strafsachen                       –        1        –         –      –      1      –              1
Total                             –        1        –         –      –      1      –              1
Das Bezirksgericht Oberegg tagte bis zur Landsgemeinde an einer Halbtagessitzung.


Bezirksgerichtliche Kommission Oberegg
                       Neueingänge                        Erledigungen            Fälle pendent
                                                           Beschluss
                                    7            Be-                                 8
                             2012       2011              Ver- Abschrei- Urteil 2012         2011
                                                scheid
                                                         gleich  ber
Forderung                         1        1        1         –      –      –      –              –
Fürsorgerische Frei-
heitsentziehung                   –        1        –        –           –   –          –         –
Sachenrecht/Nachbar-              1        –        –        –           –   –          1         –
recht
Total                             2        2        1        –           –   –          1         –
Die bezirksgerichtliche Kommission Oberegg hatte keine Sitzung.




7
    Eingänge vom 1. Januar bis 29. April 2012
8
    Stand Pendenzen per 29. April 2012

                                                                                             131 - 212
Geschäftsbericht 2012




5.2.        Bezirksgericht Appenzell I.Rh. (30. April - 31. Dezember 2012)


Einzelrichter Appenzell I.Rh.
                        Neueingänge                       Erledigungen                 Fälle pendent
                                                              Beschluss
Zivilsachen                         9      10    Be-                                       11
                             2012       2012              Ver-    Ab-     Urteil 2012           201212
                                                scheid
                                                         gleich schreiber
    Akteneinsicht/Akten-
                                 3         2        –         –              6     –      1        4
    herausgabe
    Arbeitsstreitsache           3         1        –         4              1     –      1        3
    Arrestbefehl                 2         –        –         –              –     2      –        –
    Definitive Rechtsöff-
                                25         8        2         –              2    19      7        5
    nung/Exequatur
    Eheschutzmassnah-
                                 9         5        –         5              5     –      4        5
    men
    Handelsregisterange-
                                 5         4        –         –              –     2      3        –
    legenheiten
    Konkurs                     16        10        3         –              7     8      3        5
    Konkursverfügung            19         3        –         –              –    19      –        –
    Kraftloserklärung            5         2        –         –              –     7      6        8
    Miet-/Pachtstreitsache       2         1        1         1              –     –      –        –
    Provisorische Rechts-
                                17         7        1         –              3    10      6        3
    öffnung
    Rechtshilfeersuchen         25        34        –         –              25    –      1        1
    Rechtsvorschlag
                                 2         –        1         –              –     –      1        –
    Art. 265a SchKG
    Unentgeltliche
                                14         8        –         –              –    16      2        4
    Rechtspflege
    Vorsorgliche Verfü-
                                 4         –        –         1              –     –      4        1
    gung
    Diverses                     5         –        –          –              1    –      4        –
    Total                      156        85        8         11             50   83     43       39

                             Neueingänge                       Urteile                 Fälle pendent
Strafsachen                                                         Teil-
                             20129 201210 Abweisung                           Schutz   201211 201212
                                                                   schutz
    ANAG-Sache                   2         –              –              –         2      –        –
    Diverses                     1         –              –              –         1      –        –
    Total                        3         –              –              –         3      –        –




9
  Eingänge vom 30. April bis 31. Dezember 2012
10
   Eingänge Appenzell und Oberegg vom 1. Januar bis 29. April 2012
11
   Stand Pendenzen per 31. Dezember 2012
12
   Stand Pendenzen Appenzell und Oberegg per 29. April 2012

132 - 212
                                                                                      Geschäftsbericht 2012




Verfahren nach Scheidungsrecht Appenzell I.Rh.
                                                                                           Fälle
                          Neueingänge                      Erledigungen
                                                                                          pendent
                                            Be-     Be-    Urteil    Urteil
                          201213 201214                                       201215 201216
                                           scheid schluss unstrittig strittig
 Abänderung                   3          1     1        1        1         –     1      1
 Ehescheidung                16          8     –        2      14          –    12     12
 Total                       19          9     1        3      15          –    13     13


Bezirksgericht Appenzell I.Rh.
                                                                                            Fälle
                          Neueingänge                      Erledigungen
                                                                                           pendent
Zivilsachen                                                 Beschluss
                                 13      14    Be-                                           15
                          2012        2012              Ver-    Ab-     Urteil 2012               201216
                                              scheid
                                                       gleich schreiber
 Erbrecht                      1         –       –          1        –     –      2                    2
 Forderung                     5         1       –          2        –     –      6                    3
 Sachenrecht/Nach-
                               –         2       –            1             –    1          1          3
 barrecht
 Diverses                      –         1       –            1             –    –          –          1
 Total                         6         4       –            5             –    1          9          9


                          Neueingänge                         Urteile                  Fälle pendent
Strafsachen                                   Verurtei-
                          201213 201214                 Freispruch          Diverse    201215 201216
                                                lung
 BetMG                         2         –           2          –                –           –         –
 Nachträgliche richter-
                               –         –             –                –        –           –         –
 liche Verfügung
 StGB:
  Vermögen                    1         –             –                –        –           1         –
  Sexuelle Integrität
                               –         –             –                –        –           –         –
  gemeingefährliche
     Verbrechen und
                               1         –             1                –        –           –         –
  Vergehen
 SVG                          6          –             2                –        2           2         –
 Total                       10          –             5                –        2           3         –
Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. tagte nach der Landsgemeinde an zwei Halbtagessitzun-
gen und einer Tagessitzung.




13
   Eingänge vom 30. April bis 31. Dezember 2012
14
   Eingänge Appenzell und Oberegg vom 1. Januar bis 29. April 2012
15
   Stand Pendenzen per 31. Dezember 2012
16
   Stand Pendenzen Appenzell und Oberegg per 29. April 2012

                                                                                                  133 - 212
Geschäftsbericht 2012




Bezirksgerichtliche Kommission Appenzell I.Rh.
                       Neueingänge             Erledigungen                        Fälle pendent
                                                           Beschluss
                                  17       18    Be-                                      19
                           2012        2012               Ver-    Ab-     Urteil 2012          201220
                                                scheid
                                                         gleich schreiber
 Forderung                     6           4         –        3        2     –      5             4
 Fürsorgerische Frei-
                               2           1         1         –       1       –       –          –
 heitsentziehung
 Sachenrecht/Nach-
                               –           –         –         1       –       –       –          1
 barrecht
 Diverses                      2           1         1         2       –       –       1          2
 Total                        10           6         2         6       3       –       6          7

Die bezirksgerichtliche Kommission Appenzell I.Rh. hatte keine Sitzung.
An der Landsgemeinde 2012 schied Stephan Bürki aufgrund seiner Wahl ins Kantonsgericht
Appenzell I.Rh. als Richter des Bezirksgerichts Oberegg aus.
Zudem gaben aufgrund der neuen Gerichtsorganisation am Ende der Amtsperiode 2011/12
Lucia Hörler-Baumann, Roswitha Ulmann-Ebneter, Stefan Fässler, Maria Hehli-Bischofber-
ger, Raphaela Zimmermann-Weishaupt, Karin Brülisauer-Signer und Mirta Ammann Schefer
ihren Rücktritt aus dem Bezirksgericht Appenzell sowie Claudia Blatter-Mainberger, Veronika
Breu-Eugster, Hannes Bruderer und Suzanne Bernhard-Deubelbeiss den Rücktritt aus dem
Bezirksgericht Oberegg.
Die neue Zusammensetzung des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. ergibt sich aus dem Staats-
kalender.


6.    Weiterzug kantonaler Entscheide an das Bundesgericht
                        Anzahl Fälle Nicht  Abwei- teilw.                          Fälle pendent
                                                          Schutz
                        2012 2011 eintreten sung Schutz                            2012     2011
 Beschwerde in
                          2            2         2         1       –       –          –           1
 Zivilsachen
 Beschwerde in
                          –            1         –         –       –       1          –           1
 Strafsachen
 Beschwerde in
 öffentlich-recht-
                          3            3         –         2       –       –          1           –
 lichen Angele-
 genheiten
 Total                    5            6         2         3       –       1          1           2




17
   Eingänge vom 30. April bis 31. Dezember 2012
18
   Eingänge Appenzell und Oberegg vom 1. Januar bis 29. April 2012
19
   Stand Pendenzen per 31. Dezember 2012
20
   Stand Pendenzen Appenzell und Oberegg per 29. April 2012

134 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




7.   Datenschutzbeauftragter
Am 16. Dezember 2011 wurde Urs Glaus, Rechtsanwalt, St.Gallen, als Datenschutzbeauf-
tragter gewählt. Er ist bereits Datenschutzbeauftragter des Kantons Appenzell A.Rh.
Der Datenschutzbeauftragte wurde eingeladen, in der Vernehmlassung zum Entwurf des
Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA einen Mitbericht zu
machen. Wie in anderen Vorlagen (etwa im Entwurf des Bundesgesetzes über das elektroni-
sche Patientendossier) soll auch im Strafregistergesetz die 13-stellige AHV-Nummer als
einziger Personenidentifikator verwendet werden. Diese Zweckentfremdung erscheint unter
dem Gesichtspunkt des Datenschutzes problematisch: Nach Angaben der zentralen Aus-
gleichskasse (ZAS) sind rund 20 Mio. AHVN13 vergeben, wobei die ZAS selbst davon aus-
geht, dass zirka 200'000 Personen mehr als eine AHVN13 zugeteilt erhalten haben und
einzelne AHVN13 mehr als einer Person zugeteilt wurden. Innerhalb der Sozialversicherung
mag diese Fehlerzahl vertretbar sein, in anderen Bereichen sollte die AHVN13 nicht verwen-
det werden, erst recht nicht als einziger Personenidentifikator.
In der Beratungstätigkeit hat die Datensperre den Datenschutz gleich mehrfach beschäftigt.
Im Kanton Appenzell I.Rh. ist die Datensperre gleich wie im Bundesgesetz über den Daten-
schutz geregelt und setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus. Andere Kantone lassen die
Datensperre voraussetzungslos zu, was aber ebenfalls wieder Ausnahmen für die Mitteilung
von Daten erfordert.
Verschiedene Anfragen werden telefonisch oder per E-Mail gestellt und möglichst rasch und
unkompliziert beantwortet. Dazu gehören auch Anfragen, welche den privatrechtlichen Da-
tenschutz betreffen. Für diese ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauf-
tragte zuständig. Dieser beantwortet diese Anfragen mangels personeller Kapazitäten nicht.
Es wäre unbefriedigend und für Bürger unverständlich, wenn solche Anfragen von einem
kantonalen Datenschutzbeauftragten mangels Zuständigkeit nicht entgegengenommen und
wenigstens im Sinne einer Meinungsäusserung behandelt würden.
Die Vereinigung der kantonalen Datenschutzbeauftragten (Privatim) leistet wertvolle Arbeit
für alle Datenschutzbeauftragten und die Kantone. Die Informationen und der Erfahrungs-
austausch, die Bearbeitung von wichtigen Fragen in Arbeitsgruppen ermöglicht eine Koordi-
nation der Tätigkeit. Gerade Datenschutzbeauftragte kleinerer Kanton profitieren vom Wis-
sen und der Arbeit von Kollegen in grösseren Kantonen in hohem Masse.




2532 Verwaltungspolizei
1.   Allgemeines
                                                                      2012           2011
 Identitätskarten*                              ab    18 Jahren         1077           1051
 Identitätskarten*                              bis   18 Jahre           595            662
 Reisepässe*                                    ab    18 Jahren          593            477
 Reisepässe*                                    bis   18 Jahre           193            160

 Kombi (ID und Pass)*                           ab    18 Jahren           484                –
 Kombi (ID und Pass)*                           bis   18 Jahre            120                –


                                                                                        135 - 212
Geschäftsbericht 2012




 Heimatausweise                                               169          188
 Heimatausweis-Verlängerungen                                 325          283
 Wohnsitzbescheinigungen                                      446          434
 Ausweiskarten für Reisende                                     1            0
*Innerer und äusserer Landesteil
2.    Einwohnerbestand in Appenzell I.Rh.
 Bezirke                                               31.12.2012    31.12.2011
 Appenzell                                                  5'726         5'770
 Schwende                                                   2'132         2'117
 Rüte                                                       3'452         3'401
 Schlatt-Haslen (mit Kloster Wonnenstein)                   1'135         1'137
 Gonten                                                     1'448         1'461
 Innerer Landesteil                                        13'893        13'886
 Oberegg (mit Kloster Grimmenstein)                         1'896         1'903
 Äusserer Landesteil                                        1'896         1'903
 Gesamttotal                                               15'789        15'789


3.    Einwohnerbestand nach Konfessionszugehörigkeit
 Kirchgemeinden                                            2012         2011
 Innerer Landesteil
 Appenzell, röm.-kath.                                       7'638       7'662
 Gonten, röm.-kath.                                          1'102       1'113
 Schwende, röm.-kath.                                          794         766
 Haslen, röm.-kath.                                            559         576
 Brülisau, röm.-kath.                                          448         448
 Eggerstanden, röm.-kath.                                      444         441
 Evangelisch                                                 1'335       1'341
 Konfessionslose                                               664         657
 Islam                                                         510         498
 Orthodox                                                      226         219
 Übrige                                                        163         153
 Christkatholisch                                                7           9
 Kath./Ref. ohne Landeskirche                                    3           3
 Total innerer Landesteil                                   13'893      13'886
 Oberegg
 Römisch-katholisch                                          1'284       1'266
 Evangelisch                                                   342         355
 Konfessionslose                                               212         226
 Übrige                                                         38          33
 Islam                                                          19          19
 Orthodox                                                        1           4
 Total Oberegg                                               1'896       1'903
 Gesamttotal                                                15'789      15'789



136 - 212
                                                                        Geschäftsbericht 2012




4.   Einwohnerbestand nach Schulgemeinden
 Schulgemeinden                                                    2012          2011
 Appenzell                                                           7'803         7'850
 Oberegg                                                             1'896         1'903
 Gonten                                                              1'315         1'326
 Steinegg                                                              988           972
 Schwende                                                              947           916
 Meistersrüte                                                          798           792
 Haslen                                                                647           657
 Brülisau                                                              514           513
 Eggerstanden                                                          506           497
 Schlatt                                                               375           363
 Kau                                                                     0             0
 Total                                                              15'789        15'789

5.   Amt für Ausländerfragen
Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung* im Kanton Appenzell I.Rh.
betrug Ende Dezember 1'575 (1'581) Personen.
Die ständige ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Appenzell I.Rh. setzt sich aus An-
gehörigen von 64 (62) Staaten zusammen.
Am 31. Dezember 2012 hielten sich 41 (38) anerkannte Flüchtlinge im Kanton Appenzell
I.Rh. auf.
*Ohne Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen


6.   Ausländeranteil in den Bezirken
                      Niederlassungs-            Aufenthalts-          Kurzaufenthalts-
 Bezirk               bewilligung (C)           bewilligung (B)         bewilligung (L)
                   2012    2011     1990     2012    2011    1990       2012      2011
 Appenzell           671     682      472     297      282     356          29        29
 Schwende            128     125       43      50       52      24           3          5
 Rüte                102     107       41      52       48      55           5          4
 Schlatt-Haslen       23      25       16        6       5       1           1          1
 Gonten               34      34       14      24       25      13           3          0
 Oberegg             104     107       56      43       46      42           0          2
 Total             1'062   1'080      642     472      458     491          41        41




                                                                                    137 - 212
Geschäftsbericht 2012




7.    Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationen
EU-17 Staaten            2012    2011       Ex-Jugoslawien           2012    2011
Belgien                      1       2      Bosnien-Herzegowina       249     254
Dänemark                     4       4      Kosovo                     28      30
Deutschland               370     384       Serbien                    59      62
Finnland                     1       1      Kroatien                   38      40
Frankreich                   2       4      Mazedonien                 68      65
Griechenland                 1       1      Total                     442     451
Grossbritannien            12      10       Anteil in Prozent         28.1    28.5
Irland                       1       1
Italien                   117     116       übrige Staaten           2012    2011
Liechtenstein                8       8      Algerien                     1       1
Niederlande                15      16       Ägypten                      1       1
Norwegen                     2       2      Australien                   1       1
Österreich                128     129       Bolivien                     1       0
Portugal                  195     178       Brasilien                    4       6
Schweden                     0       0      China                        3       3
Spanien                    71      65       Costa Rica                   3       3
Total                     928     921       Ecuador                      1       1
Anteil in Prozent         58.9    58.3      Eritrea                    31      30
                                            Honduras                     1       1
EU-8 Staaten             2012    2011       Indien                       9     10
Lettland                     1       2      Indonesien                   2       2
Litauen                      0       1      Irak                         2       2
Polen                        8       9      Japan                        1       1
Slowakische Republik       16      15       Kanada                       1       1
Slowenien                    9       9      Kenia                        1       1
Tschechische Republik      18      17       Kolumbien                    1       0
Ungarn                       8     11       Kuba                         1       1
Total                      60      64       Malaysia                     2       1
Anteil in Prozent          3.8     4.0      Mexiko                       1       1
                                            Nigeria                      1       1
EU-2 Staaten             2012    2011       Panama                       1       1
Bulgarien                    0       1      Peru                         1       1
Rumänien                     2       1      Philippinen                  6       5
Total                        2       2      Sri Lanka                    2       3
Anteil in Prozent          0.1     0.1      Südkorea                     1       1
                                            Thailand                     4       4
übrige europ. Staaten     2012     2011     USA                          9       6
Belarus                        2      2     Venezuela                    1       1
Kasachstan                     3      0     Vietnam                      1       2
Türkei                       43      48     Total                      95      92
Ukraine                        0      1     Anteil in Prozent          6.0     5.8
Total                        48      51
Ständige ausländische Wohnbevölkerung (ohne Asylbewerber und vorläufig Aufgenomme-
ne) 2012: 1'575 = 100%, 2011: 1'581


138 - 212
                                                          Geschäftsbericht 2012




8.   Asylwesen
                                      2012       2011     2004          1998
 Asylbewerber                             60         32       35            58
 Vorläufig aufgenommene Ausländer         12         12        6            11
 Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge        9          9        0             0
 Total                                    81         53       41            69


 Zugänge                              2012       2011     2004          1998
 Zugewiesene Personen durch BFM           51         36       27           109
 Wiederanmeldungen                         0          0        0             0
 Geburten                                  1          1        5            15
 Familien-Nachzug                          2          0        0             0
 Zuzug aus anderen Kantonen/Übrige         1          1        0             0
 Dossier Zuweisung durch BFM               0          0        1             6
 Zuweisung zum Vollzug                     1          1        0             0
 Anmeldung nach NEE                        8          1        0             0


 Abgänge                              2012       2011     2004          1998
 Ausschaffungen                              1       0          3             5
 Kontrollierte Ausreisen "Rückkehr"          6       0          2            20
 Untergetaucht                               9      12         23           100
 Abmeldung nach NEE                          8       1          0             0
 Kantonswechsel                              3       1          0             6
 Humanitäre Regelung                         2       5          0             0
 Anerkennung als Flüchtling                  3      18          0             8
 Rücküberstellung nach Deutschland           0       0          0             3
 Dublin-Out nach Belgien                     1       0          0             0
 Dublin-Out nach Italien                     3       4          0             0


 Nationen                             2012       2011     2004          1998
 Afghanistan                              7          2           0             0
 Algerien                                 1          1           0             0
 Eritrea                                 18          6           0             0
 Georgien                                 0          0           0             0
 Iran                                     2          1           0             0
 Irak                                     4          4           7             0
 Kosovo                                   0          0           0            52
 Nigeria                                  3          5           0             0
 Serbien                                  0          0           4             0
 Somalia                                  3          2           2             0
 Sri Lanka                               21         21           9             4
 Tunesien                                 2          2           0             0

                                                                      139 - 212
Geschäftsbericht 2012




    Türkei                                                 9           8          10           11
    China (Volksrepublik)                                 11           1           0            0
    Total                                                 81          53


7 (5) abgewiesene Asylbewerber warteten insgesamt 128 (102) Tage im Kantonsgefängnis
Appenzell 128 (64) auf die bevorstehende Ausschaffung in ihr Heimatland bzw. einen ande-
ren Dublin-Staat. In der Strafanstalt Gmünden wurde im vergangenen Jahr keine Ausschaf-
fungshaft vollzogen, da die dort vorhandenen Haftplätze durch Appenzell A.Rh. benötigt
wurden.


9.     Straf- und Massnahmenvollzug und Bewährungshilfe
Im vergangenen Jahr befand sich keine Person in einer gerichtlich angeordneten Massnah-
me oder hatte spezielle Weisungen zu erfüllen.
Die Bewährungshilfe betreute 2 (2) Personen.
In folgenden Anstalten des Ostschweizer Strafvollzugkonkordats wurden Strafurteile oder
Bussenumwandlungen vollzogen:
     2 (1) Regionalgefängnis Altstätten
     1 (0) Gmünden AR
     1 (1) Saxerriet SG
     1 (0) Kantonsgefängnis Frauenfeld
1 (0) Strafurteil wurde zufolge Abtretung durch einen anderen Kanton vollzogen.
Es erfolgten wie im Vorjahr keine Abschreibungen wegen absoluter Verjährung. 5 (5) Strafur-
teile konnten wegen unbekanntem Aufenthaltsort der Verurteilten noch nicht vollzogen wer-
den.


10. Arbeitsmarkt für ausländische Staatsangehörige
Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge hat sich die Anzahl der erteilten Bewilligungen,
welche statistisch erfasst werden können, stetig verkleinert. Dadurch haben die Branchen-
statistik und die Statistik über die erteilten Bewilligungen nach Kategorien an Aussagekraft
verloren und werden darum zukünftig im Geschäftsbericht nicht mehr aufgeführt.




140 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




2534 Eichwesen
1.   Masse und Gewicht
                                    geprüft                       in Verkehr           Ver-
                                                 beanstandet
 Art der Messmittel                 geeicht                      gem. Kartei           war-
                                  2012   2011    2012     2011   2012    2011          nung
 Waagen für offene Verkaufs-        54      42      4        2     102      97
 stellen
 Waagen für nicht offene Ver-       65     41         4      1     125         121
 kaufsstellen bis 6 t
 Fahrzeugwaagen (Brücken-            5      0         0      0         5          5
 waagen)
 Spezialwaagen (Kehricht,            2      0         0      0         3          3
 Hubstapler usw.)
 Wiegegeräte für die Vorverpa-       4      4         0      0         4          4
 ckung mit Drucker
 Gewichtsstücke: Klasse M2,
                                    66     66         0          ca. 80         80
 M3
 Messanlagen für Mineralöle:
  in Zapfsäulen (inkl. 2Takt)      0     68         0      4      71          71
  Transportzisternen                2      2         0      0       2           2
  Zusatzapparate (ZA)               2      2         0      0      11          11
 Messanlagen für Lebensmittel
 (Milch, Spirituosen)
  stationär                         2      2         1      0     2              2
  in Transportzisternen             1      1         0      0     1              1
  Zusatzapparate (ZA)               3      3         1      0     3              2
 Quellenmessungen
  Quantität                        19     24
  Qualität                          0      0
 Abgasmessgeräte                    24     25         1      4      26          25
 Nachschau durchgeführt
  Reparaturen mechanische          35      5         2      0
    Waagen durch AI + 1              0      1         0      0
 Statistische Kontrolle von
 Fertigpackungen nach Ge-
 wicht:
  Bäckereiprodukte, Butter,        37      8
                                                      2      1
    Joghurt
  Spirituosen, Früchte,            29     11
    Fleisch                                           1      0
 nach Volumen:
  Spirituosen                       8      2         2      0
 Total                             358    307    18         12     435         424



                                                                                       141 - 212
Geschäftsbericht 2012




2.    Statistische Kontrollen von Fertigprodukten
 Bezeichnung der                               in        bean-                     ange-
                                Total                                 verwarnt
 Produkte                                   Ordnung     standet                    zeigt
 nach Gewicht
 Blockform (Schokolade,
 Butter, Fette, Seife, An-          19           17               2          –             –
 zündwürfel, Brot usw.)
 Konserven, Spirituosen                 –          –              –          –             –
 Nach Volumen
 Flüssigkeiten in Einweg-
                                        2          2              –          –             –
 packungen, Spirituosen
 Total                              21           19               2          –             –



2538 Zivilstandswesen
1.    Zivilstandsfälle im Zivilstandskreis Appenzell
Geburten
Aus verschiedenen Gründen war das Spital Appenzell nicht weiter in der Lage, im Bereich
der Geburtshilfe den Leistungsauftrag zu erfüllen. Die Geburtenabteilung in Appenzell wurde
deswegen auf den 30. Juni 2012 endgültig aufgegeben. Bis zur Schliessung der Geburten-
abteilung wurden 43 Mädchen und 36 Buben im Spital entbunden. Unter diesen Neugebore-
nen war auch ein Zwillingspaar. Zwei weitere Knaben wurden während der Fahrt ins Spital
Herisau und Zuhause geboren. Angesichts der geringen Geburtenzahlen war die Erstellung
einer Hitliste mit den beliebtesten Vornamen nicht mehr nützlich und aussagekräftig.
Eheschliessungen
Verglichen mit dem Vorjahr blieb die Zahl der Eheschliessungen im Jahre 2012 beinahe
unverändert. Insgesamt wurden 82 (83) Paare in Appenzell miteinander vermählt. Bei
59 Beurkundungen besassen beide Ehepartner das Schweizer Bürgerrecht. In 8 Beziehun-
gen stammten der Ehemann aus der Schweiz und die Ehefrau aus dem Ausland. 9 Mal
verheiratete sich eine Schweizerin mit einem Ausländer. Und bei 6 Hochzeiten stammten
beide Ehepartner aus dem Ausland. Im Zeitpunkt der Registrierung wohnten von den
164 Beteiligten insgesamt 130 Personen im Zivilstandskreis Appenzell, 23 Männer oder
Frauen in verschiedenen Landesteilen der Schweiz sowie 11 Personen im Ausland. Von den
82 Eheschliessungen erfolgten deren 66 zwischen zwei ledigen Personen. Bei den übrigen
16 Trauungen war mindestens eine Person geschieden oder verwitwet.
Eingetragene Partnerschaften
Im Berichtsjahr wurden keine Partnerschaften eingetragen.

Sterbefälle
Ebenso zeigt auch die Jahresstatistik bei den Sterbefällen eine minimale Abweichung. Im
Jahr 2012 wurden 103 (102) Ereignisse erfasst. Bei den verstorbenen Personen waren
55 Frauen und 48 Männer betroffen.



142 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




                                            M           F            2012             2011
 Eheschliessungen                                   –        –            82                 83
 Eingetragene Partnerschaften                       –        –             –                  1
 Geburten                                          38       43            81                144
 Sterbefälle                                       48       55           103                102



2.   Zivilstandsfälle im Zivilstandskreis Oberegg

                                                        M        W       2012         2011
Eheschliessungen                                                           12            9
Geburten                                                1                   1            2
Todesfälle                                              2        2          4            7
Kindesanerkennungen                                                         0            4



2540 Kantonspolizei
1.   Korpsbestand per 31. Dezember 2012
                                                                               Eintritte 2012
 Kommandant Hptm                                                         1
 Leutnant                                                                3
 Adjutanten                                                              2
 Wachtmeister                                                            6
 Korporale                                                               6
 Gefreite                                                                5
 Polizeimänner                                                           2
 Aspirant / Aspirantin (Polizeischule ostpol.ch)                         2        01.10.2012
 Polizistin                                                              1
 Zivilangestellte (260 Stellenprozente)                                  4
 Total                                                                  32


2.   Interkantonale Polizeieinsätze
                                                                 2012                2011
 Geleistete Manntage zu Gunsten Bund, Kantone und
                                                                        128                 133
 Polizeischule Ostschweiz in Amriswil




                                                                                          143 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Polizeiliche Ermittlungsverfahren
Leib, Leben, Freiheit                                           2012   2011
Tötungsdelikte / (Versuch)                                         0      0
Freiheitsberaubung / Entführung                                    0      0
Sexualdelikte                                                      7     13
Tätlichkeiten / Körperverletzung            (T = 14 / K = 7)      21     21
Drohung / Nötigung                          (D = 13 / N = 6)      19     13
Häusliche Gewalt                                                  10     11
Arbeitsunfälle mit schwer Verletzten                               1      1

Aussergewöhnliche Todesfälle
Suizide / Versuch                           (S = 1 / V = 0)       1      1
Andere Unfälle                                                    1      3
Überdosis Drogen                                                  0      1

Vermögen
Diebstähle                                                       92     64
Einbruchdiebstähle                                               14     13
Einschleiche-/Einsteige-Diebstahl                                 3      8
Sachbeschädigungen                                               82     64
Betrüge                                                          13      9
Veruntreuungen / Hehlerei                   (V = 1 / H = 0)       1      0

Fahrzeugentwendungen
Personenwagen                                                     1      3
Motorräder                                                        1      0
Motorfahrräder                                                    3      0
Fahrräder                                                        59     72

Verschiedenes
Betäubungsmitteldelikte                                          37     32
Umweltdelikte                                                    24     13
Brandfälle                                                        6      7
Personen- und Sachfahndungen                                    240    249
Erkennungsdienstliche Behandlungen                               16     24
Verhaftungen und polizeiliche Festnahmen                         24     35
Führungsberichte                                                 56     69
Zustellungen für Amtsstellen                                    139    155
Zuführungsaufträge von Amtsstellen (Betreibungsamt)              75     89
Kontrollschildereinzug                                           16     20
Waffen- und Sprengstoffbewilligungen        (W = 35 / S = 4.)    39     53
Bewilligte Signalisationen / Markierungen                        24     24
Abgelehnte Signalisationsbegehren                                 3      5
Bewilligte Strassenreklamen                                      29     32
Meldungen an Bezirke wegen Hundebissverletzungen                 10      8
davon Anzeigen an Staatsanwaltschaft                              4      1
Alarmeingänge (Brand, Einbruch)                                  48     43

144 - 212
                                                                       Geschäftsbericht 2012




Fundbüro                                                       2012              2011
Abgegebene Fundgegenstände                                      218               196
Vermittelte Fundgegenstände                                     103                82
Verlustanzeigen                                                 315               289


4.   Strassenverkehr
Kontrollen, Dienstleistungen
Geschwindigkeitskontrollen                                       120                97
Fahren in angetrunkenem Zustand                                   27                38
Verzeigungen an Strafverfolgungsbehörden                         179               202
Ordnungsbussen                                                 3'801             4'858
Erledigung Rechtshilfeersuchen von Amtsstellen total*          1'140             1'543
*Davon Rechtshilfeersuchen via Autovermietungsfirmen             753             1'103
Ausgestellte Mängelrapporte                                      217               254
ARV-Betriebskontrollen                                             7                 6
Dienstleistungen bei Veranstaltungen, Alpabfahrten usw.           37                38

Verkehrsunfälle
Verkehrsunfälle total (inklusive Unfälle mit Wildtieren)        128                162
Davon Selbstunfälle                                              33                 56
Innerorts                                                        47                 67
Ausserorts                                                       81                 95
Unfälle mit Todesfolge                                            0                  1
Unfälle mit Verletzten                                           20                 44
Verletzte Personen                                               24                 49
Davon Kinder (< 16 Jahre)                                         2                  2
Nichtgenügen der Meldepflicht (Parkschaden)                      19                 21
Kollisionen mit Wildtieren                                       47                 40


Häufigste Unfallursachen
Zustand des Lenkers (Alkohol/Übermüdung) (A = 3 / Ü = 2)          5                  13
Geschwindigkeit, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs                  10                  25
Schleuderunfall (auf nicht trockener Fahrbahn)                   13                  36
Unaufmerksamkeit / Ablenkung                                     12                  28
Beim Überholen verunfallt                                         4                   3
Fussgänger auf Fussgängerstreifen                                 0                   2


Verkehrsinstruktion
Verkehrsinstruktion erteilte Lektionen                          269                226
Verkehrsnacherziehungs-Lektionen für Schüler und Jugendliche     18                 18




                                                                                   145 - 212
Geschäftsbericht 2012




5.     Rettungswesen
5.1.        Total ausgeführte Ambulanzeinsätze (mit Ambulanz ausgefahren) 403         398
    davon in das Spital Appenzell                                              161   183
    in andere Spitäler/Kliniken                                                207   181
    andere Einsätze (Hilfeleistung an Rega / kein Patient mehr vor Ort usw.)    35    34
    Einsätze Bergrettung mit Spezialfahrzeug                                    15     5
    Rega-Einsätze im Alpstein                                                   34    21



2542 Staatsanwaltschaft
1.     Allgemeines
Im Jahr 2012 bestätigte sich, was sich bereits 2011 nach der Einführung der Eidgenössi-
schen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 abzuzeichnen begann, nämlich, dass die
neue Strafprozessordnung für die Staatsanwaltschaften einen merklichen Mehraufwand mit
sich bringt. Dieser Mehraufwand wurde von der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der
Schweiz (KSBS) aufgrund einer Untersuchung mit 10% bis 15% beziffert. In kleineren Kan-
tonen ist der Mehraufwand deutlicher spürbar. Dieser Mehraufwand hat in verschiedenen
Kantonen dazu geführt, dass bei den Staatsanwaltschaften zusätzliche Stellen geschaffen
werden mussten. Dies ist derzeit bei der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. nicht geplant.
Erste Erfahrungen konnten die Staatsanwaltschaft und die Gerichte 2012 mit Verfahren im
sogenannten abgekürzten Verfahren machen. Dabei geht um Folgendes: Eine beschuldigte
Person kann beantragen, dass das Strafverfahren in einem, in der Strafprozessordnung
definierten, abgekürzten Verfahren abgeschlossen wird. Voraussetzung für den Antrag ist,
dass die beschuldigte Person den ihr vorgeworfenen Sachverhalt eingesteht und auch allfäl-
lige Zivilforderungen der Privatklägerschaft zumindest im Grundsatz anerkennt. Beantragt
eine beschuldigte Person diese Verfahrensform, so entscheidet der Staatsanwalt, ob er dem
Antrag zustimmt oder nicht. Spricht er sich dagegen aus, wird das Verfahren in gewohnter
Form weitergeführt, stimmt er zu, beginnt das abgekürzte Verfahren. Die Privatklägerschaft
kann in der Folge Zivilansprüche und Entschädigungsforderungen anmelden. Im Anschluss
daran erarbeitet der Staatsanwalt eine Anklageschrift. In der Anklageschrift ist auch das
Urteil mit Strafmass und der Entscheid über die Zivilforderungen enthalten. Dieser Anklage-
schrift müssen sowohl die beschuldigte Person als auch die Privatklägerschaft zustimmen.
Wenn alle Parteien einverstanden sind, wird die Anklageschrift vom Staatsanwalt an das
Gericht übermittelt. Das Gericht entscheidet im Gerichtsverfahren darüber, ob die Durchfüh-
rung des abgekürzten Verfahrens zulässig ist, die Anklageschrift mit den Akten und dem
Ergebnis der Hauptverhandlung übereinstimmt sowie, ob die beantragten Sanktionen ange-
messen sind. Es führt somit kein vollständiges Gerichtsverfahren mehr durch. Sofern die
genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird das in der Anklageschrift enthaltene Urteil vom
Bezirksgericht zum rechtskräftigen Urteil erhoben. Aufgrund der Praxis der Staatsanwalt-
schaft Appenzell I.Rh., einem Antrag auf ein abgekürztes Verfahren erst dann zuzustimmen,
wenn die der beschuldigten Person vorgeworfenen Sachverhalte hinreichend abgeklärt sind,
bringt das abgekürzte Verfahren vor allem einen beschleunigten Verfahrensabschluss, nicht
jedoch ein bedeutend einfacheres oder schnelleres Strafverfahren mit sich. In den beiden
ersten abgekürzten Verfahren, die der Staatsanwalt an das Bezirksgericht überwiesen hat,
wurden die Urteile in den Anklageschriften des Staatsanwalts vom Bezirksgericht bestätigt
und zum rechtskräftigen Urteil erhoben.

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                                                                            Geschäftsbericht 2012




Vom 1. April bis 31. August 2012 wurde das Team der Staatsanwaltschaft durch Roman
Dobler, MLaw, St.Gallen, ergänzt, welcher von der Standeskommission auf Antrag des
Staatsanwalts für eine befristete Dauer von fünf Monaten zum ausserordentlichen Staatsan-
walt gewählt wurde. Die Aufgabe von Roman Dobler als ausserordentlicher Staatsanwalt
bestand darin, zuhanden des Staatsanwalts den Abschluss von umfangreichen älteren Straf-
verfahren, in denen die Untersuchung zuvor bereits weitgehend abgeschlossen worden war,
vorzubereiten. Durch seine Mitarbeit trug er in den ihm übertragenen Strafverfahren zur
Entlastung des Staatsanwalts bei. Zudem konnten bei der Staatsanwaltschaft durch seine
Mitarbeit Pendenzen abgebaut werden.
Im Juli 2012 wurde der Staatsanwalt des Kantons Appenzell I.Rh. mit dem Einverständnis
der Standeskommission vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zum ausseror-
dentlichen Staatsanwalt ernannt und damit beauftragt, ein Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung, begangen durch einen oder mehrere
Angehörige der Polizei Basel-Landschaft gegenüber der Presse, zu führen.
Bis zum 30. September 2012 arbeitete Christoph Koller, MLaw, Gossau, als Praktikant bei
der Staatsanwaltschaft. Seit dem 1. Oktober 2012 ist Corina Schmid, MLaw, Appenzell, als
Praktikantin bei der Staatsanwaltschaft im Einsatz und unterstützt den Staatsanwalt, die
Untersuchungsbeamtin und den Untersuchungsbeamten bei ihren Aufgaben aktiv.
Im Verlaufe des Jahres 2012 konnte zudem gemeinsam mit dem Amt für die Informatik die
Evaluation eines neuen Geschäftsverwaltungsprogramms weitgehend abgeschlossen wer-
den, sodass in den ersten Monaten des Jahres 2013 ein Antrag für die Anschaffung eines
solchen Programms an die Standeskommission gestellt werden kann.
Im Berichtsjahr gingen 431 (490) Strafklagen und Strafanzeigen, zum Teil mit mehreren oder
schweren Straftatbeständen und/oder mehreren Beschuldigten pro Klage und Anzeige, ein.
19 (5) Fälle wurden an andere Untersuchungsinstanzen abgetreten. Insgesamt wurden im
Berichtsjahr 457 (455) Fälle erledigt. Am Jahresende waren noch 90 (116) Straffälle bei der
Staatsanwaltschaft pendent. Im Jahr 2012 waren 0 (2) ausserordentliche Staatsanwältinnen
und 1 (0) ausserordentlicher Staatsanwalt im Einsatz.
12 (10) Rechtshilfegesuche ausserkantonaler Amtsstellen wurden erledigt und an solche
0 (5) Requisitationsbegehren gestellt. Es mussten 3 (0) Festnahmebefehle und 7 (1) Zu- und
Vorführungsbefehle erlassen werden. 1 (2) Häftling verbrachte insgesamt 6 (279) Tage in
U-Haft. Ferner mussten 16 (21) Hausdurchsuchungen und 0 (2) Untersuchungen angeordnet
und 34 (25) Piketteinsätze geleistet werden. Weiter wurden im Berichtsjahr 5 (17) Beschlag-
nahmeverfügungen/Herausgabeverfügungen angeordnet. Zudem wurden in 0 (0) Fällen
technische Überwachungsmassnahmen verfügt. Weiter wurden 9 (3) Legalinspektionen
vorgenommen und 13 (6) Obduktionen veranlasst.




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Geschäftsbericht 2012




2.    Einstellungen
Im Berichtsjahr wurden 74 (80) Fälle durch Einstellung (inklusive Klagerückzüge mit Kosten-
entscheiden) oder durch Nichtanhandnahme-Verfügungen erledigt.
Zudem wurde im Berichtsjahr kein (0) Fall durch Einstellung infolge Verjährung erledigt.


3.    Strafüberweisungen an die Bezirksgerichte
Im Berichtsjahr erfolgten 10 (9) Strafüberweisungen mit 16 (16) Tatbeständen an das Be-
zirksgericht, nämlich:
    Qualifizierter Betrug                                                                  1
    Rechtswidrige Ein- und Ausreise                                                        1
    Rechtswidriger Aufenthalt                                                              1
    Missbrauch eines Ausweispapiers                                                        1
    Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst                                            1
    Widerhandlung gegen das Gesetz über den Feuerschutz                                    1
    Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz                               2
    Führen eines Motorfahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums von
     Alkohol (qualifizierte Blutalkoholkonzentration)                                       2
    Nicht Beherrschen des Fahrzeugs                                                        1
    Nicht Beherrschen des Fahrzeugs zufolge nicht angepasster Geschwindigkeit an
     die gegebenen Strassenverhältnisse                                                     2
    Missachtung der Abgaswartungspflicht                                                   1
    Ungenügendes Rechtsfahren                                                              1
    Nichttragen der Sicherheitsgurte durch Mitfahrer                                       1


4.    Ermächtigungsgesuche an die Standeskommission
Im Berichtsjahr wurde 1 (0) Gesuch gegen insgesamt 1 (0) namentlich genannter Beamte
und öffentlich Angestellter im Sinne von Art. 110 Abs. 3 StGB und gegen 0 (0) Amtsstellen
auf Eröffnung eines Strafverfahrens an die Standeskommission weitergeleitet.


5.    Gesuche an das Kantonsgericht
Im Berichtsjahr wurde keine Revision eines rechtskräftigen Strafbefehls im Sinne von
Art. 410 ff. StPO verlangt.


6.    Strafbefehle
Es wurden 359 (370) Strafbefehle erlassen und damit die folgenden Straftatbestände beur-
teilt




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7.   Widerhandlungen gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB)

A    Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
     Einfache Körperverletzung                                                      0   (2)
     Fahrlässige Körperverletzung                                                   1   (6)
     Mehrfache Tätlichkeiten                                                        0   (1)
     Tätlichkeiten                                                                  2   (2)
     Raufhandel                                                                     5   (0)
     Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder                          0   (1)

B    Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
     Mehrfacher Diebstahl                                                           2   (0)
     Diebstahl                                                                      6   (1)
     Mehrfacher Diebstahl - geringfügiges Vermögensdelikt                           3   (2)
     Diebstahl - geringfügiges Vermögensdelikt                                      2   (4)
     Sachentziehung                                                                 0   (1)
     Mehrfache Sachbeschädigung                                                     1   (2)
     Sachbeschädigung                                                               0   (1)
     Sachbeschädigung - geringfügiges Vermögensdelikt                               0   (1)
     Gewerbsmässiger Betrug                                                         1   (0)
     Gewerbsmässiger Betrug - geringfügiges Vermögensdelikt                         1   (0)
     Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage            1   (0)
     Versuchter betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage            1   (0)
     Mehrfache Zechprellerei                                                        1   (0)
     Hehlerei                                                                       1   (0)
     Hehlerei - geringfügiges Vermögensdelikt                                       0   (1)
     Verfügung über mit Beschlage belegte Vermögenswerte                            1   (0)

C    Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich
     Mehrfache Beschimpfung                                                         2 (0)
     Beschimpfung                                                                   2 (3)
     Missbrauch einer Fernmeldeanlage                                               0 (1)

D    Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit
     Mehrfache Drohung                                                              1   (0)
     Drohung                                                                        0   (1)
     Nötigung                                                                       1   (2)
     Versuchte Nötigung                                                             0   (1)
     Anstiftung zur Nötigung                                                        0   (1)
     Gehilfenschaft zur Nötigung                                                    0   (2)
     Mehrfacher Hausfriedensbruch                                                   1   (0)
     Hausfriedensbruch                                                              1   (3)


E    Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
     Sexuelle Belästigungen                                                         1 (0)
     Versuchte sexuelle Nötigung                                                    0 (1)




                                                                                   149 - 212
Geschäftsbericht 2012




F      Verbrechen und Vergehen gegen die Familie
       Mehrfache Vernachlässigung von Unterhaltspflichten                   0 (1)
       Vernachlässigung von Unterhaltspflichten                             1 (0)

G      Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen
       Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst                          3 (3)
       Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde                  1 (2)

H      Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit

I      Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr
       Fahrlässige Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen      0 (2)

J      Fälschung von Geld, amtlichen Wertzeichen, amtlichen Zeichen,
       Mass und Gewicht

K      Urkundenfälschung                                                    2 (0)
       Fälschung von Ausweisen                                              1 (0)

L      Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden
       Rassendiskriminierung                                                0 (1)

M      Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung

N      Vergehen gegen den Volkswillen

O      Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt
       Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen                                2 (4)

P      Störung der Beziehungen zum Ausland

Q      Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege

R      Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht
       Fahrlässige Urkundenfälschung im Amt                                 1 (0)

S      Übertretungen firmenrechtlicher Bestimmungen

T      Übertretungen bundesrechtlicher Bestimmungen
       Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren       6 (10)




150 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




8.   Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und gegen die
     gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz erlassenen Verordnungen
                                                                                 2012     2011
Ausführen einer nicht landwirtschaftlichen Fahrt                                    0       (1)
Befahren eines Fuss- und Radwegs mit einem Personenwagen bzw. Verstoss
gegen die Verkehrstrennung                                                          1        (0)
Benützen eines Fahrrads ohne gültige Fahrradvignette                                1        (0)
Benützen eines Motorfahrrads ohne gültiges Kennzeichen                              1        (0)
Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch                                        0        (1)
Entwendung eines Lieferwagens zum Gebrauch                                          0        (1)
Fahren mit Überlast                                                                 1        (5)
Fahren ohne Licht nachts bei beleuchteter Strasse mit einem Motorfahrzeug           1        (0)
Fahren ohne Licht nachts bei beleuchteter Strasse mit einem Motorfahrrad            0        (1)
Fahren ohne Licht nachts bei beleuchteter Strasse mit einem Fahrrad                 1        (0)
Führen eines Motorfahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums
von Alkohol (privilegierter FiaZ)                                                   7      (12)
Führen eines Motorfahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums
von Alkohol (qualifizierter FiaZ)                                                  13        (9)
Führen eines Motorrads in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums von
Alkohol (privilegierter FiaZ)                                                       2        (3)
Führen eines Motorfahrrads in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums von
Alkohol (qualifizierter FiaZ)                                                       0        (2)
Führen eines Fahrrads in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums von
Alkohol (qualifizierter FiaZ)                                                       1        (0)
Führen eines Motorfahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums
von Drogen/Medikamenten (FiaZ)                                                      3        (1)
Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises                        1        (0)
Mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises             2        (3)
Führen eines Motorfahrzeugs ohne im Besitze des erforderlichen Führeraus-
weises zu sein                                                                      3        (1)
Führen eines Motorrads ohne im Besitze des erforderlichen Führerausweises
zu sein                                                                             1        (1)
Führen eines Motorrads ohne im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises zu
sein                                                                                2        (1)
Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand infolge Übermüdung             2        (0)
Führen eines nicht den Vorschriften entsprechenden gewerblichen Motorfahr-
zeugs                                                                               0       (1)
Führen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Motorfahrzeugs                  18       (9)
Führen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Motorrads                        1       (1)
Führerausweis         Nichtabgeben trotz behördlicher Aufforderung                  2       (0)
                      Missachtung von Auflagen im Führerausweis                    10      (15)
                      Unterlassung der Meldung oder nicht rechtzeitiges Melden
                      von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung eines
                      Führerweises oder einer Bewilligung erfordern                 1       (1)
Grobe Verletzung von Verkehrsregeln                                                12      (10)
Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Fahrzeug-
ausweis                                                                             0        (2)
Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs (Hubstapler) ohne erforderlichen
Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschild                                             0        (1)
Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs (Hubstapler) ohne vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung                                                             0        (1)
Gleichzeitiges Inverkehrbringen von zwei Motorfahrzeugen, auf welche ein
Wechselschilderpaar eingelöst ist                                                   1        (0)

                                                                                        151 - 212
Geschäftsbericht 2012




Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs ohne Kontrollschilder                     1     (2)
Inverkehrbringen eines Motorrads ohne Kontrollschilder                          0     (1)
Inverkehrbringen eines Motorfahrrads ohne gültiges Kontrollschild               0     (1)
Inverkehrbringen eines Motorfahrrads ohne die erforderliche Haftpflichtversi-
cherung                                                                         0     (1)
Inverkehrbringen eines Motorrads ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis        0     (1)
Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflicht-
versicherung                                                                    1     (2)
Inverkehrbringen eines Motorrads ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversi-
cherung                                                                          0    (1)
Missachtung des Vortrittsrechts                                                 14   (14)
Missbrauch von Kontrollschildern                                                 2    (1)
Missbräuchliche Verwendung von Nebellichtern                                     0    (3)
Missbräuchliche Verwendung von Warnsignalen                                      1    (0)
Mitführen eines ungelösten Anhängers                                             1    (4)
Mitführen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Anhängers                  2    (1)
Nicht Anbringen der vorgeschriebenen Kontrollschilder                            1    (0)
Nicht Anbringen des Höchstgeschwindigkeitszeichens                               0    (1)
Nicht Anbringen der Parkscheibe an Fahrzeug                                      0    (1)
Nicht Anbringen des Sicherungsseils                                              1    (0)
Nicht Anpassen der Geschwindigkeit                                              19   (19)
Nicht Befolgen von polizeilichen Weisungen                                       1    (2)
Nicht Beherrschen des Fahrzeugs                                                 34   (46)
Nicht Beherrschen des Motorrads                                                  0    (2)
Nicht Einhalten eines genügenden Abstands beim Hintereinanderfahren              3    (1)
Nicht Einhalten eines genügenden Abstands zum rechten Strassenrand               0    (1)
Nicht Fristgemässes Erwerben von schweizerischen Kontrollschildern und
Fahrzeugausweis                                                                 0     (2)
Nicht Fristgemässes Erwerben eines schweizerischen Führerausweises als
Fahrzeugführer aus dem Ausland                                                  2     (1)
Nicht Fristgemässes Erwerben eines Fahrzeugausweises bei Verlegung des
Standorts                                                                        1    (1)
Nicht Genügen der sofortigen Meldepflicht bei Beschädigung von Signalen          1    (0)
Nicht Mitführen von Ausweisen oder Abgaswartungsdokumenten                       3    (5)
Nicht Tragen der Sicherheitsgurten                                               4    (5)
Nicht Tragen des Schutzhelms                                                     2    (1)
Nicht Vornahme der Abgaswartung                                                  8    (9)
Nicht Vorschriftsgemässes Anbringen des Händlerschilds                           1    (1)
Nicht Vorschriftsgemässes Anbringen des Kontrollschilds                          1    (0)
Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall                                            11   (22)
Nicht Sichern des Fahrzeugs gegen das Wegrollen                                  1    (0)
Parkieren eines Fahrzeugs ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund           1    (0)
Überfahren einer Sicherheitslinie                                                2    (1)
Überlassen eines Motorfahrzeugs an eine nicht führungsberechtigte Person         1    (0)
Überlassen eines Elektrofahrzeugs (Kategorie Kleinmotorrad) an die nicht
nicht führungsberechtigte Person                                                 0    (1)
Überlassen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Motorfahrzeugs            1    (0)
Überlassen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Motorrads                 0    (1)
Überlassen eines Motorrades an eine nicht führungsberechtigte Person             0    (1)
Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit / Radar                  93   102)
Überschreiten der fahrzeugbedingten und signalisierten Höchstgeschwindig-
keit                                                                            0     (3)
Überschreiten der gesetzlich zulässigen Höchstbreite                            0     (1)
Ungenügendes Rechtsfahren                                                       3     (3)

152 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




Ungenügendes Sichern des Fahrzeugs gegen das Wegrollen                             1        (0)
Ungenügendes Sichern der Ladung                                                    2        (2)
Unterlassen der Richtungsanzeige                                                   0        (1)
Unterlassen der Meldung über nachträgliche Änderung am Fahrzeug an die
Zulassungsbehörde vor der Weiterverwendung                                         0        (1)
Unvorsichtiges Überholen                                                           0        (5)
Unvorsichtiges Rückwärtsfahren ohne Beizug einer Hilfsperson                       1        (0)
Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit                    3        (5)
Verursachen von vermeidbarem Lärm                                                  1        (2)
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt              7        (3)
Vorschriftswidriges Verhalten bei einem Bahnübergang                               0        (1)
Vorschriftswidriges Parkieren                                                      8        (4)
Mehrfache Widerhandlungen gegen ARV1-Vorschriften                                  1        (0)
Widerhandlungen gegen ARV1-Vorschriften                                            6        (2)
Widerhandlung gegen SSV-Vorschriften                                               3        (5)
Widerhandlung gegen VRV-Vorschriften                                               0        (2)
Widerhandlung gegen VTS-Vorschriften                                               1        (1)


9.    Widerhandlungen gegen andere Bundesgesetze
AVIG       Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die obligatorische
           Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
           (Arbeitslosenversicherungsgesetz)                                            1 (0)
ArG        Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie,
           Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)                                           1 (0)
AuG        Widerhandlung gegen Bundesgesetz über die Ausländerinnen
           und Ausländer (Ausländergesetz)                                              4 (0)
BauAV      Widerhandlung gegen die Verordnung über die Sicherheit und den
           Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei
           Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung)                                          3 (1)
BetmG      Mehrfache Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die
           Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittel-
           gesetz)                                                                      8 (13)
           Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungs-
           mittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz)                 12 (9)
BVET       Widerhandlung gegen die Verordnung über die Haltung von Nutz-
           tieren und Haustieren                                                        5 (5)
ChemRRV Widerhandlung gegen die Verordnung zur Reduktion von Risiken
        beim Umgang mit bestimmten, besonders gefährlichen Stoffen,
        Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-
        Verordnung)                                                                     5 (2)
DZV        Widerhandlung gegen die Verordnung über die Direktzahlungen
           an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung)                             1 (0)
FMBV       Widerhandlung gegen die Verordnung über die Produktion und
           das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die
           Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung)            0 (1)

                                                                                       153 - 212
Geschäftsbericht 2012




GSchG         Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz der
              Gewässer (Gewässerschutzgesetz)                                    12 (6)
              Fahrlässige Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den
              Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz)                          4 (0)
GSchV         Widerhandlung gegen die Gewässerschutzverordnung                    1 (0)
              Fahrlässige Widerhandlung gegen die Gewässerschutzverordnung        1 (0)
LMG           Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und
              Gebrauchsgestände (Lebensmittelgesetz)                              1 (0)
LRV           Widerhandlung gegen die Luftreinhalte-Verordnung                    4 (0)
LWG           Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Landwirtschaft
              (Landwirtschaftsgesetz)                                             1 (1)
MiPV          Widerhandlung gegen die Milchprüfungsverordnung                     1 (0)
VHyMP         Widerhandlung gegen die Verordnung über die Hygiene bei der
              Milchproduktion                                                     2 (0)
NHG           Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Natur- und
              Heimatschutz                                                        0 (1)
PrSG          Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Produktesicherheit    0 (1)
SprstG        Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche
              Stoffe (Sprengstoffgesetz)                                          1 (0)
SprstV        Widerhandlung gegen die Verordnung über explosionsgefährliche
              Stoffe (Sprengstoffverordnung)                                      1 (0)
TSchG         Mehrfache Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz                3 (8)
              Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz                          4 (4)
TSchV         Mehrfache Widerhandlungen gegen die Tierschutzverordnung            2 (8)
              Widerhandlung gegen die Tierschutzverordnung                        3 (3)
VTNP          Fahrlässige Widerhandlung gegen die Verordnung über die
              Entsorgung von tierischen Nebenprodukten                            1 (0)
TSG           Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz                           3 (2)
TSV           Widerhandlung gegen die Tierseuchenverordnung                       3 (3)
TVA           Widerhandlung gegen die Technische Verordnung über Abfälle          1 (0)
USG           Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz
              (Umweltschutzgesetz)                                               12 (5)
              Fahrlässige Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den
              Umweltschutz (Umweltschutzgesetz)                                   0 (1)
UVG           Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung    3 (0)
WaG           Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz)     2 (0)
WG            Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzube-
              hör und Munition (Waffengesetz)                                     9 (7)

154 - 212
                                                                        Geschäftsbericht 2012




WV        Widerhandlung gegen die Verordnung über Waffen, Waffenzubehör
          und Munition (Waffenverordnung)                                            2 (2)
VUV       Widerhandlung gegen die Verordnung über die Verhütung von
          Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung)       1 (0)
          Fahrlässige Widerhandlung gegen die Verordnung über die Verhütung
          von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfall-
          verhütung)                                                                 2 (0)


10. Widerhandlungen gegen kantonale Bestimmungen
10.1. Baugesetz
Widerhandlung gegen das Baugesetz                                                    1 (0)
Feuerschutzgesetz
Widerhandlung gegen das Gesetz über den Feuerschutz                                  3 (1)
Hundegesetz
Widerhandlungen gegen das Hundegesetz                                                2 (3)
Widerhandlungen gegen die Hundeverordnung                                            1 (1)
Ruhetagsgesetz
Widerhandlung gegen das Ruhetagsgesetz                                               2 (0)
Übertretungsstrafgesetz
Verunreinigung und Verunstaltung fremden Eigentums
(Zurücklassen von Kleinabfällen)                                                     1   (0)
Nachtruhestörung                                                                     0   (1)
Lärm und grober Unfug                                                                2   (1)
Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit                                        0   (1)
Nacktes Aufhalten in der Öffentlichkeit                                              0   (2)
Umweltschutzgesetz
Widerhandlung gegen das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz
über den Umweltschutz                                                                7 (0)
Waldgesetz
Widerhandlung gegen das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz
über den Wald                                                                        1 (0)




                                                                                    155 - 212
Geschäftsbericht 2012




11. Strafen
Folgende Strafen wurden verhängt:
 Verhängte Strafen (Beschuldigte)                                     2012         2011
 Freiheitsstrafe und Busse                                                  0            1
 Freiheitsstrafe                                                            3            0
 Geldstrafe und Busse                                                      83           82
 Geldstrafe                                                                 6            9
 Bussen über Fr. 500.--                                                    17           22
 Bussen über Fr. 100.-- bis Fr. 500.--                                    215          224
 Bussen über Fr. 50.-- bis Fr. 100.--                                      21           18
 Bussen bis Fr. 50.--                                                      12           10
 Umgang                                                                     2            3
 Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit                        0            1

Vom Rechtsmittel der Einsprache gegen den Strafbefehl wurde in 32 (16) Fällen Gebrauch
gemacht. Zudem waren aus dem Vorjahr noch 11 (18) Fälle pendent. 17 (10) Einsprachen
wurden bereits vor der Weiterleitung an das Gericht zurückgezogen. 5 (9) Fälle wurden an
das zuständige Gericht weitergeleitet. Von der Staatsanwaltschaft wurden 3 (3) Fälle einge-
stellt. Revisionsentscheide wurde 1 (1) erlassen. 17 (11) Einsprachefälle sind noch pendent.




2550 Strassenverkehrsamt
1.    Motorfahrzeugbestand
 Fahrzeugart                                                      2012            2011
 Personenwagen, Kleinbusse*                                         16'742          16'835
 Lieferwagen                                                         1'133           1'022
 Lastwagen, Gesellschaftswagen                                         156             158
 Gewerbliche Motorkarren, Traktoren,                                    89              83
 Motorräder, Kleinmotorräder                                         1'812           1'784
 Motorfahrräder                                                        498             498
 Arbeitsmaschinen                                                      137             148
 Landwirtschaftliche Motoreinachser                                    130             136
 Landwirtschaftliche Motorkarren                                       441             441
 Landwirtschaftliche Traktoren                                         782             748
 Anhänger aller Kategorien                                           1'300           1'244
 Total gelöste Fahrzeuge Stand 30.9.2012                            23'220          23'097
* inklusiv Mietfahrzeuge




156 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




2.   Fahrzeug- und Führerprüfungen
                                                              2012                2011
 Fahrzeugprüfungen                                               3'822               4'177
 Führerprüfungen
 Praktische Prüfungen total                                          485                 468
 Theoretisch Kategorien A1 / B                                       311                 280
               Kategorien C / D                                       24                  23
               Kategorien Mofa / G / F                               140                 123
 Theoretische Prüfungen total                                        475                 426


3.   Fahrzeuge und Führerausweise
                                                              2012                2011
 Neuanfertigung Fahrzeugausweis**                                3'836                3'790
 Schilderdeponierungen**                                         1'524                1'445
 Ersatzfahrzeugbewilligungen                                       179                  211
 Lern- und Führerausweise                                        1'942                1'965
 Internationale Führerausweise                                      75                  113
 Kontrollschilder Entzugsverfahren                                 102                  105
 Sonderbewilligungen                                               168                  204
 Versicherungswechsel                                              269                  169
** exklusive Mietfahrzeuge


4.   Administrativmassnahmen
                                                              2012                2011
 Eingegangene Rapporte                                               398                 432
 ohne Massnahmen abgeschlossen                                       100                 130
 Führer- und Lernfahrausweisentzüge                                  164                 178
  Fahren in angetrunkenem Zustand                                    19                  35
  Vereitelung der Blutprobe                                           2                   2
  Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss                      8                   4
  Geschwindigkeitsübertretung                                        52                  52
  andere SVG-Übertretungen                                           83                  85
 Verwarnungen                                                        101                 117
  Fahren in angetrunkenem Zustand unter 0.8 ‰                         9                  16
  Geschwindigkeitsübertretungen                                      74                  81
  andere SVG-Übertretung                                             18                  20
 Annullierung des Führerausweises auf Probe                            3                   5
 Verkehrsunterricht                                                    7                   5
 Verkehrspsychologische / verkehrsmedizinische Untersu-
                                                                     19                   16
 chungen; Abklärung Fahrtauglichkeit
 Aberkennung ausländischer Ausweise                                   4                     2
Pro Ereignis sind mehrere Massnahmen möglich (z.B. Entzug und Verkehrsunterricht).


                                                                                       157 - 212
Geschäftsbericht 2012




5.    Erfolgsquote Führerprüfungen nach Geschlecht 2012
                                 Total    be-        Erfolgs-   Total    be-        Erfolgs-
                                 männl. standen       quote     weibl. standen       quote
 Theoretische Prüfungen
 Basistheorie Kat. A1 / B          157        121     77.07%       123        95     77.24%
 Praktische Führerprüfungen
 Kategorie A                        38         29     76.32%         9         5     55.56%
 Kategorie A1                       46         29     63.04%        33        17     51.52%
 Kategorie B                       142        110     77.46%       164       114     69.51%



2570 Militär
1.    Allgemeines
Zuhanden der Standeskommission wurde ein Gesuch um Bewilligung zur Verlängerung der
Mörserschiessen 2013-2017 an Fronleichnam und am Kirchenfest Maria Geburt sowie zwei
Gesuche für die Benützung des Landsgemeindeplatzes bearbeitet (Zweck: Standartenüber-
nahmen des "Göttibataillons" Aufkl Bat 11 und Rist Bat 21).
Die beiden je zweitägigen Konferenzen der kantonalen Verantwortlichen für Militär und Be-
völkerungsschutz (KVMB) wurden im Berichtsjahr im Kanton Aargau bzw. die Schweizeri-
sche Wehrpflichtersatzverwalter-Konferenz im Kanton Wallis durchgeführt. Nebst den Fach-
geschäften stand weiterhin die Weiterentwicklung der Armee im Mittelpunkt. Im Rahmen der
Ostschweizer Militärdirektoren-Konferenz und der Territorial-Region 4 (Ter Reg 4) fand das
Regierungsrats-Seminar mit den Heereseinheitskommandanten und Vertretern des VBS im
Kanton Glarus statt mit den Hauptthemen Weiterentwicklung der Armee, Subsidiäreinsätze
zugunsten der Kantone, Zusammenarbeit mit der Logistikbasis der Armee, die Zivilschutz-
materialbeschaffung und die Projekte POLYCOM Sicherheitsfunknetz() sowie POLYALERT
(Alarmierung).
Die Ostschweizer Kreiskommandanten behandelten an drei Sitzungen schwergewichtig
folgende Traktanden: Rekrutierungs- und Dienstverschiebungswesen, Schiesswesen, Per-
sonensicherheitsüberprüfung, Zuständigkeitspraxis der kantonalen Militärbehörden im Mili-
tärstrafrecht, Mithilfe Leihwaffenkontrolle und Waffenrückzug, elektronisches Archiv, Revisi-
on Militärdienstverordnung, Handhabung Auslandurlaub, Melde- und Kontrollwesen und
Koordination der Entlassung. Schliesslich fand die Konferenz der Schadenexperten des
Kreises Ostschweiz in Gossau SG statt.
Im Weiteren wurden 3 (4) Stellungnahmen zur Revision des Militärstrafgesetzes, zum Ar-
meebericht und zur Weiterentwicklung der Armee bearbeitet.
Zwei Fahnenübernahmen der beiden Innerrhoder "Göttibataillons" (Ristl Bat 21 und Aufkl Bat
11) konnten auf dem Landsgemeindeplatz vor einer grossen Zuschauermenge vorgenom-
men Traditionsgemäss hat das Kreiskommando - meistens zusammen mit dem neuen Lan-
desfähnrich - zahlreiche militärische wie ausserdienstliche Anlässe, Truppendienste und
Schulen besucht. In Mels wurde der Rekrutierung der Stellungspflichtigen aus Appenzell
I.Rh. beigewohnt und die Abläufe des Zentrums im Detail vorgestellt. Mit der Koordinations-
stelle 4 war die vom Kanton gewünschte höhere Truppenpräsenz im Kanton ein wichtiges
Thema. Speziell erwähnenswert ist schliesslich der Truppenbesuchstag beim Aufkl Bat 11
(Göttibataillon) im Raum Gossau-Bischofszell.

158 - 212
                                                                             Geschäftsbericht 2012




Oberstlt Jakob Signer wurde als neuer Chef Kantonaler Verbindungsstab (KTVS) AI einge-
setzt.


2.   Rekruten-Orientierungstage und Rekrutierung
Am 14. und 15. Februar 2012 wurde für den Jahrgang 1994 zusammen mit dem Kanton
Appenzell A.Rh. die Orientierungstage (OT) zum letzten Mal im Zivilschutz-Ausbildungszent-
rum in Teufen durchgeführt. Ab 2013 werden die Orientierungstage im neuen Zeughaus in
Herisau durchgeführt.
Am für die 17-jährigen Schweizerbürger obligatorischen Orientierungstag nahmen 118 (107)
Stellungspflichtige teil. Sie werden durch die Moderatoren über den Ablauf der Rekrutierung
und die Einteilungsmöglichkeiten informiert. Für diverse Stellungspflichtige müssen Spezial-
lösungen gesucht werden, weil ihre Ausbildung Priorität hat.
An fünf offiziellen Rekrutierungsterminen im Rekrutierungszentrum in Mels stellten sich aus
dem Kanton Appenzell I.Rh. insgesamt 109 (134) angehende Wehrmänner, hauptsächlich
der Jahrgänge 1993 und 1994. Die in den letzten Jahren hohe Tauglichkeit der Innerrhoder
ist im 2012 (nach einem Tiefstand 2011) wieder auf rund 82% (67%) angestiegen. Somit
belegt der Kanton gesamtschweizerisch den 1. (12.) Rang. Die Appenzeller sind nach wie
vor fit, denn an 32% (35%) der Teilnehmenden konnte das Armeesportabzeichen für ein sehr
gutes Ergebnis beim Fitness-Test abgegeben werden.
Das Ärzteteam fällte folgende Entscheide
                                                                      2012            2011
 Diensttauglich                                                              91              90
 Zurückstellung auf Nachrekrutierung                                          3               2
 Schutzdienst-Tauglich (ohne NIAXER)                                         10              22
 Schutzdienst-Untauglich                                                     11              17

Die 91 Diensttauglichen wurden wie folgt den Waffengattungen zugeteilt
 Waffengattung                                                        2012            2011
 Infanterie                                                                  24              21
 Panzertruppen                                                                3               4
 Artillerie                                                                   2               2
 Genie                                                                        3               5
 Fliegertruppen                                                               7               4
 Fliegerabwehrtruppen                                                         3               3
 Führungsunterstützungstruppen                                                2               5
 Übermittlungstruppen                                                         9               8
 Rettungstruppen                                                              3               4
 Logistiktruppen                                                             28              28
 Sanitätstruppen                                                              5               4
 Militärische Sicherheit                                                      0               2
 AC-Schutzdienst                                                              1               0
 Zivilschutzeinteilungen:
 Betreuer                                                                    3                3
 Pionier                                                                     3               17
 Stabsassistent                                                              4                2

                                                                                         159 - 212
Geschäftsbericht 2012




96 (113) Stellungspflichtige absolvierten zur Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit den
Sporttest. Insgesamt konnten 35 (39) Armeesport-Auszeichnungen für sehr gute Leistungen
verabreicht werden. Ferner wurden 53 (64) gute, 8 (10) genügende und 0 (0) ungenügende
Leistungen erbracht. Am Fitnesstest werden fünf Disziplinen bewertet, je Disziplin sind ma-
ximal 25 Punkte zu erreichen (Maximum somit 125 Punkte). Das Sportabzeichen wird ab
80 Punkten vergeben.
Gian-Luca Lutz, Appenzell, erreichte mit 103 Punkten das beste Turnresultat, gefolgt von
Fabio Paggiola, Appenzell Meistersrüte, (100 Punkte) sowie Jan Müller, Appenzell Steinegg,
(96 Punkte).
Erstmals stehen auch die Auswertungen der im Jahre 2011 eingeführten Personensicher-
heitsüberprüfungen (PSP) für das Berichtsjahr fest:
    Aufgebotsstopp für Rekrutierung                2       (-)
    Nicht rekrutiert, Vorabklärung PSP             3       (-)
    Untauglich aufgrund PSP                        2       (-)
    Nicht eingeteilt Strafurteil                   1       (-)


3.    Dienstleistungswesen
Die Kontrollführung inklusive Korrespondenzverwaltung bei Dienstverschiebungen und Dis-
pensationen erfolgte über das System PISA. Vom Kreiskommando Appenzell I.Rh. wurden
insgesamt 76 (75) Dienstverschiebungen bewilligt, 28 (28) abgelehnt und 56 (57) Weiterlei-
tungen an den Führungsstab der Armee veranlasst. Für 7 (7) Dienstverschieber konnte ein
Ersatzdienst innerhalb des Jahrs geplant und bewilligt werden. Zusätzlich wurden zahlreiche
mündliche Anfragen und E-Mails zu den Diensttagen, Tauglichkeit, Einteilung bzw. Umtei-
lungen beantwortet. Beratungen wegen finanzieller oder sozialer Unterstützung fanden im
Berichtsjahr keine statt.
Zusammen mit den Zahlen aus der Kontrollführung des Bundes ergibt sich für den Kanton
Appenzell I.Rh. folgende Dienstleistungsstatistik:
    Aufgebotene zum Wiederholungskurs            746 (110 Of, 94 Uof, 542 Sdt)
    Bewilligte Dienstverschiebungsgesuche         14 (77.47%)
    Abgelehnte Gesuche                            41 (22.53%)

Gründe: 46 Beruflich, 38 Studium, 13 Weiterausbildung, 4 Lehrzeit, 12 Unfall/Krankheit,
28 andere Gründe.


4.    Wehrpflichtentlassung
Am 16. November 2012 wurden 61 Militärangehörige der Jahrgänge 1978-1982, welche ihre
Dienstleistungspflicht erfüllt hatten, aus der Wehrpflicht entlassen, davon sieben Unteroffizie-
re sowie 54 Gefreite und Soldaten. Von 58 (60) bewaffneten Entlassenen haben 12 (13)
Wehrmänner die Waffe zu Eigentum behalten (11 Stgw, 2 Pist). Es musste kein Antrag
abgewiesen werden. Somit haben 20.7% der Waffenträger die Waffe behalten, womit der
Kanton Appenzell I.Rh. die Statistik in den Ostschweizer Kantonen deutlich anführt, vor den
Kantonen Schaffhausen mit 15.9% und Appenzell A.Rh. mit 15.4%. Die Abrüstung fand in
der Jugendunterkunft Appenzell und die anschliessende Entlassungsfeier im Hotel Säntis
statt.


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5.   Schiesspflicht ausser Dienst
Unter der Leitung des Eidgenössischen Schiessoffiziers hat die Schiesskonferenz des Krei-
ses 19 in Dietfurt (Bütschwil) stattgefunden. Im März wurden die Verantwortlichen der Verei-
ne am Instruktorenrapport durch die kantonale Schiesskommission auf die bevorstehende
Schiesssaison gebrieft.
In den innerrhodischen Schützenvereinen schossen 613 (664) Teilnehmer das obligatorische
Bundesprogramm auf 300 Meter. Nicht erfüllt (sogenannt verblieben) hat kein (0) Teilneh-
mer. Jungschützenkurse besuchten 34 (47) Teilnehmer.
Am zentralen Feldschiessen 300 Meter beteiligten sich 545 (503) Schützen.
Die Standgemeinschaft Gonten hat im Jahre 2011 die Schützengesellschaft Urnäsch aufge-
nommen mit folgender Teilnahmen: Bundesprogramm 65, Feldschiessen 46, Jungschützen-
kurs 6.
Das Bundesprogramm für Pistole absolvierten 39 (46) und das Pistolenfeldschiessen
127 (111) Schützen.
Im Berichtsjahr haben keine Mitglieder der kantonalen Schiesskommission demissioniert. Die
Logistikbasis der Armee (LBA) wurde im Bereich "Einzug der (Leih-) Waffen" auch vom
Kanton Appenzell I.Rh. unterstützt. Als Novum im Kanton musste ein Gesuch für waffenlo-
sen Dienst bearbeitet werden (Entscheid ausstehend).


6.   Kontroll- und Strafwesen
12 (12) Wehrmänner mussten wegen Versäumnis der Schiesspflicht disziplinarisch bestraft
werden. 4 (5) weitere Wehrmänner mussten aus anderen Gründen bestraft werden. Vier
Wehrmänner konnten nachträglich von der Schiesspflicht dispensiert werden (Ausland-
aufenthalt, Arztzeugnis).
Es ist 1 (1) Ausschreibung im Polizeianzeiger (System RIPOL) zur Aufenthaltsnachforschung
zu verzeichnen; weiter wurden 3 (3) Auslandurlaube erteilt und 0 (3) Stellungnahmen zu
Landrechtsgesuchen abgefasst.


7.   Kantonaler Führungsstab
Der Kernstab des Kantonalen Führungsstabes (KFS) führte im Berichtsjahr 6 (4) Rapporte
durch. Das Hauptthema der Rapporte waren neben den Tagesgeschäften die Verfeinerung
der Verfahrensabläufe und die Bereitstellung von Unterlagen für verschiedene Einsätze. Die
Pflichtenhefte wurden laufend den Bedürfnissen der verschiedenen Funktionen und Einsatz-
arten angepasst.
Der Stabschef nahm an verschiedenen Sitzungen mit der Territorial-Region 4 und den
Stabschefs der Ostschweizer Kantone teil. Dabei ging es um Absprachen für mögliche Eins-
ätze der Armee in ausserordentlichen Lagen und der Vorbereitung gemeinsamer Übungen.
Im Berichtsjahr wurde mit dem Team "Hot-Line" in verschiedenen Übungen der Einsatz
dieses Teams anhand von konkreten Beispielen geübt.
Anfangs Dezember wurde der Kernstab des KFS AI vom Kantonstierarzt um Mithilfe bei der
Bewältigung der Tierseuche PRRS gebeten. Während zweieinhalb Tagen oblagen dem Stab
die Koordination und die Überwachung des Einsatzes der Tötungs- und der Tierseuchen-

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Geschäftsbericht 2012




gruppe. Dank des sofortigen und zielgerichteten Einsatzes wurde eine weitere Verbreitung
des PRRS-Virus verhindert. Anfangs 2013 konnte nach einer nochmaligen negativen Bepro-
bung der Risikobetriebe Entwarnung gegeben werden. Dieser Einsatz hat gezeigt, dass
einerseits die Vorbereitungsarbeiten und andererseits die Organisation sowie der Einsatz
des KFS richtig geplant sind.




2574 Kantonskriegskommissariat
Die Bewirtschaftung und Betreuung der militärischen Ausrüstung erfolgte über die Logistik-
basis der Armee (für die Innerrhoder via das Logistikcenter Hinwil und die Retablierungsstel-
le St.Gallen). Die übrige Material-, Munitions- (Fronleichnam) und Fahnenverwaltung inklusi-
ve Retablierungen für ausserdienstliche Anlässe betreut das Kreiskommando.




2575 Wehrpflichtersatz
Im Berichtsjahr mussten keine gesetzlichen Erneuerungen umgesetzt werden.
                                                                    2012            2011
 Anzahl Eingeschätzte im In- und Ausland                                474             499
 Rohertrag                                                        409'327.00      413'108.25
 Rückerstattungen                                                  53'640.30       35'880.70
 Ersatzrückstände am Jahresende                                    30'411.10       16'532.65
 Einsprachen                                                               0               0
 Ersatzbefreite                                                           23              17
 Erlasse                                                                0.00            0.00
 Bezugsprovision des Kantons                                       64'966.12       72'124.80



2576 Zivilschutz
1.    Allgemeines
Im Frühjahr und Herbst fanden die eidgenössischen Rapporte statt (je Zivilschutzvorsteher
und Ausbildungschefs). Zudem fanden die Konferenzen der Ostschweizer Arbeitsgruppen
Vorsteher, Ausbildungschefs sowie baulicher Zivilschutz statt. Das Schwergewicht bildete
nebst der Ausbildungs- und Personalplanung der Vollzug des revidierten und seit 1. Januar
2012 in Kraft getretenen Bevölkerungsschutzgesetzes (BZG). Bereits musste wieder eine
Vernehmlassung zu einer weiteren Teilrevision des BZG bearbeitet werden.
In personeller Hinsicht ging der langjährige Zivilschutzstellenleiter Rainer Schmidt in Pensi-
on. Die Stelle wurde nach einer Umorganisation im Amt für Zivilschutz (die Funktionen des
Zivilschutzkommandanten und Zivilschutzstellenleiters wurden zusammengelegt) mit Hans-
ruedi Götti, Marbach, neu besetzt.



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                                                                            Geschäftsbericht 2012




Das Ostschweizer Projekt "Zivilschutz-Materialbeschaffung" steht im zweiten Jahr in der
Beschaffungsphase und das neue Zivilschutzmaterial wird entsprechend der Verfügbarkeit
und gemäss Konzept laufend beschafft. Die Bereitstellungsanlage (BSA) Sitterstrasse wurde
aufgehoben und wird im Jahre 2013 dem Bezirk Appenzell übergeben. Der Zivilschutz Ap-
penzell basiert somit noch auf den BSA Blattenheimatstrasse (Stützpunkt) und BSA Gringel
(Reserve-BSA). Nach eingehender Prüfung mit der Ratskanzlei werden dem Landesarchiv in
der BSA Blattenheimatstrasse zwei Räume für ihre Akten zur Verfügung gestellt.
Das Projekt POLYCOM (Sicherheitsfunknetz) konnte nach der Schulung der verschiedenen
Anwender der Bevölkerungsschutzpartner abgeschlossen werden. Die Einführung ab Mitte
Jahr zusammen mit den Kantonen A.Rh. und St.Gallen verlief problemlos.
Dafür beanspruchte das interdisziplinäre Projekt POLYALERT (Neuordnung der Alarmie-
rung) viel Bearbeitungszeit. Aufgrund der Auswirkungen auf die gemeinsame Notrufzentrale
der beiden Kantonspolizeien Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. musste zusammen mit
dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) eine Sonderlösung erarbeitet werden.
Das im Vorjahr erfolgreich evaluierte Zivilschutz-Softwareprogramm OM-Mannschaft wurde
angeschafft, die Daten erfasst sowie die betroffenen Mitarbeiter und Zivilschutzmiliz ge-
schult. Studenten erfassen seit dem Sommer-Semesterbreak sämtliche Schutzraumgesuche
seit Eingabe des ersten Projekts vor 50 Jahren. Die digitalisierten Daten werden in das Pro-
gramm OM eingelesen und ermöglichen nachher eine rationelle Datenbearbeitung, erleich-
tern das Auffinden der Akten, liefern Auswertungen, ermöglichen die Schutzraumsteuerung
und Zuweisungsplanung und erleichtern das Auffinden der Akten.
Ferner wurden 6 (3) Quartierplanungen auf die Schutzraumpflicht hin geprüft sowie fünf
zivilschutz- bzw. bevölkerungsschutzspezifische Vernehmlassungen redigiert (neuer Bevöl-
kerungsschutz + Zivilschutz 2015+, Alarmierung für hörbehinderte Personen, Weisung
ZUPLA + Steuerung Schutzraumbau, Teilrevision BZG und Weisung POLYALERT).
Die Standeskommission hat folgende Einsätze zugunsten der Gemeinschaft genehmigt:
Gesuch Appenzeller-Kantonalturnfest 2014. Ein spontanes Aufräumgesuch vom Kanton
Wallis zur Behebung von Unwetterschäden wurde wieder zurückgezogen. Mit den Kadern
der Zivilschutzorganisationen wurden zur Vorbereitung der Kurse und Einsätze diverse
Rapporte sowie ein grosser Stabsrapport mit Neueinteilungen, Beförderungen und Kaderent-
lassungen durchgeführt.


2.   Baulicher Zivilschutz
Aufgrund des neuen Bevölkerungsschutzgesetzes (BZG) hat der Grosse Rat an der Sitzung
vom 6. Februar 2012 die neue Verordnung über die Schutzplatzersatzbeiträge rückwirkend
auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Somit werden sämtliche Schutzraum- und Dispens-
gesuche gemäss neuer Verordnung geprüft und entschieden.
Gesamthaft wurden 2 (8) Schutzraumbauprojekte eingereicht. Die Kontrollstelle führte
6 (6) Schutzraum-Abnahmekontrollen durch, wobei 78 (206) neue Schutzplätze registriert
werden konnten. Besonders erwähnenswert sind die diversen speziellen Abklärungen und
Berechnungen für die Schutzraumplanung des projektierten Alters- und Pflegeheims. Für
den Sammelschutzraum in der Litex wurde nach Erstellung eines Notfall- und Räumungs-
konzepts die Vereinbarung für die gewerbliche Nutzung der Schutzraumflächen bewilligt.



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Geschäftsbericht 2012




Insgesamt wurden 73 (58) Dispensationsgesuche eingereicht. 15 (24) Gesuche wurden ohne
Ersatzbeitrag bewilligt, 0 (2) Gesuche abgelehnt und in 58 (32) Fällen wurde die Bauherr-
schaft zur Bezahlung einer Ersatzleistung verpflichtet.


3.      Dienstleistungen Zivilschutzorganisation (ZSO) Appenzell
In personeller Hinsicht ist der Kommandant Franz Büsser sowie der zweite Stellvertreter
Reto Felderer abgetreten. Ebenso ist der langjährige stillstehende Kommandant-Stellver-
treter Thomas Gmünder auf Ende Jahr zurückgetreten. Mit dem Chef Unterstützung, Christi-
an Rusch, konnte ein Nachfolger gefunden werden, die Wahl erfolgt im Jahre 2013.
Vier Gesuche für einen Zivilschutzeinsatz in den Bezirken Appenzell und Schwende wurden
bewilligt und die entsprechenden Einsätze durchgeführt.
Für folgende Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft wurden Angehörige verschiedener
Formationen der Zivilschutzorganisation Appenzell aufgeboten:
    Tauzieh-Weltmeisterschaft für Auf-/Abbauarbeiten, Mithilfe Infrastruktur
    Zwei Einsätze Logistik, Fahrdienst Papiersammlung


Im vergangenen Jahr wurden in der ZSO-Appenzell unter der Leitung des Kommandanten
der ZSO sowie der Kader folgende Wiederholungskurse (WK) durchgeführt:
0 (2)       WK Kulturgüterschutzdienst (KGS)
2 (3)       WK Führungsunterstützung (FU)
0 (1)       WK Betreuungsdienst (Betreu)
2 (2)       WK Logistikdienst Anlagen (Log Anlw), 8 periodische Wartungen
2 (2)       WK Logistikdienst Material (Log Mat)
0 (0)       WK Logistikdienst Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) musste aus organisatori-
            schen Gründen (Neuanschaffung Software Modul OM-Bauten) verschoben werden
1 (1)       WK Logistik/Anlw Schulung Periodische Anlagen-Kontrolle (PAK) durch BABS
0 (1)       WK Logistik/Versorgung OT-Refresherkurs (für Orientierungstage)
1 (1)       WK Grosser Stabsrapport der Zivilschutzorganisation
0 (0)       WK Weiterbildung Rechnungsführer ZSO Appenzell und Oberegg-Reute


Der Führungsunterstützungszug (Sirenenwarte/Stabsassistenten) hat am jährlichen Sirenen-
test die technische Einsatzbereitschaft überprüft. Der Sirenen-Probealarm wurde mit der
Fernsteuerung ab dem Kommandoposten Wühre friktionslos ausgelöst. Die mobilen Sirenen
wurden ebenfalls getestet und die Routen abgefahren. Ausserdem wurden alle Sirenen-
standorte überprüft.
Anlässlich der WKs des Materialdienstes wurden die periodischen Materialkontrollen durch-
geführt und Mängel behoben. Die noch sechs Zivilschutzanlagen wurden von den Anlagen-
warten turnusgemäss gewartet. Alle Anlagen wurden im Berichtsjahr von Vertretern des
BABS und dem Kader Logistik Anlagen als Vorkontrolle für die Periodischen Anlagekontrol-
len (PAK) inspiziert.
Die Kader der Unterstützungsdienste besuchten wie jedes Jahr einen eintägigen Weiterbil-
dungskurs sowie einen Kadervorkurs. Die Mannschaft absolvierte zusammen mit dem Kader
je einen eintägigen Wiederholungskurs noch im Ausbildungszentrum Teufen. Der Schwer-
punkt der Übung lag beim richtigen Verhalten beim Bezug von Schadenplätzen. Die Pioniere

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sanierten unter anderem den Bergwanderweg Äscher-Seealpsee. Bei Skilift Horn konnten
Instandstellungsarbeiten durchgeführt werden und beim Skilift Sollegg wurde nach einem
Rutsch eine Hangverbauung ausgeführt.
Für die Fahrer wurde wiederum ein lehrreicher Weiterbildungskurs (mit Kartenlehre, Naviga-
tion etc.) durchgeführt.
Der Betreuungsdienst und Kulturgüterschutzdienst führten im Jahre 2012 keinen WK durch.


4.   Dienstleistungen Zivilschutzorganisation Oberegg-Reute
Wiederum konnte ein Zivilschutzjahr ohne "Ernstfall"-Einsätze abgeschlossen werden, abge-
sehen von der sogenannten "Kräutervernichtungs-Aktion" (Neophyten-Bekämpfung)
Das abgelaufene Jahr war geprägt durch den Führungswechsel der Kommandanten. Da der
langjährige stellvertretende Kommandant Stefan Meile per Ende 2011 zurück trat, standen
dieses Jahr als Kommandant Armin Fürer, als 1. Stellvertreter und zukünftiger Kommandant
Swen Fürer sowie als 2. Stellvertreter und zukünftiger Stellvertreter Andreas Blatter der
Organisation vor.
Die Zusammenarbeit verlief sehr gut. Nebst den absolut notwendigen fachlichen Qualitäten
bringen beide die noch wichtigere Sozialkompetenz mit, was in einer kleinen Organisation
wichtig ist.
Zu den einzelnen Diensten:
    Führungsunterstützung
     Nach längerer Zeit kommt nun Schwung in die Zuweisungsplanung (ZUPA). Inskünftig
     können mit einem neuen Computerprogramm sämtliche Daten erfasst und eine zeitge-
     rechte wie flexible Lösung der Bevölkerung angeboten werden. Die Einführung dieses
     Programms wird ein Ziel für 2013 sein.
    Betreuung
     Nach einem Jahr gab es bereits wieder einen Führungswechsel, indem Küchenchef
     Guido Vinzens wegen zusätzlichen Aufgaben bei seinem Arbeitgeber etwas kürzer trat.
     Mit Wm Ralf Bischofberger konnte ein qualifizierter Nachfolger gefunden werden, er wird
     im Jahre 2013 die Kaderausbildung für Zugführer in Angriff nehmen.
    Unterstützung
     Der Unterstützungsdienst war auch dieses Jahr der meistgeforderte Dienst in der Zivil-
     schutzorganisation (ZSO) Oberegg-Reute. Unter der Führung von Martin Schenk wurden
     alle Ziele erfüllt. Die nicht übliche politische Lage der Organisation (Oberegg Kanton Ap-
     penzell I.Rh. und Reute Kanton Appenzell A.Rh.) erfordert immer wieder zusätzliche
     Mehraufwendungen bezüglich Organisation und Abrechnungen der geleisteten Arbeiten.
     Dazu sind die für die Bevölkerung auszuführenden Arbeiten sinnvoll auf die beiden Ge-
     meinden aufzuteilen.
    Logistik
     Der kurzfristig aufgestiegene neue Küchenchef Ralf Bischofberger meisterte seine Feuer-
     taufe an der Herbstübung mit grosser Bravour, inklusive Verpflegung der beiden Alters-
     heime Torfnest Oberegg und Watt Reute. Für die betagten Bewohner der beiden Heime
     ist es immer wieder eine gerngesehene Abwechslung, wenn der Betreuungsdienst das
     von der Zivilschutzorganisation zubereitete Essen serviert.



                                                                                          165 - 212
Geschäftsbericht 2012




Die Organisation lebt nach wie vor von dem Slogan "jeder für jeden". So helfen die Betreuer
in der Küche aus oder wenn es erforderlich ist, erhält der Unterstützungsdienst Hilfe von
anderen Diensten.

Diensttage der ZSO Oberegg-Reute im 2012:
   Art. 27 zu Gunsten der Gemeinschaften     90 Tage mit 48 Teilnehmern
   Art. 33 Grundausbildung                   60 Tage mit   5 Teilnehmern
   Art. 34 Kaderausbildung                   10 Tage mit   1 Teilnehmern
   Art. 35 Weiterbildung                     21 Tage mit 11 Teilnehmern
   Art. 36 Wiederholungskurse                320 Tage mit 70 Teilnehmern


Der Bestand der Organisation wird sich per Anfang Januar 2013 erwartungsgemäss etwas
reduzieren. Neu besteht sie aus 63 Zivilschützern, gegenüber 73 im Jahre 2011.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
   Die ZSO Oberegg-Reute ist voll auf Kurs;
   Kurzfristige Führungswechsel der Kader konnten problemlos aufgefangen werden;
   Die Kameradschaft ist nach wie vor hervorragend;
   Das Kader ist gut ausbildet und sehr motiviert;
   Die Ablösung der Führung im Kommando geht reibungslos über die Bühne.


Persönliches Schlusswort des abtretenden Kommandanten:
"Nun bin ich am Ende meines letzten Geschäftsberichts für die Zivilschutzorganisation
Oberegg-Reute angelangt. Für die perfekte Zusammenarbeit während all meiner Zivilschutz-
Zeit mit dem Kanton, insbesondere mit Franz Büsser und Rainer Schmidt sowie dessen
Nachfolger Hansruedi Götti, möchte ich mich an dieser Stelle ganz besonders bedanken.
Ohne diese unkomplizierte und fachliche Unterstützung wäre eine Führung unserer Organi-
sation fast unmöglich. Ich hoffe und bin davon überzeugt, dass die gute Zusammenarbeit
auch in Zukunft so weitergeführt werden kann.
Ich blicke auf eine lange "Zivilschutz-Zeit" in Oberegg zurück. Mit zwei weinenden Augen
werde ich "meine" Mannschaft verlassen. Denn in vielen Übungseinheiten aber auch in
unvergesslichen Ernsteinsätzen durfte ich "meine Buben" (wie ich die Mannschaft nannte)
kennen und vor allem schätzen lernen. Wie sich die Zivilschützer für unsere Bevölkerung
einsetzten kann ich nur mit grösster Wertschätzung gegenüber jedem Einzelnen beantwor-
ten. Ich möchte keine Minute vermissen, welche ich zusammen mit der ganzen Mannschaft
verbracht habe."
Dienstleistungen 2012
 Dienstart                                                   Teilnehmer      Diensttage
 Bundeskurse in Schwarzenburg, Bern                                   4              25
 Ausserkantonale Kurse/Einsätze                                       0               0
 Ausbildungskurse in den Ausbildungszentren:
  Teufen AR                                                         108             147
  Bütschwil SG                                                       42             355




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Zivilschutzorganisation Appenzell
 Dienstart                                                      Teilnehmer     Diensttage
 WK Führungsunterstützung (FU): Jährlicher Sirenentest                  19             29
 WK Log Mat                                                              9             19
 WK Log Mat Notstromaggregate                                           10             20
 WK Kulturgüterschutz (KGS)                                              0              0
 WK Trsp-Dienst Papiersammlung Juni+Dezember                            13             13
 WK Log-Dienst Anlagenwartungen                                         32             38
 WK Anlw (PAK) Oktober und November                                      9             24
 WK Ustü März, Mai und Herbst                                          115            210
 WK Kdo-/Stabsrapport                                                   21             26
 WK Betreuer                                                             0              0
 Schulung Polycom Funksystem                                            23             27
 OM PSK Schulung                                                         3              3
 Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft:
  Ei zG KFS AI                                                         2                   8
  Ei Tauzieh WM Aufbau                                                40                 210
  Ei Tauzieh WM Abbau                                                 31                 131
  Ei Tauzieh WM Log/Trsp                                              36                  36
 Total 2012                                                           369                 778


Zivilschutzorganisation Oberegg-Reute
 Dienstart                                                      Teilnehmer       Diensttage
 Kommando / Führung / Rechnungsführer
                                                                         6                  73
 Kader inklusive Einteilungsgespräche
 Vorkurs / Wiederholungskurs: Pflege / Betreuung                         8                  39
 Vorkurs / Wiederholungskurs: Führungsunterstützung                      5                  28
 Vorkurs / Wiederholungskurs: Unterstützung                             42                 265
 Vorkurs / Wiederholungskurs: Logistik / Anlagewarte
                                                                        15                  96
 (PSK) / Versorgung / Materialwart
 Total 2012                                                             76                 501


    Total 2012   (ZSO Appenzell + Oberegg-Reute)                       445               1279
    Total 2011   (ZSO Appenzell + Oberegg-Reute)                       360                985


5.     Kontrollwesen
Im Berichtsjahr musste das kantonale Amt für Zivilschutz 12 (20) Dispensations- oder Ver-
schiebungsgesuche behandeln.
     Gesuchsteller hat seinen Ausbildungskurs zu
      einem anderen Zeitpunkt zu absolvieren.       2     (3)
     Gesuche mussten abgelehnt werden.             3     (5)
     Gesuche wurden ersatzlos bewilligt.           7    (18)
Wegen Nichteinrückens in den Zivilschutzdienst wurden 0 (0) Schutzdienstpflichtige an die
Staatsanwaltschaft verzeigt. Dagegen wurden 1 (3) Schutzdienstpflichtige aufgrund seiner
Verfehlungen verwarnt.

                                                                                         167 - 212
Geschäftsbericht 2012




26 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTS-
   DEPARTEMENT
2610 Landwirtschaft
1.    Allgemeines
Der Januar brachte viel Niederschlag bei stark schwankender Schneefallgrenze von 500 bis
1500 Meter über Meer. Auf der Ebenalp lag sehr viel Schnee. Anfangs Februar setzte stren-
ger Frost ein. Das Thermometer fiel so tief wie seit 30 Jahren nicht mehr. Es wurden Tempe-
raturen bis - 25 Grad Celsius gemessen. Am 15. Februar brachte ein Schneesturm einen
halben Meter Neuschnee. Auf den Bergen lag doppelt so viel Schnee wie üblich. Auf dem
Säntis konnten vier Meter Schnee gemessen werden. Ende Februar setzte mit 8 bis 16 Grad
Celsius Tauwetter ein. Mitte März erwachte der Frühling. Bei viel Sonnenschein stiegen die
Temperaturen bis auf 18 Grad Celsius. Die Verhältnisse waren ideal, um Mist und Gülle
auszubringen. Insgesamt war der März im langjährigen Vergleich etwa 4 Grad zu warm und
überaus sonnig. Anfangs April war das Wetter unbeständig, und zeitweise fiel Regen. Am
Ostersonntag gab es 20 Zentimeter Neuschnee. Ende April konnten die Kühe auf die Weide
getrieben werden. Der starke Föhn trocknete die Böden ab. Am 10. und 11. Mai wurde die
erste Grassilage gemacht und das erste Heu gemäht. Bei knapp 30 Grad Celsius resultierte
sehr gutes Futter. Die Eisheiligen brachten verbreitet Regen und einen Temperatursturz auf
acht Grad Celsius. Mitte Mai war es regnerisch und kalt. Am 16. Mai fiel nochmals Schnee
bis 700 Meter über Meer. Mit Föhnunterstützung konnte am 19. und 20. Mai trotzdem wieder
Heu eingebracht werden. Über Pfingsten war die Wetterlage unsicher. Die Bise brachte
zeitweise dichtere Bewölkung, es blieb jedoch trocken. Ob der unsicheren Wetterlage wusste
man kaum, ob gemäht werden sollte oder nicht. Das instabile Wetter hielt bis Mitte Juni an.
Zeitweise fiel ergiebig Regen. Dann folgte eine Phase mit sicherem Heuwetter. Jetzt konnte
das zum Teil überreife Heu gemäht werden. Ende Juni herrschte eine schwülheisse Wetter-
lage mit bis 35 Grad Celsius. In der ersten Juliwoche blieb dieses Wetter erhalten. Bei war-
men Temperaturen fiel aber täglich Regen. Bis Mitte Juli herrschte weiterhin diese wechsel-
hafte Südwestlage mit täglichen Schauern vor. Die Kühe konnten kaum mehr auf die Weide
gelassen werden, da die Wiesen sehr durchnässt waren. Dank eines Hochdruckgebiets
konnte vom 16 bis 18. Juli endlich wieder geemdet werden. Der Juli war lange Zeit zu kühl
und sehr wechselhaft. Erst gegen Ende des Monats kam die Sommerhitze. Der August
brachte sonniges Sommerwetter mit Temperaturen bis 36 Grad Celsius. Das erste Septem-
berwochenende war dann wieder sehr nass. Bei nur noch 10 Grad Celsius fielen 60 Liter
Wasser pro m2. Die Schneefallgrenze fiel auf unter 2000 Meter über Meer. Dann folgten
schöne Herbsttage. Das Jahr 2012 bescherte den Älplern einen guten Sommer. Trotz des
vielen Regens im Juli blieb es auf den Alpweiden wüchsig, denn die Temperaturen sanken
nie allzu tief ab. Das Futterangebot war gut, deshalb konnte das Vieh auf den meisten Alpen
überdurchschnittlich lange verweilen. Am 12. September brachte ein Tiefdruckgebiet bis zu
50 Liter Wasser pro m2. Es schneite bis auf 1600 Meter über Meer. Auch im Oktober blieb
der wechselhafte Wettercharakter mit starken Niederschlägen erhalten. Da die Kühe kaum
auf die Weide getrieben werden konnten, musste das Herbstgras konserviert werden. Die
wenigen sonnigen Tage mussten dazu allerdings vollumfänglich ausgenutzt werden. Das
Befahren der nassen Wiesen war mit Problemen verbunden. Eine Kaltfront brachte am
29. Oktober bis zu 30 Zentimeter Schnee. Dazu war es frostig kalt. Oktoberschnee in dieser
Menge fiel das letzte Mal am 28. Oktober 1956. Die Kühe mussten eingestallt werden. Da

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                                                                           Geschäftsbericht 2012




immer wieder mit Regen gerechnet werden musste, war der Gülleaustrag im Herbst eine
logistische Herausforderung. Ende November brach der Winter herein. In den ersten zwei
Dezemberwochen fiel ergiebig Schnee.
Die Innerrhoder Alpen wurden mit folgenden Tieren bestossen:
                                                                2012              2011
 Milchkühe                                                         1'708             1'691
 Andere Kühe                                                          71                24
 Zuchtstiere                                                           8                 6
 Rinder weiblich über 730 Tage                                       933               947
 Rinder weiblich über 365 bis 730 Tage                             1180              1'341
 Rinder weiblich über 120 bis 365 Tage                               613               628
 Pferde und Maultiere                                                  6                 6
 Ziegen inklusive Jungziegen                                         580               613
 Schafe inklusive Jungschafe                                         758               865
 Schweine                                                            251               236


2.   Tierbestände
Der Bund hat für die eidgenössische Strukturdatenerhebung den 2. Mai festgelegt. An die-
sem Tag wurden die Tierbestände erhoben und auch die für den Bund notwendigen Daten
eingefordert.
Der Rindviehbestand wurde wiederum über die Tierverkehrsdatenbank (TVD) ermittelt. Der
Tierbestand wird anhand des durchschnittlichen Rindviehbestands während eines Jahrs, das
heisst vom 1. Mai bis 30. April des folgenden Jahres, errechnet. Ein Rindviehbestand per
Stichtag ist bei dieser Zählweise nicht möglich. Die Bestände bei den Schweinen, Ziegen,
Schafen, Pferden und beim Geflügel sind per Stichtag der Viehzählung angegeben.
Der Tierbestand im Kanton Appenzell I.Rh. setzte sich folgendermassen zusammen:
Tierbestände Kanton Appenzell I.Rh. (Anzahl)
 Jahr        Rindvieh   Schweine       Ziegen          Schafe      Geflügel        Pferde
 2009            14'770     25'322           902          3'465      119'015            197
 2010            14'779     26'215           991          3'262      123'816            201
 2011            14'297     25'865           912          3'167      121'012            216
 2012            14'051     24'797           903          2'940      121'272            215
Gegenüber dem Vorjahr hat lediglich der Bestand an Geflügel zugenommen. Bei allen ande-
ren Kategorien ist eine Abnahme zu verzeichnen.
Gemäss Daten des Schweinegesundheitsdienstes (SGD) sind in Appenzell I.Rh. 52 (57)
Zuchtbetriebe mit 1'510 (1'606) Mutterschweinen und Ebern sowie 21 (23) Mastbetriebe mit
3'849 (4'212) Mastplätzen bei diesem Dienst angeschlossen. Innerhalb des Kantons verfügt
1 (2) Betrieb mit 53 (143) Mutterschweinen über den Remontierungsstatus und kann daher
Jungtiere an andere SGD-Betriebe verkaufen.




                                                                                       169 - 212
Geschäftsbericht 2012




Bienenbericht
Das Jahr 2012 war ein durchschnittliches Honigjahr. Die Bienen entwickelten sich im Früh-
ling zwar recht gut, aber die niederen Temperaturen und die wenigen Sonnenstunden ver-
unmöglichten den Bienen das Ausfliegen. Das aktuelle Bienensterben traf den Kanton Ap-
penzell I.Rh. nur wenig. Es gab nur minim mehr Völkerverluste als im Vorjahr. Die Nachkon-
trollen der Bienenstände, die im Vorjahr mit Sauerbrut betroffen waren, fielen im Frühling gut
aus. Es wurden keine Rückfälle mehr festgestellt. Am 10. Mai 2012 musste dann doch der
erste Sauerbrutfall festgestellt werden. Der befallene Stand sowie die betroffene Umgebung
wurden kontrolliert. Glücklicherweise gab es keine weiteren Fälle mehr. Auch beim Stand,
der Sauerbrut hatte, war die Nachkontrolle einwandfrei.
2012 begann man damit, möglichst alle Varroa-Behandlungen im Kanton im gleichen Zeit-
raum durchzuführen. Alle Imker im Kanton wurden schriftlich informiert. Der grösste Teil der
Imker hielt sich an den Termin. Die Varroa-Behandlungen wurden mit Tymovar oder Amei-
sensäure 60% und 80% durchgeführt.
Die 67 (70) Imker im Kanton hielten am Stichtag der eidgenössischen Strukturerhebung
700 (693) Völker. Diese verteilen sich auf die einzelnen Bezirke wie folgt:
                                                                  Imker        Bienenvölker
 Appenzell                                                                14             82
 Schwende                                                                  6           153
 Rüte                                                                     15           124
 Schlatt-Haslen                                                            8             55
 Gonten                                                                   10           190
 Oberegg                                                                  14             96


3.    Viehabsatz
Im Berichtsjahr wurden keine Entlastungsmärkte durchgeführt. An den zwölf ordentlichen
Schlachtviehmärkten wurden 871 (930) Tiere aufgeführt. Die Märkte in Appenzell wurden
wiederum mit dem Markt in Herisau kombiniert.
Der 2011 bezogene Standort beim Brauereiplatz mit der neuen Infrastruktur hat sich be-
währt, die Versteigerungsbedingungen sind besser als früher. Die Kosten für die Durchfüh-
rung der Schlachtviehmärkte sind gestiegen. Die Arbeiten des Bauamts und des Bezirks
werden im Gegensatz zu früher verrechnet.


4.    Pflanzenschutz
Der ganze Kanton ist in Bezug auf den Feuerbrand in die Befallzone eingeteilt. Die Befallssi-
tuation führte dazu, dass keine Bäume auf Feuerbrand beprobt wurden.
Die invasiven Neophyten wurden erneut unter der Führung des Oberforstamts bekämpft. Die
Flächen, bei denen letztes Jahr eine Bekämpfung stattgefunden hatte, wurden erneut auf
Befall überprüft und die wieder aufgetauchten Pflanzen ausgerissen. Dazu konnten nach den
positiven Erfahrungen der letzten Jahre auch 2012 Asylsuchende für die Bekämpfung einge-
setzt werden. In Gruppen, betreut durch die bewährten Förster, konnte die Bekämpfung des
Springkrauts weitergeführt werden. Die Ausbreitung des Springkrauts hat sich auf den Flä-
chen, welche letztes Jahr bekämpft wurden, erwartungsgemäss massiv reduziert, allerdings
sind weitere Flächen hinzugekommen. Im Bezirk Oberegg fanden drei Einsatztage mit dem


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Zivilschutz statt. Die Koordination des Einsatzes mit dem Nachbarkanton Appenzell A.Rh.
wurde erfolgreich weitergeführt.


5.   Hagelversicherung
Im Kanton Appenzell I.Rh. sind 2012 bei der Schweizerischen Hagelversicherung 49 (50)
Policen abgeschlossen worden. Die gesamte Versicherungssumme betrug Fr. 1'270'490.--
(Fr. 1'290'490.--), mit einer Nettoprämie von Fr. 33'283.--(Fr. 32'388.--), wobei der Kanton
diese Nettoprämie mit einer Gesamtsumme von Fr. 1'936.20 (Fr. 1'823.80) unterstützte.


6.   Hemmstoffproben
Die Möglichkeit zur Untersuchung von Milchproben auf Hemmstoffe im Land- und Forstwirt-
schaftsdepartement wurde erneut rege genutzt. Im Jahr 2012 sind 946 (775) Proben unter-
sucht worden. Von diesen 946 Proben waren 4 (2) Proben aus dem Kanton Appenzell A.Rh.


7.   Landwirtschaftliche Betriebsberatung
Das Weiterbildungsangebot für Landwirte wurde wiederum in Zusammenarbeit mit den Bera-
tungskräften des Kantons Appenzell A.Rh. angeboten. Das Kursangebot umfasste Bereiche
wie Bauen/Landtechnik, Tierhaltung, Alpwirtschaft, Pflanzenbau, Betriebswirtschaft/EDV,
Betrieb und Familie sowie Paralandwirtschaft.
Die Nachfrage der Landwirte nach einzelbetrieblicher Beratung war auch im Berichtsjahr
sehr gross. Die sich stets ändernden Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft und die
weiterhin schwierige Marktsituation fordern die Bauernfamilien auf unterschiedliche Weise.
Die angebotenen Gruppenabende wurden von rund 370 (250) Landwirten und Bäuerinnen
besucht. Unter anderem wurden das Schwerpunktthema Agrar-Politik 2014-2017 (AP 2014-
2017) und die bereits gesicherten Änderungen der neuen Direktzahlungen behandelt. Das
Thema betrifft alle und so war die Teilnahmequote sehr hoch. Weitere Themen waren die
Düngung von Pufferstreifen entlang von Gewässern, der asiatische Laubholzbockkäfer und
das Vernetzungsprojekt, das 2013 in eine weitere sechsjährige Periode geht.
Nach der Durchführung von zwei Workshops konnte eine neue Aufgabe in Angriff genom-
men werden: Eine Projektskizze zur regionalen Entwicklung (PRE) wurde beim BLW einge-
reicht. Diese wurde genehmigt, sodass die weiteren Schritte im Jahre 2013 folgen werden.
Für die verschiedenen ökologischen Programme waren Ende des Jahres angemeldet:
                                                                    2012              2011
 BIO-Betriebe                                                             21                 21
 Betriebe mit ökologischem Leistungsnachweis (früher IP)                 476                461
 Betriebe mit regelmässigem Auslauf im Freien (RAUS)                     397                397
 Betriebe mit besonders tierfreundlicher Haltungsform (BTS)              168                164
 Ökologische Ausgleichsflächen                                           457                465
 Hochstammbäume                                                        4'006              4'006




                                                                                           171 - 212
Geschäftsbericht 2012




Die Kontrolle des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) wurde im Jahre 2012 wiederum
durch den akkreditierten Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst Appenzell (LIA) durchge-
führt. Die Ökokontrollkommission erledigte ihre Arbeit an 1 (1) Sitzung. Von den total
238 (200) im Bereich des ÖLN kontrollierten Betrieben mussten in 38 (44) Fällen aufgrund
der festgestellten Mängel in den Bereichen Gewässerschutz, Tierschutz oder wegen nur
teilweiser Erfüllung des ÖLN Beitragskürzungen vorgenommen werden.


8.    Landwirtschaftliche Berufsbildung
Seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes für die Landwirtschaft im Jahre 2010
haben die Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. einen Lehrlingsverbund
für die Landwirtschaft aufgebaut. Die landwirtschaftlichen Lernenden besuchten die Berufs-
schule an den Standorten in Salez, Flawil und Herisau. Lorenz Koller unterrichtete die Aus-
zubildenden an den Standorten Herisau und Flawil im gesamten allgemeinbildenden Unter-
richt.
Beim bzb Rheinhof, Salez, und im Plantahof, Landquart, besuchten folgende Schüler aus
Appenzell I.Rh. den Unterricht:
Landwirtschaftliche Schule Rheinhof, Salez:        18 (12) Schüler, wovon 11 (5) die Jahres-
                                                   schule (3. Lehrjahr)
Landwirtschaftliche Schule Plantahof, Landquart: 0 (4) Schüler
Im Schuljahr 2011/12 haben 0 (1) Innerrhoder die Meisterprüfung bestanden sowie 3 (3) den
eidgenössischen Fachausweis (BLS) erhalten. 4 (2) Personen besuchten die Landwirtschaft-
liche Betriebsleiterschule.


9.    Veterinärwesen / Tierseuchenbekämpfung
Schweinekrankheit "Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom" (PRRS)
Ende November 2012 war das Veterinäramt beider Appenzell mit PRRS konfrontiert. Es
musste davon ausgehen, dass virushaltiger Schweinesamen in die Schweiz importiert wurde
und in Schweinebeständen des Kantons zum Einsatz kam. Das Amt hat in Koordination mit
dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und anderen betroffenen Kantonen sämtliche
verdächtigten Betriebe gesperrt und untersucht. In Appenzell I.Rh. waren elf Betriebe betrof-
fen. Das Virus wurde in einem Bestand nachgewiesen, welcher in der Folge eliminiert wer-
den musste. Für die Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs stand erstmals die
Tierseuchengruppe St.Gallen-beide Appenzell-Liechtenstein im Ernstfall im Einsatz. Es
stellte sich heraus, dass sie für den ausserordentlichen Auftrag gut ausgerüstet und vorberei-
tet war. Sie hat sich bewährt. Während des gesamten Seuchenszenarios wurde das Veteri-
näramt beider Appenzell tatkräftig durch den Kantonalen Führungsstab KFS unterstützt. Es
standen zeitweise diverse Partnerorganisationen im Einsatz (Polizei, Bevölkerungsschutz,
Feuerwehr).
Ausrottung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)
2012 führte der Bund das BVD-Überwachungsprogramm ein. Während eines Jahres wurden
die Bestände parallel zur Kälberbeprobung mittels Blut- oder Tankmilchproben auf BVD-
Abwehrstoffe untersucht. Im Februar 2012 haben das BVET und die Veterinärämter ent-
schieden, die flächendeckende Untersuchung der Kälber mittels Gewebeohrmarken per
31. Dezember 2012 einzustellen. Auch 2012 ist der Anteil BVD-positiver Kälbergeburten im

172 - 212
                                                                                Geschäftsbericht 2012




Verhältnis zu den Geburten schweizweit von 0.05% (Januar) auf 0.03% (Dezember) gesun-
ken. In Appenzell I.Rh. wurden vier BVD-positive Kälber entdeckt und ausgemerzt. Ende
Jahr waren vier Betriebe von tierseuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen (Verbringungssper-
re) betroffen.
Veterinärkontrolle Primärproduktion
2012 hat der Bund die geänderte Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf
Landwirtschaftsbetrieben in Kraft gesetzt. Diese verlangt von den Kantonen, dass die Veteri-
närkontrolle Primärproduktion, auch "blaue Kontrolle" genannt, statt wie bisher alle zwölf
Jahre neu alle vier Jahre durchgeführt wird. Zudem werden von den Kontrolleuren neue
Ausbildungsnachweise verlangt. Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre. Die Verordnungsän-
derung hat für das Veterinäramt zur Folge, dass es seine Ressourcen überprüfen und gege-
benenfalls aufstocken muss. Auch dieses Jahr konnte wegen personeller Wechsel die vom
Bund vorgegebene Anzahl an zu kontrollierenden Betrieben nicht erreicht werden.
Personelle Wechsel im Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst Appenzell (LIA)
Nach 12-jähriger Tätigkeit hat Robert Gantenbein das LIA als Leiter verlassen. Er hat eine
neue Herausforderung in der Privatwirtschaft angenommen. Als Nachfolger hat das Veteri-
näramt Franz Studerus, Meisterlandwirt und langjähriger Kontrolleur im Kanton Thurgau,
bestimmt.

Tierseuchen
Tierseuchenstatistik

 Seuche                              Anzahl Bestände       Anzahl Tiere       Tierart
 auszurottende Seuchen               2012        2011      2012    2011
 Bovine Virus-Diarrhoe                  4           6         4      12       Rinder
 zu bekämpfende Seuchen              2012        2011      2012    2011
 Sauerbrut der Bienen                   1           4                         Bienenstände
 Caprine Arthritis Enzephalitis         3           4          3        4     Ziege
                                                                              Rind, Schwein,
 Salmonellose                            0             1       0        22
                                                                              Pferd, Hund
 zu überwachende Seuchen             2012        2011      2012    2011
 Paratuberkulose                        0           0         0       0       Rinder
 Chlamydienabort                        0           0         0       0       Schaf
 Coxiellose (Abort)                     1           4         1       4       Rind
 Neosporose (Abort)                     0           1         0       2       Rind
 Campylobacteriose                      0           0         0       0       Rind
 Pseudotuberkulose                      0           0         0       0       Ziege
 Listeriose                             0           0         0       0       Schaf
Bewilligungen
                                  Klauen-
                                                 Pferde        Nutzgeflügel            Andere
                                   tiere
                                  2012   2011 2012 2011         2012          2011 2012 2011
 Jahresbewilligung für Import                                       0             0
 Importe                            2        0     2       8        3             1   0    0
  Anzahl Tiere                     3        0     2       9   14'350           800   0    0
 Exporte                            3        0     1       4       18            14   0    0
  Anzahl Tiere                     5        0     1       6   59'250        38'740   0    0

                                                                                            173 - 212
Geschäftsbericht 2012




                                                                   2012         2011
                         Grossviehpatente                            10           11
 Viehhandels-
                         Kleinviehpatente                             5            4
 patente
                         Nebenpatente                                 1            1
 Bewilligungen           Eigenbestandesbesamung Rinder                5            5
 Künstliche Be-          Eigenbestandesbesamung Schweine             68           68
 samung                  Besamungstechniker                          11           11


Veterinärkontrolle (Blaue Kontrolle)
                                                                   2012         2011
 Anzahl Kontrollen                                                   34           47
 Anzahl Betriebe ohne Mängel                                         17            4
 Mängel Tier- und Eutergesundheit                                     2           17
 Mängel Aufzeichnungen                                               14           38
 Mängel Tierverkehr                                                   7           20


Tierschutz
Kontrollen
                                        Anzahl       Beanstan-   Verzei-   Tierhalte-
                                       Kontrollen     dungen     gungen     verbot
                                           2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011
 Nutztiere (VA)                              22   29   41   22    4    3    1    0
 Nutztiere (ÖLN)                            200  200   15   21
 Heimtiere                                    1    6    2    6    0    0    0    0
 Wildtiere                                    4    0    0    0    0    0    0    0
VA          = Veterinäramt
ÖLN         = Kontrollen Direktzahlungen
Bewilligungen
                                       Säugetiere  Vögel     Reptilien    gemischt
                                       2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011
 Wildtierhaltung privat                   3      3  1    (1)   0      (1)   1    (1)
 Wildtierhaltung gewerbsmässig            1      1  1    (1)   0      (0)   0    (0)

                                                                   2012         2011
 Tierheime                                                            4            4
 Tierversuche                                                         0            0
 Enthornen Kälber/Kastration Lämmer, Ferkel                           9            6




174 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




2644 Meliorationen
1.   Genehmigte Projekte
Das ordentliche Kreditkontingent des Bundes betrug im Berichtsjahr Fr. 700'000.--
(Fr. 700'000.--). Die Fachbereiche Hochbau und Betriebshilfen sowie Meliorationen im Bun-
desamt für Landwirtschaft erteilten während der Berichtsperiode Projektgenehmigungen und
Beitragszusicherungen für total Fr. 676'059.-- (Fr. 531'406.--).
Diese Bundessubventionen lösten ein Bauvolumen von Fr. 6'324'000.-- (Fr. 3'585'660.--)
aus.
Die behandelten Gesuche erwirkten Beiträge für 5 (4) Güterstrassen, 0 (0) Wasser- und 0 (2)
Stromversorgungsprojekte sowie 8 (5) landwirtschaftliche Hochbauten.
Die zugesicherten Subventionen der öffentlichen Hand betrugen Fr. 1'508'759.--
(Fr. 1'150'934.--).
 Subventionsgeber                                                2012              2011
 Bund                                                          676'059.00        531'406.00
 Kanton                                                        416'350.00        309'764.00
 Bezirke                                                       416'350.00        309'764.00


Zusicherungen Beiträge Meliorationen (in Tausend Franken)
 Jahre                                          Bund           Kanton            Bezirke
 2012                                                676            416                416
 2011                                                531            310                310
 2010                                              1'092            551                551
 2009                                                468            286                286
 2008                                                706            387                421
 2007                                              1'214            557                518
 2006                                                981            441                429
 2005                                                664            345                345
 2004                                                891            591                230
 2003                                                947            636                372
 2002                                              1'103            632                410
2.   Abgerechnete Projekte
Dem Bundesamt für Landwirtschaft wurden im Jahre 2012 20 (19) Teil- oder Schlussabrech-
nungen erstattet, nämlich für 6 (7) Güterstrassen, 3 (0) Wasser- und 2 (1) Stromversor-
gungsprojekte sowie 9 (11) landwirtschaftliche Hochbauten. Die Beiträge der Öffentlichkeit
betrugen Fr. 1'716'526.-- (Fr. 1'776'083.--).
 Subventionsgeber                                                2012              2011
 Bund                                                          783'214.00        573'110.00
 Kanton                                                        466'656.00        323'498.00
 Bezirke                                                       466'656.00        318'498.00




                                                                                        175 - 212
Geschäftsbericht 2012




Auszahlungen Beiträge Meliorationen (in Tausend Franken)
 Jahre                                           Bund          Kanton          Bezirke
 2012                                                 783           467              467
 2011                                                 859           469              449
 2010                                                 534           260              272
 2009                                                 573           323              318
 2008                                                 948           422              422
 2007                                               1'086           517              505
 2006                                               1202            681              545
 2005                                                 663           537              247
 2004                                               1'112           734              459
 2003                                               1'048           738              414
 2002                                                 798           449              296


3.    Nicht versicherbare Elementarschäden
Von den Ende 2011 noch ausstehenden 8 (7) Elementarschäden konnten im Jahre 2012
6 (7) abgeschlossen werden, sodass 2 (0) Fälle nach wie vor pendent sind.
Im Berichtsjahr sind dem Oberforstamt 4 (9) neue Schäden gemeldet worden, wovon
2 (0) direkt erledigt werden konnten.
Im Jahr 2012 musst kein (0) Fall zurückgewiesen werden, weil die Vermögens- respektive
die Einkommensgrenze der Fondsrichtlinien überschritten wurden. 2 (0) der gemeldeten
Schäden konnten aufgrund weiterer Richtlinien nicht unterstützt werden. Keiner der gemel-
deten Schadenfälle (1) stellte sich als Bagatelle heraus. Im Ganzen sind per Ende der Be-
richtsperiode insgesamt noch 4 (8) Schadenfälle pendent.
Keine Verfügung des Oberforstamts zu den Schadenfällen (0) wurde mit Beschwerde an die
Standeskommission weitergezogen.




176 - 212
                                                                         Geschäftsbericht 2012




                                  Nicht anerkannt
                       Meldung                     Rück-  aner-              aus-
 Schadendatum                     Baga-    durch                  erledigt
                       an OFA                       zug   kannt            stehend
                                  tellen  Fonds
 5. Juni 03                  10         –        1      2       7       7         –
 Juni 04                      1        –        –      –      1         1         –
 17. Juli 04                  3        –        –      –      3         3         –
 24. Juli 04                 13        –        3      –     10       10          –
 4. August 04                 6        –        1      1      4         4         –
 7. August 04                 7        –        –      2      5         5         –
 22. August 05               12        –        2      1      9         9         –
 1. April 06                  1        –        –      –      1         1         –
 1. Juni 06                   1        –        –      –      1         1         –
 19. August 06                1        –        –      1      –         –         –
 17. September 06             2        –        1      –      1         1         –
 7. Juni 07                   4        –        –      –      4         4         –
 22. April 08                 1        –        –      –      1         1         –
 August 08                    2        1        1      –      –         –         –
 Winter 09                    3        –        –      1      2         2         –
 18.-19. Juni 09              1        –        1      –      –         –         –
 25. Juni 09                  1        –        1      –      –         –         –
 16.-17. Juli 09              2        1        1      –      –         –         –
 25. Juli 09                  1        –        –      –      1         1         –
 8. August 09                59        2       10     11     36       36          –
 2. September 09              3        –        2      –      1         1         –
 20. September 09             1        –        –      –      1         1         –
 6. Juni 10                   2        1        1      –      –         –         –
 20. Juni 10                  1        –        –      –      1         1         –
 8. August 10                 1        –        1      –      –         –         –
 28. August 10                1        –        –      –      1         1         –
 25.-26. Sept. 10             1        –        –      –      1         1         –
 6. Juni 11                   3        1        –      –      –         2         –
 10. Juli 11                  4        –        –      –      –         2         2
 14. Juli 11                  1        –        –      –      –         1         –
 17. September 11             1        –        –      –      –         1         –
 Frühling 12                  1        –        1      –      –         –         –
 10. Oktober 12               2        –        1      –      –         –         1
 22. Dezember 12              1        –        –      –      –         –         1
 31. Dezember 12            154        6       28     19     91       97          4

4.   Überprüfung der tiergerechten Bauweise
Im Jahre 2012 wurden 35 (16) Bauvorhaben in Bezug auf die tiergerechte Bauweise über-
prüft. Darunter befand sich 1 (0) Bauermittlung. Pendente Bauvorhaben aus dem Vorjahr
gab es keine (0). Abgelehnt werden musste 1 (0) Gesuch, aber nicht aus Tierschutzgründen,
sondern wegen Nichteinhaltung des Waldabstands. An einem neuen Standort konnte dann

                                                                                     177 - 212
Geschäftsbericht 2012




eine bewilligungsfähige Lösung gefunden werden. Kein (0) Bauvorhaben wurde zurückgezo-
gen. Am Jahresende war 1 (0) Verfahren noch pendent.
Es wurden also 33 (16) Baugesuche abschliessend beurteilt. Davon konnten 11 (4) oder
33% (25%) ohne weiteres genehmigt werden; die übrigen 22 (12) Bauvorhaben oder 67%
(75%) erforderten Planänderungen oder -ergänzungen, teilweise sogar mehrmalig.
Im Zusammenhang mit dem Ablauf der 5-jährigen Übergangsfrist am 1. September 2013,
welche vor allem die Läger- und Krippenmasse von Alp- und Weidställen betrifft, wurden im
Juli 2011 vom Meliorationsamt 236 Fragebögen verschickt. Zweck dieser Erhebung des
Meliorationsamts war in erster Linie, eine Übersicht darüber zu gewinnen, in welchem Rah-
men Meliorationsprojekte zu erwarten sind. Von den insgesamt 236 verschickten Selbstde-
klarationen sind 210 (89%) zurückgekommen.
118 Rückmeldungen - genau die Hälfte der Bögen - lauteten so, dass die Ställe in Ordnung
sind. 26% (11%) gaben keine Rückmeldung, woraus der Schluss gezogen wurde, dass
entweder kein Handlungsbedarf vorhanden ist oder dass zumindest zur Behebung allfälliger
Mängel keine öffentlichen Gelder beansprucht werden.
Von 92% (39%) der Selbstdeklarationen ist zu entnehmen, dass die Ställe nicht den Vor-
schriften entsprechen. In 16 Fällen suchen die Bewirtschafter (Selbstbewirtschafter und
Pächter) aber nach Lösungen, indem sie die Nutzung ändern und beispielsweise weniger
Tiere oder jüngere Tiere einstallen. Insgesamt 29 Fragebogen enthalten zwar die Angabe,
die Ställe seien nicht in Ordnung, aber es ist nicht ersichtlich, welche Mängel vorhanden
sind. Bei diesen Gebäuden wird davon ausgegangen, dass es sich nur um kleinere Anpas-
sungen handelt.
Von den verbleibenden 47 Selbstdeklarationen stammen 14 von Selbstbewirtschaftern,
denen grundsätzlich geholfen werden kann. Fünf Alpställe und ein Stall im Heimweidenge-
biet müssten nach Einschätzung der Eigentümer neu erbaut werden. Im Sömmerungsgebiet
wären ausserdem zwei grössere Umbauten notwendig.
Unter den insgesamt 65 verpachteten Alpen oder Heimweiden, deren Ställe nicht in Ordnung
sind, stehen 29 im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Bei über 50 Normal-
stössen ist es aber auch bei Pachtverhältnissen möglich, ein Bauvorhaben mit Investitionshil-
fen zu unterstützen. Im Sömmerungsgebiet handelt es sich um einen Neubau und sechs
grössere Umbauten.
Bei den verpachteten Privatalpen und Heimweiden sollten gemäss Selbstdeklaration zwei
Alpställe ersetzt werden. Bei je zwei Alp- und Heimweidenställen stehen grössere Umbauten
bevor. Hier kann das Meliorationsamt finanziell keine Hilfen anbieten.

Zusammengefasst sieht es folgendermassen aus:
   keine Massnahmen nötig                                                      118    (50%)
   keine Rückmeldung                                                            26    (11%)
   Behebung der Mängel durch Reduktion der Tierzahl, bzw. des Alters            16     (7%)
   Sanierungen mit kleinerem Investitionsbedarf                                 29    (12%)
   Sanierungen mit mittlerem Investitionsbedarf                                 26    (11%)
   Sanierungen mit relativ hohem Investitionsbedarf                             12     (5%)
   Neubauten                                                                     9     (4%)



178 - 212
                                                                             Geschäftsbericht 2012




2650 Oberforstamt
1.   Organisation
Die Organisation erfuhr in der Berichtsperiode keine Änderung.


2.   Personelles
Die personelle Zusammensetzung auf dem Oberforstamt erfuhr in der Berichtsperiode keine
Änderung.
Im Jahre 2012 unterstützten folgende Lernende das Oberforstamt tatkräftig:
    Februar bis Ende Juli 2012    Ursulina Kölbener
    ab August 2012                Christa Ottiger


3.   Öffentlichkeitsarbeit
30. Januar            Exkursion mit den 3.- und 4.-Klässlern der Schule Gonten unter der
                      Leitung von Revierförster Walter Koller (½ Tag)
30. Januar bis        Mithilfe von Revierförster Thomas Gelbhaar am Holzerkurs in Oberegg
3. Februar
22. Februar           Referat für den Weinbauernverband Berneck zum Thema Neophyten-
                      bekämpfung mit Revierförster Thomas Gelbhaar
3. März               Referat an der Hauptversammlung des Natur- und Vogelschutzvereins
                      Oberegg-Reute zum Thema Wald in Oberegg
27. April             Mithilfe bei der Pflanzung von Kodex-Bäumen in Oberegg durch Re-
                      vierförster Thomas Gelbhaar und in Gonten durch Revierförster Walter
                      Koller
11. Mai               Pflanzung eines Bergahorns auf dem geografischen Mittelpunkt des
                      Kantons (Unterrain) anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Schwei-
                      zerischen Vermessung (½ Tag)
26. Juni              Exkursion mit den 3.-Klässlern der Schule Oberegg unter der Leitung
                      von Revierförster Thomas Gelbhaar (½ Tag)
30. Juni              Waldbereisung mit der Holzkorporation Wilder Bann mit Revierförster
                      Köbi Haas
3. Juli               Exkursion mit den 3.-Klässlern der Schule Oberegg unter der Leitung
                      von Revierförster Thomas Gelbhaar (½ Tag)
19./20. Juli und      Neophytenbekämpfung in Oberegg unter der Leitung von Revierförster
24. August            Thomas Gelbhaar
3. September          Standbetreuung OBA St.Gallen durch Adjunkt Albert Elmiger und Re-
                      vierförster Köbi Haas (je ½ Tag)
Daneben arbeitete der Forstdienst in verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Kom-
missionen mit.



                                                                                         179 - 212
Geschäftsbericht 2012




4.    Arealverhältnisse
Das Gesamtwaldareal veränderte sich im Berichtsjahr nicht.


5.    Rodungen und Ersatzaufforstungen
Bewilligte Rodungen                                        393 m2     (3'458 m2)
Vorgesehene Ersatzaufforstungen (neu)                        0 m2         (0 m2)
Über den Stand der rechtsverbindlich zur Aufforstung verpflichteten, aber noch nicht abge-
nommenen Flächen ergibt sich nach dem Vergleich mit der Bundeskontrolle:
Am 1. Januar 2012 noch nicht abgenommen                   53'495 m2
Am 31. Dezember 2012 noch nicht abgenommen                52'468 m2


6.    Forstrechtliche Verfügungen
In der Berichtsperiode mussten diverse Gutachten für Bauten im Wald und am Waldrand
erstellt werden.
Im Jahre 2012 wurde keine (0) Waldfeststellungsverfügung erlassen. Es wurde in diesem
Bereich 3 (3) gutachtliche Stellungnahmen abgegeben. Für 1 (3) Zonenplanrevision wurde
der Wald in und an der Bauzone ausgeschieden.
In der Berichtsperiode wurde kein (0) Gesuch für Waldteilung eingereicht.


7.    Forsteinrichtung
Mit den zuständigen Stellen des Bundes wurde die Schutzwaldausscheidung bereinigt. Es
stellte sich dabei heraus, dass die Unterschiede hauptsächlich auf die unterschiedlich ver-
wendeten Plangrundlagen zurückzuführen sind. Die kantonale Ausscheidung ist filigraner
ausgefallen. Die Bereinigung wurde grösstenteils auf die kantonale Ausscheidung abge-
stützt.
Seit dem 1. November 2008 sind im Kanton sämtliche Wälder zertifiziert, sofern sich der
Waldeigentümer nicht schriftlich gegen eine Zertifizierung ausgesprochen hat. Bis zum Ende
des Berichtsjahrs sah die Anmeldung wie folgt aus:
                                     Zustimmung                         Ablehnung
 Besitzeskategorie                2012        2011                  2012         2011
 Öffentlicher Wald                      36          36                    2            2
 Privatwald                            609         586                   44           42
Im Berichtsjahr fand im Kanton Appenzell I.Rh. kein externes Audit statt.


8.    Holzmarktlage und Finanzielles
Das Niveau des Holzmarkts hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgebildet. Die
Preise für Normalnutzungen betrugen durchschnittlich Fr. 103.-- (Fr. 103.50) pro m3 Rund-
holz.



180 - 212
                                                                                Geschäftsbericht 2012




Der Absatz des Papierholzes ging im Jahre 2012 wiederum etwas zurück. Die durchschnittli-
chen Erlöse ab Waldstrasse lagen beim Papierholz 1. Klasse bei Fr. 34.-- (Fr. 34.--) und
beim Papierholz 2. Klasse gar bei Fr. 22.-- (Fr. 22.--) pro Ster.
Von den gesamten Forstbetriebseinnahmen aller öffentlichen Waldbesitzer (ohne Subventio-
nen für Zwangsnutzungen) von Fr. 700'186.-- (Fr. 829'036.--) wurden für Forstbetriebsaus-
gaben Fr. 482'200.-- (Fr. 577'116.--), für Daueranlagen Fr. 416'820.-- (Fr. 54'705.--) sowie für
Steuern Fr. 29'115.-- (Fr. 43'409.--) aufgewendet.
Aus dem Verkauf der im öffentlichen Wald geernteten 6'206 m3 (7'345 m3) ergab sich ein
Bruttoerlös von Fr. 662'317.-- (Fr. 775'350.--) oder Fr. 107.-- (Fr. 106.--) pro m3. Die Holzern-
tekosten beliefen sich auf Fr. 472'309.-- (Fr. 573'655.--) oder Fr. 76.-- (Fr. 78.--) pro m3, so
dass an Nettoerlösen insgesamt Fr. 190'008.-- (Fr. 201'695.--) oder Fr. 31.-- (Fr. 27.--) pro
m3 erzielt wurden.
Aus der gesamten Nutzung im Kanton Appenzell I.Rh. von 13'407 m3 (17'770 m3) erzielten
die Waldeigentümer Einnahmen von etwa Fr. 1'348'920.-- (Fr. 1'905'291.--) und gaben für
Rüsten und Transport des Holzes Fr. 1'005'503.-- (Fr. 1'342'376.--) aus. Daraus ergibt sich
ein Nettoerlös von rund Fr. 343'417.-- (Fr. 562'915.--) oder Fr. 26.-- (Fr. 32.--) pro m3.
Diese Zahlen müssen mit Vorsicht interpretiert werden, weil für die Berechnung der Holzer-
löse und die Ermittlung der Rüst- und Transportkosten im Privatwald Durchschnittspreise
angenommen wurden. Zudem sind Rüst- und Transportkosten bei einigen öffentlichen Wald-
besitzern in den Löhnen der Verwaltung enthalten. Sie zeigen aber, dass sich die Holzernte
wiederum verteuert hat. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass wegen der besse-
ren Holzpreise in der Berichtsperiode auch kostenintensivere Bestände genutzt wurden.
Die gesamte Holznutzung betrug im Berichtsjahr 13'407 m3 (17'770 m3). Dies entspricht etwa
112% (148%) einer durchschnittlichen Jahresnutzung. Die Zwangsnutzungen machen 7.67%
(0.65%) der Gesamtnutzung aus. Davon entfallen 1% (74%) auf Insektenschäden,
99% (26%) auf Windwurfschäden und 0% (0%) auf übrige Zwangsnutzungen (Schneedruck,
Erosion, Steinschlag etc.).




                                                                                            181 - 212
Geschäftsbericht 2012




9.     Holzabgabe und Sortimentsanfall
Die Holzabgabe und der Sortimentsanfall veränderten sich im Berichtsjahr kaum.
                                  Losholz              Sortimente
                         Ver-
                                 Eigenbed.               Industrie-     Brenn-             pro
     Forstrevier         kauf                 Rundholz                            Total
                                  Realholz                  holz          holz             ha
                          m3        m3        m 3
                                                    %     m 3
                                                                 %      m 3
                                                                              %    m3      m3

  Staatswald
       V                  196            0     196    100     0     0    0    0     196    1.3
     Total                196            0     196    100     0     0    0    0     196    1.3
    Vorjahr               358            0     358    100     0     0    0    0     358    2.3
  Veränderung            –162            0    –162      –     0     –    0    –    –162      –

     Öff. Wald
          I              2'509        92     2'528     92     0     0   206   8    2'734   2.6
          II             1'577         0     1'577     87   224    12    10   1    1'811   2.2
         III             1'361         0     1'361    100     0     0     0   0    1'361   5.4
         IV                195         0       195    100     0     0     0   0      195   1.2
         V                   0         0         0      0     0     0     0   0        0   0.0
       Total             5'642        92     5'661     93   224     4   216   4    6'101   2.7
      Vorjahr            6'986       304     6'662     91   358     5   271   4    7'291   3.2
  Veränderung           -1'344       -212    -1'001    –    -134    –   -55   –   -1'190     –

     Privatwald
          I              1'356       139      1'495   92     69    4     58   4    1'622   1.8
          II               574         0        574   89     51    8     20   3      645   1.2
         III             2'678       254      2'932   98     60    2      0   0    2'992   3.0
         IV              1'430       238      1'669   90    154    8     28   2    1'851   4.9
        Total            6'038       631      6'670   94    334    5    106   1    7'110   2.6
       Vorjahr           9'868       255      9'841   97    171    2    110   1   10'122   3.6
  Veränderung           -3'830       376     -3'171    –    163    –     -4   –   -3'012    –

  Gesamttotal
        I                3'865       231      4'023    92    69     2   264   6    4'356   2.3
        II               2'151         0      2'151    88   275    11    30   1    2'456   1.8
       III               4'039       254      4'293    99    60     1     0   0    4'353   3.5
       IV                1'625       238      1'864    91   154     8    28   1    2'046   3.8
       V                   196         0        196   100     0     0     0   0      196   1.2
     Total              11'876       723     12'527    93   558     4   322   2   13'407   2.6
    Vorjahr             17'212       559     16'861    95   529     3   381   2   17'771   3.4
  Veränderung           -5'336       164     -4'334     –    29     –   -59   –   -4'364     –



182 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




10. Witterung
Das Sturmtief "Andrea" brachte, verbunden mit Gewittern, ab dem 5. Januar aus Nordwesten
überdurchschnittlich viele Niederschläge in die Region, teilweise als Schnee, teilweise als
Regen. Um die Monatsmitte herum fielen die Temperaturen bei sonnigem Winterwetter bis
auf -13.0 °C hinunter. Der Januar war aber insgesamt um 1.3 °C wärmer als der in der
Messstation "Nanisau" gemessene Durchschnitt der Jahre 1986 bis 2012. Der Februar 2012
hingegen war mit einer Durchschnittstemperatur von -7.9 °C der zweitkälteste Februar seit
Messbeginn. Zwischen dem 28. Januar und dem 16. Februar blieben die Temperaturen
ständig unter dem Gefrierpunkt und erreichten am 4. und 5. Februar in der "Nanisau" mit
-23.0 °C einen Rekordwert für diesen Monat. Die Kältewelle führte bei kleineren Seen zu
einer geschlossenen Eisdecke, so beispielsweise beim Pfäffiker- und Greifensee, welche für
die Bevölkerung zur Begehung freigegeben wurden.
War der Februar um 5.5 °C kälter als im Durchschnitt, so zeigte sich der März um 2.3 °C
milder als im langjährigen Mittel. Die Sonne schien an 27 von 31 Tagen zumindest zeitweise.
Niederschläge fielen dagegen nur an sechs Tagen. Im Gegensatz dazu entsprach der April
den Erwartungen. Das Wetter war unbeständig und sonnenarm. Über die Ostertage fiel
Schnee bei bis -8.0 °C. Am 19., 21. und 22. April gab es Gewitter mit Hagelschlag. Erst in
der letzten Aprilwoche wurde es unter Föhneinfluss bis zu 25.5 °C warm. Dies entspricht
einem Höchstwert in der "Nanisau" für den April. Der Mai entsprach temperaturmässig dem
Durchschnitt. Nach 27.0 °C am 11. Mai fiel am 15. und 16. Mai zum letzten Mal Schnee in
diesem Winter, die Temperatur sank am 17. Mai letztmals unter den Gefrierpunkt. Als Folge
dieses Spätfrosts wurden im Sommer auf einer Höhe von etwa 1300 m ü. M. auffällig braun
verfärbte Bäume festgestellt, die dann aber später neu austreiben konnten. Am 29. Mai
entlud sich zum vierten Mal im Berichtsjahr ein Hagelgewitter im Kanton.
Die erste Junihälfte war nass und trüb. Die Temperaturen stiegen nur an zwei Tagen über
20.0 °C. Die zweite Hälfte zeigte sich dann bedeutend sommerlicher. Die höchste Tempera-
tur des Jahres wurde in der "Nanisau" am 30. Juni mit 31.0 °C gemessen. Auf diesen heis-
sesten Tag folgte ein regnerischer Juli. Am 2. Juli gab es ein Hagelgewitter. Schöne Som-
mertage waren selten. Nur an zehn Tagen stieg die Temperatur über 20 °C.
War der Juli im langjährigen Vergleich um 1.9 °C zu kühl, überstieg der August den Durch-
schnitt knapp. Auf einen sonnigen Nationalfeiertag folgten einige Regentage. Zwischen dem
11. und 21. August kehrte der Sommer dann nochmals mit schönem Badewetter zurück. Am
19. und 20. August stiegen die Temperaturen in der "Nanisau" nochmals auf fast 30 °C.
Der Monatswechsel zum September war feucht und kühl. Nach sommerlichem Wetter in der
zweiten Woche sank die Temperatur am 14. September erstmals unter den Gefrierpunkt
(-1.0 °C). Zum zweiten Mal Minustemperaturen waren erst am 16. Oktober festzustellen
(-2.0 °C mit Schneefall bis nach Kau hinunter). Dazwischen lagen vier Wochen mit wechsel-
haftem Wetter, mit wenigen Sonnentagen und viel Niederschlag an jedem zweiten Tag. Am
11. Oktober ereignete sich oberhalb der Liegenschaft "Dreikirchenstein" im Bereich des
Trassees des Sollegg-Skilifts ein grosser Hangrutsch, wobei ein tonnenschwerer Felsbro-
cken erst kurz vor einer Hangkante oberhalb der Häuser zwischen Ziegelhütte und "Zieglers"
zum Stehen kam. Nach einem Föhneinbruch am 17. Oktober ergaben sich noch ein paar
wenige angenehme Herbsttage. Mit einer Temperatur von 24.0 °C war der 19. Oktober der
einzige Tag in diesem Monat mit mehr als 20.0 °C. Dies war ausserdem der bisher höchste
in der "Nanisau" gemessene Oktoberwert. Am 27. Oktober und an den beiden Folgetagen
fielen gut 20 cm Schnee, in Richtung St.Gallen sogar zunehmend (33 cm). Die Temperatu-


                                                                                       183 - 212
Geschäftsbericht 2012




ren sanken ab diesem Datum mit wenigen Ausnahmen jeden Tag bis zum Jahresende unter
den Gefrierpunkt und erreichten nur noch an drei Tagen mehr als 10.0 °C. Der Himmel war
im November - abgesehen vom 16. und 17. - meist bewölkt oder von einer Nebeldecke
überzogen, zumindest in den Niederungen. Entsprechend tief waren die Temperaturen. In
höheren Lagen hingegen war es in der zweiten und dritten Woche sonniger und wärmer.
Zwischen dem 27. November und dem 10. Dezember fielen jeden Tag Niederschläge, meist
in Form von Schnee. Die Schneehöhe erreichte im Dorf bis zu 45 cm. Die Tiefsttemperatur
von -17.0 °C wurde in der "Nanisau" am 9., 12. und 13. Dezember gemessen. Am 23. De-
zember blieben die Temperaturen ganztägig über dem Gefrierpunkt. Der Weihnachtstag
selber war dann bis zu 11.0°C warm. Am 27. und 28. Dezember brausten Windböen über
das Land mit Spitzen von bis gegen 150 km/h. Das Jahr endete mit drei für die Jahreszeit
milden und sonnigen Tagen.
Die vier Monate des letzten Jahresdrittels waren alle kälter als normal (0.9 bis 1.7 °C). Mit
einer Jahresmitteltemperatur von 5.13 °C war das Berichtsjahr das viertkälteste seit Auf-
zeichnungsbeginn.


11. Forstschutz
Mit der Einführung der NFA hat der Bund die Beitragsberechtigung für Waldschäden geän-
dert. Nach der neuen Regelung kommen nur noch Beiträge für Waldschäden in Schutzwäl-
dern zur Auszahlung. Nachdem erst im Laufe der Berichtsperiode die Entschädigungsansät-
ze festgelegt werden konnten, wurde auf eine Abrechnung verzichtet.
In der Berichtsperiode 2012 sind 6 m3 (85 m3) Insektenholz angefallen. Von den Revierförs-
tern sind keine (3) neuen Käfernester von mehr als je 10 Bäumen entdeckt worden. In
15 (15) aufgestellten Käferfallen wurden durchschnittlich 180'778 (22'600) Käfer gefangen.
Das Ulmensterben ging auch in diesem Jahr spürbar weiter, ebenfalls die Eschenwelke.
Hingegen wurde der Fichtennadelblasenrost nicht mehr festgestellt. Im Laufe des Sommers
wurden auf einer Höhenkote von rund 1300 m. ü. M. auffallend viele Bäume mit Braunverfär-
bungen festgestellt. Abklärungen ergaben, dass es sich um sichtbare Schäden der Spätfrös-
te des Berichtsjahrs handelte. Die fraglichen Bäume sind nicht abgestorben, sondern haben
im Laufe des Sommers neue Triebe gebildet. Es handelte sich also grösstenteils um vo-
rübergehende Schädigungen, welche gesamthaft nicht ins Gewicht fielen.


12. Übertretungen
Auch in der Berichtsperiode wurden Ablagerungen aller Art im Wald festgestellt. Vor allem
betrifft dies unerlaubte Deponien von Grünabfällen im Wald. Dem Amt für Umweltschutz
wurden diverse Fälle gemeldet.
In der Berichtsperiode wurden 3 (3) mögliche Übertretungen der Waldgesetzgebung festge-
stellt. Diese Fälle wurden zur Abklärung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Im ersten
Fall handelte es sich um einen unerlaubten Holzschlag im Umfange von rund 50 m3. Im
zweiten Fall wurde vom Oberforstamt Anzeige gegen einen Deponiebetreiber eingereicht,
welcher vermutlich eine unerlaubte Rodung begangen hatte. Im dritten Fall handelte es sich
wieder um einen unerlaubten Holzschlag in unbekannter Höhe. Das Holz war bereits von
einem Käufer abtransportiert worden.
Die drei Fälle sind noch nicht abschliessend untersucht worden.


184 - 212
                                                                             Geschäftsbericht 2012




Immer wieder stellt das Oberforstamt fest, dass dort, wo bewilligte Holzschläge an Landwirt-
schaftsland grenzen, die abgeholzte Waldfläche nicht mit einem Zaun geschützt wird. Viele
Fälle lassen sich in einem Gespräch klären. Die uneinsichtigen Fälle werden der Staatsan-
waltschaft zur Abklärung übergegen.


13. Forstgesetzgebung
Die Umsetzung der neuen Forstgesetzgebung konnte ohne Probleme fortgesetzt werden.




2652 Revierförster, Pflanzgarten
1.   Personelles
Die Einteilung und Verantwortlichkeit bei den Revierforstämtern erfuhren in der Berichtsperi-
ode keine Änderung. Vor allem der Oberegger Revierförster wurde im Berichtsjahr von der
landwirtschaftlichen Beratung wiederum für Arbeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung
von Neophyten eingesetzt.


2.   Pflanzgarten
In der Berichtsperiode konnten die dringendsten Arbeiten im Pflanzgarten erledigt werden.
Auch wurden alle Waldbesitzer, welche aus früheren Schlägen zur Wiederaufforstung ver-
pflichtet waren, mit Pflanzen versorgt.
An Verschulpflanzen wurden abgegeben:
 Kulturart                                                        2012              2011
 Kulturen im Walde                                                   2'035             2'525
 Neuaufforstungen                                                        0                 0
 Total                                                               2'035             2'525


Der Vorrat an Verschulpflanzen beträgt:
     Fichte             Tanne             Bergföhre         übrige Ndh         Total Ndh
               0                  0                   0                  0                    0


     Buche           Bergahorn             Esche            übrige Lbh         Total Lbh
               0                  0                   0              100               100


Die Bilanz des Pflanzgartens Nanisau sieht wie folgt aus:
                                                                  2012              2011
 Einnahmen                                                        5'927.40          6'129.50
 Ausgaben                                                         2'069.25          7'013.60
 Vor-/Rückschlag                                                  3'858.15           –884.10



                                                                                         185 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Pflanzungen
Die gesetzliche Wiederherstellungspflicht wurde zeitgerecht an allen vorgeschriebenen Orten
vorgenommen.
                        Staatswald     öffentlicher Wald      Privatwald           Total
 Baumarten
                        Stück    %        Stück       %      Stück     %       Stück     %
 Nadelhölzer                  0    0            230   100       1'685    93       1'915   94
 Laubhölzer                   0    0              0      0        120     7         120    6
 Total                        0    0            230   100       1'805 100         2'035 100



4.    Aufforstungen
Im Berichtsjahr wurden keine (0) Neuaufforstungen vorgenommen.




2656 Forstverbesserungen
1.    Genehmigte Projekte
Der ordentliche Zusicherungskredit des Bundes für Waldwegprojekte betrug in der Berichts-
periode Fr. 30'000.-- (Fr. 30'000.--). In der Berichtsperiode wurde vom Bund keine (0) Pro-
jektgenehmigung erteilt. Im Rahmen der NFA wird im Programmteil Schutzwald ein jährlicher
Bundesbeitrag für die Sicherstellung der Infrastruktur für die Schutzwaldbehandlung bereit-
gestellt. Die Schutzwaldausscheidung in der Berichtsperiode konnte definitiv abgeschlossen
werden. Es wurden diverse Schutzwaldprojekte angezeichnet und ausgeführt. Hingegen
wurden für den Unterhalt von EFFOR2-Projekten im Berichtsjahr total Fr. 8'834.-- an berech-
tigte Waldbesitzer ausbezahlt.


2.    Abgerechnete Projekte
Der Abteilung Wald des BAFU wurden im Jahre 2012 keine (0) Teil- oder Schlussabrech-
nungen erstattet. Hingegen konnte ein Projekt mit Kantons- und Bezirksbeiträgen abgerech-
net werden. Die Beiträge der öffentlichen Hand betrugen Fr. 15'393.-- (Fr. 0.--), nämlich:
 Subventionsgeber                                                   2012           2011
 Bund                                                                      –              –
 Kanton                                                             7'697.00              –
 Bezirke                                                            7'697.00              –




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                                                                           Geschäftsbericht 2012




2658 Aus-, Fort- und Weiterbildung
1.   Kurse, Tagungen
27. Januar       Informationsanlass des BAFU betreffend die Umsetzung der Amtsverord-
                 nung im Bereich Waldbrand in Ittigen BE
10. Februar      Hauptversammlung des Appenzellischen Forstpersonalverbandes im Gast-
                 haus Heimat, Steinleuten in Bühler AR
27. März         Waldkunde mit der Lernenden des Oberforstamts, Ursulina Kölbener
3. April         Waldkunde mit der Lernenden des Oberforstamts, Ursulina Kölbener
                 (½ Tag)
28. April        Jahresversammlung der Interkantonalen Arbeitsgruppe für Raufusshühner
                 in Wattwil SG
3. Mai           Einführung in das Weiserflächenkonzept mit Samuel Zürcher, Fachstelle für
                 Gebirgswaldpflege, in Appenzell und Enggenhütten
15. Mai          Runder Tisch zum Thema: FSC und Holzspritzmittel, HAFL, Zollikofen BE
23./24. Mai      Jahrestagung der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Waldschutz in
                 Visp VS
13. Juni         Exkursion der St.Galler Forstbeamten nach Bubendorf BL und Basel BS
29. Juni         Kollegenbesuch des Appenzellischen Forstpersonalverbands auf der
                 Schwägalp in Urnäsch AR (½ Tag)
6. September     Waldkunde mit der Lernenden des Oberforstamts, Christa Ottiger (½ Tag)
21. September    Besichtigung der Beniwood AG in Gossau SG
19. Oktober      Exkursion zum Thema "mechanisierte Holzernte" in Urnäsch AR (½ Tag)
26. Oktober      Exkursion des Appenzellischen Forstpersonalverbands in die Holzwaren-
                 fabrik Beerli AG in Fischbach AG und in das Forstrevier Seon AG
31. Oktober      Arbeitstagung: Wirkungsanalyse auf Weiserflächen in Amden SG


2.   Bildungszentrum Wald und Holz Maienfeld
Im laufenden Berichtsjahr besuchte kein (0) Kandidat aus dem Kanton Appenzell I.Rh. das
Bildungszentrum Wald und Holz Maienfeld.
In der Berichtsperiode meldete sich kein (0) Kandidat für die Aufnahmeprüfung in Maienfeld
an.




                                                                                       187 - 212
Geschäftsbericht 2012




2660 Natur- und Landschaftsschutz
Im Laufe der Berichtsperiode wurden die Naturschutzzonen weiterhin mit den Bezirken be-
reinigt und mutiert. Ende 2012 präsentierte sich der Stand der rechtskräftig eingezonten
Naturschutzzonen wie folgt:
                                                         Flächen nach Kategorien
                    Anzahl     Flächen in ha
                                                             gemäss VO in ha
 Bezirke
             NS- Ver-             davon
                         Total              A        B                     C          D
            Zonen träge          Verträge
 Appenzell    134   105 53.6659 45.9533 1.7514      6.6502                4.6181    40.6462
 Schwende     240   211 131.9650 123.1664 6.4955 77.1521                  0.0000    48.3174
 Rüte         260   202 122.1701 103.5902 2.8906 48.3176                  5.8506    65.1113
 Schlatt-
               38    29   7.0404   5.3573 0.1684    0.3036                0.9592     5.6092
 Haslen
 Gonten       352   292 121.9622 108.3836 1.9771 20.1436                15.1370 84.7045
 Oberegg       36    32   5.0360   4.2882 0.8960    0.9574               1.0289   2.1537
 Total 2012 1'060   871 441.8396 390.7390 14.1790 153.5245              27.5938 246.5423
 Total 2011   975   801 439.5670 388.3803 14.1102 151.8028              27.5684 246.0856
 Verände-
               85    70   2.2726   2.3587 0.0688    1.7217                0.0254     0.4567
 rung

Für die Berichtsperiode wurden die folgenden Beiträge an die Grundeigentümer von Natur-
schutzzonen ausbezahlt:
 Bezirk                 NS-Zonen          Beiträge           Abzüge            Auszahlung
 Appenzell                      134         95'444.35              0.00           95'444.35
 Schwende                       240        158'069.95          1'048.75          157'021.20
 Rüte                           260        182'724.90            841.55          181'883.35
 Schlatt-Haslen                  38           6'293.80             0.00            6'293.80
 Gonten                         352        215'434.75             81.00          215'353.75
 Oberegg                         36           3'346.45             0.00            3'346.45
 Total 2012                   1'060        661'314.20          1'971.30          659'342.90
 Total 2011                     975        628'987.80              0.00          628'987.80
 Veränderung                     85         32'326.40          1'971.30           30'355.10

Neben der Begutachtung aller Baugesuche ausserhalb der Bauzone hat die Fachstelle noch
zahlreiche Berichte zu Themen des Naturschutzes für Bund und Kanton verfasst.
Die Umsetzung der nationalen Objekte mit Verträgen, welche im Grundbuch angemerkt
werden, konnte im Berichtsjahr wiederum fortgesetzt werden. Es wurde 1 (1) Vertrag zur
Anmerkung im Grundbuch neu abgeschlossen. Diese Arbeiten müssen auch in Zukunft
vorangetrieben werden. Ziel ist es, dass möglichst viele nationale Objekte mit einem Vertrag
gesichert sind.
Am 1. Januar 2012 trat die revidierte Natur- und Heimatschutzverordnung in Kraft. Die we-
sentlichsten Neuerungen waren die Auszahlung der Beiträge je zur Hälfte an den Grundei-
gentümer und an den Bewirtschafter sowie die einmalige Übernahme der gekürzten Bun-
desbeiträge durch den Kanton. Die Bundesbeiträge betrugen für die Berichtsperiode pau-
schal Fr. 270'000.-- (Fr. 290'000.--).


188 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




2680 Nachführung der amtlichen Vermessung (AV)
1.   Laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
Da die Nachführungsabrechnung jeweils erst Mitte Jahr erstellt werden kann, beziehen sich
die folgenden statistischen Angaben der laufenden Nachführung der amtlichen Vermessung
(AV) auf das Jahr 2011: Die Zahl der Mutationen (424, inkl. Handänderungen) ist 13% tiefer
als im Vorjahr (489) und 18% tiefer als das Mittel der 10 Vorjahre (519). Die Zahl der Grenz-
mutationen ist mit 65 leicht höher als im Vorjahr (63) und entspricht etwa dem Mittel der
Vorjahre (66). Die Anzahl der Handänderungen ist mit 236 deutlich tiefer als im Vorjahr (314)
und rund 17% tiefer als im Mittel der letzten zehn Jahre (284). Die Totalkosten für die laufen-
de Nachführung betrugen Fr. 434'796.85, gegenüber Fr. 423'699.45 im Vorjahr (+ 3%). Sie
liegen damit 7% unter dem Mittel der letzten zehn Jahre (Fr. 467'367). Die Kosten der lau-
fenden Nachführung tragen der Verursacher oder der Grundeigentümer.
Die Informationsebene Bodenbedeckung wird aufgrund von Meldungen der Baubewilli-
gungsbehörden laufend nachgeführt. Auch Änderungen an den landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen LWN (Wiese / Weide / Streue) werden in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt
mutiert. Diese Arbeiten werden zu Lasten des Landwirtschaftsamts abgerechnet.
Im Rahmen der laufenden Nachführung werden auch die notwendigen Sicherstellungsakten
kopiert und archiviert.
Es wird ein Gebäude-Nummerierungssystem geführt. Dabei wird zusammen mit der kanto-
nalen Verwaltung schon bei der Eröffnung der Baugesuchsverfahren für geplante Gebäude
eine Nummer vergeben, welche dann bei der Gebäudenachführung verwendet werden
muss. Gleichzeitig wird zu diesem Zeitpunkt die neue Gebäudeadresse zugewiesen.
Die projektierten Gebäude werden ebenfalls gemäss den Minimalanforderungen des Bundes
erfasst. Dies geschieht innert Monatsfrist ab Erteilung der Baubewilligung auf Basis des
mitgelieferten Situationsplans. Mit dieser Massnahme stehen die Gebäudegrundrisse schon
frühzeitig für interessierte Benutzer (zum Beispiel Leitungsbetreiber, Planer von weiteren
Bauten in der näheren Umgebung etc.) zur Verfügung. Die Kosten dieser zusätzlichen, vor-
gezogenen Erfassung werden bei der definitiven Gebäudenachführung dem Verursacher
belastet.


2.   Periodische Nachführung
Im Rahmen des Projekts Landwirtschaftliche Nutzflächen (LWN) wurden die Informationse-
benen Bodenbedeckung und Einzelobjekte über den ganzen Kanton nachgeführt. Dies ge-
schah auf der Basis von Flugaufnahmen aus dem Jahr 2001. Wenn, wie in der Umsetzungs-
planung vorgesehen, im Jahr 2013 die Erneuerung der AV im ganzen Kanton abgeschlossen
sein wird, sind die Bodenbedeckungsdaten teilweise bereits über zehn Jahre alt und müssen
mit einer periodischen Nachführung (PNF) aktualisiert werden. Die PNF wird voraussichtlich
nach Abschluss der Erneuerungsarbeiten im Kanton gestartet werden. Dazu soll rechtzeitig
ein Konzept über die Durchführung der PNF als Grundlage für die Finanzplanung erarbeitet
werden.




                                                                                          189 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Kantonsgrenze
Im Zusammenhang mit laufenden Erneuerungsarbeiten wurden verschiedene Kantons-
grenzabschnitte auf ihre Übereinstimmung mit den Nachbarkantonen überprüft. Vorhandene
Differenzen wurden abgeklärt und bereinigt. Im Gebiet Wässeren-Riethof, Bezirk Oberegg,
ist im Zusammenhang mit einer Strassenkorrektion eine Kantonsgrenzänderung mit dem
Kanton Appenzell A. Rh., Gemeinde Heiden, geplant.


4.    Kantonale Fixpunkte
Im Berichtsjahr wurde im Zusammenhang mit den laufenden Erneuerungen die Degradie-
rung der wegfallenden alten Lagefixpunkte der Kategorie 2 (LFP2) zu LFP3 beendet. Am
verbleibenden LFP2-Netz sollen in Zukunft periodisch Begehungen durchgeführt werden, um
dessen Bestand und Qualität sicherzustellen. Ein entsprechender Etappierungsplan ist noch
zu erstellen.


5.    Übersichtsplan und Basisplan amtliche Vermessung
Die digitalen Daten der AV werden für die Erstellung und Abgabe von Übersichtsplänen in
beliebigen Massstäben und variabler Darstellung laufend nachgeführt. Zudem erfolgen je-
weils Datenexporte an verschiedene Amtsstellen des Kantons und alle drei Monate in das
kantonale geografische Informationssystem (GIS).
In den neuen Rechtsgrundlagen des Bundes (in Kraft seit 1. Juli 2008) ist ein "Basisplan
amtliche Vermessung" (BP-AV) vorgesehen, welcher den bisherigen Übersichtsplan ablösen
soll. Dieser BP-AV kann ebenfalls automatisch aus den Daten der AV abgeleitet werden.


6.    Erfahrungen mit dem kantonalen Datenmodell
Das von der Standeskommission genehmigte, an die Version 24 des Bundesmodells ange-
passte Datenmodell (DM.01) wird bei Erneuerungen der AV konsequent angewendet.


7.    Datenabgabe
    Bezüge:                       zirka 84 (100) grafisch
                                   praktisch ausschliesslich Format A4/A3
    nummerische Auszüge:          zirka 68 (60)
    nummerisches Datenformat:     mehrheitlich Vektordaten Format DXF
                                   vereinzelt Rasterdaten
    Nachfrage:                    Anteil Baugebiet 50% bis 80%
                                   Anteil Landwirtschaftsgebiet 20% bis 50%
    Bezüger:                      Private zirka 55%
                                   Planer, Bauunternehmen zirka 40%
                                   Öffentlichkeit inklusive Werke zirka 5%
    Gebühreneinnahmen:            rund Fr. 1'589.-- (Fr. 1'600.--) für grafische Daten
                                   rund Fr. 8'879.50 (Fr. 5'400.--) für nummerische Daten
                                   total rund Fr. 10'468.50 (Fr. 7'000.--)
    Datenabgabestelle:            Nachführungsgeometer


190 - 212
                                                                           Geschäftsbericht 2012




Bereits im Jahr 2011 wurde auch für den Kanton Appenzell I.Rh. der Geodatenshop der
Interessengemeinschaft geografisches Informationssystem (IG GIS AG) eingerichtet. Dazu
werden die AV-Daten täglich automatisch an die IG GIS transferiert. Nachdem jeweils bei
Datenbestellungen konsequent auf die Möglichkeit des Geodatenshops hingewiesen wird,
haben nun im Berichtsjahr die entsprechenden Bestellungen etwas zugenommen.




2682 Erneuerung der amtlichen Vermessung (AV)
1.   Abgeschlossene Erneuerungen
Im Berichtsjahr wurden folgende Erneuerungen der amtlichen Vermessung (AV) abge-
schlossen und anerkannt:
Schlatt-Haslen Los 4 (Fixpunkterneuerung ganzes Bezirksgebiet)
Die im Jahr 2010 begonnenen Arbeiten sind abgeschlossen und wurden im Januar 2012 zur
Verifikation eingereicht. Die Schlussverifikation durch die Vermessungsaufsicht erfolgte am
3. Februar 2012. Die Akten wurden dem Kanton am 6. Juli 2012 zur Genehmigung einge-
reicht. Die Genehmigung durch die Standeskommission erfolgte am 13. August 2012.


2.   In Arbeit stehende Erneuerungen
Gonten Los 5 (Erneuerung der restlichen Informationsebenen im ganzen Bezirksgebiet)
Der Werkvertrag wurde im August 2009 abgeschlossen. Nach Beendigung der Erneue-
rungsarbeiten wurde das Operat im August 2012 zur Schlussverifikation eingereicht. Diese
erfolgte am 18. Oktober 2012. Die Bestätigung der anschliessenden Mängelbehebung wurde
der Vermessungsdirektion am 19. Dezember 2012 zugestellt. Ende Januar 2013 sollen der
Schlussbericht und die Schlussabrechnung abgeliefert und die definitive Genehmigung
beantragt werden.
Schlatt-Haslen Los 5 (Erneuerung der übrigen Informationsebenen im ganzen Bezirksge-
biet)
Aufgrund des im Juni 2011 ausgearbeiteten Vorprojekts konnte im September 2011 der
Vertrag abgeschlossen werden. Die Arbeiten sind im Gang und müssen nach Rücksprache
mit der Vermessungsdirektion bis am 18. Februar 2013 abgeschlossen und zur Schlussveri-
fikation abgegeben werden. Bis zum 28. März 2013 hat die Bestätigung der Mängelbehe-
bung zu erfolgen, damit die Unterlagen bis 31. März 2013 beim Kanton zur definitiven Ge-
nehmigung eingereicht werden können.
Umstellung LV03 auf LV95
Zur Umstellung vom Koordinaten-Bezugsrahmen LV03 auf LV95 wurde im November 2011
ein Vorprojekt ausgearbeitet. Nach positiver Prüfung durch Bund und Kanton konnte am
24. April 2012 der Werkvertrag abgeschlossen werden. Die Arbeiten sind im Gang und müs-
sen nach Rücksprache mit der Vermessungsdirektion analog dem Operat Schlatt-Haslen
Los 5 bis am 18. Februar 2013 abgeschlossen und zur Schlussverifikation abgegeben wer-
den. Bis zum 28. März 2013 hat die Bestätigung der Mängelbehebung zu erfolgen, damit die
Unterlagen bis 31. März 2013 beim Kanton zur definitiven Genehmigung eingereicht werden
können.



                                                                                       191 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Vorgesehene Erneuerungen
Mit dem Abschluss der Operate Schlatt-Haslen Los 5 und der Umstellung des Koordinaten-
Bezugsrahmens von LV03 auf LV95 werden die Erneuerungen der amtlichen Vermessung
im Kanton Appenzell I.Rh. beendet. Es sind zurzeit keine weiteren Erneuerungen geplant.


4.    Nomenklatur
Im Berichtsjahr wurden verschiedene Abklärungen zu Flurnamen gemacht. Auch ergeben
sich noch immer einige Korrekturen und Präzisierungen bei den neuen Gebäudeadressen,
welche in der AV nachgeführt werden.


5.    Schnittstellen
AVGBS: Die "Amtliche Vermessung - Grundbuch - Schnittstelle" (AVGBS) für den Daten-
transfer zwischen der AV und den Grundbuchämtern existiert und wird auch teilweise einge-
setzt. Das Grundbuchamt Oberegg importiert alle Mutationsdaten elektronisch über die
Schnittstelle. Das Grundbuchamt Appenzell setzt sie bisher für die Datenübernahme bei
Erneuerungsoperaten ein.
GemDat: Seit dem Jahr 2009 werden die AV-Daten gleichzeitig mit der Abgabe in das
Geoinformationssystem (GIS) auch an den Kanton zur Übernahme in das Parzelleninforma-
tionssystem GemDat geschickt. Diese Transfers erfolgen vierteljährlich. Dabei wird jeweils
auch eine Liste aller Gebäude, mit Nummer, Adresse und Eingangskoordinaten mitgeliefert.


6.    Finanzierung und Auswirkungen der Neugestaltung des Finanzausgleichs
      und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Es wird vierteljährlich eine Übersicht über die Kostenplanung, Kreditbeanspruchung etc.
erstellt. Dieses Vorgehen gibt einen guten Überblick über den Stand der Arbeiten und er-
möglicht eine gute Kontrolle und Steuerung bezüglich Kosten und Termine.
Der Kostenrahmen für die Erneuerungen wurde aufgrund aktueller, tieferer Marktpreise
revidiert. Mit jährlichen Gesamtaufwendungen von Fr. 450'000.- kann die definitive AV93-
konforme Erneuerung der AV bis 2013 abgeschlossen werden. Danach geht es darum, die
AV laufend und periodisch nachzuführen, den Unterhalt der AV langfristig zu sichern und die
AV entsprechend den Nutzungsbedürfnissen weiterzuentwickeln.
Bis zum Inkrafttreten der NFA-Gesetzgebung betrugen die Bundesabgeltungen an die Er-
neuerungen der AV im Kanton Appenzell I.Rh. durchschnittlich 52%. Darin waren Finanz-
kraftzuschläge (FKZ) enthalten. Mit Inkrafttreten der NFA entfallen diese FKZ und die Abgel-
tungen an die Erneuerungen der AV betragen künftig noch durchschnittlich zirka 32%. Im
Sinne der NFA erhält der Kanton die Differenz - im Falle der AV rund 20% der beitragsbe-
rechtigten Kosten - in Form von nicht Zweck gebundenen Zahlungen des Bundes in das
NFA-Ausgleichsgefäss. Sollen die Bezirke gleich behandelt werden, ist es wichtig, dass die
entsprechenden Gelder aus dem kantonalen NFA-Ausgleichsgefäss wiederum der AV zur
Verfügung gestellt werden können.
Ab dem Nachführungsjahr 2011 haben sich die Bezirke aufgrund der Entflechtung der inner-
kantonalen Finanzströme nicht mehr an den Kosten für die Nachführung der AV zu beteili-
gen. Die entsprechenden Beiträge entfallen und werden vom Kanton übernommen. Hinge-

192 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




gen bleiben die Bezirke weiterhin für die Erneuerung der AV bis zu deren Abschluss kosten-
pflichtig. Davon betroffen sind noch die Bezirke Schlatt-Haslen und Gonten.


7.   Anpassung der Rechtsgrundlagen
Am 1. Juli 2008 ist das Geoinformationsgesetz des Bundes (SR 510.62) in Kraft getreten.
Darin werden die Kantone verpflichtet, das Bundesrecht innert drei Jahren rechtlich umzu-
setzen. Dazu wurde 2010 das neue kantonale Geodatengesetz (GeoDG, GS 211.600) aus-
gearbeitet. Die Landsgemeinde 2011 hat nun das neue Geodatengesetz genehmigt. Mit der
Inkraftsetzung des GeoDG per 1. Juli 2011 wurde das bisherige Vermessungsgesetz vom
24. April 1994 abgelöst.


8.   Schlussbemerkungen
Mit dem letzten Operat Schlatt-Haslen wird die Erneuerung der amtlichen Vermessung bis
2013 plangemäss abgeschlossen. Die Umarbeitung des alten, grafischen Vermessungs-
werks in ein modernes, nummerisches geht damit zu Ende.
Auch nach Abschluss dieser grossen Erneuerungsaktion sind in den nächsten Jahren neben
der ordentlichen Nachführung verschiedene weitere Aufgaben anzugehen oder weiterzufüh-
ren. Grundlage dazu bildet die kantonale Umsetzungsplanung 2012-2015 und die anfangs
2012 mit dem Bund abgeschlossene vierjährige Programmvereinbarung der AV 2012-2015:
    In Zukunft gilt es, die Nachführung und den Unterhalt der AV langfristig zu sichern und
     die AV entsprechend den Nutzungsbedürfnissen weiterzuentwickeln. Dazu werden peri-
     odische Nachführungen nötig sein.
    Laut Bundesgesetz über Geoinformation (SR 510.62) wird in den nächsten Jahren neben
     der AV, in der die privatrechtliche Situation festgehalten wird, ein Kataster über die öf-
     fentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) geschaffen werden. In diesem
     Kataster werden die wichtigsten bestehenden öffentlich-rechtlichen Beschränkungen pro
     Grundstück verbindlich zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich darge-
     stellt. Eingeführt wird der ÖREB-Kataster in zwei Etappen. Bis 2015 werden acht Pilot-
     Kantone den Kataster aufbauen. Die restlichen Kantone sollen von diesen Vorarbeiten
     profitieren und den Kataster anschliessend bis 2019 ebenfalls einführen.



2688 Fachstelle Geographisches Informationssystem (GIS)
Im Laufe des Berichtsjahrs führte die Betreiberfirma weitere neue, anwenderfreundlichere
Benutzerwerkzeuge ein.
Verschiedene Umfragen bei den Benutzern innerhalb und ausserhalb der Verwaltung haben
gezeigt, dass das Internet-GIS immer beliebter wird. Die Benutzerzahlen steigen stetig.
Der Geodatenshop, bei dem Daten der amtlichen Vermessung via Internet bezogen werden
können, hat sich gut eingespielt. Allerdings wird noch viel zu wenig von diesem Dienst Ge-
brauch gemacht. Der Bekanntheitsgrad dieser Bezugsmöglichkeit muss erhöht werden.




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Geschäftsbericht 2012




2690 Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
1.    Genehmigte Projekte
Im Berichtsjahr konnten Beiträge an 4 (1) Wohnbausanierungen zugesichert werden. Die
Offertsumme der Projekte beläuft sich auf Fr. 764'000.-- (Fr. 350'000.--). Die zugesicherten
Subventionen betrugen Fr. 220'000.-- (Fr. 60'000.--) nämlich:
 Subventionsgeber                                                  2012            2011
 Kanton                                                          146'750.00       40'500.00
 Bezirke                                                          73'250.00       19'500.00
4 (5) Anfragen befinden sich in Bearbeitung.


2.    Abgerechnete Projekte
Es wurde 1 (1) Schlussabrechnung mit einer Bausumme in der Höhe von Fr. 365'900.--
(Fr. 156'000.--) eingereicht. Die Beiträge der öffentlichen Hand machten insgesamt
Fr. 60'000.-- (Fr. 17'200.--) aus, nämlich:
 Subventionsgeber                                                  2012            2011
 Kanton                                                           40'500.00       11'610.00
 Bezirke                                                          19'500.00        5'590.00


2 (3) Anfragen wurden abgelehnt, 1 wegen zu grossem Einkommen, 1 weitere Anfrage, weil
die Bausumme mehr als Fr. 350'000.-- betrug. Ein Gesuchsteller zog seine Anfrage zurück.
Am 20. November 2012 überprüfte ein Mitarbeiter des Bundesamts für Wohnungswesen den
Umgang des Kantons mit jenen Wohnbausanierungsfällen alten Rechts (zugesichert bis
spätestens Ende 2007) in Bezug auf das Rückerstattungswesen. In einem ersten Schritt wird
das Meliorationsamt sämtliche Geschäfte in Bezug auf den Ablauf der 20-jährigen Rücker-
stattungspflicht überprüfen.




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            BEITRAGSLEISTUNGEN AN ABGERECHNETE PROJEKTE BLW UND WOHNBAUSANIERUNGEN 2012
              SUBVEN-                                     MELIORATIONSPROJEKTE                                WOHNBAUSANIERUNG                GESAMTTOTAL
                TIONS-                TIEFBAU                    HOCHBAU                   TOTAL
              BEHÖRDE        Fr.     %      Fr.      %     Fr.    %    Fr.   %      Fr.    %     Fr.     %    Fr.      %    Fr.      %    Fr.     %     Fr.     %
            Bund              -       -    430'952   55     -     -  352'262 45      -     -    783'214 100    -        -        0   0     -      -    783'214 100
            Kanton            -       -    293'421   58     -     -  173'235 34      -     -    466'656 92     -        -   40'500   8     -      -    507'156 100
            Appenzell      138'470   94      -        -    9'130 6      -     -   147'600 100     -      -         0   0     -       -   147'600 100     -      -
            Schwende        47'670   54      -        -   21'000 24     -     -    68'670 78      -      -    19'500   22    -       -    88'170 100     -      -
            Rüte            32'184   56      -        -   25'425 44     -     -    57'609 100     -      -         0   0     -       -    57'609 100     -      -
            Schlatt-Haslen       0   0       -        -   31'680 100    -     -    31'680 100     -      -         0   0     -       -    31'680 100     -      -
            Gonten          42'800   43      -        -   56'000 57     -     -    98'800 100     -      -         0   0     -       -    98'800 100     -      -
            Oberegg              0   0       -        -   30'000 100    -     -    30'000 100     -      -         0   0     -       -    30'000 100     -      -
            Bezirke           -       -    261'124   58     -     -  173'235 38      -     -    434'359 96     -        -   19'500   4     -      -    453'859 100
            TOTAL             -       -    985'497   57     -     -  698'732 40      -     -  1'684'229 97     -        -   60'000   3     -      -  1'744'229 100
            Vorjahr           -       -    942'234   53     -     -  833'850 46      -     -  1'776'084 99     -        -   17'200   1     -      -  1'793'284 100




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Geschäftsbericht 2012




27 VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
2700 Departementssekretariat
1.    Vernehmlassungen, Anhörungen etc.
Bei Vernehmlassungen, Anhörungen und Mitberichten auf Bundesstufe war das Departe-
mentssekretariat unter anderem in folgenden Bereichen involviert: Revision des Bundesge-
setzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur, Neue Regionalpo-
litik des Bundes/Umsetzungsprogramm 2012-2015, Teilrevision des Radio- und Fernsehge-
setzes, Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, Verordnung des UVEK über die
Leistungen und Vorhaltekosten der öffentlichen Wehrdienste für den Einsatz auf Eisenbahn-
anlagen, Parlamentarische Initiative "Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche
beim Telefonverkauf", Parlamentarische Initiative "Aufhebung der Bestimmungen zum Vo-
rauszahlungsvertrag", Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf
das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, Umsetzung der EU-Richtlinien über
Interoperabilität und Sicherheit, Vorlage zum Bau und zur Finanzierung eines 4-Meter-
Korridors für den Schiebengüterverkehr auf der Gotthard-Achse.


2.    Flugwesen
Bekanntlich setzt die Luftwaffe der Schweizer Armee seit 2008 für die Ausbildung ihrer Pilo-
ten das Trainingsflugzeug PC-21 ein. Dieses Flugzeug erzeugt in einigen Fluglagen einen
hochtönigen und unangenehmen Ton, der auch im Alpsteingebiet zu negativen Reaktionen
der Bevölkerung und von Erholungssuchenden führte. Schon seit geraumer Zeit wehrten
sich Landammann und Standeskommission gegen die Nutzung des Trainingsraums "Säntis-
Speer" an Feiertagen und während der Hochsaison im Sommer. Nachdem vor vier Jahren
von der Luftwaffe zugestanden wurde, dass der Luftraum über dem Alpstein an kantonalen
kirchlichen Feiertagen und anderen wichtigen appenzellischen Ereignissen gemieden wird,
erfolgte die Mitteilung, dass zusätzlich neu eine sechswöchige Sommerpause eingeführt
wird. Das Zugeständnis der Armee ist auch dank des Einsatzes eines PC-21-Simulators in
Emmen möglich geworden.


3.    Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL)
Die wirtschaftliche Landesversorgung bezweckt die Sicherstellung der Landesversorgung mit
lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen, denen die Wirt-
schaft nicht selber begegnen kann. Die dazu notwendigen Vorkehrungen trifft das Bundes-
amt für wirtschaftliche Landesversorgung in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
und der kantonalen Zentralstelle. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist grundsätzlich
Sache des Bundes. Der Bundesrat zieht die Kantone zur Mitarbeit heran. Das bedeutet, dass
den Kantonen kein gesetzgeberischer Spielraum für materielle Massnahmen offen steht.
Soweit die Kantone mit Aufgaben aus dem Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung
betraut werden, handelt es sich lediglich um den Vollzug von Bundesaufgaben. Die Kantone
treffen die notwendigen Vorkehrungen, um diese Massnahmen auf ihrem Hoheitsgebiet
durchzusetzen. Dafür schaffen sie bereits in der ständigen Bereitschaft geeignete Strukturen,
die sie nach Bedarf einsetzen und erweitern. Zudem ernennen sie die erforderlichen Organe.

196 - 212
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Die Kantone und ihre Gemeinden werden überall dort zur Mitarbeit herangezogen, wo eine
flächendeckende Bewirtschaftung in Frage steht und wo der Einzelne von einer Konsumein-
schränkung betroffen ist. Das hängt damit zusammen, dass nur diese Gemeinwesen eine
zuverlässige Übersicht über die bezugsberechtigten Konsumenten verfügen. Die klassischen
Felder des kantonalen Vollzugs auf dem Gebiet der Landesversorgung sind die Lebensmit-
tel- und die Treibstoffrationierung sowie die Heizölbewirtschaftung. Während die Lebensmit-
telrationierung jeden Einwohner unterschiedslos trifft, sind bei der Treibstoffbewirtschaftung
nur die Motorfahrzeughalter und bei der Heizölbewirtschaftung die Betreiber der Heizanlagen
betroffen. Dabei tragen wegen der Datenbasen der Einwohnerkontrollen, die dafür befassten
Ämter sowie die kantonalen Motorfahrzeugkontrollen und die Umweltfachstellen die Haupt-
last des kantonalen Vollzugs. Im Zusammenhang mit den Vollzugsaufgaben des Kantons im
Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung wurde zuhanden des Grossen Rats eine
entsprechende Verordnung erarbeitet.


4.    Wohnbau- und Eigentumsförderung
Der Bund hat die Unterstützung des Wohnungsbaus und den Erwerb von Wohneigentum
nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt. Dies bedeutet,
dass seit 2002 keine neuen Gesuche mehr angenommen werden. Die Verwaltung, Überwa-
chung und Betreuung der bestehenden Geschäfte muss aber während der ganzen Laufzeit
(maximal 30 Jahre) sichergestellt werden. Für den Kanton Appenzell I.Rh. wird diese Aufga-
be gestützt auf eine interkantonale Vereinbarung seit dem Jahr 2002 durch die dem Baude-
partement des Kantons St.Gallen angegliederte Interkantonale Fachstelle (SG/TG/AI) si-
chergestellt. Erlasse und Verfügungen erfolgen aber weiterhin durch das Volkswirtschaftsde-
partement des Kantons Appenzell I.Rh.
Die Fachstelle betreute folgende Geschäfte aus dem Kanton Appenzell I.Rh.:
    WEG-Einfamilienhäuser                  14
    WEG-Eigentumswohnungen                  3
    Mietgeschäfte                           4     (mit total 83 Mietwohnungen)


Gestützt auf die kantonale Verordnung über Wohnbau- und Eigentumsförderung wurden
folgende Beiträge ausgerichtet:
    Mietwohnungen                                                  2012              2011
    Bezirke                                                       12'730.00         13'953.00
    Kanton                                                        12'730.00         13'953.00
    Total                                                         25'460.00         27'906.00


    Eigenheime                                                     2012              2011
    Total                                                              0.00              0.00




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Geschäftsbericht 2012




2702 Wirtschaftsförderung
Im Nachgang zum Standeskommissionsbeschluss über die Departemente, Amtsstellen und
Kommissionen vom 3. April 2011 wurden die Wirtschaftsförderung, das Amt für Tourismus,
das Amt für Neue Regionalpolitik und das Amt für Statistik im Amt für Wirtschaft zusammen-
gefasst. Die einzelnen Themenbereiche sind nun Fachstellen dieses Amts.
Das übergeordnete strategische Ziel des Amts für Wirtschaft ist die Stärkung der Wettbe-
werbsfähigkeit des Kantons Appenzell I.Rh. Die Umsetzung erfolgt in den drei Strategiefel-
dern Standortmanagement, Standortpromotion und Technologie sowie beim Innovations-
transfer. Das zur Aufgabenüberprüfung entwickelte Monitoringsystem, das sich aus rund
40 verschiedenen Zielindikatoren zusammensetzt, wurde 2012 zum dritten Mal eingesetzt.


1.    Standortmanagement
Das Standortmanagement ist das prioritäre Aufgabenfeld des Amts für Wirtschaft. Es um-
fasst sämtliche Arbeiten und Dienstleistungen für die Entwicklung der ansässigen Betriebe.
Bestandespflege
Bei der Bestandespflege geht es darum, einheimischen Unternehmen mit Rat und Tat zur
Seite zu stehen. Dabei kann es sich um Behördenauskünfte, Abklärungen oder um die Be-
gleitung im Rahmen von Projekten handeln. Firmen werden auch proaktiv besucht, um mög-
liche Optionen frühzeitig zu erkennen. Im Berichtszeitraum wurden einheimische Unterneh-
men in 29 Fällen bei Behördenfragen beraten, 11 einheimischen und externen Unternehmen
wurden Fachauskünfte erteilt, 2 Projekte einheimischer Unternehmen wurden längerfristig
begleitet. Das Amt für Wirtschaft besuchte 22 Unternehmen, davon eines im Beisein des
Volkswirtschaftsdirektors. Die Werte liegen leicht über denen des Jahres 2011. Die gesetz-
ten Ziele wurden erreicht.
Kontakte vermitteln
Die aktive Pflege des Netzwerks und die Vermittlung von Kontakten gehört zu den Aufgaben
des Amts für Wirtschaft. Es wurden 13 Treffen mit netzwerkrelevanten Personen abgehalten
bzw. kantonale Veranstaltungen besucht. Dabei konnten Kontakte geknüpft und weiterver-
mittelt werden.
Einzelbetriebliche Förderung
Die finanzielle Förderung von Unternehmen ist ein wesentlich kleinerer Teil in der Arbeit des
Amts für Wirtschaft als das Erbringen der diversen Dienstleistungen. So wurden zusammen
mit den Gesuchstellern Anträge auf Förderung besprochen und aufbereitet. Schliesslich
wurden fünf Gesuche um Wirtschaftsförderung auf Stufe Departement behandelt und fünf
Gesuche in der Wirtschaftsförderungskommission entschieden.
Jungunternehmerberatung und -förderung
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen nicht nur etablierten Unternehmen zur
Verfügung. Im Gegenteil: Das Amt für Wirtschaft ist bestrebt, Neugründungen zu begleiten
und zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden zehn Beratungen mit Jungunternehmern
durchgeführt. Am 12. November wurden Jungunternehmer zu einem Informationsanlass im
Haus der Simex Trading AG eingeladen.




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Kommunikation
Auf der Wirtschaftsseite des Appenzeller Volksfreund wurden interessante Themen abge-
handelt. Auf den insgesamt sieben Wirtschaftsseiten kamen diverse Facetten der Innerrho-
der Wirtschaft zur Geltung und fanden guten Zuspruch.
Die kantonale Homepage www.ai.ch wurde im Jahr 2012 monatlich von über 36'000 Nutzern
(Visitors) besucht. Dieser Wert liegt etwa 10% unter dem Vorjahresergebnis, die stetige
Zunahme der Visitors konnte damit nicht fortgesetzt werden. Die angebotenen elektroni-
schen Dienstleistungen werden gut genutzt.
Die Innerrhoder Job-Plattform www.job.ai.ch wies monatlich über 10'000 Besucher aus, was
wie im Vorjahr nochmals einem Plus von über 20% entspricht. Die Einführung der kosten-
pflichtigen Veröffentlichung der Inserate auf ostjob.ch führte nicht zu einer Abnahme der
Inserate. Nach dem Wechsel auf Anfang Oktober bis Ende Jahr wurden sogar mehr Inserate
gezählt als in der gleichen Vorjahresperiode.
Verwaltungsinterne Beraterfunktion
Im Jahr 2012 verfasste das Amt für Wirtschaft fünf Berichte und Stellungnahmen. Die Projek-
te Glasfasererschliessung und das Umzugsmonitoring wurden fortgeführt, das Projekt Ener-
gieholzpotential gestartet.
Potentialorientierte Raumplanung
Im Berichtsjahr führte das Amt für Wirtschaft ein Projekt zur besseren Information über ein-
gezontes, aber nicht überbautes Bauland zu Ende. Dieses beinhaltete eine Erweiterung des
Geoportals um eine einfach zu bedienende Auskunftsapplikation. Das ImmoWebAI ermög-
licht die kostenlose Abfrage über Parzellen nach Zone und Stand der Erschliessung. Die
gezeigten Ergebnisse können zusammengefasst als Bericht exportiert bzw. gedruckt wer-
den. Um den Vorgaben des Datenschutzes zu genügen, wurde eine Seriensperre eingebaut.
So werden maschinelle Massenabfragen verhindert.


2.   Standortpromotion
Die Standortpromotion vermarktet den Wirtschafts- und Wohnstandort Appenzell I.Rh. durch
Erarbeitung von Informationsmitteln und direkte Präsenz. Die Promotionsaktivitäten sollen
die Bekanntheit des Standorts erhöhen und Ansiedlungen von natürlichen und juristischen
Personen begünstigen. Auf Stufe der internationalen Standortpromotion arbeitet der Kanton
Appenzell I.Rh. mit den Kantonen Appenzell A.Rh., St.Gallen und Thurgau zusammen.
Im Jahr 2012 konnten 7 Ansiedlungen von juristischen Personen und 4 Privatzuzüge rele-
vant unterstützt werden. Weiter wurden Beratungsgespräche mit 33 potentiellen Ansiedlern
geführt. In Zusammenarbeit mit den drei Ostschweizer Kantonen Appenzell A.Rh., St.Gallen
und Thurgau sowie der OSEC wurden weitere Standortpromotionsveranstaltungen mit
durchschnittlich 20 Teilnehmenden durchgeführt. Zu nennen sind zwei Delegationen aus
Russland und China sowie eine Podiumsdiskussion in Hamburg. Weiter war die Wirtschafts-
förderung an 10 Anlässen präsent, bei 3 Veranstaltungen mit einem Referat. Das Amt für
Wirtschaft war auch in den Medien präsent: Es wurden 15 Nennungen in verschiedenen
Zeitungen registriert. Dazu verfasste das Amt selber 3 Medienmitteilungen.




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3.    Innovations- und Kooperationsförderung
Netzwerke und Kooperationen fördern
In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Gewerbeverband wurde am 4. September ein An-
lass zum Thema "Was ein (Jung-)Unternehmer bei Verträgen wissen muss" durchgeführt.
Die erfreulich hohe Anzahl von über 80 Besuchern zeigte, dass der Anlass geschätzt wurde
und ein Bedürfnis abdeckt. Weiter luden der Volkswirtschaftsdirektor und das Amt für Wirt-
schaft zum jährlichen Treffen mit der Handels- und Industriekammer und dem kantonalen
Gewerbeverband ein.
Technologietransfer
Das Amt für Wirtschaft schloss im Jahr 2012 das Vorprojekt "Industrielle Dienstleistungen"
ab. Das Vorhaben wurde von allen Ostschweizer Kantonen gemeinsam in Auftrag gegeben
und hatte zum Ziel, die Unternehmen beim Aufbau des Geschäftsfelds der industriellen
Dienstleistungen wie beispielsweise dem Verkauf von Wartungsverträgen zu unterstützen.
Zusammen mit dem kantonalen Gewerbeverband, der Handels- und Industriekammer und
dem Bauernverband wurde das interkantonale Projekt "Kompetenznetzwerk Ernährungswirt-
schaft" auf eine mögliche Teilnahme der Verbände und des Kantons beurteilt. Das Projekt
konnte die Anforderungen nicht erfüllen und wird nicht weiterverfolgt.


4.    Bewilligung für den Verkauf von Grundstücken
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)
beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und regelt die Bewil-
ligungspflicht eines Rechtsgeschäfts bzw. die Erteilung einer Bewilligung für den Grund-
stückerwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland.
Im Berichtsjahr wurde beim Volkswirtschaftsdepartement wie im Vorjahr ein Gesuch um
Erlass einer Feststellungsverfügung eingereicht und bearbeitet.




2703 Neue Regionalpolitik
Das Amt für Wirtschaft ist für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) im Kanton
Appenzell I.Rh. zuständig. Die Lenkungsgruppe NRP, die sich aus Vertretern der Privatwirt-
schaft, des Tourismus und der Verwaltung zusammensetzt, begleitet die Umsetzung der
Bundespolitik im Kanton. Sie prüft Projektanträge und leitet diese mit einer Empfehlung an
die Wirtschaftsförderungskommission weiter. Über Gesuche bis zum Betrag von Fr. 10'000.--
(Bund und Kanton zusammen) hat die Standeskommission die Entscheidungskompetenz an
die Lenkungsgruppe delegiert. Die Lenkungsgruppe hielt im Jahr 2012 5 Sitzungen ab und
behandelte 7 Anträge für einen NRP-Beitrag. Darüber hinaus wurden 6 Anträge zum Ent-
scheid der Wirtschaftsförderungskommission vorgelegt.
Die Periode 2012-2015 ist nach dem Zeitraum 2008-2011 die zweite Umsetzungsperiode der
NRP und verfolgt folgende Vertragsziele:
1. Die Tourismusdestination Appenzell I.Rh. ist gut strukturiert, erhöht die Dienstleistungs-
   qualität und Angebotsvielfalt und verfügt über eine zeitgemässe touristische Beherber-
   gungsinfrastruktur im gehobenen und im tiefpreisigen Segment.


200 - 212
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2. Die Wirtschaft in Appenzell I.Rh. hat Zugang zu Innovation, verfügt über Fachpersonal
   und Arealressourcen und profitiert von der starken Marke Appenzell.
3. Das Wertschöpfungspotential von natürlichen Ressourcen (primär Holz) wird identifiziert.
   Es werden Strategien zur Ausschöpfung definiert und konkrete Projekte lanciert.
4. Die Agrarwirtschaft erschliesst dank innovativer Produkte und der Zusammenarbeit mit
   dem Gewerbe neue Absatzmärkte.
Das bisher grösste Projekt "Appenzeller Winter" ist mit einem Beitrag von Fr. 120'000.-- über
vier Jahre verteilt. Unter diesem Arbeitstitel werden verschiedene aufeinander abgestimmte
Aktivitäten zur Förderung des sanften Wintertourismus durchgeführt. Wegen der Grösse des
Projekts wurde der Beitrag auf Antrag der NRP-Lenkungsgruppe von der Standeskommissi-
on freigegeben.
Ein NRP-Projekt zu Gunsten der Industrie im Kanton Appenzell I.Rh. ist das Asia Connect
Center. Einheimische Unternehmen können sich kostenlos zum Thema Marktaufbau in Asien
von Fachleuten der Universität St.Gallen beraten lassen.




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Geschäftsbericht 2012




2708 Öffentlicher Verkehr
Im Fahrplanjahr 2012 sind folgende Abgeltungen erstattet worden:
                                                                               Total       Anteil AI                  davon
                                                                                                                    Bund        Kanton

                               Regionaler Personen-Verkehr                 4'192'036     32.5%    1'362'412   1'008'185         354'227
                        854    Infrastruktur Betrieb                       1'377'917     32.5%      447'823      371'693         76'130
                               Infrastruktur Abschreibung                  2'680'124     32.5%      871'040      722'963        148'077
                      Total Gossau - Appenzell - Wasserauen (GAW)          8'250'077     32.5%    2'681'275   2'102'841         578'434
                               Regionaler Personen-Verkehr                 3'962'207     32.5%    1'287'717      952'911        334'806
                               Reg. Personen-Verkehr Nachtangebot (Bus)       13'460     32.5%        4'375        3'238          1'137
 Appenzeller Bahnen




                        855
                               Infrastruktur Betrieb                         852'187     32.5%      276'961      229'878         47'083
                               Infrastruktur Abschreibung                  1'150'921     32.5%      374'049      310'461         63'588
                      Total St.Gallen - Gais - Appenzell (SGA)             5'978'775     32.5%    1'943'102   1'437'895         505'207
                               Regionaler Personen-Verkehr                   826'176     32.5%      268'507      198'695         69'812
                        856 Infrastruktur Betrieb                            398'563     32.5%      129'533      107'512         22'021
                               Infrastruktur Abschreibung                    148'955     32.5%       48'410       40'180          8'230
                      Total Gais - Altstätten Stadt                        1'373'694     32.5%      446'450      346'387        100'063
                      Darlehen Art. 56                                     3'644'191     32.5%    1'184'362      983'020        201'342
                      Total Appenzeller Bahnen                            19'246'737     32.5%    6'255'189    4'870'143      1'326'453
                                                                                                   Darlehensrückzahlung        -110'606
                                                                                                                   netto:     1'215'847

                      80.191 Eggerstanden-Appenzell-Teufen Mo-Fr             250'511     100.0%     250'511      185'378        65'133
                      80.191 Eggerstanden-Appenzell-Teufen Sa/So              65'729     100.0%      65'729                     65'729
                      80.192 Weissbad - Brülisau (Sommerkurs)                 95'734     100.0%      95'734        70'843       24'891
                      80.193 PubliCar Appenzell                              712'814     100.0%     712'814       527'482      185'332
 PostAuto




                      80.224 Heiden - Walzenhausen - St. Margrethen          632'302       0.8%       5'058         3'743        1'315
                      80.226 Heiden - Heerbrugg                              470'973      26.4%     124'337        92'009       32'328
                      80.227 Heiden - Altstätten                             127'912      14.4%      18'419        13'630        4'789
                      80.228 PubliCar-Nachtbus Oberegg-Reute                 129'373      50.0%      64'687        47'868       16'819
                      80.229 Heiden - Oberegg - St. Anton - Trogen           251'272      52.0%     130'661        96'689       33'972
                      Total Postauto                                       2'736'620   0.8-100%   1'467'950     1'037'642      430'308

Tarifverbund OSTWIND                                                       4'984'100 1.5-1.92%         90'000          0        90'000

Total                                                                     26'967'457              7'813'139    5'907'785      1'846'761
                                                                                                                  netto:      1'736'155
                                                                                        hälftige Aufteilung auf Kanton:         868'078
                                                                                        hälftige Aufteilung auf Bezirke:        868'077


Wie im Jahr zuvor hatten auch im Berichtsjahr das Projekt der sogenannten "Durchmesserli-
nie Appenzell-St.Gallen-Trogen (DML)", die eine umsteigefreie Zugsverbindung der Appen-
zeller Bahnen AG zwischen Appenzell und Trogen mit reduzierten Fahrzeiten und geringeren
Betriebskosten beinhaltet sowie das sogenannte "4-Zugs-Konzept", das auf der SBB-Strecke
Zürich-St.Gallen stündlich vier Züge in jeder Richtung vorsieht, hohe Priorität. Etwa ab dem
Jahre 2018 sollen zwei dieser Züge eine Fahrzeit von unter einer Stunde ermöglichen. Um
dies zu erreichen, sollen unter anderem in Gossau Zugshalte gestrichen werden. Für Appen-
zell I.Rh. erfolgt die ÖV-Anbindung Richtung Finanzmetropole Zürich und Bundestadt Bern
über den Bahnhof Gossau (für viele Pendler auch über das dort vorhandene Park-und-Ride-
System). Bei allen involvierten Gremien musste seitens Appenzell I.Rh. immer wieder mit
Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die ÖV-Erschliessung des inneren Landesteils
von Appenzell I.Rh. zumeist über Gossau und nicht über die Stadt St.Gallen erfolgt. Deshalb
galt es auch, bei den zuständigen Stellen bezüglich der Umsteigesituationen in Gossau und

202 - 212
                                                                            Geschäftsbericht 2012




Zürich die Forderung nach möglichst optimalen Anschlüssen konsequent aufrecht zu erhal-
ten.
Bei der DML stand das von der DML-Projektleitung in Zusammenarbeit mit den OeV-Ämtern
von St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. erarbeitete Finanzierungsgesuch der
Appenzeller Bahnen AG im Zentrum - dies im Hinblick auf dessen Einreichung bei den drei
beteiligten Kantonen Anfang 2012 und der anschliessenden Erstellung kongruenter Bot-
schaften für die kantonalen Parlamente. Die Parlamente der drei involvierten Kantone spra-
chen sich deutlich für die Vorlage aus. In Appenzell I.Rh. kommt dieses Geschäft zusätzlich
Ende April 2013 vor die Landsgemeinde. Wird die Vorlage von allen Kantonen gutgeheissen,
ist die Inbetriebnahme der DML per Ende 2016 vorgesehen.
Der flächenmässig grösste Tarifverbund der Schweiz, OSTWIND, der sich über die Kantone
Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St.Gallen und Thurgau erstreckt, konnte im Berichtsjahr
den Umsatz der Einzelbillette und Abonnemente um rund Fr. 6 Mio. oder 5% auf über
Fr. 122 Mio. steigern. Im Jahr 2013 wird der Tarifverbund auch den Kanton Glarus ein-
schliessen.




2710 Tourismus
1.   Weiterhin auf Kurs
Der Kanton Appenzell I.Rh. verzeichnete für das Jahr 2012 einen Logiernächterückgang um
0.9% (-1'427 Logiernächte). Dieser Wert liegt unter dem gesamtschweizerischen Rückgang
von 2.0%. In Zahlen sind das 160'538 erfasste Gästeübernachtungen in den Hotels und
Berggasthäusern des Kantons. In Anbetracht des starken Schweizer Frankens und des
schlechten wirtschaftlichen Umfelds musste mit einem höheren Rückgang gerechnet wer-
den. Betrachtet man die Zahlen der einzelnen Kantone genauer, fällt auf, dass vor allem die
Landkantone zum Teil massive Rückgänge verzeichnen mussten und die Städte ihre Zahlen
leicht verbessern oder zumindest halten konnten. Umso zufriedenstellender ist daher der nur
leichte Rückgang im Kanton Appenzell I.Rh. Ein wichtiger Grund für diesen Umstand sind die
Tauzieh-Weltmeisterschaften im September. Der Anlass brachte neben einem hervorragen-
den Medienecho auch rund 2'000 Logiernächte für die Talhotellerie. Alles in allem dürfen die
Leistungsträger mit den Erträgen des Jahres 2012 zufrieden sein.


2.   Grosse und kleine Meilensteine im Marketing
Im Bereich der Kommunikation wurden die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt und wer-
bewirksam eingesetzt. Der Strategie von Appenzellerland Tourismus AI (VAT AI) folgend
wurden klare Schwerpunkte gesetzt. Ein Bereich war dabei der weitere Ausbau des
E-Marketings. Die drei Projekte "Alpstein von oben", handyoptimierte Internetseiten und die
Onlinebuchbarkeit von Gruppenangeboten wurden erfolgreich umgesetzt. Das dreijährige
Projekt "Alpstein von oben", welches zusammen mit dem Bergwirteverein und den Luftseil-
bahnen im Juni 2012 abgeschlossen werden konnte, bewirkte massive Steigerungen der
Besucherzahlen (Visitors) auf der Website des VAT AI.
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurde der Fokus auf die "Sensibilisierung der Einheimi-
schen" für den Tourismus gelegt. Der im April erstmals durchgeführte "Tag der offenen Ho-


                                                                                        203 - 212
Geschäftsbericht 2012




teltüren" stiess auf erfreulich grosses Interesse und zeigte, dass sich die einheimische Be-
völkerung mit dem Tourismus identifiziert. Weitere Massnahmen im Bereich Öffentlichkeits-
arbeit waren die regelmässigen Kolumnen des Geschäftsführers auf der Wirtschaftsseite des
Appenzeller Volksfreunds und die Organisation der Vorverkäufe durch die Tourist Informati-
on für kulturelle Veranstaltungen.
Die Produktion und Herausgabe zeitgemässer und aktueller Broschüren macht einen gros-
sen Teil der täglichen Marketingarbeit aus. Dabei achtet die Geschäftsstelle von VAT AI mit
Sorgfalt darauf, dass die Broschüren laufend den Bedürfnissen der Gäste angepasst wer-
den. Die für den Winter und Sommer neu geschaffenen Panoramakarten sind zwei Beispiele
solcher Anpassungen und erfolgreicher Einführungen.


3.    Angebotsgestaltung
Wie der VAT AI aufgrund der wirtschaftlichen Situation erwartet hatte, musste im Gruppen-
geschäft ein Rückgang in Kauf genommen werden. Dank starker Angebotspalette mit kon-
sequenter Ausrichtung auf Qualität und Flexibilität lagen die Einbussen unter den Befürch-
tungen. Der Rückgang betrug letztlich 10%, das Total der Programme 1'077. Neue Pro-
gramme wie die Nachtwächterführung fanden grossen Anklang. Gemäss der Strategie des
VAT AI sollen die Wintermonate mit gezielten Angeboten bewusst gefördert werden. Die
Nachtwächterführung, welche vor allem im Winter (wenn es früh dunkel wird) das Gruppen-
angebot ideal ergänzt, entspricht exakt diesen strategischen Vorgaben.
Der Wintersaison wird in der Vermarktung und der Angebotsgestaltung mehr Beachtung
geschenkt, dies mit dem langfristigen Ziel, die Ertragslage für die Leistungsträger in den
erfahrungsgemäss schlechten Wintermonaten zu verbessern. Dank der Unterstützung mit
Geldern aus der Neuen Regionalpolitik (NRP) konnten im Berichtsjahr und können in den
nächsten vier Jahren gezielt Angebote für die Wintersaison geschaffen werden. Die NRP
spielt für die Geschäftsstelle eine wichtige Rolle. Nur dank finanzieller Unterstützung konnten
zahlreiche Projekte, die über das Tagesgeschäft hinausgingen, finanziert und schliesslich in
die Tat umgesetzt werden. Die breite und sinnvolle Unterstützungspalette der NRP reichte
von der neuen Tourismusstrategie über das verbesserte E-Marketing bis zur Förderung des
sanften Wintertourismus.
Bei der Tätigkeit der Geschäftsstelle gilt es nie aus den Augen zu verlieren, dass eine Tou-
rismusdestination nur dann gut arbeitet, wenn sich sämtliche Leistungsträger der Bedeutung
des Tourismus bewusst sind und am gleichen Strang ziehen. Im Kanton Appenzell I.Rh. ist
dies nach wie vor der Fall. Zudem zeigen die Leistungsträger weiterhin die Bereitschaft,
Investitionen zu tätigen. Von diesem wichtigen Umstand profitieren nicht nur die Leistungs-
träger selber, sondern die gesamte Volkswirtschaft des Kantons.


4.    Tourismusförderungsfonds
Der Fonds für Tourismusförderung ist ein zweckgebundenes Vermögen, das die Erhaltung
und die ausgewogene Entwicklung des Tourismus im Kanton Appenzell I.Rh. fördert. Der
Fonds wird durch Beiträge des Kantons, der Beherbergungs- und Gastwirtschaftsbetriebe,
von Unternehmen und durch freiwillige Beiträge finanziert. Das Volkswirtschaftsdepartement
verwaltet den Fonds.



204 - 212
                                                                             Geschäftsbericht 2012




2012 wurden 259 Beherbergungsbetriebe (Ferienwohnungen/Pauschalabgaben), 115 Gast-
wirtschaftsbetriebe und 370 Hotel- und Parahotelleriebetriebe (Ferienheime Herbergen,
Klubhäuser etc./Abgaben nach Anzahl Übernachtungen) veranlagt und Rechnungen im
Betrag von Fr. 546'184 gestellt. Über 90% der in Rechnung gestellten Beiträge für das Jahr
2012 gingen per 31. Dezember 2012 ein. Weiter wurden 562 Gewerbebetriebe veranlagt, die
einer Beitragspflicht in der Höhe zwischen Fr. 100.-- und Fr. 1'000.-- unterliegen. Von diesen
Rechnungen mit einem Totalbetrag von Fr. 95'150.-- wurden bis 31. Dezember 2012 95%
bezahlt.
Aus dem Fonds wurden Beiträge an den Verein Appenzellerland Tourismus AI, an Schweiz-
Mobil und an den Bezirk Oberegg geleistet.




2712 Handelsregisteramt
1.   Handelsregister-Bestand
                          Bestand         Veränderungen          Bestand
                          anfangs Zunahmen     Abnahmen    Total Ende
                           2012     a)   b)    c)   d)  e)        2012
Einzelunternehmen              262  21    3   13     1   0   10      272
Kollektivgesellschaften         21   2    0    1     0   2    -1      20
Kommanditgesellschaften          1   0    0    0     0   0     0       1
Aktiengesellschaften           882  53  23    11     3  30   32      914
GmbH                           266  32    7    0     1   9   29      295
Stiftungen                      41   3    0    3     0   0     0      41
Genossenschaften                18   1    0    0     0   0     1      19
Zweigniederlassungen (ZN)       35   3    0    0     0   0     3      38
Ausländische ZN                  6   0    0    1     0   0    -1       5
Vereine                          6   1    0    0     0   0     1       7
Staatsinstitute                  1   0    0    0     0   0     0       1
Total                        1'539 116  33    29     5  41   74    1'613

Legende:
a) Neueintragungen
b) Sitzverlegungen nach Appenzell I.Rh.
c) Löschungen
d) Löschungen von Amtes wegen (Art. 155 HRegV)
e) Sitzverlegungen in einen anderen Kanton


2.   Handelsregister-Geschäfte
                                                                       2012           2011
 Tagesregistereinträge                                                    670            678
 beglaubigte Handelsregister (HR)-Auszüge                                 786            714
 Konkurseröffnungen von im Handelsregister eingetragenen
 Rechtseinheiten gemäss Art. 731b OR                                          7               2
 (Mängel in der Organisation)

                                                                                         205 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Notariat
 Einnahmen in Fr.                                                      2012         2011
 öffentliche Beurkundungen                                           59'700.00    54'330.00



2720 Stiftungsaufsicht
Das Volkswirtschaftsdepartement beaufsichtigte am Ende des Berichtsjahrs 33 (30) klassi-
sche Stiftungen mit einem Vermögen von rund Fr. 125 Mio. 3 Stiftungen wurden neu errich-
tet.
1(2) im Handelsregister eingetragene klassische Stiftung untersteht der Aufsicht des Eidge-
nössischen Departements des Innern und 1 (1) kirchliche Stiftung wird vom Bischof von
St.Gallen beaufsichtigt. Bei 6 (7) im Handelsregister eingetragenen Stiftungen handelt es
sich um BVG-Stiftungen, die unter der Aufsicht der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
stehen.
Bei der Prüfung der Jahresrechnungen durch die Stiftungsaufsicht konnten bis auf zwei
Stiftungen (bei einer Stiftung waren die Unterlagen unvollständig, in einem Fall waren über-
haupt keine Unterlagen eingereicht worden) alle klassischen Stiftungen kontrolliert werden.
Verschiedene Stiftungen entsprechen nun auch den verschärften bundesrechtlichen Anfor-
derungen an die Revisionsstelle.




2726 Betreibungs- und Konkurswesen
1.    Betreibungswesen
                                                       BA Appenzell         BA Oberegg
                                                       2012   2011         2012    2011
 Betreibungsbegehren ordentlich                         1'313  1'335         222     242
 Betreibungsbegehren auf Grundpfand                         0       1          0       0
 Fortsetzungsbegehren auf Pfändung                        632    543          70      58
 Fortsetzungsbegehren auf Konkurs                          56     48           0       0
 Vollzogene Pfändungen                                    357    314          81      63
 Requisitionsaufträge                                      16     49           0       2
 Verlustscheine                                            87    128          61      94
 Verwertungsbegehren                                        0       1          0       0
 Verwertung von Mobilien                                    0       0          0       0
 Verwertung von Immobilien                                  0       0          0       0
 Retentionen                                                0       0          0       0
 Arreste                                                    1       2          0       0
 Eigentumsvorbehalte                                       10       7          2       0
Auswirkungen der Wirtschaftskrise waren im Berichtsjahr erneut zu spüren. Die Anzahl der
Betreibungsbegehren verharrte auf hohem Niveau. Die Betreibungsbegehren nahmen im
inneren Landesteil um 22 Fälle ab, in Oberegg gingen sie um 20 Fälle zurück. Die Zah-
lungsmoral darf - abgesehen von Ausnahmen - als befriedigend bezeichnet werden.

206 - 212
                                                                             Geschäftsbericht 2012




Die Pfändungsvollzüge nahmen im inneren Landesteil erneut zu und beschränkten sich
analog dem Vorjahr (mit wenigen Ausnahmen) wieder auf Lohnpfändungen. In Oberegg
stieg die Anzahl der vollzogenen Pfändungen ebenfalls.


2.   Konkurswesen
                                                                      2012             2011
 Nachlassverträge                                                             0                0
 Aus dem Vorjahr übernommene Konkurse                                        15               14
 Im Berichtsjahr eröffnete Konkurse                                          17                6
 Im Berichtsjahr erledigte Konkurse                                          17                5
 Pendente Konkurse                                                           15               15
 Verwertung von Immobilien                                                    1                0

Von den im Berichtsjahr eröffneten Konkursen mussten sieben Verfahren mangels Aktiven
eingestellt werden. Bei sechs Verfahren ist die Art der Durchführung des Konkurses noch
nicht bestimmt. Acht Konkurseröffnungen waren eine Folge des revidierten Obligationen-
rechts (Mängel in der Organisation der Gesellschaft). Zwei Konkursverfahren erfolgten auf-
grund von Bilanzdeponierungen.




2728 Grundbuchwesen
1.   Dienstbarkeiten
                                                     GBA Appenzell        GBA Oberegg
                                                     2012    2011         2012   2011
 Bauverhältnisse                                        53      39            1       2
 Leitungen                                              15      19           13       5
 Strassen, Wege, Plätze                                 29      53            3       1
 Wasser                                                 12      33            0       0
 Einfriedungen, Pflanzen                                15       9            0       0
 Nutzungsrechte und -beschränkungen
                                                         29        47             4           2
 (ohne Bau)
 Diverse Rechte/Lasten                                    0         1              0           0
 Total                                                  153       201             21          10


2.   Vormerkungen
                                                     GBA Appenzell        GBA Oberegg
                                                     2012    2011         2012   2011
 Persönliche Rechte                                     58      62            7     13
 Verfügungsbeschränkungen                                0       0            1       0
 Vorläufige Eintragungen                                 0       2            0       2
 Total                                                  58      64            8     13




                                                                                         207 - 212
Geschäftsbericht 2012




3.    Anmerkungen
                                                 GBA Appenzell      GBA Oberegg
                                                 2012    2011       2012   2011
 Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen      39      35         24     11
 Miteigentums- und Stockwerkeigentumsverhält-
                                                      1     18           0        0
 nisse
 Subjektiv-dingliche und andere Rechte                0      0          0         1
 Veräusserungsbeschränkungen                         28     32          3         5
 Zugehör                                              0      0          0         0
 Diverses                                             2      3          0         1
 Total                                               70     88         27        18


4.    Handänderungen
                                                 GBA Appenzell      GBA Oberegg
                                                 2012    2011       2012   2011
 Buchliche Erwerbe                                 247     270         76     36
 Ausserbuchliche Erwerbe                            85      69         16     12
 Änderungen der Eigentumsart                        18      24          2       0
 Änderungen aller Art                               53      60          1       5
 Total                                             403     423         95     48


5.    Handänderungssteuern
                                                            2012           2011
 Innerer Landesteil                                       769'739.00     766'330.10
 Äusserer Landesteil                                       57'337.65      62'033.50
 Total                                                    827'076.65     828'363.60


6.    Grundpfandrechte
Neuerrichtete Grundpfandrechte
                                         Grundpfand-
 Bezirke                 Schuldbriefe                       Total            Anzahl
                                       verschreibungen
 Innerer Landesteil        168'489.410       2'952'075     171'441'485          280
 Äusserer Landesteil        14'221'300       1'558'055      15'779'355           54
 Total                     182'710'710       4'510'130     187'220'840          334

Gelöschte Grundpfandrechte
 Bezirke              altes Recht         neues Recht       Total            Anzahl
 Innerer Landesteil         333'100          98'736'014     99'069'114          857
 Äusserer Landesteil         19'045           8'550'510      8'569'555           41
 Total                      352'145         107'286'524    107'638'669          898




208 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




2735 Erbschaftswesen

                                                                     EA              EA
                                                                  Appenzell        Oberegg
                                                                  2012 2011 2012 2011
 Einlage letztwilliger Verfügungen, Ehe- und Erbverträge in die
 Erbschaftslade zur Aufbewahrung gemäss Art. 504 und               83   102          9       15
 Art. 505 Abs. 2 ZGB
 Eröffnung letztwilliger Verfügungen, Ehe- und Erbverträge
                                                                   49    43          2       10
 gemäss Art. 556 und Art. 557 ZGB
 Auftragsanzeigen an Willensvollstrecker gemäss Art. 517
                                                                   23    14          1         2
 Abs. 2 ZGB
 Erbrechtliche Sicherungsmassnahmen:
  Siegelung gemäss Art. 532 ZGB
  Amtliches Inventar gemäss Art. 553 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB
  Amtliches Inventar gemäss Art. 553 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB                  1
  Amtliches Inventar gemäss Art. 553 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB
  Amtliches Inventar gemäss Art. 490 ZGB                           1
  Öffentliches Inventar gemäss Art. 580/581 ZGB
 Erbenaufruf gemäss Art. 555 ZGB                                          1
 Erbbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB                             110   101         10       15
 Erbschaftsausschlagung gemäss Art. 566 ff. ZGB                     3     4                   2
 Erbschaftsteilung, Liquidation, Erbauskaufsvertrag                 5     4
 Bestellung oder Aufhebung einer Erbenvertretung
 gemäss Art. 602 Abs. 3 ZGB
 Anordnung oder Aufhebung einer Erbschaftsverwaltung
                                                                    1     1
 gemäss Art. 556 Abs. 3 ZGB
 Total                                                            275   271         22       44

Zudem wurden durch den Leiter des Erbschaftsamts als Urkundsperson viele Unterschriften-
und Dokumentenbeglaubigungen vorgenommen sowie zahlreiche Beratungen mit anschlies-
sender Beurkundung im Zusammenhang mit öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Ehever-
trägen und Erbverträgen durchgeführt.




2785 Arbeitsamt
1.   Arbeitsinspektorat
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Arbeitsinspektorats des Kantons Appenzell I.Rh. werden vom Arbeitsin-
spektorat des Kantons Appenzell A.Rh., das für diese Tätigkeit dem Arbeitsamt des Kantons
Appenzell I.Rh. untersteht, wahrgenommen.
Neben seiner eigentlichen Aufgabe, dem Vollzug des Arbeits- und Unfallversicherungsgeset-
zes (ArG, UVG) mit den Hauptthemen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, befasst sich
das kantonale Arbeitsinspektorat auch mit dem Vollzug des Entsendegesetzes (flankierende

                                                                                          209 - 212
Geschäftsbericht 2012




Massnahmen) sowie mit dem Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämp-
fung von Schwarzarbeit (BGSA).
Arbeitsinspektion
Im Jahr 2012 hat das Arbeitsinspektorat im Kanton Appenzell I.Rh. 15 (9) Betriebsbesuche
vorgenommen, 31 (27) Plangenehmigungen bzw. Planbegutachtungen bearbeitet und 8 (3)
diverse Geschäfte im Rahmen des Vollzugs des Arbeitsgesetzes und des Unfallversiche-
rungsgesetzes erledigt. Zudem wurden 50 (22) Beratungsgespräche mit Personen aus dem
Kanton Appenzell I.Rh. geführt, wobei Mobbing in zwei Gesprächen eine Thema war. Sexu-
elle Belästigung wurde nicht thematisiert.
Entsendewesen
Im Bereich der meldepflichtigen Arbeitseinsätze von ausländischen Unternehmen (flankie-
rende Massnahmen) gingen im Jahr 2012 für Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. zusam-
men 1'835 Meldungen ein (Vorjahre 2011/2010/2009 = 1'488/1'204/875 Meldungen), was
einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 23% entspricht. Auf Appenzell I.Rh. entfielen
dabei 357 296 = + 21%). Bei insgesamt 119 (110) Kontrollen entfielen 17 (24) Kontrollen mit
52 (44) beteiligten Personen auf den Kanton Appenzell I.Rh. Im Berichtsjahr wurden im
Kanton Appenzell I.Rh. 5 (7) Verfahren neu eröffnet und 24 (7) Fälle, davon 6 (5) Verfahren,
abgeschlossen. 5 (5) Verfahren sind beim Arbeitsinspektorat noch hängig. Für die Bekämp-
fung von Lohndumping in den Branchen ohne allgemein verbindlichen GAV fehlen griffige
Vollzugsinstrumente.
Schwarzarbeit
Im Bereich Schwarzarbeit sind im Berichtsjahr in Appenzell I.Rh. 4 (4) Fälle neu hinzuge-
kommen. 2012 wurden in Appenzell I.Rh. 7 (4) Schwarzarbeits-Kontrollen durchgeführt und
dabei 28 (11) Personen überprüft. In 2 (3) Fällen lag nach bisherigem Kenntnisstand tatsäch-
lich Schwarzarbeit vor. 5 (6) Fälle konnten im Berichtsjahr abgeschlossen werden. 3 (3) Fälle
waren per Ende Berichtsjahr noch pendent.


2.    Kurzarbeit
Aufgrund der Wirtschaftslage musste für das Berichtsjahr erneut vermehrt Kurzarbeit regis-
triert werden. Betroffen waren vor allem einzelne Betriebe der Textilindustrie, der Elektroin-
dustrie, des Bereichs Medizinaltechnik, der polytechnischen Verarbeitung und des Bauge-
werbes.
                                                                           2012            2011
 Entscheide                                                                     19              10
 Gesuchstellende Betriebe                                                        8               9
 Ausfallstunden                                                             23'531          18'090
 Auszahlungen, die über die Arbeitslosenkasse Appenzell
                                                                        522'239.65      301'393.90
 I.Rh. erfolgten
Hinweis: Die Statistik bezieht sich auf die über die Arbeitslosenkasse Appenzell I.Rh. abgerechneten,
effektiv erfolgten Auszahlungen im entsprechenden Berichtsjahr. Aufgrund der freien Wahlmöglichkeit
enthält sie somit auch Fälle, die nicht über das Arbeitsamt des Kantons Appenzell I.Rh. liefen.




210 - 212
                                                                              Geschäftsbericht 2012




3.   Schlechtwetterentschädigung
Die Entschädigungen infolge wetterbedingter Arbeitsausfälle für die betroffenen Monate
Januar und Februar ergibt nachfolgendes Bild:
                                                                  2012              2011
 Entscheide                                                              12                  4
 Gesuchstellende Betriebe                                                11                  3
 Auszahlungen, die über die Arbeitslosenkasse Appenzell
                                                               219'113.80         20'798.20
 I.Rh. erfolgten



2790 Arbeitsvermittlung (RAV)
Im Monatsdurchschnitt waren im Berichtsjahr 150 (112) Stellensuchende beim RAV gemel-
det. Davon befanden sich durchschnittlich 46 (40) Personen im Zwischenverdienst oder in
arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die durchschnittlich 103 (73) Arbeitslosen führten zu einer
durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1.28% (0.96%).
Am 31. Dezember 2012 waren 179 (124) Stellensuchende beim RAV gemeldet; davon wa-
ren 125 (92) Personen effektiv arbeitslos, was einer Arbeitslosenquote per Ende Jahr 2012
von 1.46% (1.22%) entspricht. Die gesamtschweizerische Quote lag wie schon im Vorjahr
bei 3.3%.
Im Jahre 2012 wies der Kanton Appenzell I.Rh. mit einer durchschnittlichen Quote von
1.28% (0.96%) eine der tiefsten Arbeitslosenquote der Schweiz auf. Nur gerade die Kantone
Obwalden mit 0.96% und Nidwalden mit 0.94% wiesen niedrigere Arbeitslosenquoten auf.
Dieser Umstand bedeutet aber auch, dass das RAV innerhalb der relativ wenigen Arbeitslo-
sen einen verhältnismässig hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren
Personen betreuen muss.
 Abmeldungen aus dem RAV                                             2012              2011
 Vermittlung von Arbeitsstellen durch das RAV                            12                14
 Selber/mit Unterstützung einen Erwerb gefunden                         108               127
 Ausgesteuerte arbeitslose Personen                                      26                26
 Wegzug                                                                   6                10
 Selbständige Tätigkeit aufgenommen                                       –                 –
 Aus verschiedenen Gründen abgemeldet                                     2                 5
 Austritt in die AHV                                                      3                 –
 Verzicht auf Arbeitslosenentschädigung                                   1                 4
 Kontrollpflicht ferngeblieben                                            2                 2
 Nicht vermittlungsfähige Personen                                        3                 5
 Keinen Anspruch                                                          7                 3
 Total                                                                  170               196


 Vermittlungen von Zwischenverdiensten                               2012              2011
 Temporäre Stellen                                                       22                26




                                                                                          211 - 212
Geschäftsbericht 2012




Arbeitsmarktliche Massnahmen
Im Jahr 2012 verfügte das RAV 107 (75) Kurse für verschiedene Weiterbildungsmöglichkei-
ten (berufsspezifische und persönlichkeitsfördernde Kurse) für stellensuchende Personen.
Mit 32 (41) Zuweisungen veranlasste das RAV, sich auf offene oder gemeldete Stellen zu
bewerben. 7 (2) Personen wurden angewiesen, ein Beschäftigungsprogramm (Dauer von
maximal sechs Monaten) zu besuchen. 1 (1) Schulabgänger wurde ein Motivationssemester
ermöglicht.
Die Selbständigkeit mit Unterstützung von besonderen Taggeldern zu starten, wurde wiede-
rum wie im Vorjahr von keiner stellensuchenden Person beantragt.
3 (1) stellensuchende Personen bzw. ihr Arbeitgeber wurde mit Einarbeitungszuschüssen
oder Ausbildungszuschüssen unterstützt. Keine (0) arbeitslosen Personen erhielten Pendler-
kostenbeiträge. Ein Berufspraktikum wurde 3 (4) und ein Ausbildungspraktikum 1 (0) stellen-
suchenden Person ermöglicht.
Im Zusammenhang mit den Bilateralen Abkommen Schweiz-EU können sich Schweizer und
EU-Staatsangehörige, die in der Schweiz Arbeitslosenentschädigung beziehen, zwecks
Stellensuche für längstens drei Monate in den EU-Raum begeben und sich die Arbeitslo-
senentschädigung im Ausland auszahlen lassen. Keine (1) Person beantragte einen solchen
Leistungsexport in ein EU-Land.
Bei 44 (78) Personen mussten wegen der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit, wegen
der Weigerung, einen vermittlungsfördernden Kurs zu besuchen, wegen nicht genügenden
Arbeitsbemühungen für zumutbare Arbeit oder wegen Nichtbefolgens von Weisungen und
Kontrollvorschriften insgesamt 426 (819) Einstelltage verfügt werden. Bei 7 (3) Stellensu-
chenden wurde der Antrag auf Arbeitslosenentschädigung abgelehnt. 3 (5) Stellensuchende
wurden als nicht vermittlungsfähig erklärt.




212 - 212
Anhang 2012
Geschäftsbericht
über die Staatsverwaltung
und Rechtspflege

an den Grossen Rat des Kantons Appenzell I.Rh.
Hinweise:        Die Nummerierung des Geschäftsberichts richtet sich, soweit Ausführungen
                 dazu gemacht werden, nach den Kontonummern von Voranschlag und Rech-
                 nung des Kantons.
                 Die Zahlen im Klammern ( ) stehen für das Vorjahr.
                 Die männliche Bezeichnung gilt sinngemäss für beide Geschlechter.
Herausgeberin:   Standeskommission
                 des Kantons Appenzell I.Rh.
                 Marktgasse 2, 9050 Appenzell
                 Telefon +41 71 788 93 11
                 Telefax +41 71 788 93 39
                 info@rk.ai.ch
                 http://www.ai.ch
                                                                                                  Geschäftsbericht 2012 – Anhang




Inhaltsverzeichnis
Verwaltungs- und Gerichtsentscheide.................................................................................... 1

        1. Standeskommission .................................................................................................. 1
           1.1. Anordnung der Erbschaftsverwaltung bei strittiger Erbberechtigung .................. 1
           1.2. Anordnung öffentlicher Parkplätze in der Kernzone ........................................... 3
           1.3. Einsprachelegitimation gegen Quartierpläne...................................................... 5
           1.4. Abgrenzung zwischen Stimmrechts- und Aufsichtsbeschwerde ......................... 6
           1.5. Erneute Auflage eines Bauprojekts nach Änderung der Dachgestaltung............ 7
           1.6. Reduzierte Grenzabstände für Tiefbauten ......................................................... 9
           1.7. Erhebung von Löschkostenbeiträgen ............................................................... 11
        2. Gerichte .................................................................................................................. 14
           2.1. Rückforderung von Ausbildungsbeiträgen........................................................ 14
           2.2. BauG-Beschwerde ........................................................................................... 23
           2.3. Das Kennzeichen „Flauderspiel“ ist mit der Marke „Flauder“ verwechselbar. ... 33
           2.4. KVG-Beschwerde ............................................................................................ 44
           2.5. Abänderung eines Scheidungsurteils ............................................................... 49




                                                                                                                                 I-I
                                                                       Geschäftsbericht 2012 – Anhang




Verwaltungs- und Gerichtsentscheide
1.       Standeskommission
1.1.     Anordnung der Erbschaftsverwaltung bei strittiger Erbberechtigung

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210)

Art. 554 Abs. 1 und Art. 556 Abs. 3 ZGB:

Liegt im Zeitpunkt des Todes eines Erblassers eine letztwillige Verfügung vor, muss die
Erbschaftsbehörde die Erbmasse entweder einstweilen den gesetzlichen Erben überlassen
oder eine Erbschaftsverwaltung anordnen. Wird der Erbanspruch eines eingesetzten Erben
von einem gesetzlichen Erben bestritten, kann nicht die Erbschaftsbehörde, sondern nur das
Gericht über die Erbberechtigung entscheiden. Da bei dieser Konstellation dem gesetzlichen
Erben gegenüber dem eingesetzten Erben eine Vorzugsstellung zukommt, sollte eine Erb-
schaftsverwaltung angeordnet werden.

Aus den Erwägungen der Standeskommission:

(…)

2.1. Der Rekurrent ist der Auffassung, dass die Erbschaftsbehörde nach Art. 556 Abs. 3 ZGB
     verpflichtet gewesen wäre, die Erbschaft entweder einstweilen dem gesetzlichen Erben
     zu überlassen oder die Erbschaftsverwaltung anzuordnen.

       Nach Einlieferung einer oder mehrerer letztwilliger Verfügungen muss sich die Behörde
       für eine der in Art. 556 Abs. 3 ZGB erwähnten zwei Alternativen provisorischer Mass-
       nahmen entscheiden. Sie kann die Erbschaft einstweilen den gesetzlichen Erben über-
       lassen oder die Erbschaftsverwaltung anordnen. Sie hat, soweit tunlich, die Beteiligten
       anzuhören, kann aber ihre Massnahme auch ohne eine solche Anhörung erlassen. Die
       Behörde hat ein erhebliches Ermessen, welche von beiden Varianten sie anwenden will.
       Sie ist aber nicht berechtigt, eine andere, im Gesetz nicht vorgesehene Variante zu wäh-
       len.

       Sie kann die Erbschaft den gesetzlichen Erben überlassen. Dabei bedeutet Überlassen
       "Weiterausübenlassen" der tatsächlichen Gewalt über den Nachlass und nicht Besitz-
       anweisung in den Nachlass. Die tatsächliche Gewalt steht den gesetzlichen Erben durch
       den Tod des Erblassers automatisch zu, sodass sie ihnen nicht förmlich übertragen wer-
       den muss. Diese "Überlassung" der Erbschaft ist nur gegenüber den gesetzlichen Erben
       zulässig. Die Behörde darf den Besitz an der Erbschaft nicht den eingesetzten Erben
       übertragen, auch wenn diese gemäss letztwilliger Verfügung alleinberechtigt sein sollten.

       Wegen des Grundsatzes der Bevorzugung der gesetzlichen vor der gewillkürten Erbfol-
       ge darf die Erbschaftsbehörde die Erbschaft den eingesetzten Erben nur dann überlas-
       sen, wenn ihr Erbanspruch nicht von den gesetzlichen Erben bestritten wird.


                                                                                               1 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




         Die Behörde kann laut Art. 556 Abs. 3 ZGB die Erbschaftsverwaltung anordnen. Diese
         gilt als Anwendungsfall von Art. 554 Abs. 1 Ziff. 4 ZGB und unterliegt nicht den Voraus-
         setzungen von Art. 554 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 ZGB. Die Anordnung der Erbschaftsverwal-
         tung ist vorab dann angezeigt, wenn die gesetzlichen Erben noch nicht bekannt bezie-
         hungsweise abwesend sind oder wenn eingesetzte Erben vorhanden sind und deshalb
         einstweilen Unsicherheit besteht, wem an der Erbschaft das bessere Recht zukommt.
         Liegt ein potenzieller Interessenkonflikt zwischen gesetzlichen und eingesetzten Erben
         vor oder ist gegen die Ausstellung der Erbbescheinigung an die eingesetzten Erben
         durch die gesetzlichen Erben Einsprache erhoben worden, sollte im Zweifelsfalle die
         Erbschaftsverwaltung angeordnet werden. Ferner kann die Erbschaftsverwaltung auch
         angeordnet werden, wenn die Erben wegen ihrer Entfernung nicht in den Besitz einge-
         wiesen werden können. Abzulehnen ist aber die Auffassung, dass bei Erbeinsetzungen
         immer und zwingend die Erbschaftsverwaltung anzuordnen sei.

2.2. Im vorliegenden Fall liegt ein potenzieller Interessenkonflikt zwischen dem Rekurrenten
     als gesetzlichem Erben und A. B. als eingesetzter Erbin vor. Aufgrund der ärztlichen Be-
     funde ist nicht restlos geklärt, ob der Erblasser im Zeitpunkt, als er die letztwillige Verfü-
     gung verfasst hatte, urteils- und damit testierfähig im Sinne von Art. 467 ZGB war. Daran
     vermögen weder die blosse Einschätzung der Erbschaftsbehörde über das Bestehen
     der Urteilsfähigkeit noch die Ausführungen der eingesetzten Erbin, wonach die Urteilsfä-
     higkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentsverfassung gemäss den Aussagen
     der Vertrauensärztin unzweifelhaft gegeben gewesen sei, etwas zu ändern. Die Behörde
     hat zwar eine vorläufige, unpräjudizielle Prüfungspflicht, nicht aber eine materielle Ent-
     scheidungsbefugnis. Der Behörde steht kein Urteil über den Vorzug der einen oder der
     anderen Erbberechtigung zu, nicht einmal über die formelle Gültigkeit des Testaments.

         Da die allfällig fehlende Erbberechtigung des Rekurrenten im vorliegenden Fall erst
         durch gerichtliches Urteil oder Anerkennung festgestellt werden kann, darf die Behörde
         gestützt auf die letztwillige Verfügung nicht davon ausgehen, dass tatsächlich keine
         Erbberechtigung besteht. Hinzu kommt, dass der Rekurrent Wohnsitz in Deutschland hat
         und nicht in den Besitz des sich in der Schweiz befindlichen Nachlasses des Erblassers
         eingewiesen werden kann.

         Aufgrund des Gesagten rechtfertigt es sich, eine Erbschaftsverwaltung im Sinne von
         Art. 554 Abs. 1 Ziff. 4 in Verbindung mit Art. 556 Abs. 3 ZGB anzuordnen.

(…)

                                       Standeskommissionsbeschluss Nr. 718 vom 26. Juni 2012




2 - 51
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1.2.     Anordnung öffentlicher Parkplätze in der Kernzone

Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01)

Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG:

In der Kernzone des Dorfes Appenzell besteht ein öffentliches Interesse für die Anordnung
zusätzlicher öffentlicher Parkplätze. Die mit dem Parkieren von Fahrzeugen verbundenen
Lärmimmissionen sind in einer Kernzone nicht übermässig.

Aus den Verhandlungen der Standeskommission:

(…)

4.     Nach Art. 3 Abs. 3 SVG kann der Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr auf Strassen, die
       nicht für den allgemeinen Durchgangsverkehr geöffnet sind, vollständig untersagt oder
       zeitlich beschränkt werden. Andere Beschränkungen oder Anordnungen, sogenannte
       funktionelle Verkehrsbeschränkungen, können gestützt auf Art. 3 Abs. 4 erster Satz
       SVG unter anderem dann erlassen werden, wenn die Sicherheit, die Erleichterung oder
       die Regelung des Verkehrs oder andere in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe
       dies erfordern. Aus solchen Gründen können nach der gleichen Vorschrift, insbesondere
       in Wohnquartieren, der Verkehr beschränkt und das Parkieren besonders geregelt wer-
       den. Die Schaffung von benötigtem Parkraum kann als ein in den örtlichen Verhältnissen
       liegender Grund im Sinne von Art. 3 Abs. 4 SVG gesehen werden, weshalb das Justiz-,
       Polizei- und Militärdepartement im vorliegenden Fall zum Erlass der strittigen Verkehrs-
       anordnung berechtigt ist. (…)

5.1. (…)

5.2. (…)

6.1. Das mit der Anwendung der Generalklausel von Art. 3 Abs. 4 erster Satz SVG verfolgte
     Ziel muss durch öffentliche Interessen gedeckt sein, die gegenüber entgegenstehenden
     privaten Interessen, im vorliegenden Fall eine möglichst kleine Beeinträchtigung der
     Nachbarn durch Immissionen, überwiegen. Diese Abwägung ist im Einzelfall aufgrund
     der konkreten Umstände vorzunehmen. Es ist somit zu prüfen, ob ein öffentliches Inte-
     resse an der im Streite liegenden Verkehrsanordnung besteht. Ist dies zu bejahen, ist in
     einem zweiten Schritt unter Abwägung der verschiedenen Interessen die Verhältnismäs-
     sigkeit der Massnahme zu beurteilen.

6.2. Im Dorfkern von Appenzell sind zu wenig öffentliche Parkflächen vorhanden. Die zur
     Verfügung stehenden Parkplätze vermögen der Nachfrage nicht zu genügen. Die Bereit-
     stellung von öffentlichen Parkierungsgelegenheiten am Rande des Dorfkerns dient der
     gedeihlichen wirtschaftlichen Entwicklung. Die Ausscheidung von zusätzlichem Park-
     raum erweist sich daher im öffentlichen Interesse als notwendig.

6.3. Im vorliegenden Fall ist die Schaffung von insgesamt elf Parkfeldern vorgesehen. Von
     den geplanten Parkplätzen stossen deren vier direkt an die Grenze der rekurrentischen


                                                                                               3 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




         Parzelle an. Die Rekurrenten rügen, dass mit der Ausscheidung der im Streite liegenden
         Parkfläche eine zusätzliche Belastung durch Lärm und Abgase auf sie zukommen. Sie
         sind nicht bereit, diese Mehrbelastung hinzunehmen. Insbesondere bemängeln sie, dass
         vier Parkplätze unmittelbar vor ihrem Wohnhaus ausgeschieden werden.

6.4. Die fragliche Fläche befindet sich in der Kernzone gemäss Art. 17 des Baugesetzes vom
     28. April 1985 (BauG). Nach Abs. 2 des gleichen Artikels sind darin öffentliche Bauten,
     Wohnbauten sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
     Gemäss dem Zonenplan der Feuerschaugemeinde Appenzell gilt für Kernzonen die
     Empfindlichkeitsstufe III im Sinne von Art. 43 Abs. 1 lit. c der Lärmschutzverordnung
     vom 15. Dezember 1986 (LSV), welche für Zonen vorgesehen ist, in denen mässig stö-
     rende Betriebe zugelassen sind. In der Kernzone ist somit eine mässige Lärmbelastung
     zonenkonform.

         Für die Frage, ob eine Beeinträchtigung durch einen Parkbetrieb wesentlich ist, ist auf
         das Empfinden von Durchschnittspersonen abzustellen. Somit kann das subjektive Emp-
         finden von Nachbarn nicht Richtschnur sein. Eine wesentliche Beeinträchtigung kann
         sich aus der Art der Geräuschimmissionen selbst ergeben. Das Hin- und Wegfahren von
         Motorfahrzeugen und das Schliessen oder gar Zuschlagen von Autotüren verursacht
         kein Dauergeräusch, sondern verklingt relativ rasch wieder. Zudem ist erfahrungsge-
         mäss davon auszugehen, dass bei elf Parkfeldern die Fahrzeugbewegungen und die
         Türgeräusche für sich genommen nicht so zahlreich sein werden, dass eine durch-
         schnittlich empfindliche Person sich ernsthaft beeinträchtigt fühlen könnte. Die mit Auto-
         abstellplätzen verbundenen Lärmeinwirkungen sind mit der Kernzone und der Lärmemp-
         findlichkeitsstufe III vereinbar.

6.5. (…)

6.6. Gemäss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit hat eine behördliche Massnahme
     ganz allgemein ihrem Zweck zu entsprechen, zu diesem in einem vernünftigen Verhält-
     nis zu stehen und darf insbesondere über das zu seiner Erreichung Notwendige nicht
     hinausgehen. (…)

         Die Anordnung des benötigten Parkraums ist zur Verbesserung des erforderlichen Park-
         platzangebots zweckmässig und notwendig. Ausserdem sind die damit verbundenen
         Lärmeinwirkungen mit dem Zonenzweck vereinbar. Dem öffentlichen Interesse kommt
         bei dieser Sachlage gegenüber dem privaten Interesse der Rekurrenten ein höheres
         Gewicht zu.

         Die angefochtene Verkehrsanordnung erweist sich als geeignete und notwendige Mass-
         nahme zur Schaffung von öffentlichem Parkraum. Sie ist mit dem Verhältnismässigkeits-
         prinzip vereinbar.

(…)

                                  Standeskommissionsbeschluss Nr. 1101 vom 23. Oktober 2012



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1.3.   Einsprachelegitimation gegen Quartierpläne

Verwaltungsverfahrensgesetz vom 30. April 2000 (VerwVG, GS 172.600)

Art. 37 lit. b VerwVG:

Gegen Quartierpläne gibt es in Abweichung zum Baubewilligungsverfahren kein Popularbe-
schwerderecht. Für die Beschwerdeerhebung werden eine besondere Beziehung zum Quar-
tierplangebiet und ein praktischer Nutzen aus einer allfälligen Aufhebung des bestrittenen
Planungsentscheids verlangt.

Aus den Erwägungen der Standeskommission:

(…)

Laut Art. 37 lit. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 30. April 2000 (VerwVG) ist zur
Ergreifung eines Rechtsmittels berechtigt, wer durch die angefochtene Verfügung berührt ist
und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Art. 33 Abs. 3
lit. a des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) verlangt auf dem
Gebiete der Raumplanung die Gewährleistung der Legitimation im kantonalen Verfahren im
gleichen Umfang wie für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das
Bundesgericht gemäss Art. 89 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni
2005 (BGG). In der Praxis zu Art. 89 BGG knüpft das Bundesgericht an die Grundsätze an,
die zur Legitimation bei der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 103 lit. a des bis
31. Dezember 2006 geltenden Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechts-
pflege vom 16. Dezember 1943 (OG) entwickelt worden sind (vgl. dazu BGE 133 ll 249
E. 1.3.1). Ein Einsprecher oder Beschwerdeführer muss demnach zur Streitsache (im vorlie-
genden Fall das Quartierplangebiet) eine besondere, beachtenswerte Beziehung haben und
einen praktischen Nutzen an einer allfälligen Aufhebung oder Änderung des angefochtenen
Entscheids ziehen, was dann zu verneinen ist, wenn das fragliche Projekt keine massgebli-
chen Auswirkungen, namentlich wirtschaftliche, ideelle, materielle oder anders geartete
Nachteile für den Einsprecher oder den Beschwerdeführer zu begründen vermag. Er muss
durch den Streitgegenstand insbesondere stärker als jedermann betroffen sein (vgl. dazu
BGE lb 117 / 2007 vom 6. Dezember 2007; BGE 121 ll 171).

Im vorliegenden Fall ist in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass sich die rekurrenti-
sche Parzelle nicht im Quartierplangebiet befindet. Sie liegt zudem rund 150m südwestlich
des Quartierplangebiets und stösst somit auch nicht direkt an dieses an. Es besteht dem-
nach keine hinreichend enge nachbarliche Beziehung zum Quartierplangebiet, weshalb die
Rekurrenten dadurch nicht mehr als irgendjemand oder die Allgemeinheit in eigenen Interes-
sen berührt sind. In diesem Zusammenhang ist der Vollständigkeit halber noch darauf hin-
zuweisen, dass gemäss Art. 7 Abs. 1 des Quartierplanreglements nur Einfamilien- oder
Doppelfamilienhäuser zugelassen sind. Aufgrund der vorgesehenen und im Quartierplanreg-
lement fixierten Überbauung ist demnach auch für die nähere Umgebung nicht mit einer
übermässigen Beeinträchtigung durch grosse Bauten zu rechnen. Es geht also nicht um die
Realisierbarkeit einer relativ grossen Überbauung mit markantem Erscheinungsbild, welche
relativ einschneidende Auswirkungen auch auf die weitere Umgebung hätte.


                                                                                              5 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




Zusammenfassend ergibt sich, dass den Rekurrenten unter den konkreten Umständen die
erforderliche enge räumliche Beziehung zum Quartierplangebiet fehlt. Die Quartierplanung
berührt sie in ihren eigenen schutzwürdigen Interessen nicht. Die Vorinstanz hat die Einspra-
chelegitimation daher zu Recht verneint.

(…)

                                      Standeskommissionsbeschluss Nr. 539 vom 15. Mai 2012


1.4.       Abgrenzung zwischen Stimmrechts- und Aufsichtsbeschwerde

Verwaltungsverfahrensgesetz vom 30. April 2000 (VerwVG, GS 172.600)

Art. 52 und 56 VerwVG:

Vorbereitungshandlungen einer Exekutivbehörde im Hinblick auf eine Versammlung oder
eine Urnenabstimmung können nicht das Anfechtungsobjekt einer Stimmrechtsbeschwerde
sein. Der Stimmberechtigte muss jedoch festgestellte Mängel der Vorbereitungshandlungen
in jedem Fall unverzüglich gegenüber der Exekutivbehörde rügen, ansonsten er das Recht
verwirkt, Beschlüsse der nachfolgenden Versammlung oder Abstimmung aus denselben
Gründen mit Stimmrechtsbeschwerde anzufechten.

Aus den Erwägungen der Standeskommission:

(…)

1.1. Aufgrund von Art. 52 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. April 2000
     (VerwVG) können Beschlüsse von Versammlungen und Urnenabstimmungen der Bezir-
     ke und Spezialgemeinden mit Stimmrechtsbeschwerde bei der Standeskommission an-
     gefochten werden. Somit ist die Standeskommission für die Behandlung der vorliegen-
     den Stimmrechtsbeschwerde zuständig.

1.2. Anfechtungsobjekte einer Stimmrechtsbeschwerde können gemäss klarem Wortlaut von
     Art. 52 Abs. 1 VerwVG nur Beschlüsse von Versammlungen und Urnenabstimmungen
     der Bezirke und Spezialgemeinden, nicht jedoch entsprechende Vorbereitungshandlun-
     gen der Exekutivbehörden sein. Den Stimmberechtigten ist es demnach verwehrt, mit-
     tels Stimmrechtsbeschwerde Vorbereitungshandlungen einer Exekutivbehörde im Hin-
     blick auf eine Versammlung oder eine Urnenabstimmung anzufechten.

         Vorbereitungshandlungen wie der Versand der Abstimmungsunterlagen, die Organisati-
         on und Durchführung der Orientierungsversammlung sowie die Ankündigung von Ver-
         sammlung oder Urnenabstimmung gelten nach kantonalem Recht als Realakte und sind
         als solche nicht anfechtbar. Vorbereitungshandlungen müssen laut Art. 52 Abs. 3
         VerwVG jedoch unverzüglich gerügt werden, ansonsten das Beschwerderecht gegen die
         Abstimmung selber verwirkt ist. Ist eine Rüge rechtzeitig angebracht worden und wurde
         der behauptete Mangel nicht behoben, ist der Anzeiger nach Durchführung der Ver-
         sammlung oder Urnenabstimmung berechtigt, die Beschlüsse der Versammlung oder
         Urnenabstimmung anzufechten. Dabei bildet der jeweilige Beschluss der Versammlung

6 - 51
                                                                       Geschäftsbericht 2012 – Anhang




       oder Urnenabstimmung und nicht die gerügte Vorbereitungshandlung das Anfechtungs-
       objekt. Die gerügte Vorbereitungshandlung wird aber der Anfechtungsgrund sein.

       Im vorliegenden Fall bemängelt der Beschwerdeführer den Inhalt der Abstimmungsun-
       terlagen, die Einladung zur Orientierungsveranstaltung, aber auch die Art der Durchfüh-
       rung derselben. Er macht insbesondere geltend, dass im Vorfeld der Urnenabstimmung
       durch den Bezirksrat unzureichend und teilweise falsch informiert worden sei. Damit rügt
       der Beschwerdeführer ausschliesslich Vorbereitungshandlungen und nicht die Abstim-
       mung als solche oder deren unmittelbare Durchführung. Dass er sich nicht am Ausgang
       der Abstimmung stört, zeigt die Tatsache, dass er die Stimmrechtsbeschwerde bereits
       vor der Abstimmung eingereicht hat, also zu einem Zeitpunkt, in welchem das Resultat
       der Abstimmung noch nicht feststand. Ausserdem hält der Beschwerdeführer in der Be-
       schwerdeschrift explizit fest, dass er ungeachtet des Abstimmungsergebnisses Stimm-
       rechtsbeschwerde erhebe.

1.3. Zusammenfassend ergibt sich damit, dass auf die Stimmrechtsbeschwerde nicht einge-
     treten werden kann.

(…)

                                     Standeskommissionsbeschluss Nr. 671 vom 19. Juni 2012


1.5.     Erneute Auflage eines Bauprojekts nach Änderung der Dachgestaltung

Baugesetz vom 28. April 1985 (BauG, GS 700.000)

Art. 68 BauG:

Das Dach ist ein wesentliches Element der Gebäudegestaltung und hat einen erheblichen
Einfluss auf das Ortsbild. Wird das Dach im Verlauf des Bewilligungsverfahrens wesentlich
geändert, muss das Projekt neu aufgelegt werden. Erfolgt keine Neuauflage, liegt ein erheb-
licher Verfahrensmangel vor, der nicht von der Rechtsmittelinstanz geheilt werden kann.

Aus den Erwägungen der Standeskommission:

(…)

2.1. Die Rekurrenten rügen, dass die Änderung der Dachgestaltung nicht öffentlich aufge-
     legt worden ist. Bezüglich dieses Einwands ist auf Art. 68 Abs. 1 und 2 des Baugeset-
     zes vom 28. April 1985 (BauG) zu verweisen, wonach Baugesuche während zehn Ta-
     gen unter Angabe des Gesuchstellers, des Standorts und des Endtermins für Bauein-
     sprachen zu veröffentlichen sind. Zusammen mit der Visierung im Sinne von Art. 70
     der Verordnung zum Baugesetz vom 17. März 1986 (BauV) bildet die Veröffentlichung,
     Ausschreibung und Bekanntmachung das einzige Mittel, durch das Nachbarn und wei-
     tere Interessierte beziehungsweise zur Einsprache berechtigte Personen vom Baupro-
     jekt Kenntnis und damit Gelegenheit erhalten, sich vor dem Entscheid zum Baugesuch



                                                                                               7 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




         zu äussern. Die Unterlassung der Veröffentlichung eines Baugesuchs stellt denn auch
         stets eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Einspracheberechtigten dar.

         Laut Art. 68 Abs. 3 BauG kann bei geringfügigen Bauvorhaben und somit auch bei
         geringfügigen Änderungen, die keine nachbarlichen oder öffentlichen Interessen berüh-
         ren, von der öffentlichen Auflage und von der Absteckung im Gelände durch ein Bau-
         gespann abgesehen werden. Diese Bestimmung wird gemäss ständiger Praxis dahin-
         gehend ausgelegt, dass Bagatellprojekte gemeint sind, die aufgrund ihrer Art, Grösse,
         Zweckbestimmung und Immissionsträchtigkeit generell nicht geeignet erscheinen, sich
         in erheblicher Weise negativ auf das benachbarte Grundeigentum auszuwirken und die
         Interessen Dritter zu verletzen.

         Angesichts der Tatsache, dass es sich beim Dach um ein wesentliches Element eines
         Gebäudes handelt, von dessen Gestaltung nicht bloss die Interessen der Nachbarn,
         sondern wegen seines Einflusses auf das Ortsbild auch jene der Allgemeinheit betrof-
         fen sein können, hätte die Projektänderung öffentlich aufgelegt werden müssen.

         Die Vorinstanz begründet den Verzicht auf eine Auflage unter anderem damit, dass
         während der ersten Planauflage vom 20. bis 30. Dezember 2011 lediglich A. B. Ein-
         sicht in die Pläne genommen habe. Weitere Interessenten hätten sich nicht gemeldet.

         Diese Argumentation stösst ins Leere. Wegen des Ausmasses der Dachaufbaute
         können sowohl das öffentliche Interesse als auch jenes von Privaten betroffen sein, die
         zwar an der ursprünglichen Dachgestaltung nichts auszusetzen hatten, an deren Ände-
         rung aber schon. Aufgrund des Gesagten lässt sich eine öffentliche Auflage der Pro-
         jektänderung nicht umgehen.

2.2. Wie dargelegt, stellen die fehlende Publikation und Auflage der Umgestaltung des
     Daches eine Verletzung des rechtlichen Gehörs möglicher Einsprecher dar. Wohl lässt
     die Rechtsprechung ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Heilung
     von Gehörsverletzungen zu. Im vorliegenden Fall rechtfertigt sich eine solche Heilung
     allerdings nicht. Einerseits stellen die fehlende Publikation und die fehlende öffentliche
     Auflage einen erheblichen Verfahrensmangel dar, welcher bereits für sich die Rück-
     weisung der Sache an die Vorinstanz rechtfertigt. Anderseits kann es grundsätzlich
     nicht Sache der Standeskommission sein, die unterlassene Publikation und Auflage im
     Rahmen des Rekursverfahrens nachzuholen.

2.3. Der Rekurs ist somit gutzuheissen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben. Die
     Sache ist zur korrekten Durchführung des Verfahrens und Neubeurteilung an die Vor-
     instanz zurückzuweisen.

(…)

                                     Standeskommissionsbeschluss Nr. 719 vom 26. Juni 2012




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1.6.     Reduzierte Grenzabstände für Tiefbauten

Verordnung zum Baugesetz vom 17. März 1986 (BauV, GS 700.010)

Art. 50 BauV:

Da Tiefbauten im Sinne der Baugesetzgebung maximal einen Meter über das gewachsene
Terrain hinausragen dürfen, tangieren sie die mit den Abstandsvorschriften gesicherten
Interessen der Nachbarn nicht erheblich. Sie haben daher nur einen reduzierten Grenzab-
stand von einem Meter einzuhalten. Dieser reduzierte Abstand gilt auch bei einer Erweite-
rung einer An- und Nebenbaute, soweit der erweiterte Teil nicht mehr als ein Meter über das
gewachsene Terrain hinausragt.

Aus den Erwägungen der Standeskommission:

(…)

2.1. Strittig ist, welchen Abstand die geplante Erweiterung (der Garage) gegenüber der rekur-
     rentischen Parzelle einzuhalten hat. Um diese Fragestellung zu beantworten, muss
     Klarheit darüber bestehen, ob es sich dabei um eine Nebenbaute oder Tiefbaute oder
     gar um einen Bestandteil einer Hauptbaute handelt, denn je nach rechtlicher Qualifikati-
     on gelten unterschiedliche Grenzabstände.

2.2. Art. 46 der Verordnung zum Baugesetz vom 17. März 1986 (BauV) bestimmt sowohl den
     kleinen als auch den grossen Grenzabstand der dort abschliessend aufgeführten Haupt-
     bauten. Dabei beträgt der kleine Grenzabstand je nach Baute und Zone 4m oder 5m und
     der grosse Grenzabstand 4m, 8m oder 10m.

       Aufgrund von Art. 49 Abs. 2 BauV haben An- und Nebenbauten in allen Zonen einen
       verminderten Grenzabstand von 2m einzuhalten. Nach Abs. 1 des gleichen Artikels gel-
       ten als An- und Nebenbauten Gebäude und Gebäudeteile (Garagen, Schöpfe, Garten-
       häuschen, gedeckte Sitzplätze und dergleichen) bis höchstens 50m2 Grundfläche, 10m
       Gebäudelänge und einer Firsthöhe von höchstens 4.5m bei Schrägdächern bezie-
       hungsweise höchstens 3m Gebäudehöhe bei Flachdächern. Nach der gleichen Vor-
       schrift dürfen Nebenbauten zudem weder als Wohnung noch als Betriebsstätte oder La-
       dengeschäft verwendet werden.

       Tiefbauten, die entlang der nachbarlichen Grenze den gewachsenen Erdboden nicht
       über 1m überragen, haben laut Art. 50 BauV gegenüber benachbarten Grundstücken ei-
       nen Grenzabstand von 1m zu beachten.

2.3. Nach Auffassung der Vorinstanz sind die bestehende Garage als oberirdische Anbaute
     und die geplante Erweiterung als Tiefbaute zu qualifizieren. Demgegenüber hält die Re-
     kurrentin dafür, dass - damit eine Baute in den Genuss des privilegierten Abstands von
     Art. 50 BauV kommen kann - der gesamte Baukörper, also die bestehende Garage in-
     klusive die Erweiterung, als Einheit berücksichtigt werden muss. Die Baute wäre dem-
     nach nur dann abstandsprivilegiert im Sinne von Art. 50 BauV, wenn diese insgesamt



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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




      das gewachsene Terrain entlang der nachbarlichen Grenze durchgehend nicht um 1m
      übersteigen würde.

3.    Massgebend für die Qualifikation einer Baute als Tiefbaute ist nach Art. 50 BauV einzig,
      ob diese in vertikaler Ausdehnung nicht mehr als 1m über dem gewachsenen Terrain
      nach aussen in Erscheinung tritt. Somit kann jede Baute oder jeder Bauteil als Tiefbaute
      qualifiziert werden, welche diese Bedingung erfüllt. Allfällige weitere mögliche Kriterien
      wie beispielsweise flächenmässige Ausdehnung, Funktion etc. sind demnach ohne Be-
      deutung.

      Wenn Tiefbauten hinsichtlich des Grenzabstands gegenüber Hauptbauten privilegiert
      werden, so steht dahinter offensichtlich die Überlegung, dass durch sie die Interessen,
      um deretwillen die Abstandsvorschriften aufgestellt worden sind, nicht in erheblicher
      Weise tangiert werden können.

      Mit Grenzabständen werden einerseits öffentliche Interessen, namentlich solche der
      Feuerpolizei, der Wohnhygiene, der Siedlungsgestaltung und der Ästhetik verfolgt. An-
      dererseits sollen die Abstandsvorschriften dazu dienen, die mannigfachen Einflüsse von
      Bauten und ihrer Benutzung auf Nachbargrundstücke zu mindern, zum Beispiel Beein-
      trächtigung von Besonnung und Belichtung, Belüftung und Aussicht, Schattenwurf, Ein-
      sehbarkeit oder Lärm, Erschütterungen und Gerüche usw.

4.    Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, dass die zur Diskussion stehende Erweiterung in
      südlicher Richtung durchgehend in das Erdinnere zu liegen kommt. Sie kann somit als
      abstandsprivilegierte Tiefbaute im Sinne von Art. 50 BauV qualifiziert werden.

5.    Gemäss klarem Wortlaut von Art. 50 BauV verlangt diese Bestimmung nicht, dass eine
      Baute nur dann als Tiefbaute gelten könnte, wenn sie vollständig, das heisst im gesam-
      ten Umfang ihres Grundrisses die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Vielmehr
      genügt es nach der Formulierung von Art. 50 BauV, dass auch nur ein Teil einer Baute
      nicht mehr als 1m über das gewachsene Terrain hinausragt. Dieser Teil kann im Gegen-
      satz zum Rest der Baute als abstandsprivilegierte Tiefbaute qualifiziert werden. Eine
      solche Annahme ist auch mit der Regelungsabsicht, die mit dem verminderten Grenzab-
      stand verfolgt wird, vereinbar, weil von diesem Bauteil eine weit geringere Beeinträchti-
      gung für das Nachbargrundstück ausgeht als von der Hauptbaute beziehungsweise vom
      Rest der Baute.

(…)

                                  Standeskommissionsbeschluss Nr. 882 vom 28. August 2012




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1.7.     Erhebung von Löschkostenbeiträgen
Gesetz über den Feuerschutz vom 25. April 1999 (Feuerschutzgesetz FSG; GS 963.100)

Art. 20 Abs. 1 FSG:

Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs "überbaute Liegenschaft2 als Grundlage für die
Erhebung von Löschkostenbeiträgen. Der unabhängig der Grösse und der konkreten Nut-
zung einer Baute verlangte einheitliche Beitrag von Fr. 100.-- pro überbaute Liegenschaft
und Jahr steht in einem vernünftigen Verhältnis zur staatlichen Leistung der Feuerwehr
zugunsten der beitragspflichtigen Grundeigentümer.

Aus den Erwägungen der Standeskommission:

(…)

4.     Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 25. April 1999 (FSG)
       i.V.m. Art. 9 Abs. 1 FSG haben die Bezirke den Feuerwehrdienst zu organisieren bezie-
       hungsweise eine Feuerwehr zu unterhalten. Diese hat gestützt auf Art. 9 Abs. 4 FSG in
       erster Linie Brände zu bekämpfen, jedoch als allgemeine Schadenwehr auch Hilfe bei
       Elementarereignissen und anderer Gefährdung von Menschen, Tieren und Sachen zu
       leisten. Aufgrund des Pflichtenhefts und der Aufgaben der Feuerwehren steht zweifels-
       frei fest, dass die Eigentümer von überbauten Liegenschaften oder Stockwerkeigentü-
       merschaften im Schaden- oder Brandfall von den Hilfeleistungen der Feuerwehren profi-
       tieren, zumal der Einsatz selber nach Art. 19 Abs. 1 FSG grundsätzlich unentgeltlich ge-
       leistet wird. Die Tatsache, dass die Öffentlichkeit Feuerwehren unterhält, bringt den Ei-
       gentümern von überbauten Liegenschaften somit einen gewissen Vorteil.

5.     Beim Löschkostenbeitrag im Sinne von Art. 20 Abs. 1 FSG handelt es sich um eine
       sogenannte Vorzugslast. Als solche wird eine Abgabe bezeichnet, die als Ausgleich je-
       nen Personen auferlegt wird, denen aus einer öffentlichen Einrichtung ein wirtschaftli-
       cher Sondervorteil erwächst.

       Gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es jedoch nicht erforderlich, dass der
       Vorteil auch effektiv ausgenutzt wird. So hat das Bundesgericht in Bezug auf die Erhe-
       bung von Abwasseranschlussgebühren festgehalten, dass diese nicht nur Entgelt für ei-
       ne dem Bürger zukommende Sonderleistung des Gemeinwesens sind, sondern ebenso
       eine Gegenleistung für die Möglichkeit, die öffentliche Einrichtung jederzeit benutzen zu
       können. Bestehen solche Verhältnisse, sind die entsprechenden Beiträge geschuldet,
       selbst wenn der Anschluss nicht erfolgt ist und die Kanalisation vom Grundeigentümer
       noch nicht benützt werden kann.

       Somit genügt für die Erhebung eines Löschkostenbeitrags allein der Umstand, dass die
       Öffentlichkeit Feuerwehren unterhält, die im Brand- oder Schadenfall bereit sind, zu-
       gunsten der Eigentümer von Gebäulichkeiten einzuschreiten.

6.     Nach Art. 20 Abs. 1 FSG bildet in sachlicher Hinsicht die "überbaute Liegenschaft" den
       beitragsbegründenden Tatbestand. Beim Begriff der überbauten Liegenschaft handelt es
       sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, den der Gesetzgeber nicht näher umschrie-

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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     ben hat. Insbesondere geht aus dem Gesetzestext nicht hervor, welcher Art die Über-
     bauung sein muss. Es stellt sich somit die Frage, wie diese Bestimmung auszulegen ist.
     Zur Klärung dieser Fragestellung ist es naheliegend, beim Begriff der Baute im Sinne der
     Baugesetzgebung anzuknüpfen.

     Gemäss Lehre und Rechtsprechung gelten als Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 22
     Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) jene
     künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Einrichtungen, die in bestimmter fes-
     ter Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Vorstellung über die Nut-
     zungsordnung zu beeinflussen, sei es, dass sie den Raum äusserlich erheblich verän-
     dern oder die Erschliessung oder die Umwelt beeinträchtigen.

     Unter dem Gesichtspunkt des Zwecks der Feuerschutzgesetzgebung ist der oben defi-
     nierte Begriff, der neben den eigentlichen Gebäulichkeiten auch andere Anlagen und
     landschaftsverändernde Vorkehrungen umfasst, auf die Gebäude zu reduzieren. Darun-
     ter versteht man in den Boden eingelassene oder darauf stehende Bauwerke, die
     Schutz von Menschen oder Sachen gegen äussere, namentlich atmosphärische Einflüs-
     se bieten. Gebäulichkeiten sind also Bauwerke, die künstlich und räumlich in Erschei-
     nung treten und derart ausgestaltet sind, dass sie geeignet sind, Menschen, Tiere oder
     Sachen gegen Witterungseinflüsse ganz oder teilweise zu schützen. Stehen auf einer
     Liegenschaft Gebäulichkeiten im oben umschriebenen Sinne, kann zweifellos von einer
     überbauten Liegenschaft ausgegangen werden.

     Aufgrund des Wortlauts von Art. 20 Abs. 1 FSG ist es übrigens unerheblich, ob und wie
     die Baute effektiv genutzt wird. Im Weiteren schweigt sich das Gesetz über die Grösse
     und das Volumen der Bauten aus. Somit muss davon ausgegangen werden, dass auch
     dieses Kriterium grundsätzlich unerheblich ist.

7.   Vorzugslasten sind dem Äquivalenzprinzip unterstellt. Das Äquivalenzprinzip bedeutet,
     dass die Abgabe nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der
     staatlichen Leistung stehen darf. Die Höhe des Beitrags muss also im Einzelfall in einem
     vernünftigen Verhältnis zum Wert stehen, den die staatliche Leistung für den Abgabe-
     pflichtigen hat. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie ist eine gewisse Pauschalisie-
     rung zulässig. Eine vernünftige Relation zwischen Höhe der Gebühren und Wert der
     Leistung muss aber bestehen bleiben.

     Eine solche Relation ist in der Regel auch bei kleinen Bauten gegeben, zumal diese im
     Brandfall ebenfalls durch die Feuerwehr gelöscht würden, nicht zuletzt auch wegen ei-
     nes allfälligen Übergreifens der Flammen auf die unmittelbare Umgebung oder auf einen
     je nach Witterung trockenen Torfboden oder eine trockene Streue. Der Feuerschutz wird
     also auch kleinen und bescheiden ausgestatteten Bauten gewährt. Aus diesem Grunde
     ist es denn auch unerheblich, in welchem Umfang und in welcher Dichte eine Liegen-
     schaft überbaut ist.

     Im vorliegenden Fall ist von einer mit vier Wänden abgeschlossenen und mit einem
     Dach versehenen Torfhütte auszugehen, welche gemäss Grundbucheintrag eine Fläche
     von rund 11m2 aufweist. Die Parzelle ist somit überbaut im Sinne von Art. 20 Abs. 1 FSG.

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      Die Standeskommission gelangt deshalb zum Schluss, dass die Anwendung der gesetz-
      lichen Norm nicht zu einem offensichtlich unangemessenen Resultat führt.

(…)
                           Standeskommissionsbeschluss Nr. 1272 vom 4. Dezember 2012




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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




2.        Gerichte


2.1.      Rückforderung von Ausbildungsbeiträgen
Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes, wonach Kantonseinwohner, welche nach
dem erfüllten 40. Altersjahr mit dem Studium an einer ausserkantonalen Ausbildungseinrich-
tung beginnen, verpflichtet sind, dem Kanton das Schulgeld zurückzuerstatten, ist bundes-
rechtskonform.

I.

       Die Landesschulkommission Appenzell forderte mit Verfügung vom 26. Januar 2011 von
       X gestützt auf Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 26. April 1987
       (Ausbildungsbeitragsgesetz) den Ausbildungsbeitrag für das erste Semester des Schul-
       jahrs 2009/2010 von Fr. 1'300.-- zurück, welches der Kanton Appenzell I.Rh. für den Be-
       such des Studiengangs "Z" am Kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum
       St.Gallen (KBZ) geleistet hat. Das KBZ habe aufgrund der Interkantonalen Fachschul-
       vereinbarung vom 27. August 1998 (FSV) den Ausbildungsbeitrag für die betreffende
       Ausbildung im Kanton Appenzell I.Rh. verrechnet. In Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des
       Ausbildungsbeitragsgesetzes würde die Landesschulkommission von Lehrgangsteil-
       nehmern, die das 40. Altersjahr überschritten hätten, den kantonalen Ausbildungsbeitrag
       zurückfordern.

2.     Gegen diese Verfügung reichte X bei der Standeskommission Rekurs ein und stellte die
       Anträge, auf die Rückforderung des Betrags von Fr. 1'300.-- und auf die Rückforderung
       der künftigen Semesterbeiträge bis zum Abschluss der Weiterbildung sei zu verzichten,
       es sei ein Legislativverfahren zur Aufhebung von Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbei-
       tragsgesetzes in die Wege zu leiten und auf die Erhebung weiterer Kosten sei zu ver-
       zichten.

3.     Mit Entscheid der Standeskommission vom 12. April 2011 (Protokoll Nr. 471) wies sie
       den Rekurs vollumfänglich ab, soweit sie auf diesen eintrat.

(…)

4.     X reichte am 28. Mai 2011 Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Rekursentscheid
       der Standeskommission vom 28. April 2011 ein.

(…)

II.

(…)

4.a. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass Zweck des Antrags, auf die Rückforderung
     der folgenden Semesterbeiträge bis zum Abschluss der Weiterbildung zu verzichten, die
     Verhältnismässigkeit und die Gewährung der Rechtssicherheit sei. Es sei unverhältnis-


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     mässig, wenn bei einer mehrjährigen Weiterbildung jedes Semester ein neues Gesuch
     um Erlass der FSV-Schulbeiträge gestellt werden müsse.

b.   Die Landesschulkommission hat erst eine Rückforderungsverfügung betreffend Ausbil-
     dungsbeiträge erlassen. Betreffend zukünftiger Rückforderungen mangelt es an einer
     anfechtbaren Verfügung (Art. 10 VerwGG), weshalb die Beschwerde nicht zur Verfügung
     steht. Der Nichteintretensentscheid der Standeskommission ist zu bestätigen.

5.a. Die Standeskommission gab dem Begehren um Einleitung eines Legislativverfahrens
     zur Aufhebung von Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes nicht statt.

b.   Der Beschwerdeführer sieht darin eine Verweigerung der Standeskommission, den
     gesetzlichen Missstand von Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes zu beheben.
     Jedes Jahr würden an der Landsgemeinde Gesetzesänderungen durchgewunken, wel-
     che aufgrund bundesrechtlicher Bestimmungen geändert werden müssten, nur vorlie-
     gend nicht.

c.   Gemäss Art. 33 BV hat jede Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Es
     dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen, und die Behörden haben von der Petition
     Kenntnis zu nehmen.

     Das Petitionsrecht sichert ein Mindestmass an Kommunikation zwischen den Einzelnen
     und den Behörden. Sie ist verwandt mit der Meinungs- und Informationsfreiheit. Eine
     Beantwortungs- und Behandlungspflicht ist vom Verfassungsgeber ausdrücklich abge-
     lehnt worden (vgl. Rhinow, Grundzüge des Schweizerischen Verfassungsrechts, Basel
     2003, N 1904 f.; Ehrenzeller/Mastronardi/Schweizer/Vallender [Hrsg.], Die schweizeri-
     sche Bundesverfassung, Kommentar, 2. Auflage, Zürich/St.Gallen 2008, Art. 33 N 11).

     Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts hat der Petent - im Gegensatz zum
     Beschwerdeführer in einem Rechtsmittelverfahren - keinen Anspruch auf materielle Be-
     handlung, ja nicht einmal auf Beantwortung seiner Eingabe. Die Behörde ist nur ver-
     pflichtet, vom Inhalt der Petition Kenntnis zu nehmen (vgl. Häfelin/Haller/Keller, Schwei-
     zerisches Bundesstaatsrecht, 7. Auflage, Zürich 2008, N 893).

     Der Rechtsbehelf der Petition verschafft dem Einzelnen auch keinen Anspruch auf Er-
     lass einer Verfügung oder eines Beschwerdeentscheids in der Sache selber (vgl. Urteil
     2C_175/2009 vom 13. Juli 2009, E. 2.3; 1C_242/2010 vom 19. Juli 2010, E. 3 und
     1P.36/2003 vom 11. August 2003, E. 2).

d.   Die Standeskommission hat im Rekursentscheid erklärt, dass sie nicht bereit sei, ein
     Legislativverfahren einzuleiten und damit der Petition stattzugeben. Diese Erklärung
     stellt keine Verfügung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 VerwVG bzw. Art. 10 Abs. 1 VerwGG
     dar, welche mit Beschwerde angefochten werden könnte, da keine Anordnung im Ein-
     zelfall getroffen worden ist. Dem Beschwerdeführer steht somit keine Beschwerdemög-
     lichkeit an das Verwaltungsgericht offen (vgl. Urteil 1C_473/2010 vom 31. Januar 2011,
     E. 2.1), weshalb auf sein Begehren, es sei ein Legislativverfahren zur Aufhebung von



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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




       Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes in die Wege zu leiten, nicht eingetreten
       werden kann.

e.     Der Beschwerdeführer kann jedoch gemäss Art. 7bis KV durch Einreichung einer Initiati-
       ve die Abänderung des Ausbildungsbeitragsgesetzes beantragen.

(…)

III.

1.a. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dass Art. 12 Abs. 2 des Ausbil-
     dungsbeitragsgesetzes das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot
     gemäss Art. 8 BV verletze. Es könne nicht sein, dass über 40-jährige Weiterbildungswil-
     lige den Kanton Appenzell I.Rh. verlassen müssen, um an das vom Bund zugesicherte
     Recht zu kommen.

b.     Art. 12 des Ausbildungsbeitragsgesetzes regelt in Abs. 1, dass Schulgelder, welche der
       Kanton aufgrund vertraglicher Verpflichtungen für den Besuch einer ausserkantonalen
       Ausbildungseinrichtung eines Kantonseinwohners zu bezahlen hat, in der Regel vom
       Kanton geleistet werden. Abs. 2 verpflichtet Kantonseinwohner, welche nach dem erfüll-
       ten 40. Altersjahr mit dem Studium an einer solchen Ausbildungseinrichtung beginnen,
       dem Kanton das Schulgeld zurückzuerstatten.

       Gemäss Art. 8 Abs. 1 und 2 BV sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand
       darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen seiner Herkunft, seiner Rasse, des
       Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religi-
       ösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen,
       geistigen oder psychischen Behinderung.

       Aus diesem Verfassungsartikel wird nur ein relativer Gleichbehandlungsgrundsatz abge-
       leitet, nämlich dass Gleiches gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Verschie-
       denheit ungleich zu behandeln ist (vgl. Ehrenzeller/Mastronardi/Schwei-zer/Vallender
       [Hrsg.], a.a.O., Art. 8 N 20). Das Rechtsgleichheitsgebot erlaubt Ungleichbehandlungen,
       wenn diese mit ernsthaften sachlichen Gründen gerechtfertigt werden können, das
       heisst wenn die Situationen, in denen sich zwei oder mehrere Personen oder Gruppen
       befinden, in wichtigen Aspekten derart verschieden sind, dass sich im Hinblick auf den
       Regelungszweck eine unterschiedliche Behandlung geradezu aufdrängt. Für den Gehalt
       der Gleichbehandlung ist es daher entscheidend, die relevanten, sachlich wesentlichen
       Unterscheidungskriterien überhaupt zu erkennen. Der Wahrung der Verhältnismässigkeit
       kommt hierbei entscheidende Bedeutung zu. Ebenso ist aber gleichzeitig die verfas-
       sungsrechtliche Legitimität des Zwecks und der Mittel der Regelung bzw. der Entschei-
       dung offen zu legen, welche die tatsächlichen Verhältnisse als differenzierungsbedürftig
       erscheinen lassen. So kann ein Gesetz Ungleichbehandlungen vorsehen, soweit damit
       ein bestimmter Regelungszweck erreicht werden soll, zum Beispiel Förderungsmass-
       nahmen. Dem Gesetzgeber bleibt im Rahmen dieser Grundsätze und des Willkürverbots
       ein weiter Spielraum der Gestaltungsfreiheit. Die Konkretisierung des Gleichheitssatzes
       in der Gesetzgebung ist in erster Linie Sache des demokratisch legitimierten Gesetzge-

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     bers und nicht der Judikative (vgl. Ehrenzeller/Mastronardi/Schwei-zer/Vallender [Hrsg.],
     a.a.O., Art. 8 N 22, 35, 37; Häfelin/Haller/Keller, a.a.O., N 753; BGE 125 I 173, E. 6.b).

     Aus der föderalistischen Staatsstruktur der Schweiz ergibt sich im Übrigen, dass die
     Kantone in ihrem Zuständigkeitsbereich unterschiedliche Regelungen treffen können
     (vgl. Ehrenzeller/Mastronardi/Schweizer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 8 N 24).

c.   Jede Differenzierung nach einem verpönten Merkmal von Art. 8 Abs. 2 BV ist zumindest
     fragwürdig und begründet einen Verdacht auf eine unzulässige Diskriminierung. Sie ist
     deshalb stets in qualifizierter Weise zu rechtfertigen (vgl. Ehrenzeller/Mastronardi/
     Schweizer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 8 N 44). Eine Ungleichbehandlung aufgrund ei-
     nes verpönten Merkmals gemäss Art. 8 Abs. 2 BV ist ausnahmsweise gerechtfertigt,
     wenn sie sich als sachlich begründet und als verhältnismässig erweist (vgl. Ehrenzel-
     ler/Mastronardi/Schweizer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 8 N 48).

     Das Bundesgericht hat die direkte Diskriminierung als eine qualifizierte Art von Un-
     gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen bezeichnet, welche eine
     Benachteiligung eines Menschen zum Ziel oder zur Folge hat, die als Herabwürdigung
     oder Ausgrenzung einzustufen ist, weil sie an ein Unterscheidungsmerkmal anknüpft,
     das einen wesentlichen, nicht oder nur schwer aufgebbaren Bestandteil der Identität der
     betreffenden Person ausmacht und damit auch die Würde des einzelnen Menschen be-
     trifft (vgl. BGE 126 II 377, E. 6.a; Urteil 2P.140/2002 vom 18. Oktober 2002, E. 7.2; Eh-
     renzeller/Mastronardi/Schweizer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 8 N 46).

d.   Wohl ist Ausbildung ein zentrales Anliegen auf Bundes- und kantonaler Ebene. Trotz-
     dem müssen die dem Kanton Appenzell I.Rh. für die Bildung zur Verfügung stehenden
     finanziellen Möglichkeiten insgesamt wie auch unter Beachtung anderer kantonaler Auf-
     gaben stets mitberücksichtigt und gezielt eingesetzt werden (vgl. Plotke, Schweizeri-
     sches Schulrecht, 2. Auflage, Bern 2003, N 4.511). Es rechtfertigt sich somit, die budge-
     tierten Ausbildungsbeträge im Grundsatz den jungen Personen zu deren beruflicher
     Förderung zur Verfügung zu stellen, da über 40-Jährige in der Regel finanziell eher die
     Möglichkeit haben, ihre Weiterbildung selber zu tragen. Die Rechtsordnung geht nämlich
     vom Grundsatz aus, dass der Einzelne - insbesondere derjenige, der vor Beginn seiner
     Ausbildung berufstätig war, Einkommen erzielen und Ersparnisse anlegen konnte - sei-
     ne Ausbildung selber zu finanzieren hat, soweit sich nicht das Gemeinwesen durch Un-
     entgeltlichkeit des Unterrichts an den Kosten beteiligt (vgl. Plotke, N 8.241; AGVE 1992
     S. 560; BJM 1983 S. 150 f.; ZBl 94/1993 S. 30, S. 324). Auch kann den Gesetzesmate-
     rialien zum Ausbildungsbeitragsgesetz entnommen werden, dass der Kanton nicht bereit
     ist, Studiengelder für Studierende zu bezahlen, die sich ein Zweitstudium leisten wollen.
     Um sich nicht in die Fragen der Notwendigkeit einer solchen Ausbildung einzulassen,
     wurde eine Alterslimite festgelegt (Landsgemeindemandat 2004, S. 102, und Landsge-
     meindemandat 2005, S. 189). Der Kanton hat somit Förderungsmassnahmen auf Wei-
     terbildungswillige unter 40 Jahren begrenzt. Dass der Beschwerdeführer durch die
     Rückerstattungspflicht in seiner Würde getroffen wäre, macht er zu recht auch nicht gel-
     tend.



                                                                                              17 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     Für die differenzierte Behandlung über 40-Jähriger gegenüber jüngerer Weiterbildungs-
     williger bestehen somit durchaus vernünftige sachliche Gründe.

e.   Der Beschwerdeführer macht geltend, dass von ihm in seinem Beruf eine permanente
     Aus- und Weiterbildung zur Sicherung der Qualitätsstandards verlangt würde. Als Fami-
     lienvater von vier Kindern habe er kaum die Möglichkeit, Vermögen aufzubauen. Allein
     das Tragen der Schulgelder stelle eine erhebliche Belastung des Familienbudgets dar.
     Wenn jährlich noch Fr. 2'600.-- dazukommen würden, bedeute dies eine zusätzliche er-
     hebliche Einschränkung, die er nicht hinnehmen könne. Es könne auch nicht sein, dass
     man sich in einer Notlage befinden müsse, um die Schulbeiträge nicht auferlegt zu be-
     kommen.

     Gemäss Art. 9bis der Verordnung über Ausbildungsbeiträge kann in begründeten Fällen
     auf die Rückerstattung der Schulgelder ganz oder teilweise verzichtet werden. Der Ver-
     zicht auf die Rückerstattung setzt voraus, dass das Studium notwendig und geeignet ist,
     die Erwerbsfähigkeit des Gesuchstellers wieder herzustellen, zu erhalten oder zu ver-
     bessern und die Begleichung der Schulgelder die Finanzierungsmöglichkeit des Ge-
     suchstellers übersteigt.

     Mit dieser Härtefallklausel werden diejenigen Personen unterstützt, welche für eine
     notwendige Weiterbildung nicht selbst über genügend finanzielle Mittel verfügen. Sie
     dient dazu, dass die grundsätzlich ausnahmslose Rückerstattungspflicht von über
     40-Jährigen gemäss Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes relativiert wird,
     womit auch deren Verhältnismässigkeit gegeben ist.

     Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung hat am 23. April 2010 die Rückzahlungs-
     forderung für das 1. Semester des Studienjahres 2009/2010 berechnet, wonach beim
     Beschwerdeführer eine Überdeckung von Fr. 363.50 bestehe. Es stellte fest, dass die
     Voraussetzungen für den Verzicht der Rückerstattung nicht gegeben seien und der Be-
     schwerdeführer demnach den Beitrag von Fr. 1'300.-- zurückzuerstatten habe (BF
     act. 5). Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, dass diese Berechnung nicht korrekt
     sei bzw. er die Voraussetzungen gemäss Art. 9bis der Verordnung über Ausbildungsbei-
     träge erfülle.

     Der Vorwurf des Beschwerdeführers, Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes
     sei unverhältnismässig, ist folglich unbegründet.

f.   Schliesslich ist dem Argument des Beschwerdeführers, dass kein weiterer Kanton eine
     ähnliche gesetzliche Regelung wie Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes
     kenne, entgegenzuhalten, dass die Kantone in ihrem Zuständigkeitsbereich - vorliegend
     der Weiterbildung - unterschiedliche Regelungen treffen können. So wird nach der Ge-
     setzgebung zahlreicher Kantone die Berechtigung, Ausbildungsbeiträge zu beanspru-
     chen, nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze anerkannt (vgl. Plotke, a.a.O., N 8.245):
     § 7 der Stipendienverordnung des Kantons Zürich sieht eine Alterslimite von 45 Jahren,
     Art. 5 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge des Kantons Zug ebenfalls wie im Kanton
     Appenzell I.Rh. eine Alterslimite von 40 Jahren und Art. 14 des Gesetzes über die Aus-
     bildungsbeiträge des Kantons Bern gar eine Alterslimite von 35 Jahren vor. Auch die In-

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     terkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-
     Konkordat) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren - wel-
     ches wohl noch nicht in Kraft ist, da erst sieben von zehn Kantonen diesem beigetreten
     sind - sieht in Art. 12 Abs. 2 und 3 vor, dass die Kantone für den Bezug von Stipendien
     eine Alterslimite festlegen können. Diese darf allerdings 35 Jahre bei Beginn der Ausbil-
     dung nicht unterschreiten. Nach dieser Vereinbarung wären die Kantone bei der Festle-
     gung einer Alterslimite für Darlehen sogar frei.

g.   Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes verletzt demnach das verfassungsmäs-
     sig garantierte Gleichbehandlungsgebot bzw. Diskriminierungsverbot nicht.

2.a. Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, dass der Bundesrat ein Rechtsgutachten
     zu den Umsetzungsmöglichkeiten von Art. 64a BV in Auftrag gegeben habe. Darin wür-
     den Sinn und Zweck, sowie die Zuständigkeiten aufgezeigt. Die Kompetenz der Kantone
     gehe aber nicht so weit, einzelne Bevölkerungsgruppen von der Weiterbildung auszu-
     schliessen. Auf Bundesebene sei nun ein Weiterbildungsgesetz als Umsetzung von
     Art. 64a BV in Bearbeitung.

b.   Gemäss Art. 64a Abs. 1 BV legt der Bund Grundsätze über die Weiterbildung fest und er
     kann die Weiterbildung fördern. Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest.

     Die verfassungsmässige Beschränkung des Bundes auf die Grundsatzgesetzgebung
     belässt den Kantonen Gestaltungsfreiheit für eine konkretisierende Regelung des Wei-
     terbildungsbereichs und bei der Förderung entsprechender Massnahmen. Aus den Ma-
     terialien ergibt sich auch klar, dass nicht die Absicht bestand, die Kantone aus der Ver-
     antwortung in der Weiterbildung zu entlassen (vgl. Ehrenzeller/Mastronardi/Schwei-
     zer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 64a N 14). Es besteht weder ein verfassungsmässiger
     Anspruch auf Weiterbildung noch ein verfassungsmässiger Förderungsanspruch, wie
     dies auch das ins Recht gelegte Gutachten festhält (vgl. Ehrenzeller/Mastronardi/
     Schweizer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 64a N 17; BF act. 7, S. 5).

     Die Kantone sind bis zum Erlass einer bundesrechtlichen Regelung im Bereich der
     Weiterbildung weiterhin befugt, eigene Normen für den Weiterbildungsbereich aufzustel-
     len (vgl. BF act. 7, S. 18). Das schweizerische Weiterbildungssystem beruht aber auch
     künftig in erster Linie auf der Eigenverantwortung der Privaten. Im Rahmen ihrer Fürsor-
     gepflicht sind aber auch die Arbeitgeber zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aufge-
     fordert. Bund und Kantone verhalten sich subsidiär und fördern gezielt dort, wo der Ein-
     zelne die Eigenverantwortung nicht wahrnehmen kann oder wo die Öffentlichkeit ein be-
     sonderes Interesse an Weiterbildung hat. Auch das in Bearbeitung stehende Weiterbil-
     dungsgesetz wird die Kantone nicht zur Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen verpflich-
     ten (vgl. Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Weiterbildung, Erläuternder
     Bericht vom 21. Oktober 2011, S. 21 f.; BG act. 7, S. 20).

c.   Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes verletzt demnach auch Art. 64a BV
     nicht. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Wirtschaftsfreiheit weder ein
     verfassungsmässiges Recht auf Bildung über den Primarschulunterricht hinaus noch ei-


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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     nen Anspruch auf staatliche Leistungen und ein gerichtlich durchsetzbares Recht darauf
     bietet (vgl. BGE 103 Ia 369 E. 4.a).

3.a. Der Beschwerdeführer behauptet zudem, dass mit Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbei-
     tragsgesetzes das Berufsbildungsgesetz verletzt werde. Er sehe die Rückforderung von
     Ausbildungsbeiträgen durch einen über 40-Jährigen im Widerspruch stehend zur Wei-
     terbildungsoffensive des Bundes, wonach das lebenslange Lernen gefördert werden sol-
     le.

b.   Gemäss Art. 66 Abs. 1 BV kann der Bund den Kantonen Beiträge an ihre Aufwendungen
     für Ausbildungsbeiträge an Studierende von Hochschulen und anderen Institutionen des
     höheren Bildungswesens gewähren. Er kann die interkantonale Harmonisierung der
     Ausbildungsbeiträge fördern und Grundsätze für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträ-
     gen festlegen. Er kann zudem in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen und unter
     Wahrung der kantonalen Schulhoheit eigene Massnahmen zur Förderung der Ausbil-
     dung ergreifen.

     Im Rahmen dieser Massnahmen hat sich der Bund jeglicher Einwirkung auf die kantona-
     le Schulordnung und -organisation zu enthalten. Das Stipendienwesen bleibt demnach
     Sache der Kantone. Sie entscheiden grundsätzlich frei, unter welchen Voraussetzungen
     und in welchem Ausmass sie Beihilfen gewähren. Die Gesetzgebung über Ausbildungs-
     beiträge fällt, wie Art. 66 BV ausdrücklich festhält, in den Zuständigkeitsbereich der Kan-
     tone (vgl. BVR 1980 S. 470; Plotke, a.a.O., N 4.517 und 8.22; Ehrenzeller/Mastronar-
     di/Schweizer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 66 N 6). Ausbildungsbeiträge wiederum wer-
     den immer nur subsidiär vergeben, also nur dann, wenn eine ausbildungswillige Person
     nicht über genügende Mittel zur Finanzierung der Ausbildung verfügt (vgl. Ehrenzel-
     ler/Mastronardi/Schweizer/Vallender [Hrsg.], a.a.O., Art. 66 N 10).

     Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) hält in Art. 31 fest, dass die Kantone
     für ein bedarfsgerechtes Angebot an berufsorientierter Weiterbildung sorgen. Der Bund
     fördert gemäss Art. 32 die berufsorientierte Weiterbildung und unterstützt insbesondere
     Angebote, die darauf ausgerichtet sind, Personen bei Strukturveränderung in der Be-
     rufswelt den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen und Personen, die ihre Berufstä-
     tigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu er-
     leichtern. Gemäss Art. 52 und Art. 53 beteiligt sich der Bund im Rahmen der bewilligten
     Kredite angemessen an den Kosten der Berufsbildung nach diesem Gesetz und leistet
     hauptsächlich Pauschalbeiträge an die Kantone zur Finanzierung berufsorientierter Wei-
     terbildung. Die Kantone leiten diese Beiträge in dem Ausmass an Dritte weiter, in dem
     diesen die genannten Aufgaben übertragen sind.

     Bei diesen bundesrechtlichen finanziellen Beiträgen handelt es sich nur um Unterstüt-
     zungsbeiträge an die Kantone als Adressaten. Wie die Gelder auf die Einzelaufgaben
     verteilt werden, ist Sache der Empfänger, somit der Kantone (vgl. Botschaft zum BBG
     vom 6. September 2000, S. 5761). Das BGG gibt Privaten nach wie vor kein Recht auf
     Subventionen bzw. auf eine Übertragung des Bundesanteils auf deren Weiterbildungs-
     kosten (vgl. Botschaft zum BBG vom 6. September 2000, S. 5703).


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c.   Auch die Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998, welcher
     alle Kantone beigetreten sind, gewährleistet wohl einen Anspruch auf Zugang zu einer
     ausserkantonalen Weiterbildungsinstitution, nicht aber auf deren Finanzierung durch den
     Wohnsitzkanton. So regelt sie für den Bereich der tertiären Fachschulen (exkl. Universi-
     täten und Fachhochschulen) lediglich den interkantonalen Zugang, die Stellung der Stu-
     dierenden und die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trä-
     gern der Fachschulen leisten (Art. 1 FSV) und bindet somit einzig die Kantone. Jeder
     Kanton kann entscheiden, für welche Studiengänge er Beiträge leisten will. Er kann so-
     mit auch bestimmen, dass solche geleisteten Beiträge vom Studierenden zurückzuer-
     statten sind.

d.   Art. 12 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge verstösst demnach weder gegen das
     Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) noch gegen die Interkantonale Fachschul-
     vereinbarung (FSV) vom 27. August 1998.

4.a. Der Beschwerdeführer macht geltend, es liege nicht im öffentlichen Interesse, wenn den
     über 40-Jährigen die Weiterbildung erschwert oder wie in seinem Fall verunmöglicht
     werde, obwohl der Kanton Appenzell I.Rh. über ausserordentlich gesunde Staatsfinan-
     zen verfüge und der Beschwerdeführer nach absolvierter Weiterbildung besser verdie-
     nen und mehr Steuern bezahlen würde. Die voraussichtlichen Steuerausfälle wären be-
     deutend höher als die zurückgeforderten Schulbeiträge.

     Unverhältnismässig sei einerseits, dass Bewohner des Kantons Appenzell I.Rh. nur
     noch Weiterbildungen absolvieren könnten, für die unter anderem keine FSV-Beiträge
     vereinbart worden seien, und andererseits, dass die Chance, die Schul- oder Studien-
     beiträge nicht auferlegt zu bekommen, bei teurerer Ausbildung höher sei als bei günsti-
     geren Ausbildungen. Damit werde auch die im Jahr 2004 an der Landsgemeinde vom
     Landammann geäusserte Absicht über Sinn und Zweck des umstrittenen Art. 12 Abs. 2
     des Ausbildungsbeitragsgesetzes ins Gegenteil verkehrt. Das Gesetz solle die Teilnah-
     me der über 40-Jährigen an teuren Studiengängen verhindern.

b.   Anfechtungsobjekt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann gemäss Art. 10 VerwGG
     nur eine Verfügung sein. Gemäss Art. 15 Abs. 1 lit. a VerwGG kann der Beschwerdefüh-
     rer mit der Beschwerde die Verletzung von Bundesrecht und kantonalem Recht, ein-
     schliesslich Über-, Unterschreitung oder Missbrauch des Ermessens rügen.

c.   Mit seinen Ausführungen, dass Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes nicht
     dem öffentlichen Interesse entspreche und unverhältnismässig sei, kritisiert der Be-
     schwerdeführer ein kantonales Gesetz. Das Gericht kann wohl vorfrageweise prüfen, ob
     sich ein kantonales Gesetz, auf welches sich eine Verfügung stützt, im Anwendungsfall
     als rechtswidrig erweist (vgl. Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser, Öffentliches
     Prozessrecht, 2. Auflage, Basel 2010, N 708; Cavelti/Vögeli, a.a.O., N 678). Diese Prü-
     fung beschränkt sich dabei aber auf die Übereinstimmung mit höherrangigem Recht,
     was in obgenannten Erwägungen 1 bis 3 erfolgte. Eine weitergehende Prüfung steht
     dem Gericht nicht zu, ist es doch an das aus dem demokratischen Rechtsetzungsverfah-
     ren hervorgegangene Recht gebunden (vgl. Ehrenzeller/Mastronardi/Schweizer/Vallen-
     der [Hrsg.], a.a.O., Art. 191c N 5; Art. 25 Abs. 1 GOG).

                                                                                            21 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




5.a. Schliesslich ist der Beschwerdeführer der Ansicht, dass ihm als Steuerzahler die Finan-
     zierung der Ausbildungsbeiträge für sein Studium durch den Kanton Appenzell I.Rh. zu-
     stehe, zumal dieser seine rechtlichen Verpflichtungen im Dienste der Bürger zu erfüllen
     habe. Dieser Auffassung ist einerseits entgegenzuhalten, dass Steuern voraussetzungs-
     los geschuldete Abgaben sind, mit denen der allgemeine Finanzbedarf des Staates ge-
     deckt wird. Damit ist zwangsläufig verbunden, dass nicht alle Steuerpflichtigen (und
     auch nicht alle Gruppen von Steuerpflichtigen) für die von ihnen bezahlten Steuern ei-
     nen ebenbürtigen Gegenwert erhalten. Die Steuer weist zwangsläufig eine gewisse So-
     lidaritätskomponente auf (vgl. Urteil 1P.364/2002 vom 28. April 2003, E. 2.4). Anderer-
     seits ist der Staat, wie in den vorstehenden Erwägungen ausgeführt, gerade nicht ver-
     pflichtet, auch über 40-jährigen Kantonseinwohnern Schulgelder für den Besuch einer
     ausserkantonalen Ausbildungseinrichtung zu bezahlen.

6.a. Der Beschwerdeführer beschwert sich, dass die Standeskommission für die Behandlung
     des Rekurses eine Gebühr von Fr. 500.-- erhoben hat. Er verlange nur, was jedem Bür-
     ger zustehe, nämlich das Recht auf Weiterbildung und Gleichbehandlung. Er könne
     nichts dafür, wenn sich sein Wohnkanton nicht an geltende gesetzliche Bestimmungen
     halte und er habe auch keine neunseitige juristische Abhandlung verlangt. Sein Angebot,
     die Sache gütlich und verhältnismässig zu regeln, sei nicht beachtet worden.

b.   Die Standeskommission hat sich mit den Argumenten des Beschwerdeführers im Re-
     kursverfahren auseinandergesetzt und das Ergebnis in der Rekursbegründung gemäss
     Art. 3 Abs. 2 lit. b VerwVG festgehalten. Hätte sie dies nicht oder nicht in dieser ange-
     messenen Dichte getan, hätte sie das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt.

     Da Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes der anwendenden Behörde - mit
     Ausnahme von Art. 9bis der Verordnung über Ausbildungsbeiträge - kein Ermessen ein-
     räumt, durfte diese auch nicht auf eine Rückerstattung ganz oder teilweise verzichten,
     andernfalls sie sich eine Gesetzesverletzung hätte vorhalten lassen müssen.

     Gemäss Art. 46 Abs. 1 VerwVG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VerwVG erscheint die von der
     Standeskommission erhobene Behandlungsgebühr von Fr. 500.-- für den Rekursent-
     scheid angemessen.

     [Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde, und der Rekurs-
     entscheid der Standeskommission vom 12. April 2011 (Protokoll Nr. 471) wurde bestä-
     tigt.]


                                 (Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht,
                                 Entscheid V 9-2011 vom 15. November 2011)




22 - 51
                                                                      Geschäftsbericht 2012 – Anhang




2.2.     BauG-Beschwerde
Die Quartierplanung Hintere Wühre II wurde gesetzeskonform erlassen. Der zonenplaneri-
sche Kerngehalt und das Einordnungsgebot gemäss Art. 51 Abs. 1 BauG wurden bei der
Planung beachtet.

III.

1.a. Die Beschwerdeführer machen im Wesentlichen geltend, dass die Quartierplanung
     Hintere Wühre II in unzulässiger Art und Weise von der rechtsverbindlichen Grundnut-
     zungsordnung abweiche und damit insbesondere gegen Art. 32 Abs. 2 BauG verstosse.
     Dieser schreibe vor, dass im Quartierplan nur in begrenztem Rahmen und unter den auf
     dem Verordnungswege zu umschreibenden Voraussetzungen von den durch Zonenplan
     und Reglement festgelegten Ausnützungsvorschriften abgewichen werden könne.
     Ebenso wenig erlaube der raumplanerische Grundsatz der haushälterischen Nutzung
     des Bodens die generelle Nichtanwendung verbindlicher Bauvorschriften. Sofern über-
     dies Baulandknappheit geltend gemacht werde, müsse der Zonenplan nach Art. 15 RPG
     mittels demokratisch abgestütztem Verfahren geändert werden. Es sei nicht zulässig,
     den Zonenplan auf "kaltem" Weg mit einer nicht dem obligatorischen Referendum unter-
     stehenden Quartierplanung materiell abzuändern.

b.     Das planungsrechtliche Mittel des Quartierplans ist ein Nutzungsplan im Sinne von
       Art. 14 RPG. Er legt in einem bestimmten Perimeter die detaillierten Anforderungen an
       die Bodennutzung fest, welche die Bauvorhaben zu beachten haben. In der Bauzone ist
       der Quartierplan darauf angelegt, in dem von ihm erfassten Planungsperimeter eine
       harmonische und bodensparende Besiedlung sicherzustellen, welche haushälterisch mit
       den öffentlichen und privaten Investitionen umgeht (vgl. Aemisegger/Moor/Ruch/Tschan-
       nen [Hrsg.], a.a.O., Art. 14 N 101).

       Quartierpläne müssen Bundesrecht beachten. Sie müssen sich als Teilbauordnung in
       ein bestehendes Ganzes einfügen und die bestehende Regelung im Zonenplan als vor-
       gegeben hinnehmen. In Beachtung des Zonenplans können hingegen Sonderbauvor-
       schriften zu Quartierplänen von den allgemeinen baupolizeilichen Bestimmungen oder
       von anderen kommunalen Verordnungen abweichen (vgl. Hänni, Planungs-, Bau- und
       besonderes Umweltschutzrecht, 5. Auflage, Bern 2008, S. 241 f.; Joos, Raumplanungs-
       gesetz, Zürich 2002, Art. 14, S. 129; Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], a.a.O.,
       Art. 18 N 101, 103, 114; EGV-SZ 2009, B 8.5, S. 96). Ein Gestaltungsplan ist dann un-
       zulässig, wenn er sich zu weit von der im Zonenplan definierten Grundordnung entfernt.
       Wann dies der Fall ist, kann abgesehen von eindeutigen Fällen (z.B. Wohn- statt Ge-
       werbenutzung) nicht generell, sondern in der Regel erst nach Würdigung der konkreten
       Verhältnisse gesagt werden. Ausgangspunkt bilden die Fragen, welche Baumöglichkei-
       ten die Grundordnung vorsieht und welche Abweichungen im Quartierplan in Anspruch
       genommen werden. Lässt die Grundordnung in einer bestimmten Zone eine grosse Viel-
       falt an Baumöglichkeiten zu, sind an die Gewährung von Abweichungen grundsätzlich
       keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. EGV-SZ 2009, B 8.5, S. 96 f.).




                                                                                             23 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     Wird der Quartierplan im gleichen Verfahren wie der Zonenplan erlassen, dann kann frei
     davon abgewichen werden, sofern die Raumplanungsziele und -grundsätze beachtet
     werden (vgl. Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], a.a.O., Art. 14 N 80). Das zent-
     rale Ziel der Raumplanung liegt in der haushälterischen Nutzung des Bodens gemäss
     Art. 75 BV bzw. Art. 1 RPG. Sie verlangt die Eindämmung des Flächenverbrauchs. Die-
     ses Postulat auferlegt den Behörden die Pflicht, nach Möglichkeiten einer sparsamen
     Bodenverwendung zu suchen (vgl. Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], a.a.O.,
     Art. 1 N 15).

     Nach Art. 33 Abs. 3 lit. b RPG hat das kantonale Recht die volle Überprüfung von Nut-
     zungsplänen und somit auch von Quartierplänen durch wenigstens eine Beschwerdebe-
     hörde zu gewährleisten. Der Anspruch umfasst neben der Rechts- und Sachverhaltskon-
     trolle auch die Ermessensüberprüfung. Die Beschwerdebehörde hat zu prüfen, ob das
     Planungsermessen richtig und zweckmässig ausgeübt worden ist. Sie hat dabei aller-
     dings im Auge zu behalten, dass sie kantonale Rechtsmittel- und nicht Planungsinstanz
     ist. Die Überprüfung erfolgt sachlich zurückhaltend, soweit es um lokale Angelegenhei-
     ten geht. Sie hat aber so weit auszugreifen, dass die übergeordneten, vom Kanton zu
     sichernden Interessen, wie etwa dasjenige an der Bauzonenbegrenzung, einen ange-
     messenen Platz erhalten. Im Rechtsmittelverfahren ist immer der den Planungsträgern
     durch Art. 2 Abs. 3 RPG zuerkannte Gestaltungsbereich zu beachten. Die Rechtsmitte-
     linstanzen sollen insbesondere bei Planüberprüfungen nicht ihr Ermessen an die Stelle
     des Ermessens des Planungsträgers setzen. Ein Planungsentscheid ist daher zu schüt-
     zen, wenn er sich als zweckmässig erweist, unabhängig davon, ob sich weitere, ebenso
     zweckmässige Lösungen erkennen lassen (vgl. BGE 127 II 238, E. 3.b.aa; Aemiseg-
     ger/Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], a.a.O., Art. 33 N 73, 77; Joos, a.a.O., Art. 33, S. 249).

     Ein wichtiger Gesichtspunkt im Rechtsmittelverfahren über Nutzungsplanfestsetzungen
     ist in der Regel, ob der Plan auf einer umfassenden Interessenabwägung beruht. Es
     handelt sich dabei um eine Rechtsfrage, welche die Rechtsmittelinstanz zu beurteilen
     hat (vgl. Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], a.a.O., Art. 33 N 74).

c.   In Anwendung von Art. 35 BauG ist der Quartierplan Hintere Wühre II nach Zustande-
     kommen des fakultativen Referendums von den Stimmberechtigten des gleichen Ge-
     meinwesens, nämlich der Feuerschaugemeinde, genehmigt worden, welches auch den
     Zonenplan beschlossen hat. Der Quartierplan Hintere Wühre II ist somit im selben Mass
     demokratisch legitimiert wie der Zonenplan, womit er grundsätzlich nur noch auf die
     Übereinstimmung mit den Raumplanungsgrundsätzen, unter anderem die zweckmässi-
     ge Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedelung des Landes, zu prüfen wäre. Da
     jedoch im Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung diese Genehmigung durch die Feuer-
     schaugemeine noch nicht vorgelegen hat, wird der Quartierplan Hintere Wühre II in den
     nachfolgenden Erwägungen ergänzend auch auf die Übereinstimmung der im Zonen-
     plan definierten Grundordnung geprüft.




24 - 51
                                                                    Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     Im Kanton Appenzell I.Rh. erstellen gemäss Art. 12 Abs. 1 BauG die Bezirke bzw. die
     Feuerschaugemeinde für ihr gesamtes Gebiet einen Zonenplan, durch welchen unter
     anderem Wohnzonen ausgeschieden werden. Wohnzonen umfassen jenes Gebiet, das
     sich für Wohnzwecke eignet. Sie sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewähr-
     leisten. Die inhaltliche Bedeutung der Wohnzonen kann in einer Verordnung weiter prä-
     zisiert werden (vgl. Art. 12 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 und 18 BauG).

     Gemäss Art. 32 BauG ordnen die Bezirke die Überbauung von Quartieren im Einzelnen
     in der Regel mit Quartierplänen. Durch Quartierplan kann unter anderem die Art und
     Weise der Überbauung, insbesondere bezüglich Grösse und Anordnung der Baukörper
     und die Gestaltung der Baukörper und der Freiräume festgelegt werden. Dabei darf von
     den durch Zonenplan und Reglement festgelegten Ausnützungsvorschriften nur in be-
     grenztem Rahmen und unter den auf dem Verordnungswege zu umschreibenden Vo-
     raussetzungen abgewichen werden. Durch besondere Vorschriften zum Quartierplan
     kann zudem von den Vorschriften der Einzelbauweise abgewichen werden, nötigenfalls
     kann auch die räumliche Verteilung der zulässigen Nutzungen geregelt werden.

     Auf dieser Grundlage erliess der Grosse Rat gemäss Art. 35 BauG auf dem Verord-
     nungswege für die Erstellung von Quartierplänen besondere Vollzugsvorschriften, bei-
     spielsweise die im vorliegenden Verfahren relevanten Art. 38 BauV (Ausnützungsziffer),
     Art. 41 BauV (Vollgeschosse) und Art. 46 BauV (Grenzabstand). In der Bauverordnung
     hat der Grosse Rat aber nicht nur die Abweichungsmöglichkeiten durch einen Quartier-
     plan, sondern auch die Einzelbauweise (Ausnützungsziffer, Geschosszahl und -höhe,
     Grenz- und Gebäudeabstand, Gebäude- und Firsthöhe, Mehrlängenzuschlag) in den
     verschiedenen Bauklassen (W2, W3, WG3, Kernzone) geregelt. Die Bauverordnung re-
     gelt somit auf kantonaler Stufe die möglichen Bauweisen in den verschiedenen, vom
     Zonenplan ausgeschiedenen, Wohnzonen. Die Bauverordnung des Grossen Rates gilt
     als Gesetz im formellen Sinn, zumal ein einzelner Stimmberechtigter deren Aufhebung
     und Abänderung beantragen kann (vgl. BGE 106 Ia 201, E. 2b).

d.   Der Quartierplan Hintere Wühre II weicht unbestrittenermassen nicht von der im Zonen-
     plan ausgeschiedenen Nutzungszonenart Wohnzone ab. Wie intensiv die Wohnnutzung
     ist, ob also in einem einstöckigen oder einem vierstöckigen Wohnhaus gewohnt wird,
     spielt für die Nutzungsart solange keine Rolle, als ruhige und gesunde Wohnbedingun-
     gen gesichert sind (vgl. Urteil B 2010/227 und 228 des Verwaltungsgerichts St.Gallen
     vom 6. Juli 2011, E. 5.2).

     Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Feuerschaugemeinde als Quartierplanungsbehörde
     mit den einzelnen Vorschriften des Quartierplanreglements ihr Planungsermessen ein-
     gehalten hat, indem sie die Bauverordnung beachtet, sich bei der Festlegung von Aus-
     nützungsvorschriften nur in begrenztem Rahmen von der im Zonenplan definierten
     Grundordnung entfernt und eine umfassende Interessenabwägung unter Beachtung der
     Raumplanungsgrundsätze vorgenommen hat.




                                                                                           25 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




2.a. Die Beschwerdeführer erachten die Regelung von Art. 41 Abs. 2 BauV, wonach im
     Rahmen eines Quartierplans ohne Interessenabwägung und Berücksichtigung allfälliger
     Interessen der Nachbarn generell ein zusätzliches Vollgeschoss bewilligt werden könne,
     als gesetzwidrig und als der Rechtsprechung des Bundesgerichts widersprechend. Mit
     dieser Vorschrift werde der "zonenplanerische Kerngehalt" tangiert, da in der Raumpla-
     nung die zonenkonforme Überbauung zentral gerade auch durch die Anzahl der zulässi-
     gen Vollgeschosse definiert werde.

b.   Als Vorschrift der Einzelbauweise lässt Art. 41 Abs. 1 lit. b BauV in der dreigeschossigen
     Wohnzone drei Vollgeschosse zu. Im Rahmen von Quartierplänen können die Bezirke
     gemäss Art. 41 Abs. 2 BauV die Zahl der zulässigen Vollgeschosse um ein zusätzliches
     Vollgeschoss erhöhen. In dreigeschossigen Wohnzonen können mit einem Quartierplan
     gemäss Art. 41 Abs. 3 BauV sogar mehr als fünf Vollgeschosse zugelassen werden.

     Für das Grundstück Hintere Wühre, Parzelle Nr. 356, welches im Jahr 1994 der dreige-
     schossigen Wohnzone zugewiesen wurde, hat die Feuerschaukommission die ihr mit
     Art. 41 Abs. 2 BauV eingeräumte Möglichkeit wahrgenommen und in Art. 7 Abs. 2 des
     Quartierplanreglements umgesetzt, wonach maximal vier Vollgeschosse zulässig sind,
     davon aber nur drei als Wohngeschosse und ein zusätzliches, viertes als Sockelge-
     schoss ohne nutzbare Geschossflächen gemäss Art. 37 BauV realisiert werden dürfen.

c.   Die Erhöhung um ein Vollgeschoss liegt innerhalb des von Art. 41 Abs. 2 BauV vorge-
     gebenen Ermessensspielraums. Das öffentliche Interesse an einer erhöhten Ausnutzung
     des Quartierplanungsgebiets ist höher zu gewichten als allfällige von den Beschwerde-
     führern - im Übrigen nicht definierte - private Interessen.

d.   Auch widersprechen die vier geplanten Vollgeschosse nicht der von den Beschwerde-
     führern erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 135 II 209 und
     1C_416/2007 vom 3. Oktober 2008). Die Sachverhalte beider Entscheide sind mit dem
     Vorliegenden nicht zu vergleichen:

     Gemäss Urteil 1C_416/2007 lässt das kommunale Bau- und Zonenreglement nur eine
     Gebäudelänge von 25m zu. Gemäss Planungs- und Baugesetz kann der Gestaltungs-
     plan davon nur abweichen, sofern wegen der besonderen Verhältnisse eine eigene Re-
     gelung sinnvoll erscheint und der Zonencharakter gewahrt bleibt. Das Bundesgericht er-
     achtete die Überschreitung der Gebäudelänge um bis 39% deshalb als unzulässig, weil
     das kantonale Verwaltungsgericht sich nicht dazu geäussert habe, inwiefern besondere
     Verhältnisse vorliegen würden, die eine eigene Regelung als sinnvoll erscheinen liessen.

     Auch mit BGE 135 II 209 entschied das Bundesgericht, dass der Quartierplan von der
     Bau- und Zonenordnung der Gemeinde erheblich abweiche, in dem er eine Gebäudehö-
     he von 22.1m zulasse. Die Grundnutzungsordnung, welche eine Gebäudehöhe von
     9.5m vorsehe, werde dadurch im eigentlichen Sinne aus den Angeln gehoben und ihres
     Inhalts entleert. Darüber hinaus werde die Schutzvorgabe gemäss Inventar schützens-
     werter Ortsbilder der Schweiz unterlaufen. Das Verwaltungsgericht unterlasse es, die
     erheblichen Abweichungen von der Grundnutzungsordnung in einer umfassenden Inte-
     ressenabwägung zu begründen.

26 - 51
                                                                      Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     Die vier zugelassenen Vollgeschosse im Quartierplan Hintere Wühre II gehen jedoch
     nicht über die Regelung in der Bauverordnung, welche sogar für Quartierpläne mehr als
     fünf Vollgeschosse zulassen würde, hinaus. Ebenfalls ist in der Umgebung des Quar-
     tierplangebiets kein inventarisiertes schützenswertes Gebäude oder gar Ortsbild vor-
     handen, welches es zu beachten gelten würde. Zudem liegt die Abweichung von der
     Regelbauweise um ein Vollgeschoss - welches vorliegend nur als Sockel- und nicht als
     Wohngeschoss genutzt werden darf - im Vergleich zu den in den beiden Bundesge-
     richtsentscheiden erwähnten Abweichungen in begrenztem Rahmen.

3.a. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Ausnützungsziffer mit 0.687 um 0.037
     zu hoch sei.

b.   Sofern die Bezirke in ihren Baureglementen oder in Quartierplänen nichts anderes fest-
     legen, beträgt die Ausnützungsziffer in der Zone W3 0.65 (Art. 38 Abs. 1 BauV). Im
     Rahmen von Quartierplänen kann das Mass der zulässigen Bebauung und Nutzung
     auch mit anderen Mitteln (z.B. mit Überbauungs- oder Baumassenziffern) festgelegt
     werden (Art. 38 Abs. 2 BauV).

     In Art. 7 Abs. 3 des Quartierplanreglements wird das Mass der zulässigen Bebauung
     anstelle einer Ausnützungsziffer durch die maximal zulässige Bruttogeschossfläche ge-
     regelt, welche sich aus den im Plan pro Bereich eingetragenen Massen ergibt.

c.   Indem die Planungsbehörde im Quartierplan die zulässige Bebauung mittels maximal
     zulässiger Bruttogeschossfläche statt mittels Ausnützungsziffer definiert, handelt sie im
     Rahmen des von der Bauverordnung vorgegebenen Spielraums, welcher keinen maxi-
     malen Rahmen der Überbauungs- bzw. Baumassenziffern angibt. Im Übrigen weicht die
     Ausnützungsziffer mit 0.037 nur in begrenztem Rahmen von der durch Quartierpläne
     gemäss Art. 38 Abs. 1 BauV ohnehin abänderbaren Ausnützungsziffer von 0.65 ab.

4.a. Im Weiteren rügen die Beschwerdeführer, dass sowohl der grosse Grenzabstand mit 5m
     als auch die parzelleninternen Grenzabstände gemäss Quartierplan Hintere Wühre II zu
     klein seien und massiv von den Regelbauvorschriften abweichen würden.

b.   Gemäss Art. 46 Abs. 1 lit. b BauV beträgt der grosse Grenzabstand 8m. Die Bezirke
     können gemäss Art. 46 Abs. 3 BauV die Grenzabstandsvorschriften mit Quartierplänen
     verringern, sofern dadurch die öffentlichen Interessen an einer gesunden, zweckmässi-
     gen Bauweise trotzdem gewahrt werden können. Art. 7 Abs. 1 des Quartierplanregle-
     ments regelt innerhalb der Bereiche für Hochbauten einen Grenzabstand von mindes-
     tens 5m. Art. 12 des Quartierplanreglements lässt innerhalb der Bereiche für Hochbau-
     ten B und zwischen dem Bereich für Hochbauten A und B1 eine maximal zulässige Re-
     duktion der Grenzabstände um 2m zu.

c.   Weshalb durch die Reduktion der Grenzabstände die öffentlichen Interessen an einer
     gesunden, zweckmässigen Bauweise nicht gewahrt werden sollten, ist nicht erkennbar.
     Gegenteils räumt die Quartierplanung einerseits grosszügige Freiräume ein und garan-
     tiert die verdichtete Bauweise zur haushälterischen Nutzung des Bodens.



                                                                                             27 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     Hinzu kommt, dass der minimale Strassenabstand von 5m gemäss Art. 17 StrV bei der
     Kaustrasse um 2m auf 7m erhöht wurde und damit den Interessen der Beschwerdefüh-
     rer entgegenkommt.

     Die Planungsbehörde hat somit auch bezüglich der Grenzabstände das ihr eingeräumte
     Planungsermessen nicht überschritten.

5.a. Zudem halten die Beschwerdeführer fest, dass der Mehrlängenzuschlag für das Plange-
     biet generell ausgeschlossen werde.

b.   Gemäss Art. 63 BauV gelten Mehrlängenzuschläge in den Wohnzonen. Entlang von
     Strassen und von Baulinien gilt kein Mehrlängenzuschlag.

     Die Planungsbehörde hat in Art. 12 Abs. 3 des Quartierplanreglements gegenüber Bau-
     ten innerhalb der Bereiche für Hochbauten einen Mehrlängenzuschlag ausgeschlossen.

c.   Beim Mehrlängenzuschlag handelt es sich nicht um eine Ausnützungsvorschrift im Sinne
     von Art. 32 Abs. 2 BauG, von welcher nur in begrenztem Rahmen abgewichen werden
     darf. Vielmehr ist er eine ergänzende Vorschrift betreffend Grenzabstand bzw. der räum-
     lichen Verteilung der zulässigen Nutzung. Mit Art. 12 Abs. 3 des Quartierplanreglements
     hat die Feuerschaukommission das ihr mit Art. 32 Abs. 2 BauG eingeräumte Ermessen
     nicht überschritten, zumal sich der Verzicht auf einen Mehrlängenzuschlag nur innerhalb
     der Quartierplanbauten auswirkt und letztlich einer gesunden und zweckmässigen Bau-
     weise nicht entgegensteht.

6.a. Die Beschwerdeführer erachten auch die Gebäude- und Firsthöhen als gesetzwidrig.

b.   In der dreigeschossigen Bauweise gilt gemäss Art. 55 BauV eine maximale Gebäude-
     höhe von 10m und in der viergeschossigen Bauweise eine maximale Gebäudehöhe von
     13m. Gemäss Art. 7 Abs. 1 des Quartierplanreglements richten sich die maximalen Ge-
     bäudehöhen (GH) nach den Planeinträgen.

     Gemäss Art. 57 BauV gilt in der dreigeschossigen Bauweise eine maximale Firsthöhe
     von 13.5m und in der viergeschossigen Bauweise 16.5m. Auch die maximalen Firsthö-
     hen (FH) richten sich gemäss Art. 7 Abs. 1 des Quartierplanreglements nach den
     Planeinträgen.

c.   An der Kaustrasse bzw. im Bereich für Hochbauten A ist anstelle der in der viergeschos-
     sigen Bauweise zulässigen Gebäudehöhe von 13m bzw. Firsthöhe von 16.5m nur eine
     Gebäudehöhe von 11m bzw. eine Firsthöhe von 15m vorgesehen. Im Bereich für Hoch-
     bauten B4 wurde für das Punkthaus die Gebäudehöhe auf 9.50m bzw. die Firsthöhe auf
     13m reduziert, womit sogar die in der dreigeschossigen Bauweise zulässigen Masse un-
     terschritten sind. In den übrigen Bereichen B1 bis B4 ist die Gebäudehöhe auf maximal
     13m und die Firsthöhe auf 16.5m begrenzt (vgl. FSK act. 10). Da im Quartierplangebiet
     Hintere Wühre II die viergeschossige Bauweise wie oben erwähnt zulässig ist, bewegen
     sich die maximalen Gebäude- und Firsthöhen innerhalb des Planungsermessens, wel-
     che die Bauverordnung einräumt.


28 - 51
                                                                    Geschäftsbericht 2012 – Anhang




7.a. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer weicht somit die Quartierplanung Hintere
     Wühre II in keinem Punkt in unzulässigem Mass von den Regelbauvorschriften der
     Wohnzone W3 ab, sondern sie bewegt sich innerhalb des von der Bauverordnung vor-
     gegebenen Spielraums. Sie beachtet durch die erhöhte Ausnutzung des Gebiets den
     Raumplanungsgrundsatz der haushälterischen Nutzung des Bodens. Mit ihr wird eine
     sinnvolle Nutzung und zweckmässige Neuüberbauung ermöglicht. Schliesslich nahm die
     Feuerschaukommission die Quartierplanung auch in einer ganzheitlichen Interessenab-
     wägung vor. So berücksichtigte sie einerseits raumplanungsrechtliche Interessen: Der
     zusätzliche Wohnungsbedarf erfordert unter Ausnützung der eingezonten Bauzonen und
     haushälterischem Umgang mit dem Boden eine innere Verdichtung. Dazu eignet sich
     das Quartierplangebiet Hintere Wühre als eigentliche Baulücke am Dorfrand. Anderer-
     seits ist die Quartierplanung aber auch den Interessen der Beschwerdeführer entgegen-
     gekommen, indem sie unter anderem einige gesetzlich mögliche Grenzabstände, Ge-
     bäude- und Firsthöhen reduzierte. Die Beschwerdeführer vermögen die Interessenab-
     wägung mit ihren Vorbringen nicht als rechtswidrig oder qualifiziert ermessenfehlerhaft
     zu widerlegen. Dem Quartierplan Hintere Wühre II stehen auch keine höherwertigen In-
     teressen entgegen.

8.a. Schliesslich behaupten die Beschwerdeführer, dass das Einordnungsgebot gemäss
     Art. 51 Abs. 1 BauG durch den Quartierplan Hintere Wühre II verletzt werde. Die mit
     dem Quartierplan ermöglichte viergeschossige Bauweise und die Regelbauweise in der
     Zone W3 überragenden First- und Gebäudehöhen würden sich offensichtlich nicht in das
     Ortsbild eingliedern, wie es durch die bestehende Überbauung nördlich und östlich des
     Plangebietes vorgegeben sei. Die zweigeschossigen Bauten nördlich der Kaustrasse,
     welche eine einheitliche Gebäudeflucht bilden würden und auch nach Ansicht der Vo-
     rinstanz in ästhetischer Hinsicht zweifellos schützenswert seien, würden sogar im
     wahrsten Sinne des Wortes "in den Schatten gestellt" und erdrückt.

     Der Entscheid der Vorinstanzen lasse sich auch nicht mit den bereits heute südlich der
     Kaustrasse befindlichen Häusern begründen. Auch diese würden nicht die Dimension
     aufweisen, welche mit der angefochtenen Quartierplanung ermöglicht würde. Zudem
     lasse sich eine spätere Bausünde nicht mit früheren rechtfertigen. Entgegen der Vo-
     rinstanz sei der sich ergebende "Kontrast" deshalb auch keineswegs Folge der Zonen-
     planung, sondern vielmehr Folge der durch die Vorinstanzen, wie dargelegt, in Abwei-
     chung von Gesetz und Bauverordnung bewilligten Abweichungen von der nach Zonen-
     planung und Bauverordnung geltenden Regelbauweise. Dazu komme schliesslich noch,
     dass sich die vorgesehene, überaus dichte und massige Überbauung nicht nur negativ
     auf das unmittelbar anschliessende Ortsbild auswirke, sondern das Landschaftsbild weit-
     räumig beeinträchtige, da die künftige Überbauung des Plangebiets von weit her ein-
     sehbar sei und sich entsprechend störend im Landschaftsbild auswirken werde.

b.   Gemäss Art. 51 Abs. 1 BauG sind Bauten in Höhe, Baumassenverteilung und Farbge-
     bung sowie bezüglich Umgebungsgestaltung in ihre bauliche und landschaftliche Umge-
     bung einzugliedern und dürfen das Landschafts-, Orts- und Strassenbild oder dessen
     Charakter nicht wesentlich beeinträchtigen.



                                                                                           29 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     Bei Art. 51 Abs. 1 BauG handelt es sich um eine sogenannte Ästhetikklausel, welche
     einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt. Den kantonalen und kommunalen Behörden
     wird bei der Anwendung von Ästhetikklauseln ein grosser Beurteilungsspielraum einge-
     räumt. In konstanter Praxis wird bei der Überprüfung der Auslegung und Anwendung
     von unbestimmten Rechtsbegriffen, die als Rechtsfrage grundsätzlich frei erfolgt, Zu-
     rückhaltung geübt. In diesen Fällen soll das Gericht so lange nicht eingreifen, als die
     Auslegung der Verwaltungsbehörden vertretbar erscheint (vgl. Zumstein, Die Anwen-
     dung der ästhetischen Generalklauseln des kantonalen Baurechts, St.Gallen 2001,
     S. 164; Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser, Öffentliches Prozessrecht, 2. Auflage,
     Basel 2010, §23 N 1601; Kölz/Bosshart/Röhl, a.a.O., §50 N 73; BGE 119 Ib 254;
     1P.280/2002 vom 28. Oktober 2002, E. 3.4).

     Das ästhetische Urteil über ein Bauvorhaben muss sich auf objektive und grundsätzliche
     Gesichtspunkte stützen und auf einem Werturteil beruhen, das Auffassungen entspricht,
     die eine gewisse Verbreitung und Allgemeingültigkeit beanspruchen dürfen. Beurteilun-
     gen aufgrund eines beliebigen subjektiven Empfindens, besonders ästhetischer Emp-
     findlichkeit oder spezieller Geschmacksrichtung sind zu vermeiden (vgl. Zumstein, a.a.O.,
     S. 119; BGE 82 I 108).

     Mit dem Einordnungsgebot gemäss Art. 51 Abs. 1 BauG ist das Bauvorhaben einerseits
     für sich allein und andererseits in seinem Zusammenhang mit der baulichen und land-
     schaftlichen Umgebung zu beurteilen. Bauten ordnen sich dann ein, wenn sie bezüglich
     ihres Standorts und ihrer Gestaltung die charakteristischen Eigenheiten der beanspruch-
     ten Landschaft nicht störend verändern. Besonders zu berücksichtigen sind landschaftli-
     che Elemente und charakteristische Gestaltungselemente, die in der Umgebung vor-
     kommen, wie etwa die Situierung der Baukörper, ihre Formgebung und Proportionen
     und Gemeinsamkeiten bezüglich Baustils. Die relevante Umgebung des Bauvorhabens
     ist als Gesamtheit zu betrachten und das Projekt ist gewissermassen in das Gesamtbild
     hinein zu projizieren. Der Gestaltungsspielraum wird durch die Empfindlichkeit der Land-
     schaft und die Massgeblichkeit der überkommenen Bauweise bestimmt. Das Einord-
     nungsgebot wirkt umso stärker, je einheitlicher die Umgebung und je schutzwürdiger die
     in Anspruch genommene Landschaft ist. Landschaften gelten vorweg als empfindlich,
     wenn sie wegen ihrer besonderen Schönheit und Eigenart oder ihres Erholungswertes
     entweder rechtlichen Schutzbestimmungen unterworfen sind oder Aufnahme in ein In-
     ventar schutzwürdiger Landschaften und Ortsbilder gefunden haben. Ist das betroffene
     Gebiet lediglich von durchschnittlicher Qualität, ist kein diskretes Verbergen der Archi-
     tektur oder gar eine bestimmte Formensprache geboten; auch die Akzentuierung der
     Landschaft durch auffallende Werke oder das Setzen baulicher Schwerpunkte kann
     durchaus zulässig sein (vgl. Zumstein, a.a.O., S. 144 f.; Waldmann/Hänni, Raumpla-
     nungsgesetz, Bern 2006, Art. 3 N 27; GVP SG 1995 Nr. 93, S. 216).

     Die Anwendung von Ästhetik-Vorschriften darf nicht dazu führen, dass generell - etwa
     für ein ganzes Quartier - die Zonenordnung aus den Angeln gehoben würde. Wenn die
     Zonenvorschriften ein gewisses Bauvolumen zulassen, kann ein Bauvorhaben gestützt
     auf die Ästhetikklausel nur dann verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche Inte-
     ressen dies verlangen (vgl. Hänni, a.a.O., S. 319).


30 - 51
                                                                      Geschäftsbericht 2012 – Anhang




c.   Wie anlässlich des Augenscheins vom 6. Dezember 2011 festgestellt wurde, liegt die
     Parzelle Nr. 356, Hintere Wühre, am Rand des überbauten Dorfkerns von Appenzell und
     weist in Richtung Südwesten eine leichte Steigung auf. Das Planungsgebiet grenzt im
     Bereich der Riedstrasse an eine Ortsbildschutzzone an (vgl. Zonenplan, eingesehen in
     www.geoportal.ch; FSK act. 26, S. 3, Ziff. 1.2.). Auf der östlich angrenzenden Fläche
     stehen unter anderem grössere Gebäude unterschiedlichsten Baustils, unter anderem
     auch ältere Flachdachbauten, die Wühre-Turnhalle und diverse Schulgebäude. Im Nor-
     den der Parzelle befinden sich an der Kaustrasse rund zehn Wohnhäuser mit Sattel-
     bzw. Giebeldächern, welche eine einheitliche Gebäudeflucht bilden und ebenfalls in der
     Ortsbildschutzzone liegen (vgl. Zonenplan, eingesehen in www.geoportal.ch). Diejenigen
     Häuser, welche unmittelbar gegenüber der Parzelle Nr. 356 stehen, weisen eine Höhe
     von 6m bis 7m auf. Etwas weiter nordwestlich von der Kaustrasse befindet sich ein ori-
     ginal erhaltenes Bauernhaus (Kreuzfirsthaus). In den noch weiter nördlich gelegenen
     Quartieren Gaishaus und St.Anton stehen diverse viergeschossige Mehrfamilienhäuser
     unterschiedlichsten Baustils.

d.   Die nach der Quartierplanung möglichen viergeschossigen Bauten heben sich tatsäch-
     lich durch ihre Höhe zu den bestehenden unmittelbar angrenzenden Gebäuden, insbe-
     sondere zu der nördlich der Kaustrasse gelegenen Häuserzeile, ab. Die Umgebung wird
     jedoch durch die Realisierung der Quartierüberbauung nicht störend verändert. Sie weist
     mit Ausnahme der Häuser nördlich der Kaustrasse, welche in Bezug auf ihren Baustil
     ähnlich sind und dieselbe Ausrichtung aufweisen, keinen einheitlichen Baucharakter auf.
     Vielmehr ist sie von unterschiedlichsten Baustilen mehrerer Jahrzehnte geprägt. Hinzu
     kommt, dass das Quartierplangebiet mit Ausnahme des nordöstlichen Teils rundum an
     Strassen (Kau-, Pulverturm- und Riedstrasse) grenzt. Auch die Landschaft ist nicht von
     überdurchschnittlicher Qualität. Die beiden Gebiete, welche sich in der Ortsbildschutz-
     zone befinden, haben keine Aufnahme in einem Ortsbildinventar gefunden. Kultur-
     schutzgegenstände sind ebenfalls keine betroffen (vgl. FSK act. 26, S. 3, Ziff. 1.2.). Die
     Landschaft wird wohl durch das Bauvorhaben verändert, was jedoch vom Souverän
     durch Ausscheidung des Gebiets in die Wohnzone W3 und später durch Annahme des
     Quartierplans in Kauf genommen wurde. Auch weiträumig betrachtet wird die geplante
     Überbauung die Landschaft nicht dominanter prägen als die Hochbausiedlungen in den
     Gebieten Gaishaus und St.Anton. Die nähere Umgebung des Quartierplangebiets weist
     demnach kein einheitliches Bild auf, sondern präsentiert sich sehr heterogen. Mit der
     beabsichtigten Überbauung im Quartierplangebiet Hintere Wühre II wird sie einzig um
     ein weiteres architektonisch akzentuiertes Gestaltungselement ergänzt. Die Standes-
     kommission hat demnach zu Recht bejaht, dass die Vorschriften des Quartierplans dem
     Einordnungsgebot gemäss Art. 51 Abs. 1 BauG nicht entgegenstehen. Insgesamt wird
     mit der Quartierplanung Hintere Wühre II eine gute, der baulichen und landschaftlichen
     Umgebung entsprechende Gesamtwirkung erreicht.

e.   Die für Quartierplanungen festgelegten Vorschriften lassen eine gewisse Massigkeit der
     geplanten Bauten zu, welche auch entsprechende Schatten werfen können. Besondere
     Vorschriften über den maximal zulässigen Schattenwurf, welche gemäss Art. 15 Abs. 3
     BauG möglich wären, wurden jedoch nicht erlassen. Überwiegende Interessen, welche



                                                                                             31 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     der regelkonformen Quartierplanung aus ästhetischer Sicht entgegenstehen würden,
     sind weder erkennbar noch werden sie durch die Beschwerdeführer geltend gemacht.

9.   Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Feuerschaukommission die Quartierpla-
     nung Hintere Wühre II innerhalb ihres Gestaltungsspielraums und somit gesetzeskon-
     form erlassen hat. Der zonenplanerische Kerngehalt bzw. der Sinn und Zweck der Zo-
     nenplanung, nämlich die haushälterische Nutzung des Baulands und die ruhigen und
     gesunden Wohnverhältnisse, und das Einordnungsgebot gemäss Art. 51 Abs. 1 BauG
     wurden bei der Planung beachtet. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet, wes-
     halb sie abzuweisen ist.

                                 (Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht,
                                 Entscheid V 5-2011 vom 6. Dezember 2011)




32 - 51
                                                                     Geschäftsbericht 2012 – Anhang




2.3.   Das Kennzeichen "Flauderspiel" ist mit der Marke "Flauder" verwechsel-
       bar.


Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Mineralquelle Gontenbad AG bezweckt gemäss Handelsregisterauszug die Herstellung
und den Vertrieb von Mineralwassern, Fruchtsäften, Spirituosen und Likören unter Verwen-
dung der Marke Goba und entsprechender Nutzung der Mineralquellen Gontenbad. Sie
hinterlegte die Schweizer Wortmarke Nr. 503367 "Flauder" für Mineralwasser und Fruchtge-
tränke, Nizza Klassifikation Nr. 32, am 5. Juni 2002. Die Schutzfrist der Marke "Flauder"
wurde bis zum 5. Juni 2022 verlängert. "Flauder" ist ein alkoholfreies, kohlensäurehaltiges
Getränk mit Holunderblüten- und Melissengeschmack.
Die SPEEDTRADE GmbH bezweckt gemäss Handelsregisterauszug die Herstellung, den
Vertrieb, Import, Export und Handel mit alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken,
Genuss- und anderen Nahrungs- und Lebensmittel, sowie Waren aller Art (kläg. act. 3). Sie
vertreibt seit Januar 2011 ein kohlensäurehaltiges und einen Alkoholgehalt von 8% aufwei-
sendes Getränk unter der Bezeichnung "Flauderspiel".
Am 18. Juli 2011 reichte der Rechtsvertreter der Mineralquelle Gontenbad AG (folgend:
Klägerin) Klage gegen die SPEEDTRADE GmbH (nachfolgend: Beklagte) ein mit dem
Rechtsbegehren, es sei der Beklagten, unter Androhung der Bestrafung ihrer verantwortli-
chen Organe und geschäftsführenden Personen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche
Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB (Bestrafung mit Busse) für den zu Widerverhand-
lungsfall, zu verbieten, das Zeichen "Flauderspiel" zur Kennzeichnung von Getränken auf
Verpackungen, Geschäftspapieren, in der Werbung oder sonst wie im geschäftlichen Ver-
kehr zu gebrauchen und unter dem Zeichen "Flauderspiel" Getränke anzubieten oder zu
vertreiben, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten.
Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klage.


Aus den Erwägungen

III.

1.1. Gemäss Art. 13 Abs. 1 MSchG verleiht das Markenrecht dem Inhaber das ausschliessli-
     che Recht, die Marke zur Kennzeichnung der Waren, für die sie beansprucht wird, zu
     gebrauchen und darüber zu verfügen. Der Markeninhaber kann anderen verbieten, ein
     Zeichen zu gebrauchen, das nach Art. 3 Abs. 1 MSchG vom Markenschutz ausge-
     schlossen ist, so insbesondere das Zeichen auf Waren oder deren Verpackung anzu-
     bringen (lit. a), unter dem Zeichen Waren anzubieten oder in Verkehr zu bringen (lit. b)
     oder das Zeichen auf Geschäftspapieren, in der Werbung oder sonst wie im geschäftli-
     chen Verkehr zu gebrauchen (lit. e).

1.2. Der Schutzumfang der Marke, welcher bestimmt, auf welche Kennzeichen sich die
     Abwehrbefugnisse des Markeninhabers erstrecken, ist in Art. 3 MSchG geregelt
     (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 13 N 1 f.).




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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG sind Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, die
     einer älteren Marke ähnlich und für gleiche oder gleichartige Waren bestimmt sind, so-
     dass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt.

1.3. Zwischen den Parteien ist vorliegend strittig, ob zwischen der klägerischen Marke "Flau-
     der" und der beklagten Marke "Flauderspiel" eine Verwechslungsgefahr besteht. Ob eine
     solche besteht, ist eine Rechtsfrage und ein normativ-wertender Entscheid des Richters
     (vgl. Marbach, Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Dritter Band,
     Kennzeichenrecht, erster Halbband, Markenrecht, 2. Auflage, Basel 2009 N 942). Dabei
     ist immer von der Kernaufgabe der Marke auszugehen: Der rechtliche Schutz der Unter-
     scheidungsfunktion (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 1 N 37 ff.; Marbach,
     a.a.O., N 177). Die Unterscheidungsfunktion ist einerseits beeinträchtigt, wenn zu be-
     fürchten ist, dass die massgeblichen Verkehrskreise sich durch die Ähnlichkeit der Zei-
     chen irreführen lassen und Waren, die das eine oder das andere Zeichen tragen, dem
     falschen Markeninhaber zurechnen. Sie ist andererseits beeinträchtigt, falls das Publi-
     kum die Zeichen zwar auseinanderzuhalten vermag, aufgrund ihrer Ähnlichkeit aber fal-
     sche Zusammenhänge vermutet, insbesondere an Serienmarken denkt, welche ver-
     schiedene Produktelinien des gleichen Unternehmens oder von mehreren, wirtschaftlich
     miteinander verbundenen Unternehmen kennzeichnen (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin
     [Hrsg.], a.a.O., Art. 1 N 30 f.; BGE 128 III 441). Eine Marke kann ihre Unterscheidungs-
     funktion nur erfüllen, wenn ihr eine gewisse Exklusivität zukommt (vgl. Marbach, a.a.O.,
     N 676 f.). Zweck der Marke ist es nämlich, die gekennzeichneten Waren von anderen
     Waren zu unterscheiden, um die Verbraucher in die Lage zu versetzen, ein einmal ge-
     schätztes Produkt in der Menge des Angebots wiederzufinden (vgl. BGE 122 III 382,
     E. 1).

     Die Verwechslungsgefahr ist folglich abhängig von der Warenähnlichkeit, der Zeichen-
     ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke. Auch ist von Bedeutung, an
     welche Verkehrskreise sich die betreffenden Waren richten. Diese Kriterien bilden ein
     bewegliches System: Je näher sich die Waren sind, desto grösser wird das Risiko von
     Verwechslungen und desto stärker muss sich das jüngere Zeichen vom älteren abheben
     (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 1 N 45 ff., Art. 3 N 45 f.).

     Um im Rahmen einer Gesamtbewertung die Verwechslungsgefahr beurteilen zu können,
     ist im Einzelnen zuerst zu bestimmen, in welchem Grad die genannten Kriterien - Gleich-
     artigkeit, Zeichenähnlichkeit, Kennzeichnungskraft der Marke "Flauder", massgeblicher
     Verkehrskreis - erfüllt sind.

2.1. Das Kriterium der Gleichartigkeit definiert den Exklusivitätsbereich einer Marke in pro-
     duktspezifischer Hinsicht (vgl. von Büren/Marbach/Ducrey, Immaterialgüter- und Wett-
     bewerbsrecht, 3. Auflage, Bern 2008, N 621). Die Unterscheidungskraft einer Marke wird
     so lange nicht gestört, als ein jüngeres Zeichen für völlig andere Waren oder Dienstleis-
     tungen verwendet wird (vgl. von Büren/Marbach/Ducrey, a.a.O., N 633). Waren sind je-
     doch typischerweise dann gleichartig, wenn sie aus der Sicht eines durchschnittlichen
     Abnehmers bzw. der massgeblichen Verkehrskreise funktional austauschbar sind, res-
     pektive wenn sie - in einem weiteren Sinn verstanden - zum gleichen Markt gehören. In
     erster Linie sind die Eigenschaften und der Verwendungszweck zu vergleichen          (vgl.

34 - 51
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    Marbach, a.a.O., N 820; Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 226 ff., 249).
    Wenn die in Betracht zu ziehenden Verbraucherkreise und insbesondere die Letzt-
    abnehmer auf den Gedanken kommen können, die unter Verwendung ähnlicher Marken
    angepriesenen Waren würden angesichts ihrer üblichen Herstellungs- und Vertriebsstät-
    ten aus ein und demselben Unternehmen stammen oder doch wenigstens unter der
    Kontrolle des gemeinsamen Markeninhabers von verbundenen Unternehmen hergestellt,
    sind zwei Waren gleichartig. Es genügt die mittelbare Verwechslungsgefahr, bei welcher
    die eine Markenware mit der anderen gedanklich in Verbindung gebracht wird bzw. auf-
    grund der konzeptionellen Ähnlichkeit oder der integralen Übernahme der älteren Marke
    befürchtet werden muss, dass die Abnehmer falsche Rückschlüsse ziehen könnten: Sei
    es, dass eine sachliche Erweiterung oder eine Differenzierung respektive Segmentie-
    rung des bereits bestehenden Angebotes des Markeninhabers angenommen wird, oder
    sei es, dass die Abnehmer zumindest von einer unternehmensmässigen Verbundenheit
    ausgehen. Denn sobald ein solcher Zusammenhang hergestellt wird, werden die Erfah-
    rungen mit den Leistungen des einen Unternehmens auf diejenigen mit dem anderen
    übertragen, womit sich die Verwechslungsgefahr verwirklicht (vgl. David, Markenschutz-
    gesetz, Muster- und Modellgesetz, 2. Auflage, Basel 1999, Art. 3 N 35; Noth/Büh-
    ler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 23; von Büren/Marbach/Ducrey, a.a.O., N 638,
    658; Marbach, a.a.O., N 788, N 961).

    Das Nizza-Klassifikationsabkommen ist ein blosses Ordnungsinstrument, seine Bedeu-
    tung ist also auf den administrativen Bereich beschränkt; namentlich wird die rechtliche
    Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren durch die Klassifikation in keiner Weise beein-
    flusst bzw. präjudiziert (Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Einleitung N 53; von Bü-
    ren/David [Hrsg.], Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, III/1, Mar-
    kenrecht, 2. Auflage, Basel 2009, N 92; von Büren/Marbach/Ducrey, a.a.O., N 637; Urteil
    des Bundesgerichts 4A_330/2008 vom 27. Januar 2010, E. 3.4.; Urteil des Bundesge-
    richts 4A_103/2008 vom 7. Juli 2008, E. 8.2., BGE 96 II 257 E. 2). Nach ständiger Praxis
    sind weder alle Waren derselben Klasse zwingend gleichartig, noch sind Waren ver-
    schiedener Klassen stets nicht gleichartig (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O.,
    Art. 3 N 278). So qualifizierte die Rechtsprechung insbesondere nichtalkoholische Ge-
    tränke der Nizza-Klassifikation 32 und alkoholische Mischgetränke der Klasse 33 als
    gleichartige Substitutionsprodukte, zum Beispiel Vermouth/Bitter und alkoholfreier Aperi-
    tif auf Artischockenbasis oder Redbull als nichtalkoholisches Getränk und das Bierge-
    tränk Stierbräu (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 258; David, a.a.O.,
    Art. 3 N 39, 42; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-1085/2008 vom 13. November
    2008, E. 5.2.).

2.2. Die Klägerin erachtet die Gleichartigkeit zwischen den Getränken "Flauder" und "Flau-
     derspiel" als gegeben. "Flauderspiel" als Schaumwein bzw. kohlensäurehaltiges Getränk
     mit Holundergeschmack unterscheide sich von "Flauder" neben allfälligen geschmackli-
     chen Eigenheiten insbesondere dadurch, dass es ein alkoholhaltiges Getränk sei. "Flau-
     derspiel" sei weder ein Aufputschgetränk noch eine Spirituose oder enthalte Spirituosen.
     Einzig die leichte Alkoholhaltigkeit eines Getränks genüge nicht, um die Gleichartigkeit
     mit anderen, nicht alkoholischen Getränken zu vermeiden. Beide Getränke würden sich
     an die gleichen Abnehmerkreise richten und würden zu vergleichbaren Anlässen kon-

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     sumiert. Dass die Konsumgelegenheiten, bei denen die "Flauder"-Getränke der Klägerin
     konsumiert würden, weiter seien, weil es sich nicht um alkoholische Getränke handle,
     ändere daran nichts. Wegen seines frischen Geschmacks werde "Flauder" zudem häufig
     als Apéro-Getränk verwendet, und gerade bei solchen Gelegenheiten zu anderen Ge-
     tränken, die oft alkoholhaltig seien, dazu gemischt. Damit würden bei den Gelegenheiten,
     bei denen auch das Produkt der Beklagten konsumiert werden solle, die ohnehin gerin-
     gen Unterschiede zwischen den Produkten weitgehend verschwinden. Die Marke "Flau-
     der" werde auch im Produktebereich Biermischgetränke verwendet. Die lizenzierte Nut-
     zung der Marke "Flauder" für das Produkt "Flauder-Panaché" durch die Brauerei Locher
     AG sei stellvertretender Gebrauch nach Art. 11 Abs. 3 MSchG, welcher der Klägerin zu-
     zurechnen sei. Hier bestehe ebenfalls Gleichartigkeit unter den Produkten. Hinzu kom-
     me, dass die Klägerin bereits seit rund 60 Jahren Spirituosen vertreibe. Es bestehe
     demnach eine erhebliche Gefahr, dass die massgeblichen Abnehmerkreise zur Auffas-
     sung gelangen würden, die unter ähnlichen Marken angebotenen Produkte würden aus
     demselben Unternehmen stammen oder stünden zumindest unter der Kontrolle der Klä-
     gerin.

2.3. Die Beklagte hingegen verneint Gleichartigkeit der beiden Getränke. Die beiden Produk-
     te - wie auch das "Flauder-Panaché" als alkoholfreies Getränk - würden sich erheblich
     im Geschmack, Beschriftung, Vertriebskanäle und Alkoholgehalt unterscheiden. Gleich
     sei nur, dass es beides Getränke seien und sie eine gleichartige Bezeichnung auswei-
     sen würden. "Flauderspiel" enthalte einen erheblichen Alkoholgehalt von 8%, weshalb
     es die Marke "Flauder", welche ausschliesslich für Mineralwasser und Fruchtgetränke
     der Klasse 32 hinterlegt werde, nicht tangiere. Für die Klasse 33 (alkoholische Getränke)
     geniesse die Wortmarke "Flauder" keinen Schutz. Das Nizza-Abkommen sei wohl nicht
     vorbehaltlos ausschlaggebend, habe jedoch eine grundsätzliche Bedeutung. Von einer
     Substitution zwischen nichtalkoholischen und alkoholischen Getränken könne nicht in
     jedem Fall ausgegangen werden. Im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom
     12. November 2008 (B-1085/2008), sei zwischen Bier sowie nicht alkoholischen Mineral-
     und Sprudelwassern und alkoholischen Mischgetränken mit Aufputschmitteln nur eine
     entfernte Gleichartigkeit bejaht worden, dies mit dem Hinweis auf die unterschiedliche
     Produktionsart und weil die Getränke zu "eher anderen Gelegenheiten" nachgefragt
     würden. Zu dieser Auffassung sei das Bundesverwaltungsgericht gelangt, obwohl unbe-
     stritten sein dürfte, dass junge Erwachsene im Ausgang bevorzugt Bier und alkoholische
     Mischgetränke (mit oder ohne Aufputschmittel) konsumieren würden. Umso mehr würde
     es auf der Hand liegen, dass hier keine Warengleichheit bestehen würde. So handle es
     sich beim Getränk der Beklagten um einen Schaumwein, der auf eine vollkommen un-
     terschiedliche Weise als das von der Klägerin angebotene Getränk produziert werde.
     Zudem handle es sich beim Produkt "Flauderspiel" um ein Apérogetränk für Erwachsene
     zu speziellen Anlässen, während es sich beim Produkt "Flauder" um ein Mineralwasser
     mit Aromazusatz, einen Durstlöscher, handle. "Flauder" und "Flauderspiel" würden of-
     fensichtlich zu unterschiedlichen Anlässen und aus unterschiedlichen Beweggründen
     konsumiert, womit weder Verwechslungsgefahr noch Substituierbarkeit bestehe.

2.4. Wohl wäre "Flauderspiel" als alkoholhaltiges Getränk nicht in derselben Nizza-Klassifika-
     tion wie "Flauder" einzuordnen. Hingegen sind beide Getränke kohlensäurehaltig und

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    haben Holundergeschmack. Sie sind funktional austauschbar bzw. dienen dem gleichen
    Zweck: "Flauder" ist auf dem Markt nicht nur als "Ur-Flauder", sondern auch als alkohol-
    freies Biermischgetränk erhältlich. Überdies wird es von den Konsumenten selbst mit Al-
    kohol gemischt. "Flauderspiel", welches mit 8% etwa den gleichen Alkoholgehalt auf-
    weist wie ein Starkbier, wird demnach bei vergleichbaren Anlässen gebraucht. Keines
    der beiden Getränke enthält Aufputschmittel oder gilt als Spirituose, womit allenfalls die
    Konsumation zu gleichen Gelegenheiten zu hinterfragen wäre. Da die Klägerin schon
    seit Jahrzehnten auch alkoholhaltige Getränke wie Spirituosen vermarktet, könnten die
    Konsumenten auf den Gedanken kommen, dass das Getränk "Flauderspiel", welches
    die Marke "Flauder" integral übernommen hat, ein neues Produkt der Klägerin oder ein
    von ihr mitlanciertes Produkt wie das Flauder-Panaché sei. Es liegt somit eine hohe
    Ähnlichkeit zwischen "Flauder" und "Flauderspiel" vor, weshalb sie als gleichartig zu be-
    werten sind. Jedenfalls besteht Substituierbarkeit, sodass eine Verwechslungsgefahr
    zumindest bei sehr ähnlichen Zeichen zu bejahen ist.

3.1. Die Zeichenähnlichkeit bestimmt sich bei Wortmarken durch Schriftbild, Wortklang und
     Sinngehalt (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 130). Nach herrschender
     Lehre und Rechtsprechung genügt eine Zeichenähnlichkeit in optischer, akustischer o-
     der semantischer Hinsicht (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 173). Von
     Bedeutung ist die Stelle, an der in konfligierenden Zeichen Gemeinsamkeiten oder Un-
     terschiede auftreten. Besondere Beachtung verdient der Wortanfang. Abweichungen in
     den Endungen fallen meist weniger ins Gewicht (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.],
     a.a.O., Art. 3 N 135 ff.; (vgl. Marbach, Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbe-
     werbsrecht, Dritter Band: Kennzeichenrecht, Markenrecht, 2. Auflage, Basel 2009,
     N 881). Wird eine ältere Marke vollständig in das jüngere Zeichen übernommen, liegt
     meist eine Zeichenähnlichkeit vor. Eine Kombination mit einem Zusatz schafft in der Re-
     gel keine hinreichende Unterscheidbarkeit. Bei einer solchen Kennzeichnung entsteht
     zwangsläufig der Eindruck eines Co-Branding, und der Konsument vermutet fälschli-
     cherweise wirtschaftliche Querbezüge irgendwelcher Art, zum Beispiel dass Serienzei-
     chen oder zumindest Marken von verbundenen Unternehmen vorliegen. Gleichzeitig
     droht damit die ältere Marke zu verwässern, was dem Zeicheninhaber nicht zuzumuten
     ist. Bei integraler Übernahme ist daher selbst schwachen Marken ein gewisser Ver-
     wechslungsschutz zuzugestehen, gleichgültig wie stark das Zusatzelement des Konkur-
     renten auch immer ist. Die Übernahme des Hauptbestandteils einer älteren Marke kann
     ausnahmsweise zulässig sein, wenn der übernommene Bestandteil derart mit einer neu-
     en Marke verschmolzen wird, dass er seine Individualität verliert und nur noch als unter-
     geordneter Teil des jüngeren Zeichens erscheint, bzw. das jüngere Zeichen einen ei-
     genständigen Gesamteindruck erhält (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3
     N 23 ff., 127 f.; vgl. Marbach, a.a.O., N 869, 963, 966; von Büren/Marbach/Ducrey,
     a.a.O., N 646; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B 1009/2010 vom 14. März 2011,
     E. 5.2). Die Zeichenähnlichkeit bestimmt sich nach dem Gesamteindruck der Marken auf
     die massgebenden Verkehrskreise. Der Gesamteindruck wird in erster Linie durch die
     kennzeichnungskräftigen Bestandteile geprägt (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.],
     a.a.O., Art. 3 N 121, 123). Bezüglich des Wortlauts haben Übereinstimmungen im Wort-
     anfang oft besonderes Gewicht, jedoch vermag die Verschiedenheit der Silbenzahl eine
     im Übrigen vorhandene Ähnlichkeit der Klangwirkung nicht zu beseitigen. Gemeinfreie

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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     oder schwache Silben vermögen - selbst wenn sie betont werden - in der Regel keine re-
     levante Ähnlichkeit zu begründen. Dies gilt ganz besonders, wenn der Zusatz beschrei-
     bend ist (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 144, 150, 153; David,
     a.a.O., Art. 3 N 19). Eine begriffliche Ähnlichkeit setzt voraus, dass die konfligierenden
     Zeichen je einen für die massgebenden Verkehrskreise erkennbaren Sinngehalt haben
     (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 156). Wortneuschöpfungen weisen
     in der Regel keinen ausgeprägten Sinngehalt auf (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.],
     a.a.O., Art. 3 N 171). Abnehmer dürften geneigt sein, originelle Marken rascher als Dut-
     zendmarken dem gleichen Unternehmen zuzuschreiben (vgl. David, a.a.O., Art. 3 N 41).
     Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit ist zu berücksichtigen, dass die beiden Zeichen meis-
     tens nicht gleichzeitig wahrgenommen werden. Vielmehr bleibt der Abnehmer bei seiner
     Identifizierung auf ein mehr oder weniger verschwommenes Erinnerungsbild angewiesen.
     Zuweilen ist dem Abnehmer die gesuchte Marke nicht einmal aus persönlicher Erfahrung
     bekannt, sondern er stützt sich auf Empfehlungen, Reklametexte oder andere flüchtig
     wahrgenommene Aussagen. Diesen kognitiven Unschärfen bei der Wahrnehmung und
     Memorisierung von Kennzeichen gilt es Rechnung zu tragen. Unter dem Gesichtspunkt
     der Zeichenähnlichkeit dürfen deshalb an das Differenzierungsvermögen keine allzu ho-
     hen Anforderungen gestellt werden. Vielmehr gilt es die möglichen und normalen Ver-
     schiebungen des Erinnerungsbilds in den Vergleich einzubeziehen (vgl. Marbach, a.a.O.,
     N 867 f.). Reine Wortmarken sind unabhängig von ihrer konkreten grafischen Gestaltung
     geschützt. Unterschiede bei der jüngeren Marke wie Gross-/Kleinbuchstaben, Schriftty-
     pen oder Schriftgrösse bewirken kein rechtlich relevantes abweichendes Schriftbild (vgl.
     Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 132). Im Markenrecht sind die konfligie-
     renden Zeichen als solche zu vergleichen. Ausserhalb der Zeichen liegende Umstände
     wie zum Beispiel die Verpackung sind unbeachtlich, finden aber im Rahmen der lauter-
     keitsrechtlichen Beurteilung Berücksichtigung und können möglicherweise eine lauter-
     keitsrechtliche Verwechslungsgefahr ausschliessen (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.],
     a.a.O., Art. 3 N 118, 120).

3.2. Die Klägerin geht von der Ähnlichkeit der beiden Kennzeichen "Flauder" und "Flauder-
    spiel" aus. Das von der Beklagten verwendete Zeichen "Flauderspiel" übernehme die
    Wortmarke der Klägerin unverändert und füge dieser lediglich noch den allgemeinen
    Begriff "-spiel" hinzu. Dieser zweite Begriff sei dem allgemeinen Wortschatz entnommen
    und falle bereits aus diesem Grund in der Kennzeichnungskraft deutlich hinter den vo-
    rangestellten Begriff "Flauder" zurück. Der Wortklang der zu vergleichenden Zeichen sei
    identisch, soweit der Begriff "Flauder" betroffen sei. Das Zeichen der Beklagten hänge
    diesem zwar noch den gängigen Begriff "-spiel" an. Dieser sei aber für den Wortklang
    wenig prägend, sodass der Wortklang auch insgesamt ähnlich bleibe. Gleiches gelte für
    das Schriftbild. Auch hier sei das angefochtene Zeichen der Beklagten im ersten, prä-
    genden Teil mit der Marke der Klägerin identisch. Die Anfügung "-spiel" verändere den
    Gesamteindruck nicht, sodass auch das Schriftbild ähnlich bleibe. Wenn die Beklagte
    behaupte, das Schriftbild ihres Kennzeichens "Flauderspiel" sei dem Schriftbild der klä-
    gerischen Marke "Flauder" nicht ähnlich und sie als Beweis dazu eine Abbildung einer
    Musterflasche "Flauderspiel" einreiche, verkenne sie den Begriff "Schriftbild". Es gehe
    dabei nicht um die konkrete Erscheinung des Produkts und die grafische Ausgestaltung
    des Schriftzuges, sondern vielmehr um die konkrete Buchstabenfolge des Kennzeichens

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    bzw. der geschützten Marke. Das Kennzeichen der Beklagten buchstabiere den Begriff
    "Flauder" genau so, wie die geschützte Marke der Klägerin. Damit sei das Schriftbild des
    beklagten Kennzeichens im Wortanfang identisch, was zur Verwechselbarkeit der zu
    vergleichenden Schriftbilder führe. Markenrechtlich geschützt sei die Wortmarke "Flau-
    der", also das Wort an sich, ohne zusätzlich graphische Ausgestaltung und ohne Pro-
    dukte- bzw. Verpackungsbestandteile. Schliesslich verändere sich der Sinngehalt des
    Zeichens der Beklagten durch die Hinzufügung des Allgemeinbegriffs "-spiel" kaum. Der
    Begriff "Flauder" drücke zum einen die Nähe zum Kanton Appenzell I.Rh. aus, zum an-
    deren auch die Leichtigkeit und Verspieltheit, die mit einem Schmetterling in Verbindung
    gebracht würden. Allenfalls werde die dem Begriff "Flauder" aus Wortbedeutung und als
    Dialektbegriff bereits innewohnende Verspieltheit zusätzlich betont. Damit werde aber
    der Sinngehalt höchstens leicht verschoben, von einer Veränderung könne nicht ge-
    sprochen werden. Ob die Beklagte weitere Produkte mit dem Wortbestandteil "-spiel"
    vertreibe oder plane, sei für die Beurteilung der hier zu beurteilenden Markenrechtsver-
    letzung nicht relevant.

3.3. Die Beklagte ihrerseits sieht die Zeichenähnlichkeit als nicht gegeben. So übernehme
     das von der Beklagten verwendete Zeichen "Flauderspiel" nicht die Wortmarke der Klä-
     gerin unverändert, sondern das Wort "Flauder". Um die Verspieltheit weiter zu betonen,
     sei der Wortteil "-spiel" hinzugefügt worden. Bestritten werde die Behauptung der Kläge-
     rin, wonach der Wortklang insgesamt und auch das Schriftbild ähnlich seien. Das
     Schriftbild bestimme sich nicht nur nach den verwendeten Buchstaben bzw. Silben, son-
     dern auch nach deren Aussehen. Unbestrittenermassen sei der erste Teil des Produkte-
     namens identisch. Dennoch ergebe die Gesamtwürdigung von Wortzusammensetzung,
     Schriftgestaltung sowie die Unterschiedlichkeit der Produkte in Bezug auf Konsumen-
     tenkreis, Alkoholgehalt, Vertriebswege, dass es an einer Markenrechtsverletzung fehle.

3.4. Indem die Beklagte die Marke "Flauder" als Wortanfang vollständig in ihr Kennzeichen
     "Flauderspiel" übernommen hat, begründet allein dies Zeichenähnlichkeit. Der Zusatz
     des gemeingebräuchlichen Wortbestandteils "-spiel" bildet keinen eigenständigen Ge-
     samteindruck. Der aussergewöhnliche, prägende und somit kennzeichnungskräftige Be-
     griff "Flauder" wird in "Flauderspiel" nicht derart verschmolzen, dass er seine Individuali-
     tät verliert und nur noch als untergeordneter Teil des Zeichens "Flauderspiel2 erscheint.
     Die Beklagte änderte auch nicht das Schriftbild, indem sie zum Beispiel den Anfangs-
     buchstaben "F" durch ein "V" ersetzte. Der Wortklang ist ebenfalls weitgehend ähnlich,
     liegt doch bei "Flauderspiel" die Betonung auf dem Wortbestandteil "Flauder". Der Un-
     terschied in der Silbenzahl durch den beschreibenden Anhang "-spiel" vermag die Ähn-
     lichkeit der Klangwirkung nicht zu beseitigen. Der Sinngehalt, nämlich die Assoziation
     zum Schmetterling, bleibt auch mit dem Zusatz "-spiel" unverändert. Der durchschnittli-
     che Konsument wird insbesondere die originelle Bezeichnung "Flauder" in Erinnerung
     behalten und weitere Getränke mit dem Bestandteil "Flauder" dem Unternehmen der
     Klägerin zurechnen, zumal die Klägerin das "Flauder" mit zwei weiteren Geschmacks-
     richtungen Quitten-Rhabarber und Holunderbeeren bereits diversifiziert hat
     (vgl. www.mineralquelle.ch). Hingegen sind weder der unterschiedliche Schrifttyp noch
     die unterschiedliche Gestaltung des Kennzeichens mittels Etikette oder Gebinde bei der
     Prüfung der Zeichenähnlichkeit von Bedeutung.

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Geschäftsbericht 2012 – Anhang




4.1. Der Schutzumfang einer Marke ist umso grösser, je höher ihre Kennzeichnungskraft ist.
     Dabei wird zwischen schwachen, normalen und starken Marken unterschieden. Starke
     Marken geniessen einen grossen Schutzumfang, während bei schwachen Zeichen be-
     reits bescheidene Abweichungen genügen, um einen rechtlich ausreichenden Abstand
     einzuhalten. Durchschnittliche Zeichen geniessen einen durchschnittlichen Schutzum-
     fang (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 69 ff.). Als ursprünglich
     schwach gelten Marken, deren wesentliche Bestandteile gemeinfrei sind oder sich eng
     an gemeinfreie Bestandteile anlehnen. Die Praxis beurteilt auch Wörter des allgemeinen
     Sprachgebrauchs als schwach (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 86
     ff.). Als stark sind solche Zeichen anzuerkennen, welche aufgrund ihres fantasiehaften
     Gehalts besonders unterscheidungskräftig wirken, oder aber aufgrund ihres intensiven
     Gebrauchs überdurchschnittliche Bekanntheit geniessen. Im ersten Fall rechtfertigt sich
     der erweiterte Schutz aufgrund der Kreativität bei der Markenbildung, im zweiten Fall
     aufgrund der langjährigen Aufbauarbeit (vgl. Marbach, Schweizerisches Immaterialgüter-
     und Wettbewerbsrecht, Dritter Band: Kennzeichenrecht, Markenrecht, 2. Auflage, Basel
     2009, N 979; Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 95). In der Schweiz ver-
     langt die Praxis in der Regel einen langjährigen Gebrauch der Marke und intensive Wer-
     bung. Eine Marke wird namentlich dadurch gestärkt, dass sie auf dem Markt eine hohe
     Bekanntheit erlangt hat (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 97 ff.). Die
     Ausstrahlung starker Marken erhöht die Wahrscheinlichkeit von Assoziationen respekti-
     ve die Gefahr, dass die Konsumenten ähnliche Drittmarken als Serienzeichen missdeu-
     ten oder aber als Kennzeichen gleichwertiger, austauschbarer Ersatzprodukte auffassen
     (vgl. von Büren/Marbach/Ducrey, a.a.O., N 665).

4.2. Die Klägerin führt aus, dass sie bereits seit der Markeneintragung im Jahr 2002 unter
     der Bezeichnung "Flauder" ein kohlensäurehaltiges Getränk mit Holunderblüten- und
     Melissenaroma vertreibe. Das Getränk "Flauder" werde seither äussert erfolgreich ver-
     trieben: Seit dem Jahr 2003 werde "Flauder" von der Migros vertrieben. Bis 2006 sei der
     Vertrieb nur über die Migros Ostschweiz im Rahmen von deren Programm "Aus der Re-
     gion für die Region" erfolgt. Seit 2006 biete Migros "Flauder" schweizweit an und auch
     Coop habe "Flauder" in sein Sortiment aufgenommen. Allein die Tatsache, dass dieses
     Produkt bis heute im Sortiment beider Grossverteiler enthalten sei, zeige den Erfolg von
     "Flauder" auf. Auch Volg biete "Flauder" in seinem Sortiment an. Wesentliche und stark
     genutzte Vertriebszweige der Klägerin seien auch die direkte Belieferung von Gastrobe-
     trieben und Abholmärkten. Auch einen internetgestützten Direktvertrieb unterhalte die
     Klägerin. Mit dem grossen Erfolg des Produkts und der damit zusammenhängenden
     starken Präsenz im Markt habe die Marke "Flauder" der Klägerin zwischenzeitlich be-
     trächtliche Bekanntheit erlangt. Die Bekanntheit könne im Übrigen auf ganz einfache
     Weise von jedermann verifiziert werden. Wer nach "Flauder" google, erhalte von den
     ersten 20 Treffern 17, welche sich direkt und ausdrücklich auf die Produkte der Klägerin
     beziehen würden. Ein solches Trefferbild wäre schlicht undenkbar, wenn die Marke
     "Flauder" in den vergangenen zehn Jahren keine oder nur eine geringe Bekanntheit er-
     langt hätte. Seit 2010 würden zudem zwei weitere Geschmacksrichtungen vertrieben,
     nämlich "Holunderbeeren" und "Rhabarber & Quitten". Das "Ur-Flauder" werde als
     "Flauder Original" vertrieben. Daneben stelle die Brauerei Locher AG unter der Marken-
     lizenz der Klägerin seit längerer Zeit ein Flauder-Panaché her, das die Klägerin ebenfalls

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    vertreibe. Die Bezeichnung "Flauder" stamme aus dem Begriff Flickflauder, der im Dia-
    lekt des Kantons Appenzell I.Rh. einen Schmetterling bezeichne und nur im Kanton Ap-
    penzell I.Rh. gebraucht werde. Die Marke der Klägerin "Flauder" leite sich aus diesem
    Dialektwort ab, das ausserhalb des Kantons Appenzell I.Rh. nicht bekannt sei. Mit der
    Verwendung des Begriffs "Flauder" für ein Getränk der Klägerin mit Holunderblütenge-
    schmack solle zum einen die Verbundenheit mit dem Kanton Appenzell I.Rh. dargestellt
    werden. Das Mineralwasser, welches die Klägerin zur Herstellung des Getränks "Flau-
    der" verwende, stamme aus der Mineralquelle Gontenbad. Gleichzeitig solle das Zei-
    chen mit der Anspielung auf den Schmetterling auch den Bezug zu einem leichten,
    fruchtig-blumigen Geschmack herstellen, der für Frische und Leichtigkeit stehe. Das
    Wort "Flauder" sei - ausser im Zusammenhang mit den Produkten der Klägerin - heute
    nicht mehr gebräuchlich. Es sei zwar 1881 gemäss dem Nachweis der Beklagten in ver-
    schiedenen Regionen vorgekommen, nicht aber in Appenzell I.Rh. In den letzten
    130 Jahren habe sich die Welt grundlegend verändert und damit auch der Sprachge-
    brauch. Automobil, Atomstrom, Telefon, Computer, Internet und Datenkommunikation
    seien zum Beispiel Wörter, die es 1881 noch nicht gegeben habe. In der Google-
    Trefferliste zu "Flauder" ergebe sich nirgends ein Hinweis auf ein im Sprachgebrauch
    verwendetes Wort Flauder. Das Zeichen "Flauder" zur Bezeichnung eines Getränks sei
    damit in bestem Sinne kreativ, neu und überraschend. Die Marke "Flauder" der Klägerin
    erweise sich als besonders unterscheidungskräftig und somit als starke Marke, der gros-
    ser Schutz zukomme. Dass der Begriff "Flauder" in dieser Form heute in der Schweiz
    überhaupt nicht mehr gebraucht werde, und das wohl schon seit mehreren Jahrzehnten,
    zeige deutlich, dass die Beklagte bei der Wahl des Kennzeichens "Flauderspiel" ganz
    bewusst die geschützte Marke der Klägerin übernommen habe.

4.3. Die Beklagte demgegenüber bestreitet, dass das Getränk "Flauder" beträchtliche Be-
     kanntheit erlangt habe. Aus dem Umstand, dass das Getränk "Flauder" von den Gross-
     verteilern Migros und Coop in das Sortiment aufgenommen worden sei, seien keine
     Rückschlüsse auf den Erfolg des Produkts zulässig. Vielmehr sei es so, dass Anbieter
     neuer Produkte den Grossverteilern hohe Promotionsbeträge entrichten könnten und
     müssten, damit diese Produkte in das Sortiment aufgenommen würden. Daraus, dass
     auch Volg das Getränk in seinem Sortiment anbiete und seit letztem Jahr zusätzliche
     Geschmacksrichtungen produziert würden, könne die Klägerin nichts zu ihren Gunsten
     ableiten. Unbeachtlich sei sodann der Vertrieb eines (alkoholfreien) "Flauder-Panachés"
     durch die Brauerei Locher AG. Selbst Marktumfragen seien nicht relevant betreffend der
     Frage, ob eine starke Marke vorliege. Die Bezeichnung "Flauder" sei gemäss Schweize-
     rischem Idiotikon ein Dialektwort, welches nicht ausschliesslich im Kanton Appenzell
     I.Rh., sondern auch in den Kantonen Aargau, Bern, Basel, Luzern, Zug und Zürich ver-
     wendet werde und etwas Leichtes, Flatterndes bezeichne. Mit Sicherheit stehe fest,
     dass das Wort "Flauder" nicht eine Wortschöpfung der Klägerin, sondern ein bestehen-
     des Dialektwort und gleichzeitig ein Wortteil des im Kanton Appenzell I.Rh. bestehenden
     Wortes "Flickflauder" darstelle. Damit handle es sich nicht um eine kreative Wortkon-
     struktion, schon gar nicht um eine Marke, welche mit viel Aufwand kreiert worden sei.
     Bei der Marke "Flauder" handle es sich nicht um eine starke Marke, welche besonderen
     Schutz geniesse, sondern höchstens um eine durchschnittliche Marke.


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4.4. "Flauder" wirkt aufgrund seines fantasiehaften Gehaltes besonders unterscheidungskräf-
     tig. Entgegen den Einwendungen der Beklagten kommt das Wort "Flauder" in den bei-
     den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. nicht vor. So ist es auch nicht in den
     beiden einschlägigen und aktuellen Appenzeller Wörterbüchern (vgl. Stefan Sondereg-
     ger, Thomas Gadmer, Appenzeller Sprachbuch. Der Appenzeller Dialekt in seiner Viel-
     falt, Appenzell und Herisau 1999; Joe Manser, Innerrhoder Dialekt. Mundartwörter und
     Redewendungen aus Appenzell Innerrhoden, Appenzell 2001) aufgeführt. Wohl kommt
     "Flauder" gemäss Schweizerischem Idiotikon, Wörterbuch der schweizerdeutschen
     Sprache, Band 1, Frauenfeld 1881, Sp. 1171 f., (BG act. 1), in verschiedenen Bedeu-
     tungen in den Kantonen Aargau, Basel Stadt, Zürich, Zug, Bern, Luzern und insbeson-
     dere im Zürcher Wehntal und im Aargauer Fricktal vor bzw. kam um 1880 vor, jedoch
     nicht in den Kantonen Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. Die Klägerin hat folglich
     glaubhaft gemacht, dass sie dieses Wort aus dem auffälligen Dialektwort "Flickflauder",
     welches nur im Kanton Appenzell I.Rh. verwendet wird, abgeleitet hat und sich bei der
     Markenfindung nicht an ausserkantonalen Dialektbegriffen orientierte. So hat die Kläge-
     rin die Marke "Flauder" werbemässig von Beginn weg mit einem Schmetterling kombi-
     niert. Die Behauptung der Klägerin, bei der Marke "Flauder" handle es sich um ein krea-
     tives, neues und überraschendes Kennzeichen, wird demnach geteilt. Hinzu kommt,
     dass "Flauder" nicht zuletzt auch durch den schweizweiten Vertrieb über die beiden
     Grossverteiler Coop und Migros und dank intensiver Werbung seit seiner Markteinfüh-
     rung im Jahr 2002 einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Die Marke "Flauder" ist
     folglich stark kennzeichnungskräftig und geniesst entsprechend einen erweiterten
     Schutzumfang.

5.1. Die massgeblichen Verkehrskreise bilden die aktuellen und potenziellen Abnehmer der
     normativ objektiviert definierten Produkte. Keine Rolle spielt eine spezifisch marketing-
     mässige Positionierung im Wettbewerb wie Verkaufsgebiet, Verkaufspreis oder Qualität
     (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 49 f.; Marbach, Die Verkehrskreise
     im Markenrecht, in: sic! 2007, S. 3, 10, Ziff. 4). Überhaupt keinen Einfluss auf die Ver-
     wechslungsgefahr hat der Umstand, ob Waren im Direktverkauf, über Spezialgeschäfte
     oder über Warenhäuser vertrieben werden. So steht es dem Markeninhaber frei, den
     Einsatz seiner Marke zu ändern und seine Markenprodukte auf andere Vertriebswege zu
     bringen (vgl. David, a.a.O., Art. 3 N 40). Der Sperrbereich einer Marke beschränkt sich
     nicht nur auf den effektiv bearbeiteten Markt. Er ist erweitert und erfasst auch gleicharti-
     ge Waren und Dienstleistungen. Oder anders formuliert: Der Schutz einer Marke er-
     streckt sich nach dem klaren Willen des Gesetzgebers auch auf Nachbarmärkte. Hinter
     diesem Konzept steht die Erkenntnis, dass jeder Wettbewerber sein Angebot in einem
     gewissen Umfang erweitern oder verändern kann (vgl. Marbach, a.a.O., sic! 2007, S. 9).
     Bei Massenartikeln des täglichen Bedarfs ist mit einer geringen Aufmerksamkeit und ei-
     nem kleineren Unterscheidungsvermögen der Konsumenten zu rechnen. Zu Massenarti-
     keln des täglichen Bedarfs zählen namentlich Lebensmittel, beispielsweise alkoholfreie
     Getränke, Bier oder Wein (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 52 f.).

5.2. Die Klägerin führt aus, dass die Beklagte für den Vertrieb ihrer Produkte im Wesentli-
     chen die gleichen Vertriebswege wie die Klägerin benutze. Die Klägerin sei auch bereits



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                                                                     Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     von Dritten auf das Produkt der Beklagten angesprochen und aufmerksam gemacht
     worden.

5.3. Die Beklagte macht geltend, dass die Vertriebswege der zur Diskussion stehenden
     Produkte unterschiedlich seien. Die Beklagte liefere fast ausschliesslich an Gastrobe-
     triebe und an Abholmärkte für Grossverbraucher (wie z.B. CCA), im Detailhandel würden
     ihre Produkte kaum gehandelt und Migros und Coop würden "Flauderspiel" nicht verkau-
     fen. Auch sei der Konsumenten- bzw. Kundenkreis der beiden Getränke völlig unter-
     schiedlich.

5.4. Die massgeblichen Abnehmerkreise bestehen sowohl bei der Marke der Klägerin als
     auch beim Kennzeichen der Beklagten aus einem Massenpublikum für schwach- bzw.
     nichtalkoholische Getränke. So führt die Klägerin bei ihrem Firmenzweck die Herstellung
     und den Vertrieb von Mineralwassern, Fruchtsäften, Spirituosen und Likören auf (vgl.
     GS act. 2). Seit Jahren stellt sie ausser Mineralwassergetränken auch alkoholhaltige Ge-
     tränke her und vertreibt diese auf dem Markt (vgl. www.mineralquelle.ch). Die beiden
     Getränke "Flauder" und "Flauderspiel" unterscheiden sich einzig durch den Alkoholge-
     halt. Dies hat aufgrund der breiten Getränkesortimente beider Parteien keine klare Tren-
     nung der Abnehmerkreise zur Folge. Irrelevant ist die aktuelle Vermarktung über teilwei-
     se verschiedene Vertriebskanäle, steht es doch den Parteien offen, den konkreten Ein-
     satzbereich ihrer Kennzeichen zu verändern.

6.   Zusammenfassend ist festzustellen, dass die beiden verwendeten Kennzeichen "Flau-
     der" und "Flauderspiel" eine grosse Kennzeichenähnlichkeit und Gleichartigkeit aufwei-
     sen. Die massgeglichen Abnehmerkreise bestehen bei beiden Kennzeichen aus einem
     Massenpublikum für schwach- bzw. nichtalkoholische Getränke. Hinzu kommt die starke
     Kennzeichnungskraft der Marke "Flauder". Es resultiert folglich eine hohe Verwechs-
     lungsgefahr zwischen den beiden Kennzeichen "Flauder" und "Flauderspiel".

     Die Beklagte verletzt somit durch die Bezeichnung ihres Getränks mit "Flauderspiel" das
     Markenrecht der Klägerin. Die Klage ist demnach gemäss Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 55
     MSchG zu schützen. Der Beklagten ist zu verbieten, die Bezeichnung "Flauderspiel" zur
     Kennzeichnung ihrer Getränke zu verwenden und unter dem Zeichen "Flauderspiel" Ge-
     tränke anzubieten oder zu vertreiben.

     Da die Klage bereits aus Markenrecht geschützt wird, braucht vorliegend nicht mehr
     geprüft zu werden, ob sie auch gemäss UWG zu schützen wäre.


                             (Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Zivil- und Strafge-
                             richt, Entscheid K 5-2011 vom 5. Juni 2012)




                                                                                            43 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




2.4.      KVG-Beschwerde
Der Ehemann haftet während des Zusammenlebens solidarisch mit seiner Ehegattin für ihre
Behandlungskostenbeteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Art. 163
i.V.m. Art. 166 ZGB). Der Beweis der Zustellung einer Mahnung wurde nicht erbracht, wes-
halb die Betreibung materiell nicht zulässig war (Art. 64a Abs. 1 und 2 KVG). Aufhebung der
Betreibung in analoger Anwendung von Art. 85a Abs. 3 SchKG.

I.

1.     X war im Jahr 2011 bei der Y AG gemäss KVG versichert.

2.     Am 20. März 2012 wurde X der Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Appenzell in der
       Betreibungs-Nr. Z über Fr. 60.25 nebst Zins zu 5% seit 2. März 2012 zuzüglich Mahn-
       kosten über Fr. 30.-- und Dossiereröffnungskosten von Fr. 30.-- zugestellt.

3.     X erhob gegen diese Betreibung am 29. März 2012 Rechtsvorschlag.

4.     Mit Verfügung vom 10. April 2012 hob die Y AG den Rechtsvorschlag gegen den Zah-
       lungsbefehl Nr. Z im Betrag von Fr. 174.25 vollständig auf. Der Rechtsvorschlag sei un-
       begründet, denn bei Vertragsabschluss sei die Verpflichtung eingegangen worden, die
       gesetzlichen Kostenbeteiligungen gemäss Art. 105b KVV zu bezahlen.

5.     Gegen diese Verfügung erhob X mit Schreiben vom 11. April 2012 Einsprache. Er habe
       von der Forderung über Fr. 60.25 keine Kenntnis, denn weder er noch seine Ehefrau, A,
       eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten hätten.

6.     Die Y AG wies am 24. April 2012 die Einsprache gegen die Betreibung Nr. Z ab und hielt
       an der Verfügung vom 10. April 2012 fest. Gleichzeitig stellte sie X die Selbstbehalt-
       Rechnung vom 21. Oktober 2011 über Fr. 60.25, deren Mahnung vom 19. Dezember
       2011 (Fr. 60.25 zuzüglich Mahnspesen von Fr. 10.--) und deren letzte Mahnung vom
       18. Januar 2012 (Fr. 60.25 zuzüglich Mahnspesen von Fr. 30.--) zu.

7.     X überwies am 14. Mai 2012 den Betrag von Fr. 60.25 an die Y AG (BF act. 5).

8.     Am 24. Mai 2012 reichte X (folgend: Beschwerdeführer) beim Kantonsgericht, Abteilung
       Verwaltungsgericht, Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Y AG (folgend:
       Beschwerdegegnerin) vom 24. April 2012 ein. (…)

(…)



II.

(…)

2.1. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerdebegründung aus, dass für ihn unklar
     sei, weshalb er für eine Forderung gegenüber seiner Ehefrau betrieben werde.


44 - 51
                                                                      Geschäftsbericht 2012 – Anhang




2.2. Die Beschwerdegegnerin erwidert, dass der Beschwerdeführer für die Kostenbeteiligung
     seiner Ehefrau solidarisch hafte.

2.3. Indem der Beschwerdeführer die von der Beschwerdegegnerin betriebene Forderung
     von Fr. 60.25 mit Valuta 14. Mai 2012 ab seinem Konto bezahlte, hat er die solidarische
     Haftung mit seiner Ehegattin anerkannt. Bezüglich dieser Rechtsfrage geniesst der Be-
     schwerdeführer demnach kein Rechtsschutzinteresse, weshalb darauf nicht einzutreten
     ist.

    Im Übrigen vertritt jeder Ehegatte während des Zusammenlebens die eheliche Gemein-
    schaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie (Art. 166 Abs. 1 ZGB). Jeder Ehegatte
    verpflichtet sich durch seine Handlungen persönlich und, soweit diese nicht für Dritte er-
    kennbar über die Vertretungsbefugnis hinausgehen, solidarisch auch den anderen Ehe-
    gatten (Art. 166 Abs. 3 ZGB).

    Die laufenden Bedürfnisse betreffen im Wesentlichen Unterhaltspositionen im Rahmen
    von Art. 163 ZGB (vgl. Büchler/Jakob [Hrsg.], Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Basel
    2012, Art. 166 N 4). Zum gebührenden Unterhalt gemäss Art. 163 ZGB gehört auch die
    Behandlungskostenbeteiligung von 10% (Selbstbehalt) der obligatorischen Krankenpfle-
    geversicherung gemäss Art. 64 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b KVG (vgl. Bräm/Hasenböhler,
    Zürcher Kommentar, Zürich 1998, Art. 163 ZGB N 34, Art. 166 ZGB N 39; Urteil des
    Eidgenössischen Versicherungsgerichts K 99/02 vom 23. Juni 2003, E. 4.2.2.).

    Dies hat zur Folge, dass der Beschwerdeführer als solidarisch haftender Ehegatte für die
    Behandlungskostenbeteiligung von 10% (Selbstbehalt) der obligatorischen Krankenpfle-
    geversicherung seiner Ehegattin belangt werden kann.

    Die Beschwerdegegnerin durfte somit gegenüber dem Beschwerdeführer als solidarisch
    haftendem Ehegatten den Selbstbehalt, welcher aus einer ärztlichen Behandlung seiner
    Ehegattin resultierte, in Rechnung stellen.

3.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er weder die Rechnung noch die Mahnun-
     gen über den Betrag von Fr. 60.25 erhalten habe. Ihm sei es objektiv nicht möglich, die
     Nicht-Zustellung einer nicht eingeschriebenen Sendung zu beweisen. Die Beschwerde-
     gegnerin habe den Beweis zu erbringen, dass die fraglichen Dokumente zugestellt wor-
     den seien. Den Beweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Zustellungen bleibe
     die Beschwerdegegnerin schuldig. Es fehle der Nachweis, dass die Beschwerdegegne-
     rin die Originalrechnungen/Mahnungen richtig adressiert, ausgedruckt, couvertiert, fran-
     kiert und der Post übergeben habe. Wenn von mehreren Aussendungen eines Absen-
     ders alle Sendungen bei einem Empfänger nicht ankommen würden, dann sei es zu-
     mindest möglich, eher sogar wahrscheinlich, dass im Produktionsprozess dieses Absen-
     ders ein Problem bestehe und die entsprechenden Dokumente gar nie bis zur Post ge-
     kommen oder diese Sendungen von der Post nicht zugestellt, sondern als "unzustellbar"
     an den Absender zurückgegangen seien.

3.2. Die Beschwerdegegnerin erwidert, dass sie dem Beschwerdeführer am 21. Oktober
     2011 die Selbstbehalt-Rechnung über Fr. 60.25 für Leistungen gegenüber seiner Ehe-

                                                                                             45 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




     frau, die Mahnung am 19. Dezember 2011 und am 18. Januar 2012 die letzte Mahnung
     zugestellt habe. Die Krankenkassen seien gesetzlich nicht verpflichtet, die Rechnungen
     oder Mahnschreiben eingeschrieben zu versenden. Die Zustellung müsse im Grad der
     überwiegenden Wahrscheinlichkeit bewiesen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass drei
     an die richtige Adresse verschickte Schreiben in der Schweiz nicht ankommen würden,
     sei wenig wahrscheinlich und der Gegenbeweis habe durch den Versicherten nicht an-
     nähernd erklärt werden können. Demnach seien die drei Schreiben mit überwiegender
     Wahrscheinlichkeit rechtsgültig zugestellt worden.

3.3. Nach der Rechtsprechung sind die Krankenversicherungen befugt, mittels Verfügung
     und/oder Einspracheentscheid über den Bestand ihrer Kostenbeteiligungsforderung im
     Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gegenüber versicherten Perso-
     nen zu entscheiden und einen im Betreibungsverfahren erhobenen Rechtsvorschlag im
     Rahmen des Verwaltungsverfahrens analog zu Art. 79 SchKG aufzuheben. Die Verwal-
     tungsbehörde fällt in dieser Konstellation nicht nur einen sozialversicherungsrechtlichen
     Sachentscheid über die Verpflichtung der versicherten Person zu einer Geldzahlung,
     sondern handelt gleichzeitig auch als Rechtsöffnungsinstanz (vgl. BGE 119 V 329, E. 2b;
     BGE 121 V 109; Urteil des Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts vom
     23. Juni 2003, K 99/02, E. 4.2.1; Art. 54 Abs. 2 ATSG). Ficht ein Schuldner die Verfü-
     gung nicht an, wird einerseits die Rechtsöffnung definitiv, weshalb die Betreibung fortge-
     setzt werden kann, andererseits ist über Bestand und Höhe der Forderung rechtskräftig
     entschieden. Die Verfügung der Krankenversicherung entfaltet somit Wirkung wie ein
     Gerichtsurteil über eine Anerkennungklage gemäss Art. 79 SchKG, mit dem Unterschied,
     dass der Schuldner sich zum materiellen Bestand der Forderung gegenüber einer unab-
     hängigen Instanz nicht äussern konnte. Das Sozialversicherungsgericht ist somit ver-
     pflichtet, im Rechtsmittelverfahren eine umfassende Kontrolle der betriebenen Forde-
     rung vorzunehmen (vgl. Urteil des Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts
     vom 23. Juni 2003, K 99/02, E. 4.2.1).

     Wie die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort auf Seite 3 ausführt, ist dem-
     nach vorliegend zu prüfen, ob einerseits die von der Beschwerdegegnerin in Betreibung
     gesetzte Forderung über Fr. 114.-- zu Recht besteht und in Betreibung gesetzt worden
     ist und andererseits der Rechtsvorschlag von der Beschwerdegegnerin korrekterweise
     aufgehoben worden ist.

3.4. Bezahlt die versicherte Person fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, so hat
     der Versicherer ihr, nach mindestens einer schriftlichen Mahnung, eine Zahlungsauffor-
     derung zuzustellen, ihr eine Nachfrist von 30 Tagen einzuräumen und sie auf die Folgen
     des Zahlungsverzugs hinzuweisen (Art. 64a Abs. 1 KVG). Bezahlt die versicherte Per-
     son trotz Zahlungsaufforderung die Prämien, Kostenbeteiligungen und Verzugszinse
     nicht innert der gesetzten Frist, so muss der Versicherer die Betreibung anheben
     (Art. 64a Abs. 2 KVG).

     Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betreibung ist demnach der Erlass einer schrift-
     lichen Mahnung (vgl. Murer/Stauffer [Hrsg.], Bundesgesetz über die Krankenversiche-
     rung, Zürich 2010, Art. 64a N 1). Die Mahnung ist eine empfangsbedürftige Erklärung.
     Sie muss dem Schuldner dergestalt zugehen, dass ihre Zurkenntnisnahme nur noch von

46 - 51
                                                                Geschäftsbericht 2012 – Anhang




dessen Verhalten abhängig ist (vgl. Honsell/Vogt/Wiegand [Hrsg.], Obligationenrecht I,
Art. 1-529 OR, 5. Auflage, Basel 2011, Art. 102 N 7).

Die Zustellung der Mahnung muss im Sozialversicherungsverfahren im Grade der über-
wiegenden Wahrscheinlichkeit bewiesen sein (vgl. Murer/Stauffer [Hrsg.], a.a.O., Art. 61
N 14). Jedenfalls in jenen Fällen der Massenverwaltung erachtet das Eidgenössische
Versicherungsgericht dieses Beweismass als gerechtfertigt, wo der fragliche Vorgang -
wie etwa die von ihm zu beurteilende Zustellung von Mitteilungen kasseninternen
Rechts via eigenem Publikationsorgan - nicht an sich schon Anlass zur Einleitung eines
Anfechtungsverfahrens gibt (vgl. BGE 120 V 33, E. 3c). Der Beweisgrad der überwie-
genden Wahrscheinlichkeit übersteigt einerseits die Annahme einer blossen Möglichkeit
bzw. einer Hypothese, und liegt andererseits unter demjenigen der strikten Annahme der
zu beweisenden Tatsache. Die Wahrscheinlichkeit ist insoweit überwiegend, wenn der
begründeten Überzeugung keine konkreten Einwände entgegenstehen. Gilt es, zwi-
schen zwei Möglichkeiten zu entscheiden, ist diejenige überwiegend wahrscheinlich,
welche sich am ehesten zugetragen hat (vgl. Kieser, ATSG-Kommentar, 2. Auflage, Zü-
rich 2009, Art. 43 N 30).

Ob es sich auch bei der Zustellung einer zweiten Mahnung - welche im KVG-Verfahren
immerhin Voraussetzung für das Betreibungsverfahren ist - um einen Massenverwal-
tungsakt handelt, der eine Abweichung des strikten Beweises zulässt, muss vorliegend
nicht entschieden werden. So kann von der Beschwerdegegnerin auch nicht mit über-
wiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass die Mahnungen dem Be-
schwerdeführer zugestellt worden sind. Die Akten lassen Rückschlüsse weder auf den
Versand der Mahnungen durch die Beschwerdegegnerin noch auf den Empfang der
Mahnungen durch den Beschwerdeführer zu. Es besteht somit durchaus die Möglichkeit,
dass eine oder beide Mahnungen nicht versandt oder von der Post nicht dem Be-
schwerdeführer zugestellt worden sind. Im Unterschied zum Sachverhalt im Urteil des
Bundesgerichts K 11/07 vom 3. Dezember 2007, welches die Mahnungen als mit über-
wiegender Wahrscheinlichkeit als zugestellt erachtete, zumal der Beschwerdeführer un-
mittelbar nach Zustellung der Mahnung um weitere Erläuterungen zu den offenen Forde-
rungen gebeten hatte, hat der Beschwerdeführer im vorliegend zu beurteilenden Sach-
verhalt erstmals auf den Zahlungsbefehl reagiert.

Da somit die Zustellung zumindest einer Mahnung an den Beschwerdeführer nicht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit erwiesen ist, ist auch die Betreibung materiell nicht
zulässig gewesen. Demnach kann der Beschwerdeführer auch nicht verpflichtet werden,
die Betreibungs- und Inkassokosten über Fr. 114.-- zu bezahlen. Sein Rechtsbegehren,
die Forderung von Fr. 114.-- sei abzuweisen, ist somit gutzuheissen.

Der Rechtsvorschlag wurde vom Beschwerdeführer somit zu Recht erhoben, weshalb
einerseits die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10. April 2012, mit welcher sie
den Rechtsvorschlag beseitigte, und andererseits der diese Verfügung bestätigende
Einspracheentscheid vom 24. April 2012 aufzuheben sind. Der Rechtsvorschlag bleibt
somit bestehen und die Betreibung Nr. Z kann von der Beschwerdegegnerin nicht mehr
fortgesetzt werden.


                                                                                       47 - 51
Geschäftsbericht 2012 – Anhang




4.1. Der Beschwerdeführer beantragt im Übrigen, das Betreibungsbegehren der Y AG vom
     6. März 2012 über Fr. 60.25 plus Zinsen und Nebenkosten sei zu löschen, eventualiter
     sei die Y AG aufzufordern, das Betreibungsbegehren vom 6. März 2012 zurückzuziehen.

4.2. Da die Beschwerdegegnerin die Betreibung Nr. Z nicht fortsetzen darf, kann der Be-
     schwerdeführer mit diesem Antrag zusätzlich einzig erreichen, dass das Betreibungsamt
     Dritten gegenüber keinen Betreibungsregisterauszug bekannt gibt, welcher einen Ein-
     trag der Betreibung Nr. Z enthält.

     Gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. a SchKG geben die Betreibungsämter Dritten von einer Be-
     treibung keine Kenntnis, wenn die Betreibung aufgrund einer Beschwerde oder eines
     gerichtlichen Entscheids aufgehoben worden ist.

     Da der Beschwerdeführer mit Gutheissung seiner Beschwerde nicht nur die Fortsetzung
     der Betreibung verhindern kann, sondern auch die materielle Rechtslage betreffend der
     Betreibungs- und Inkassokosten von Fr. 114.-- geklärt erhält, nämlich dass diese nicht
     geschuldet sind, wird sein Rechtsbegehren in analoger Anwendung von Art. 85a Abs. 3
     SchKG (Aberkennungsklage) behandelt. Wie in Ziff. 3.4. der Erwägungen festgehalten,
     besteht die Betreibungs- und Inkassoschuld von Fr. 114.-- gegenüber dem Beschwerde-
     führer nicht, weshalb die Betreibung aufzuheben ist.

4.3. Das Begehren des Beschwerdeführers, wonach die Beschwerdegegnerin zu verpflichten
     sei, die Betreibung zurückzuziehen und im Betreibungsregister löschen zu lassen, erüb-
     rigt sich angesichts von Art. 8a Abs. 3 lit. a SchKG (vgl. Staehelin/Bauer/Staehelin
     [Hrsg.], Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I, 2. Auflage, Basel 2010,
     Art. 8a N 19).

     Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung vom 10. April 2012 und der Ein-
     spracheentscheid vom 24. April 2012 der Beschwerdegegnerin werden aufgehoben. Die
     Betreibung Nr. Z des Betreibungsamtes Appenzell wird aufgehoben.


                                 (Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht,
                                 Entscheid V 4-2012 vom 2. Oktober 2012)




48 - 51
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2.5.     Abänderung eines Scheidungsurteils
Gerichtliche Weisung, an einer "Therapie für Eltern in Trennung" teilzunehmen (Art. 307
ZGB).

1.     Im Ehescheidungsverfahren S 9-2010 genehmigte der Bezirksgerichtspräsident, nach
       Anhörung des Kindes, mit Urteil vom 30. April 2010 die durch M. und V. eingereichte
       Konvention, insbesondere bezüglich der elterlichen Sorge über den gemeinsamen Sohn
       S., welche lautet: "Die Ehegatten beantragen dem Gericht, dass der gemeinsame Sohn
       S., geboren 2003, in der gemeinsamen elterlichen Sorge der Eltern M. und V. zu belas-
       sen sei. Der Hauptwohnsitz von S. ist bei der Mutter M."

2.     Gegenstand des aktuellen Verfahrens betreffend Abänderung des Scheidungsurteils
       S 9-2010 ist eine Neuregelung der elterlichen Sorge, da S. aufgrund von andauernden
       Konflikten stark leide und sich dies in verschiedenen Bereichen (Schulleistung, Stottern)
       auswirke.

3.     Mit Zwischenverfügung S 12-2012 vom 29. Juni 2012 errichtete der Bezirksgerichtsprä-
       sident in Anwendung von Art. 308 ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB eine umfassende Erzie-
       hungsbeistandschaft über S.; dies in Absprache mit den Parteien und deren Einver-
       ständnis: "B. wird als Beistand für S., geboren 2003, im Sinne von Art. 308 Abs. 1-3 ZGB
       eingesetzt, um im Sinne der Erwägungen die Eltern bei der Erziehung mit Rat und Tat
       zu unterstützen und notfalls Weisungen zu erteilen. Er hat alle ihm notwendig erschei-
       nenden Massnahmen zu ergreifen, um damit eine Kindswohlgefährdung zu vermeiden.
       (…)"

4.     Am 25. September 2012 fand in Anwesenheit der Eltern und des Beistands eine Be-
       sprechung dessen ersten Berichts über die persönlichen Verhältnisse von S. (Instrukti-
       onsverhandlung) statt. Die Eltern stimmten dem Bericht inhaltlich zu, fanden ihn jedoch
       beschönigend; die Zustände rund um das Besuchsrecht und die Erziehungsfragen seien
       weit dramatischer als geschildert. Auch mit den im Bericht an sie gerichteten Empfeh-
       lungen erklärten sie sich einverstanden. Zum Schluss dieser Besprechung wurde S.
       kindsgerecht informiert.

       Es zeigt sich sowohl aus dem Bericht als auch anlässlich dieser Gerichtsverhandlung,
       dass insbesondere keine sinnvolle Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist und
       S. stark darunter leidet. Offensichtlich werden die Kommunikationsfertigkeiten von M.
       und V. durch unverarbeitete Themen aus der Paarebene (frühere Ehe) derart beein-
       trächtigt, dass sie auf der Elternebene bezüglich ihres gemeinsamen Sohns aktuell nicht
       funktionieren.

5.     Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe
       oder sind sie dazu ausserstande, so trifft das Gericht die geeigneten Massnahmen zum
       Schutz des Kindes. Es kann insbesondere die Eltern ermahnen, ihnen bestimmte Wei-
       sungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person
       oder Stelle bestimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist (Art. 307 Abs. 1 und 3
       ZGB i.V.m. Art. 315a ZGB). Das Gericht trifft im Sinne von Art. 284 Abs. 3 ZPO i.V.m.


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     Art. 276 ZPO auch bei Änderung rechtskräftig entschiedener Scheidungsfolgen die not-
     wendigen vorsorglichen Massnahmen.

5.1. Kindesschutz soll rasch, nachhaltig, fachlich korrekt, doch mit minimalem Eingriff in
     Elternrechte und Familienstruktur der konkreten Gefährdungslage begegnen (Verhält-
     nismässigkeitsprinzip). Die Anordnung einer Massnahme setzt kein Verschulden der El-
     tern voraus und ist nicht Sanktion, sondern hat als einziges Ziel, trotz einer Gefähr-
     dungslage das Wohl des Kindes zu bewahren oder wiederherzustellen (BSK-ZGB, Peter
     Breitschmid, Art. 307 N 4). Kindesschutzmassnahmen werden von Amtes wegen getrof-
     fen, wenn das Kindeswohl dies verlangt. Dass auch ohne Antrag eines Elternteils eine
     solche Massnahme getroffen werden kann, versteht sich von selbst; denn das Kindes-
     wohl steht hier auf dem Spiel (BSK-ZPO, Kurt Siehr, Art. 276 N 7; vgl. auch CHK, Yvo
     Biderbost, Art. 307 ZGB N 15). Kindesschutz verlangt vorausschauendes Handeln. Statt
     einem spektakulären "Grossaufgebot im Katastrophenfall", in welchem das Kind bereits
     erheblich strapaziert wurde, ist möglichst milden Massnahmen in möglichst frühem Sta-
     dium der Vorzug zu geben. Nach dem Prinzip der Stufenfolge lassen sich die einmal ge-
     troffenen Massnahmen bei Bedarf verstärken, sowie auch ein stufenweiser Abbau denk-
     bar und durch das Verhältnismässigkeitsprinzip geboten ist (BSK-ZGB, Peter Breit-
     schmid, Art. 307 N 5). Weisungen, mit welchen Eltern verpflichtet werden, bei einer ge-
     eigneten Therapie mitzumachen, sind grundsätzlich zulässig (BSK-ZGB-I, Peter Breit-
     schmid, Art. 307 N 22; CHK, Yvo Biderbost, Art. 307 ZGB N 16).

5.2. Da ihnen das Kindswohl am Herzen liegt, haben sich die Eltern anlässlich der Bespre-
     chung vom 25. September 2012 bereit erklärt, gemeinsam eine spezifische Therapie für
     ihre konkrete Situation als Eltern in Trennung durchzuführen und den Gerichtspräsiden-
     ten ersucht, eine geeignete Person für diese Therapie zu bestimmen.

5.3. Im Rahmen des Abänderungsverfahrens musste aus Gründen des Kindeswohls bereits
     eine Beistandschaft über das Kind nach Art. 308 Abs. 1 bis 3 ZGB verfügt werden.
     Trotzdem gelang es nicht, eine sinnvolle Besuchsrechtsregelung durchzusetzen; einmal
     kam es in diesem Zusammenhang sogar zu einem Polizeieinsatz. Eine sinnvolle direkte
     Kommunikation zwischen den Eltern bezüglich sämtlicher Kinderbelange ist nicht mög-
     lich; teilweise läuft sie über den Beistand. Offensichtlich reicht auch die im Abände-
     rungsverfahren bereits errichtete umfassende Erziehungsbeistandschaft nach Art. 308
     Abs. 1 bis 3 ZGB vorliegend nicht aus, das Kindswohl ausreichend zu gewährleisten. Es
     droht bei Zuwarten die Elternentfremdung (Parental Alienation Syndrome, PAS) mit sei-
     nen unabsehbaren Folgen für das Kind.

     Die in Art. 297 Abs. 2 ZPO vorgesehene Mediation führt in einem solchen Fall nicht zum
     Ziel, da in einem solchen Prozess grundsätzlich rationale Lösungen erarbeitet werden.
     Emotionale Themen aus der aufzulösenden Paarbeziehung können demgegenüber in
     Mediationen weder systematisch verarbeitet noch insbesondere therapiert werden. Eine
     mögliche Begutachtung des Kindes (unter Einschluss seiner Eltern) ist dem Kindeswohl
     kurzfristig nicht förderlich und führt grundsätzlich nur zur Feststellung der aktuellen Ver-
     hältnisse, aber kaum zu langfristig tragbaren Lösungen. Teilweise verfügen Gerichte in
     ähnlichen Situationen eine Paartherapie. Eine Paartherapie ist jedoch schon bezüglich
     Begrifflichkeit für Personen in Trennungssituationen schwierig zu akzeptieren und auch

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    inhaltlich nicht indiziert; auch der Therapieansatz dürfte jedenfalls suboptimal sein.
    Demgegenüber hat eine spezifische "Therapie für Eltern in Trennung" (konkret in ge-
    richtlichen Verfahren betreffend Eheschutz, Ehetrennung und Scheidung mit minderjäh-
    rigen Kindern), in welcher die Eltern in Einzel- und Gruppensitzungen die sie belasten-
    den Themen ihrer aufgelösten Beziehung systematisch aufarbeiten, bei dieser hoches-
    kalierten Konfliktsituation die grössten Erfolgsaussichten, die Paar- und Elternebene
    aufzutrennen, was im Hinblick auf das Kindswohl konkret von entscheidender Bedeu-
    tung ist. In Würdigung der gesamten Umstände dieses Falls erscheint eine solche The-
    rapie für Eltern in Trennungssituation auch als mildeste mögliche Massnahme. In An-
    wendung von Art. 307 ZGB sind die Eltern im Sinne einer Weisung zu verpflichten, an
    dieser "Therapie für Eltern in Trennung" teilzunehmen, solange die therapierende Fach-
    person diese als nötig bzw. sinnvoll erachtet. Auf die mögliche Strafdrohung nach
    Art. 292 StGB im Weigerungsfall ist zurzeit zu verzichten, da beide Elternteile ihr aus-
    drückliches Einverständnis mit der Therapie erklärt haben (vgl. BGE 5A_140/2010
    Erw. 3 bezüglich einer angeordneten Therapie zur Behandlung der PAS-Indikation).

5.4. Nach entsprechender Rücksprache ist T. mit dieser "Therapie für Eltern in Trennung" zu
     beauftragen. In der Therapie geht es inhaltlich darum, die belastenden Themen auf der
     Paarebene aufzuarbeiten, mit dem Ziel, dass M. und V. auf der Elternebene ihre Fähig-
     keiten wieder zum uneingeschränkten Wohle des gemeinsamen Sohns einsetzen kön-
     nen. Die Therapeutin ist frei, die Therapie in Einzel- oder Gruppensitzungen durchzufüh-
     ren bzw. den Übergang von Einzel- in Gruppensitzungen (evtl. teilweise unter Einbezug
     von S.) zu bestimmen. Ihre Terminabsprache erfolgt direkt mit den Eltern.

    Nach Abschluss der Therapie, auch bei deren allfälligem Scheitern, wird die Therapeutin
    aufgefordert, innert 14 Tagen dem Gericht einen Abschlussbericht einzureichen, welcher
    als (Teil-)Grundlage für die Sorgerechtszuteilung dienen kann.

    In analoger Anwendung zu Art. 184 ZPO wird die gerichtlich eingesetzte Therapeutin
    bezüglich des Berichts zur Wahrheit verpflichtet und hat diesen fristgerecht abzuliefern.
    Die Therapeutin wird auch auf die Strafbarkeit eines falschen Gutachtens nach Art. 307
    StGB und der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Art. 320 StGB sowie auf die Fol-
    gen von Säumnis und mangelhafter Auftragserfüllung hingewiesen.


                             (Bezirksgericht Appenzell I.Rh., Präsident als Einzelrichter,
                             Zwischenentscheid S 12-2012 vom 1. Oktober 2012)




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